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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Grundsicherung-im-Alter-Rechner: Deine Rente aufstocken

Deine Rente reicht nicht für Miete und Leben? Dann prüfe unbedingt deinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter — die Sozialleistung nach dem 4. Kapitel des SGB XII für Menschen, die die Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Mit diesem grundsicherung-im-alter-rechner schätzt du in wenigen Minuten, wie viel dir zusteht: Regelbedarf (563 Euro für Alleinstehende) plus angemessene Wohnkosten, abzüglich deiner anrechenbaren Rente — inklusive des oft übersehenen Rentenfreibetrags, der deinen Anspruch deutlich erhöhen kann. Stand: Oktober 2026. Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Rentenberatung; über den Anspruch entscheidet das Sozialamt nach Prüfung deiner Unterlagen.

Interaktiver Grundsicherung-im-alter-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Haushaltslage — Alleinstehend (563 €) / mit Partner (506 € pro Person)

Zahl

Nettorente monatlich — Deine monatliche Nettorente nach Abzug der Sozialbeiträge, in Euro.

Zahl

Sonstiges Einkommen — Betriebsrente, Privatrente, Mieteinnahmen u. a., monatlich in Euro.

Zahl

Warmmiete monatlich — Deine tatsächliche Warmmiete; das Sozialamt prüft die Angemessenh...

Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten — Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererzieh...

Mehrbedarfe — Merkzeichen G (95,71 €), kostenaufwändige Ernährung u. a.

Zahl, optional

Vermögen — Sparguthaben u. a. in Euro; bis 10.000 € pro Person geschützt.

Berechnungsergebnis
Berechnungsergebnis
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Steuer- / Abgabenanteil 642,80 €
Nettobetrag 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

"Orientierungshilfe, kein Bescheid. Ersetzt keine Rechts- oder Rentenberatung; über den Anspruch entscheidet das Sozialamt.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist die Sozialleistung des 4. Kapitels SGB XII für Bedürftige ab der gesetzlichen Altersgrenze sowie für volljährige, dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen. 2026 beträgt der Regelbedarf 563 Euro für Alleinstehende (Stufe 1) und 506 Euro pro Partner; angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie anerkannte Mehrbedarfe kommen hinzu. Von deiner Rente bleiben bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten bis zu 281,50 Euro anrechnungsfrei — der Rest wird vom Bedarf abgezogen. Das Vermögen bis 10.000 Euro pro Person bleibt geschützt, und Kinder werden erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt herangezogen.

So funktioniert der grundsicherung-im-alter-rechner

Der Rechner folgt der Berechnungslogik des Sozialamts — vereinfacht auf die Größen, die in den meisten Fällen den Unterschied machen:

  1. Bedarf ermitteln: Regelbedarf nach deiner Haushaltslage (563 Euro alleinstehend, 506 Euro pro Partner) plus deine angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung plus anerkannte Mehrbedarfe — etwa 17 Prozent des Regelsatzes (95,71 Euro) bei Merkzeichen G.

  2. Rentenfreibetrag abziehen: Hast du mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege), bleiben 100 Euro deiner Rente plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags anrechnungsfrei — maximal die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1, also 281,50 Euro im Monat.

Der Rechner fragt deshalb nach deinen Grundrentenzeiten. 3.

Anrechenbares Einkommen: Deine Nettorente (gesetzlich, betrieblich, privat) minus dem Rentenfreibetrag ergibt das anrechenbare Einkommen. 4.

Anspruch: Bedarf minus anrechenbares Einkommen = dein Grundsicherungsanspruch. Ist das Ergebnis null oder negativ, besteht voraussichtlich kein Anspruch.

Wichtig: Das ist nicht das Grundsicherungsgeld — also nicht die frühere Bürgergeld-Leistung nach SGB II für Erwerbsfähige. Diese Seite hier betrifft ausschließlich die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII.

Wer noch erwerbsfähig ist, gehört ins andere System. Genau diese Systemlogik bildet der grundsicherung-im-alter-rechner ab.

Was ändert sich 2026 / 2027?

