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Familie & Soziales • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Kindergeld-Rechner: 259 € pro Kind & Monat

Du hast ein Kind oder eins ist unterwegs — und du willst wissen, was dir der Staat jeden Monat dazugibt? Mit dem kindergeld-rechner siehst du sofort: 2026 sind das 259 € pro Kind und Monat, unabhängig von deinem Einkommen. Du erfährst außerdem, wie lange der Anspruch läuft, wie der Antrag bei der Familienkasse funktioniert und was sich 2027 ändert, wenn das Kindergeld erstmals automatisch gezahlt wird.

Interaktiver Kindergeld-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Label 1: Anzahl anspruchsberechtigter Kinder

Label 2: Alter und Status je Kind (minderjährig / in Ausbildung / arbeitsuchend / behin...

Berechnungsergebnis
Ergebnis-Label 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis-Label 2 642,80 €
Ergebnis-Label 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Orientierungswert, kein Bescheid. Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Sozialleistungsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 € pro Kind und wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Anspruch hast du grundsätzlich ab der Geburt bis zum 18. Geburtstag des Kindes — bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Übergangszeiten verlängert er sich bis zum 25. Geburtstag. Ein Antrag ist 2026 noch nötig; ab 01.01.2027 soll das Kindergeld laut Bundesratbeschluss vom 25.09.2026 antragslos, also automatisch, ausgezahlt werden.

So funktioniert der kindergeld-rechner

Die Logik ist bewusst einfach, weil das Kindergeld eine Pauschalleistung ist:

  1. Kinder zählen: Wir multiplizieren die Zahl deiner anspruchsberechtigten Kinder mit 259 € — dem einheitlichen Monatssatz 2026.

Die alte Staffelung nach Kinderzahl (früher gab es Unterschiede) gibt es seit 2023 nicht mehr. 2.

Jahresbetrag zeigen: Der Monatswert mal 12 ergibt deinen jährlichen Gesamtbetrag — zum Beispiel 518 € × 12 = 6.216 € für zwei Kinder. 3.

Dauer prüfen: Anhand des Alters und Status jedes Kindes (minderjährig, in Ausbildung, arbeitsuchend gemeldet, behindert) bestimmen wir, bis zu welchem Geburtstag der Anspruch voraussichtlich läuft. 4.

Antrags-Hinweis: Wir erinnern dich an die Familienkasse als zuständige Stelle — und an die 6-Monats-Falle: rückwirkend gibt es Kindergeld nur für maximal 6 Monate ab Antragseingang.

Das Ergebnis ist dein monatlicher und jährlicher Kindergeldbetrag — die verbindliche Bewilligung trifft die Familienkasse.

Wer bekommt Kindergeld — und wie lange?

Anspruch hat grundsätzlich, wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und das Kind im eigenen Haushalt betreut. Die wichtigsten Dauer-Regeln 2026: Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Kinderzuschlag-Rechner: bis 297 € Aufstockung prüfen heranziehen.

  • Bis 18 Jahre: Standard. Ab der Geburt bis zum 18. Geburtstag — ohne weitere Nachweise.
  • Bis 21 Jahre: Wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist und nicht erwerbstätig arbeitet. Nachweis: Meldung bei der Agentur für Arbeit.
  • Bis 25 Jahre: Bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder anerkannten Übergangszeiten (zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn). Nachweis: Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung.
  • Über 25 Jahre hinaus: Nur bei Kindern mit Behinderung, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann.

Bei Kindern in Ausbildung musst du der Familienkasse die Nachweise unaufgefordert nachreichen — sonst stoppt die Zahlung am 18. Geburtstag automatisch. Das ist eine der häufigsten Ursachen für Zahlungsunterbrechungen.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026: Das Kindergeld steigt von 255 € auf 259 € pro Kind und Monat — plus 4 € monatlich, also 48 € mehr pro Kind und Jahr. Der Antrag läuft wie bisher schriftlich oder online über die Familienkasse; zuständig bleibt die Bundesagentur für Arbeit.

Der Kinderzuschlag steigt parallel auf maximal 297 € pro Kind und Monat.

2027: Der Bundesrat hat am 25.09.2026 das Gesetz zum antragslosen Kindergeld gebilligt — zum 01.01.2027 soll die Auszahlung erstmals automatisch erfolgen, ohne dass Eltern einen formellen Antrag stellen müssen. In Presseberichten ist für 2027 außerdem ein Kindergeld von 267 € pro Monat genannt; amtlich festgesetzt ist dieser Betrag zum Stand Oktober 2026 noch nicht.

Die Kindergrundsicherung als große Reform bleibt dagegen vorerst zurückgestellt.

