So funktioniert der Gehaltsvergleich-Rechner
Der Rechner arbeitet in drei Schritten – und der erste ist der wichtigste, weil ihn fast jeder falsch macht.
Schritt 1: Netto gegen Netto – mit identischen Annahmen. Du gibst für Angebot A und Angebot B jeweils das Bruttogehalt ein.
Entscheidend: Beide Angebote werden mit denselben Annahmen durchgerechnet – gleiche Steuerklasse, gleicher Kirchensteuer-Status, gleiche Krankenkasse, gleiches Bundesland. Nur dann ist der Vergleich fair.
Der Rechner zieht jeweils Lohnsteuer (nach dem BMF-Programmablaufplan 2026) und die vier Sozialversicherungen ab: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Kasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %), Pflegeversicherung 1,8 % bzw. 2,4 % bei Kinderlosen ab 23. Ergebnis: Netto A, Netto B, die Differenz in Euro pro Monat und Jahr sowie in Prozent.
Schritt 2: Kaufkraft nach Region. 2.600 € netto sind in Leipzig etwas anderes als in München.
Du gibst für beide Standorte einen Lebenshaltungskosten-Index an (100 = deutscher Durchschnitt; höhere Werte = teurer). Der Rechner teilt das Netto durch den Index und zeigt das Kaufkraft-Netto: Was dein Gehalt am jeweiligen Ort wirklich wert ist.
Die Indexwerte gibst du selbst an – etwa aus einem Mietspiegel-Vergleich oder deiner eigenen Kostenrechnung. So wird aus einem Bauchgefühl eine Zahl.
Schritt 3: Benefits in Euro. Jetzt kommen die Posten, die in Stellenanzeigen gern kleingedruckt stehen: ein 13.
Gehalt (durch 12 teilen und zum Monatsnetto addieren), zusätzliche Urlaubstage (Differenz mal Tagessatz – als Näherung Monatsbrutto geteilt durch 21,75 durchschnittliche Arbeitstage), Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, Fahrtkostenzuschuss oder Jobticket, Firmenwagen (geldwerter Vorteil). Der Rechner übersetzt jeden Benefit in einen Euro-Wert pro Jahr und addiert ihn zum jeweiligen Angebot.
Erst jetzt siehst du den echten Gesamtwert von A und B.
Was ändert sich 2026?
Die Rechenwerte: Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € im Jahr – das dämpft die Steuerlast gerade bei kleinen und mittleren Einkommen. Die Beitragsbemessungsgrenzen sind gestiegen: In der Kranken- und Pflegeversicherung fallen Beiträge bis 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat) an, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bis 101.400 € im Jahr (8.450 € im Monat).
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen beträgt 2,9 %. Der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 13,90 € pro Stunde.
Für den Gehaltsvergleich heißt das: Angebote knapp über den alten Grenzen werden 2026 anders abgerechnet als 2025 – rechne immer mit den aktuellen Werten, nicht mit denen aus alten Artikeln.
Mehr Transparenz bei der Verhandlung: Das Entgelttransparenzgesetz gibt dir seit 2017 in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen Auskunftsanspruch über die Entgeltstrukturen – du kannst das mittlere Bruttomonatsentgelt einer Vergleichstätigkeit erfragen. Das ist keine exakte Zahl für deine Verhandlung, aber eine belastbare Datengrundlage dafür, ob ein Angebot marktgerecht ist.
Nutze sie, bevor du unterschreibst: Wer mit Vergleichszahlen in die Verhandlung geht, verhandelt nicht gegen ein Bauchgefühl. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den brutto-netto-rechner heranziehen.
Beispielrechnung: 3.000 € in Leipzig vs. 4.000 € in München
Annahmen: beide Angebote Vollzeit, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, kinderlos, 30 Jahre, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,9 %). Die Netto-Werte stammen aus PAP-basierten Brutto-Netto-Rechnern (3.000 € → 2.054,42 €, 4.000 € → 2.606 € netto, jeweils 2026); die Regions-Indizes sind Beispielwerte, die du im Rechner selbst festlegst.
| Position | Angebot A (Leipzig) | Angebot B (München) |
|---|---|---|
| Brutto/Monat | 3.000 € | 4.000 € |
| Netto/Monat (SK I, 2026) | 2.054,42 € | 2.606,00 € |
| Netto/Jahr | 24.653,04 € | 31.272,00 € |
| Regions-Index (Beispiel) | 95 | 118 |
| Kaufkraft-Netto/Monat | 2.162,55 € | 2.208,47 € |
| Urlaubstage | 30 | 28 |
| Freizeitwert der 2 Extratage (Näherung) | +275,86 €/Jahr | – |
Die Rechnung: 2.054,42 ÷ 0,95 = 2.162,55 €; 2.606 ÷ 1,18 = 2.208,47 €. Der Tagessatz als Näherung: 3.000 ÷ 21,75 ≈ 137,93 €, mal 2 Tage ≈ 275,86 €.
Das Ergebnis überrascht: Auf dem Papier trennen A und B 1.000 € brutto im Monat. Nach Steuern, Abgaben und Kaufkraft schrumpft der Vorsprung von B auf rund 46 € im Monat – und A bietet zwei Urlaubstage mehr.
Ohne den ehrlichen Vergleich hättest du B für den klaren Sieger gehalten. Genau dafür ist diese Seite da.
Typische Fehler beim Gehaltsvergleich
- Nur das Brutto vergleichen.
Der häufigste Fehler überhaupt. Zwischen zwei Bruttozahlen liegen Steuerklassen, Zusatzbeiträge und Bundesländer – erst das Netto ist vergleichbar.
- Unterschiedliche Annahmen je Angebot.
