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Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Kapitalertragsteuer-Rechner 2026: Erträge

Zinsen vom Tagesgeld, Dividenden aus dem Depot, Ausschüttungen vom ETF – der Staat verdient an jedem Euro mit. Der Kapitalertragsteuer-Rechner zeigt dir in Sekunden, wie viel von deinen Kapitalerträgen 2026 wirklich übrig bleibt: nach Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – und mit deinem Sparer-Pauschbetrag korrekt berücksichtigt.

Interaktiver Kapitalertragsteuer-Rechner 2026

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€/Jahr

für Teilfreistellung 30 %]

alleinstehend / zusammenveranlagt

€
Berechnungsergebnis
Steuerpflichtige Erträge
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Sparer-Pauschbetrag angerechnet 642,80 €
Kapitalertragsteuer 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Orientierungsberechnung nach aktuellem BMF-Standard. Ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Auf private Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen – fallen pauschal 25 % Abgeltungsteuer an (§ 32d EStG), dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer: zusammen 26,375 % ohne Kirchensteuer, mit Kirchensteuer bis zu 27,9951 %. Die ersten 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung) bleiben steuerfrei – aber nur, wenn du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag hinterlegt hast. Die Bank führt die Steuer automatisch ab; damit ist deine Steuerpflicht in der Regel abgegolten.

So funktioniert der Kapitalertragsteuer-Rechner

Du gibst deine Kapitalerträge des Jahres ein, dazu Familienstand, Kirchensteuer-Status und wie viel deines Freistellungsauftrags du schon verbraucht hast. Der Rechner ermittelt dann Schritt für Schritt deine Belastung.

Schritt 1: Freibetrag abziehen. Von deinen Erträgen zieht der Rechner zuerst den Sparer-Pauschbetrag ab: 1.000 € bei Einzelveranlagung, 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Übrig bleibt die Bemessungsgrundlage – nur sie wird besteuert.

Schritt 2: Abgeltungsteuer. Auf die Bemessungsgrundlage fallen 25 % an.

Bist du kirchensteuerpflichtig, sinkt der Satz leicht, weil die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage mindert: Kapitalertragsteuer = Bemessungsgrundlage ÷ (4 + Kirchensteuersatz). Bei 9 % Kirchensteuer sind das 24,4499 % statt 25 % – dafür kommt die Kirchensteuer (2,2005 %) noch obendrauf.

Schritt 3: Zuschläge. Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Kapitalertragsteuer – und anders als bei der Lohnsteuer bleibt er auf Kapitalerträge für alle bestehen.

Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Kapitalertragsteuer. Gesamtbelastung: 26,375 % ohne Kirche, 27,8186 % bzw. 27,9951 % mit Kirche.

Der Kapitalertragsteuer-Rechner zeigt dir neben der Steuer auch deinen effektiven Steuersatz und den Netto-Ertrag – also was nach allen Abzügen wirklich auf deinem Konto landet.

Welche Erträge werden wie besteuert?

Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch, Anleihen): voll steuerpflichtig, keine Besonderheiten – der Standardfall dieses Rechners.

Dividenden (Aktien, auch ausländische): voll steuerpflichtig mit 25 % + Zuschlägen. Ausländische Quellensteuer wird angerechnet (in der Regel bis 15 %), den Rest holt sich der deutsche Fiskus. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den aktien-steuer-rechner heranziehen.

Fonds und ETFs – die Teilfreistellung (§ 20 InvStG): Weil der Fonds selbst schon Körperschaftsteuer zahlt, stellt dich das Gesetz teilweise frei. Steuerfrei sind bei Aktienfonds 30 % der Erträge, bei Mischfonds 15 %, bei Immobilienfonds 60 % (Auslands-Immobilienfonds 80 %).

Ein klassischer MSCI-World-ETF ist ein Aktienfonds: Von 2.000 € Ausschüttung werden nur 1.400 € besteuert. Der Rechner berücksichtigt die Teilfreistellung, wenn du den Fondstyp auswählst.

Thesaurierende Fonds – die Vorabpauschale: Werden Erträge nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt, besteuert das Finanzamt jährlich eine pauschale Vorabpauschale – auch ohne dass Geld fließt. Deine Bank berechnet und zieht sie automatisch ab; beim späteren Verkauf wird sie angerechnet, damit nichts doppelt besteuert wird.

Aktienverkäufe (Kursgewinne): Auch sie fallen unter die 25 % Abgeltungsteuer – aber für die Verlustverrechnung mit Aktien gelten eigene Töpfe und Regeln. Das ist ein eigenes Thema: → Aktien-Steuer-Rechner.

