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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Bafoeg-rechner: BAföG-Anspruch 2026 berechnen

**Stand: Oktober 2026** Du willst wissen, ob dir BAföG zusteht – und wenn ja, wie viel? Mit dem bafoeg-rechner bekommst du in wenigen Minuten eine realistische Einschätzung: Du gibst deine Wohnsituation, das Einkommen deiner Eltern und deinen Nebenjob ein und siehst sofort deinen voraussichtlichen Förderbetrag. Diese Seite erklärt dir außerdem die 2026er Bedarfssätze, die Freibeträge fürs Elterneinkommen und die wichtigste Regel überhaupt: Die Hälfte der Förderung ist geschenkt, die andere Hälfte zahlst du zinsfrei zurück.

Interaktiver Bafoeg-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Hochschule / Schule / Ausbildung (Auswahl)

Bei den Eltern / Eigene Wohnung (Auswahl)

€

Nettoeinkommen der Eltern pro Monat (€) – Hinweis: vorletztes Kalenderjahr

Zusammenlebend / Getrennt lebend / Alleinerziehend

Anzahl weiterer unterhaltsberechtigter Kinder

€

Bruttoverdienst pro Monat (€), z. B. Minijob

€

Eigenes Vermögen gesamt (€)

Selbst versichert? Ja/Nein

Bitte fülle alle Pflichtfelder aus.

Berechnungsergebnis
Ergebnis Förderbetrag
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis Zuschuss 642,80 €
Ergebnis Darlehen 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Diese Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine BAföG-Beratung beim Studierendenwerk – maßgeblich ist der Bescheid deines BAföG-Amts.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

2026 beträgt der maximale Bedarf für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, 855 € im Monat (475 € Grundbedarf plus 380 € Wohnpauschale). Wer seine Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlt, bekommt bis zu 137 € Zuschlag obendrauf – der Höchstsatz liegt damit bei 992 € im Monat. Von deinem Förderbetrag sind 50 % Zuschuss und 50 % zinsfreies Darlehen; zurückzahlen musst du höchstens 10.010 €.

Dein Bedarfssatz 2026: was dir zusteht

Der Bedarfssatz ist dein Ausgangsbetrag – er hängt fast nur davon ab, wo du wohnst. Für Studierende an Hochschulen gelten 2026 diese Werte:

  • Grundbedarf: 475 € im Monat (für alle Studierenden gleich)
  • Wohnpauschale: 380 € im Monat zusätzlich, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst
  • Bedarf ohne KV/PV-Zuschlag: 855 € im Monat (475 + 380)
  • KV/PV-Zuschlag: bis zu 137 € im Monat, wenn du dich selbst kranken- und pflegeversichern musst
  • Höchstsatz: 992 € im Monat

Wohnst du bei deinen Eltern, entfällt die Wohnpauschale – dein Bedarf beträgt dann 475 € plus den KV/PV-Zuschlag. Hast du ein Kind unter 14 Jahren in deinem Haushalt, kommen 160 € Kinderbetreuungszuschlag je Kind dazu.

Dein Bedarf ist die Obergrenze: Was das BAföG-Amt nach Anrechnung der Einkommen abzieht, kann nur diesen Betrag schmälern, nie erhöhen.

Das Elterneinkommen: die Freibeträge nach § 25 BAföG

Das Elterneinkommen ist der häufigste Grund, warum der Förderbetrag kleiner ausfällt als erhofft. Entscheidend sind die Freibeträge aus § 25 BAföG (Stand 2026):

  • Verheiratete, zusammenlebende Eltern: 2.540 € netto im Monat bleiben anrechnungsfrei
  • Getrennt lebende oder alleinerziehende Elternteile: je 1.690 € netto im Monat
  • Stiefelternteil bzw. neuer Ehegatte: plus 850 € im Monat
  • Jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind: plus 770 € im Monat
  • Vom Überhang: 50 % bleiben zusätzlich anrechnungsfrei, plus 5 % je weiterem Kind

Ein Beispiel: Deine verheirateten Eltern verdienen zusammen 3.540 € netto im Monat. Abzüglich 2.540 € Freibetrag bleiben 1.000 € übrig, von denen die Hälfte (500 €) angerechnet wird.

Wichtig: Maßgeblich ist das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor deinem Antrag. Verdienen deine Eltern aktuell deutlich weniger, stellst du einen Aktualisierungsantrag – dann zählt das laufende Einkommen. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Wohngeld prüfen, wenn du kein BAföG bekommst heranziehen.

