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Familie & Soziales • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Unterhalt-Rechner: Düsseldorfer Tabelle 2026

Du trennst dich — und die drängendste Frage ist: Wie viel Unterhalt muss ich zahlen oder bekommt mein Kind? Mit dem unterhalt-rechner ermittelst du den Zahlbetrag 2026 nach der Düsseldorfer Tabelle: aus deinem bereinigten Nettoeinkommen, dem Alter deines Kindes und dem Kindergeld-Abzug. Du verstehst außerdem, welche Abzüge legal sind, wo dein Selbstbehalt liegt und was bei Mangelfall, Wechselmodell oder volljährigen Kindern gilt.

Interaktiver Unterhalt-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€

Label 1: Bereinigtes monatliches Nettoeinkommen (€)

Altersstufe

Label 2: Alter des Kindes (Altersstufe)

Label 3: Erwerbsstatus (erwerbstätig / nicht erwerbstätig)

Label 4: Anzahl weiterer Unterhaltsberechtigter

Berechnungsergebnis
Ergebnis-Label 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis-Label 2 642,80 €
Ergebnis-Label 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Orientierung nach Düsseldorfer Tabelle. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Der Kindesunterhalt 2026 richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle des OLG Düsseldorf (veröffentlicht 03.12.2025, gültig seit 01.01.2026). Der Mindestunterhalt (1. Einkommensgruppe, bis 2.100 € bereinigtes Netto) beträgt 486 € (0–5 Jahre), 558 € (6–11 Jahre), 653 € (12–17 Jahre) und 698 € (ab 18). Vom Tabellenbedarf wird das Kindergeld abgezogen — bei minderjährigen Kindern zur Hälfte (129,50 €), bei volljährigen in voller Höhe (259 €). Der Rest ist der Zahlbetrag: zum Beispiel 523,50 € für ein 14-jähriges Kind in der ersten Einkommensgruppe. Dem zahlenden Elternteil bleiben mindestens 1.450 € Selbstbehalt (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig).

So funktioniert der unterhalt-rechner

Vom Brutto zum Zahlbetrag sind es vier Schritte — so berechnen wir:

  1. Nettoeinkommen bereinigen: Wir starten mit deinem durchschnittlichen monatlichen Netto der letzten zwölf Monate (inklusive anteiliger Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld).

Davon ziehen wir ab: berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 %, max. 150 €/Monat), anerkannte zusätzliche Altersvorsorge (max.

4 % des Bruttos) und unvermeidbare Schulden aus der Ehezeit. Das Ergebnis ist das bereinigte Nettoeinkommen — die einzige Zahl, die für die Tabelle zählt.

  1. Einkommensgruppe bestimmen: Das bereinigte Netto ordnet dich einer der 15 Einkommensgruppen zu (Gruppe 1: bis 2.100 €, Gruppe 15: 9.701–11.200 €).

Bei mehr oder weniger als zwei Unterhaltsberechtigten kann eine Herauf- oder Herabstufung angemessen sein. 3.

Tabellenbedarf ablesen: Aus Alter des Kindes (vier Altersstufen: 0–5, 6–11, 12–17, ab 18) und Einkommensgruppe ergibt sich der Bedarf — zum Beispiel 653 € für ein 14-jähriges Kind in Gruppe 1. 4.

Kindergeld abziehen: Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld (129,50 €) vom Bedarf abgezogen, bei volljährigen das volle (259 €). Ergebnis: der Zahlbetrag — das, was tatsächlich fließt.

Beispiel: 653 € − 129,50 € = 523,50 €. 5.

Selbstbehalt prüfen: Dir müssen mindestens 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig) gegenüber minderjährigen Kindern bleiben — sonst liegt ein Mangelfall vor.

Das Ergebnis ist dein geschätzter monatlicher Zahlbetrag — die verbindliche Festsetzung trifft das Familiengericht oder das Jugendamt.

Bedarf ist nicht Zahlbetrag — der wichtigste Unterschied

Die meisten Missverständnisse entstehen hier: Die Düsseldorfer Tabelle weist den Bedarf aus — also das, was das Kind rechnerisch braucht. Zahlen musst du aber den Zahlbetrag — Bedarf minus Kindergeld-Anteil.

Das Kindergeld steht nämlich beiden Eltern hälftig zu, deshalb darf der barunterhaltspflichtige Elternteil die Hälfte abziehen. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Kindergeld-Rechner: 259 € pro Kind berechnen heranziehen.

