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Rente & Vorsorge • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Renteneintrittsalter-rechner: dein Rentenbeginn

Wann kann ich endlich in Rente gehen? Wenn du dir diese Frage stellst, bist du nicht allein – das genaue Datum hängt von deinem Geburtsjahr und deinen Versicherungsjahren ab, nicht von einem festen Alter für alle. Der renteneintrittsalter-rechner ermittelt aus deinem Geburtsdatum deine Regelaltersgrenze, deinen frühestmöglichen Rentenbeginn und die Abschläge bei einem vorzeitigen Start – Schritt für Schritt und mit den aktuellen gesetzlichen Tabellen.

Interaktiver Renteneintrittsalter-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
Pflichtfeld, Format TT.MM.JJJJ, Plausibilität: 1930–heute

1930–heute)

Auswahl: unter 35 / 35 bis 44 / 45 oder mehr

Ja/Nein

Berechnungsergebnis
Deine Regelaltersgrenze
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Dein regulärer Rentenbeginn 642,80 €
Frühester Beginn mit Abschlag 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Schätzung nach §§ 35–38 SGB VI. Keine Rentenberatung – verbindlich ist der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Dein reguläres Renteneintrittsalter – die Regelaltersgrenze – richtet sich nach deinem Geburtsjahr: Wer vor 1947 geboren wurde, geht mit 65 in Rente, für die Jahrgänge 1947 bis 1963 steigt die Grenze schrittweise an, und alle ab 1964 Geborenen erreichen sie mit 67 Jahren. Mit 45 Beitragsjahren kannst du bis zu zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen (ab Jahrgang 1964 also mit 65), mit 35 Beitragsjahren frühestens mit 63 – dann allerdings mit einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat, der lebenslang gilt. Die Rente beginnt grundsätzlich im Folgemonat nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze.

So funktioniert die Berechnung im renteneintrittsalter-rechner

Der Rechner arbeitet mit drei Eingaben: deinem Geburtsdatum, deinen angerechneten Versicherungsjahren und – falls zutreffend – einer Schwerbehinderung. Daraus leitet er in vier Schritten alle für dich relevanten Termine ab.

Schritt 1: Regelaltersgrenze bestimmen. Dein Geburtsjahr wird in der gesetzlichen Tabelle (Anlage 19 zu § 35 SGB VI) nachgeschlagen.

Das Ergebnis ist das Alter, ab dem du die Regelaltersrente ohne jeden Abschlag beziehen kannst – zum Beispiel 66 Jahre und 8 Monate für den Jahrgang 1962.

Schritt 2: Rentenbeginn-Datum berechnen. Die Rente beginnt grundsätzlich mit dem Monat nach Erreichen der Altersgrenze (§ 99 SGB VI).

Wer also am 15. März 2029 seine Regelaltersgrenze erreicht, dessen Rente startet am 1. April 2029. Einzige Ausnahme: Fällt dein Geburtstag auf den Monatsersten, beginnt die Rente bereits in diesem Monat.

Schritt 3: Vorzeitige Optionen prüfen. Hast du mindestens 35 Versicherungsjahre, kannst du frühestens mit 63 in Rente gehen – mit Abschlag.

Hast du 45 Jahre zusammen, greift die abschlagsfreie Frührente für besonders langjährig Versicherte. Bei Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 plus 35 Jahre Wartezeit) gelten eigene, frühere Grenzen.

Schritt 4: Abschlag berechnen. Für jeden Monat, den du vor deiner Regelaltersgrenze in Rente gehst, werden dir 0,3 Prozent deiner Rente abgezogen (§ 77 SGB VI).

Der Abschlag gilt dauerhaft, also auch noch mit 80 oder 90. Umgekehrt gibt es 0,5 Prozent Zuschlag pro Monat, wenn du über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeitest und die Rente später beantragst.

Deine Regelaltersgrenze: Tabelle nach Jahrgang

Die Regelaltersgrenze wurde ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 steigt sie um jeweils einen Monat pro Jahrgang, ab Jahrgang 1959 um jeweils zwei Monate.

Die folgende Tabelle zeigt die komplette Staffel – inklusive der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Wie viel Rente du bekommst, schätzt der renten-rechner heranziehen.