So funktioniert der bafoeg-rechner: die Berechnung im Detail

Der Rechner bildet die amtliche Logik in vier Schritten ab:

  1. Bedarf ermitteln: Aus deiner Wohnsituation und deinem Versicherungsstatus ergibt sich dein Bedarfssatz (475 €, 855 € oder bis zu 992 €).

  2. Elterneinkommen anrechnen: (Nettoeinkommen der Eltern − Freibeträge) × 50 % − 5 % je weiterem Kind.

Das Ergebnis zieht der Rechner vom Bedarf ab. 3.

Eigenes Einkommen prüfen: 2026 bleiben 389 € im Monat anrechnungsfrei; ein Minijob bis 603 € im Monat (7.236 € im Jahr) kürzt dein BAföG nicht. Was darüber liegt, wird nach Abzug von Werbungskosten- und Sozialpauschale angerechnet.

  1. Vermögen und Split: Eigenes Vermögen bis 15.000 € (ab 30 Jahren 45.000 €) bleibt frei; der Überhang wird durch 12 geteilt und monatlich angerechnet.

Der Restbetrag wird halbiert – 50 % Zuschuss, 50 % Darlehen.

Dein Nebenjob: 603 € bleiben 2026 unangetastet

Seit Januar 2026 ist der Freibetrag für dein eigenes Einkommen an die Minijob-Grenze gekoppelt (§ 23 Abs. 6 BAföG). Konkret:

  • 2026: 389 € im Monat Freibetrag nach Pauschalen – das entspricht 603 € brutto im Monat bzw. 7.236 € im Jahr aus einem Minijob, komplett anrechnungsfrei
  • 2027: 413 € im Monat bzw. 633 € brutto im Monat (7.596 € im Jahr), quasi-automatisch angepasst

Verdienst du mehr, rechnet das Amt so: Brutto minus 102,50 € Werbungskostenpauschale im Monat, davon 22,3 % Sozialpauschale abziehen, dann den Freibetrag abziehen – der Rest mindert dein BAföG. Ein Werkstudentenjob mit 700 € brutto kostet dich also nur einen kleinen Teil des Überhangs, nicht die ganzen 700 €.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026 gilt: eigener Freibetrag 389 €, Minijob-Grenze 603 €, Bedarfssätze wie oben. Für 2027 hat das Bundeskabinett am 12. August 2026 eine Reform beschlossen – rechtskräftig ist sie noch nicht, Bundestag und Bundesrat müssen im Herbst 2026 zustimmen. Geplant ist:

  • Sommersemester 2027: Wohnpauschale steigt von 380 € auf 440 €
  • Wintersemester 2027/28: Grundbedarf steigt von 475 € auf 503 €
  • Sommersemester 2029: Grundbedarf steigt auf 563 € (Niveau der Grundsicherung)
  • Ab 2030: Überprüfung und Neufestsetzung alle zwei Jahre
  • Eigenes Einkommen 2027: Freibetrag 413 € im Monat, Minijob bis 633 € brutto anrechnungsfrei (bereits per Gesetz gekoppelt)
  • Elternfreibeträge: ab August 2028 automatische Erhöhung um 1,5 % pro Jahr (neuer § 35a BAföG)

Für das laufende Wintersemester 2026/27 bleibt alles beim Alten – der Höchstsatz bleibt bei 992 €. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Was vom Werkstudentenjob netto übrig bleibt.

Beispielrechnung: 355 € Förderung bei 3.540 € Elterneinkommen

Nehmen wir Lisa, 22, Studentin in Leipzig, eigene Wohnung, studentisch krankenversichert. Ihre verheirateten Eltern verdienen zusammen 3.540 € netto im Monat; sie hat keine Geschwister und einen Minijob mit 600 € brutto.

  • Bedarf: 475 € Grundbedarf + 380 € Wohnpauschale = 855 € (KV/PV zahlt sie nicht selbst, also kein Zuschlag)
  • Elterneinkommen: 3.540 € − 2.540 € Freibetrag = 1.000 € Überhang → 50 % = 500 € angerechnet
  • Eigener Minijob: 600 € brutto ≤ 603 € → 0 € angerechnet
  • Förderung: 855 € − 500 € = 355 € im Monat

Der bafoeg-rechner zeigt dir die beiden Hälften getrennt an: 177,50 € Zuschuss, die du nie zurückzahlst, und 177,50 € zinsfreies Darlehen. Über eine Regelstudienzeit von 6 Semestern summiert sich das Darlehen auf 6.390 € – weit unter der Rückzahlungsobergrenze.