Die 2026er Kernzahlen (1. Einkommensgruppe):

Alter Bedarf Kindergeld-Abzug Zahlbetrag
0–5 Jahre 486 € 129,50 € 356,50 €
6–11 Jahre 558 € 129,50 € 428,50 €
12–17 Jahre 653 € 129,50 € 523,50 €
ab 18 Jahre 698 € 259,00 € (voll) 439,00 €

Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld voll angerechnet — und der Bedarf wird auf beide Eltern nach Einkommensanteilen verteilt (Quotierung), statt nur einem zugeordnet.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026: Die Düsseldorfer Tabelle 2026 wurde am 03.12.2025 veröffentlicht und gilt seit 01.01.2026. Grundlage ist die 7.

Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024. Die Bedarfssätze steigen gegenüber 2025 um rund 0,8 % (zum Beispiel 0–5 Jahre: 482 € → 486 €; 12–17 Jahre: 649 € → 653 €).

Die Selbstbehalte bleiben unverändert: 1.450 € (erwerbstätig) / 1.200 € (nicht erwerbstätig) gegenüber minderjährigen Kindern, 1.750 € gegenüber sonstigen volljährigen Kindern, 1.600 € beim Ehegattenunterhalt.

2027: Die Düsseldorfer Tabelle 2027 ist zum Stand Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht — sie erscheint traditionell im Dezember des Vorjahres. Eine neue Mindestunterhaltsverordnung für 2027 liegt ebenfalls noch nicht vor.

Rechne für laufende Verfahren mit den 2026er Werten und prüfe im Dezember 2026 die aktualisierte Tabelle.

Fazit für dich: 2026 bringt leicht höhere Zahlbeträge bei gleichen Selbstbehalten — für 2027 gibt es noch keine amtlichen Zahlen, nur den üblichen Dezember-Termin.

Beispielrechnung

Thomas, erwerbstätig, zahlt Unterhalt für seine 14-jährige Tochter Mia (lebt bei der Mutter). Sein bereinigtes Nettoeinkommen: 2.800 €. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kinderfreibetrag-Rechner: Günstigerprüfung verstehen.

  1. Bereinigung (Annahme): Aus 3.000 € Durchschnitts-Netto minus 5-%-Pauschale (150 €, gedeckelt) minus 50 € zusätzliche Altersvorsorge = 2.800 € bereinigtes Netto.

  2. Einkommensgruppe: 2.800 € → Gruppe 3 (2.501–2.900 €), Prozentsatz 110 %.

  3. Tabellenbedarf: 12–17 Jahre in Gruppe 3 = 719 €.

  4. Kindergeld-Abzug: Mia ist minderjährig → 719 € − 129,50 € = 589,50 € Zahlbetrag.

  5. Selbstbehalt-Check: 2.800 € − 589,50 € = 2.210,50 € Rest — deutlich über 1.450 €, kein Mangelfall.

Ergebnis: Thomas zahlt 589,50 € monatlich. Wäre Mia 18, sähe die Rechnung anders aus: Bedarf 768 € − volles Kindergeld 259 € = 509 € — und beide Eltern müssten anteilig zahlen.

Rechne solche Stufenwechsel im unterhalt-rechner rechtzeitig vor dem Geburtstag durch, damit keine Nachforderung überrascht.

Typische Fehler

  1. Mit dem Gehaltszettel-Netto in die Tabelle gegangen: Ohne Bereinigung (5-%-Pauschale, Altersvorsorge) landest du in einer zu hohen Einkommensgruppe — und zahlst zu viel.

Die Bereinigung ist der wichtigste Schritt. 2.

Bedarf statt Zahlbetrag überwiesen: Wer den Tabellenbedarf ohne Kindergeld-Abzug zahlt, schenkt dem anderen Elternteil monatlich 129,50 € (bzw. 259 € bei Volljährigen). 3.

Falsche Altersstufe nach Geburtstag: Der höhere Bedarf gilt ab dem Geburtstag, an dem das Kind in die nächste Stufe wechselt — nicht erst ab Jahreswechsel. Umgekehrt sinkt er nicht automatisch.

  1. Selbstbehalt unterschritten: Wer weniger als 1.450 € (erwerbstätig) behält, zahlt im Mangelfall zu viel — die Rangfolge (minderjährige Kinder zuerst) muss dann geprüft werden.

  2. Weihnachtsgeld vergessen: Sonderzahlungen werden aufs Jahr umgelegt und erhöhen das bereinigte Netto — wer sie weglässt, rechnet zu niedrig und riskiert Nachforderungen.

