DeutschlandRechner Fintech & Steuern 2026
Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Pendlerpauschale-Rechner: Fahrtkosten 2026 berechnen

Jeden Morgen dieselbe Strecke zur Arbeit — und am Jahresende die Frage: Was bringt dir das eigentlich steuerlich? Seit 2026 gilt die Entfernungspauschale einheitlich mit 0,38 € je Kilometer ab dem ersten Kilometer. Der Pendlerpauschale-Rechner zeigt dir in wenigen Sekunden, wie viel Werbungskosten du für deinen Arbeitsweg ansetzen kannst, ob du damit über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag kommst und was das unterm Strich an Steuer spart.

Interaktiver Pendlerpauschale-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
km

Wie weit ist dein einfacher Arbeitsweg? Nur volle Kilometer zählen. (Platzhalter: z. B....

Platzhalter: z. B. 220; Hinweis: 220–230 sind bei einer 5-Tage-Woche üblich

Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. (Platzhalter: z. B. 220; Hinwei...

Auswahl (Eigener Pkw / Dienstwagen / ÖPNV / Fahrrad, E-Bike, zu Fuß / Fahrgemeinschaft ...

optional

Für die Ersparnis-Schätzung — findest du in deinem letzten Steuerbescheid. (Platzhalter...

Berechnungsergebnis
Deine Entfernungspauschale 2026
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Wirksamer Anteil über dem Pauschbetrag 642,80 €
Geschätzte Steuerersparnis 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Schätzung auf Basis von § 9 EStG (Stand 2026). Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von deinem Grenzsteuersatz im Steuerbescheid ab. Keine Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Pendlerpauschale (offiziell Entfernungspauschale) beträgt 2026 einheitlich 0,38 € je vollem Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — ab dem ersten Kilometer. Du multiplizierst deine vollen Entfernungskilometer mit der Zahl deiner tatsächlichen Fahrtage und 0,38 €. Wichtig: Das ist keine Auszahlung, sondern Werbungskosten — sie senken dein zu versteuerndes Einkommen, und was du wirklich sparst, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab. Der Pendlerpauschale-Rechner oben rechnet dir das Schritt für Schritt vor.

So funktioniert der Pendlerpauschale-Rechner: Formel und Eingaben

Der Rechner setzt die gesetzliche Formel aus § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG um:

Entfernungspauschale = volle Entfernungskilometer × tatsächliche Fahrtage × 0,38 €

Drei Regeln stecken in dieser Formel, die viele falsch machen:

  1. Nur die einfache Entfernung.

Du setzt die Strecke Wohnung → Arbeit an, nicht Hin- und Rückweg. Die Pauschale gilt die Rückfahrt bereits ab.

  1. Nur volle Kilometer.

Angebrochene Kilometer fallen weg: Aus 18,9 km werden steuerlich 18 km. 3.

Nur tatsächliche Fahrtage. Zählen darfst du nur die Tage, an denen du deine erste Tätigkeitsstätte wirklich aufgesucht hast.

Urlaub, Krankheit, Homeoffice-Tage und reine Dienstreisen ohne Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte zählen nicht.

Maßgeblich ist regelmäßig die kürzeste benutzbare Straßenverbindung. Eine längere Route darfst du nur ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie auch regelmäßig nutzt.

Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig — ob Auto, Motorrad, Bahn, Fahrrad, E-Bike oder zu Fuß spielt keine Rolle. Ausnahmen: Taxi und Flugzeug.

Der Rechner oben braucht von dir nur drei Angaben: die einfache Entfernung in Kilometern, die Zahl deiner Arbeitstage und optional dein Verkehrsmittel. Daraus berechnet er deine jährliche Entfernungspauschale, prüft den 4.500-€-Höchstbetrag und schätzt deine Steuerersparnis anhand deines Grenzsteuersatzes.

Was ändert sich 2026 und 2027?

