So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner
Du gibst dein Bruttogehalt ein, dazu Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer-Status, Alter, Kinder und deine Krankenversicherung. Der Rechner zieht dann zwei getrennte Blöcke ab.
Block 1: Lohnsteuer. Dein Arbeitgeber berechnet sie jeden Monat nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums – derselben Rechenvorschrift, die auch auf deiner Lohnabrechnung steht.
Entscheidend sind drei Dinge: deine Steuerklasse (sie bestimmt, welcher Tarif gilt), dein Bundesland und ob du Kirchensteuer zahlst (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % überall sonst, jeweils auf die Lohnsteuer). Der Solidaritätszuschlag spielt für die meisten Arbeitnehmer 2026 keine Rolle mehr – er fällt nur noch oberhalb einer Freigrenze an, die typische Gehälter nicht erreichen.
Block 2: Sozialabgaben. Vier Versicherungen, feste Prozentsätze von deinem Brutto – aber nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Darüber bleibt jeder weitere Euro beitragsfrei:
- Rentenversicherung: 9,3 % (Arbeitnehmeranteil), bis 8.450 €/Monat
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %, bis 8.450 €/Monat
- Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Kasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %, du zahlst also 1,45 %), bis 5.812,50 €/Monat
- Pflegeversicherung: 1,8 %, kinderlos ab 23 Jahren 2,4 %, bis 5.812,50 €/Monat
Dein Arbeitgeber zahlt seine Anteile noch obendrauf – das siehst du im Rechner als „Arbeitgeberkosten". Dein Netto ist Brutto minus beide Blöcke. So einfach ist die Mechanik; kompliziert wird es nur durch die vielen Stellschrauben – und genau die findest du weiter unten erklärt.
Was ändert sich 2026 – und was kommt 2027?
2026 gilt: Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 € im Jahr – so viel von deinem Einkommen bleibt auf jeden Fall steuerfrei. Die Beitragsbemessungsgrenzen sind deutlich gestiegen: In der Kranken- und Pflegeversicherung werden Beiträge bis 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat) fällig, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bis 101.400 € im Jahr (8.450 € im Monat).
Die Versicherungspflichtgrenze – ab der du dich privat krankenversichern darfst – liegt bei 77.400 € im Jahr. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen beträgt 2,9 %.
Basis all dieser Werte ist die Lohnentwicklung 2024 (+5,16 %), beschlossen vom Bundeskabinett im Oktober 2025.
2027 kommt (angekündigt, Stand Oktober 2026, Zustimmung des Bundesrats noch ausstehend): Die Grenzen steigen erneut – und zwar kräftig. Kranken- und Pflegeversicherung: 6.375 € im Monat.
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.850 € im Monat. Versicherungspflichtgrenze: 7.012,50 € im Monat.
Grund für den starken Sprung bei der Krankenversicherung: Zusätzlich zur normalen Anpassung hebt der Gesetzgeber die Grenze pauschal um 300 € im Monat an, damit höhere Einkommen stärker zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. Was das für dich heißt: Verdienst du gut, zahlst du 2027 auf einen größeren Teil deines Gehalts Sozialbeiträge – dein Netto wächst dann langsamer als dein Brutto.
Diese Seite wird aktualisiert, sobald die Werte final beschlossen sind. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den steuerklassen-rechner heranziehen.
Beispielrechnung: 3.000 € brutto im Monat
Annahmen: Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, 30 Jahre alt, kinderlos, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,9 %), Bundesland NRW. Die Rechnung zeigt Schritt für Schritt, was der Brutto-Netto-Rechner im Hintergrund rechnet:
| Position | Rechnung | Betrag/Monat |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | – | 3.000,00 € |
| Rentenversicherung (AN) | 9,3 % × 3.000 € | −279,00 € |
| Arbeitslosenversicherung (AN) | 1,3 % × 3.000 € | −39,00 € |
| Krankenversicherung (AN) | (7,3 % + 1,45 %) × 3.000 € | −262,50 € |
| Pflegeversicherung (AN) | (1,8 % + 0,6 %) × 3.000 € | −72,00 € |
| Lohnsteuer (PAP 2026) | nach Programmablaufplan | −293,08 € |
| Solidaritätszuschlag | unter Freigrenze | −0,00 € |
| Nettogehalt | 2.054,42 € |
Pro Jahr sind das 24.653,04 € netto bei 36.000 € brutto – eine Abgabenquote von 31,5 %. Die Sozialbeiträge (652,50 €) lassen sich exakt nachrechnen; die Lohnsteuer (293,08 €) folgt dem BMF-Programmablaufplan 2026, den der Rechner oben für deine eigenen Eingaben centgenau anwendet.
Der Zusatzbeitrag in Euro: Ein Prozentpunkt mehr Zusatzbeitrag kostet dich bei 3.000 € brutto 15 € im Monat (die Hälfte des Punktes, also 0,5 %). Bei 5.000 € brutto sind es schon 25 €.
