So funktioniert der AfA-Rechner
Du gibst drei Werte ein: die Anschaffungskosten (netto) deines Wirtschaftsguts, die Nutzungsdauer in Jahren und den Anschaffungsmonat. Der Rechner erstellt daraus deinen kompletten Abschreibungsplan – Jahr für Jahr mit AfA-Betrag und Restbuchwert.
Lineare Abschreibung (§ 7 Abs. 1 EStG). Die Standardmethode: Jedes Jahr derselbe Betrag.
Formel: Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer. Eine Maschine für 20.000 € mit 8 Jahren Nutzungsdauer ergibt 2.500 € pro Jahr – achtmal derselbe Betrag, am Ende ist das Gut auf 0 € (in der Praxis meist 1 € Erinnerungswert) abgeschrieben.
Kaufst du nicht im Januar, wird das erste Jahr zeitanteilig gerechnet: Bei Anschaffung im April gibt es nur 9/12 der Jahres-AfA.
Degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG). Hier schreibst du jedes Jahr einen festen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert ab – die Beträge sinken also von Jahr zu Jahr. Der Satz ist gesetzlich gedeckelt und hängt vom Anschaffungszeitpunkt ab:
| Anschaffung / Herstellung | Maximaler degressiver Satz |
|---|---|
| 01.01.2020 – 31.12.2022 | 2,5-faches des linearen Satzes, max. 25 % |
| 01.04.2024 – 31.12.2024 | 2-faches des linearen Satzes, max. 20 % |
| 01.07.2025 – 31.12.2027 | 3-faches des linearen Satzes, max. 30 % |
Wichtig: Degressiv geht nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens – also Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsausstattung. Gebäude, immaterielle Güter und gebrauchte Güter aus bestimmten Zeiträumen fallen raus.
Und: Der Rechner wählt automatisch den jeweils niedrigeren Wert aus 3-fachem linearem Satz und 30-%-Deckel.
Der Wechsel. Du darfst jederzeit von degressiv auf linear wechseln (umgekehrt nicht).
Der Rechner zeigt dir den optimalen Wechselzeitpunkt: das erste Jahr, in dem die lineare Rate auf den Restbuchwert höher ist als die degressive. Ab dann schreibst du den Rest gleichmäßig über die verbleibenden Jahre ab.
Woher kommt die Nutzungsdauer? Die AfA-Tabellen
Die Nutzungsdauer erfindest du nicht – sie steht in den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Es gibt zwei Sorten: die allgemeine AfA-Tabelle für alle Anlagegüter (von Büromöbeln bis Werkzeugmaschinen) und branchenspezifische Tabellen für einzelne Wirtschaftszweige (Handwerk, Bau, Landwirtschaft, Gastronomie und viele mehr).
Gehörst du zu einer Spezialbranche, schaust du zuerst in deine Branchentabelle – erst wenn dein Gut dort nicht steht, gilt die allgemeine Tabelle. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den gwg-rechner heranziehen.
Die Tabellen nennen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer – einen Erfahrungswert, kein Naturgesetz. Weicht deine tatsächliche Nutzung nachweisbar davon ab (z. B. Zweischichtbetrieb bei einer Maschine), darfst du kürzer abschreiben – musst es aber belegen können.
Typische Werte aus der Praxis: PC und Notebook 3 Jahre (für digitale Wirtschaftsgüter gilt seit 2021 sogar 1 Jahr), Pkw 6 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Werkzeugmaschinen 8–10 Jahre. Im Zweifel frag deinen Steuerberater – eine zu kurze Nutzungsdauer ohne Nachweis streicht dir das Finanzamt.
Was ändert sich 2026 – und was kommt 2027?
2026 gilt: Das Investitionssofortprogramm („Investitions-Booster") wirkt voll. Für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die du nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 anschaffst oder herstellst, gilt die degressive AfA mit bis zu 30 % (3-faches des linearen Satzes).
Beschlossen hat das der Bundestag am 26. Juni 2026 als Teil eines milliardenschweren Entlastungspakets; das BMF bestätigt die 30-%-Regel in seinem Monatsbericht. Praktisch heißt das: Jede 2026 gekaufte Maschine, jeder Firmenwagen, jede IT-Ausstattung kann degressiv abgeschrieben werden – ein massiver Liquiditätsvorteil gegenüber der reinen linearen Methode.