Der Sparer-Pauschbetrag: 1.000 €, die du aktiv holen musst

Der Freibetrag von 1.000 € (2.000 € bei Paaren) ist kein Automatismus: Ohne Freistellungsauftrag zieht deine Bank ab dem ersten Euro 26,375 % ab. Erst der Auftrag sagt der Bank: „Die ersten 1.000 € bitte steuerfrei lassen." Drei Regeln, die viele falsch machen:

  1. Aufteilen, nicht verdoppeln.

Bei mehreren Banken darf die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten – verteile den Betrag nach deinen erwarteten Erträgen pro Bank. 2.

Jährlicher Verfall. Was du bis 31. Dezember nicht nutzt, ist weg – ein Übertrag ins nächste Jahr ist ausgeschlossen.

  1. Wert in Euro: 1.000 € Freibetrag ersparen dir 263,75 € Steuer pro Jahr (1.000 € × 26,375 %) – als Paar 527,50 €.

Bei 4 % Tagesgeldzins reichen schon rund 25.000 € Guthaben, um den Freibetrag komplett auszuschöpfen.

Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG): Liegt dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % – etwa bei geringem Einkommen –, kannst du in der Steuererklärung beantragen, deine Kapitalerträge zum persönlichen Satz zu versteuern statt pauschal 25 %. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist; schlechter als die Abgeltungsteuer fährst du nie.

Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung): Wer voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss (Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, z. B. Studierende, Rentner mit kleiner Rente), bekommt vom Finanzamt eine NV-Bescheinigung – damit zieht die Bank gar keine Steuer ab, auch ohne Freistellungsauftrag.

Was ändert sich 2026 – und was kommt 2027?

2026 gilt: Sparer-Pauschbetrag unverändert 1.000 € / 2.000 € (seit 2023). Abgeltungsteuer 25 %, Solidaritätszuschlag 5,5 % auf Kapitalerträge für alle, Kirchensteuer 8 %/9 %.

Teilfreistellungen unverändert (30/15/60/80 %). Für die Berechnung ändert sich 2026 nichts – alle Formeln und Beispiele gelten.

2027: Aktuell sind keine Änderungen an Abgeltungsteuer, Sparer-Pauschbetrag oder Teilfreistellung angekündigt. Sollte die Politik hier ansetzen, wird diese Seite aktualisiert.

Beispielrechnung: Tagesgeld-Zinsen und ETF-Ausschüttung

Fall 1 – Tagesgeld: Du hast 1.250 € Zinsen erhalten und einen Freistellungsauftrag über 1.000 € bei deiner Bank. Keine Kirchensteuer.

Position Rechnung Betrag
Zinserträge – 1.250,00 €
Abzüglich Sparer-Pauschbetrag – −1.000,00 €
Steuerpflichtig – 250,00 €
Abgeltungsteuer (25 %) 250 € × 0,25 62,50 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %) 62,50 € × 0,055 3,44 €
Steuer gesamt 65,94 €
Netto-Ertrag 1.250 € − 65,94 € 1.184,06 €

Effektiver Steuersatz auf die gesamten Zinsen: nur 5,28 % – so stark wirkt der Freibetrag.

Fall 2 – ETF-Ausschüttung (Aktienfonds): 2.000 € Ausschüttung, Freistellungsauftrag bereits anderweitig verbraucht, keine Kirchensteuer. Teilfreistellung 30 %: Nur 1.400 € werden besteuert → 350,00 € Abgeltungsteuer + 19,25 € Soli = 369,25 €.

Effektiver Satz auf die Ausschüttung: 18,46 % statt 26,375 % – die Teilfreistellung spart dir hier über 158 €. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer abgeltung-rechner.

Typische Fehler bei der Berechnung

  1. Kein Freistellungsauftrag erteilt.

Der teuerste Fehler: Ohne Auftrag versteuert die Bank ab dem ersten Euro – 263,75 € verschenkte Ersparnis pro Jahr und Person. 2.

Freibetrag mehrfach vergeben. Die Summe über alle Banken darf 1.000 € nicht überschreiten – zu viel verteilte Aufträge meldet das Bundeszentralamt für Steuern, und es droht Ärger.

  1. Kirchensteuer doppelt befürchtet.

Die Bank fragt deine Konfession automatisch beim Bundeszentralamt ab – du musst nichts tun, und durch die geminderte Bemessungsgrundlage zahlst du unterm Strich nicht einfach „25 % + 9 %". 4.

Teilfreistellung vergessen. Wer ETF-Erträge wie normale Zinsen versteuert, zahlt zu viel – 30 % der Ausschüttung eines Aktienfonds sind steuerfrei.

  1. Verluste ungenutzt lassen.

Verluste aus Kapitalanlagen verrechnet deine Bank automatisch in einem Verlusttopf mit Gewinnen – aber nur innerhalb derselben Bank. Verteilte Depots = verteilte Töpfe; die Zusammenführung geht nur über die Steuererklärung (Anlage KAP).

