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Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Lohnsteuer-Rechner: Lohnsteuer berechnen

Auf deiner Gehaltsabrechnung steht ein Bruttobetrag – und dann zieht die Lohnsteuer den ersten, oft größten Batzen ab. Wie groß der ist, entscheidet fast allein deine Steuerklasse: Zwischen Klasse 3 und Klasse 5 liegen bei gleichem Gehalt mehrere hundert Euro im Monat. Der lohnsteuer-rechner auf dieser Seite zeigt dir deine monatliche Lohnsteuer für 2026 – nach dem offiziellen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, mit allen sechs Steuerklassen im direkten Euro-Vergleich.

Interaktiver Lohnsteuer-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Dein Bruttolohn im Monat

I–VI, aus ELStAM

Deine Steuerklasse (I–VI, aus ELStAM)

Kirchensteuerpflichtig? (Bundesland für 8 % / 9 %)

Anzahl

Kinderfreibeträge (Anzahl)

§ 39f EStG

Faktorverfahren (§ 39f EStG) in Klasse IV (optional)

Berechnungsergebnis
Ergebnislabel
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnislabel Jahr 642,80 €
Ergebnislabel Soli 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Berechnung nach dem BMF-Programmablaufplan 2026 ohne individuelle Freibeträge; keine Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Lohnsteuer ist die monatliche Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer, die dein Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abzieht. Ihre Höhe folgt dem BMF-Programmablaufplan 2026: Aus deinem Bruttolohn, deiner Steuerklasse (I–VI) aus den ELStAM-Daten und deinen Kirchensteuer- und Kinderfreibeträgen wird die Steuer nach dem Tarif des § 32a EStG berechnet – mit einem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr. Beispiel: 3.000 € brutto kosten in Steuerklasse I 293 € Lohnsteuer im Monat, in Klasse III nur 35 €. Der lohnsteuer-rechner unten rechnet das für dein Gehalt durch.

So funktioniert der Lohnsteuer-Rechner

Der Rechner bildet exakt den Weg nach, den auch dein Arbeitgeber geht – in drei Stationen:

  1. ELStAM liefert deine Merkmale.

Die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale sind deine beim Finanzamt gespeicherten Daten: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge. Dein Arbeitgeber ruft sie automatisch ab – du musst nichts einreichen, aber du solltest prüfen, ob sie stimmen.

  1. Die Steuerklasse bestimmt den Tarifpfad.

Klasse I, II und IV nutzen den Grundtarif (mit Grundfreibetrag 12.348 €), Klasse III den Splittingtarif (doppelter Grundfreibetrag 24.696 €), Klasse V einen Tarif ohne Grundfreibetrag, Klasse VI den höchsten Abzug – ebenfalls ohne Grundfreibetrag, weil sie für den Zweitjob gedacht ist, bei dem der Freibetrag schon im Hauptjob verbraucht ist.

  1. Der Programmablaufplan rechnet monatlich.

Der BMF-Programmablaufplan (PAP) 2026 rechnet dein Monatsbrutto auf ein Jahresbrutto hoch, zieht Vorsorgepauschalen und Freibeträge ab, wendet den Steuertarif an und teilt das Ergebnis durch zwölf. Dazu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Lohnsteuer) und ggf.

Kirchensteuer (8 % in Bayern/Baden-Württemberg, 9 % sonst).

Eingaben des Rechners: Monatsbrutto, Steuerklasse, Kirchensteuer (ja/nein + Bundesland), Kinderfreibeträge, optional Faktorverfahren. Ergebnis: Lohnsteuer pro Monat und Jahr, plus Soli und Kirchensteuer.

Was ändert sich 2026?

Grundfreibetrag steigt. Zum 1. Januar 2026 stieg der Grundfreibetrag von 12.096 € auf 12.348 € – bis zu diesem Jahreseinkommen zahlst du keine Einkommensteuer. Für Paare in Klasse III/IV gilt der doppelte Wert (24.696 €). Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Brutto-Netto-Rechner: was nach allen Abzügen übrig bleibt heranziehen.

Kinderfreibetrag steigt. Der Kinderfreibetrag liegt 2026 bei 9.756 € pro Kind (4.878 € je Elternteil) – zusammengesetzt aus 6.828 € sächlichem Existenzminimum und 2.928 € Betreuungs-/Erziehungsbedarf. Das Kindergeld beträgt 259 € im Monat.

