So funktioniert der Kapitalertragsteuer-Rechner
Du gibst deine Kapitalerträge des Jahres ein, dazu Familienstand, Kirchensteuer-Status und wie viel deines Freistellungsauftrags du schon verbraucht hast. Der Rechner ermittelt dann Schritt für Schritt deine Belastung.
Schritt 1: Freibetrag abziehen. Von deinen Erträgen zieht der Rechner zuerst den Sparer-Pauschbetrag ab: 1.000 € bei Einzelveranlagung, 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Übrig bleibt die Bemessungsgrundlage – nur sie wird besteuert.
Schritt 2: Abgeltungsteuer. Auf die Bemessungsgrundlage fallen 25 % an.
Bist du kirchensteuerpflichtig, sinkt der Satz leicht, weil die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage mindert: Kapitalertragsteuer = Bemessungsgrundlage ÷ (4 + Kirchensteuersatz). Bei 9 % Kirchensteuer sind das 24,4499 % statt 25 % – dafür kommt die Kirchensteuer (2,2005 %) noch obendrauf.
Schritt 3: Zuschläge. Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Kapitalertragsteuer – und anders als bei der Lohnsteuer bleibt er auf Kapitalerträge für alle bestehen.
Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Kapitalertragsteuer. Gesamtbelastung: 26,375 % ohne Kirche, 27,8186 % bzw. 27,9951 % mit Kirche.
Der Kapitalertragsteuer-Rechner zeigt dir neben der Steuer auch deinen effektiven Steuersatz und den Netto-Ertrag – also was nach allen Abzügen wirklich auf deinem Konto landet.
Welche Erträge werden wie besteuert?
Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch, Anleihen): voll steuerpflichtig, keine Besonderheiten – der Standardfall dieses Rechners.
Dividenden (Aktien, auch ausländische): voll steuerpflichtig mit 25 % + Zuschlägen. Ausländische Quellensteuer wird angerechnet (in der Regel bis 15 %), den Rest holt sich der deutsche Fiskus. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den aktien-steuer-rechner heranziehen.
Fonds und ETFs – die Teilfreistellung (§ 20 InvStG): Weil der Fonds selbst schon Körperschaftsteuer zahlt, stellt dich das Gesetz teilweise frei. Steuerfrei sind bei Aktienfonds 30 % der Erträge, bei Mischfonds 15 %, bei Immobilienfonds 60 % (Auslands-Immobilienfonds 80 %).
Ein klassischer MSCI-World-ETF ist ein Aktienfonds: Von 2.000 € Ausschüttung werden nur 1.400 € besteuert. Der Rechner berücksichtigt die Teilfreistellung, wenn du den Fondstyp auswählst.
Thesaurierende Fonds – die Vorabpauschale: Werden Erträge nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt, besteuert das Finanzamt jährlich eine pauschale Vorabpauschale – auch ohne dass Geld fließt. Deine Bank berechnet und zieht sie automatisch ab; beim späteren Verkauf wird sie angerechnet, damit nichts doppelt besteuert wird.
Aktienverkäufe (Kursgewinne): Auch sie fallen unter die 25 % Abgeltungsteuer – aber für die Verlustverrechnung mit Aktien gelten eigene Töpfe und Regeln. Das ist ein eigenes Thema: → Aktien-Steuer-Rechner.
Der Sparer-Pauschbetrag: 1.000 €, die du aktiv holen musst
Der Freibetrag von 1.000 € (2.000 € bei Paaren) ist kein Automatismus: Ohne Freistellungsauftrag zieht deine Bank ab dem ersten Euro 26,375 % ab. Erst der Auftrag sagt der Bank: „Die ersten 1.000 € bitte steuerfrei lassen." Drei Regeln, die viele falsch machen:
- Aufteilen, nicht verdoppeln.
Bei mehreren Banken darf die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten – verteile den Betrag nach deinen erwarteten Erträgen pro Bank. 2.
Jährlicher Verfall. Was du bis 31. Dezember nicht nutzt, ist weg – ein Übertrag ins nächste Jahr ist ausgeschlossen.
- Wert in Euro: 1.000 € Freibetrag ersparen dir 263,75 € Steuer pro Jahr (1.000 € × 26,375 %) – als Paar 527,50 €.
Bei 4 % Tagesgeldzins reichen schon rund 25.000 € Guthaben, um den Freibetrag komplett auszuschöpfen.
Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG): Liegt dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % – etwa bei geringem Einkommen –, kannst du in der Steuererklärung beantragen, deine Kapitalerträge zum persönlichen Satz zu versteuern statt pauschal 25 %. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist; schlechter als die Abgeltungsteuer fährst du nie.
Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung): Wer voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss (Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, z. B. Studierende, Rentner mit kleiner Rente), bekommt vom Finanzamt eine NV-Bescheinigung – damit zieht die Bank gar keine Steuer ab, auch ohne Freistellungsauftrag.
Was ändert sich 2026 – und was kommt 2027?
2026 gilt: Sparer-Pauschbetrag unverändert 1.000 € / 2.000 € (seit 2023). Abgeltungsteuer 25 %, Solidaritätszuschlag 5,5 % auf Kapitalerträge für alle, Kirchensteuer 8 %/9 %.
Teilfreistellungen unverändert (30/15/60/80 %). Für die Berechnung ändert sich 2026 nichts – alle Formeln und Beispiele gelten.
2027: Aktuell sind keine Änderungen an Abgeltungsteuer, Sparer-Pauschbetrag oder Teilfreistellung angekündigt. Sollte die Politik hier ansetzen, wird diese Seite aktualisiert.
