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Familie & Soziales • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Unterhaltsvorschuss-Rechner: Was zahlt der Staat?

Der andere Elternteil zahlt keinen Unterhalt — nicht, zu wenig oder nur unregelmäßig? Dann musst du nicht auf dem Schaden sitzen bleiben: Der Staat springt mit dem Unterhaltsvorschuss ein, einer Sozialleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG). Der unterhaltsvorschuss-rechner zeigt dir, wie viel deinem Kind 2026 monatlich zusteht — nach Alter gestaffelt —, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und was beim Antrag auf dich zukommt. Wichtig vorab: Das ist nicht der Unterhalt selbst, sondern ein Vorschuss des Staates — den holt er sich beim säumigen Elternteil zurück, nicht bei dir.

Interaktiver Unterhaltsvorschuss-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
Jahre

Alter des Kindes (Jahre)

Zahlt der andere Elternteil Unterhalt? (nein / teilweise: Betrag € / unregelmäßig)

€/Monat, nur relevant ab 12

Bruttoeinkommen des betreuenden Elternteils (€/Monat, nur relevant ab 12)

Bezieht das Kind SGB-II-Leistungen? (ja/nein, nur relevant ab 12)

Berechnungsergebnis
Ergebnis 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis 2 642,80 €
Ergebnis 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

"Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: Oktober 2026).

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Im Jahr 2026 beträgt der Unterhaltsvorschuss monatlich 227 € für Kinder bis 5 Jahre, 299 € für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 € für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Das ist jeweils der Mindestunterhalt (486/558/653 €) minus dem vollen Kindergeld (259 €). Anspruch haben Kinder Alleinerziehender, wenn der andere Elternteil keinen, zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt zahlt und das Kind überwiegend in deinem Haushalt lebt. Die Leistung gibt es seit der Reform zum 1. Juli 2017 bis zum 18. Geburtstag — die frühere Begrenzung auf 72 Monate wurde ersatzlos gestrichen. Für Kinder ab 12 gelten zusätzliche Voraussetzungen.

So funktioniert der unterhaltsvorschuss-rechner

Der Rechner ermittelt in drei Schritten deinen Anspruch. Schritt eins: Er ordnet dein Kind der Altersstufe zu — bis 5, 6 bis 11 oder 12 bis 17 Jahre.

Die höhere Stufe gilt bereits ab Beginn des Monats, in dem dein Kind 6 bzw. 12 Jahre alt wird. Schritt zwei: Er zieht vom Mindestunterhalt der Stufe (2026: 486 €, 558 €, 653 €) das volle Kindergeld von 259 € ab — so ergeben sich die 227 €, 299 € und 394 €, die die Unterhaltsvorschusskassen effektiv auszahlen.

Schritt drei ist die Anspruchsprüfung: Lebt das Kind überwiegend in deinem Haushalt in Deutschland? Bist du ledig, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend — also nicht erneut verheiratet?

Zahlt der andere Elternteil keinen, weniger als den Vorschussbetrag oder nur unregelmäßig? Für Kinder ab 12 prüft der Rechner zusätzlich die besonderen Voraussetzungen: Entweder bezieht das Kind keine Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), oder du als betreuender Elternteil hast ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 € (ohne Kindergeld), oder die Hilfebedürftigkeit des Kindes wird durch den Vorschuss vermieden.

Erst wenn alle Häkchen sitzen, steht die Leistung.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026 gelten die Beträge 227/299/394 € — sie ergeben sich aus dem Mindestunterhalt nach § 1612a BGB (Düsseldorfer Tabelle 2026: 486/558/653 €) abzüglich des Kindergelds von 259 €. Seit dem 1. Januar 2026 ist das Kindergeld von 255 € auf 259 € gestiegen; der Mindestunterhalt blieb gegenüber 2025 unverändert, weshalb auch die Vorschussbeträge gleich blieben.

Für 2027 ist Vorsicht geboten — aber kein Aktionismus: Familienministerin Prien hat im Juli 2026 angekündigt, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zu zahlen (statt bis 18), um den Bundeshaushalt zu entlasten.

