So funktioniert die Berechnung im minijob-rechner
Die Rechnung folgt zwei getrennten Fragen: Bleibst du unter der Grenze? Und wer zahlt welche Abgaben?
Die Grenze. Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt.
Die Formel lautet: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2026: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, also 603 €.
Entscheidend ist der Monatsdurchschnitt über zwölf Monate – die Jahresgrenze liegt damit bei 7.236 €. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen mit, deshalb werden sie auf die zwölf Monate umgelegt.
Die Arbeitgeber-Pauschalen (gewerblicher Minijob). Dein Chef zahlt alles pauschal an die Minijob-Zentrale:
| Abgabe | Satz 2026 |
|---|---|
| Pauschalbeitrag Krankenversicherung | 13 % (nur bei gesetzlich Versicherten) |
| Pauschalbeitrag Rentenversicherung | 15 % |
| Pauschale Lohnsteuer (§ 40a EStG) | 2 % (inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) |
| Umlage U1 (Krankheit) | 0,8 % |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % |
| Summe | 31,17 % |
Dazu kommt die gesetzliche Unfallversicherung, deren Satz von der Berufsgenossenschaft abhängt. Wichtig: Ist der Minijobber privat krankenversichert, entfällt der 13-%-KV-Pauschalbeitrag ersatzlos.
Dein Anteil als Minijobber. Seit 2013 bist du grundsätzlich rentenversicherungspflichtig.
Du zahlst die Differenz zwischen dem vollen RV-Satz (18,6 %) und dem Arbeitgeber-Pauschal (15 %), also 3,6 % deines Bruttos. Auf Antrag kannst du dich befreien lassen – dann kommt das volle Brutto bei dir an.
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen für dich nicht an; krankenversichert bist du meist über die Familienversicherung. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Verdienst zwischen 603,01 € und 2.000 €? Weiter zum Midijob-Rechner heranziehen.
Die Stunden-Obergrenze. Der Rechner prüft zusätzlich, ob dein Stundenlohn den Mindestlohn einhält: 603 € ÷ 13,90 € = 43,38 Stunden im Monat, also rund 10 Stunden pro Woche. Bei höherem Stundenlohn sinkt die erlaubte Stundenzahl entsprechend.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026: Die Grenze stieg von 556 € auf 603 €, weil der Mindestlohn von 12,82 € auf 13,90 € angehoben wurde. Neu ist außerdem: Die Umlage U1 sank zum 1. Januar 2026 von 1,1 % auf 0,8 %, dadurch ist die Gesamtbelastung für Arbeitgeber leicht gesunken. Und seit dem 1. Juli 2026 kannst du eine früher erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht schriftlich widerrufen – wirksam ab dem Folgemonat, nicht rückwirkend.
2027 (geplant, teils noch nicht beschlossen): Der Mindestlohn steigt auf 14,60 €, die Minijob-Grenze damit auf 633 € im Monat (7.596 € im Jahr). Für Arbeitgeber wird es teurer: Der KV-Pauschalbeitrag soll sich künftig am allgemeinen Beitragssatz plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag orientieren – die Minijob-Zentrale rechnet mit rund 17,5 % (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet am 29. Juli 2026).
Außerdem plant die Bundesregierung, die Pauschsteuer von 2 % auf 5 % anzuheben (Regierungsentwurf vom 2. September 2026, Stand Oktober 2026 noch nicht beschlossen).
Beispielrechnung
Im minijob-rechner gibst du dein Monatsbrutto ein und wählst, ob du rentenversicherungspflichtig bleibst oder dich befreien lässt – der Rest läuft automatisch. Hier die volle Rechnung für 603 € im gewerblichen Minijob (gesetzlich krankenversichert):
Arbeitgeberseite:
- Krankenversicherung 13 %: 78,39 €
- Rentenversicherung 15 %: 90,45 €
- Pauschsteuer 2 %: 12,06 €
- Umlage U1 0,8 %: 4,82 €
- Umlage U2 0,22 %: 1,33 €
- Insolvenzgeldumlage 0,15 %: 0,90 €
- Pauschalen gesamt: 187,95 €
- Gesamtkosten Arbeitgeber: 790,95 € (zzgl. Unfallversicherung)
Dein Netto:
- Mit Rentenversicherungspflicht: 603 € − 3,6 % (21,71 €) = 581,29 €
- Mit Befreiung: 603,00 €
Der Unterschied zwischen beiden Varianten beträgt also gerade einmal 21,71 € im Monat – dafür sammelst du mit der Pflichtvariante vollwertige Pflichtbeitragsmonate für deine Rente.
