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Gehalt & Beruf • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Stundenlohn-Rechner: Stundenlohn berechnen

Du kennst dein Monatsgehalt – aber was verdienst du eigentlich pro Stunde? Oder umgekehrt: Reicht der angebotene Stundenlohn für deine Miete? Mit dem Stundenlohn-Rechner rechnest du in beide Richtungen um: vom Stundenlohn zum Monatsgehalt und zurück, brutto wie netto – mit deiner Steuerklasse und allen Abzügen für 2026.

Interaktiver Stundenlohn-Rechner 2026

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Stundenlohn → Monatsgehalt / Monatsgehalt → Stundenlohn

€

I / II / III / IV / V / VI

keine / 1 / 2 / 3+

%

2,9]

2026 / 2027 (Mindestlohn-Prüfung)

Berechnungsergebnis
Monatsstunden
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Brutto-Stundenlohn / Netto-Stundenlohn 642,80 €
Abzüge 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Schätzung nach dem BMF-Programmablaufplan 2026. Durchschnittsmonat (52 ÷ 12). Keine Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Formel lautet: Monatsgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12. Bei 20 € Stundenlohn und 40 Stunden pro Woche sind das 3.466,67 € brutto im Monat – in Steuerklasse I bleiben davon rund 2.315 € netto übrig, also etwa 13,36 € pro Stunde. Der Faktor 52 ÷ 12 = 4,333 gleicht aus, dass ein Monat im Schnitt mehr als vier Wochen hat. Wer fälschlich mit 4 Wochen rechnet, unterschlägt sich selbst rund 8 % Gehalt.

So funktioniert der Stundenlohn-Rechner

Der Rechner beherrscht zwei Richtungen – und beide beginnen mit derselben Monatsstundenzahl.

Richtung 1: Stundenlohn → Monatsgehalt. Du gibst deinen Brutto-Stundenlohn und deine vertraglichen Wochenstunden ein.

Der Rechner ermittelt die Monatsstunden: Wochenstunden × 52 ÷ 12. Bei 40 Stunden sind das 173,33 Stunden im Monat, bei 38,5 Stunden 166,83, bei 20 Stunden 86,67.

Monatsbrutto = Stundenlohn × Monatsstunden. Danach läuft die normale Netto-Rechnung: Lohnsteuer nach dem BMF-Programmablaufplan 2026 (mit deiner Steuerklasse) plus die vier Sozialversicherungen – Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Kasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %), Pflegeversicherung 1,8 % bzw. 2,4 % bei Kinderlosen ab 23.

Ergebnis: Monatsgehalt brutto und netto – und der Netto-Stundenlohn (Monatsnetto geteilt durch Monatsstunden), die ehrlichste Zahl dieser Seite.

Richtung 2: Monatsgehalt → Stundenlohn. Du gibst dein Monatsbrutto und deine Wochenstunden ein.

Der Rechner teilt das Monatsgehalt durch die Monatsstunden – fertig ist dein Brutto-Stundenlohn. Praktisch, wenn du ein Festgehalts-Angebot mit einem Stundenlohn-Angebot vergleichen willst: Erst auf die Stunde herunterbrechen, dann vergleichen.

Warum 52 Wochen? In Deutschland wird auch während Urlaub und an Feiertagen Gehalt gezahlt – deshalb zählen alle 52 Kalenderwochen, nicht nur die tatsächlich gearbeiteten.

Für Freiberufler, die ihren Stundensatz kalkulieren, gilt das Gegenteil: Sie ziehen Urlaub und Feiertage ab (bei 30 Urlaubstagen und rund 10 Feiertagen bleiben etwa 44 effektive Arbeitswochen) – sonst kalkulieren sie sich arm.

Was ändert sich 2026?

Mindestlohn als Untergrenze: Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Januar 2026 bei 13,90 € pro Stunde – bei 40 Wochenstunden sind das 2.409,33 € brutto im Monat. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.

