So funktioniert der grundsicherung-im-alter-rechner
Der Rechner folgt der Berechnungslogik des Sozialamts — vereinfacht auf die Größen, die in den meisten Fällen den Unterschied machen:
Bedarf ermitteln: Regelbedarf nach deiner Haushaltslage (563 Euro alleinstehend, 506 Euro pro Partner) plus deine angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung plus anerkannte Mehrbedarfe — etwa 17 Prozent des Regelsatzes (95,71 Euro) bei Merkzeichen G.
Rentenfreibetrag abziehen: Hast du mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege), bleiben 100 Euro deiner Rente plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags anrechnungsfrei — maximal die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1, also 281,50 Euro im Monat.
Der Rechner fragt deshalb nach deinen Grundrentenzeiten. 3.
Anrechenbares Einkommen: Deine Nettorente (gesetzlich, betrieblich, privat) minus dem Rentenfreibetrag ergibt das anrechenbare Einkommen. 4.
Anspruch: Bedarf minus anrechenbares Einkommen = dein Grundsicherungsanspruch. Ist das Ergebnis null oder negativ, besteht voraussichtlich kein Anspruch.
Wichtig: Das ist nicht das Grundsicherungsgeld — also nicht die frühere Bürgergeld-Leistung nach SGB II für Erwerbsfähige. Diese Seite hier betrifft ausschließlich die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII.
Wer noch erwerbsfähig ist, gehört ins andere System. Genau diese Systemlogik bildet der grundsicherung-im-alter-rechner ab.
Was ändert sich 2026 / 2027?
- Regelsätze 2026 unverändert: Die dritte Nullrunde in Folge — 563 Euro für Alleinstehende gelten seit Januar 2024. Rechnerisch hätte der Regelsatz 2026 bei 557 Euro gelegen; die Besitzschutzregelung (§ 28a Abs. 5 SGB XII) verhindert eine Absenkung unter 563 Euro.
- Regelsatz 2027 noch nicht beschlossen: Stand Oktober 2026 ist offen, ob es 2027 erneut eine Nullrunde gibt. Das Kabinett hat am 6. Juli 2026 den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes gebilligt, das die Fortschreibung der Regelbedarfe ändern soll (Mischindex aus 70 Prozent Preis- und 30 Prozent Lohnentwicklung, Wegfall der ergänzenden Inflationsfortschreibung). Der Bundestag beriet in erster Lesung am 8. September 2026, eine Anhörung im Haushaltsausschuss war für den 12. Oktober 2026 angesetzt — beschlossen ist noch nichts. Die Regelsätze der Grundsicherung im Alter sind an diese Entscheidung gekoppelt.
- Rentenfreibetrag stabil: Die Grenze von 281,50 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) gilt weiter; bei 33 Jahren Grundrentenzeiten schöpfst du sie voll aus.
- Schonvermögen: 10.000 Euro pro volljähriger Person bleiben geschützt; zusätzlich gilt ein angemessenes Kraftfahrzeug als geschützt, solange sein Verkehrswert 7.500 Euro nicht übersteigt. Eine selbst bewohnte, angemessene Immobilie wird nicht verwertet.
- Wohngeld zuerst prüfen: Das Wohngeld ist eine vorrangige Leistung — wer mit Wohngeld plus Rente über den Grundsicherungsbedarf kommt, erhält keine Grundsicherung. Der Rechner weist darauf hin, weil viele Ältere den Wohngeld-Antrag schlicht vergessen.
Beispielrechnung
Fall: Eine alleinstehende Rentnerin, 72, bezieht eine Nettorente von 820 Euro (nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Ihre Warmmiete beträgt 480 Euro und wird vom Sozialamt als angemessen anerkannt. Sie kann 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen.
Schritt 1 — Bedarf: Regelbedarf Stufe 1: 563 Euro + Warmmiete 480 Euro = 1.043 Euro Gesamtbedarf. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den wohngeld-rechner heranziehen.
Schritt 2 — Rentenfreibetrag: 100 Euro Grundfreibetrag + 30 Prozent von (820 − 100) Euro = 100 + 216 = 316 Euro. Gekappt auf den Höchstwert von 281,50 Euro → Freibetrag 281,50 Euro.
Schritt 3 — Anrechenbare Rente: 820 − 281,50 = 538,50 Euro.
Schritt 4 — Anspruch: 1.043 − 538,50 = 504,50 Euro Grundsicherung im Alter pro Monat.
