Dein Bedarfssatz 2026: was dir zusteht
Der Bedarfssatz ist dein Ausgangsbetrag – er hängt fast nur davon ab, wo du wohnst. Für Studierende an Hochschulen gelten 2026 diese Werte:
- Grundbedarf: 475 € im Monat (für alle Studierenden gleich)
- Wohnpauschale: 380 € im Monat zusätzlich, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst
- Bedarf ohne KV/PV-Zuschlag: 855 € im Monat (475 + 380)
- KV/PV-Zuschlag: bis zu 137 € im Monat, wenn du dich selbst kranken- und pflegeversichern musst
- Höchstsatz: 992 € im Monat
Wohnst du bei deinen Eltern, entfällt die Wohnpauschale – dein Bedarf beträgt dann 475 € plus den KV/PV-Zuschlag. Hast du ein Kind unter 14 Jahren in deinem Haushalt, kommen 160 € Kinderbetreuungszuschlag je Kind dazu.
Dein Bedarf ist die Obergrenze: Was das BAföG-Amt nach Anrechnung der Einkommen abzieht, kann nur diesen Betrag schmälern, nie erhöhen.
Das Elterneinkommen: die Freibeträge nach § 25 BAföG
Das Elterneinkommen ist der häufigste Grund, warum der Förderbetrag kleiner ausfällt als erhofft. Entscheidend sind die Freibeträge aus § 25 BAföG (Stand 2026):
- Verheiratete, zusammenlebende Eltern: 2.540 € netto im Monat bleiben anrechnungsfrei
- Getrennt lebende oder alleinerziehende Elternteile: je 1.690 € netto im Monat
- Stiefelternteil bzw. neuer Ehegatte: plus 850 € im Monat
- Jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind: plus 770 € im Monat
- Vom Überhang: 50 % bleiben zusätzlich anrechnungsfrei, plus 5 % je weiterem Kind
Ein Beispiel: Deine verheirateten Eltern verdienen zusammen 3.540 € netto im Monat. Abzüglich 2.540 € Freibetrag bleiben 1.000 € übrig, von denen die Hälfte (500 €) angerechnet wird.
Wichtig: Maßgeblich ist das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor deinem Antrag. Verdienen deine Eltern aktuell deutlich weniger, stellst du einen Aktualisierungsantrag – dann zählt das laufende Einkommen. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Wohngeld prüfen, wenn du kein BAföG bekommst heranziehen.
So funktioniert der bafoeg-rechner: die Berechnung im Detail
Der Rechner bildet die amtliche Logik in vier Schritten ab:
Bedarf ermitteln: Aus deiner Wohnsituation und deinem Versicherungsstatus ergibt sich dein Bedarfssatz (475 €, 855 € oder bis zu 992 €).
Elterneinkommen anrechnen: (Nettoeinkommen der Eltern − Freibeträge) × 50 % − 5 % je weiterem Kind.
Das Ergebnis zieht der Rechner vom Bedarf ab. 3.
Eigenes Einkommen prüfen: 2026 bleiben 389 € im Monat anrechnungsfrei; ein Minijob bis 603 € im Monat (7.236 € im Jahr) kürzt dein BAföG nicht. Was darüber liegt, wird nach Abzug von Werbungskosten- und Sozialpauschale angerechnet.
- Vermögen und Split: Eigenes Vermögen bis 15.000 € (ab 30 Jahren 45.000 €) bleibt frei; der Überhang wird durch 12 geteilt und monatlich angerechnet.
Der Restbetrag wird halbiert – 50 % Zuschuss, 50 % Darlehen.
Dein Nebenjob: 603 € bleiben 2026 unangetastet
Seit Januar 2026 ist der Freibetrag für dein eigenes Einkommen an die Minijob-Grenze gekoppelt (§ 23 Abs. 6 BAföG). Konkret:
- 2026: 389 € im Monat Freibetrag nach Pauschalen – das entspricht 603 € brutto im Monat bzw. 7.236 € im Jahr aus einem Minijob, komplett anrechnungsfrei
- 2027: 413 € im Monat bzw. 633 € brutto im Monat (7.596 € im Jahr), quasi-automatisch angepasst
Verdienst du mehr, rechnet das Amt so: Brutto minus 102,50 € Werbungskostenpauschale im Monat, davon 22,3 % Sozialpauschale abziehen, dann den Freibetrag abziehen – der Rest mindert dein BAföG. Ein Werkstudentenjob mit 700 € brutto kostet dich also nur einen kleinen Teil des Überhangs, nicht die ganzen 700 €.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026 gilt: eigener Freibetrag 389 €, Minijob-Grenze 603 €, Bedarfssätze wie oben. Für 2027 hat das Bundeskabinett am 12. August 2026 eine Reform beschlossen – rechtskräftig ist sie noch nicht, Bundestag und Bundesrat müssen im Herbst 2026 zustimmen. Geplant ist:
- Sommersemester 2027: Wohnpauschale steigt von 380 € auf 440 €
- Wintersemester 2027/28: Grundbedarf steigt von 475 € auf 503 €
- Sommersemester 2029: Grundbedarf steigt auf 563 € (Niveau der Grundsicherung)
- Ab 2030: Überprüfung und Neufestsetzung alle zwei Jahre
- Eigenes Einkommen 2027: Freibetrag 413 € im Monat, Minijob bis 633 € brutto anrechnungsfrei (bereits per Gesetz gekoppelt)
- Elternfreibeträge: ab August 2028 automatische Erhöhung um 1,5 % pro Jahr (neuer § 35a BAföG)
Für das laufende Wintersemester 2026/27 bleibt alles beim Alten – der Höchstsatz bleibt bei 992 €. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Was vom Werkstudentenjob netto übrig bleibt.
