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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Aufstiegs-Bafoeg-Rechner: Förderung berechnen

Du willst deinen Meister, Techniker oder Fachwirt machen – aber wer soll Lehrgangsgebühren von mehreren tausend Euro bezahlen? Der aufstiegs-bafoeg-rechner zeigt dir, was der Staat dazugibt: Die Hälfte deiner Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bekommst du als Zuschuss geschenkt, für die andere Hälfte gibt es ein zinsgünstiges KfW-Darlehen – und wenn du die Prüfung bestehst, wird dir die Hälfte des Darlehens erlassen. Gib deine Kosten ein und sieh sofort, was deine Weiterbildung wirklich kostet.

Interaktiver Aufstiegs-Bafoeg-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
in €
in €

alleinstehend / alleinerziehend + Kinderzahl / verheiratet + Kinderzahl)

Darlehen in Anspruch nehmen? (Ja/Nein)

Berechnungsergebnis
Zuschuss Maßnahmebeitrag
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
KfW-Darlehen 642,80 €
Erfolgsbonus 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis des AFBG und ersetzt keine individuelle Beratung durch deine AFBG-Stelle oder eine Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) fördert deine berufliche Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Der Maßnahmebeitrag deckt deine Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 €: 50 % davon sind ein Zuschuss, den du nie zurückzahlst, die anderen 50 % ein zinsgünstiges Darlehen der KfW. Dieser aufstiegs-bafoeg-rechner bildet beide Teile ab – plus den Erfolgsbonus: Bestehst du die Prüfung, werden dir 50 % des Darlehens erlassen. Machst du dich danach selbstständig, kann das Darlehen sogar zu 100 % erlassen werden. Bei einer Vollzeit-Fortbildung kommt ein Unterhaltsbeitrag bis 1.019 € monatlich als reiner Zuschuss dazu.

So funktioniert die Berechnung

Die Förderung besteht aus zwei getrennten Töpfen. Topf 1 – Maßnahmebeitrag: Deine tatsächlichen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu 15.000 € gefördert – 50 % als Zuschuss, 50 % als KfW-Darlehen.

Für das Meisterstück (Materialkosten deiner praktischen Prüfungsarbeit) gibt es zusätzlich bis zu 2.000 € Förderung, ebenfalls hälftig als Zuschuss und Darlehen. Wichtig: Das Darlehen ist freiwillig – wenn du genug Rücklagen hast, kannst du es ablehnen und nur den Zuschuss nehmen.

Topf 2 – Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit): Wer wegen einer Vollzeit-Fortbildung nicht arbeiten kann, erhält bis zu 1.019 € monatlich als Vollzuschuss – ohne Rückzahlung. Der Satz setzt sich aus Grundbedarf (442 €), Wohnpauschale (380 €), Kranken- (102 €) und Pflegeversicherungszuschlag (35 €) plus Erhöhungsbetrag (60 €) zusammen.

Mit Familie steigt er: Alleinerziehende mit einem Kind erhalten bis zu 1.254 € plus 150 € Kinderbetreuungszuschlag pro Kind, Verheiratete mit zwei Kindern bis zu 1.724 €.

Das KfW-Darlehen ist während der Fortbildung und 2 Jahre danach zins- und tilgungsfrei; danach hast du bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung (Mindestrate 128 €/Monat). Und es gibt keine Altersgrenze – anders als beim Schüler- und Studenten-BAföG.

Der aufstiegs-bafoeg-rechner rechnet beide Töpfe getrennt aus und zeigt dir zusätzlich deinen Restbetrag nach dem Erfolgsbonus.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026 gelten die bewährten Werte: 15.000 € Förderrahmen, 50 % Zuschuss, 50 % Erlass bei Bestehen, 1.019 € Unterhaltsbeitrag. Für 2027 bahnt sich aber eine deutliche Verbesserung an: Der Bundestag berät seit Oktober 2026 in erster Lesung die 5.

Novelle des AFBG. Geplant sind: Förderrahmen 15.000 → 18.000 €, Meisterstück 2.000 → 4.000 €, Erfolgsbonus 50 → 60 % Darlehenserlass, Kinderbetreuungszuschlag 150 → 160 € – und Arbeitgeberzuschüsse sollen nicht mehr angerechnet werden.

Wichtig: Das ist ein Gesetzentwurf in erster Lesung – noch nicht beschlossen. Rechne vorerst mit den geltenden Werten und prüfe vor deinem Antrag den aktuellen Stand, etwa auf aufstiegs-bafoeg.de. Sobald die Novelle beschlossen ist, aktualisieren wir diesen Rechner. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den bafoeg-rechner heranziehen.

Beispielrechnung mit dem aufstiegs-bafoeg-rechner

Nehmen wir Tobias: Industriemeister in Vollzeit, Lehrgangsgebühren 8.000 € plus 500 € Prüfungsgebühr = 8.500 € Gesamtkosten. Materialkosten für sein Meisterstück: 3.000 €.

