So funktioniert der Pendlerpauschale-Rechner: Formel und Eingaben
Der Rechner setzt die gesetzliche Formel aus § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG um:
Entfernungspauschale = volle Entfernungskilometer × tatsächliche Fahrtage × 0,38 €
Drei Regeln stecken in dieser Formel, die viele falsch machen:
- Nur die einfache Entfernung.
Du setzt die Strecke Wohnung → Arbeit an, nicht Hin- und Rückweg. Die Pauschale gilt die Rückfahrt bereits ab.
- Nur volle Kilometer.
Angebrochene Kilometer fallen weg: Aus 18,9 km werden steuerlich 18 km. 3.
Nur tatsächliche Fahrtage. Zählen darfst du nur die Tage, an denen du deine erste Tätigkeitsstätte wirklich aufgesucht hast.
Urlaub, Krankheit, Homeoffice-Tage und reine Dienstreisen ohne Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte zählen nicht.
Maßgeblich ist regelmäßig die kürzeste benutzbare Straßenverbindung. Eine längere Route darfst du nur ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie auch regelmäßig nutzt.
Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig — ob Auto, Motorrad, Bahn, Fahrrad, E-Bike oder zu Fuß spielt keine Rolle. Ausnahmen: Taxi und Flugzeug.
Der Rechner oben braucht von dir nur drei Angaben: die einfache Entfernung in Kilometern, die Zahl deiner Arbeitstage und optional dein Verkehrsmittel. Daraus berechnet er deine jährliche Entfernungspauschale, prüft den 4.500-€-Höchstbetrag und schätzt deine Steuerersparnis anhand deines Grenzsteuersatzes.
Was ändert sich 2026 und 2027?
2026 ist das Jahr der großen Vereinfachung. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entfällt die alte Staffelung endgültig:
| Zeitraum | Kilometer 1–20 | ab Kilometer 21 |
|---|---|---|
| bis 2021 | 0,30 € | 0,30 € |
| 2022–2025 | 0,30 € | 0,38 € |
| ab 2026 | 0,38 € | 0,38 € |
Das bedeutet: Auch Kurzstrecken-Pendler profitieren jetzt vom höheren Satz. Bei 10 km einfacher Strecke und 220 Fahrtagen steigen die ansetzbaren Werbungskosten von 660 € (altes Recht) auf 836 € — ein Plus von 176 € pro Jahr.
Bei 20 km sind es 1.672 € statt 1.320 €, also 352 € mehr. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Steuererstattung-Rechner heranziehen.
2027: Der Satz von 0,38 € bleibt bestehen — die früher für 2027 diskutierte Rückkehr zu 0,30 € ist mit dem Steueränderungsgesetz 2025 vom Tisch. Geändert wird voraussichtlich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Er liegt 2026 bei 1.230 € und soll nach dem Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 auf 1.430 € steigen.
Stand Oktober 2026 ist das noch nicht beschlossen (Bundesrat steht aus) — wir aktualisieren die Seite, sobald das Gesetz steht.
Wichtig für Geringverdiener: Die Mobilitätsprämie endet 2026. Sie war von Anfang an nur für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026 vorgesehen. Wer 2026 zum letzten Mal anspruchsberechtigt ist, sollte den Antrag unbedingt stellen (siehe unten).
Beispielrechnung: 25 km Arbeitsweg
Nehmen wir einen typischen Fall: Du fährst an 220 Tagen im Jahr 25 km (einfache Strecke) zu deiner ersten Tätigkeitsstätte.
Schritt 1 — Entfernungspauschale berechnen:
25 km × 220 Tage × 0,38 € = 2.090 €
Schritt 2 — Mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag vergleichen:
Das Finanzamt zieht bei Arbeitnehmern automatisch 1.230 € Werbungskosten ab — auch ganz ohne Belege. Erst was darüber hinausgeht, wirkt sich zusätzlich aus:
2.090 € − 1.230 € = 860 € wirksamer Zusatzbetrag
Schritt 3 — Steuerersparnis schätzen:
Die 860 € mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sparst du:
860 € × 30 % = 258 € Steuer im Jahr
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % wären es 361 €. Du siehst: Die Pauschale ist kein Geld-zurück-Programm, sondern ein Abzug — die Ersparnis wächst mit deinem Steuersatz.
Faustregel für die Schwelle: Bei 220 Fahrtagen überschreitest du den Pauschbetrag von 1.230 € allein mit dem Arbeitsweg ab 15 km einfacher Strecke (14,7 km rechnerisch). Alles darunter "verschwindet" im Pauschbetrag, wenn du keine weiteren Werbungskosten hast.
Typische Fehler
- Hin- und Rückweg ansetzen.
Der häufigste Fehler überhaupt. Es zählt immer nur die einfache Strecke — die Pauschale deckt beide Richtungen ab.
- Angefangene Kilometer aufrunden.
12,8 km sind steuerlich 12 km, nicht 13. Das Finanzamt rechnet strikt ab.
- Alle 365 Tage zählen.
Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage dürfen nicht mitgezählt werden. Bei einer 5-Tage-Woche sind 220–230 Tage realistisch; wer deutlich mehr angibt, muss das belegen können (Dienstpläne, Arbeitgeberbescheinigung).
- Die 4.500-€-Grenze ignorieren.
Ohne eigenen Pkw ist die Entfernungspauschale auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt. Mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem Pkw gilt die Grenze nicht.
- Pauschale mit Auszahlung verwechseln.
Du bekommst nicht 0,38 € pro Kilometer überwiesen — du darfst den Betrag von deinem Einkommen abziehen. Die tatsächliche Ersparnis steht in deinem Steuerbescheid, nicht im Rechner.
- ÖPNV-Kosten nicht prüfen.
Nutzt du Bus und Bahn, darfst du die nachgewiesenen tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, soweit sie die Pauschale übersteigen (§ 9 Abs. 2 EStG). Bei teuren Monatskarten lohnt der Vergleich.
Sonderfälle und Ausnahmen
Dienstwagen: Nutzt du einen Firmenwagen für den Arbeitsweg, versteuerst du den geldwerten Vorteil meist mit 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer und Monat. Die Entfernungspauschale darfst du trotzdem als Werbungskosten ansetzen — beides gleichzeitig ist ausdrücklich erlaubt.
Fahrgemeinschaften: Jeder Mitfahrer setzt seine eigene Entfernung an. Für Mitfahrer gilt der Höchstbetrag von 4.500 €, für den Fahrer im eigenen Wagen nicht. Umwege zum Abholen der Mitfahrer zählen allerdings nicht mit.
Schwerbehinderte: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 — oder mindestens 50 mit Merkzeichen G — können statt der Pauschale die tatsächlichen Aufwendungen unbeschränkt geltend machen (§ 9 Abs. 2 EStG). Liegen keine Nachweise vor, dürfen sie vereinfachend die doppelte Entfernung (Hin- und Rückweg) ansetzen.
Mehrere Wohnsitze: Maßgeblich ist der Wohnsitz, der den Mittelpunkt deiner Lebensinteressen bildet — in der Regel dein Hauptwohnsitz. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Arbeitstage-Rechner.
Doppelte Haushaltsführung: Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhält, setzt die wöchentliche Familienheimfahrt mit der Entfernungspauschale an — hier gibt es keinen Höchstbetrag. Details dazu auf der eigenen Seite zur doppelten Haushaltsführung.
Selbstständige: Auch Selbstständige können die Entfernungspauschale für Fahrten zur Betriebsstätte ansetzen (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG) — als Betriebsausgaben statt Werbungskosten.
Taxi und Flugzeug sind von der Pauschale ausgenommen; hier zählen nur die tatsächlichen Kosten.
Mobilitätsprämie: Geld zurück, auch ohne Steuerlast
Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag (12.348 € im Jahr 2026), zahlst du keine Einkommensteuer — und Werbungskosten laufen dann ins Leere. Für genau diesen Fall gibt es die Mobilitätsprämie: 14 % der Entfernungspauschale ab dem 21.
Kilometer (2022–2026 also 5,32 Cent je Kilometer) werden dir als Zuschuss ausgezahlt — zusätzlich und unabhängig von der Steuererklärung. Der Pendlerpauschale-Rechner oben weist dich auf diesen Anspruch hin, sobald deine Eingaben passen.
Die Voraussetzungen im Überblick:
- Zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag (bei Zusammenveranlagung unter dem doppelten Betrag).
- Einfacher Arbeitsweg von mehr als 20 km.
- Die Fahrtkosten überschreiten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (hypothetisch — also sie würden sich auswirken, wenn du Steuern zahlen würdest).
- Antrag erforderlich: Kreuz im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung plus Anlage Mobilitätsprämie. Festgesetzt wird sie nur, wenn sie mindestens 10 € beträgt.
- Sie gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen.
Achtung, Frist: Die Mobilitätsprämie gilt nur für die Jahre 2021 bis 2026. Danach läuft sie aus — 2026 ist also das letzte Jahr, für das du sie beantragen kannst. Besonders Azubis mit weitem Weg zur Ausbildungsstätte sollten prüfen, ob sie anspruchsberechtigt sind.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis gehört in die Anlage N deiner Einkommensteuererklärung (Zeile für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte). Das Finanzamt prüft deine Angaben gegen deinen Grenzsteuersatz im Steuerbescheid — der Rechner schätzt die Ersparnis nur ab.
Drei nächste Schritte:
- Arbeitstage dokumentieren.
Führe eine einfache Liste deiner Fahrtage — bei mehr als 230 angegebenen Tagen verlangt das Finanzamt Nachweise. 2.
Pauschbetrag-Check. Liegt deine Entfernungspauschale plus übrige Werbungskosten unter 1.230 €, brauchst du die Anlage N gar nicht auszufüllen — der Pauschbetrag gilt automatisch.
- Gesamtbild prüfen.
Die Pendlerpauschale ist nur ein Baustein deiner Steuererklärung. Wie viel Erstattung insgesamt für dich drin ist, zeigt dir der Steuererstattung-Rechner.
Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung — maßgeblich ist immer dein Steuerbescheid.