So funktioniert die Berechnung im teilzeit-rechner
Der Rechner kennt drei Umrechnungswege – du startest mit dem, was du weißt:
Weg 1: Gehalt prozentual umrechnen. Die Grundformel: Teilzeit-Gehalt = Vollzeit-Gehalt × Teilzeit-Stunden ÷ Vollzeit-Stunden.
Bei 3.500 €, 40 Stunden Vollzeit und 30 Stunden Teilzeit: 3.500 × 30 ÷ 40 = 2.625 €. Die typischen Modelle im Überblick (Basis 40 h): 32 h = 80 %, 30 h = 75 %, 25 h = 62,5 %, 20 h = 50 %, 15 h = 37,5 %.
Weg 2: Über den Stundenlohn. Manchmal kennst du nur dein Monatsgehalt und willst den fairen Stundenlohn wissen: Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 4,33).
Die 4,33 sind der Monatsfaktor (52 Wochen ÷ 12 Monate). Beispiel: 3.500 € ÷ (40 × 4,33) = 3.500 ÷ 173,2 = 20,21 € pro Stunde.
Umgekehrt: Monatsbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33. Dieser Weg ist der präziseste, weil er keine Rundungsfehler aus Prozentrechnung mitschleppt.
Weg 3: Rückwärts – von Teilzeit auf Vollzeit. Du hast ein Teilzeitangebot über 2.000 € bei 25 Stunden und willst wissen, was das auf Vollzeit bedeutet: 2.000 ÷ 25 × 40 = 3.200 €. So vergleichst du Angebote fair.
Der Mindestlohn-Check. Der Rechner prüft automatisch: Dein errechneter Stundenlohn muss mindestens 13,90 € betragen (gesetzlicher Mindestlohn 2026).
Beispiel oben: 20,21 € – bestanden. Achtung bei Mini-Teilzeit mit niedrigem Gehalt: 600 € bei 15 Stunden sind nur 9,23 € pro Stunde – unzulässig, selbst wenn beide Seiten einverstanden sind. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Netto vom Teilzeit-Brutto berechnen heranziehen.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026: Der Mindestlohn von 13,90 € gilt pro Stunde – auch in Teilzeit, auch bei 10 Stunden die Woche. Wer 2026 sein Stundenmodell plant, rechnet mit 13,90 € als Untergrenze für jeden Weg. Die Minijob-Grenze von 603 € ist für Teilzeitkräfte relevant, die sehr wenig arbeiten: Fällst du darunter, gelten die Minijob-Pauschalregeln statt der normalen Sozialversicherung.
2027: Der Mindestlohn steigt auf 14,60 €. Für deine Teilzeitplanung heißt das: Der Mindest-Stundenlohn steigt mit, und die Minijob-Grenze klettert auf 633 €. An den Formeln selbst ändert sich nichts – sie sind zeitlos, nur die Eingabewerte wandern.
Rechtlich stabil: Der Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG und die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG gelten unverändert. Es gibt keine Gesetzesänderung, die 2026/2027 den Zugang zur Teilzeit erschwert oder erleichtert.
Beispielrechnung
Im teilzeit-rechner gibst du dein Vollzeit-Brutto, deine Vollzeit-Stunden und deine Wunsch-Stunden ein – hier die komplette Rechnung für den Klassiker: 3.500 € brutto bei 40 Stunden, Wunsch: 30 Stunden.
Das Gehalt:
- Teilzeit-Brutto: 3.500 × 30 ÷ 40 = 2.625 € (75 %)
- Stundenlohn (bleibt gleich): 3.500 ÷ 173,2 = 20,21 €
- Monatlicher Verlust brutto: 875 €
Der Rentenpreis (konkret mit 2026er Werten):
- Entgeltpunkte Vollzeit: 42.000 € Jahresbrutto ÷ 51.944 € Durchschnittsentgelt = 0,8087 Punkte
- Entgeltpunkte Teilzeit (30 h): 31.500 € ÷ 51.944 € = 0,6065 Punkte
- Verlust pro Jahr: 0,2022 Punkte × 42,52 € Rentenwert = 8,60 € weniger Monatsrente – pro Teilzeitjahr, lebenslang
- Über 10 Jahre Teilzeit: rund 86 € weniger Rente im Monat
Der Urlaub:
- 30 Urlaubstage bei 5 Arbeitstagen, reduziert auf 4 Tage: 30 ÷ 5 × 4 = 24 Tage
- Du verlierst also 6 Tage – aber nur, weil du einen Tag weniger arbeitest. Pro Arbeitstag bleibt der Anspruch gleich.