Beispielrechnung: Tagesgeld-Zinsen und ETF-Ausschüttung
Fall 1 – Tagesgeld: Du hast 1.250 € Zinsen erhalten und einen Freistellungsauftrag über 1.000 € bei deiner Bank. Keine Kirchensteuer.
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Zinserträge | – | 1.250,00 € |
| Abzüglich Sparer-Pauschbetrag | – | −1.000,00 € |
| Steuerpflichtig | – | 250,00 € |
| Abgeltungsteuer (25 %) | 250 € × 0,25 | 62,50 € |
| Solidaritätszuschlag (5,5 %) | 62,50 € × 0,055 | 3,44 € |
| Steuer gesamt | 65,94 € | |
| Netto-Ertrag | 1.250 € − 65,94 € | 1.184,06 € |
Effektiver Steuersatz auf die gesamten Zinsen: nur 5,28 % – so stark wirkt der Freibetrag.
Fall 2 – ETF-Ausschüttung (Aktienfonds): 2.000 € Ausschüttung, Freistellungsauftrag bereits anderweitig verbraucht, keine Kirchensteuer. Teilfreistellung 30 %: Nur 1.400 € werden besteuert → 350,00 € Abgeltungsteuer + 19,25 € Soli = 369,25 €.
Effektiver Satz auf die Ausschüttung: 18,46 % statt 26,375 % – die Teilfreistellung spart dir hier über 158 €. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer abgeltung-rechner.
Typische Fehler bei der Berechnung
- Kein Freistellungsauftrag erteilt.
Der teuerste Fehler: Ohne Auftrag versteuert die Bank ab dem ersten Euro – 263,75 € verschenkte Ersparnis pro Jahr und Person. 2.
Freibetrag mehrfach vergeben. Die Summe über alle Banken darf 1.000 € nicht überschreiten – zu viel verteilte Aufträge meldet das Bundeszentralamt für Steuern, und es droht Ärger.
- Kirchensteuer doppelt befürchtet.
Die Bank fragt deine Konfession automatisch beim Bundeszentralamt ab – du musst nichts tun, und durch die geminderte Bemessungsgrundlage zahlst du unterm Strich nicht einfach „25 % + 9 %". 4.
Teilfreistellung vergessen. Wer ETF-Erträge wie normale Zinsen versteuert, zahlt zu viel – 30 % der Ausschüttung eines Aktienfonds sind steuerfrei.
- Verluste ungenutzt lassen.
Verluste aus Kapitalanlagen verrechnet deine Bank automatisch in einem Verlusttopf mit Gewinnen – aber nur innerhalb derselben Bank. Verteilte Depots = verteilte Töpfe; die Zusammenführung geht nur über die Steuererklärung (Anlage KAP).
- Günstigerprüfung nicht beantragen.
Bei niedrigem Einkommen verschenkst du mit den pauschalen 25 % Geld – der Antrag in der Erklärung kostet dich nichts und kann nur besser werden.
Sonderfälle: Das übersehen viele Rechner
Ausländische Dividenden und Quellensteuer. Ausländische Staaten behalten oft Quellensteuer ein (z. B. USA 15 % mit W-8BEN).
Deutschland rechnet sie bis zur Höhe der deutschen Steuer an – unterm Strich zahlst du nicht doppelt, aber die Anrechnung musst du ggf. in der Erklärung geltend machen.
Gemeinschaftskonten bei Unverheirateten. Der Freistellungsauftrag lässt sich hier nicht sauber aufteilen – im Zweifel gilt jeder Kontoinhaber zur Hälfte, und die Bank wendet keinen Auftrag an. Verheiratete können gemeinsam 2.000 € nutzen.
Kinder und der Freibetrag. Auch minderjährige Kinder haben einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € – für das Kinderdepot lohnt sich ein eigener Freistellungsauftrag.
Altbestände vor 2009. Wer Aktien vor Einführung der Abgeltungsteuer gekauft hat, genießt Bestandsschutz mit einem Freibetrag von 100.000 € auf die seit 2018 angefallenen Gewinne (Ehepaare doppelt) – ein seltener, aber wertvoller Sonderfall.
Kryptowährungen. Kein Kapitalertrag im Sinne der Abgeltungsteuer, sondern sonstiges Wirtschaftsgut: Nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei, darunter mit dem persönlichen Steuersatz – dieser Rechner ist dafür nicht zuständig.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis ist deine Nettorendite – die einzige Rendite, die zählt. Spiele im Kapitalertragsteuer-Rechner verschiedene Szenarien durch – Freibetrag hier, Teilfreistellung dort – und du siehst sofort, welcher Hebel wie viel Euro bringt.
Liegt dein effektiver Steuersatz dank Freibetrag und Teilfreistellung deutlich unter 26,375 %, arbeitet dein Setup bereits für dich. Liegt er bei glatten 26,375 % (oder 27,99 % mit Kirche), prüfe die drei Hebel: Freistellungsauftrag vollständig und sinnvoll verteilt?
Fondstyp mit Teilfreistellung gewählt? Bei niedrigem Einkommen die Günstigerprüfung in der Erklärung beantragt?
Jeder dieser Hebel ist ein Formular, kein Produktwechsel – und wirkt jedes Jahr aufs Neue.
Nächste sinnvolle Schritte: Für reine Aktienverkäufe mit Kursgewinnen und Verlusttöpfen rechnet der Aktien-Steuer-Rechner im Detail. Ob sich die Angabe in der Erklärung lohnt, zeigt die Günstigerprüfung im Einkommensteuer-Rechner.
Und deine gesamte Rückerstattung (inklusive zu viel abgezogener Kapitalertragsteuer) schätzt der Steuererstattung-Rechner.