Geburtsjahr Regelaltersgrenze Abschlagsfrei mit 45 Beitragsjahren
vor 1947 65 Jahre 63 Jahre
1947 65 Jahre + 1 Monat 63 Jahre + 1 Monat
1948 65 Jahre + 2 Monate 63 Jahre + 2 Monate
1949 65 Jahre + 3 Monate 63 Jahre + 3 Monate
1950 65 Jahre + 4 Monate 63 Jahre + 4 Monate
1951 65 Jahre + 5 Monate 63 Jahre + 5 Monate
1952 65 Jahre + 6 Monate 63 Jahre + 6 Monate
1953 65 Jahre + 7 Monate 63 Jahre + 2 Monate
1954 65 Jahre + 8 Monate 63 Jahre + 4 Monate
1955 65 Jahre + 9 Monate 63 Jahre + 6 Monate
1956 65 Jahre + 10 Monate 63 Jahre + 8 Monate
1957 65 Jahre + 11 Monate 63 Jahre + 10 Monate
1958 66 Jahre 64 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate 64 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate 64 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate 64 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate 64 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate 64 Jahre + 10 Monate
ab 1964 67 Jahre 65 Jahre

Wichtig: Die 45-Jahre-Rente („Rente für besonders langjährig Versicherte") lässt sich nicht mit Abschlägen weiter vorziehen. Du musst sowohl die 45 Beitragsjahre als auch die in der Tabelle genannte Altersgrenze erreichen.

Zu den 45 Jahren zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und Zeiten mit Arbeitslosengeld I – allerdings nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Aktivrente seit 1. Januar 2026: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, kann seit 2026 bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei erhalten. Das macht das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus erstmals systematisch attraktiv – und ist eine echte Alternative zum früheren Rentenbeginn mit Abschlag.

Die Regelung gilt für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige, Minijobs oder Beamte.

Rentenkohorten 2026: In diesem Jahr erreichen die Jahrgänge 1959 (Regelaltersgrenze 66 Jahre 2 Monate) und 1960 (66 Jahre 4 Monate) schrittweise ihr reguläres Rentenalter. Mit 45 Beitragsjahren können die Jahrgänge 1961 (64 Jahre 6 Monate) und 1962 (64 Jahre 8 Monate) 2026 abschlagsfrei in Rente gehen.

Ausblick 2027: Ab 1. Januar 2027 gilt die dritte Stufe der Mütterrente – für vor 1992 geborene Kinder werden dann ebenfalls drei Erziehungsjahre angerechnet (Details im renten-rechner). Außerdem bleibt das Rentenniveau nach dem beschlossenen Rentenpaket bis 2031 bei 48 Prozent stabil.

An den Altersgrenzen selbst ändert sich 2027 nichts: Die Anhebung auf 67 ist mit dem Jahrgang 1964 abgeschlossen.

Beispielrechnung

Nehmen wir an, du bist am 15. März 1962 geboren und hast durchgehend gearbeitet. Der renteneintrittsalter-rechner ermittelt für dich drei Szenarien:

Szenario 1 – Regelaltersrente: Deine Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und 8 Monaten. Du erreichst sie am 15. November 2028. Deine Rente beginnt am 1. Dezember 2028 – im Folgemonat, ohne jeden Abschlag.

Szenario 2 – 45 Beitragsjahre: Mit 45 Versicherungsjahren darfst du mit 64 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Das ist der 15. November 2026, Rentenbeginn wäre der 1. Dezember 2026 – volle zwei Jahre früher, ohne Abzug.

Szenario 3 – mit 63 und 35 Beitragsjahren: Du könntest bereits am 15. März 2025 in Rente gehen. Das sind 44 Monate vor deiner Regelaltersgrenze.

Der Abschlag beträgt 44 × 0,3 Prozent = 13,2 Prozent – und zwar lebenslang. Bei einer sonst fälligen Rente von 1.500 Euro wären das 198 Euro weniger pro Monat, für immer.

Das Beispiel zeigt, warum sich die Rechnung lohnt: Zwischen Szenario 2 und 3 liegen nur zwei Jahre, aber 13,2 Prozent Rentenunterschied – Monat für Monat, bis ans Lebensende.

Typische Fehler

  1. Geburtstagsmonat mit Rentenbeginn verwechseln.

Die Rente startet nicht an deinem Geburtstag, sondern am Ersten des Folgemonats. Wer das bei der Kündigung oder dem Antrag falsch einplant, verschenkt unter Umständen einen ganzen Monatsbetrag.

