So funktioniert der Lohnsteuer-Rechner
Der Rechner bildet exakt den Weg nach, den auch dein Arbeitgeber geht – in drei Stationen:
- ELStAM liefert deine Merkmale.
Die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale sind deine beim Finanzamt gespeicherten Daten: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge. Dein Arbeitgeber ruft sie automatisch ab – du musst nichts einreichen, aber du solltest prüfen, ob sie stimmen.
- Die Steuerklasse bestimmt den Tarifpfad.
Klasse I, II und IV nutzen den Grundtarif (mit Grundfreibetrag 12.348 €), Klasse III den Splittingtarif (doppelter Grundfreibetrag 24.696 €), Klasse V einen Tarif ohne Grundfreibetrag, Klasse VI den höchsten Abzug – ebenfalls ohne Grundfreibetrag, weil sie für den Zweitjob gedacht ist, bei dem der Freibetrag schon im Hauptjob verbraucht ist.
- Der Programmablaufplan rechnet monatlich.
Der BMF-Programmablaufplan (PAP) 2026 rechnet dein Monatsbrutto auf ein Jahresbrutto hoch, zieht Vorsorgepauschalen und Freibeträge ab, wendet den Steuertarif an und teilt das Ergebnis durch zwölf. Dazu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Lohnsteuer) und ggf.
Kirchensteuer (8 % in Bayern/Baden-Württemberg, 9 % sonst).
Eingaben des Rechners: Monatsbrutto, Steuerklasse, Kirchensteuer (ja/nein + Bundesland), Kinderfreibeträge, optional Faktorverfahren. Ergebnis: Lohnsteuer pro Monat und Jahr, plus Soli und Kirchensteuer.
Was ändert sich 2026?
Grundfreibetrag steigt. Zum 1. Januar 2026 stieg der Grundfreibetrag von 12.096 € auf 12.348 € – bis zu diesem Jahreseinkommen zahlst du keine Einkommensteuer. Für Paare in Klasse III/IV gilt der doppelte Wert (24.696 €). Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Brutto-Netto-Rechner: was nach allen Abzügen übrig bleibt heranziehen.
Kinderfreibetrag steigt. Der Kinderfreibetrag liegt 2026 bei 9.756 € pro Kind (4.878 € je Elternteil) – zusammengesetzt aus 6.828 € sächlichem Existenzminimum und 2.928 € Betreuungs-/Erziehungsbedarf. Das Kindergeld beträgt 259 € im Monat.
Neuer Programmablaufplan. Der BMF-PAP 2026 bildet die aktuellen Tarifwerte und Rechengrößen ab – der Rechner auf dieser Seite nutzt genau diesen Stand.
Indirekt relevant: Der Mindestlohn stieg auf 13,90 €/Stunde, die Minijob-Grenze auf 603 €/Monat – wer dadurch die Steuerklasse oder den Beschäftigungsstatus wechselt, sieht die Wirkung direkt in der Lohnsteuer.
Beispielrechnung: 3.000 € brutto in allen Steuerklassen
Nimm 3.000 € Monatsbrutto, ohne Kirchensteuer, 2026er-Tarif (Werte aus den PAP-basierten Lohnsteuertabellen, ohne individuelle Freibeträge):
| Steuerklasse | Lohnsteuer/Monat | Netto/Monat* | Typische Situation |
|---|---|---|---|
| I | 293 € | 2.054 € | ledig |
| II | 199 € | 2.149 € | alleinerziehend (+Entlastungsbetrag 4.260 €) |
| III | 35 € | 2.312 € | verheiratet, mehr verdienend |
| IV | 293 € | 2.054 € | verheiratet, gleich verdienend |
| V | 629 € | 1.719 € | verheiratet, weniger verdienend |
| VI | 646 € | 1.701 € | Zweitjob |
Netto inkl. Sozialabgaben, Näherungswerte.
Schritt für Schritt am Beispiel Steuerklasse I: 3.000 € × 12 = 36.000 € Jahresbrutto. Davon zieht der PAP die Vorsorgepauschale (Sozialabgaben-Anteil) ab, wendet den Grundtarif mit 12.348 € Grundfreibetrag an und teilt die Jahreslohnsteuer durch 12 – Ergebnis: 293 € im Monat.
In Klasse III läuft derselbe Bruttolohn durch den Splittingtarif – Ergebnis: 35 €. Derselbe Lohn, 258 € Unterschied pro Monat, allein durch die Steuerklasse.
