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Familie & Soziales • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Buergergeld-Rechner: Dein Anspruch auf Grundsicherungsgeld

Du suchst nach einem Rechner fürs Bürgergeld? Dann musst du zuerst etwas Wichtiges wissen: Das Bürgergeld gibt es seit dem 1. Juli 2026 nicht mehr — die Leistung heißt jetzt Grundsicherungsgeld. Mit diesem buergergeld-rechner berechnest du trotzdem genau das, was du brauchst: deinen monatlichen Anspruch aus Regelsatz (563 € für Alleinstehende) plus Wohnkosten, abzüglich deines anrechenbaren Einkommens. Dazu erfährst du, was sich durch die Reform wirklich geändert hat — und was nicht.

Interaktiver Buergergeld-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Haushaltszusammensetzung — Auswahl: Alleinstehend / Paar / Alleinerziehend + Kinderzahl

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Monatliche Warmmiete, die das Jobcenter als angemessen anerkennt (€)

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Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts (€)

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Mehrbedarfe (optional, €)

Berechnungsergebnis
Ergebnis-Label
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis-Zusatz 642,80 €
Netto-Auszahlungsanteil 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Schätzung auf Basis der Regelsätze 2026 — ersetzt keine Sozialberatung; verbindlich ist der Jobcenter-Bescheid.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Das Bürgergeld wurde zum 1. Juli 2026 in Grundsicherungsgeld umbenannt (Bundestag-Beschluss vom 5. März 2026). Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert: 563 € für Alleinstehende, 506 € pro Partner und bis zu 471 € pro Kind. Verschärft wurden dagegen die Regeln: Die Vermögens-Karenzzeit entfällt, Sanktionen können bis zu 100 % der Leistung betragen, und die Vermittlung in Arbeit hat wieder Vorrang.

So funktioniert der buergergeld-rechner

Die Berechnung folgt dem Prinzip "Bedarf minus Einkommen". So berechnen wir:

  1. Regelsatz bestimmen: Je nach Haushaltszusammensetzung setzen wir den Regelsatz an — 563 € für eine alleinstehende Person, 506 € pro Partner in einer Partnerschaft, bis zu 471 € pro Kind (je nach Alter des Kindes).

  2. Wohnkosten addieren: Dazu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Was "angemessen" ist, legt dein Jobcenter nach örtlichen Richtwerten fest — Pauschalen gibt es dafür nicht. 3.

Mehrbedarfe addieren: Falls zutreffend, kommen gesetzliche Mehrbedarfe dazu (zum Beispiel für Alleinerziehende oder aus gesundheitlichen Gründen). 4.

Einkommen abziehen: Von diesem Gesamtbedarf ziehen wir dein anrechenbares Einkommen ab — also Lohn, Rente oder andere Einkünfte nach Abzug der Freibeträge. 5.

Ergebnis: Was übrig bleibt, ist dein monatlicher Anspruch auf Grundsicherungsgeld. Ist das Ergebnis null oder negativ, hast du keinen Anspruch.

Der Rechner gibt dir eine ehrliche Ersteinschätzung — die rechtsverbindliche Berechnung erstellt immer dein Jobcenter im Bescheid.

Bürgergeld ist abgeschafft? Die Wahrheit über die Umbenennung

Ja und nein — und genau das verwirrt so viele. Die Fakten: Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den wohngeld-rechner heranziehen.