  3. Tabelle als Gesetz missverstanden: Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie, kein Gesetz.

Gerichte können im Einzelfall abweichen — zum Beispiel bei besonders hohem Einkommen über 11.200 € oder bei Sonderbedarfen.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Mangelfall: Reicht dein Einkommen nach Selbstbehalt nicht für alle Unterhaltsberechtigten, gilt eine Rangfolge: minderjährige und privilegierte volljährige Kinder zuerst, dann Ehegatten, dann übrige. Die Beträge werden anteilig gekürzt — das Jugendamt hilft bei der Berechnung.
  • Wechselmodell: Betreuen beide Eltern das Kind annähernd gleich (ca. 50/50), zahlt grundsätzlich der einkommensstärkere Elternteil einen Ausgleich — das Kindergeld wird dann meist hälftig geteilt. Die genaue Berechnung ist einzelfallabhängig und gehört vor das Familiengericht.
  • Volljährige Kinder: Ab 18 wird das volle Kindergeld (259 €) angerechnet, eigenes Einkommen des Kindes (Ausbildungsvergütung, BAföG) mindert den Bedarf, und beide Eltern zahlen anteilig nach Einkommen (Quotierung). Studierende mit eigenem Hausstand haben einen Bedarf von 990 € (davon 440 € Warmmiete).
  • Mehrere Kinder: Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Bei mehr Kindern kann eine Herabstufung um eine Gruppe angemessen sein — bei nur einem Kind eine Heraufstufung.
  • Einkommen über 11.200 €: Die Tabelle endet bei Gruppe 15 (9.701–11.200 €). Darüber wird der Bedarf individuell nach den Lebensverhältnissen bestimmt — oft mit 200 % des Mindestunterhalts als Ausgangspunkt.
  • Bedarfskontrollbetrag: Jede Einkommensgruppe hat einen Kontrollbetrag (z. B. 1.750 € in Gruppe 2) — er soll verhindern, dass dem Zahlenden nach Unterhalt weniger bleibt als bei niedrigerer Eingruppierung.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis zeigt den geschätzten monatlichen Zahlbetrag für dein Kind. So geht es weiter:

  • Bereinigung zuerst: Bevor du irgendetwas anderes tust, rechne dein bereinigtes Netto sauber aus — ein Durchlauf im unterhalt-rechner mit unbereinigtem Gehalt ist die teuerste Abkürzung, die es gibt.
  • Jugendamt nutzen: Die kostenlose Unterhaltsberatung des Jugendamts prüft deine Berechnung und hilft bei Mangelfall oder Streit — ein Anruf lohnt sich vor jedem Gerichtsverfahren.
  • Anpassung im Blick: Unterhalt ist nicht in Stein gemeißelt — bei Einkommensänderungen, Stufenwechsel des Kindes oder Volljährigkeit muss neu gerechnet werden. Titulierte Beträge lassen sich abändern.
  • Steuer-Seite: Unterhaltszahlungen an Kinder sind grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abziehbar — anders als beim Ehegattenunterhalt (Realsplitting). Dafür wirken Kinderfreibetrag und Kindergeld.

Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung — die verbindliche Festsetzung trifft das Familiengericht; bei Streit hilft ein Fachanwalt für Familienrecht.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Bereinigtes Netto** = (Jahresnetto inkl. Sonderzahlungen / 12) − berufsbedingte Aufwendungen (5 %, max. 150 €/Monat) − zusätzliche Altersvorsorge (max. 4 % des Bruttos) − ehebedingte Schulden. OLG-Leitlinien des zuständigen Bezirks beachten. - **Einkommensgruppen 2026 (Bedarf 0–5 / 6–11 / 12–17 / ab 18, Prozentsatz, Bedarfskontrollbetrag):** 1. bis 2.100 €: 486 / 558 / 653 / 698 — 100 % — 1.200/1.450 € 2. 2.101–2.500 €: 511 / 586 / 686 / 733 — 105 % — 1.750 € 3. 2.501–2.900 €: 535 / 614 / 719 / 768 — 110 % — 1.850 € 4. 2.901–3.300 €: 559 / 642 / 751 / 803 — 115 % — 1.950 € 5. 3.301–3.700 €: 584 / 670 / 784 / 838 — 120 % — 2.050 € 6. 3.701–4.100 €: 623 / 715 / 836 / 894 — 128 % — 2.150 € 7. 4.101–4.500 €: 661 / 759 / 889 / 950 — 136 % — 2.250 € 8. 4.501–4.900 €: 700 / 804 / 941 / 1.006 — 144 % — 2.350 € 9. 4.901–5.300 €: 739 / 849 / 993 / 1.061 — 152 % — 2.450 € 10. 5.301–5.700 €: 778 / 893 / 1.045 / 1.117 — 160 % — 2.550 € 11. 5.701–6.400 €: 817 / 938 / 1.098 / 1.173 — 168 % — 2.850 € 12. 6.401–7.200 €: 856 / 983 / 1.150 / 1.229 — 176 % — 3.250 € 13. 7.201–8.200 €: 895 / 1.027 / 1.202 / 1.285 — 184 % — 3.750 € 14. 8.201–9.700 €: 934 / 1.072 / 1.254 / 1.341 — 192 % — 4.350 € 15. 9.701–11.200 €: 972 / 1.116 / 1.306 / 1.396 — 200 % — 5.050 € (Quelle: OLG Düsseldorf, Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2026, veröffentlicht 03.12.2025.) - **Zahlbetrag** = Tabellenbedarf − Kindergeld-Anrechnung (minderjährig: 129,50 €; volljährig: 259 €). Zahlbetragstabelle = Bedarf − Anrechnung je Gruppe. - **Selbstbehalte 2026:** 1.450 € (erwerbstätig) / 1.200 € (nicht erwerbstätig) ggü. minderjährigen/privilegierten Kindern; 1.750 € ggü. sonstigen Volljährigen; 1.600 € Ehegatten; 2.650 € Elternunterhalt. - **Sonderwerte:** Studierende eigener Hausstand: Bedarf 990 € (davon 440 € Warmmiete). - **Mangelfall:** wenn bereinigtes Netto − Summe Zahlbeträge < Selbstbehalt → Rangfolge, anteilige Kürzung (nur Hinweis, keine Automatik). - **Volljährige:** Quotierung nach Einkommen beider Eltern; eigenes Kindeseinkommen mindert Bedarf.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?