Stand Oktober 2026 ist das ein Plan, kein Gesetz — der Koalitionspartner SPD lehnt die Kürzung ab, ein Gesetzentwurf hat das parlamentarische Verfahren nicht durchlaufen. Solange der Bundestag nichts beschließt, gilt der Anspruch bis 18 uneingeschränkt.

Ebenfalls nur geplant: die Steuerreform 2027 mit einem Kindergeld von 267 € — würde sie kommen, sänken die Vorschussbeträge rechnerisch (Mindestunterhalt minus höheres Kindergeld), sofern der Mindestunterhalt nicht ebenfalls steigt. Verlass dich bei deiner Finanzplanung nicht auf Ankündigungen, sondern auf deinen laufenden Bescheid.

Beispielrechnung

Beispiel 1 — Vater zahlt gar nichts: Dein Sohn ist 8 Jahre alt, der Vater zahlt seit der Trennung keinen Unterhalt. Mindestunterhalt Stufe 6–11: 558 €.

Abzüglich Kindergeld 259 € = 299 € monatlicher Unterhaltsvorschuss. Du stellst den Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse deines Jugendamts; die Leistung beginnt mit dem Antrag — stelle ihn also sofort, sobald der Unterhalt ausbleibt.

Beispiel 2 — Kind über 12: Deine Tochter ist 14, du verdienst 1.800 € brutto im Monat, im Haushalt wird kein Bürgergeld bezogen. Mindestunterhalt Stufe 12–17: 653 € − 259 € = 394 € monatlich.

Die Zusatzvoraussetzung ab 12 ist erfüllt (dein Einkommen liegt über 600 € brutto, kein SGB-II-Bezug des Kindes) — genau diese Prüfung bildet der unterhaltsvorschuss-rechner automatisch ab. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnen heranziehen.

Beispiel 3 — Vater zahlt teilweise: Der Vater überweist unregelmäßig 150 € im Monat. Seine Zahlungen werden auf den Vorschuss angerechnet (§ 2 Abs. 3 UhVorschG): 299 € − 150 € = 149 € Vorschuss.

Wichtig: Melde jede Zahlung und jede Änderung dem Jugendamt — sonst drohen Rückforderungen.

Typische Fehler

  1. Der 72-Monate-Irrtum. In alten Ratgebern steht noch: maximal 72 Monate, nur bis 12. Das ist seit dem 1. Juli 2017 Geschichte — die Begrenzung wurde ersatzlos gestrichen, die Leistung läuft bis zum 18. Geburtstag. Wer deshalb keinen Antrag stellt, verschenkt Geld.

  2. Den Antrag zu spät stellen. Unterhaltsvorschuss gibt es nur auf Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse (meist im Jugendamt). Die Leistung knüpft an den Antrag an — jeder Monat ohne Antrag ist verloren. Stelle ihn sofort, sobald der Unterhalt ausbleibt oder zu niedrig ist.

  3. Änderungen nicht melden. Neues Einkommen, Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, Wechsel des Betreuungsmodells, Heirat, Umzug — alles musst du der Kasse zeitnah mitteilen. Zu viel gezahlter Vorschuss wird zurückgefordert.

  4. Die ab-12-Voraussetzungen übersehen. Für Kinder ab 12 reicht "er zahlt nicht" allein nicht: Ohne die 600-€-Einkommensgrenze oder die SGB-II-Bedingung gibt es keinen Anspruch. Prüfe das vor dem Antrag, um eine Ablehnung zu vermeiden.

  5. Zahlungen des anderen Elternteils verschweigen. Auch unregelmäßige oder niedrige Zahlungen werden angerechnet. Verschweigen ist Leistungsmissbrauch und führt zu Rückforderungen — melden kostet dich nur die Differenz.

  6. Vorschuss mit Unterhalt verwechseln.

Der Vorschuss ersetzt nicht den Unterhaltsanspruch deines Kindes gegen den anderen Elternteil — er springt nur ein. Der eigentliche Anspruch bleibt bestehen und geht auf den Staat über (Rückgriff).

Für die volle Höhe des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle ist der unterhalt-rechner zuständig, nicht diese Seite.

Sonderfälle / Ausnahmen

Anderer Elternteil verstorben: Dann gilt die (Halb-)Waisenrente als vom anderen Elternteil gezahlter Unterhalt und wird auf den Vorschuss angerechnet. Liegt sie unter dem Vorschussbetrag, stockt die Kasse auf die Differenz auf.