Jeder Stundenlohn darunter ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – rechtswidrig. Der Rechner warnt dich, wenn deine Eingabe unter die geltende Untergrenze fällt. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den mindestlohn-rechner heranziehen.

Die Rechenwerte 2026: Grundfreibetrag 12.348 € im Jahr; Beitragsbemessungsgrenzen 69.750 € (Kranken-/Pflegeversicherung) bzw. 101.400 € (Renten-/Arbeitslosenversicherung) im Jahr; Geringfügigkeitsgrenze 603 € im Monat (Minijob); Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 €. Gerade bei kleinen Stundenlöhnen entscheiden diese Grenzen darüber, ob du im Minijob, Midijob oder in der regulären Versicherungspflicht landest – mit völlig unterschiedlichen Abzügen.

Teilzeit wird relativ attraktiver: Durch den höheren Grundfreibetrag und die progressive Besteuerung bleibt bei geringen Stundenlöhnen prozentual mehr netto übrig als früher. Wer von Vollzeit auf Teilzeit wechselt, sollte das Netto pro Stunde vergleichen – oft ist der Unterschied kleiner, als das Brutto vermuten lässt.

Beispielrechnung: 20 € Stundenlohn bei 40 Stunden (Steuerklasse I, 2026)

Annahmen: Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, kinderlos, 30 Jahre, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,9 %). Brutto- und Netto-Werte nach PAP-basierten Rechnern (mein-nettogehalt.de, 2026); der Netto-Stundenlohn ist daraus eigene Rechnung.

Position Rechnung Betrag
Stundenlohn brutto – 20,00 €
Monatsstunden 40 × 52 ÷ 12 173,33 h
Bruttogehalt/Monat 20 € × 173,33 h 3.466,67 €
Rentenversicherung (AN) 9,3 % × 3.466,67 € −322,40 €
Arbeitslosenversicherung (AN) 1,3 % × 3.466,67 € −45,07 €
Krankenversicherung (AN) 8,75 % × 3.466,67 € −303,33 €
Pflegeversicherung (AN) 2,4 % × 3.466,67 € −83,20 €
Lohnsteuer (PAP 2026, SK I) nach Programmablaufplan −398,00 €
Nettogehalt/Monat ~2.315 €
Netto-Stundenlohn 2.315 € ÷ 173,33 h ~13,36 €/h

Was die Tabelle zeigt: Von 20 € brutto bleiben 13,36 € netto pro Stunde – rund ein Drittel geht an Steuern und Abgaben. Und: Hättest du mit 4 Wochen statt 4,333 gerechnet (20 € × 40 × 4 = 3.200 €), hättest du dir 266,67 € im Monat bzw. 3.200 € im Jahr unterschlagen.

Der 4-Wochen-Fehler kostet bei diesem Lohn über 3.000 € pro Jahr – ein teurer Rechenfehler.

Typische Fehler bei der Stundenlohn-Rechnung

  1. Mit 4 Wochen statt 4,333 rechnen.

Der Klassiker – und der teuerste. Ein Monat hat im Schnitt 4,333 Wochen (52 ÷ 12).

Mit 4 Wochen unterschlägst du rund 8 % deines Gehalts. Der Stundenlohn-Rechner nutzt immer den korrekten Faktor 52 ÷ 12.

  1. Brutto- und Netto-Stundenlohn verwechseln.

„Ich verdiene 20 € die Stunde" – nein, du kostest 20 € die Stunde; du behältst 13,36 €. Für Kaufentscheidungen („Kann ich mir die Wohnung leisten?") zählt nur der Netto-Stundenlohn.

  1. Unbezahlte Überstunden ignorieren.

Arbeitest du bei 40 Vertragsstunden regelmäßig 45, sinkt dein effektiver Stundenlohn um über 11 % – bei 20 € also auf 17,78 € brutto. Rechne Überstunden in deine Stundenlohn-Betrachtung ein, sonst lügst du dich selbst an.