2026 ist das Jahr der großen Vereinfachung. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entfällt die alte Staffelung endgültig:

Zeitraum Kilometer 1–20 ab Kilometer 21
bis 2021 0,30 € 0,30 €
2022–2025 0,30 € 0,38 €
ab 2026 0,38 € 0,38 €

Das bedeutet: Auch Kurzstrecken-Pendler profitieren jetzt vom höheren Satz. Bei 10 km einfacher Strecke und 220 Fahrtagen steigen die ansetzbaren Werbungskosten von 660 € (altes Recht) auf 836 € — ein Plus von 176 € pro Jahr.

Bei 20 km sind es 1.672 € statt 1.320 €, also 352 € mehr. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Steuererstattung-Rechner heranziehen.

2027: Der Satz von 0,38 € bleibt bestehen — die früher für 2027 diskutierte Rückkehr zu 0,30 € ist mit dem Steueränderungsgesetz 2025 vom Tisch. Geändert wird voraussichtlich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Er liegt 2026 bei 1.230 € und soll nach dem Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 auf 1.430 € steigen.

Stand Oktober 2026 ist das noch nicht beschlossen (Bundesrat steht aus) — wir aktualisieren die Seite, sobald das Gesetz steht.

Wichtig für Geringverdiener: Die Mobilitätsprämie endet 2026. Sie war von Anfang an nur für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026 vorgesehen. Wer 2026 zum letzten Mal anspruchsberechtigt ist, sollte den Antrag unbedingt stellen (siehe unten).

Beispielrechnung: 25 km Arbeitsweg

Nehmen wir einen typischen Fall: Du fährst an 220 Tagen im Jahr 25 km (einfache Strecke) zu deiner ersten Tätigkeitsstätte.

Schritt 1 — Entfernungspauschale berechnen:
25 km × 220 Tage × 0,38 € = 2.090 €

Schritt 2 — Mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag vergleichen:
Das Finanzamt zieht bei Arbeitnehmern automatisch 1.230 € Werbungskosten ab — auch ganz ohne Belege. Erst was darüber hinausgeht, wirkt sich zusätzlich aus:
2.090 € − 1.230 € = 860 € wirksamer Zusatzbetrag

Schritt 3 — Steuerersparnis schätzen:
Die 860 € mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sparst du:
860 € × 30 % = 258 € Steuer im Jahr

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % wären es 361 €. Du siehst: Die Pauschale ist kein Geld-zurück-Programm, sondern ein Abzug — die Ersparnis wächst mit deinem Steuersatz.

Faustregel für die Schwelle: Bei 220 Fahrtagen überschreitest du den Pauschbetrag von 1.230 € allein mit dem Arbeitsweg ab 15 km einfacher Strecke (14,7 km rechnerisch). Alles darunter "verschwindet" im Pauschbetrag, wenn du keine weiteren Werbungskosten hast.

Typische Fehler

  1. Hin- und Rückweg ansetzen.

Der häufigste Fehler überhaupt. Es zählt immer nur die einfache Strecke — die Pauschale deckt beide Richtungen ab.

  1. Angefangene Kilometer aufrunden.

12,8 km sind steuerlich 12 km, nicht 13. Das Finanzamt rechnet strikt ab.

  1. Alle 365 Tage zählen.

Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage dürfen nicht mitgezählt werden. Bei einer 5-Tage-Woche sind 220–230 Tage realistisch; wer deutlich mehr angibt, muss das belegen können (Dienstpläne, Arbeitgeberbescheinigung).

  1. Die 4.500-€-Grenze ignorieren.

Ohne eigenen Pkw ist die Entfernungspauschale auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt. Mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem Pkw gilt die Grenze nicht.

  1. Pauschale mit Auszahlung verwechseln.

Du bekommst nicht 0,38 € pro Kilometer überwiesen — du darfst den Betrag von deinem Einkommen abziehen. Die tatsächliche Ersparnis steht in deinem Steuerbescheid, nicht im Rechner.

  1. ÖPNV-Kosten nicht prüfen.

