So funktioniert der Aktien-Steuer-Rechner
Du gibst ein: Kaufpreis und Verkaufspreis deiner Aktien (jeweils gesamt, inklusive Gebühren), deine bereits realisierten Aktienverluste im selben Jahr, deinen noch verfügbaren Freistellungsauftrag und ob du Kirchensteuer zahlst. Der Rechner ermittelt dann Schritt für Schritt deine Steuerlast – exakt in der Reihenfolge, in der auch deine Bank rechnet.
Schritt 1: Gewinn ermitteln. Verkaufserlös minus Anschaffungskosten minus Transaktionskosten (Ordergebühren, Börsenentgelte) = Veräußerungsgewinn.
Nur der Gewinn wird besteuert, nicht der Erlös. Beispiel: 100 Aktien für je 50 € gekauft (5.000 €), für je 80 € verkauft (8.000 €), Gebühren 20 € → Gewinn 2.980 €.
Schritt 2: Aktienverluste verrechnen. Hast du im selben Jahr auch Aktien mit Verlust verkauft, zieht der Rechner diese zuerst ab – aber nur aus dem Aktienverlusttopf.
Deine Bank führt zwei getrennte Töpfe: „Aktien" und „Sonstige". Verluste aus Aktiengeschäften landen im Aktien-Topf und dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG) – nicht mit Zinsen, nicht mit Dividenden, nicht mit deinem Gehalt.
Diese Beschränkung prüft gerade das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvL 3/21) – bis zur Entscheidung gilt sie.
Schritt 3: Freistellungsauftrag abziehen. Vom verbleibenden Gewinn zieht der Rechner deinen Sparer-Pauschbetrag ab: 1.000 € pro Person und Jahr, 2.000 € bei zusammenveranlagten Ehepaaren.
Den verteilst du per Freistellungsauftrag auf deine Banken – was du nicht aufteilst, verfällt am Jahresende nicht, sondern wird automatisch verbraucht, sobald Erträge anfallen. Wichtig: Der Pauschbetrag ist eine Brutto-Freistellung – Werbungskosten (z. B. Depotgebühren) darfst du daneben nicht mehr abziehen.
Schritt 4: Steuer berechnen. Auf den Restbetrag wendet der Rechner 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag an.
Bei Kirchensteuerpflicht wird es etwas komplizierter: Weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehbar ist, sinkt die Abgeltungsteuer auf 24,51 % (8 % Kirchensteuer, Bayern/Baden-Württemberg) bzw. 24,45 % (9 %, Rest) – die Gesamtbelastung aus Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer liegt dann bei 27,82 % bzw. 27,99 %.
Was ändert sich 2026 – und was kommt 2027?
2026 gilt: Die wichtigste Änderung ist schon in Kraft – sie kommt aus dem Jahressteuergesetz 2024 und wirkt in allen offenen Fällen: Die frühere 20.000-€-Jahresgrenze für die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften und aus wertlos gewordenen Aktien ist abgeschafft. Solche Verluste sind jetzt grundsätzlich in voller Höhe mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar.
Praktischer Hinweis: Manche Banken haben ihre Systeme noch nicht umgestellt und verharren bei der alten Praxis – prüfe deine Steuerbescheinigung und reklamiere, wenn Verluste fälschlich gedeckelt wurden. Unverändert: Der Aktienverlusttopf (nur gegen Aktiengewinne) bleibt bestehen, der Sparer-Pauschbetrag bleibt bei 1.000 € / 2.000 €, die Abgeltungsteuer bei 25 %. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den kapitalertragsteuer-rechner heranziehen.
2027 kommt (Stand Oktober 2026): Für die Aktienbesteuerung sind derzeit keine Gesetzesänderungen angekündigt – 25 % Abgeltungsteuer, Verlusttöpfe und Pauschbetrag gelten nach aktueller Rechtslage unverändert fort. Offen bleibt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Aktienverlust-Verrechnungsbeschränkung (2 BvL 3/21): Kippt die Beschränkung, dürftest du Aktienverluste künftig auch mit anderen Kapitalerträgen verrechnen – das wäre die größte Änderung seit Einführung der Abgeltungsteuer 2009.
Diese Seite wird aktualisiert, sobald das Urteil vorliegt.
Beispielrechnung: 2.980 € Aktiengewinn, 1.200 € Verlust
Annahmen: Gewinn aus Aktienverkauf 2.980 € (wie oben), im selben Jahr 1.200 € Verlust aus einem anderen Aktiengeschäft, Freistellungsauftrag 1.000 € noch voll verfügbar, keine Kirchensteuer. So rechnet der Aktien-Steuer-Rechner:
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Veräußerungsgewinn | 8.000 € − 5.000 € − 20 € Gebühren | 2.980,00 € |
| − Aktienverlust (Verlusttopf) | nur gegen Aktiengewinne verrechenbar | −1.200,00 € |
| Zwischensumme | 1.780,00 € | |
| − Freistellungsauftrag | Sparer-Pauschbetrag | −1.000,00 € |
| Steuerpflichtiger Gewinn | 780,00 € | |
| Abgeltungsteuer (25 %) | 25 % × 780 € | 195,00 € |
| Solidaritätszuschlag (5,5 %) | 5,5 % × 195 € | 10,73 € |
| Steuer gesamt | 205,73 € | |
| Gewinn nach Steuern | 2.980 € − 205,73 € | 2.774,27 € |
Ohne Verlustverrechnung und ohne Freistellungsauftrag wären auf 2.980 € satte 785,98 € Steuern angefallen (25 % + Soli) – durch die beiden Hebel sinkt die Last auf 205,73 €. Merksatz: Die Reihenfolge ist entscheidend – erst Verluste gegen Gewinne, dann Freistellungsauftrag, dann Steuer.