Vater unbekannt / Vaterschaft nicht festgestellt: Du musst bei der Feststellung der Vaterschaft ausreichend mitwirken — sonst entfällt der Anspruch. Bei anonymer Samenspende hat das Bundesverwaltungsgericht (2013) entschieden: Wer die Unkenntnis selbst verschuldet hat, bekommt keinen Vorschuss. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kindergeld berechnen.

Erneute Heirat: Heiratest du erneut oder gehst du eine Lebenspartnerschaft ein, endet der Anspruch — auch wenn der neue Partner nicht der leibliche Elternteil ist.

Wechselmodell: Lebt das Kind zu annähernd gleichen Teilen bei beiden Eltern, fehlt es an der überwiegenden Betreuung durch einen alleinerziehenden Elternteil — der Anspruch entfällt in der Regel.

Kind wird volljährig: Mit dem 18. Geburtstag endet der Vorschuss endgültig. Volljährige müssen ihren Unterhalt selbst geltend machen — das Jugendamt berät bis 21 weiter, zahlt aber keinen Vorschuss mehr.

Auslandsbezug: Das Kind muss in Deutschland leben. Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil im Ausland, betreibt die Kasse den Rückgriff auch grenzüberschreitend — das dauert, ändert aber nichts an deinem Anspruch.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Das Ergebnis ist der Betrag, den der Staat monatlich für dein Kind einspringt — 227, 299 oder 394 €, je nach Alter, gemindert um angerechnete Zahlungen des anderen Elternteils. Das Geld soll spätestens am ersten Werktag des Monats auf deinem Konto sein und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Mindestunterhalt deines Kindes ab.

Es ist kein Almosen und keine Schuld: Du musst den Vorschuss nicht zurückzahlen — den Rückgriff nimmt die Kasse gegen den anderen Elternteil vor (§ 7 UhVorschG), und bei dessen Mittellosigkeit ruht die Verfolgung (§ 7a UhVorschG).

Dein nächster Schritt: Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse deines Wohnorts stellen — schriftlich, mit Geburtsurkunde des Kindes, Nachweisen über die Betreuungssituation und allem, was du über den anderen Elternteil und seine Zahlungen weißt. Parallel lohnt sich der Blick auf den eigentlichen Unterhaltsanspruch: Der Vorschuss ist nur der Mindestunterhalt minus Kindergeld — nach der Düsseldorfer Tabelle stünde deinem Kind bei leistungsfähigem Zahler oft mehr zu.

Beides zusammen — Vorschuss jetzt, titulierten Unterhalt parallel verfolgen — ist die Strategie, die Alleinerziehende am besten absichert.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Vorschussbetrag 2026 (monatlich):** - 0–5 Jahre: 486 € (Mindestunterhalt § 1612a Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BGB) − 259 € (Kindergeld) = 227 € - 6–11 Jahre: 558 € (Nr. 2) − 259 € = 299 € - 12–17 Jahre: 653 € (Nr. 3) − 259 € = 394 € Quellen: Düsseldorfer Tabelle 2026 (Mindestunterhalt), Kindergeld 259 € seit 1.1.2026, Merkblatt 2026 der Unterhaltsvorschusskassen (§ 2 Abs. 1–2 UhVorschG). **Anrechnung:** − Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 UhVorschG); − Waisenbezüge (§ 2 Abs. 3 Nr. 2); bei Kindern ohne Schulbesuch: anteilige Anrechnung eigenen Einkommens. **Anspruchslogik:** Kind < 18, überwiegend im Haushalt des antragstellenden Elternteils in DE, dieser ledig/verwitwet/geschieden/dauernd getrennt; anderer Elternteil zahlt nicht/weniger/unregelmäßig. Ab 12 zusätzlich: kein SGB-II-Bezug des Kindes ODER 600 € brutto/Monat des betreuenden Elternteils (ohne Kindergeld) ODER Vermeidung der Hilfebedürftigkeit. **Rückgriff:** Anspruch geht auf das Land über (§ 7 UhVorschG); Ruhen bei Mittellosigkeit (§ 7a UhVorschG). Keine 72-Monate-Begrenzung (gestrichen 1.7.2017).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?