  • Regelsätze 2026 unverändert: Die dritte Nullrunde in Folge — 563 Euro für Alleinstehende gelten seit Januar 2024. Rechnerisch hätte der Regelsatz 2026 bei 557 Euro gelegen; die Besitzschutzregelung (§ 28a Abs. 5 SGB XII) verhindert eine Absenkung unter 563 Euro.
  • Regelsatz 2027 noch nicht beschlossen: Stand Oktober 2026 ist offen, ob es 2027 erneut eine Nullrunde gibt. Das Kabinett hat am 6. Juli 2026 den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes gebilligt, das die Fortschreibung der Regelbedarfe ändern soll (Mischindex aus 70 Prozent Preis- und 30 Prozent Lohnentwicklung, Wegfall der ergänzenden Inflationsfortschreibung). Der Bundestag beriet in erster Lesung am 8. September 2026, eine Anhörung im Haushaltsausschuss war für den 12. Oktober 2026 angesetzt — beschlossen ist noch nichts. Die Regelsätze der Grundsicherung im Alter sind an diese Entscheidung gekoppelt.
  • Rentenfreibetrag stabil: Die Grenze von 281,50 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) gilt weiter; bei 33 Jahren Grundrentenzeiten schöpfst du sie voll aus.
  • Schonvermögen: 10.000 Euro pro volljähriger Person bleiben geschützt; zusätzlich gilt ein angemessenes Kraftfahrzeug als geschützt, solange sein Verkehrswert 7.500 Euro nicht übersteigt. Eine selbst bewohnte, angemessene Immobilie wird nicht verwertet.
  • Wohngeld zuerst prüfen: Das Wohngeld ist eine vorrangige Leistung — wer mit Wohngeld plus Rente über den Grundsicherungsbedarf kommt, erhält keine Grundsicherung. Der Rechner weist darauf hin, weil viele Ältere den Wohngeld-Antrag schlicht vergessen.

Beispielrechnung

Fall: Eine alleinstehende Rentnerin, 72, bezieht eine Nettorente von 820 Euro (nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Ihre Warmmiete beträgt 480 Euro und wird vom Sozialamt als angemessen anerkannt. Sie kann 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen.

Schritt 1 — Bedarf: Regelbedarf Stufe 1: 563 Euro + Warmmiete 480 Euro = 1.043 Euro Gesamtbedarf. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den wohngeld-rechner heranziehen.

Schritt 2 — Rentenfreibetrag: 100 Euro Grundfreibetrag + 30 Prozent von (820 − 100) Euro = 100 + 216 = 316 Euro. Gekappt auf den Höchstwert von 281,50 Euro → Freibetrag 281,50 Euro.

Schritt 3 — Anrechenbare Rente: 820 − 281,50 = 538,50 Euro.

Schritt 4 — Anspruch: 1.043 − 538,50 = 504,50 Euro Grundsicherung im Alter pro Monat.

Ohne den Nachweis der Grundrentenzeiten läge der Anspruch nur bei 223 Euro (1.043 − 820). Der Freibetrag bringt hier also 281,50 Euro mehr im Monat — über 3.300 Euro im Jahr. Genau deshalb fragt der Rechner ausdrücklich nach deinen Beitragsjahren.

Typische Fehler

  1. Keinen Antrag stellen: Der häufigste Fehler überhaupt.

Viele Rentner schämen sich oder glauben, das "verdiente" Geld stehe ihnen nicht zu — dabei ist die Grundsicherung im Alter ein Rechtsanspruch wie die Rente selbst. 2.

Angst vor dem Unterhaltsrückgriff: Kinder müssen erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zahlen — das betrifft die wenigsten Familien. Lass dich davon nicht vom Antrag abhalten.

  1. Grundrentenzeiten nicht nachweisen: Ohne den Nachweis der 33 Jahre entgeht dir der Rentenfreibetrag von bis zu 281,50 Euro.

Die Rentenversicherung kann dir eine Kontenklärung ausstellen. 4.

Vermögen falsch einschätzen: 10.000 Euro Schonvermögen pro Person, ein angemessenes Auto bis 7.500 Euro Verkehrswert und die selbst genutzte Wohnung bleiben unangetastet. Du musst nicht erst alles aufbrauchen.

  1. Wohngeld vergessen: Prüfe immer zuerst, ob Wohngeld reicht — es ist vorrangig und unkomplizierter.

Erst wenn Wohngeld plus Rente den Bedarf nicht decken, kommt die Grundsicherung ins Spiel. 6.

Zu spät beantragen: Grundsicherung wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt — nicht rückwirkend. Wer Monate wartet, verschenkt bares Geld.

Sonderfälle / Ausnahmen

Dauerhaft voll erwerbsgemindert unter der Altersgrenze: Auch volljährige Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (also nicht nur vorübergehend), erhalten Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII — unabhängig vom Alter, ab 18 Jahren.