  1. Kalendermonate mit Pauschale verwechseln.

Die 4,333-Pauschale gilt für den Durchschnittsmonat – gut für Gehaltsvergleiche. Wer wissen will, was im Februar (28 Tage) konkret aufs Konto kommt, muss mit den tatsächlichen Arbeitstagen rechnen.

Für den Arbeitsvertrag zählt die Pauschale, für die Haushaltskasse der Kalender. 5.

Falsche SV-Sätze bei Sonderstatus. Werkstudenten zahlen nur Rentenversicherung, Minijobber gar keine Lohnsteuer, Midijobber reduzierte Beiträge.

Mit Standard-Abzügen rechnest du bei diesen Gruppen am echten Netto vorbei. 6.

Mindestlohn-Unterschreitung durch Mehrarbeit. Dein Vertrag sagt 13,90 € – aber wenn du regelmäßig unbezahlt länger bleibst, fällt dein Effektivlohn darunter.

Der Mindestlohn gilt pro tatsächlich geleisteter Stunde. Dokumentiere deine Arbeitszeit.

Sonderfälle: Das übersehen viele Rechner

Werkstudenten. Wer als Werkstudent nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet (in der Vorlesungszeit), ist von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit – es fallen nur 9,3 % Rentenversicherung an.

Bei 16 € Stundenlohn und 20 Wochenstunden bleiben so von 1.386,67 € brutto rund 1.230 € netto übrig – ein Netto-Stundenlohn von etwa 14,20 € statt 11,50 € bei regulärer Beschäftigung. Der Unterschied ist so groß, dass sich die 20-Stunden-Grenze unbedingt zu kennen lohnt.

Minijob. Bis 603 € im Monat (2026) zahlst du keine Lohnsteuer und keine regulären Sozialabgaben – dafür übernimmt der Arbeitgeber Pauschalabgaben.

Bei 13,90 € Mindestlohn sind das maximal 43,38 Stunden im Monat, also rund 10 Stunden pro Woche. Zwei Mal im Jahr darfst du die Grenze überschreiten, ohne den Minijob-Status zu verlieren.

Schicht-, Nacht- und Sonntagszuschläge. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei.

Sie erhöhen deinen Effektivlohn, ohne dass Abgaben anfallen – ein Grund, warum sich Schichtarbeit netto oft mehr lohnt, als das Grundgehalt vermuten lässt. Der Zuschlag muss allerdings tatsächlich für die belastende Arbeitszeit gezahlt werden, nicht pauschal.

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Werden nur anteilig vergütet – rechne sie separat: Bereitschaftsstunden mal Bereitschafts-Satz geteilt durch die Gesamtstunden ergibt deinen wahren Effektivlohn.

Bei zwei unterschiedlich bezahlten Tätigkeiten (z. B. normaler Dienst plus Bereitschaft) führe zwei Berechnungen durch und addiere die Ergebnisse. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer brutto-netto-rechner.

Freiberufler-Stundensatz. Dein Stundensatz als Freelancer ist kein Stundenlohn: Du zahlst beide Sozialversicherungs-Hälften selbst, finanzierst Urlaub, Krankheit und Auftragslücken mit – und musst Rücklagen für die Altersvorsorge bilden.

Als grobe Orientierung sollte der Freelancer-Stundensatz beim 2- bis 3-Fachen des vergleichbaren Arbeitnehmer-Bruttostundenlohns liegen, sonst rechnest du dich arm.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Der Stundenlohn-Rechner liefert dir mit dem Netto-Stundenlohn deine ehrlichste Kennzahl – nutze sie für drei Entscheidungen:

Angebote vergleichen. Zwei Stellenangebote mit unterschiedlicher Stundenzahl vergleichst du über den Netto-Stundenlohn, nicht über das Monatsgehalt. 15 € bei 30 Stunden können netto pro Stunde mehr bringen als 16 € bei 40 Stunden – wegen der Progression.