Typische Fehler
- Sonderzahlungen vergessen. Weihnachts- oder Urlaubsgeld wird auf zwölf Monate umgelegt. Wer 603 € Grundlohn plus 600 € Weihnachtsgeld bekommt, liegt im Schnitt bei 653 € – und damit über der Grenze.
- Mehrere Minijobs nicht addiert. Es zählt die Summe aller Minijob-Verdienste, nicht jeder Vertrag einzeln. Die Minijob-Zentrale addiert alle Meldungen. 350 € + 300 € = 650 €: kein Minijob mehr.
- Mindestlohn unterschritten. 603 € für 45 Stunden sind 13,40 € pro Stunde – unter dem Mindestlohn von 13,90 € und damit ein Verstoß, selbst wenn die Verdienstgrenze eingehalten ist.
- KV-Pauschal bei privat Versicherten mitgerechnet. Für privat krankenversicherte Minijobber entfällt der 13-%-Beitrag ersatzlos – die Arbeitgeberkosten sinken entsprechend.
- Pauschsteuer auf den Arbeitnehmer abgewälzt. Die 2 % Pauschsteuer trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Eine Abwälzung auf dich ist nur wirksam, wenn sie arbeitsvertraglich vereinbart wurde.
- Befreiung für unumkehrbar gehalten. Seit dem 1. Juli 2026 kannst du die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht schriftlich widerrufen. Viele wissen das nicht und verschenken Rentenansprüche.
Sonderfälle / Ausnahmen
Minijob im Privathaushalt. Für Haushaltshilfen gelten ermäßigte Sätze: 5 % KV, 5 % RV, 2 % Pauschsteuer, 0,8 % U1, 0,22 % U2 und 1,6 % Unfallversicherung – insgesamt 14,62 %, eingezogen halbjährlich per SEPA-Lastschrift. Keine Insolvenzgeldumlage. Kehrseite: Dein RV-Eigenanteil liegt hier bei 13,6 % statt 3,6 %, weil der Arbeitgeber nur 5 % pauschal zahlt.
Die 175-€-Regel. Verdienst du weniger als 175 € im Monat, greift die Mindestbeitragsbemessungsgrenze: Der RV-Beitrag wird fiktiv aus 175 € berechnet, und du trägst die Differenz allein. Bei 100 € Verdienst zahlst du also nicht 3,60 €, sondern deutlich mehr. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Netto vom Brutto berechnen.
Kurzfristige Beschäftigung. Wer maximal 70 Arbeitstage (oder 3 Monate) im Jahr arbeitet, fällt unter die kurzfristige Beschäftigung – hier gilt die 603-€-Grenze nicht, dafür aber die strikte Zeitgrenze. Andere Regeln, anderer Rechner.
Gelegentliches Überschreiten. Ein unvorhersehbares Überschreiten – etwa durch Krankheitsvertretung – schadet nicht, solange es in höchstens zwei Kalendermonaten eines Zeitjahres passiert und maximal 1.206 € je Monat beträgt (das Doppelte der Grenze).
Minijob neben dem Hauptjob. Der erste Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt geringfügig. Jeder weitere Minijob wird jedoch mit dem Hauptjob zusammengerechnet und wird voll abgabenpflichtig.
Rentner. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Altersvollrente bezieht, ist in der Rentenversicherung versicherungsfrei – der Arbeitgeber zahlt trotzdem weiter 15 % pauschal. Freiwillig kannst du auf die Versicherungsfreiheit verzichten und selbst aufstocken.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Der minijob-rechner liefert dir drei Zahlen: ob du unter der Grenze bleibst, was der Job deinen Arbeitgeber kostet und was dir netto bleibt. Als Arbeitnehmer solltest du dir vom Arbeitgeber die Anmeldebestätigung der Minijob-Zentrale geben lassen und bewusst entscheiden, ob du die Rentenversicherungspflicht behältst – 21,71 € im Monat kaufen dir vollwertige Rentenmonate. Als Arbeitgeber meldest du den Minijob bei der Minijob-Zentrale an, zahlst per SEPA-Lastschrift und zeichnest die Arbeitszeiten auf (Mindestlohn-Nachweispflicht). Prüfe Arbeitsverträge und Stundenkonten einmal im Jahr: Jede Mindestlohnrunde verschiebt die Grenze – und mit ihr deine Kosten.