Nutzt du Bus und Bahn, darfst du die nachgewiesenen tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, soweit sie die Pauschale übersteigen (§ 9 Abs. 2 EStG). Bei teuren Monatskarten lohnt der Vergleich.

Sonderfälle und Ausnahmen

Dienstwagen: Nutzt du einen Firmenwagen für den Arbeitsweg, versteuerst du den geldwerten Vorteil meist mit 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer und Monat. Die Entfernungspauschale darfst du trotzdem als Werbungskosten ansetzen — beides gleichzeitig ist ausdrücklich erlaubt.

Fahrgemeinschaften: Jeder Mitfahrer setzt seine eigene Entfernung an. Für Mitfahrer gilt der Höchstbetrag von 4.500 €, für den Fahrer im eigenen Wagen nicht. Umwege zum Abholen der Mitfahrer zählen allerdings nicht mit.

Schwerbehinderte: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 — oder mindestens 50 mit Merkzeichen G — können statt der Pauschale die tatsächlichen Aufwendungen unbeschränkt geltend machen (§ 9 Abs. 2 EStG). Liegen keine Nachweise vor, dürfen sie vereinfachend die doppelte Entfernung (Hin- und Rückweg) ansetzen.

Mehrere Wohnsitze: Maßgeblich ist der Wohnsitz, der den Mittelpunkt deiner Lebensinteressen bildet — in der Regel dein Hauptwohnsitz. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Arbeitstage-Rechner.

Doppelte Haushaltsführung: Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhält, setzt die wöchentliche Familienheimfahrt mit der Entfernungspauschale an — hier gibt es keinen Höchstbetrag. Details dazu auf der eigenen Seite zur doppelten Haushaltsführung.

Selbstständige: Auch Selbstständige können die Entfernungspauschale für Fahrten zur Betriebsstätte ansetzen (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG) — als Betriebsausgaben statt Werbungskosten.

Taxi und Flugzeug sind von der Pauschale ausgenommen; hier zählen nur die tatsächlichen Kosten.

Mobilitätsprämie: Geld zurück, auch ohne Steuerlast

Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag (12.348 € im Jahr 2026), zahlst du keine Einkommensteuer — und Werbungskosten laufen dann ins Leere. Für genau diesen Fall gibt es die Mobilitätsprämie: 14 % der Entfernungspauschale ab dem 21.

Kilometer (2022–2026 also 5,32 Cent je Kilometer) werden dir als Zuschuss ausgezahlt — zusätzlich und unabhängig von der Steuererklärung. Der Pendlerpauschale-Rechner oben weist dich auf diesen Anspruch hin, sobald deine Eingaben passen.

Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag (bei Zusammenveranlagung unter dem doppelten Betrag).
  • Einfacher Arbeitsweg von mehr als 20 km.
  • Die Fahrtkosten überschreiten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (hypothetisch — also sie würden sich auswirken, wenn du Steuern zahlen würdest).
  • Antrag erforderlich: Kreuz im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung plus Anlage Mobilitätsprämie. Festgesetzt wird sie nur, wenn sie mindestens 10 € beträgt.
  • Sie gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen.

Achtung, Frist: Die Mobilitätsprämie gilt nur für die Jahre 2021 bis 2026. Danach läuft sie aus — 2026 ist also das letzte Jahr, für das du sie beantragen kannst. Besonders Azubis mit weitem Weg zur Ausbildungsstätte sollten prüfen, ob sie anspruchsberechtigt sind.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis gehört in die Anlage N deiner Einkommensteuererklärung (Zeile für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte). Das Finanzamt prüft deine Angaben gegen deinen Grenzsteuersatz im Steuerbescheid — der Rechner schätzt die Ersparnis nur ab.

Drei nächste Schritte:

  1. Arbeitstage dokumentieren.

Führe eine einfache Liste deiner Fahrtage — bei mehr als 230 angegebenen Tagen verlangt das Finanzamt Nachweise. 2.