Überstunden bewerten. Überstunden werden mit deinem Grenzsteuersatz besteuert, nicht mit dem Durchschnitt.

Bei 3.000 € Monatseinkommen (SK I) liegt der Grenzsteuersatz bei rund 35 % – von 100 € Überstunden-Brutto bleiben etwa 65 € netto. Frage dich ehrlich: Ist dir die Stunde das wert – oder nimmst du lieber Freizeitausgleich?

Teilzeit durchrechnen. Spiele verschiedene Wochenstunden durch und vergleiche das Netto pro Stunde: In niedrigeren Einkommensbereichen bleibt von jedem zusätzlich gearbeiteten Euro anteilig mehr übrig.

Manchmal kostet der Wechsel von 40 auf 32 Stunden weniger netto, als du befürchtest – und schenkt dir einen freien Tag.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** modus (h2m / m2h), stundenlohn_brutto, monatsgehalt_brutto, wochenstunden, steuerklasse, bundesland, kirchensteuer (bool), alter, kinder, zusatzbeitrag (Standard 2,9), jahr (2026/2027). **Schritt 1 – Monatsstunden:** monatsstunden = wochenstunden × 52 ÷ 12. (Rundung Anzeige: 2 Dezimalstellen.) **Schritt 2 – Brutto:** Modus h2m: monatsbrutto = stundenlohn_brutto × monatsstunden. Modus m2h: stundenlohn_brutto = monatsgehalt_brutto ÷ monatsstunden. **Schritt 3 – Netto:** Wie im Brutto-Netto-Rechner: SV-Anteile (RV 9,3 %, AV 1,3 %, KV 7,3 % + zusatzbeitrag/2, PV 1,8 % bzw. 2,4 % kinderlos ab 23; BBG KV/PV 5.812,50 €, RV/AV 8.450 €/Monat) + Lohnsteuer nach BMF-Programmablaufplan 2026 + ggf. Soli/Kirchensteuer. netto_monat = monatsbrutto − abzüge. **Schritt 4 – Kennzahlen:** netto_stundenlohn = netto_monat ÷ monatsstunden. mindestlohn_check: stundenlohn_brutto ≥ 13,90 € (2026) bzw. 14,60 € (2027) → „OK", sonst Warnung. **Testvektor (muss exakt treffen):** 20 €/h, 40 h/Woche, SK I, keine Kirche, kinderlos, 30 J., GKV 2,9 % → Monatsstunden 173,33; Brutto 3.466,67 €; SV 754,00 €; Lohnsteuer ~398 €; Netto ~2.315 €; Netto-Stundenlohn ~13,36 €/h. (Brutto-/Netto-Anker: mein-nettogehalt.de, 2026.) **Wertequellen:** werte-2026.json (BMAS Rechengrößenverordnung 2026); BMF-Programmablaufplan 2026; Mindestlohn: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (13,90 € ab 1.1.2026; 14,60 € ab 1.1.2027).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie rechnet man Stundenlohn in Monatsgehalt um?

Mit der Formel: Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12. Beispiel: 15 € × 40 × 52 ÷ 12 = 2.600 € brutto im Monat. Der Faktor 52 ÷ 12 = 4,333 berücksichtigt, dass ein Monat im Schnitt mehr als vier Wochen hat. Für das Nettogehalt ziehst du anschließend Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und Sozialabgaben ab.

2 Wie berechne ich meinen Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?

Teile dein Monatsbrutto durch deine Monatsstunden (Wochenstunden × 4,333). Beispiel: 3.466,67 € ÷ (40 × 4,333) = 20 € pro Stunde. Alternativ übers Jahresgehalt: Jahresbrutto geteilt durch (Wochenstunden × 52).

