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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

AfA-Rechner 2026: Abschreibung berechnen

Du kaufst eine Maschine für 20.000 € – aber in der Steuererklärung darfst du sie nicht auf einmal absetzen. Stattdessen verteilst du die Kosten als AfA (Absetzung für Abnutzung) über die Nutzungsdauer. Die gute Nachricht: Seit dem Investitionssofortprogramm darfst du 2026 degressiv mit bis zu 30 % abschreiben – und sparst dadurch in den ersten Jahren deutlich mehr Steuern. Der AfA-Rechner zeigt dir in Sekunden deinen Abschreibungsplan: linear, degressiv oder im Vergleich – inklusive optimalem Wechselzeitpunkt.

Interaktiver AfA-Rechner 2026

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
optional
€

Ohne Umsatzsteuer, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Jahre

Laut AfA-Tabelle des BMF.

Linear / Degressiv / Vergleich

automatisch (max. 30 % bzw. 3-facher linearer Satz für Anschaffungen 7/2025–12/2027)

Berechnungsergebnis
Jahres-AfA
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Abschreibungsplan 642,80 €
Bei Degressiv 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Schätzung nach § 7 EStG, Stand 2026. Keine Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die lineare AfA verteilt deine Anschaffungskosten gleichmäßig: Jahres-AfA = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 EStG). Die degressive AfA schreibt einen festen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert ab – für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 maximal das 3-fache des linearen Satzes, höchstens 30 % (§ 7 Abs. 2 EStG, Investitionssofortprogramm). Degressiv lohnt sich fast immer am Anfang: Du holst den Aufwand früher in die Steuererklärung und zahlst in den ersten Jahren weniger Steuern. Der Wechsel zur linearen Methode ist jederzeit erlaubt – sinnvoll wird er, sobald die lineare Rate auf den Restbuchwert höher ist als die degressive.

So funktioniert der AfA-Rechner

Du gibst drei Werte ein: die Anschaffungskosten (netto) deines Wirtschaftsguts, die Nutzungsdauer in Jahren und den Anschaffungsmonat. Der Rechner erstellt daraus deinen kompletten Abschreibungsplan – Jahr für Jahr mit AfA-Betrag und Restbuchwert.

Lineare Abschreibung (§ 7 Abs. 1 EStG). Die Standardmethode: Jedes Jahr derselbe Betrag.

Formel: Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer. Eine Maschine für 20.000 € mit 8 Jahren Nutzungsdauer ergibt 2.500 € pro Jahr – achtmal derselbe Betrag, am Ende ist das Gut auf 0 € (in der Praxis meist 1 € Erinnerungswert) abgeschrieben.

Kaufst du nicht im Januar, wird das erste Jahr zeitanteilig gerechnet: Bei Anschaffung im April gibt es nur 9/12 der Jahres-AfA.

Degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG). Hier schreibst du jedes Jahr einen festen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert ab – die Beträge sinken also von Jahr zu Jahr. Der Satz ist gesetzlich gedeckelt und hängt vom Anschaffungszeitpunkt ab:

Anschaffung / Herstellung Maximaler degressiver Satz
01.01.2020 – 31.12.2022 2,5-faches des linearen Satzes, max. 25 %
01.04.2024 – 31.12.2024 2-faches des linearen Satzes, max. 20 %
01.07.2025 – 31.12.2027 3-faches des linearen Satzes, max. 30 %

Wichtig: Degressiv geht nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens – also Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsausstattung. Gebäude, immaterielle Güter und gebrauchte Güter aus bestimmten Zeiträumen fallen raus.

Und: Der Rechner wählt automatisch den jeweils niedrigeren Wert aus 3-fachem linearem Satz und 30-%-Deckel.

Der Wechsel. Du darfst jederzeit von degressiv auf linear wechseln (umgekehrt nicht).

Der Rechner zeigt dir den optimalen Wechselzeitpunkt: das erste Jahr, in dem die lineare Rate auf den Restbuchwert höher ist als die degressive. Ab dann schreibst du den Rest gleichmäßig über die verbleibenden Jahre ab.

Woher kommt die Nutzungsdauer? Die AfA-Tabellen

Die Nutzungsdauer erfindest du nicht – sie steht in den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Es gibt zwei Sorten: die allgemeine AfA-Tabelle für alle Anlagegüter (von Büromöbeln bis Werkzeugmaschinen) und branchenspezifische Tabellen für einzelne Wirtschaftszweige (Handwerk, Bau, Landwirtschaft, Gastronomie und viele mehr).