Maßnahmebeitrag: 8.500 € → 4.250 € Zuschuss (geschenkt) + 4.250 € KfW-Darlehen. Erfolgsbonus: Tobias besteht die Prüfung → 50 % des Darlehens werden erlassen = 2.125 € geschenkt.

Übrig bleiben 2.125 €, die er zurückzahlt. Meisterstück: 3.000 € Material → die Hälfte (1.500 €) wird gefördert → 750 € Zuschuss + 750 € Darlehen.

Echte Kosten für Tobias: 8.500 + 3.000 = 11.500 € Gesamtkosten, davon zahlt der Staat 4.250 + 2.125 + 750 = 7.125 € – Tobias zahlt effektiv nur 4.375 €. Dazu erhält er während der Vollzeit-Fortbildung monatlich bis zu 1.019 € Unterhaltsbeitrag, den er nie zurückzahlen muss.

Typische Fehler

  1. Das Darlehen für Pflicht gehalten: Du musst das KfW-Darlehen nicht annehmen – nimm nur den Zuschuss, wenn du die Zeit finanziell überbrücken kannst.

  2. Erfolgsbonus nicht beantragt: Der 50-%-Erlass bei bestandener Prüfung kommt nicht automatisch – du musst ihn nach der Prüfung beantragen.

  3. Antrag zu spät gestellt: Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden; Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag gibt es nicht rückwirkend, sondern frühestens ab Antragsmonat.

  4. Mit dem Studenten-BAföG verwechselt: Das Aufstiegs-BAföG ist einkommens- und vermögensunabhängig beim Maßnahmebeitrag, hat keine Altersgrenze und andere Sätze – die Regeln des normalen BAföG gelten hier nicht.

  5. Arbeitgeberzuschuss verschwiegen: Aktuell werden zweckgebundene Arbeitgeberzuschüsse angerechnet (§ 12 AFBG) – gib sie im Antrag an, sonst droht eine Rückforderung. (Die Novelle will das ändern, ist aber noch nicht beschlossen.)

Sonderfälle / Ausnahmen

Teilzeit-Fortbildung: Auch Teilzeit- und Fernlehrgänge werden gefördert (Maßnahmebeitrag identisch), aber es gibt keinen Unterhaltsbeitrag – der ist Vollzeit-Maßnahmen vorbehalten. Die Maßnahme darf bei Teilzeit maximal 4 Jahre dauern.

Existenzgründung: Wer sich nach bestandener Prüfung selbstständig macht oder einen Betrieb übernimmt, kann einen Erlass von bis zu 100 % des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten – der stärkste Bonus im ganzen System.

Zweite Fortbildung: Auch eine zweite Aufstiegsfortbildung kann gefördert werden, wenn sie auf der ersten aufbaut (z. B. Techniker nach Meister). Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer weiterbildungskosten-rechner.

Ausländer: Auch ausländische Fachkräfte können gefördert werden, wenn sie bestimmte Aufenthalts- und Beschäftigungsvoraussetzungen erfüllen – die AFBG-Stelle deines Bundeslandes prüft das im Einzelfall.

Abbruch: Brichst du die Maßnahme ab, bleibt der bereits gezahlte Zuschuss bestehen; das Darlehen musst du wie vereinbart zurückzahlen – der Erfolgsbonus entfällt natürlich.

Keine Altersgrenze: Eine Altersgrenze gibt es nicht – auch mit 50 oder 60 kannst du Aufstiegs-BAföG beantragen, solange die Fortbildung förderfähig ist und beruflich aufbaut.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis zeigt dir drei Zahlen, mit denen du unterschiedlich planst: den Zuschuss (geschenkt, nie zurückzahlen), das Darlehen (optional, zinsgünstig, erst nach der Fortbildung fällig) und den Restbetrag nach Erfolgsbonus (deine wahren Kosten bei bestandener Prüfung). Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit ist ein vierter, reiner Zuschuss für deinen Lebensunterhalt.

Plane damit deine Finanzierung: Nimm das Darlehen nur in der Höhe, die du wirklich brauchst – jeder Euro, den du nicht leihst, muss später nicht zurückgezahlt werden. Beantrage nach der Prüfung unbedingt den Erlass, und wenn du eine Gründung planst, prüfe den 100-%-Erlass.

