So funktioniert der unterhaltsvorschuss-rechner
Der Rechner ermittelt in drei Schritten deinen Anspruch. Schritt eins: Er ordnet dein Kind der Altersstufe zu — bis 5, 6 bis 11 oder 12 bis 17 Jahre.
Die höhere Stufe gilt bereits ab Beginn des Monats, in dem dein Kind 6 bzw. 12 Jahre alt wird. Schritt zwei: Er zieht vom Mindestunterhalt der Stufe (2026: 486 €, 558 €, 653 €) das volle Kindergeld von 259 € ab — so ergeben sich die 227 €, 299 € und 394 €, die die Unterhaltsvorschusskassen effektiv auszahlen.
Schritt drei ist die Anspruchsprüfung: Lebt das Kind überwiegend in deinem Haushalt in Deutschland? Bist du ledig, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend — also nicht erneut verheiratet?
Zahlt der andere Elternteil keinen, weniger als den Vorschussbetrag oder nur unregelmäßig? Für Kinder ab 12 prüft der Rechner zusätzlich die besonderen Voraussetzungen: Entweder bezieht das Kind keine Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), oder du als betreuender Elternteil hast ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 € (ohne Kindergeld), oder die Hilfebedürftigkeit des Kindes wird durch den Vorschuss vermieden.
Erst wenn alle Häkchen sitzen, steht die Leistung.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026 gelten die Beträge 227/299/394 € — sie ergeben sich aus dem Mindestunterhalt nach § 1612a BGB (Düsseldorfer Tabelle 2026: 486/558/653 €) abzüglich des Kindergelds von 259 €. Seit dem 1. Januar 2026 ist das Kindergeld von 255 € auf 259 € gestiegen; der Mindestunterhalt blieb gegenüber 2025 unverändert, weshalb auch die Vorschussbeträge gleich blieben.
Für 2027 ist Vorsicht geboten — aber kein Aktionismus: Familienministerin Prien hat im Juli 2026 angekündigt, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zu zahlen (statt bis 18), um den Bundeshaushalt zu entlasten.
Stand Oktober 2026 ist das ein Plan, kein Gesetz — der Koalitionspartner SPD lehnt die Kürzung ab, ein Gesetzentwurf hat das parlamentarische Verfahren nicht durchlaufen. Solange der Bundestag nichts beschließt, gilt der Anspruch bis 18 uneingeschränkt.
Ebenfalls nur geplant: die Steuerreform 2027 mit einem Kindergeld von 267 € — würde sie kommen, sänken die Vorschussbeträge rechnerisch (Mindestunterhalt minus höheres Kindergeld), sofern der Mindestunterhalt nicht ebenfalls steigt. Verlass dich bei deiner Finanzplanung nicht auf Ankündigungen, sondern auf deinen laufenden Bescheid.
Beispielrechnung
Beispiel 1 — Vater zahlt gar nichts: Dein Sohn ist 8 Jahre alt, der Vater zahlt seit der Trennung keinen Unterhalt. Mindestunterhalt Stufe 6–11: 558 €.
Abzüglich Kindergeld 259 € = 299 € monatlicher Unterhaltsvorschuss. Du stellst den Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse deines Jugendamts; die Leistung beginnt mit dem Antrag — stelle ihn also sofort, sobald der Unterhalt ausbleibt.
Beispiel 2 — Kind über 12: Deine Tochter ist 14, du verdienst 1.800 € brutto im Monat, im Haushalt wird kein Bürgergeld bezogen. Mindestunterhalt Stufe 12–17: 653 € − 259 € = 394 € monatlich.
Die Zusatzvoraussetzung ab 12 ist erfüllt (dein Einkommen liegt über 600 € brutto, kein SGB-II-Bezug des Kindes) — genau diese Prüfung bildet der unterhaltsvorschuss-rechner automatisch ab. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnen heranziehen.
Beispiel 3 — Vater zahlt teilweise: Der Vater überweist unregelmäßig 150 € im Monat. Seine Zahlungen werden auf den Vorschuss angerechnet (§ 2 Abs. 3 UhVorschG): 299 € − 150 € = 149 € Vorschuss.
Wichtig: Melde jede Zahlung und jede Änderung dem Jugendamt — sonst drohen Rückforderungen.
Typische Fehler
Der 72-Monate-Irrtum. In alten Ratgebern steht noch: maximal 72 Monate, nur bis 12. Das ist seit dem 1. Juli 2017 Geschichte — die Begrenzung wurde ersatzlos gestrichen, die Leistung läuft bis zum 18. Geburtstag. Wer deshalb keinen Antrag stellt, verschenkt Geld.
