So funktioniert der Stundenlohn-Rechner
Der Rechner beherrscht zwei Richtungen – und beide beginnen mit derselben Monatsstundenzahl.
Richtung 1: Stundenlohn → Monatsgehalt. Du gibst deinen Brutto-Stundenlohn und deine vertraglichen Wochenstunden ein.
Der Rechner ermittelt die Monatsstunden: Wochenstunden × 52 ÷ 12. Bei 40 Stunden sind das 173,33 Stunden im Monat, bei 38,5 Stunden 166,83, bei 20 Stunden 86,67.
Monatsbrutto = Stundenlohn × Monatsstunden. Danach läuft die normale Netto-Rechnung: Lohnsteuer nach dem BMF-Programmablaufplan 2026 (mit deiner Steuerklasse) plus die vier Sozialversicherungen – Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Kasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %), Pflegeversicherung 1,8 % bzw. 2,4 % bei Kinderlosen ab 23.
Ergebnis: Monatsgehalt brutto und netto – und der Netto-Stundenlohn (Monatsnetto geteilt durch Monatsstunden), die ehrlichste Zahl dieser Seite.
Richtung 2: Monatsgehalt → Stundenlohn. Du gibst dein Monatsbrutto und deine Wochenstunden ein.
Der Rechner teilt das Monatsgehalt durch die Monatsstunden – fertig ist dein Brutto-Stundenlohn. Praktisch, wenn du ein Festgehalts-Angebot mit einem Stundenlohn-Angebot vergleichen willst: Erst auf die Stunde herunterbrechen, dann vergleichen.
Warum 52 Wochen? In Deutschland wird auch während Urlaub und an Feiertagen Gehalt gezahlt – deshalb zählen alle 52 Kalenderwochen, nicht nur die tatsächlich gearbeiteten.
Für Freiberufler, die ihren Stundensatz kalkulieren, gilt das Gegenteil: Sie ziehen Urlaub und Feiertage ab (bei 30 Urlaubstagen und rund 10 Feiertagen bleiben etwa 44 effektive Arbeitswochen) – sonst kalkulieren sie sich arm.
Was ändert sich 2026?
Mindestlohn als Untergrenze: Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Januar 2026 bei 13,90 € pro Stunde – bei 40 Wochenstunden sind das 2.409,33 € brutto im Monat. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Jeder Stundenlohn darunter ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – rechtswidrig. Der Rechner warnt dich, wenn deine Eingabe unter die geltende Untergrenze fällt. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den mindestlohn-rechner heranziehen.
Die Rechenwerte 2026: Grundfreibetrag 12.348 € im Jahr; Beitragsbemessungsgrenzen 69.750 € (Kranken-/Pflegeversicherung) bzw. 101.400 € (Renten-/Arbeitslosenversicherung) im Jahr; Geringfügigkeitsgrenze 603 € im Monat (Minijob); Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 €. Gerade bei kleinen Stundenlöhnen entscheiden diese Grenzen darüber, ob du im Minijob, Midijob oder in der regulären Versicherungspflicht landest – mit völlig unterschiedlichen Abzügen.
Teilzeit wird relativ attraktiver: Durch den höheren Grundfreibetrag und die progressive Besteuerung bleibt bei geringen Stundenlöhnen prozentual mehr netto übrig als früher. Wer von Vollzeit auf Teilzeit wechselt, sollte das Netto pro Stunde vergleichen – oft ist der Unterschied kleiner, als das Brutto vermuten lässt.
Beispielrechnung: 20 € Stundenlohn bei 40 Stunden (Steuerklasse I, 2026)
Annahmen: Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, kinderlos, 30 Jahre, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,9 %). Brutto- und Netto-Werte nach PAP-basierten Rechnern (mein-nettogehalt.de, 2026); der Netto-Stundenlohn ist daraus eigene Rechnung.
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Stundenlohn brutto | – | 20,00 € |
| Monatsstunden | 40 × 52 ÷ 12 | 173,33 h |
| Bruttogehalt/Monat | 20 € × 173,33 h | 3.466,67 € |
| Rentenversicherung (AN) | 9,3 % × 3.466,67 € | −322,40 € |
| Arbeitslosenversicherung (AN) | 1,3 % × 3.466,67 € | −45,07 € |
| Krankenversicherung (AN) | 8,75 % × 3.466,67 € | −303,33 € |
| Pflegeversicherung (AN) | 2,4 % × 3.466,67 € | −83,20 € |
| Lohnsteuer (PAP 2026, SK I) | nach Programmablaufplan | −398,00 € |
| Nettogehalt/Monat | ~2.315 € | |
| Netto-Stundenlohn | 2.315 € ÷ 173,33 h | ~13,36 €/h |
Was die Tabelle zeigt: Von 20 € brutto bleiben 13,36 € netto pro Stunde – rund ein Drittel geht an Steuern und Abgaben. Und: Hättest du mit 4 Wochen statt 4,333 gerechnet (20 € × 40 × 4 = 3.200 €), hättest du dir 266,67 € im Monat bzw. 3.200 € im Jahr unterschlagen.
Der 4-Wochen-Fehler kostet bei diesem Lohn über 3.000 € pro Jahr – ein teurer Rechenfehler.
Typische Fehler bei der Stundenlohn-Rechnung
- Mit 4 Wochen statt 4,333 rechnen.
Der Klassiker – und der teuerste. Ein Monat hat im Schnitt 4,333 Wochen (52 ÷ 12).