Stelle den Antrag 3 bis 4 Monate vor Lehrgangsbeginn bei der zuständigen AFBG-Stelle deines Bundeslandes, damit das Geld rechtzeitig fließt.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Quelle aller Werte:** AFBG §§ 10, 12, 13b (Gesetze im Internet); BMBFSFJ/aufstiegs-bafoeg.de (Bedarfssätze, 29. BAföGÄndG). - `massnahme = lehrgangsgebuehren + pruefungsgebuehren`, gedeckelt: `min(massnahme, 15000)`. - `zuschuss = massnahme_gefoerdert × 0.50` (nicht rückzahlbar); `darlehen = massnahme_gefoerdert × 0.50` (optional, KfW, zinsgünstig). - `meisterstueck_gefoerdert = min(materialkosten × 0.50, 2000)`; davon `× 0.50` Zuschuss, `× 0.50` Darlehen. - `erfolgsbonus = darlehen × 0.50` bei bestandener Prüfung (auf Antrag, § 13b Abs. 1 AFBG); `restdarlehen = darlehen − erfolgsbonus`. Bei Existenzgründung: `erlass = darlehen × 1.00` (Voraussetzungen § 13b Abs. 2). - Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit, 100 % Zuschuss): alleinstehend max. **1.019 €** (442 + 380 + 102 + 35 + 60); alleinerziehend + 1 Kind max. **1.254 €** + **150 €** Kinderbetreuungszuschlag/Kind; verheiratet + 2 Kinder max. **1.724 €**. - Darlehenskonditionen: zins- und tilgungsfrei während Fortbildung + 2 Jahre Karenz; Rückzahlung bis 10 Jahre, Mindestrate 128 €/Monat. - Novelle-Parameter (NUR nach Inkrafttreten, Stand Okt. 2026: 1. Lesung): massnahme_cap 18000, meisterstueck_cap 4000, erfolgsbonus 0.60, kinderbetreuung 160. - Rundung: Cent-genau, Anzeige 2 Dezimalstellen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie viel Zuschuss bekomme ich beim Aufstiegs-BAföG?

50 Prozent deiner Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro – also maximal 7.500 Euro geschenkt. Für das Meisterstück gibt es zusätzlich bis zu 2.000 Euro Förderung, hälftig als Zuschuss. Bei Vollzeit kommt der Unterhaltsbeitrag bis 1.019 Euro monatlich als reiner Zuschuss dazu.

2 Muss ich das KfW-Darlehen annehmen?

Nein. Das Darlehen ist freiwillig – du kannst auch nur den Zuschussanteil nehmen, wenn du die Fortbildungszeit anders finanzieren kannst. Es ist aber zinsgünstig und während der Fortbildung plus zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei.

3 Was wird mir bei bestandener Prüfung erlassen?

50 Prozent des noch nicht zurückgezahlten Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren – der Erfolgsbonus nach § 13b AFBG. Du musst den Erlass nach der Prüfung beantragen, er kommt nicht automatisch.

4 Gibt es eine Altersgrenze beim Aufstiegs-BAföG?

Nein. Anders als beim Schüler- und Studenten-BAföG gibt es keine Altersbeschränkung – auch mit 40 oder 50 plus kannst du gefördert werden.

5 Was ändert die geplante Novelle?

Der Bundestag berät seit Oktober 2026 die 5. AFBG-Novelle: Förderrahmen 15.000 auf 18.000 Euro, Meisterstück 2.000 auf 4.000 Euro, Erfolgsbonus 50 auf 60 Prozent Erlass, Kinderbetreuungszuschlag 150 auf 160 Euro – und Arbeitgeberzuschüsse sollen nicht mehr angerechnet werden. Noch ist nichts beschlossen.

6 Wird das Aufstiegs-BAföG auf andere Leistungen angerechnet?

Der Unterhaltsbeitrag ist ein Zuschuss zum Lebensunterhalt; andere staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld musst du im Antrag angeben. Zweckgebundene Arbeitgeberzuschüsse werden derzeit auf die Förderung angerechnet.

7 Kann ich mich nach der Fortbildung selbstständig machen?

Ja – und das lohnt sich besonders: Bei Existenzgründung nach bestandener Prüfung kann das Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu 100 Prozent erlassen werden.

8 Wie lange dauert die Rückzahlung des Darlehens?

Nach der Fortbildung und einer zins- und tilgungsfreien Karenzzeit von zwei Jahren hast du bis zu zehn Jahre Zeit. Die monatliche Mindestrate beträgt 128 Euro.

9 Wird auch eine Teilzeit-Weiterbildung gefördert?

Ja, der Maßnahmebeitrag (Zuschuss plus Darlehen) gilt auch für Teilzeit- und Fernlehrgänge. Nur den Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt gibt es ausschließlich bei Vollzeit-Maßnahmen.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), §§ 10, 12, 13b — Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de)
  • • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — aufstiegs-bafoeg.de (Fördersätze, 29. BAföGÄndG)
  • • SPD-Bundestagsfraktion / finanznachrichten.de — 5. AFBG-Novelle, 1. Lesung Bundestag (Oktober 2026)
  • • Eckert Schulen — durchgerechnetes Techniker-Beispiel (Plausibilisierung)