Den Antrag zu spät stellen. Unterhaltsvorschuss gibt es nur auf Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse (meist im Jugendamt). Die Leistung knüpft an den Antrag an — jeder Monat ohne Antrag ist verloren. Stelle ihn sofort, sobald der Unterhalt ausbleibt oder zu niedrig ist.
Änderungen nicht melden. Neues Einkommen, Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, Wechsel des Betreuungsmodells, Heirat, Umzug — alles musst du der Kasse zeitnah mitteilen. Zu viel gezahlter Vorschuss wird zurückgefordert.
Die ab-12-Voraussetzungen übersehen. Für Kinder ab 12 reicht "er zahlt nicht" allein nicht: Ohne die 600-€-Einkommensgrenze oder die SGB-II-Bedingung gibt es keinen Anspruch. Prüfe das vor dem Antrag, um eine Ablehnung zu vermeiden.
Zahlungen des anderen Elternteils verschweigen. Auch unregelmäßige oder niedrige Zahlungen werden angerechnet. Verschweigen ist Leistungsmissbrauch und führt zu Rückforderungen — melden kostet dich nur die Differenz.
Vorschuss mit Unterhalt verwechseln.
Der Vorschuss ersetzt nicht den Unterhaltsanspruch deines Kindes gegen den anderen Elternteil — er springt nur ein. Der eigentliche Anspruch bleibt bestehen und geht auf den Staat über (Rückgriff).
Für die volle Höhe des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle ist der unterhalt-rechner zuständig, nicht diese Seite.
Sonderfälle / Ausnahmen
Anderer Elternteil verstorben: Dann gilt die (Halb-)Waisenrente als vom anderen Elternteil gezahlter Unterhalt und wird auf den Vorschuss angerechnet. Liegt sie unter dem Vorschussbetrag, stockt die Kasse auf die Differenz auf.
Vater unbekannt / Vaterschaft nicht festgestellt: Du musst bei der Feststellung der Vaterschaft ausreichend mitwirken — sonst entfällt der Anspruch. Bei anonymer Samenspende hat das Bundesverwaltungsgericht (2013) entschieden: Wer die Unkenntnis selbst verschuldet hat, bekommt keinen Vorschuss. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kindergeld berechnen.
Erneute Heirat: Heiratest du erneut oder gehst du eine Lebenspartnerschaft ein, endet der Anspruch — auch wenn der neue Partner nicht der leibliche Elternteil ist.
Wechselmodell: Lebt das Kind zu annähernd gleichen Teilen bei beiden Eltern, fehlt es an der überwiegenden Betreuung durch einen alleinerziehenden Elternteil — der Anspruch entfällt in der Regel.
Kind wird volljährig: Mit dem 18. Geburtstag endet der Vorschuss endgültig. Volljährige müssen ihren Unterhalt selbst geltend machen — das Jugendamt berät bis 21 weiter, zahlt aber keinen Vorschuss mehr.
Auslandsbezug: Das Kind muss in Deutschland leben. Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil im Ausland, betreibt die Kasse den Rückgriff auch grenzüberschreitend — das dauert, ändert aber nichts an deinem Anspruch.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis ist der Betrag, den der Staat monatlich für dein Kind einspringt — 227, 299 oder 394 €, je nach Alter, gemindert um angerechnete Zahlungen des anderen Elternteils. Das Geld soll spätestens am ersten Werktag des Monats auf deinem Konto sein und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Mindestunterhalt deines Kindes ab.
Es ist kein Almosen und keine Schuld: Du musst den Vorschuss nicht zurückzahlen — den Rückgriff nimmt die Kasse gegen den anderen Elternteil vor (§ 7 UhVorschG), und bei dessen Mittellosigkeit ruht die Verfolgung (§ 7a UhVorschG).
Dein nächster Schritt: Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse deines Wohnorts stellen — schriftlich, mit Geburtsurkunde des Kindes, Nachweisen über die Betreuungssituation und allem, was du über den anderen Elternteil und seine Zahlungen weißt. Parallel lohnt sich der Blick auf den eigentlichen Unterhaltsanspruch: Der Vorschuss ist nur der Mindestunterhalt minus Kindergeld — nach der Düsseldorfer Tabelle stünde deinem Kind bei leistungsfähigem Zahler oft mehr zu.
Beides zusammen — Vorschuss jetzt, titulierten Unterhalt parallel verfolgen — ist die Strategie, die Alleinerziehende am besten absichert.