2027 kommt: Das Zeitfenster läuft noch bis 31. Dezember 2027 – wer 2027 investiert, bekommt die 30-%-Degressivität ebenfalls noch. Danach (ab 2028) ist nach aktueller Rechtslage Schluss mit der degressiven AfA für bewegliche Güter; stattdessen sinkt ab 2028 schrittweise die Körperschaftsteuer.
Für Elektrofahrzeuge gilt parallel eine eigene arithmetisch-degressive AfA (§ 7 Abs. 2a EStG): 75 % der Anschaffungskosten bereits im Investitionsjahr (Anschaffung ab Juli 2025 bis Ende 2027). Diese Seite wird aktualisiert, sobald sich an den Zeitfenstern etwas ändert.
Beispielrechnung: Maschine für 20.000 €, 8 Jahre
Annahmen: Anschaffungskosten 20.000 € netto, Nutzungsdauer 8 Jahre (AfA-Tabelle), Anschaffung Januar 2026 (volles Jahr), degressiver Satz 30 % (3-facher linearer Satz wären 37,5 %, gedeckelt auf 30 %). Der Vergleich zeigt, warum degressiv am Anfang gewinnt – und ab wann du wechseln solltest:
| Jahr | Linear (2.500 €) | Degressiv (30 %) | Restbuchwert |
|---|---|---|---|
| 1 | 2.500,00 € | 6.000,00 € | 14.000,00 € |
| 2 | 2.500,00 € | 4.200,00 € | 9.800,00 € |
| 3 | 2.500,00 € | 2.940,00 € | 6.860,00 € |
| 4 | 2.500,00 € | 2.058,00 € | 4.802,00 € |
| 5 | 2.500,00 € | 1.440,60 € | 3.361,40 € |
| 6 | 2.500,00 € | 1.008,42 € | 2.352,98 € |
| 7 | 2.500,00 € | 1.176,49 € ⬅ Wechsel | 1.176,49 € |
| 8 | 2.500,00 € | 1.176,49 € | 0,00 € |
| Summe | 20.000,00 € | 20.000,00 € | – |
Der Wechselzeitpunkt: In Jahr 7 wäre degressiv nur noch 705,89 € (30 % von 2.352,98 €) – die lineare Rate auf den Restbuchwert (2.352,98 € ÷ 2 Jahre = 1.176,49 €) ist höher. Also wechselst du in Jahr 7 und schreibst den Rest gleichmäßig ab.
Der Frühvorteil: Im ersten Jahr holst du degressiv 6.000 € statt 2.500 € in die Steuererklärung – 3.500 € mehr Aufwand bedeuten bei 30 % Grenzsteuersatz rund 1.050 € weniger Steuer im ersten Jahr. Geld, das du ein Jahr früher in der Kasse hast.
Typische Fehler bei der Berechnung
- Brutto statt netto ansetzen.
Die AfA-Basis sind die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer – jedenfalls wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Wer mit 23.800 € statt 20.000 € rechnet, schreibt zu viel ab.
- Falsche Nutzungsdauer.
Die 8 Jahre für die Maschine stehen in der AfA-Tabelle – nicht in deinem Bauchgefühl. Eine zu kurze Dauer ohne Nachweis kassiert das Finanzamt ein.
- Anschaffungsmonat vergessen.
Kauf im Oktober heißt: Im ersten Jahr nur 3/12 der Jahres-AfA. Viele Rechner im Netz rechnen trotzdem das volle Jahr – unser Rechner oben nicht.
- Degressiv ohne Zeitfenster-Prüfung.
Die 30-%-Regel gilt nur für Anschaffungen nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028. Wer eine 2024 gekaufte Maschine rückwirkend degressiv mit 30 % ansetzt, liegt falsch.
- GWG übersehen.
Ein Laptop für 700 € netto muss gar nicht über 3 Jahre abgeschrieben werden – als geringwertiges Wirtschaftsgut kannst du ihn sofort absetzen (mehr dazu unten). 6.