  1. Günstigerprüfung nicht beantragen.

Bei niedrigem Einkommen verschenkst du mit den pauschalen 25 % Geld – der Antrag in der Erklärung kostet dich nichts und kann nur besser werden.

Sonderfälle: Das übersehen viele Rechner

Ausländische Dividenden und Quellensteuer. Ausländische Staaten behalten oft Quellensteuer ein (z. B. USA 15 % mit W-8BEN).

Deutschland rechnet sie bis zur Höhe der deutschen Steuer an – unterm Strich zahlst du nicht doppelt, aber die Anrechnung musst du ggf. in der Erklärung geltend machen.

Gemeinschaftskonten bei Unverheirateten. Der Freistellungsauftrag lässt sich hier nicht sauber aufteilen – im Zweifel gilt jeder Kontoinhaber zur Hälfte, und die Bank wendet keinen Auftrag an. Verheiratete können gemeinsam 2.000 € nutzen.

Kinder und der Freibetrag. Auch minderjährige Kinder haben einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € – für das Kinderdepot lohnt sich ein eigener Freistellungsauftrag.

Altbestände vor 2009. Wer Aktien vor Einführung der Abgeltungsteuer gekauft hat, genießt Bestandsschutz mit einem Freibetrag von 100.000 € auf die seit 2018 angefallenen Gewinne (Ehepaare doppelt) – ein seltener, aber wertvoller Sonderfall.

Kryptowährungen. Kein Kapitalertrag im Sinne der Abgeltungsteuer, sondern sonstiges Wirtschaftsgut: Nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei, darunter mit dem persönlichen Steuersatz – dieser Rechner ist dafür nicht zuständig.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Das Ergebnis ist deine Nettorendite – die einzige Rendite, die zählt. Spiele im Kapitalertragsteuer-Rechner verschiedene Szenarien durch – Freibetrag hier, Teilfreistellung dort – und du siehst sofort, welcher Hebel wie viel Euro bringt.

Liegt dein effektiver Steuersatz dank Freibetrag und Teilfreistellung deutlich unter 26,375 %, arbeitet dein Setup bereits für dich. Liegt er bei glatten 26,375 % (oder 27,99 % mit Kirche), prüfe die drei Hebel: Freistellungsauftrag vollständig und sinnvoll verteilt?

Fondstyp mit Teilfreistellung gewählt? Bei niedrigem Einkommen die Günstigerprüfung in der Erklärung beantragt?

Jeder dieser Hebel ist ein Formular, kein Produktwechsel – und wirkt jedes Jahr aufs Neue.

Nächste sinnvolle Schritte: Für reine Aktienverkäufe mit Kursgewinnen und Verlusttöpfen rechnet der Aktien-Steuer-Rechner im Detail. Ob sich die Angabe in der Erklärung lohnt, zeigt die Günstigerprüfung im Einkommensteuer-Rechner.

Und deine gesamte Rückerstattung (inklusive zu viel abgezogener Kapitalertragsteuer) schätzt der Steuererstattung-Rechner.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** ertraege (€), davon_aktienfonds (€, optional), familienstand (single/joint), freistellung_genutzt (€), kirchensteuer (bool), kirchensatz (0,08/0,09). **Schritt 1 – Teilfreistellung:** freistellung_fonds = davon_aktienfonds × 0,30; bemessung_1 = ertraege − freistellung_fonds. **Schritt 2 – Sparer-Pauschbetrag:** pauschbetrag = 1.000 (single) / 2.000 (joint); verfügbar = pauschbetrag − freistellung_genutzt (min. 0); angerechnet = min(bemessung_1, verfügbar); bemessung = bemessung_1 − angerechnet (min. 0). **Schritt 3 – Kapitalertragsteuer:** ohne Kirche: kapest = bemessung × 0,25. Mit Kirche: kapest = bemessung ÷ (4 + kirchensatz) (§ 32d Abs. 1 S. 3–4 EStG). **Schritt 4 – Zuschläge:** soli = kapest × 0,055; kirche = kirchensteuer ? kapest × kirchensatz : 0. **Schritt 5 – Ergebnis:** steuer_gesamt = kapest + soli + kirche; netto = ertraege − steuer_gesamt; effektivsatz = steuer_gesamt / ertraege. **Testvektoren (müssen exakt treffen):** 1.250 € Zinsen, 1.000 € Auftrag, keine Kirche → Steuer 65,94 €, netto 1.184,06 € · 2.000 € ETF-Ausschüttung (Aktienfonds), Auftrag verbraucht, keine Kirche → Steuer 369,25 € · 1.000 € Zinsen ohne Auftrag, keine Kirche → 263,75 €. **Wertequelle:** § 32d EStG (25 %), § 4 SolZG (5,5 %), § 20 Abs. 9 EStG (1.000/2.000 €, vermittlerportal.de 2026), § 20 InvStG (30 % Teilfreistellung, buzer.de), Kirchensteuer-Sätze (Wikipedia Kapitalertragsteuer: 27,8186 %/27,9951 %).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026?