Wer die Reihenfolge verdreht, verschenkt Geld.
Typische Fehler bei der Berechnung
- Verluste mit Zinsen oder Dividenden verrechnen wollen.
Geht nicht: Aktienverluste dürfen nur gegen Aktiengewinne. Der Aktienverlusttopf deiner Bank ist strikt getrennt – das ist der häufigste Irrtum überhaupt.
- Freistellungsauftrag vergessen oder falsch verteilt.
Ohne Auftrag zieht deine Bank 25 % vom ersten Euro ab – zu viel gezahlte Steuer holst du nur per Steuererklärung zurück. Verteile die 1.000 € (bzw. 2.000 €) auf die Banken, bei denen tatsächlich Erträge anfallen.
- Alte 20.000-€-Grenze im Kopf.
Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gibt es die betragsmäßige Grenze für Termingeschäfts- und Ausfallverluste nicht mehr – viele Ratgeber (und manche Bankensysteme) sind noch auf dem alten Stand. 4.
Gebühren nicht abziehen. Ordergebühren und Börsenentgelte mindern den Veräußerungsgewinn – sie gehören in die Rechnung, nicht unter den Tisch.
- Verlustbescheinigung verpassen.
Hast du Depots bei mehreren Banken, verrechnet jede nur intern. Willst du Verluste bankübergreifend nutzen, musst du bis 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen – sonst verfällt die Chance für dieses Jahr.
- Ausländischer Broker, keine Steuererklärung.
Ausländische Broker behalten keine Abgeltungsteuer ein – du musst die Gewinne selbst in der Anlage KAP erklären. Nicht zu erklären ist Steuerhinterziehung, auch wenn „nur" 25 % fällig wären.
Sonderfälle: Das übersehen viele Rechner
Mehrere Depots – die Verlustbescheinigung. Jede Bank verrechnet Gewinne und Verluste nur innerhalb ihres Hauses.
Hast du bei Bank A 2.000 € Gewinn und bei Bank B 2.000 € Verlust, zahlst du bei A trotzdem volle Steuer – es sei denn, du beantragst bei Bank B bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung. Dann überträgst du den Verlust in deine Steuererklärung und verrechnest ihn dort gegen die Gewinne von Bank A.
Die bescheinigten Verluste werden bei der Bank gelöscht und nicht ins nächste Jahr vorgetragen – plane also, ob sich der Antrag lohnt.
Verlustvortrag. Bleibt nach aller Verrechnung ein Verlust übrig, verfällt er nicht: Die Bank trägt ihn automatisch ins nächste Jahr vor – zeitlich unbegrenzt.
Du musst nichts tun, außer die Verlustbescheinigung gerade nicht zu beantragen (die beendet den automatischen Vortrag bei dieser Bank).
Wertlose Aktien. Werden Aktien wertlos ausgebucht (Insolvenz), erkennt das Finanzamt den Verlust an – aber die Bank stellt ihn nicht in den Verlusttopf ein. Du musst ihn zwingend über die Steuererklärung geltend machen. Seit dem JStG 2024 ohne die frühere 20.000-€-Deckelung.
Nicht-Veranlagungsbescheinigung. Liegst du mit deinem Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) und bist nicht zur Steuererklärung verpflichtet, kannst du beim Finanzamt eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung beantragen – deine Bank zieht dann gar keine Abgeltungsteuer ein.
Günstigerprüfung. Ist dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, kannst du in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen – dann werden deine Kapitalerträge mit deinem niedrigeren Satz versteuert und zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer erstattet. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer freistellungsauftrag-rechner.
Dividenden – Abgrenzung. Diese Seite rechnet Kursgewinne aus Kauf und Verkauf. Für Dividenden, Zinsen, Fonds und die Vorabpauschale gibt es mit dem Kapitalertragsteuer-Rechner eine eigene Seite – dort gehören auch Teilfreistellungen und ausländische Quellensteuer hin.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Deine Aktiensteuer ist kein Fixbetrag, sondern das Ergebnis von drei Entscheidungen, die du jedes Jahr neu triffst:
Freistellungsaufträge jetzt prüfen. Die 1.000 € (bzw. 2.000 €) sind der einfachste Steuerrabatt im deutschen Steuerrecht – und er verfällt nicht, aber er wirkt nur, wo er hinterlegt ist.
Verteile ihn auf die Depots mit den höchsten erwarteten Erträgen. Ein Auftrag bei einer Bank ohne Erträge ist verschenktes Potenzial.
Verluste aktiv managen. Realisiere Verluste bewusst vor dem Jahresende, wenn du Gewinne ausgleichen willst – und denke an die 15.-Dezember-Frist für die Verlustbescheinigung bei mehreren Depots.
Umgekehrt: Hast du nur Verluste und keine Gewinne, lass den automatischen Verlustvortrag laufen – er wartet geduldig auf bessere Jahre.
Steuererklärung trotz Abgeltungsteuer prüfen. Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Erledigung – aber nicht immer die günstigste.
Günstigerprüfung bei niedrigem Einkommen, Verlustbescheinigung bei mehreren Depots, NV-Bescheinigung bei Kleinsteinkommen: Spiel deine Zahlen im Aktien-Steuer-Rechner oben durch und prüfe, ob sich die Anlage KAP für dich lohnt.