In der ersten Einkommensgruppe (bis 2.100 € bereinigtes Netto): 486 € (0–5 Jahre), 558 € (6–11 Jahre), 653 € (12–17 Jahre), 698 € (ab 18). Nach Abzug des Kindergelds bleiben als Zahlbetrag 356,50 €, 428,50 €, 523,50 € bzw. 439 €.

2 Wie wird das Kindergeld beim Unterhalt angerechnet?

Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld (2026: 129,50 €) vom Tabellenbedarf abgezogen, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld (259 €). Übrig bleibt der Zahlbetrag.

3 Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?

Dein durchschnittliches Monatsnetto minus berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 %, max. 150 €), anerkannte zusätzliche Altersvorsorge (max. 4 % des Bruttos) und ehebedingte Schulden. Nur diese Zahl entscheidet über deine Einkommensgruppe.

4 Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?

Gegenüber minderjährigen Kindern: 1.450 € für Erwerbstätige, 1.200 € für Nichterwerbstätige. Gegenüber volljährigen Kindern: 1.750 €. Beim Ehegattenunterhalt: 1.600 €. Die Werte sind 2026 unverändert.

5 Was passiert, wenn ich den Unterhalt nicht zahlen kann (Mangelfall)?

Dann gilt eine Rangfolge: Zuerst werden minderjährige und privilegierte volljährige Kinder bedient, danach Ehegatten. Reicht das Geld nicht für alle, werden die Beträge anteilig gekürzt. Das Jugendamt berechnet den Mangelfall kostenlos.

6 Wer zahlt Unterhalt bei volljährigen Kindern?

Beide Eltern — anteilig nach ihrem Einkommen (Quotierung). Das volle Kindergeld (259 €) wird angerechnet, eigenes Einkommen des Kindes (z. B. Ausbildungsvergütung) mindert den Bedarf.

7 Wie funktioniert der Unterhalt beim Wechselmodell?

Bei annähernd gleicher Betreuung zahlt der einkommensstärkere Elternteil einen Ausgleichsbetrag; das Kindergeld wird meist geteilt. Die Berechnung ist einzelfallabhängig — hier empfiehlt sich das Familiengericht oder eine Beratung.

8 Ist die Düsseldorfer Tabelle ein Gesetz?

Nein. Sie ist eine Leitlinie des OLG Düsseldorf, an der sich Familiengerichte bundesweit orientieren. Gerichte können im Einzelfall davon abweichen, etwa bei sehr hohen Einkommen oder Sonderbedarfen.

9 Wann wird die Düsseldorfer Tabelle 2027 veröffentlicht?

Traditionell im Dezember des Vorjahres — zum Stand Oktober 2026 liegt sie noch nicht vor. Bis dahin gelten die 2026er Werte.

10 Kann ich Unterhalt von der Steuer absetzen?

Kindesunterhalt ist grundsätzlich nicht als Sonderausgabe abziehbar. Steuerlich wirken dafür Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag (Günstigerprüfung durch das Finanzamt).

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • OLG Düsseldorf — Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2026 (veröffentlicht 03.12.2025)
  • • 7. Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 359)
  • • Leitlinien der Oberlandesgerichte zum Unterhaltsrecht (Bereinigung, Selbstbehalte)
  • • Bundesagentur für Arbeit — Kindergeld 259 €/Monat 2026 (Anrechnungsbetrag)