Wer nur teilweise erwerbsgemindert ist, fällt dagegen unter andere Systeme.

Ehepaare: Jeder Partner erhält den Regelbedarf der Stufe 2 (506 Euro); Einkommen und Vermögen beider werden gemeinsam angerechnet, die Wohnkosten geteilt. Der Rechner fragt deshalb die Haushaltsgröße ab. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer buergergeld-rechner.

Mehrbedarfe: Neben dem Regelbedarf erkennt das Sozialamt Mehrbedarfe an — etwa 17 Prozent des Regelsatzes (95,71 Euro) bei Merkzeichen G oder bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen. Diese erhöhen den Bedarf und damit den Anspruch.

Ausländische Renten: Renten aus dem Ausland werden grundsätzlich angerechnet — der Rechner nimmt sie als sonstiges Einkommen auf. Besonderheiten (z. B. ausländische Sozialleistungen) prüft das Sozialamt im Einzelfall.

Antrag beim Sozialamt — oder über die Rentenversicherung: Zuständig ist das Sozialamt deiner Stadt oder deines Landkreises. Die Deutsche Rentenversicherung muss dich aber über die Leistung informieren und deinen Antrag entgegennehmen und weiterleiten — ein guter Weg, wenn du ohnehin einen Beratungstermin hast.

Folgeantrag: Die Bewilligung läuft in der Regel ein Jahr; danach ist ein Folgeantrag nötig. Ändert sich absehbar nichts am Einkommen, kann die Bewilligung auch länger laufen.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis zeigt, ob sich ein Antrag lohnt — und was du als Nächstes tust:

  • Anspruch über null: Stelle den Antrag beim Sozialamt. Lege Rentenbescheide, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge der letzten drei Monate und Vermögensnachweise bei. Viele Kommunen stellen Formulare und Merkblätter online bereit.
  • Kein Anspruch: Prüfe, ob du alle Eingaben korrekt gemacht hast — besonders die Grundrentenzeiten und die Mehrbedarfe. Und denke ans Wohngeld: Es kann die Lücke schließen, wenn die Grundsicherung knapp scheitert.
  • Knapp über der Grenze: Achte auf jede Veränderung — sinkt die Rente oder steigen Miete und Heizkosten, lohnt sich eine neue Berechnung. Der grundsicherung-im-alter-rechner steht dir jederzeit erneut zur Verfügung.
  • Unsicher bei den Unterlagen: Die Rentenversicherung bietet Beratungstermine an, in denen geprüft wird, ob für dich die Grundsicherung nach SGB XII oder — bei Erwerbsfähigkeit — das Grundsicherungsgeld nach SGB II zuständig ist. Diese Abklärung ist kostenlos.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Bedarf:** Regelbedarf nach Haushaltslage (Alleinstehend 563 € / Partner je 506 €, Regelbedarfsstufen 2026 nach § 28 SGB XII) + angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung (Nutzereingabe; Angemessenheit prüft das Sozialamt) + anerkannte Mehrbedarfe (Merkzeichen G: 17 % von 563 = 95,71 €; kostenaufwändige Ernährung nach ärztlichem Nachweis — Satz vom Sozialamt festgelegt). - **Rentenfreibetrag (§ 82a SGB XII):** Falls Grundrentenzeiten ≥ 33 Jahre: Freibetrag = min(100 € + 0,30 × (Nettorente − 100 €), 281,50 €). Falls < 33 Jahre: kein Freibetrag nach § 82a. Für Betriebs- und Riesterrenten gilt die gleiche Logik nach § 82 SGB XII. - **Anrechenbares Einkommen:** (Nettorente + sonstiges Einkommen) − Rentenfreibetrag; mindestens 0. - **Anspruch:** Bedarf − anrechenbares Einkommen; Ergebnis < 0 → 0 ("voraussichtlich kein Anspruch"). Rundung auf Cent, Anzeige auf volle Euro. - **Vermögensprüfung (Hinweislogik):** Vermögen ≤ 10.000 € pro Person → "voraussichtlich unschädlich"; darüber → Hinweis "Sozialamt prüft Verwertbarkeit". Angemessenes Kfz bis 7.500 € Verkehrswert und selbst bewohnte angemessene Immobilie als geschützt ausweisen. - **Datenquellen:** Regelbedarfe 2026 (563/506 €, Besitzschutz § 28a Abs. 5 SGB XII); Rentenfreibetrag § 82a SGB XII (max. 281,50 €); Schonvermögen 10.000 € (Schonbeträge-Verordnung); Unterhaltsrückgriff 100.000 € Jahreseinkommen; Mehrbedarf G 17 %; Altersgrenze 67 für Geburtsjahrgang 1964 und jünger.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Bedürftige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben — sowie volljährige, dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen. Das regelt das 4. Kapitel des SGB XII. Voraussetzung ist Bedürftigkeit: Rente und Vermögen reichen nicht für den Lebensunterhalt.