Beispielrechnung: 355 € Förderung bei 3.540 € Elterneinkommen
Nehmen wir Lisa, 22, Studentin in Leipzig, eigene Wohnung, studentisch krankenversichert. Ihre verheirateten Eltern verdienen zusammen 3.540 € netto im Monat; sie hat keine Geschwister und einen Minijob mit 600 € brutto.
- Bedarf: 475 € Grundbedarf + 380 € Wohnpauschale = 855 € (KV/PV zahlt sie nicht selbst, also kein Zuschlag)
- Elterneinkommen: 3.540 € − 2.540 € Freibetrag = 1.000 € Überhang → 50 % = 500 € angerechnet
- Eigener Minijob: 600 € brutto ≤ 603 € → 0 € angerechnet
- Förderung: 855 € − 500 € = 355 € im Monat
Der bafoeg-rechner zeigt dir die beiden Hälften getrennt an: 177,50 € Zuschuss, die du nie zurückzahlst, und 177,50 € zinsfreies Darlehen. Über eine Regelstudienzeit von 6 Semestern summiert sich das Darlehen auf 6.390 € – weit unter der Rückzahlungsobergrenze.
Typische Fehler
Brutto statt BAföG-Einkommen: Das Amt rechnet mit dem Einkommen nach Pauschalen, nicht mit dem Brutto auf dem Lohnzettel deiner Eltern.
Minijob-Grenze gerissen: 604 € brutto statt 603 € – und plötzlich wird angerechnet.
Halte Abstand zur Grenze oder melde Änderungen sofort. 3.
Vorletztes Kalenderjahr übersehen: Das Amt nimmt automatisch das alte Einkommen. Ist das aktuelle niedriger, musst du den Aktualisierungsantrag aktiv stellen.
- Vermögen verschwiegen: Über Freistellungsaufträge erfährt das Amt von Konten.
Über 15.000 € wird Zwölftel für Zwölftel angerechnet. 5.
Antrag zu spät: BAföG gibt es nur ab dem Antragsmonat, nie rückwirkend. Stelle den Antrag, sobald du immatrikuliert bist.
- Zuschuss und Darlehen verwechselt: Viele erschrecken vor der Rückzahlung – dabei zeigt der bafoeg-rechner beide Anteile getrennt, und nur das Darlehen (maximal 10.010 €) zahlst du je zurück.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Elternunabhängiges BAföG: Wer nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre erwerbstätig war oder eine dreijährige Ausbildung plus drei Jahre Berufstätigkeit vorweisen kann, bekommt Förderung ohne Anrechnung des Elterneinkommens. Ab 30 Jahren beim Studienbeginn gilt das automatisch.
- Auslands-BAföG: Für ein Auslandssemester stellst du einen separaten Antrag beim zuständigen Auslandsamt – die Sätze sind höher, die Fristen länger.
- Urlaubssemester: Während einer Beurlaubung gibt es kein BAföG; melde das dem Amt, sonst droht Rückforderung.
- Kindergeld: Wird nicht als Einkommen angerechnet – weder deins noch das deiner Eltern.
- Stipendium: Ein Stipendium eines Begabtenförderungswerks schließt BAföG aus; andere Stipendien werden teilweise angerechnet.
- Schüler-BAföG: Für Schüler ist die Förderung ein reiner Zuschuss – nichts muss zurückgezahlt werden.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis ist eine Schätzung – der Bescheid des BAföG-Amts ist maßgeblich. Nutze die Zahl so: Liegt dein Förderbetrag deutlich über null, stelle den Antrag über BAföG Digital (BundID genügt) und lade die Einkommensnachweise deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr hoch.
Rechne mit zwei bis vier Monaten Bearbeitungszeit und plane deinen Nebenjob so, dass du die 603-€-Grenze nicht reißt. Liegt dein Ergebnis bei null, prüfe, ob ein Aktualisierungsantrag oder elternunabhängiges BAföG für dich infrage kommt – oft steckt der Fehler in alten Einkommensdaten.