Gehörst du zu einer Spezialbranche, schaust du zuerst in deine Branchentabelle – erst wenn dein Gut dort nicht steht, gilt die allgemeine Tabelle. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den gwg-rechner heranziehen.

Die Tabellen nennen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer – einen Erfahrungswert, kein Naturgesetz. Weicht deine tatsächliche Nutzung nachweisbar davon ab (z. B. Zweischichtbetrieb bei einer Maschine), darfst du kürzer abschreiben – musst es aber belegen können.

Typische Werte aus der Praxis: PC und Notebook 3 Jahre (für digitale Wirtschaftsgüter gilt seit 2021 sogar 1 Jahr), Pkw 6 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Werkzeugmaschinen 8–10 Jahre. Im Zweifel frag deinen Steuerberater – eine zu kurze Nutzungsdauer ohne Nachweis streicht dir das Finanzamt.

Was ändert sich 2026 – und was kommt 2027?

2026 gilt: Das Investitionssofortprogramm („Investitions-Booster") wirkt voll. Für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die du nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 anschaffst oder herstellst, gilt die degressive AfA mit bis zu 30 % (3-faches des linearen Satzes).

Beschlossen hat das der Bundestag am 26. Juni 2026 als Teil eines milliardenschweren Entlastungspakets; das BMF bestätigt die 30-%-Regel in seinem Monatsbericht. Praktisch heißt das: Jede 2026 gekaufte Maschine, jeder Firmenwagen, jede IT-Ausstattung kann degressiv abgeschrieben werden – ein massiver Liquiditätsvorteil gegenüber der reinen linearen Methode.

2027 kommt: Das Zeitfenster läuft noch bis 31. Dezember 2027 – wer 2027 investiert, bekommt die 30-%-Degressivität ebenfalls noch. Danach (ab 2028) ist nach aktueller Rechtslage Schluss mit der degressiven AfA für bewegliche Güter; stattdessen sinkt ab 2028 schrittweise die Körperschaftsteuer.

Für Elektrofahrzeuge gilt parallel eine eigene arithmetisch-degressive AfA (§ 7 Abs. 2a EStG): 75 % der Anschaffungskosten bereits im Investitionsjahr (Anschaffung ab Juli 2025 bis Ende 2027). Diese Seite wird aktualisiert, sobald sich an den Zeitfenstern etwas ändert.

Beispielrechnung: Maschine für 20.000 €, 8 Jahre

Annahmen: Anschaffungskosten 20.000 € netto, Nutzungsdauer 8 Jahre (AfA-Tabelle), Anschaffung Januar 2026 (volles Jahr), degressiver Satz 30 % (3-facher linearer Satz wären 37,5 %, gedeckelt auf 30 %). Der Vergleich zeigt, warum degressiv am Anfang gewinnt – und ab wann du wechseln solltest:

Jahr Linear (2.500 €) Degressiv (30 %) Restbuchwert
1 2.500,00 € 6.000,00 € 14.000,00 €
2 2.500,00 € 4.200,00 € 9.800,00 €
3 2.500,00 € 2.940,00 € 6.860,00 €
4 2.500,00 € 2.058,00 € 4.802,00 €
5 2.500,00 € 1.440,60 € 3.361,40 €
6 2.500,00 € 1.008,42 € 2.352,98 €
7 2.500,00 € 1.176,49 € ⬅ Wechsel 1.176,49 €
8 2.500,00 € 1.176,49 € 0,00 €
Summe 20.000,00 € 20.000,00 € –

Der Wechselzeitpunkt: In Jahr 7 wäre degressiv nur noch 705,89 € (30 % von 2.352,98 €) – die lineare Rate auf den Restbuchwert (2.352,98 € ÷ 2 Jahre = 1.176,49 €) ist höher. Also wechselst du in Jahr 7 und schreibst den Rest gleichmäßig ab.

Der Frühvorteil: Im ersten Jahr holst du degressiv 6.000 € statt 2.500 € in die Steuererklärung – 3.500 € mehr Aufwand bedeuten bei 30 % Grenzsteuersatz rund 1.050 € weniger Steuer im ersten Jahr. Geld, das du ein Jahr früher in der Kasse hast.

