So funktioniert der unterhalt-rechner
Vom Brutto zum Zahlbetrag sind es vier Schritte — so berechnen wir:
- Nettoeinkommen bereinigen: Wir starten mit deinem durchschnittlichen monatlichen Netto der letzten zwölf Monate (inklusive anteiliger Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld).
Davon ziehen wir ab: berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 %, max. 150 €/Monat), anerkannte zusätzliche Altersvorsorge (max.
4 % des Bruttos) und unvermeidbare Schulden aus der Ehezeit. Das Ergebnis ist das bereinigte Nettoeinkommen — die einzige Zahl, die für die Tabelle zählt.
- Einkommensgruppe bestimmen: Das bereinigte Netto ordnet dich einer der 15 Einkommensgruppen zu (Gruppe 1: bis 2.100 €, Gruppe 15: 9.701–11.200 €).
Bei mehr oder weniger als zwei Unterhaltsberechtigten kann eine Herauf- oder Herabstufung angemessen sein. 3.
Tabellenbedarf ablesen: Aus Alter des Kindes (vier Altersstufen: 0–5, 6–11, 12–17, ab 18) und Einkommensgruppe ergibt sich der Bedarf — zum Beispiel 653 € für ein 14-jähriges Kind in Gruppe 1. 4.
Kindergeld abziehen: Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld (129,50 €) vom Bedarf abgezogen, bei volljährigen das volle (259 €). Ergebnis: der Zahlbetrag — das, was tatsächlich fließt.
Beispiel: 653 € − 129,50 € = 523,50 €. 5.
Selbstbehalt prüfen: Dir müssen mindestens 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig) gegenüber minderjährigen Kindern bleiben — sonst liegt ein Mangelfall vor.
Das Ergebnis ist dein geschätzter monatlicher Zahlbetrag — die verbindliche Festsetzung trifft das Familiengericht oder das Jugendamt.
Bedarf ist nicht Zahlbetrag — der wichtigste Unterschied
Die meisten Missverständnisse entstehen hier: Die Düsseldorfer Tabelle weist den Bedarf aus — also das, was das Kind rechnerisch braucht. Zahlen musst du aber den Zahlbetrag — Bedarf minus Kindergeld-Anteil.
Das Kindergeld steht nämlich beiden Eltern hälftig zu, deshalb darf der barunterhaltspflichtige Elternteil die Hälfte abziehen. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Kindergeld-Rechner: 259 € pro Kind berechnen heranziehen.
Die 2026er Kernzahlen (1. Einkommensgruppe):
| Alter | Bedarf | Kindergeld-Abzug | Zahlbetrag |
|---|---|---|---|
| 0–5 Jahre | 486 € | 129,50 € | 356,50 € |
| 6–11 Jahre | 558 € | 129,50 € | 428,50 € |
| 12–17 Jahre | 653 € | 129,50 € | 523,50 € |
| ab 18 Jahre | 698 € | 259,00 € (voll) | 439,00 € |
Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld voll angerechnet — und der Bedarf wird auf beide Eltern nach Einkommensanteilen verteilt (Quotierung), statt nur einem zugeordnet.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026: Die Düsseldorfer Tabelle 2026 wurde am 03.12.2025 veröffentlicht und gilt seit 01.01.2026. Grundlage ist die 7.
Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024. Die Bedarfssätze steigen gegenüber 2025 um rund 0,8 % (zum Beispiel 0–5 Jahre: 482 € → 486 €; 12–17 Jahre: 649 € → 653 €).
Die Selbstbehalte bleiben unverändert: 1.450 € (erwerbstätig) / 1.200 € (nicht erwerbstätig) gegenüber minderjährigen Kindern, 1.750 € gegenüber sonstigen volljährigen Kindern, 1.600 € beim Ehegattenunterhalt.
2027: Die Düsseldorfer Tabelle 2027 ist zum Stand Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht — sie erscheint traditionell im Dezember des Vorjahres. Eine neue Mindestunterhaltsverordnung für 2027 liegt ebenfalls noch nicht vor.
Rechne für laufende Verfahren mit den 2026er Werten und prüfe im Dezember 2026 die aktualisierte Tabelle.
Fazit für dich: 2026 bringt leicht höhere Zahlbeträge bei gleichen Selbstbehalten — für 2027 gibt es noch keine amtlichen Zahlen, nur den üblichen Dezember-Termin.
Beispielrechnung
Thomas, erwerbstätig, zahlt Unterhalt für seine 14-jährige Tochter Mia (lebt bei der Mutter). Sein bereinigtes Nettoeinkommen: 2.800 €. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kinderfreibetrag-Rechner: Günstigerprüfung verstehen.
Bereinigung (Annahme): Aus 3.000 € Durchschnitts-Netto minus 5-%-Pauschale (150 €, gedeckelt) minus 50 € zusätzliche Altersvorsorge = 2.800 € bereinigtes Netto.
Einkommensgruppe: 2.800 € → Gruppe 3 (2.501–2.900 €), Prozentsatz 110 %.
Tabellenbedarf: 12–17 Jahre in Gruppe 3 = 719 €.