Der Unterschied zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegt schnell bei über einem Prozentpunkt – ein Kassenwechsel ist damit einer der wenigen Hebel, mit denen du dein Netto direkt erhöhen kannst, ohne mehr zu verdienen.
Typische Fehler bei der Berechnung
- Falscher Zeitraum.
Monatsbrutto eingeben, aber Jahresnetto erwarten – oder umgekehrt. Prüfe immer, ob „pro Monat" oder „pro Jahr" ausgewählt ist.
- Steuerklasse vergessen.
Viele Rechner starten mit Klasse I. Bist du verheiratet und in III/V eingruppiert, ist dein Monatsnetto deutlich höher – und in V deutlich niedriger.
- Durchschnitts-Zusatzbeitrag statt echtem.
Der Rechner nimmt 2,9 %, deine Kasse verlangt vielleicht 3,5 % oder nur 2,2 %. Der echte Wert steht auf der Website deiner Kasse.
- Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung ignorieren.
Ab 23 Jahren und ohne Kinder zahlst du 0,6 Prozentpunkte mehr – bei 3.000 € sind das 18 € im Monat. 5.
Kirchensteuer-Status falsch. Aus der Kirche ausgetreten, aber „ja" angeklickt?
Dann fehlen dir 8–9 % der Lohnsteuer im Ergebnis. 6.
Beitragsbemessungsgrenze übersehen. Ab 8.450 € Monatsbrutto steigen Renten- und Arbeitslosenbeiträge nicht weiter – bei hohen Gehältern sinkt die Abgabenquote dadurch wieder.
Sonderfälle: Das übersehen viele Rechner
Minijob und Midijob. Bis 603 € im Monat (2026) bist du im Minijob: keine normale Lohnsteuer, pauschale Abgaben durch den Arbeitgeber.
Zwischen 603,01 € und 2.000 € gilt der Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen. Diese Seite rechnet den normalen Arbeitnehmerfall – für Minijobs gibt es eine eigene Seite.
Privat statt gesetzlich versichert. Dann zahlst du keine einkommensabhängigen GKV-Beiträge, sondern deine PKV-Prämie.
Dein Arbeitgeber schießt einen Zuschuss zu (maximal die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags). Das Netto fällt dadurch oft höher aus – aber die Prämie steigt mit dem Alter, unabhängig vom Einkommen.
Sachsen-Sonderregel. In Sachsen tragen Arbeitnehmer in der Pflegeversicherung einen Prozentpunkt mehr als im Rest Deutschlands (dafür gibt es dort einen zusätzlichen Feiertag). Kinderlose in Sachsen zahlen also 2,9 % statt 2,4 %.
Einmalbezüge. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni werden anders versteuert als dein Monatslohn – sie gelten als sonstige Bezüge und werden nach einer besonderen Methode abgerechnet. Im Auszahlungsmonat wirken die Abzüge deshalb oft höher, als du erwartest.
Zweitjob. Für das zweite Arbeitsverhältnis gilt Steuerklasse VI – mit den höchsten Abzügen. Das wird erst mit der Steuererklärung korrigiert. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer lohnsteuer-rechner.
Entgeltumwandlung (bAV). Wandelt du Gehalt in betriebliche Altersvorsorge um, sinkt dein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Brutto.
Das erhöht dein heutiges Netto leicht – und senkt gleichzeitig deine späteren Rentenansprüche. Beides solltest du kennen, bevor du unterschreibst.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Netto ist keine Zahl zum Abhaken, sondern deine Planungsgröße. Wenn du im Brutto-Netto-Rechner verschiedene Szenarien durchspielst – Vollzeit gegen Teilzeit, Steuerklasse III/V gegen IV/IV mit Faktor, heutige Kasse gegen eine günstigere – siehst du sofort, welche Entscheidung wie viel Euro im Monat bringt.
Drei sinnvolle nächste Schritte:
Gehaltserhöhung prüfen. Von 500 € mehr brutto bleiben je nach Steuerklasse nur 250–300 € netto übrig – Stichwort kalte Progression: Steigt dein Einkommen, rutschst du in höhere Tarifzonen, und die Steuer wächst schneller als das Gehalt. Rechne nach, bevor du verhandelst.
Steuerklassenwahl bei Paaren. III/V bringt dem Besserverdienenden monatlich mehr Netto, V dem anderen weniger – unterm Strich zahlt ihr als Paar aufs Jahr das Gleiche wie mit IV/IV.
Es geht nur um die monatliche Liquidität, nicht um die endgültige Steuerlast. Die legt erst die Steuererklärung fest.
Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung. Was monatlich abgeht, ist nicht in Stein gemeißelt. Mit der Einkommensteuererklärung wird nachgerechnet – Werbungskosten (mindestens die 1.230 € Pauschale), Sonderausgaben und Handwerkerleistungen holen oft mehrere hundert Euro zurück.