Die Freizeit-Bilanz: Du gibst 25 % Gehalt (brutto) und gewinnst 25 % Zeit – 10 Stunden pro Woche, also rund 43 Stunden im Monat. Netto verlierst du übrigens weniger als 25 %, weil bei niedrigerem Brutto auch der Steuersatz sinkt (Faustregel aus der Praxis: eher 20–22 %). Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Stundenlohn aus Monatsgehalt berechnen.
Typische Fehler
- Mit 4 Wochen statt 4,33 gerechnet. Wer den Monatslohn durch (Stunden × 4) teilt, unterschlägt rund 8 % – ein Monat hat im Schnitt 4,33 Wochen, nicht 4.
- Netto linear heruntergerechnet. 75 % vom Brutto sind nicht 75 % vom Netto. Durch die Steuerprogression bleiben von 2.625 € prozentual mehr übrig als von 3.500 € – rechne das Netto separat.
- Urlaub in Stunden statt Tagen gedacht. Der Urlaubsanspruch hängt an den Arbeitstagen, nicht an den Stunden. Wer von 5 auf 4 Tage geht, hat 24 statt 30 Tage – wer aber 30 Stunden auf 5 Tage verteilt, behält alle 30 Tage.
- Mindestlohn bei Mini-Teilzeit übersehen. Gerade bei wenigen Stunden mit pauschalem Monatslohn rutscht der effektive Stundenlohn schnell unter 13,90 € – ein häufiger, teurer Verstoß.
- Rentenlücke ignoriert. 0,2 Entgeltpunkte pro Jahr klingen nach nichts – über 10 Jahre sind es 86 € Monatsrente weniger. Plane den Ausgleich (z. B. private Vorsorge) von Anfang an.
- Brückenteilzeit mit normaler Teilzeit verwechselt. Normale Teilzeit nach § 8 TzBfG hat kein automatisches Rückkehrrecht – wer zurück auf Vollzeit will, ist auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen. Nur die Brückenteilzeit (§ 9a) garantiert die Rückkehr.
Sonderfälle / Ausnahmen
Recht auf Teilzeit (§ 8 TzBfG). Du hast einen gesetzlichen Anspruch, wenn du länger als 6 Monate im Unternehmen bist, der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen. Der Antrag muss schriftlich sein und die gewünschte Stundenzahl plus Beginn nennen. Lehnt der Arbeitgeber ohne ausreichende Begründung ab oder antwortet bis einen Monat vor Beginn nicht schriftlich, gilt die Zustimmung als erteilt. Einen neuen Antrag kannst du frühestens zwei Jahre nach dem letzten stellen.
Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG, seit 2019). Die befristete Teilzeit für 1 bis 5 Jahre – danach kehrst du automatisch auf Vollzeit zurück.
Voraussetzungen: mehr als 45 Mitarbeiter im Unternehmen, mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit. Ideal für Elternzeit-Rückkehr oder Pflegephasen mit klarem Enddatum.
Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG). Sonderform: Es wird eine Wochenstundenzahl vereinbart (mindestens 20 Stunden, sonst gilt die gesetzliche Mindeststundenzahl), der Arbeitgeber kündigt Einsätze mindestens 4 Tage vorher an und darf höchstens 25 % mehr oder 20 % weniger Stunden verlangen.
Teilzeit und Minijob-Grenze. Reduzierst du so stark, dass du unter 603 € fällst, wirst du zum Minijobber – mit Pauschalabgaben statt normaler Sozialversicherung. Das kann gewollt sein, ändert aber deinen Schutz (kein Arbeitslosengeld-Anspruch aus dem Minijob).
Vollzeitnahe Teilzeit. Ab etwa 32 Stunden spricht man von vollzeitnaher Teilzeit – arbeitsrechtlich bleibst du Teilzeitkraft, in der Praxis ändert sich außer dem Gehalt wenig. Manche Tarifverträge knüpfen Leistungen an Vollzeit – prüfe deinen Vertrag.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Der teilzeit-rechner gibt dir vier Zahlen: dein Teilzeit-Brutto, deinen Stundenlohn, deinen jährlichen Rentenverlust in Euro und deine Urlaubstage. Nutze sie so: Das Brutto ist deine Verhandlungsbasis – vergleiche es mit deinem Bedarf, nicht mit deinem Wunsch. Der Stundenlohn zeigt, ob das Angebot fair ist und den Mindestlohn einhält. Der Rentenverlust ist dein Sparziel für die private Vorsorge: 8,60 € Monatsrente pro Jahr musst du anderswo aufbauen. Und die Urlaubstage klärst du vor der Unterschrift, nicht danach. Wenn du nur befristet reduzieren willst, beantrage Brückenteilzeit statt normaler Teilzeit – das Rückkehrrecht ist den einen Satz im Antrag wert.