2 Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter 2026?

Der Regelbedarf beträgt 563 Euro für Alleinstehende (Stufe 1) und 506 Euro pro Partner. Dazu kommen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie anerkannte Mehrbedarfe. Die tatsächliche Auszahlung hängt von deiner anrechenbaren Rente ab.

3 Wie funktioniert der Rentenfreibetrag bei 33 Jahren Grundrentenzeiten?

Von deiner Rente bleiben 100 Euro plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags anrechnungsfrei — maximal die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1, also 281,50 Euro monatlich. Entscheidend sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege), nicht ein tatsächlich gezahlter Grundrentenzuschlag.

4 Wie viel Vermögen darf ich behalten?

10.000 Euro pro volljähriger Person bleiben als Schonvermögen geschützt. Zusätzlich sind ein angemessenes Auto (Verkehrswert bis 7.500 Euro) und die selbst bewohnte, angemessene Immobilie geschützt.

5 Müssen meine Kinder für mich zahlen?

Erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro werden Kinder zum Unterhalt herangezogen. Für die allermeisten Familien ist der Unterhaltsrückgriff damit kein Thema — er sollte dich nicht vom Antrag abhalten.

6 Wo und wie stelle ich den Antrag?

Beim Sozialamt deiner Stadt oder deines Landkreises — persönlich, schriftlich oder online, wo die Kommune das anbietet. Die Deutsche Rentenversicherung muss deinen Antrag ebenfalls entgegennehmen und ans Sozialamt weiterleiten. Lege Rentenbescheide, Mietvertrag, Kontoauszüge und Vermögensnachweise bei.

7 Wird die Grundsicherung rückwirkend gezahlt?

Nein. Sie wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung bewilligt. Warte also nicht — jeder versäumte Monat ist verloren.

8 Was ist der Unterschied zum Grundsicherungsgeld?

Das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II ist für erwerbsfähige Menschen zuständig und wird vom Jobcenter gezahlt. Die Grundsicherung im Alter nach SGB XII gilt für Menschen ab der Altersgrenze und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte — zuständig ist das Sozialamt. Die Systeme haben unterschiedliche Regeln, etwa beim Rentenfreibetrag.

9 Kann ich Grundsicherung und Wohngeld gleichzeitig bekommen?

Nein — das Wohngeld ist eine vorrangige Leistung. Reichen Wohngeld plus Rente für den Bedarf, gibt es keine Grundsicherung. Prüfe deshalb immer zuerst das Wohngeld; es ist oft die unkompliziertere Lösung.

10 Muss ich die Grundsicherung jedes Jahr neu beantragen?

In der Regel ja — die Bewilligung läuft meist ein Jahr, dann ist ein Folgeantrag nötig. Ist absehbar, dass sich dein Einkommen nicht ändert, kann die Bewilligung auch für einen längeren Zeitraum erfolgen.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • 4. Kapitel SGB XII (§§ 41 ff.) — Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; § 28 SGB XII (Regelbedarfsstufen); § 28a Abs. 5 SGB XII (Besitzschutz 563 €)
  • • § 82 und § 82a SGB XII — Einkommensanrechnung und Rentenfreibetrag (max. 281,50 € bei 33 Jahren Grundrentenzeiten)
  • • Schonbeträge-Verordnung — Schonvermögen 10.000 € je volljähriger Person; angemessenes Kfz bis 7.500 € Verkehrswert
  • • Unterhaltsrückgriff erst ab 100.000 € Jahreseinkommen der Kinder (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
  • • Haushaltsbegleitgesetz 2027 (Regierungsentwurf, Kabinettbeschluss 6.7.2026; 1. Lesung Bundestag 8.9.2026; Anhörung 12.10.2026) — Regelbedarfe 2027 noch nicht beschlossen
  • • Deutsche Rentenversicherung — Antragsannahme und Weiterleitung ans Sozialamt; Kontenklärung für Grundrentenzeiten