Typische Fehler bei der Berechnung

  1. Brutto statt netto ansetzen.

Die AfA-Basis sind die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer – jedenfalls wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Wer mit 23.800 € statt 20.000 € rechnet, schreibt zu viel ab.

  1. Falsche Nutzungsdauer.

Die 8 Jahre für die Maschine stehen in der AfA-Tabelle – nicht in deinem Bauchgefühl. Eine zu kurze Dauer ohne Nachweis kassiert das Finanzamt ein.

  1. Anschaffungsmonat vergessen.

Kauf im Oktober heißt: Im ersten Jahr nur 3/12 der Jahres-AfA. Viele Rechner im Netz rechnen trotzdem das volle Jahr – unser Rechner oben nicht.

  1. Degressiv ohne Zeitfenster-Prüfung.

Die 30-%-Regel gilt nur für Anschaffungen nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028. Wer eine 2024 gekaufte Maschine rückwirkend degressiv mit 30 % ansetzt, liegt falsch.

  1. GWG übersehen.

Ein Laptop für 700 € netto muss gar nicht über 3 Jahre abgeschrieben werden – als geringwertiges Wirtschaftsgut kannst du ihn sofort absetzen (mehr dazu unten). 6.

Wechsel vergessen. Wer degressiv startet und nie auf linear wechselt, schleppt einen Restbuchwert ewig mit – oder schreibt am Ende zu wenig ab.

Der Wechselzeitpunkt gehört in jede Planung.

Sonderfälle: Das übersehen viele Rechner

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG, § 6 Abs. 2 EStG). Für kleinere Anschaffungen gibt es einen Entscheidungsbaum nach dem Nettopreis:

  • Bis 250 €: Sofort als Betriebsausgabe abziehbar, kein Anlagegut, keine Verzeichnispflicht.
  • 250,01 € bis 800 €: Wahlrecht – entweder Sofortabschreibung als GWG (dann aber Verzeichnis führen) oder normale AfA über die Nutzungsdauer.
  • 800,01 € bis 1.000 €: Wahlrecht – entweder Sammelposten (alle GWG des Jahres in einen Pool, 5 Jahre lang je 20 %, keine zeitanteilige Kürzung) oder normale AfA über die Nutzungsdauer.

Die Falle: Entscheidest du dich in einem Jahr für den Sammelposten, musst du alle GWG zwischen 250,01 € und 1.000 € des Jahres in den Pool stecken – Rosinenpicken (eins sofort, eins in den Pool) ist unzulässig. Bei Überschusseinkünften (z. B. Vermietung) gibt es keinen Sammelposten.

Digitale Wirtschaftsgüter. Für Computerhardware und Software gilt seit 2021: Nutzungsdauer 1 Jahr – du schreibst sie im Anschaffungsjahr voll ab (BMF-Schreiben). Das ist keine GWG-Regel, sondern eine verkürzte Nutzungsdauer, und sie gilt unabhängig vom Preis.

Gebrauchte Wirtschaftsgüter. Kaufst du gebraucht, schätzt du die Restnutzungsdauer – die AfA-Tabelle gilt für Neuzustand. Eine 4 Jahre alte Maschine mit 8 Jahren Tabellendauer schreibst du über die verbleibenden 4 Jahre ab. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer investitionsabzugsbetrag-rechner.

Gebäude – eigener Fall. Für Gebäude gelten völlig eigene Sätze (lineare Gebäude-AfA, Sonderregeln für Wohnungsneubau) – das ist ein eigenes Thema mit eigenem Rechner und gehört nicht in diesen AfA-Rechner für bewegliche Güter.

Außergewöhnliche Abnutzung. Geht ein Wirtschaftsgut durch Unfall oder technischen Totalschaden vorzeitig kaputt, darfst du den Restbuchwert sofort als Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (§ 7 Abs. 1 Satz 7 EStG) absetzen – zusätzlich zur regulären AfA des Jahres.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Abschreibungsplan ist Steuerplanung in Reinform: Er entscheidet, in welchem Jahr du wie viel Gewinn ausweist – und damit, wann du Steuern zahlst. Drei sinnvolle nächste Schritte:

Investitionszeitpunkt 2026/2027 nutzen. Das 30-%-Fenster schließt am 31. Dezember 2027.