Mit 4 Wochen unterschlägst du rund 8 % deines Gehalts. Der Stundenlohn-Rechner nutzt immer den korrekten Faktor 52 ÷ 12.
- Brutto- und Netto-Stundenlohn verwechseln.
„Ich verdiene 20 € die Stunde" – nein, du kostest 20 € die Stunde; du behältst 13,36 €. Für Kaufentscheidungen („Kann ich mir die Wohnung leisten?") zählt nur der Netto-Stundenlohn.
- Unbezahlte Überstunden ignorieren.
Arbeitest du bei 40 Vertragsstunden regelmäßig 45, sinkt dein effektiver Stundenlohn um über 11 % – bei 20 € also auf 17,78 € brutto. Rechne Überstunden in deine Stundenlohn-Betrachtung ein, sonst lügst du dich selbst an.
- Kalendermonate mit Pauschale verwechseln.
Die 4,333-Pauschale gilt für den Durchschnittsmonat – gut für Gehaltsvergleiche. Wer wissen will, was im Februar (28 Tage) konkret aufs Konto kommt, muss mit den tatsächlichen Arbeitstagen rechnen.
Für den Arbeitsvertrag zählt die Pauschale, für die Haushaltskasse der Kalender. 5.
Falsche SV-Sätze bei Sonderstatus. Werkstudenten zahlen nur Rentenversicherung, Minijobber gar keine Lohnsteuer, Midijobber reduzierte Beiträge.
Mit Standard-Abzügen rechnest du bei diesen Gruppen am echten Netto vorbei. 6.
Mindestlohn-Unterschreitung durch Mehrarbeit. Dein Vertrag sagt 13,90 € – aber wenn du regelmäßig unbezahlt länger bleibst, fällt dein Effektivlohn darunter.
Der Mindestlohn gilt pro tatsächlich geleisteter Stunde. Dokumentiere deine Arbeitszeit.
Sonderfälle: Das übersehen viele Rechner
Werkstudenten. Wer als Werkstudent nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet (in der Vorlesungszeit), ist von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit – es fallen nur 9,3 % Rentenversicherung an.
Bei 16 € Stundenlohn und 20 Wochenstunden bleiben so von 1.386,67 € brutto rund 1.230 € netto übrig – ein Netto-Stundenlohn von etwa 14,20 € statt 11,50 € bei regulärer Beschäftigung. Der Unterschied ist so groß, dass sich die 20-Stunden-Grenze unbedingt zu kennen lohnt.
Minijob. Bis 603 € im Monat (2026) zahlst du keine Lohnsteuer und keine regulären Sozialabgaben – dafür übernimmt der Arbeitgeber Pauschalabgaben.
Bei 13,90 € Mindestlohn sind das maximal 43,38 Stunden im Monat, also rund 10 Stunden pro Woche. Zwei Mal im Jahr darfst du die Grenze überschreiten, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
Schicht-, Nacht- und Sonntagszuschläge. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei.
Sie erhöhen deinen Effektivlohn, ohne dass Abgaben anfallen – ein Grund, warum sich Schichtarbeit netto oft mehr lohnt, als das Grundgehalt vermuten lässt. Der Zuschlag muss allerdings tatsächlich für die belastende Arbeitszeit gezahlt werden, nicht pauschal.
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Werden nur anteilig vergütet – rechne sie separat: Bereitschaftsstunden mal Bereitschafts-Satz geteilt durch die Gesamtstunden ergibt deinen wahren Effektivlohn.
Bei zwei unterschiedlich bezahlten Tätigkeiten (z. B. normaler Dienst plus Bereitschaft) führe zwei Berechnungen durch und addiere die Ergebnisse. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer brutto-netto-rechner.
Freiberufler-Stundensatz. Dein Stundensatz als Freelancer ist kein Stundenlohn: Du zahlst beide Sozialversicherungs-Hälften selbst, finanzierst Urlaub, Krankheit und Auftragslücken mit – und musst Rücklagen für die Altersvorsorge bilden.
Als grobe Orientierung sollte der Freelancer-Stundensatz beim 2- bis 3-Fachen des vergleichbaren Arbeitnehmer-Bruttostundenlohns liegen, sonst rechnest du dich arm.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Der Stundenlohn-Rechner liefert dir mit dem Netto-Stundenlohn deine ehrlichste Kennzahl – nutze sie für drei Entscheidungen:
Angebote vergleichen. Zwei Stellenangebote mit unterschiedlicher Stundenzahl vergleichst du über den Netto-Stundenlohn, nicht über das Monatsgehalt. 15 € bei 30 Stunden können netto pro Stunde mehr bringen als 16 € bei 40 Stunden – wegen der Progression.
Überstunden bewerten. Überstunden werden mit deinem Grenzsteuersatz besteuert, nicht mit dem Durchschnitt.
Bei 3.000 € Monatseinkommen (SK I) liegt der Grenzsteuersatz bei rund 35 % – von 100 € Überstunden-Brutto bleiben etwa 65 € netto. Frage dich ehrlich: Ist dir die Stunde das wert – oder nimmst du lieber Freizeitausgleich?
Teilzeit durchrechnen. Spiele verschiedene Wochenstunden durch und vergleiche das Netto pro Stunde: In niedrigeren Einkommensbereichen bleibt von jedem zusätzlich gearbeiteten Euro anteilig mehr übrig.
Manchmal kostet der Wechsel von 40 auf 32 Stunden weniger netto, als du befürchtest – und schenkt dir einen freien Tag.