Pauschbetrag-Check. Liegt deine Entfernungspauschale plus übrige Werbungskosten unter 1.230 €, brauchst du die Anlage N gar nicht auszufüllen — der Pauschbetrag gilt automatisch.

  1. Gesamtbild prüfen.

Die Pendlerpauschale ist nur ein Baustein deiner Steuererklärung. Wie viel Erstattung insgesamt für dich drin ist, zeigt dir der Steuererstattung-Rechner.

Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung — maßgeblich ist immer dein Steuerbescheid.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** `km_einfach` (Dezimal, z. B. 18,9), `fahrtage` (Integer), `verkehrsmittel` (Enum), `grenzsteuersatz` (optional, %, Default 30 % mit Kennzeichnung „geschätzt"). **Berechnung:** 1. `volle_km = floor(km_einfach)` — angefangene Kilometer entfallen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). 2. `pauschale = volle_km × fahrtage × 0,38` — Satz 2026 einheitlich ab dem ersten Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025; für 2027 unverändert, da Rückkehr zu 0,30 € gestrichen). 3. Kappung: `if verkehrsmittel != eigener_pkw and pauschale > 4500: pauschale = 4500` — Höchstbetrag § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG. Hinweis ausgeben, dass mit eigenem/zur Nutzung überlassenem Pkw keine Kappung gilt. 4. ÖPNV-Sonderlogik: Eingabefeld „tatsächliche Ticketkosten/Jahr (optional)" — `if ticketkosten > pauschale: ergebnis = ticketkosten` (§ 9 Abs. 2 EStG). 5. `wirksamer_anteil = max(0, pauschale − 1230)` — Arbeitnehmer-Pauschbetrag § 9a Satz 1 Nr. 1a EStG (2026: 1.230 €; 2027-Flag: 1.430 € nur nach Gesetzesbeschluss aktivieren). 6. `steuerersparnis = wirksamer_anteil × grenzsteuersatz` — als Schätzung kennzeichnen. 7. Mobilitätsprämie-Check: `if volle_km > 20 and einkommen_unter_grundfreibetrag (Checkbox „Mein zu versteuerndes Einkommen liegt unter 12.348 €"): praemie = (volle_km − 20) × fahrtage × 0,38 × 0,14` — nur anzeigen, mit Hinweis: nur 2021–2026, Antrag + Anlage Mobilitätsprämie, Mindestbetrag 10 € (§§ 101–109 EStG). **Wertequellen:** 0,38 €/km und 4.500-€-Grenze: § 9 EStG (gesetze-im-internet.de), bestätigt durch BMF/Haufe zum Steueränderungsgesetz 2025; 1.230 €: § 9a EStG (Finanztip/NWB, Stand 2026); Grundfreibetrag 12.348 €: werte-2026.json; 1.430 €: Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Kabinettsbeschluss 2.9.2026, nicht beschlossen — als „geplant" labeln). **Edge Cases:** `fahrtage > 230` → Hinweis „Bitte Nachweise bereithalten"; `km_einfach > 100` → Plausibilitäts-Hinweis (Fernpendler); Fahrgemeinschaft-Mitfahrer → 4.500-€-Kappung erzwingen; Dienstwagen → Hinweis auf 0,03 %-Regel beim geldwerten Vorteil.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026 pro Kilometer?

2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € je vollem Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung (0,30 € bis 20 km, 0,38 € ab 21 km) gilt nur noch für das Steuerjahr 2025.

2 Gilt die Pendlerpauschale auch für Fahrrad, E-Bike und öffentliche Verkehrsmittel?

Ja. Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig — sie gilt für Auto, Motorrad, Bahn, Bus, Fahrrad, E-Bike, Mitfahrten und sogar Fußwege. Ausgenommen sind nur Taxi und Flugzeug. Nutzt du den ÖPNV, darfst du zusätzlich die nachgewiesenen tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn sie höher sind als die Pauschale.