Typische Fehler

  1. Brutto statt BAföG-Einkommen: Das Amt rechnet mit dem Einkommen nach Pauschalen, nicht mit dem Brutto auf dem Lohnzettel deiner Eltern.

  2. Minijob-Grenze gerissen: 604 € brutto statt 603 € – und plötzlich wird angerechnet.

Halte Abstand zur Grenze oder melde Änderungen sofort. 3.

Vorletztes Kalenderjahr übersehen: Das Amt nimmt automatisch das alte Einkommen. Ist das aktuelle niedriger, musst du den Aktualisierungsantrag aktiv stellen.

  1. Vermögen verschwiegen: Über Freistellungsaufträge erfährt das Amt von Konten.

Über 15.000 € wird Zwölftel für Zwölftel angerechnet. 5.

Antrag zu spät: BAföG gibt es nur ab dem Antragsmonat, nie rückwirkend. Stelle den Antrag, sobald du immatrikuliert bist.

  1. Zuschuss und Darlehen verwechselt: Viele erschrecken vor der Rückzahlung – dabei zeigt der bafoeg-rechner beide Anteile getrennt, und nur das Darlehen (maximal 10.010 €) zahlst du je zurück.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Elternunabhängiges BAföG: Wer nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre erwerbstätig war oder eine dreijährige Ausbildung plus drei Jahre Berufstätigkeit vorweisen kann, bekommt Förderung ohne Anrechnung des Elterneinkommens. Ab 30 Jahren beim Studienbeginn gilt das automatisch.
  • Auslands-BAföG: Für ein Auslandssemester stellst du einen separaten Antrag beim zuständigen Auslandsamt – die Sätze sind höher, die Fristen länger.
  • Urlaubssemester: Während einer Beurlaubung gibt es kein BAföG; melde das dem Amt, sonst droht Rückforderung.
  • Kindergeld: Wird nicht als Einkommen angerechnet – weder deins noch das deiner Eltern.
  • Stipendium: Ein Stipendium eines Begabtenförderungswerks schließt BAföG aus; andere Stipendien werden teilweise angerechnet.
  • Schüler-BAföG: Für Schüler ist die Förderung ein reiner Zuschuss – nichts muss zurückgezahlt werden.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist eine Schätzung – der Bescheid des BAföG-Amts ist maßgeblich. Nutze die Zahl so: Liegt dein Förderbetrag deutlich über null, stelle den Antrag über BAföG Digital (BundID genügt) und lade die Einkommensnachweise deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr hoch.

Rechne mit zwei bis vier Monaten Bearbeitungszeit und plane deinen Nebenjob so, dass du die 603-€-Grenze nicht reißt. Liegt dein Ergebnis bei null, prüfe, ob ein Aktualisierungsantrag oder elternunabhängiges BAföG für dich infrage kommt – oft steckt der Fehler in alten Einkommensdaten.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Bedarf (B):** B = 475 + (380 falls nicht bei Eltern) + min(tats. KV/PV-Beitrag, 137) [€/Monat]; Quellen: § 13 BAföG (Grundbedarf 475, Wohnpauschale 380 seit WiSe 2024/25); Höchstsatz 992 € verifiziert (immowelt-Pressemitteilung 28.09.2026, studierenplus.de). - **Angerechnetes Elterneinkommen (E_ang):** E = Nettoeinkommen Eltern/Monat (vorletztes Kalenderjahr, nach §§ 21–23 BAföG bereinigt). Freibetrag F = 2.540 (zusammenlebend) bzw. 1.690 je Elternteil (getrennt) + 850 (Stiefelternteil) + 770 je weiterem unterhaltsberechtigten Kind (§ 25 Abs. 1 u. 3 BAföG i. d. F. 16.04.2026). E_ang = max(0, E − F) × (0,50 − 0,05 × n_weitere_Kinder), § 25 Abs. 4 BAföG. - **Eigenes Einkommen:** anrechenbar = max(0, ((Brutto − 102,50) × 0,777) − 389) [€/Monat, 2026]; Minijob-Regel: Brutto ≤ 603 → 0. 2027: 413 / 633 (7.596 €/Jahr) per § 23 Abs. 6 BAföG. - **Vermögen:** V_ang = max(0, V − 15.000) / 12 (bis 30 Jahre; ab 30: 45.000), § 29 BAföG. - **Förderung:** Förderung = max(0, B − E_ang − Eigen_ang − V_ang). Zuschuss = Förderung / 2, Darlehen = Förderung / 2 (§ 18 BAföG). - **Rückzahlung:** Rate 130 €/Monat (390 €/Quartal), zinsfrei, max. 77 Raten = 10.010 €, Beginn ca. 5 Jahre nach Ende der Förderhöchstdauer, Einzug durch Bundesverwaltungsamt; Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung auf Antrag.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?

Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und sich selbst versichern, liegt der Höchstsatz bei 992 € im Monat (475 € Grundbedarf + 380 € Wohnpauschale + bis zu 137 € KV/PV-Zuschlag).

2 Wie viel dürfen meine Eltern 2026 verdienen, ohne dass mein BAföG gekürzt wird?

Verheiratete, zusammenlebende Eltern können 2.540 € netto im Monat verdienen, getrennt lebende Elternteile je 1.690 €. Erst der Betrag darüber wird zur Hälfte angerechnet.

3 Wie viel BAföG muss ich später zurückzahlen?

Nur den Darlehensanteil (50 % der Förderung), zinsfrei und höchstens 10.010 € – das entspricht 77 Monatsraten à 130 €, die das Bundesverwaltungsamt vierteljährlich (390 €) einzieht. Die Rückzahlung beginnt etwa fünf Jahre nach dem Ende deiner Förderhöchstdauer.

4 Ist BAföG ein Zuschuss oder ein Darlehen?

Für Studierende beides: 50 % Zuschuss, 50 % zinsfreies Darlehen. Schüler-BAföG ist ein reiner Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

5 Wie viel darf ich 2026 neben dem BAföG verdienen?

Ein Minijob bis 603 € brutto im Monat (7.236 € im Jahr) bleibt komplett anrechnungsfrei. Darüber wird der Überhang nach Abzug von Pauschalen und dem 389-€-Freibetrag angerechnet.

6 Wird das Kindergeld auf mein BAföG angerechnet?

Nein. Das Kindergeld – egal ob deins oder das deiner Geschwister – zählt nicht als anrechenbares Einkommen.

7 Ab wann bekomme ich BAföG ausgezahlt?

Frühestens ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst. Rückwirkend gibt es kein BAföG, deshalb stelle den Antrag direkt nach der Immatrikulation.

8 Was ändert sich 2027 beim BAföG?

Das Kabinett hat am 12. August 2026 beschlossen, die Wohnpauschale zum Sommersemester 2027 auf 440 € zu erhöhen und den Grundbedarf in zwei Schritten bis 2029 auf 563 € anzuheben. Bundestag und Bundesrat haben (Stand Oktober 2026) noch nicht zugestimmt – rechtskräftig ist die Reform noch nicht.

9 Zählt das Vermögen meiner Eltern bei der Berechnung?

Nein. Angerechnet wird nur dein eigenes Vermögen – bis 15.000 € (ab 30 Jahren 45.000 €) bleibt es frei, der Überhang wird auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt.

10 Was passiert, wenn meine Eltern aktuell weniger verdienen als im vorletzten Jahr?

Dann stellst du einen Aktualisierungsantrag nach § 24 Abs. 3 BAföG. Das Amt rechnet dann mit dem aktuellen, niedrigeren Einkommen – oft steigt der Förderbetrag deutlich.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • § 23 BAföG – Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden (389 € 2026, 413 € 2027): https://www.bafoeg-rechner.de/bafoeg-gesetz/23.php
  • • § 25 BAföG i. d. F. 16.04.2026 – Freibeträge vom Einkommen der Eltern (2.540 € / 1.690 € / 850 € / 770 €): https://datenbank.nwb.de/Dokument/79075_25/
  • • BAföG-Höchstsatz 992 € und Wohnpauschale 380 € (immowelt-Pressemitteilung, 28.09.2026): https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-09/69689153-studieren-wird-zur-mietfrage-in-den-meisten-hochschulstaedten-reicht-die-bafoeg-wohnpauschale-nicht-miete-verschlingt-bis-zu-87-prozent-des-budgets-007.htm
  • • BAföG-Freibeträge 2026, Eltern- und Vermögenswerte: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-freibetraege/
  • • BAföG-Reform 2026 (Kabinett 12.08.2026, Bundestag-Beratung): https://de.tradingview.com/news/dpa_afx:b9e88d587e18d:0/
  • • Rückzahlung (77 Raten à 130 €, max. 10.010 €, BVA): https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/4-Rueckzahlungszeitraum/VorzeitigeRueckzahlung/vr-berechnung_f_und_g.html
  • • Vermögensfreibetrag 15.000 € / 45.000 € (§ 29 BAföG): https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesausbildungsf%C3%B6rderungsgesetz
  • • BAföG-Rechner 2026 mit Minijob-Regel (603 €): https://www.konverta.info/tools/bildung/bafoeg-rechner