Einmal mit Steuerklasse I, einmal mit III gerechnet – oder einmal mit, einmal ohne Kirchensteuer. Der Vergleich ist dann wertlos.
Der Gehaltsvergleich-Rechner rechnet beide Angebote deshalb immer mit denselben Annahmen durch – stelle das auch bei jedem manuellen Vergleich sicher. 3.
Monats- statt Jahresbrutto vergleichen. Ein Angebot mit 3.200 € × 12 verliert gegen 3.000 € × 13 (mit 13.
Gehalt) – 38.400 € gegen 39.000 € im Jahr. Immer das Jahresgehalt vergleichen, Sonderzahlungen einbezogen.
- Die Region ignorieren.
400 € mehr brutto sind in einer Stadt mit 500 € höherer Warmmiete ein Verlustgeschäft. Miete, Pendelkosten und Kita-Gebühren gehören in die Rechnung.
- Benefits nicht in Euro übersetzen.
„30 Tage Urlaub", „bAV-Zuschuss", „Jobticket" klingen nett – aber erst als Euro-Betrag pro Jahr werden sie vergleichbar. Zwei Urlaubstage sind rund 276 € Freizeitwert, ein bAV-Zuschuss von 100 € im Monat sind 1.200 € im Jahr.
- Wechselkosten vergessen.
Probezeit (Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten), Umzugskosten, doppelte Miete in der Übergangszeit, längerer Arbeitsweg: Ein Wechsel kostet im ersten Jahr schnell mehrere tausend Euro – das frisst ein kleines Gehaltsplus komplett auf.
Sonderfälle: Das übersehen viele beim Vergleich
Teilzeit gegen Vollzeit. Vergleiche niemals Monatsgehälter unterschiedlicher Stundenzahlen – rechne beide Angebote auf den Stundenlohn herunter (Monatsbrutto geteilt durch Wochenstunden mal 4,333).
Durch die progressive Besteuerung bleibt von einer Teilzeitstelle pro Stunde oft mehr netto übrig als von einer Vollzeitstelle. Für die exakte Umrechnung gibt es eine eigene Seite.
Befristet gegen unbefristet. Ein befristetes Angebot mit 5 % mehr Gehalt ist kein besseres Angebot, wenn du nach zwölf Monaten wieder suchst. Rechne ehrlich: Wieviel kostet dich eine mögliche Arbeitslosigkeit zwischen zwei Jobs? Sicherheit hat einen Preis – setze ihn an.
Tarifgebunden gegen außertariflich. Tarifverträge bringen planbare Erhöhungen, oft ein 13.
Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie bessere Arbeitszeitregeln. Ein außertarifliches Angebot muss diese Bausteine erst einmal übertreffen, bevor das höhere Grundgehalt wirklich mehr wert ist.
Angebot aus dem Ausland. Wer ins Ausland wechselt (oder von dort ein Angebot bekommt), vergleicht Äpfel mit Birnen: andere Steuersätze, andere Sozialsysteme, oft keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie in Deutschland.
Vergleiche hier das verfügbare Netto nach allen Pflichtabgaben des jeweiligen Landes – und prüfe, wo du steuerpflichtig bist.
Festanstellung gegen Selbstständigkeit. Ein Tagessatz als Freelancer klingt hoch – bis du die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Krankenversicherung in voller Höhe, Altersvorsorge, unbezahlten Urlaub und Krankheit selbst trägst.
Als grobe Orientierung: Vom Freelancer-Tagessatz bleibt nach allen Kosten oft nur rund die Hälfte als vergleichbares Arbeitnehmer-Netto übrig. Das ist keine exakte Formel, aber ein Warnschild gegen falsche Vergleiche. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer gehaltserhoehung-rechner.
Öffentlicher Dienst. TVöD- und TV-L-Stellen wirken im Grundgehalt oft niedriger – bringen aber Stufenaufstiege, Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung (VBL) und hohe Sicherheit mit.
Vergleiche hier unbedingt das Jahresgehalt inklusive aller Sonderzahlungen, nicht das Monatsgrundgehalt.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Der Gehaltsvergleich-Rechner gibt dir eine Zahl – aber die Zahl ist erst der Anfang. Wenn dir der Rechner zeigt, dass Angebot B nach Kaufkraft nur 46 € im Monat vorn liegt, hast du zwei Möglichkeiten: Du nimmst A und verhandelst dort nach (mit der B-Zahl als Argument), oder du forderst bei B einen Ausgleich für die teurere Region ein.
Konkrete Verhandlungshebel aus dem Vergleich:
Mit der Differenz argumentieren. „Ihr Angebot liegt nach Abzug der regionalen Lebenshaltungskosten nur X € über meinem aktuellen Stand" ist ein stärkeres Argument als „Ich will mehr Geld". Du verhandelst mit ihrer eigenen Mathematik.
Nicht-Brutto-Hebel nutzen. Wenn beim Grundgehalt kein Spielraum ist, verhandle über das, was der Rechner in Euro übersetzt hat: zwei zusätzliche Urlaubstage, einen höheren bAV-Zuschuss, ein Jobticket oder Homeoffice-Tage (jeder gesparte Pendeltag ist bares Geld).
Arbeitgeber geben bei Benefits oft leichter nach als beim Gehalt.
Datenbasis schaffen. Nutze deinen Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz (in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten), Gehaltsbenchmarks und Tarifverträge, um zu prüfen, ob überhaupt eines der Angebote marktgerecht ist.
Manchmal ist die richtige Entscheidung weder A noch B, sondern weiterzuverhandeln.
Bedenkzeit nehmen. Lass dir das Angebot schriftlich geben und rechne in Ruhe nach. Ein Arbeitgeber, der dir dafür keine 48 Stunden gibt, sagt damit auch etwas über die zukünftige Zusammenarbeit aus.