  1. Den Abschlag für vorübergehend halten.

Der Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat wird einmal festgesetzt und gilt lebenslang – auch bei späteren Rentenerhöhungen wird er prozentual weiter abgezogen. 3.

Die 45-Jahre-Regel für vorziehbar halten. Anders als die Rente mit 63 lässt sich die abschlagsfreie Frührente für besonders langjährig Versicherte nicht mit Abschlägen noch früher nehmen.

Entweder du erfüllst Alter plus 45 Jahre – oder du fällst auf die 35-Jahre-Regel mit Abschlag zurück. 4.

Falsche Zeiten mitzählen. Arbeitslosengeld-II-Zeiten (Bürgergeld), freiwillige Beiträge ohne Pflichtversicherung und die letzten zwei Jahre Arbeitslosengeld I vor Rentenbeginn zählen nicht zu den 45 Jahren.

Viele überschätzen deshalb ihre anrechenbaren Zeiten. 5.

Die Krankenversicherung der Rentner vergessen. Für die günstige KVdR musst du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein (9/10-Regel).

Wer das verfehlt, zahlt als Rentner deutlich höhere Beiträge – prüfe das unbedingt vor dem Rentenantrag. 6.

Den Antrag zu spät stellen. Die Rente wird nicht automatisch ausgezahlt.

Stelle den Antrag etwa drei Monate vor deinem Wunschtermin – rückwirkend geht nur begrenzt, und eine Kontenklärung beim Versicherungsverlauf dauert oft Wochen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Altersteilzeit als Brücke in die Rente.

Sonderfälle / Ausnahmen

Schwerbehinderte Menschen: Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren gelten frühere Grenzen. Für den Jahrgang 1964 heißt das: abschlagsfrei mit 65 statt 67, frühestens ab 62 mit einem Abschlag von maximal 10,8 Prozent (36 Monate × 0,3 Prozent).

Am Monatsersten geboren: Fällt dein Geburtstag auf den Ersten eines Monats, beginnt deine Rente bereits in diesem Monat – nicht erst im Folgemonat. Der Unterschied beträgt einen vollen Monatsbetrag.

Abschlag ausgleichen per Sonderzahlung: Du kannst einen geplanten Abschlag durch eine Sonderzahlung an die Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen (§ 187a SGB VI). Wie hoch die Zahlung sein muss, berechnet die Deutsche Rentenversicherung individuell – das lohnt sich besonders bei kleineren Abschlägen und guter Gesundheit.

Hinzuverdienst: Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Du kannst also mit 63 in Rente gehen und trotzdem unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Weiterarbeiten mit Zuschlag: Jeder Monat, den du über deine Regelaltersgrenze hinaus arbeitest und die Rente aufschiebst, bringt 0,5 Prozent Zuschlag – dauerhaft. Zusammen mit der Aktivrente (2.000 Euro steuerfrei seit 2026) kann sich das für Gesunde und Gutverdiener mehr lohnen als jeder frühe Start.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Nutze das Ergebnis des renteneintrittsalter-rechner als Startpunkt für deine Planung, nicht als Endpunkt. Prüfe als Nächstes deine Renteninformation: Stimmen die dort gespeicherten Versicherungsjahre mit deiner Erinnerung überein?

Falls Lücken auftauchen – etwa aus Ausbildung, Kindererziehung oder Auslandszeiten –, beantrage rechtzeitig eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Wenn du über einen vorzeitigen Beginn nachdenkst, lass dir parallel ausrechnen, wie hoch dein Abschlag in Euro wäre und ob eine Sonderzahlung ihn ausgleichen kann.