Neuer Programmablaufplan. Der BMF-PAP 2026 bildet die aktuellen Tarifwerte und Rechengrößen ab – der Rechner auf dieser Seite nutzt genau diesen Stand.

Indirekt relevant: Der Mindestlohn stieg auf 13,90 €/Stunde, die Minijob-Grenze auf 603 €/Monat – wer dadurch die Steuerklasse oder den Beschäftigungsstatus wechselt, sieht die Wirkung direkt in der Lohnsteuer.

Beispielrechnung: 3.000 € brutto in allen Steuerklassen

Nimm 3.000 € Monatsbrutto, ohne Kirchensteuer, 2026er-Tarif (Werte aus den PAP-basierten Lohnsteuertabellen, ohne individuelle Freibeträge):

Steuerklasse Lohnsteuer/Monat Netto/Monat* Typische Situation
I 293 € 2.054 € ledig
II 199 € 2.149 € alleinerziehend (+Entlastungsbetrag 4.260 €)
III 35 € 2.312 € verheiratet, mehr verdienend
IV 293 € 2.054 € verheiratet, gleich verdienend
V 629 € 1.719 € verheiratet, weniger verdienend
VI 646 € 1.701 € Zweitjob

Netto inkl. Sozialabgaben, Näherungswerte.

Schritt für Schritt am Beispiel Steuerklasse I: 3.000 € × 12 = 36.000 € Jahresbrutto. Davon zieht der PAP die Vorsorgepauschale (Sozialabgaben-Anteil) ab, wendet den Grundtarif mit 12.348 € Grundfreibetrag an und teilt die Jahreslohnsteuer durch 12 – Ergebnis: 293 € im Monat.

In Klasse III läuft derselbe Bruttolohn durch den Splittingtarif – Ergebnis: 35 €. Derselbe Lohn, 258 € Unterschied pro Monat, allein durch die Steuerklasse.

Zum Vergleich ein höheres Gehalt: 60.000 € Jahresbrutto (5.000 €/Monat) in Steuerklasse I ergeben nach dem PAP 2026 rund 782 € Lohnsteuer im Monat – die Progression schlägt voll zu.

Typische Fehler rund um die Lohnsteuer

  1. Lohnsteuer für die endgültige Steuer halten.

Sie ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer – die Steuererklärung stellt die tatsächliche Schuld fest. Zu viel Gezahltes bekommst du zurück, zu wenig Gezahltes zahlst du nach.

  1. Klasse III/V ohne Nachzahlungs-Rücklage wählen.

Der monatliche Vorteil in Klasse III wird in der Steuererklärung mit dem Nachteil in Klasse V verrechnet – oft bleibt eine Nachzahlung. Lege monatlich etwas zurück.

  1. Steuerklasse VI unterschätzen.

Beim Zweitjob gibt es keinen Grundfreibetrag – jeder Euro wird sofort mit deinem Grenzsteuersatz belastet. Bei 1.000 € Zweitjob neben 3.000 € Hauptjob sind das rund 112 € Lohnsteuer im Monat.

  1. Kirchensteuer vergessen.

8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % auf die Lohnsteuer – bei 293 € Lohnsteuer sind das 23–26 € extra im Monat. 5.

„Der Soli ist doch abgeschafft." Der Solidaritätszuschlag beträgt weiter 5,5 % auf die Lohnsteuer – nur fallen die meisten Arbeitnehmer unter die Freigrenze und zahlen 0 €. Bei hohen Einkommen lebt er weiter.

  1. Freibeträge nicht eintragen lassen.

Werbungskosten über der Pauschale, Kinderbetreuung, Behinderung – ohne eingetragenen Freibetrag in den ELStAM-Daten zahlst du monatlich zu viel und wartest ein Jahr auf die Erstattung.

Sonderfälle und Ausnahmen

Minijob – keine Lohnsteuerklasse nötig. Bis 603 €/Monat (2026) zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben – deine Steuerklasse spielt keine Rolle, und auf der Abrechnung steht keine Lohnsteuer.

Midijob – der Übergangsbereich. Von 603,01 € bis 2.000 € (§ 20 Abs. 2a SGB IV) gelten reduzierte Sozialabgaben für dich; die Lohnsteuer läuft normal über deine Steuerklasse. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Einkommensteuer-Rechner: deine Jahressteuer mit Steuererklärung.