Kindergeld-Abzug: Mia ist minderjährig → 719 € − 129,50 € = 589,50 € Zahlbetrag.
Selbstbehalt-Check: 2.800 € − 589,50 € = 2.210,50 € Rest — deutlich über 1.450 €, kein Mangelfall.
Ergebnis: Thomas zahlt 589,50 € monatlich. Wäre Mia 18, sähe die Rechnung anders aus: Bedarf 768 € − volles Kindergeld 259 € = 509 € — und beide Eltern müssten anteilig zahlen.
Rechne solche Stufenwechsel im unterhalt-rechner rechtzeitig vor dem Geburtstag durch, damit keine Nachforderung überrascht.
Typische Fehler
- Mit dem Gehaltszettel-Netto in die Tabelle gegangen: Ohne Bereinigung (5-%-Pauschale, Altersvorsorge) landest du in einer zu hohen Einkommensgruppe — und zahlst zu viel.
Die Bereinigung ist der wichtigste Schritt. 2.
Bedarf statt Zahlbetrag überwiesen: Wer den Tabellenbedarf ohne Kindergeld-Abzug zahlt, schenkt dem anderen Elternteil monatlich 129,50 € (bzw. 259 € bei Volljährigen). 3.
Falsche Altersstufe nach Geburtstag: Der höhere Bedarf gilt ab dem Geburtstag, an dem das Kind in die nächste Stufe wechselt — nicht erst ab Jahreswechsel. Umgekehrt sinkt er nicht automatisch.
Selbstbehalt unterschritten: Wer weniger als 1.450 € (erwerbstätig) behält, zahlt im Mangelfall zu viel — die Rangfolge (minderjährige Kinder zuerst) muss dann geprüft werden.
Weihnachtsgeld vergessen: Sonderzahlungen werden aufs Jahr umgelegt und erhöhen das bereinigte Netto — wer sie weglässt, rechnet zu niedrig und riskiert Nachforderungen.
Tabelle als Gesetz missverstanden: Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie, kein Gesetz.
Gerichte können im Einzelfall abweichen — zum Beispiel bei besonders hohem Einkommen über 11.200 € oder bei Sonderbedarfen.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Mangelfall: Reicht dein Einkommen nach Selbstbehalt nicht für alle Unterhaltsberechtigten, gilt eine Rangfolge: minderjährige und privilegierte volljährige Kinder zuerst, dann Ehegatten, dann übrige. Die Beträge werden anteilig gekürzt — das Jugendamt hilft bei der Berechnung.
- Wechselmodell: Betreuen beide Eltern das Kind annähernd gleich (ca. 50/50), zahlt grundsätzlich der einkommensstärkere Elternteil einen Ausgleich — das Kindergeld wird dann meist hälftig geteilt. Die genaue Berechnung ist einzelfallabhängig und gehört vor das Familiengericht.
- Volljährige Kinder: Ab 18 wird das volle Kindergeld (259 €) angerechnet, eigenes Einkommen des Kindes (Ausbildungsvergütung, BAföG) mindert den Bedarf, und beide Eltern zahlen anteilig nach Einkommen (Quotierung). Studierende mit eigenem Hausstand haben einen Bedarf von 990 € (davon 440 € Warmmiete).
- Mehrere Kinder: Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Bei mehr Kindern kann eine Herabstufung um eine Gruppe angemessen sein — bei nur einem Kind eine Heraufstufung.
- Einkommen über 11.200 €: Die Tabelle endet bei Gruppe 15 (9.701–11.200 €). Darüber wird der Bedarf individuell nach den Lebensverhältnissen bestimmt — oft mit 200 % des Mindestunterhalts als Ausgangspunkt.
- Bedarfskontrollbetrag: Jede Einkommensgruppe hat einen Kontrollbetrag (z. B. 1.750 € in Gruppe 2) — er soll verhindern, dass dem Zahlenden nach Unterhalt weniger bleibt als bei niedrigerer Eingruppierung.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis zeigt den geschätzten monatlichen Zahlbetrag für dein Kind. So geht es weiter:
- Bereinigung zuerst: Bevor du irgendetwas anderes tust, rechne dein bereinigtes Netto sauber aus — ein Durchlauf im unterhalt-rechner mit unbereinigtem Gehalt ist die teuerste Abkürzung, die es gibt.
- Jugendamt nutzen: Die kostenlose Unterhaltsberatung des Jugendamts prüft deine Berechnung und hilft bei Mangelfall oder Streit — ein Anruf lohnt sich vor jedem Gerichtsverfahren.
- Anpassung im Blick: Unterhalt ist nicht in Stein gemeißelt — bei Einkommensänderungen, Stufenwechsel des Kindes oder Volljährigkeit muss neu gerechnet werden. Titulierte Beträge lassen sich abändern.
- Steuer-Seite: Unterhaltszahlungen an Kinder sind grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abziehbar — anders als beim Ehegattenunterhalt (Realsplitting). Dafür wirken Kinderfreibetrag und Kindergeld.
Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung — die verbindliche Festsetzung trifft das Familiengericht; bei Streit hilft ein Fachanwalt für Familienrecht.