3 Was zählt als Arbeitstag für die Pendlerpauschale?

Nur Tage, an denen du deine erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast. Urlaub, Krankheit, Homeoffice-Tage und Dienstreisen ohne Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte zählen nicht. Bei einer klassischen 5-Tage-Woche sind 220 bis 230 Tage üblich; deutlich höhere Angaben musst du belegen.

4 Darf ich Hin- und Rückweg ansetzen?

Nein. Es zählt immer nur die einfache Entfernung Wohnung → Arbeit. Die Pauschale gilt die Rückfahrt bereits ab. Ausnahme: Fallen Hin- und Rückfahrt auf verschiedene Tage (z. B. Nachtschicht), wird die Pauschale je Tag nur hälftig angesetzt.

5 Wie viele Arbeitstage darf ich angeben — 220 oder 230?

Beides sind nur Faustwerte, keine gesetzlichen Zahlen. Maßgeblich sind deine tatsächlichen Fahrtage. Rechne: Arbeitstage laut Kalender minus Urlaub, Krankheit, Homeoffice und Dienstreisen. Wer mehr als 230 Tage angibt, sollte Nachweise (Dienstplan, Arbeitgeberbescheinigung) parat haben.

6 Was passiert, wenn meine Pauschale über 4.500 € liegt?

Ohne eigenen Pkw ist die Entfernungspauschale auf 4.500 € pro Jahr begrenzt. Fährst du mit einem eigenen oder dir zur Nutzung überlassenen Pkw, gilt die Grenze nicht — dann ist auch ein höherer Betrag ansetzbar. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln kannst du höhere nachgewiesene Ticketkosten ansetzen.

7 Brauche ich Belege für die Pendlerpauschale?

Für die Pauschale selbst nicht — Entfernung und Fahrtage musst du nur glaubhaft darlegen können. Belege brauchst du, wenn du von der Regel abweichst: längere als die kürzeste Route (Nachweis der regelmäßigen Nutzung), mehr als 230 Fahrtage oder höhere ÖPNV-Kosten als die Pauschale.

8 Bekomme ich die Pendlerpauschale als Geld ausbezahlt?

Nein. Die Pauschale ist Werbungskosten, kein Zuschuss: Sie mindert dein zu versteuerndes Einkommen, und deine Steuerersparnis ergibt sich aus deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Einzige Ausnahme für Geringverdiener: die Mobilitätsprämie (14 % ab dem 21. km), die tatsächlich ausgezahlt wird — letztmals für 2026.

9 Was ist mit Tagen, an denen ich im Homeoffice arbeite?

Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrtage — du bist ja nicht zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren. Für diese Tage kannst du stattdessen die Homeoffice-Pauschale prüfen. Mische beides sauber: Pro Tag gilt entweder die Entfernungspauschale oder die Homeoffice-Pauschale, nie beides.

10 Wann bekomme ich die Mobilitätsprämie?

Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag (12.348 € im Jahr 2026) liegt, dein einfacher Arbeitsweg mehr als 20 km beträgt und deine Fahrtkosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Sie beträgt 14 % der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer und wird auf Antrag (Anlage Mobilitätsprämie) ausgezahlt — mindestens 10 €. Sie gilt nur für 2021 bis 2026.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • § 9 EStG (Entfernungspauschale) — gesetze-im-internet.de
  • • § 9a EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) — gesetze-im-internet.de
  • • §§ 101–109 EStG (Mobilitätsprämie) — gesetze-im-internet.de
  • • Steueränderungsgesetz 2025 — 0,38 € ab dem ersten Kilometer ab 2026 (BMF/Haufe, Jahreswechsel 2025/2026)
  • • Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Kabinett 2.9.2026) — Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 € geplant
  • • Haufe: „Jahreswechsel 2025/2026: Erhöhung Entfernungspauschale"
  • • Finanztip: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026 (1.230 €)
  • • NWB Datenbank: Werbungskosten-Pauschbeträge (§ 9a EStG)