Faktorverfahren (§ 39f EStG) – die faire Alternative zu III/V. Statt III/V können Paare in Klasse IV den Faktor wählen: Der Arbeitgeber zieht dann bei beiden die voraussichtlich richtige Steuer ab – keine böse Nachzahlung, kein zinsloser Kredit ans Finanzamt.

Einmalbezüge – Weihnachtsgeld & Co. Sonstige Bezüge werden nach besonderen Regeln (Jahreslohnsteuer) abgerechnet, nicht mit der Monatstabelle – die Abzüge wirken deshalb oft höher als erwartet.

Heirat mitten im Jahr. Die Steuerklasse kannst du nach der Heirat ändern lassen – sie wirkt ab dem Folgemonat. Für das laufende Jahr gleicht die Steuererklärung alles aus.

ELStAM-Fehler. Falsche Steuerklasse, fehlende Kinderfreibeträge, falsches Kirchensteuermerkmal – prüfe deine Daten beim Finanzamt. Jeder Fehler kostet dich monatlich Geld oder beschert dir eine Nachzahlung.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis aus dem lohnsteuer-rechner ist der monatliche Steuerabzug nach amtlicher Logik – ohne individuelle Freibeträge. Jetzt wird es praktisch: 1) Steuerklasse prüfen: Passt sie noch zu deiner Lebenslage?

Der Wechsel ist in der Regel einmal pro Jahr beim Finanzamt möglich (Antrag bis 30. November, § 39e EStG) – Heirat, Trennung oder Jobwechsel sind die klassischen Anlässe. 2) ELStAM-Daten prüfen: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal – alles korrekt hinterlegt?

  1. Bei III/V: Steuererklärung fest einplanen und eine Rücklage für die Nachzahlung bilden. Wenn du wissen willst, was nach allen Abzügen – also inklusive Sozialversicherung – übrig bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner weiter; die Jahressteuer mit allen Anlagen klärt der Einkommensteuer-Rechner.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Eingaben:** BRUTTO_M = Monatsbrutto (Lohnzahlungszeitraum monatlich); STKL = I–VI (ELStAM); KIRCHE = 0/8 %/9 % (8 % in BY/BW, 9 % sonst); KFB = Kinderfreibeträge (Anzahl); FAKTOR = optional (IV mit Faktorverfahren, § 39f EStG). - **Ablauf (BMF-PAP 2026, vereinfacht):** Jahresbrutto = BRUTTO_M × 12 → abzüglich Vorsorgepauschale (SV-Anteil, PAP-interne Sätze) → abzüglich Grundfreibetrag 12.348 € (I/II/IV; III: 24.696 € Splitting; V/VI: 0 €) → abzüglich Entlastungsbetrag 4.260 € (nur STKL II) → abzüglich KFB × Kinderfreibetrag → zu versteuerndes Einkommen → Einkommensteuertarif § 32a EStG → Jahreslohnsteuer → ÷ 12 = Monatslohnsteuer. - **Zuschläge:** Solidaritätszuschlag = 5,5 % × Lohnsteuer (Freigrenze beachten – meist 0 €); Kirchensteuer = 8 % bzw. 9 % × Lohnsteuer. - **Beispielwerte (verifiziert, ohne indiv. Freibeträge):** 3.000 €/Monat → SK1 293 €, SK2 199 €, SK3 35 €, SK4 293 €, SK5 629 €, SK6 646 € (bruttonetto-online.de, Lohnsteuertabelle Monat 2026); 4.000 € SK3 → 246,67 € (finanz-helfer.app); 60.000 €/Jahr SK1 → 782,42 €/Monat (rechner-hub.de, PAP 2026). - **Quellen je Wert:** BMF-Programmablaufplan 2026; § 32a EStG (Tarif), § 39b EStG (Lohnsteuerabzug), § 39e EStG (Steuerklassenwechsel), § 39f EStG (Faktorverfahren); Grundfreibetrag 12.348 €, Kinderfreibetrag 9.756 € (Steuerrechts-Stand 2026). - **Annahmen:** kein Midijob-Übergangsbereich, keine Einmalbezüge, keine individuellen ELStAM-Freibeträge, Steuerklasse ganzjährig unverändert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie viel Lohnsteuer zahle ich bei 3.000 € brutto?