Größere Anschaffungen, die ohnehin anstehen, lohnen sich steuerlich besonders, wenn sie noch ins Fenster fallen – der Frühvorteil der degressiven AfA ist bares Geld in Form früherer Liquidität.

Linear vs. degressiv bewusst wählen. Degressiv gewinnt fast immer, wenn du aktuell gut verdienst und der Grenzsteuersatz hoch ist – jeder Euro Aufwand früh spart dir heute mehr Steuern als morgen.

In Verlustjahren oder bei niedrigem Einkommen kann linear sinnvoller sein, weil du den Aufwand in bessere Jahre schiebst. Der AfA-Rechner oben zeigt dir beide Varianten nebeneinander.

GWG-Strategie für Kleinkram festlegen. Bei vielen kleinen Anschaffungen im Jahr entscheidet die GWG-Wahl über hunderte Euro Steuerwirkung: Sofortabschreibung drückt den laufenden Gewinn, der Sammelposten glättet über 5 Jahre.

Triff die Entscheidung einmal pro Jahr bewusst – nicht pro Beleg zufällig.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** AK (netto, €), ND (Jahre, ≥ 1), monat (1–12), jahr, methode (linear | degressiv | vergleich). **Degressiver Satz bestimmen:** `linear_satz = 1 / ND`. Zeitfenster nach Anschaffungsdatum: - 01.07.2025–31.12.2027: `degr_satz = min(3 × linear_satz, 0,30)` - 01.04.2024–31.12.2024: `degr_satz = min(2 × linear_satz, 0,20)` - 01.01.2020–31.12.2022: `degr_satz = min(2,5 × linear_satz, 0,25)` - sonst: degressiv nicht zulässig → nur linear anbieten (Hinweis anzeigen). Wertequelle: § 7 Abs. 2 EStG n.F. (Investitionssofortprogramm), Bundesregierung/BMF 2025. **Linear:** `afa_jahr_voll = AK / ND`. Erstjahr zeitanteilig: `afa_j1 = afa_jahr_voll × (13 − monat) / 12`; letztes Jahr: Rest so, dass Summe = AK (ggf. 1 € Erinnerungswert stehen lassen: linear bis auf 1 €, letzter Betrag = Rest − 1). **Degressiv:** pro Jahr `afa = degr_satz × restbuchwert_vorjahr`, Erstjahr zeitanteilig wie oben. **Wechsel:** in jedem Jahr prüfen: `linear_rest = restbuchwert / restjahre`; wenn `linear_rest > afa_degressiv`, ab diesem Jahr linear mit `linear_rest` fortführen bis ND-Ende. **Testvektoren (müssen exakt treffen):** 1. AK 20.000 €, ND 8, Kauf 01/2026, degressiv → Satz 30 % (3 × 12,5 % = 37,5 %, gedeckelt 30 %); Jahr 1: 6.000 €, Jahr 2: 4.200 €, Jahr 3: 2.940 €, Jahr 4: 2.058 €, Jahr 5: 1.440,60 €, Jahr 6: 1.008,42 €, Wechsel Jahr 7: je 1.176,49 € (Jahr 7+8); Summe 20.000 €. 2. Gleiches Gut linear → 8 × 2.500 € = 20.000 €. 3. Kauf 04/2026 linear → Jahr 1: 2.500 × 9/12 = 1.875 €.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Was bedeutet AfA?

AfA steht für „Absetzung für Abnutzung" – so nennt das Steuerrecht die Abschreibung. Sie verteilt die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer (§ 7 EStG). Statt 20.000 € auf einmal setzt du zum Beispiel 8 Jahre lang je 2.500 € als Betriebsausgabe ab.

2 Wie berechne ich die lineare Abschreibung?

Ganz einfach: Anschaffungskosten (netto) ÷ Nutzungsdauer in Jahren. Bei 20.000 € und 8 Jahren sind das 2.500 € pro Jahr – jedes Jahr derselbe Betrag. Kaufst du unterjährig, wird das erste Jahr zeitanteilig (pro Monat) gekürzt.