3 Was ist die 4,333-Regel?

Die 4,333-Regel besagt, dass ein Monat im Durchschnitt 4,333 Wochen hat (52 Wochen ÷ 12 Monate). Sie ist der korrekte Faktor für die Umrechnung zwischen Stundenlohn und Monatsgehalt. Wer vereinfacht mit 4 Wochen rechnet, erhält ein um rund 8 % zu niedriges Monatsgehalt.

4 Wie viele Stunden hat ein Arbeitsmonat?

Im Durchschnitt: bei 40 Wochenstunden 173,33 Stunden, bei 38,5 Stunden 166,83 Stunden, bei 35 Stunden 151,67 Stunden, bei 20 Stunden (Teilzeit) 86,67 Stunden – jeweils Wochenstunden × 52 ÷ 12. Das ist ein Durchschnittswert für Gehaltsvergleiche; einzelne Kalendermonate weichen davon ab.

5 Wie viel Netto bleiben bei 15 € Stundenlohn?

Bei 40 Wochenstunden sind 15 € genau 2.600 € brutto im Monat. In Steuerklasse I (keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert) bleiben davon rund 1.827 € netto – das entspricht einem Netto-Stundenlohn von etwa 10,55 €. In anderen Steuerklassen oder mit Kirchensteuer fällt das Ergebnis anders aus.

6 Wie berechne ich meinen Netto-Stundenlohn?

Netto-Stundenlohn = Monatsnetto geteilt durch Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Beispiel: 2.315 € netto ÷ 173,33 Stunden = 13,36 € pro Stunde. Der Netto-Stundenlohn liegt immer deutlich unter dem Brutto-Stundenlohn – bei 20 € brutto sind es 13,36 € netto, also rund ein Drittel weniger.

7 Zählt der Mindestlohn auch für Minijobber?

Ja. Der Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026) gilt auch im Minijob – ohne Ausnahme. Bei 603 € Verdienstgrenze im Monat darfst du zum Mindestlohn maximal 43,38 Stunden arbeiten, also rund 10 Stunden pro Woche. Wer mehr Stunden ableistet, muss entsprechend mehr verdienen.

8 Werden Überstunden anders besteuert als normales Gehalt?

Überstunden werden mit deinem Grenzsteuersatz besteuert – also dem Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro –, nicht mit deinem (niedrigeren) Durchschnittssteuersatz. Bei 3.000 € Monatseinkommen (SK I) sind das rund 35 %: Von 100 € Überstunden-Brutto bleiben etwa 65 € netto. Gesetzlich begrenzte Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind dagegen steuerfrei.

9 Was verdient ein Werkstudent pro Stunde netto?

Deutlich mehr als ein regulärer Arbeitnehmer: Werkstudenten (bis 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit) zahlen nur 9,3 % Rentenversicherung, sonst keine Sozialabgaben. Bei 16 € Stundenlohn und 20 Wochenstunden bleiben von 1.386,67 € brutto rund 1.230 € netto – ein effektiver Netto-Stundenlohn von etwa 14,20 €.

10 Steigt der Mindestlohn 2027?

Ja. Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde. Bei 40 Wochenstunden entspricht das 2.530,67 € brutto im Monat. Der Rechner berücksichtigt beide Werte – wähle einfach das gewünschte Jahr.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • BMF: Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung 2026
  • • BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
  • • Gesetze im Internet: Mindestlohngesetz (MiLoG); § 3b EStG (steuerfreie Zuschläge)
  • • Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung: 13,90 € (2026), 14,60 € (2027)
  • • mein-nettogehalt.de: Beispiel 20 €/h → 3.466,67 € brutto → ~2.315 € netto (SK I, 2026); 15 €/h → 2.600 € → ~1.827 € netto
  • • bruttonettorechnen.de: Werkstudenten-Regelung (nur RV 9,3 %); Formel 52/12-Begründung
  • • steuerrechners.de: 4-Wochen-Fehler (−8 %), Mindestlohn 2026/2027