Fazit für dich: Für 2026 musst du noch selbst aktiv werden — ab 2027 will der Staat den Papierkram übernehmen. Rechne aber nicht damit, dass automatisch alles korrekt läuft: Änderungen (Umzug, Ausbildungsende) wirst du weiter melden müssen.

Beispielrechnung

Familie Berger hat zwei Kinder: Lena (8, Grundschule) und Jonas (17, Azubi im 2. Lehrjahr).

  1. Monatsbetrag: 2 Kinder × 259 € = 518 € pro Monat.

  2. Jahresbetrag: 518 € × 12 = 6.216 € pro Jahr.

  3. Dauer Lena: Anspruch bis 18, also noch rund 10 Jahre — bei späterer Ausbildung bis 25.

  4. Dauer Jonas: Läuft während der Ausbildung weiter bis 25 — die Bergers reichen jährlich die Ausbildungsbescheinigung nach. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kinderfreibetrag-Rechner: Günstigerprüfung verstehen.

Antragsfalle: Hätten die Bergers den Antrag erst sechs Monate nach Lenas Geburt gestellt, bekämen sie rückwirkend maximal 6 × 259 € = 1.554 € — der Rest wäre verloren, obwohl der Anspruch seit der Geburt bestand. Deshalb: Antrag direkt nach der Geburt stellen.

Der kindergeld-rechner zeigt dir zwar deinen Betrag, aber nur ein rechtzeitiger Antrag sichert ihn dir auch.

Typische Fehler

  1. Antrag zu spät gestellt: Rückwirkend gibt es nur 6 Monate — jeder Monat Verspätung kostet 259 € pro Kind.

  2. Ausbildungsnachweise vergessen: Ab 18 stoppt die Familienkasse die Zahlung, wenn kein Nachweis vorliegt.

Bescheinigung rechtzeitig einreichen. 3.

Falsche Stelle kontaktiert: Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit — nicht das Finanzamt, nicht die Krankenkasse. (Ausnahme: Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben eine eigene Familienkasse beim Arbeitgeber.)
4. Änderungen nicht gemeldet: Umzug, Ende der Ausbildung, Heirat oder Auslandsaufenthalt des Kindes — wer das verschweigt, muss zu viel gezahltes Kindergeld zurückzahlen.

  1. Trennungs-Situation ignoriert: Bei getrennt lebenden Eltern steht das Kindergeld nur dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt — eine Splittung ist nicht möglich.

  2. Auf Kindergeldnummer-Ausdruck verzichtet: Die Kindergeldnummer bestimmt deine Auszahlungstermine nach Endziffer — ohne sie verpasst du den Überblick über deine Termine.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Getrennt lebende Eltern: Das Kindergeld bekommt der Elternteil, bei dem das Kind im Haushalt lebt. Zahlt dieser Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, kann die betreuende Person (oder das volljährige Kind selbst) per Abzweigungsantrag nach § 74 EStG verlangen, dass die Familienkasse das Kindergeld direkt an sie überweist. Der kindergeld-rechner kennt nur den Betrag — wer ihn erhält, entscheidet die Haushalts- und Unterhaltslage.
  • Wechselmodell: Auch bei annähernd gleicher Betreuung gibt es nur einen Kindergeld-Berechtigten — in der Praxis meist der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist.
  • Kinder im EU-Ausland: Wer in Deutschland arbeitet und Steuern zahlt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für Kinder im EU-Ausland Kindergeld erhalten — die Familienkasse prüft das im Einzelfall.
  • Öffentlicher Dienst: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld nicht bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, sondern bei der Familienkasse ihres Dienstherrn.
  • Kinder mit Behinderung: Anspruch kann über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen, wenn die Behinderung vorher eingetreten ist und Selbstunterhalt unmöglich ist.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis zeigt den monatlichen und jährlichen Kindergeldbetrag für deine Familie. So geht es weiter:

  • Auszahlungstermine: Die Familienkasse überweist nach der Endziffer deiner Kindergeldnummer — die Termine stehen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit unter „Familie und Kinder".
  • Steuer-Check: In deiner Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch per Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag (9.756 € pro Kind 2026) für dich günstiger ist als das Kindergeld — du musst dich nicht entscheiden, die Anlage Kind genügt.
  • Mehr herausholen: Reicht das Geld trotz Kindergeld nicht, prüfe den Kinderzuschlag (bis 297 € pro Kind) und Wohngeld — beide lassen sich mit dem Kindergeld kombinieren.
  • Aktenkundig: Bewahre den Kindergeldbescheid auf — du brauchst ihn für Steuererklärung, BAföG-Anträge und manche Sozialleistungen.

Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Sozialleistungsberatung — die verbindliche Entscheidung trifft die Familienkasse.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Monatsbetrag** = Anzahl anspruchsberechtigter Kinder × 259,00 € (§ 66 Abs. 1 EStG in der Fassung für 2026; Wertquelle: BMFSFJ/Familienportal, Pressemitteilungen zum Steuerfortentwicklungsgesetz). - **Jahresbetrag** = Monatsbetrag × 12. - **Anspruchsdauer-Logik:** - Alter < 18 → Anspruch bis 18. Geburtstag. - 18 ≤ Alter < 21 und Status „arbeitsuchend gemeldet" → bis 21. - 18 ≤ Alter < 25 und Status „in Ausbildung/Studium/Übergangszeit" → bis 25. - Status „behindert" und Behinderung vor 25 eingetreten → über 25 hinaus (Einzelfall, nur Hinweis, keine feste Dauer). - **Rückwirkungs-Hinweis:** max. 6 Monate ab Antragseingang (§ 66 Abs. 3 EStG). - **2027-Flag:** antragslose Auszahlung ab 01.01.2027 (Bundesratbeschluss 25.09.2026) — UI-Hinweis, keine Berechnung. - **Abgrenzung:** Keine Einkommensprüfung, keine Staffelung nach Kinderzahl (seit 2023 abgeschafft).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

259 € pro Kind und Monat — einheitlich, unabhängig von der Kinderzahl und vom Einkommen der Eltern. Für zwei Kinder sind das 518 €, für drei Kinder 777 € monatlich.

2 Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?

Grundsätzlich bis 18. Bei Ausbildung, Studium oder Übergangszeiten bis 25, bei arbeitsuchend gemeldeten Kindern bis 21. Bei Behinderung unter Umständen auch länger.

3 Wo und wie beantrage ich Kindergeld?

Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit — online oder schriftlich. Halte die Steuer-Identifikationsnummern von dir und deinem Kind bereit. Beschäftigte im öffentlichen Dienst wenden sich an die Familienkasse ihres Dienstherrn.

4 Bekomme ich Kindergeld rückwirkend?

Ja, aber nur für maximal 6 Monate ab Antragseingang — auch wenn der Anspruch schon länger bestand. Stelle den Antrag daher am besten direkt nach der Geburt.

5 Was ändert sich 2027 beim Kindergeld?

Laut Bundesratbeschluss vom 25.09.2026 wird das Kindergeld ab 01.01.2027 antragslos, also automatisch ausgezahlt. Für 2026 musst du noch selbst einen Antrag stellen.

6 Wer bekommt das Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern?

Der Elternteil, bei dem das Kind im Haushalt lebt. Eine Splittung ist nicht möglich. Zahlt der berechtigte Elternteil keinen Unterhalt, kann per Abzweigungsantrag (§ 74 EStG) die direkte Auszahlung an die betreuende Person verlangt werden.

7 Wird das Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet?

Beim Bürgergeld wird Kindergeld als Einkommen des Kindes angerechnet. Beim Kinderzuschlag ist es dagegen Teil des Pakets und wird zusätzlich gezahlt.

8 Kindergeld oder Kinderfreibetrag — was ist besser?

Das musst du nicht selbst entscheiden: Das Finanzamt prüft in deiner Steuererklärung automatisch (Günstigerprüfung), ob der Kinderfreibetrag von 9.756 € (2026) einen höheren Steuervorteil bringt als das gezahlte Kindergeld — und rechnet die günstigere Variante an.

9 Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Die Auszahlungstermine richten sich nach der Endziffer deiner Kindergeldnummer. Die aktuellen Termine veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website.

10 Was passiert, wenn mein Kind die Ausbildung abbricht?

Der Anspruch kann entfallen oder sich verkürzen. Melde die Änderung sofort der Familienkasse — zu viel gezahltes Kindergeld musst du sonst zurückzahlen.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) — Familienportal: Kindergeld Höhe 259 €, Anspruchsdauer, Antrag (familienportal.de)
  • • Bundesagentur für Arbeit — Familienkasse: Antragstellung, Auszahlungstermine, Kindergeldnummer
  • • Einkommensteuergesetz §§ 62–78 (Anspruch, Höhe, Rückwirkung, Abzweigung § 74 EStG) — Gesetze im Internet
  • • Bundesratbeschluss vom 25.09.2026 zum antragslosen Kindergeld ab 01.01.2027
  • • Bundesministerium der Finanzen — Gesetz zur Steuerfortentwicklung (Kindergeld 259 €, Kinderfreibetrag 9.756 € für 2026)