Wechsel vergessen. Wer degressiv startet und nie auf linear wechselt, schleppt einen Restbuchwert ewig mit – oder schreibt am Ende zu wenig ab.
Der Wechselzeitpunkt gehört in jede Planung.
Sonderfälle: Das übersehen viele Rechner
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG, § 6 Abs. 2 EStG). Für kleinere Anschaffungen gibt es einen Entscheidungsbaum nach dem Nettopreis:
- Bis 250 €: Sofort als Betriebsausgabe abziehbar, kein Anlagegut, keine Verzeichnispflicht.
- 250,01 € bis 800 €: Wahlrecht – entweder Sofortabschreibung als GWG (dann aber Verzeichnis führen) oder normale AfA über die Nutzungsdauer.
- 800,01 € bis 1.000 €: Wahlrecht – entweder Sammelposten (alle GWG des Jahres in einen Pool, 5 Jahre lang je 20 %, keine zeitanteilige Kürzung) oder normale AfA über die Nutzungsdauer.
Die Falle: Entscheidest du dich in einem Jahr für den Sammelposten, musst du alle GWG zwischen 250,01 € und 1.000 € des Jahres in den Pool stecken – Rosinenpicken (eins sofort, eins in den Pool) ist unzulässig. Bei Überschusseinkünften (z. B. Vermietung) gibt es keinen Sammelposten.
Digitale Wirtschaftsgüter. Für Computerhardware und Software gilt seit 2021: Nutzungsdauer 1 Jahr – du schreibst sie im Anschaffungsjahr voll ab (BMF-Schreiben). Das ist keine GWG-Regel, sondern eine verkürzte Nutzungsdauer, und sie gilt unabhängig vom Preis.
Gebrauchte Wirtschaftsgüter. Kaufst du gebraucht, schätzt du die Restnutzungsdauer – die AfA-Tabelle gilt für Neuzustand. Eine 4 Jahre alte Maschine mit 8 Jahren Tabellendauer schreibst du über die verbleibenden 4 Jahre ab. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer investitionsabzugsbetrag-rechner.
Gebäude – eigener Fall. Für Gebäude gelten völlig eigene Sätze (lineare Gebäude-AfA, Sonderregeln für Wohnungsneubau) – das ist ein eigenes Thema mit eigenem Rechner und gehört nicht in diesen AfA-Rechner für bewegliche Güter.
Außergewöhnliche Abnutzung. Geht ein Wirtschaftsgut durch Unfall oder technischen Totalschaden vorzeitig kaputt, darfst du den Restbuchwert sofort als Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (§ 7 Abs. 1 Satz 7 EStG) absetzen – zusätzlich zur regulären AfA des Jahres.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Abschreibungsplan ist Steuerplanung in Reinform: Er entscheidet, in welchem Jahr du wie viel Gewinn ausweist – und damit, wann du Steuern zahlst. Drei sinnvolle nächste Schritte:
Investitionszeitpunkt 2026/2027 nutzen. Das 30-%-Fenster schließt am 31. Dezember 2027.
Größere Anschaffungen, die ohnehin anstehen, lohnen sich steuerlich besonders, wenn sie noch ins Fenster fallen – der Frühvorteil der degressiven AfA ist bares Geld in Form früherer Liquidität.
Linear vs. degressiv bewusst wählen. Degressiv gewinnt fast immer, wenn du aktuell gut verdienst und der Grenzsteuersatz hoch ist – jeder Euro Aufwand früh spart dir heute mehr Steuern als morgen.
In Verlustjahren oder bei niedrigem Einkommen kann linear sinnvoller sein, weil du den Aufwand in bessere Jahre schiebst. Der AfA-Rechner oben zeigt dir beide Varianten nebeneinander.
GWG-Strategie für Kleinkram festlegen. Bei vielen kleinen Anschaffungen im Jahr entscheidet die GWG-Wahl über hunderte Euro Steuerwirkung: Sofortabschreibung drückt den laufenden Gewinn, der Sammelposten glättet über 5 Jahre.
Triff die Entscheidung einmal pro Jahr bewusst – nicht pro Beleg zufällig.