25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer = 26,375 % ohne Kirchensteuer. Mit Kirchensteuer: 27,8186 % (8 % Kirche, z. B. Bayern/Baden-Württemberg) bzw. 27,9951 % (9 % Kirche). Die Bank führt alles automatisch ab.

2 Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag 2026?

1.000 € pro Person und Jahr, 2.000 € bei zusammenveranlagten Paaren – unverändert seit 2023. Er gilt nur mit Freistellungsauftrag bei der Bank und verfällt jährlich. Auch Kinder haben einen eigenen Freibetrag von 1.000 €.

3 Was ist ein Freistellungsauftrag und wie verteile ich ihn?

Der Auftrag sagt deiner Bank, bis zu welchem Betrag sie keine Steuer abziehen soll. Bei mehreren Banken teilst du die 1.000 € (bzw. 2.000 €) nach deinen erwarteten Erträgen auf – die Summe darf den Freibetrag nicht überschreiten. Erteilen kannst du ihn online im Banking, ändern jederzeit.

4 Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

In der Regel nein – die Abgeltungsteuer wirkt abgeltend. Angegeben werden müssen sie nur in Sonderfällen: Günstigerprüfung beantragen, ausländische Quellensteuer anrechnen, Verlusttöpfe verschiedener Banken zusammenführen oder NV-Bescheinigung nutzen.

5 Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

Wenn dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % liegt – typischerweise bei geringem zu versteuerndem Einkommen. Du beantragst sie in der Anlage KAP; das Finanzamt wendet automatisch den günstigeren Satz an. Schlechter als die pauschalen 25 % fährst du nie.

6 Wie werden ETF-Ausschüttungen versteuert?

Wie Dividenden – aber mit Teilfreistellung: Bei Aktienfonds (z. B. MSCI World) sind 30 % der Erträge steuerfrei, es werden nur 70 % besteuert. Bei Mischfonds 15 %, bei Immobilienfonds 60 % (Ausland 80 %). Thesaurierende Fonds zahlen jährlich die Vorabpauschale, die beim Verkauf angerechnet wird.

7 Zahle ich auf Kapitalerträge wirklich noch Solidaritätszuschlag?

Ja. Während der Soli für rund 90 % der Lohn- und Einkommensteuerzahler entfallen ist, bleibt er auf Kapitalerträge für alle bestehen – 5,5 % auf die Abgeltungsteuer, also 1,375 Prozentpunkte der Erträge.

8 Was passiert ohne Freistellungsauftrag mit meinen Zinsen?

Die Bank zieht ab dem ersten Euro 26,375 % ab (plus ggf. Kirchensteuer). Zu viel abgezogene Steuer holst du dir über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurück – einfacher ist es, den Auftrag jetzt zu erteilen.

9 Wie werden Verluste aus Kapitalanlagen verrechnet?

Deine Bank verrechnet Gewinne und Verluste automatisch in einem Verlustverrechnungstopf – aber nur innerhalb derselben Bank. Für Aktienverluste gibt es einen eigenen Topf mit besonderen Regeln (Details: Aktien-Steuer-Rechner). Töpfe verschiedener Banken führst du über die Steuererklärung zusammen.

10 Ersetzt der Rechner die Steuerberatung?

Nein. Er berechnet die Steuer auf deine Kapitalerträge nach den gesetzlichen Sätzen – individuelle Fragen (Auslandsdepots, Günstigerprüfung, Altbestände) gehören in die Steuererklärung oder zum Steuerberater.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Gesetze im Internet: § 32d EStG (Abgeltungsteuer 25 %), § 43a EStG (Kapitalertragsteuer), § 20 Abs. 9 EStG (Sparer-Pauschbetrag), § 20 InvStG (Teilfreistellung 30/15/60/80 %), § 4 SolZG (Solidaritätszuschlag 5,5 %)
  • • vermittlerportal.de: Steuerliche Frei- und Förderbeträge 2026 (Sparer-Pauschbetrag 1.000 €/2.000 €, Abgeltungsteuer-Sätze)
  • • steuerrechner24.de: Abgeltungsteuer-Rechner 2026 (Kirchensteuer-Formel: Bemessungsgrundlage ÷ (4 + Kirchensteuersatz))
  • • tagesgeldvergleich.net: Steuern auf Festgeld (1.250 € Zinsen − 1.000 € Auftrag → 65,94 € Steuer)
  • • steuern.de: Sparerpauschbetrag (1.000 € aktuell) und Abgeltungsteuer (Vorabpauschale, Teilfreistellung)
  • • Wikipedia: Kapitalertragsteuer (Deutschland) – Gesamtbelastung 26,3750 % / 27,8186 % / 27,9951 %