Zum Vergleich ein höheres Gehalt: 60.000 € Jahresbrutto (5.000 €/Monat) in Steuerklasse I ergeben nach dem PAP 2026 rund 782 € Lohnsteuer im Monat – die Progression schlägt voll zu.
Typische Fehler rund um die Lohnsteuer
- Lohnsteuer für die endgültige Steuer halten.
Sie ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer – die Steuererklärung stellt die tatsächliche Schuld fest. Zu viel Gezahltes bekommst du zurück, zu wenig Gezahltes zahlst du nach.
- Klasse III/V ohne Nachzahlungs-Rücklage wählen.
Der monatliche Vorteil in Klasse III wird in der Steuererklärung mit dem Nachteil in Klasse V verrechnet – oft bleibt eine Nachzahlung. Lege monatlich etwas zurück.
- Steuerklasse VI unterschätzen.
Beim Zweitjob gibt es keinen Grundfreibetrag – jeder Euro wird sofort mit deinem Grenzsteuersatz belastet. Bei 1.000 € Zweitjob neben 3.000 € Hauptjob sind das rund 112 € Lohnsteuer im Monat.
- Kirchensteuer vergessen.
8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % auf die Lohnsteuer – bei 293 € Lohnsteuer sind das 23–26 € extra im Monat. 5.
„Der Soli ist doch abgeschafft." Der Solidaritätszuschlag beträgt weiter 5,5 % auf die Lohnsteuer – nur fallen die meisten Arbeitnehmer unter die Freigrenze und zahlen 0 €. Bei hohen Einkommen lebt er weiter.
- Freibeträge nicht eintragen lassen.
Werbungskosten über der Pauschale, Kinderbetreuung, Behinderung – ohne eingetragenen Freibetrag in den ELStAM-Daten zahlst du monatlich zu viel und wartest ein Jahr auf die Erstattung.
Sonderfälle und Ausnahmen
Minijob – keine Lohnsteuerklasse nötig. Bis 603 €/Monat (2026) zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben – deine Steuerklasse spielt keine Rolle, und auf der Abrechnung steht keine Lohnsteuer.
Midijob – der Übergangsbereich. Von 603,01 € bis 2.000 € (§ 20 Abs. 2a SGB IV) gelten reduzierte Sozialabgaben für dich; die Lohnsteuer läuft normal über deine Steuerklasse. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Einkommensteuer-Rechner: deine Jahressteuer mit Steuererklärung.
Faktorverfahren (§ 39f EStG) – die faire Alternative zu III/V. Statt III/V können Paare in Klasse IV den Faktor wählen: Der Arbeitgeber zieht dann bei beiden die voraussichtlich richtige Steuer ab – keine böse Nachzahlung, kein zinsloser Kredit ans Finanzamt.
Einmalbezüge – Weihnachtsgeld & Co. Sonstige Bezüge werden nach besonderen Regeln (Jahreslohnsteuer) abgerechnet, nicht mit der Monatstabelle – die Abzüge wirken deshalb oft höher als erwartet.
Heirat mitten im Jahr. Die Steuerklasse kannst du nach der Heirat ändern lassen – sie wirkt ab dem Folgemonat. Für das laufende Jahr gleicht die Steuererklärung alles aus.
ELStAM-Fehler. Falsche Steuerklasse, fehlende Kinderfreibeträge, falsches Kirchensteuermerkmal – prüfe deine Daten beim Finanzamt. Jeder Fehler kostet dich monatlich Geld oder beschert dir eine Nachzahlung.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis aus dem lohnsteuer-rechner ist der monatliche Steuerabzug nach amtlicher Logik – ohne individuelle Freibeträge. Jetzt wird es praktisch: 1) Steuerklasse prüfen: Passt sie noch zu deiner Lebenslage?
Der Wechsel ist in der Regel einmal pro Jahr beim Finanzamt möglich (Antrag bis 30. November, § 39e EStG) – Heirat, Trennung oder Jobwechsel sind die klassischen Anlässe. 2) ELStAM-Daten prüfen: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal – alles korrekt hinterlegt?
- Bei III/V: Steuererklärung fest einplanen und eine Rücklage für die Nachzahlung bilden. Wenn du wissen willst, was nach allen Abzügen – also inklusive Sozialversicherung – übrig bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner weiter; die Jahressteuer mit allen Anlagen klärt der Einkommensteuer-Rechner.