3 Wann lohnt sich die degressive Abschreibung?

Fast immer am Anfang: Du schreibst einen festen Prozentsatz vom Restbuchwert ab und holst dadurch in den ersten Jahren deutlich mehr Aufwand in die Steuererklärung als linear. Für Anschaffungen vom 1.7.2025 bis 31.12.2027 gilt der Höchstsatz von 30 % (3-facher linearer Satz). Sinnvoll ist degressiv vor allem bei hohem aktuellem Grenzsteuersatz.

4 Wann sollte ich von degressiv auf linear wechseln?

In dem Jahr, in dem die lineare Rate auf den Restbuchwert höher wird als der degressive Betrag. In unserem Beispiel (20.000 €, 8 Jahre, 30 %) ist das Jahr 7: Degressiv kämen nur noch 705,89 € heraus, linear auf den Rest 1.176,49 €. Der Wechsel ist jederzeit erlaubt – umgekehrt (linear zu degressiv) geht es nicht.

5 Wo finde ich die Nutzungsdauer für mein Wirtschaftsgut?

In den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums – zuerst in der branchenspezifischen Tabelle deines Wirtschaftszweigs, sonst in der allgemeinen Tabelle. Die Tabellen nennen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; eine kürzere Dauer musst du nachweisen können.

6 Was ist ein GWG und bis zu welchem Betrag gilt das?

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (§ 6 Abs. 2 EStG): selbstständig nutzbar, beweglich, zum Anlagevermögen gehörend. Bis 250 € netto sofort absetzbar; von 250,01 € bis 800 € hast du die Wahl zwischen Sofortabschreibung und normaler AfA; von 800,01 € bis 1.000 € die Wahl zwischen Sammelposten (5 Jahre) und normaler AfA.

7 Gilt die degressive AfA auch 2026 für meinen Firmenwagen?

Ja – Pkw sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, Anschaffungen 2026 fallen ins 30-%-Fenster (bis 31.12.2027). Für rein elektrische Firmenwagen gibt es sogar eine eigene arithmetisch-degressive AfA mit 75 % im Anschaffungsjahr (§ 7 Abs. 2a EStG).

8 Kann ich einen Laptop sofort abschreiben?

Ja. Für Computerhardware und Software gilt seit 2021 eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr – du schreibst den Laptop im Anschaffungsjahr voll ab. Alternativ greift bei günstigen Geräten (bis 800 € netto) die GWG-Sofortabschreibung.

9 Was passiert beim Verkauf eines abgeschriebenen Wirtschaftsguts?

Der Verkaufserlös wird mit dem Restbuchwert verglichen: Liegt der Erlös darüber, entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn; darunter ein Veräußerungsverlust, der den Gewinn mindert. Deshalb lohnt es sich, den Restbuchwert im Blick zu behalten – der Rechner oben zeigt ihn dir für jedes Jahr.

10 Wie genau ist das Ergebnis dieses Rechners?

Der Rechner bildet § 7 EStG exakt ab: lineare AfA aus Anschaffungskosten und Nutzungsdauer, degressive AfA mit den gesetzlich gedeckelten Sätzen je Anschaffungszeitraum (2026: max. 30 %), zeitanteilig nach Anschaffungsmonat und mit automatischem Wechselzeitpunkt. Die Nutzungsdauer musst du aus den AfA-Tabellen übernehmen – sie ist eine Schätzung, kein Messwert. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Bundesregierung: Investitions-Booster – degressive Abschreibung bis 30 % für Ausrüstungsinvestitionen 30.06.2025–01.01.2028
  • • BMF Monatsbericht: Investitionssofortprogramm – degressive Abschreibungen bis 30 %, E-Mobilität 75 %, Körperschaftsteuersenkung ab 2028
  • • Gesetze im Internet: § 7 EStG (lineare/degressive AfA), § 6 Abs. 2/2a EStG (GWG/Sammelposten)
  • • afa-rechner.com: Zeitfenster degressiver AfA (2020–22: 2,5-fach/25 %; 2024: 2-fach/20 %; 2025–27: 3-fach/30 %)
  • • u-form.de: Degressive Abschreibung – Sätze und Formeln, Stand August 2025
  • • clean-invoice.de: AfA-Tabelle 2026, GWG-Schwellen 250/800/1.000 €, Monatsanteil-Beispiel
  • • openPR/RatgeberBaufi (10.10.2026): Gebäude-AfA-Sätze privat (3 %/2 %/2,5 %) – Abgrenzung