Monatlich 227 € für Kinder bis 5 Jahre, 299 € für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 € für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Das ist jeweils der Mindestunterhalt (486/558/653 €) abzüglich des vollen Kindergelds (259 €).

2 Gilt die Begrenzung auf 72 Monate noch?

Nein. Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde zum 1. Juli 2017 ersatzlos gestrichen. Seitdem wird der Vorschuss ohne zeitliche Begrenzung bis zum 18. Geburtstag gezahlt — viele alte Ratgeber im Netz sind hier überholt.

3 Was gilt für Kinder ab 12 Jahren zusätzlich?

Sie bekommen den Vorschuss nur, wenn sie keine SGB-II-Leistungen (Bürgergeld) beziehen, oder wenn durch den Vorschuss ihre Hilfebedürftigkeit vermieden wird, oder wenn du als betreuender Elternteil mindestens 600 € brutto monatlich verdienst (ohne Kindergeld).

4 Muss ich den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

Nein. Der Anspruch deines Kindes gegen den anderen Elternteil geht kraft Gesetzes auf das Land über (§ 7 UhVorschG) — der Staat holt sich das Geld beim säumigen Zahler zurück, nicht bei dir. Ist der Zahler mittellos (z. B. im SGB-II-Bezug), ruht die Verfolgung (§ 7a UhVorschG).

5 Wo und wie beantrage ich Unterhaltsvorschuss?

Bei der Unterhaltsvorschusskasse — meist angesiedelt im Jugendamt deiner Stadt oder deines Kreises. Der Antrag ist schriftlich zu stellen; lege Geburtsurkunde, Nachweise zur Betreuung und alle Infos zum anderen Elternteil bei. Stelle ihn sofort, sobald Unterhalt ausbleibt.

6 Was passiert, wenn der andere Elternteil teilweise zahlt?

Seine Zahlungen werden auf den Vorschuss angerechnet (§ 2 Abs. 3 UhVorschG) — du bekommst nur die Differenz zum vollen Vorschussbetrag. Melde jede Zahlung zeitnah, sonst drohen Rückforderungen.

7 Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsvorschuss und Unterhalt?

Der Unterhalt ist die Pflicht des anderen Elternteils — seine Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und seinem Einkommen (siehe unterhalt-rechner). Der Vorschuss ist eine staatliche Leistung, die einspringt, wenn der Pflichtige nicht zahlt — begrenzt auf den Mindestunterhalt minus Kindergeld.

8 Endet der Vorschuss wirklich mit 18?

Ja, mit der Volljährigkeit endet der Anspruch endgültig. Volljährige Kinder müssen ihren Unterhalt selbst gegen beide Eltern geltend machen; das Jugendamt berät junge Volljährige bis 21 weiter.

9 Was plant die Politik für 2027 beim Unterhaltsvorschuss?

Familienministerin Prien will den Vorschuss nur noch bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zahlen — angekündigt im Juli 2026, aber Stand Oktober 2026 nicht beschlossen und vom Koalitionspartner SPD abgelehnt. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gilt der Anspruch bis 18 unverändert.

Stand: Oktober 2026. Der unterhaltsvorschuss-rechner ersetzt keine Rechtsberatung — er bildet die Beträge und Voraussetzungen des UhVorschG rechnerisch ab, für deine individuelle Anspruchsprüfung wende dich an die Unterhaltsvorschusskasse deines Jugendamts.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG), §§ 1, 2, 4, 7, 7a — gesetze-im-internet.de
  • • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1612a — Mindestunterhalt — gesetze-im-internet.de
  • • Düsseldorfer Tabelle 2026 (Stand 1.1.2026): Mindestunterhalt 486/558/653 €
  • • Merkblatt Unterhaltsvorschuss 2026 (städtische Unterhaltsvorschusskasse): Beträge 227/299/394 €
  • • BMFSFJ-Pressemitteilung 1.6.2017 / FamRZ: Aufhebung der 72-Monate-Begrenzung zum 1.7.2017
  • • Süddeutsche Zeitung (Juli 2026): Prien-Reformplan (nur bis 16. Geburtstag) — angekündigt, nicht beschlossen
  • • Stadt Ingolstadt / Landratsamt Unterallgäu: behördliche Informationen zu Voraussetzungen und Rückgriff