In Steuerklasse I rund 293 € im Monat (2026, ohne Kirchensteuer, ohne individuelle Freibeträge). In Klasse III sind es nur etwa 35 €, in Klasse V dagegen rund 629 € – die Steuerklasse entscheidet.

2 Welche Steuerklasse habe ich?

Das steht in deinen ELStAM-Daten (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale), die dein Arbeitgeber abruft. Einsehen und ändern kannst du sie beim zuständigen Finanzamt. Auf deiner Gehaltsabrechnung ist die Klasse ebenfalls vermerkt.

3 Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer ist die Erhebungsform der Einkommensteuer bei Arbeitnehmern: Dein Arbeitgeber zieht sie monatlich ab und führt sie ans Finanzamt ab. Die Einkommensteuer ist die Jahressteuer – die Steuererklärung stellt fest, ob du zu viel oder zu wenig vorausgezahlt hast.

4 Ist die Lohnsteuer endgültig?

Nein. Sie ist eine Vorauszahlung. Erst die Einkommensteuererklärung (oder die antragslose Veranlagung) stellt deine tatsächliche Steuerschuld fest – mit Erstattung oder Nachzahlung.

5 Wie ändere ich meine Steuerklasse?

Mit einem Antrag beim Finanzamt – in der Regel einmal pro Kalenderjahr möglich, Antrag bis 30. November (§ 39e EStG). Heirat, Scheidung oder ein neuer Job sind die häufigsten Anlässe. Die Änderung wirkt ab dem Folgemonat.

6 Wann lohnt sich die Kombination Steuerklasse 3 und 5?

Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere (Faustregel: ab etwa 60:40). Der Mehrverdiener zahlt in Klasse III monatlich weniger – dafür zahlt der Wenigerverdiener in Klasse V deutlich mehr, und in der Steuererklärung droht oft eine Nachzahlung. Bei ähnlich hohen Einkommen ist IV/IV meist die ruhigere Wahl.

7 Warum zahle ich in Steuerklasse 6 so viel Lohnsteuer?

Klasse VI gilt für den Zweitjob – dort gibt es keinen Grundfreibetrag, weil er schon im Hauptjob verbraucht ist. Jeder Euro aus dem Zweitjob wird sofort mit deinem Grenzsteuersatz belastet, deshalb wirken die Abzüge so hoch.

8 Zahle ich 2026 noch Solidaritätszuschlag?

Der Soli beträgt weiter 5,5 % auf die Lohnsteuer – aber die meisten Arbeitnehmer liegen unterhalb der Freigrenze und zahlen 0 €. Erst bei höheren Einkommen fällt er wieder an.

9 Was bringt mir Steuerklasse 2?

Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € im Jahr, die zusätzlich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Bei 3.000 € brutto sinkt die Lohnsteuer dadurch von 293 € (Klasse I) auf etwa 199 €.

10 Wo sehe ich meine ELStAM-Daten?

Beim zuständigen Finanzamt – dort kannst du deine gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge) einsehen und korrigieren lassen. Falsche Daten solltest du sofort melden, sie wirken sich monatlich aus.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Bundesfinanzministerium: Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 (PAP 2026)
  • • gesetze-im-internet.de: § 32a EStG (Einkommensteuertarif), § 39b EStG (Lohnsteuerabzug), § 39e EStG (Steuerklassen), § 39f EStG (Faktorverfahren)
  • • bruttonetto-online.de: „Steuerklasse 3 Rechner 2026" – 3.000-€-Vergleich alle Steuerklassen (Lohnsteuertabelle Monat 2026)
  • • finanz-helfer.app: „4.000 Euro brutto in netto – Steuerklasse 3" – Lohnsteuer 246,67 €/Monat
  • • rechner-hub.de: „Lohnsteuer 2026 in Python: BMF-Programmablaufplan" – 60.000 €/Jahr SK1 → 782,42 €/Monat
  • • eltern.de: „Familienleistungen: Das ändert sich 2026" – Kinderfreibetrag 9.756 €, Kindergeld 259 €
  • • ordio.com: „Brutto-Netto-Rechner 2026" – BMF-PAP-Logik, Midijob-Übergangsbereich 603,01–2.000 €