  • Der Name "Bürgergeld" ist seit 1. Juli 2026 Geschichte. Die Leistung heißt offiziell Grundsicherungsgeld (auch "Neue Grundsicherung" genannt). Behörden, Jobcenter-Bescheide und Formulare wurden umgestellt.
  • Dein Geld bleibt gleich. Die Regelsätze wurden nicht gekürzt: 563 €, 506 € und bis zu 471 € gelten weiter. Wer bereits Leistungen bezog, musste keinen neuen Antrag stellen — der Bezug läuft unter dem neuen Namen weiter.
  • Die Regeln wurden schärfer, nicht die Sätze. Das ist der eigentliche Kern der Reform: Vermögen wird ab dem ersten Tag geprüft (keine Karenzzeit mehr), Sanktionen bei Pflichtverletzungen können bis zur kompletten Streichung gehen, und das Jobcenter vermittelt wieder vorrangig in Arbeit statt in Maßnahmen.
  • Warum du trotzdem hier richtig bist: Millionen Menschen suchen weiter nach "Bürgergeld-Rechner" — die Frage dahinter (wie viel steht mir zu?) ist dieselbe geblieben. Diese Seite beantwortet sie mit dem aktuellen Recht.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026 — das Reformjahr:

    1. Juli 2026: Umbenennung in Grundsicherungsgeld; Ende der Vermögens-Karenzzeit; Sanktionen bis 100 % möglich; Vermittlungsvorrang; Kooperationsplan ersetzt die Eingliederungsvereinbarung.
  • Regelsätze 2026: Keine Erhöhung — nach der Nullrunde 2025 bleiben 563 € / 506 € / bis zu 471 € auch 2026 unverändert (Nullrunde, beschlossen vom Bundesfinanzministerium).
  • Vermögen: Bereits seit Juli 2025 war die Schonfrist für die Vermögensprüfung von zwölf auf sechs Monate verkürzt worden; seit Juli 2026 gibt es gar keine Karenzzeit mehr.

2027 — Stand Oktober 2026: Eine Regelsatz-Erhöhung für 2027 ist nicht beschlossen. Ob und wie die Sätze zum 1. Januar 2027 angepasst werden, entscheidet sich erfahrungsgemäß erst im Herbst 2026 per Verordnung.

Politisch diskutiert wird parallel eine weitergehende Strukturreform (Vereinfachung, Zusammenlegung von Leistungen) — auch dazu liegt noch kein Gesetz vor. Wir aktualisieren diese Seite, sobald Zahlen feststehen.

Beispielrechnung

Nehmen wir eine alleinstehende Person ohne Einkommen, Miete 480 € warm (vom Jobcenter als angemessen anerkannt):

  1. Regelsatz: 563 € (Alleinstehende, 2026).
  2. Wohnkosten: + 480 €.
  3. Gesamtbedarf: 563 € + 480 € = 1.043 €.
  4. Anrechenbares Einkommen: 0 €.
  5. Anspruch: 1.043 € Grundsicherungsgeld pro Monat.

Zweites Beispiel — Aufstocker: Ein Paar (2 × 506 € = 1.012 €) mit einem Kind (angenommen 390 € Regelsatzanteil) und 700 € Warmmiete hat einen Bedarf von 2.102 €. Bei 1.400 € anrechenbarem Nettoeinkommen beträgt der Anspruch 2.102 € − 1.400 € = 702 € pro Monat — plus die Kranken- und Pflegeversicherung, die das Jobcenter übernimmt.

Typische Fehler

  1. Noch "Bürgergeld" in Anträge schreiben: Nutze den aktuellen Begriff Grundsicherungsgeld — veraltete Formulare oder Begriffe verzögern die Bearbeitung.

  2. Vermögen verschweigen: Seit Juli 2026 gibt es keine Karenzzeit mehr.

Gib dein Vermögen von Anfang an vollständig an — Nachfragen und Rückforderungen sind teurer als Ehrlichkeit. 3.

Jobcenter-Termine ignorieren: Unter den neuen Sanktionsregeln können versäumte Termine und abgelehnte Jobangebote bis zu 100 % Kürzung bedeuten. Nimm jeden Brief ernst.

  1. Wohnkosten falsch einschätzen: Nur angemessene Kosten werden übernommen.

Kläre vor einem Umzug mit dem Jobcenter, welche Miete als angemessen gilt — sonst zahlst du die Differenz selbst. 5.

