So funktioniert die Berechnung
Die Förderung besteht aus zwei getrennten Töpfen. Topf 1 – Maßnahmebeitrag: Deine tatsächlichen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu 15.000 € gefördert – 50 % als Zuschuss, 50 % als KfW-Darlehen.
Für das Meisterstück (Materialkosten deiner praktischen Prüfungsarbeit) gibt es zusätzlich bis zu 2.000 € Förderung, ebenfalls hälftig als Zuschuss und Darlehen. Wichtig: Das Darlehen ist freiwillig – wenn du genug Rücklagen hast, kannst du es ablehnen und nur den Zuschuss nehmen.
Topf 2 – Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit): Wer wegen einer Vollzeit-Fortbildung nicht arbeiten kann, erhält bis zu 1.019 € monatlich als Vollzuschuss – ohne Rückzahlung. Der Satz setzt sich aus Grundbedarf (442 €), Wohnpauschale (380 €), Kranken- (102 €) und Pflegeversicherungszuschlag (35 €) plus Erhöhungsbetrag (60 €) zusammen.
Mit Familie steigt er: Alleinerziehende mit einem Kind erhalten bis zu 1.254 € plus 150 € Kinderbetreuungszuschlag pro Kind, Verheiratete mit zwei Kindern bis zu 1.724 €.
Das KfW-Darlehen ist während der Fortbildung und 2 Jahre danach zins- und tilgungsfrei; danach hast du bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung (Mindestrate 128 €/Monat). Und es gibt keine Altersgrenze – anders als beim Schüler- und Studenten-BAföG.
Der aufstiegs-bafoeg-rechner rechnet beide Töpfe getrennt aus und zeigt dir zusätzlich deinen Restbetrag nach dem Erfolgsbonus.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026 gelten die bewährten Werte: 15.000 € Förderrahmen, 50 % Zuschuss, 50 % Erlass bei Bestehen, 1.019 € Unterhaltsbeitrag. Für 2027 bahnt sich aber eine deutliche Verbesserung an: Der Bundestag berät seit Oktober 2026 in erster Lesung die 5.
Novelle des AFBG. Geplant sind: Förderrahmen 15.000 → 18.000 €, Meisterstück 2.000 → 4.000 €, Erfolgsbonus 50 → 60 % Darlehenserlass, Kinderbetreuungszuschlag 150 → 160 € – und Arbeitgeberzuschüsse sollen nicht mehr angerechnet werden.
Wichtig: Das ist ein Gesetzentwurf in erster Lesung – noch nicht beschlossen. Rechne vorerst mit den geltenden Werten und prüfe vor deinem Antrag den aktuellen Stand, etwa auf aufstiegs-bafoeg.de. Sobald die Novelle beschlossen ist, aktualisieren wir diesen Rechner. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den bafoeg-rechner heranziehen.
Beispielrechnung mit dem aufstiegs-bafoeg-rechner
Nehmen wir Tobias: Industriemeister in Vollzeit, Lehrgangsgebühren 8.000 € plus 500 € Prüfungsgebühr = 8.500 € Gesamtkosten. Materialkosten für sein Meisterstück: 3.000 €.
Maßnahmebeitrag: 8.500 € → 4.250 € Zuschuss (geschenkt) + 4.250 € KfW-Darlehen. Erfolgsbonus: Tobias besteht die Prüfung → 50 % des Darlehens werden erlassen = 2.125 € geschenkt.
Übrig bleiben 2.125 €, die er zurückzahlt. Meisterstück: 3.000 € Material → die Hälfte (1.500 €) wird gefördert → 750 € Zuschuss + 750 € Darlehen.
Echte Kosten für Tobias: 8.500 + 3.000 = 11.500 € Gesamtkosten, davon zahlt der Staat 4.250 + 2.125 + 750 = 7.125 € – Tobias zahlt effektiv nur 4.375 €. Dazu erhält er während der Vollzeit-Fortbildung monatlich bis zu 1.019 € Unterhaltsbeitrag, den er nie zurückzahlen muss.
Typische Fehler
Das Darlehen für Pflicht gehalten: Du musst das KfW-Darlehen nicht annehmen – nimm nur den Zuschuss, wenn du die Zeit finanziell überbrücken kannst.
Erfolgsbonus nicht beantragt: Der 50-%-Erlass bei bestandener Prüfung kommt nicht automatisch – du musst ihn nach der Prüfung beantragen.
Antrag zu spät gestellt: Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden; Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag gibt es nicht rückwirkend, sondern frühestens ab Antragsmonat.
Mit dem Studenten-BAföG verwechselt: Das Aufstiegs-BAföG ist einkommens- und vermögensunabhängig beim Maßnahmebeitrag, hat keine Altersgrenze und andere Sätze – die Regeln des normalen BAföG gelten hier nicht.
Arbeitgeberzuschuss verschwiegen: Aktuell werden zweckgebundene Arbeitgeberzuschüsse angerechnet (§ 12 AFBG) – gib sie im Antrag an, sonst droht eine Rückforderung. (Die Novelle will das ändern, ist aber noch nicht beschlossen.)
Sonderfälle / Ausnahmen
Teilzeit-Fortbildung: Auch Teilzeit- und Fernlehrgänge werden gefördert (Maßnahmebeitrag identisch), aber es gibt keinen Unterhaltsbeitrag – der ist Vollzeit-Maßnahmen vorbehalten. Die Maßnahme darf bei Teilzeit maximal 4 Jahre dauern.
Existenzgründung: Wer sich nach bestandener Prüfung selbstständig macht oder einen Betrieb übernimmt, kann einen Erlass von bis zu 100 % des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten – der stärkste Bonus im ganzen System.
Zweite Fortbildung: Auch eine zweite Aufstiegsfortbildung kann gefördert werden, wenn sie auf der ersten aufbaut (z. B. Techniker nach Meister). Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer weiterbildungskosten-rechner.
Ausländer: Auch ausländische Fachkräfte können gefördert werden, wenn sie bestimmte Aufenthalts- und Beschäftigungsvoraussetzungen erfüllen – die AFBG-Stelle deines Bundeslandes prüft das im Einzelfall.
Abbruch: Brichst du die Maßnahme ab, bleibt der bereits gezahlte Zuschuss bestehen; das Darlehen musst du wie vereinbart zurückzahlen – der Erfolgsbonus entfällt natürlich.
Keine Altersgrenze: Eine Altersgrenze gibt es nicht – auch mit 50 oder 60 kannst du Aufstiegs-BAföG beantragen, solange die Fortbildung förderfähig ist und beruflich aufbaut.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis zeigt dir drei Zahlen, mit denen du unterschiedlich planst: den Zuschuss (geschenkt, nie zurückzahlen), das Darlehen (optional, zinsgünstig, erst nach der Fortbildung fällig) und den Restbetrag nach Erfolgsbonus (deine wahren Kosten bei bestandener Prüfung). Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit ist ein vierter, reiner Zuschuss für deinen Lebensunterhalt.
Plane damit deine Finanzierung: Nimm das Darlehen nur in der Höhe, die du wirklich brauchst – jeder Euro, den du nicht leihst, muss später nicht zurückgezahlt werden. Beantrage nach der Prüfung unbedingt den Erlass, und wenn du eine Gründung planst, prüfe den 100-%-Erlass.
Stelle den Antrag 3 bis 4 Monate vor Lehrgangsbeginn bei der zuständigen AFBG-Stelle deines Bundeslandes, damit das Geld rechtzeitig fließt.