Ohne den Nachweis der Grundrentenzeiten läge der Anspruch nur bei 223 Euro (1.043 − 820). Der Freibetrag bringt hier also 281,50 Euro mehr im Monat — über 3.300 Euro im Jahr. Genau deshalb fragt der Rechner ausdrücklich nach deinen Beitragsjahren.
Typische Fehler
- Keinen Antrag stellen: Der häufigste Fehler überhaupt.
Viele Rentner schämen sich oder glauben, das "verdiente" Geld stehe ihnen nicht zu — dabei ist die Grundsicherung im Alter ein Rechtsanspruch wie die Rente selbst. 2.
Angst vor dem Unterhaltsrückgriff: Kinder müssen erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zahlen — das betrifft die wenigsten Familien. Lass dich davon nicht vom Antrag abhalten.
- Grundrentenzeiten nicht nachweisen: Ohne den Nachweis der 33 Jahre entgeht dir der Rentenfreibetrag von bis zu 281,50 Euro.
Die Rentenversicherung kann dir eine Kontenklärung ausstellen. 4.
Vermögen falsch einschätzen: 10.000 Euro Schonvermögen pro Person, ein angemessenes Auto bis 7.500 Euro Verkehrswert und die selbst genutzte Wohnung bleiben unangetastet. Du musst nicht erst alles aufbrauchen.
- Wohngeld vergessen: Prüfe immer zuerst, ob Wohngeld reicht — es ist vorrangig und unkomplizierter.
Erst wenn Wohngeld plus Rente den Bedarf nicht decken, kommt die Grundsicherung ins Spiel. 6.
Zu spät beantragen: Grundsicherung wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt — nicht rückwirkend. Wer Monate wartet, verschenkt bares Geld.
Sonderfälle / Ausnahmen
Dauerhaft voll erwerbsgemindert unter der Altersgrenze: Auch volljährige Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (also nicht nur vorübergehend), erhalten Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII — unabhängig vom Alter, ab 18 Jahren.
Wer nur teilweise erwerbsgemindert ist, fällt dagegen unter andere Systeme.
Ehepaare: Jeder Partner erhält den Regelbedarf der Stufe 2 (506 Euro); Einkommen und Vermögen beider werden gemeinsam angerechnet, die Wohnkosten geteilt. Der Rechner fragt deshalb die Haushaltsgröße ab. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer buergergeld-rechner.
Mehrbedarfe: Neben dem Regelbedarf erkennt das Sozialamt Mehrbedarfe an — etwa 17 Prozent des Regelsatzes (95,71 Euro) bei Merkzeichen G oder bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen. Diese erhöhen den Bedarf und damit den Anspruch.
Ausländische Renten: Renten aus dem Ausland werden grundsätzlich angerechnet — der Rechner nimmt sie als sonstiges Einkommen auf. Besonderheiten (z. B. ausländische Sozialleistungen) prüft das Sozialamt im Einzelfall.
Antrag beim Sozialamt — oder über die Rentenversicherung: Zuständig ist das Sozialamt deiner Stadt oder deines Landkreises. Die Deutsche Rentenversicherung muss dich aber über die Leistung informieren und deinen Antrag entgegennehmen und weiterleiten — ein guter Weg, wenn du ohnehin einen Beratungstermin hast.
Folgeantrag: Die Bewilligung läuft in der Regel ein Jahr; danach ist ein Folgeantrag nötig. Ändert sich absehbar nichts am Einkommen, kann die Bewilligung auch länger laufen.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis zeigt, ob sich ein Antrag lohnt — und was du als Nächstes tust:
- Anspruch über null: Stelle den Antrag beim Sozialamt. Lege Rentenbescheide, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge der letzten drei Monate und Vermögensnachweise bei. Viele Kommunen stellen Formulare und Merkblätter online bereit.
- Kein Anspruch: Prüfe, ob du alle Eingaben korrekt gemacht hast — besonders die Grundrentenzeiten und die Mehrbedarfe. Und denke ans Wohngeld: Es kann die Lücke schließen, wenn die Grundsicherung knapp scheitert.
- Knapp über der Grenze: Achte auf jede Veränderung — sinkt die Rente oder steigen Miete und Heizkosten, lohnt sich eine neue Berechnung. Der grundsicherung-im-alter-rechner steht dir jederzeit erneut zur Verfügung.
- Unsicher bei den Unterlagen: Die Rentenversicherung bietet Beratungstermine an, in denen geprüft wird, ob für dich die Grundsicherung nach SGB XII oder — bei Erwerbsfähigkeit — das Grundsicherungsgeld nach SGB II zuständig ist. Diese Abklärung ist kostenlos.