Wohngeld und Kinderzuschlag übersehen: Wer nur knapp hilfebedürftig ist, fährt mit Wohngeld plus Kinderzuschlag oft besser als mit Grundsicherungsgeld — diese Leistungen sind vorrangig und mit weniger Pflichten verbunden. 6.

Keinen Widerspruch prüfen: Jobcenter-Bescheide enthalten regelmäßig Fehler (falsche Einkommensanrechnung, übersehene Mehrbedarfe). Vergleiche den Bescheid mit deinem Ergebnis aus dem buergergeld-rechner und lass ihn prüfen — die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer kinderzuschlag-rechner.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Selbstständige: Einkommen wird auf Basis des voraussichtlichen Jahresgewinns vorläufig bewilligt und später endgültig abgerechnet — lege deine Zahlen realistisch vor, um hohe Rückforderungen zu vermeiden.
  • Studenten und Azubis: Wer dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe hat, ist grundsätzlich vom Grundsicherungsgeld ausgeschlossen — mit Ausnahmen (zum Beispiel bei Wohngeld-Kombinationen oder Härtefällen).
  • Alleinerziehende: Es gibt einen gesetzlichen Mehrbedarf für Alleinerziehende sowie den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss — beides zusätzlich zum Regelsatz.
  • Menschen mit Behinderung: Mehrbedarfe für kostenaufwendige Ernährung oder Teilhabeleistungen können den Regelsatz erhöhen; das Jobcenter prüft das im Einzelfall.
  • EU-Bürger: Das Aufenthaltsrecht entscheidet über den Anspruch — wer nur zur Arbeitssuche in Deutschland ist, hat in den ersten Monaten in der Regel keinen Anspruch.
  • Übergang aus dem alten System: Laufende Bürgergeld-Bescheide gelten unter dem neuen Namen weiter; es war kein Neuantrag nötig. Neue Bescheide tragen seit Juli 2026 die Bezeichnung Grundsicherungsgeld.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis aus dem buergergeld-rechner zeigt, ob sich ein Antrag lohnt und in welcher Größenordnung du liegst. So geht es weiter:

  1. Antrag stellen: Den Antrag auf Grundsicherungsgeld stellst du beim Jobcenter — online, persönlich oder schriftlich.

Er wirkt auf den Monatsersten des Antragsmonats zurück. 2.

Unterlagen bereitlegen: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge, Einkommensnachweise, Nachweise über Vermögen. Je vollständiger, desto schneller der Bescheid.

  1. Vorrangige Leistungen prüfen: Lass parallel prüfen, ob Wohngeld und Kinderzuschlag für dich reichen — das erspart dir die strengeren Pflichten des Grundsicherungsgelds.

  2. Bescheid kontrollieren: Vergleiche Regelsatz, Wohnkosten und Einkommensanrechnung mit deiner Rechnung hier.

Bei Abweichungen: Widerspruch innerhalb eines Monats. 5.

Pflichten ernst nehmen: Termine wahrnehmen, Mitwirkungspflichten erfüllen, Veränderungen sofort melden — die neuen Sanktionsregeln lassen wenig Spielraum.

Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Sozial- oder Rechtsberatung — für deinen Einzelfall wende dich an das Jobcenter, einen Sozialverband oder eine Beratungsstelle.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Rechtsgrundlage:** SGB II in der Fassung der Reform zum 1. Juli 2026 (Bundestag-Beschluss 5.3.2026); Leistung jetzt "Grundsicherungsgeld". - **Regelsätze 2026 (unverändert, Nullrunde):** Alleinstehende 563 €/Monat; Partner je 506 €/Monat; Kinder bis zu 471 €/Monat (altersgestaffelt). - **Kernformel:** Anspruch = (Regelsatz + angemessene KdU + Mehrbedarfe) − anrechenbares Einkommen. Ergebnis < 0 → 0 (kein Anspruch). - **KdU:** keine Pauschale — örtliche Angemessenheitsgrenzen des Jobcenters; Nutzereingabe. - **Einkommen:** Bruttoeinkommen minus Freibeträge nach SGB II (vereinfachte Nutzereingabe als anrechenbares Nettoeinkommen; Detail-Freibeträge im Bescheid). - **Vermögen:** kein Rechenparameter — Hinweis auf Prüfung ab Tag 1 (keine Karenzzeit seit 1.7.2026). - **Rundung:** Euro, zwei Nachkommastellen; Anzeige gerundet auf volle Euro. - **Datenquellen:** Regelsätze 2026 (BMAS/Bundestag); Reform-Details (Gesetzestext 5.3.2026, Jobcenter-Informationen).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Ist das Bürgergeld wirklich abgeschafft?

Der Name ist seit 1. Juli 2026 abgeschafft — die Leistung existiert als Grundsicherungsgeld mit unveränderten Regelsätzen weiter. Die Regeln wurden allerdings verschärft.

2 Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

563 € für Alleinstehende, 506 € pro Partner und bis zu 471 € pro Kind. Das ist eine Nullrunde — keine Erhöhung gegenüber 2025.

3 Muss ich einen neuen Antrag stellen?

Nein. Wer bereits Bürgergeld bezog, wird automatisch im neuen System weitergeführt. Nur wer neu hilfebedürftig wird, stellt einen Erstantrag auf Grundsicherungsgeld.

4 Was ändert sich beim Vermögen?

Die Karenzzeit ist weg: Vermögen wird seit Juli 2026 vom ersten Tag an geprüft. Gib es vollständig an, um Rückforderungen zu vermeiden.

5 Wie hoch können Sanktionen jetzt sein?

Bei Pflichtverletzungen kann die Leistung um bis zu 100 % gekürzt werden — deutlich schärfer als früher.

6 Was ist der Kooperationsplan?

Er ersetzt die Eingliederungsvereinbarung: Jobcenter und Leistungsbeziehende legen gemeinsam die Schritte zurück in Arbeit fest, mit klaren Mitwirkungspflichten.

7 Gibt es 2027 eine Erhöhung?

Stand Oktober 2026 ist nichts beschlossen. Über die Regelsätze 2027 wird erfahrungsgemäß im Herbst 2026 per Verordnung entschieden.

8 Was passiert mit meinen Wohnkosten?

Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung werden weiter übernommen. Der besondere Schutz hoher Mieten in der Anfangszeit wurde jedoch verkürzt — kläre Umzüge vorher mit dem Jobcenter.

9 Kann ich Grundsicherungsgeld und Wohngeld gleichzeitig bekommen?

Nein, das schließt sich aus: Wer Grundsicherungsgeld bezieht, dessen Wohnkosten sind bereits abgedeckt. Wohngeld ist die Alternative für Haushalte knapp über der Hilfebedürftigkeit.

10 Übernimmt das Jobcenter meine Krankenversicherung?

Ja. Leistungsbeziehende werden über das Jobcenter kranken- und pflegeversichert — zusätzlich zum errechneten Geldbetrag.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Bundestag-Beschluss zur Reform vom 5. März 2026, Inkrafttreten 1. Juli 2026 (Umbenennung in Grundsicherungsgeld)
  • • Regelsätze 2026: 563 € / 506 € / bis zu 471 € (Nullrunde 2025–2026, Bundesfinanzministerium)
  • • Vermögensprüfung: Karenzzeit-Fenster Juli 2025 von 12 auf 6 Monate verkürzt; seit Juli 2026 keine Karenzzeit (SGB II n.F.)
  • • Sanktionen bis 100 %, Vermittlungsvorrang, Kooperationsplan (Reformgesetz 2026)
  • • Jobcenter München / Bundesagentur für Arbeit — Fortführung der Unterstützung im neuen System