Und falls du gesund bist und deine Arbeit magst: Rechne auch das Gegenmodell – Weiterarbeiten mit Aktivrente und 0,5 Prozent Zuschlag pro Monat. Wie viel Rente dir am Ende monatlich zusteht, schätzt du anschließend mit dem renten-rechner.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- `regelaltersgrenze = LOOKUP(geburtsjahr)` nach Anlage 19 zu § 35 SGB VI: vor 1947 → 65/0; 1947–1957 → 65 + (jahrgang − 1946) Monate; 1958 → 66/0; 1959–1963 → 66 + 2 × (jahrgang − 1958) Monate; ab 1964 → 67/0. - `rentenbeginn = 1. Tag des Monats nach Erreichen der Altersgrenze` (§ 99 Abs. 1 SGB VI); falls Geburtstag = Monatserster → 1. Tag dieses Monats. - `grenze_45 = LOOKUP(geburtsjahr)` nach § 38 SGB VI: bis 1952 → 63/0; 1953–1957 → 63 + 2 × (jahrgang − 1952) Monate; 1958 → 64/0; 1959–1963 → 64 + 2 × (jahrgang − 1958) Monate; ab 1964 → 65/0. Nicht mit Abschlag vorziehbar. - `frühestens_35 = 63. Geburtstag` (§ 36 SGB VI); `abschlag_% = monate_vor_regelaltersgrenze × 0,3` (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI), lebenslang, kaufmännisch auf 1 Dezimale runden. - `zuschlag_% = monate_nach_regelaltersgrenze × 0,5` (§ 77 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI). - `schwerbehindert`: GdB ≥ 50 + 35 Jahre Wartezeit → Jahrgang 1964: abschlagsfrei 65, frühestens 62 (max. 10,8 %); ältere Jahrgänge gestaffelt früher (§ 37 SGB VI). - Quellen für alle Werte: Anlage 19 zu § 35, §§ 36–38, 77, 99 SGB VI (Gesetze im Internet); DRV-Rentenbeginnrechner zur Gegenprüfung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Kann ich mit 63 in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?

Mit 45 Beitragsjahren musst du nicht bis 63 warten – du kannst je nach Jahrgang deutlich früher abschlagsfrei in Rente gehen (ab Jahrgang 1964 mit 65). Die Rente mit 63 ist die Regelung für 35 Beitragsjahre, und die kostet Abschläge.

2 Wie hoch ist der Abschlag, wenn ich zwei Jahre früher in Rente gehe?

24 Monate × 0,3 Prozent = 7,2 Prozent – lebenslang. Bei drei Jahren früher sind es 36 × 0,3 Prozent = 10,8 Prozent, bei vier Jahren (Maximum ab Jahrgang 1964, von 63 bis 67) 14,4 Prozent.

3 Zählt meine Ausbildungszeit zu den 45 Beitragsjahren?

Pflichtbeitragszeiten aus einer versicherungspflichtigen Ausbildung zählen grundsätzlich mit. Reine Schul- und Studienzeiten ohne Beiträge zählen nicht zu den 45 Jahren – sie können aber als Anrechnungszeiten für die 35-Jahre-Wartezeit relevant sein.

4 Was passiert, wenn ich nach Rentenbeginn weiterarbeite?

Seit 2023 wird die vorgezogene Altersrente durch Hinzuverdienst nicht mehr gekürzt. Arbeitest du über die Regelaltersgrenze hinaus und schiebst den Rentenbeginn auf, erhältst du 0,5 Prozent Zuschlag pro Monat – und seit 2026 zusätzlich bis zu 2.000 Euro steuerfreien Arbeitslohn (Aktivrente).

5 Beginnt meine Rente wirklich erst im Folgemonat?

Ja, grundsätzlich beginnt die Rente mit dem Monat nach Erreichen der Altersgrenze. Nur wenn dein Geburtstag auf den Monatsersten fällt, startet sie bereits in diesem Monat.

6 Kann ich den Abschlag später wieder loswerden?

Nein. Ein einmal festgesetzter Abschlag bleibt lebenslang bestehen. Du kannst ihn nur vor Rentenbeginn durch eine Sonderzahlung an die Rentenversicherung ausgleichen oder vermeiden.

7 Gilt die Tabelle auch für Beamte?

Nein. Für Beamte gelten eigene Altersgrenzen aus dem Beamtenversorgungsrecht. Die Tabelle auf dieser Seite gilt für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung.

8 Muss ich die Rente beantragen oder kommt sie automatisch?

Du musst sie beantragen – automatisch kommt nichts. Stelle den Antrag etwa drei Monate vor deinem Wunschtermin bei der Deutschen Rentenversicherung, online oder in einer Auskunfts- und Beratungsstelle.

9 Was ist der Unterschied zwischen Rente mit 63 und Rente mit 65?

„Rente mit 63" ist der umgangssprachliche Name für zwei verschiedene Dinge: die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre, je nach Jahrgang ab 63 bis 65) und die vorgezogene Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre, ab 63 mit Abschlag). Entscheidend ist immer deine Versicherungszeit.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • §§ 34–38, 77, 99, 187a SGB VI sowie Anlage 19 zu § 35 SGB VI – Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de)
  • • Deutsche Rentenversicherung – Rentenbeginnrechner und Broschüre „Altersrenten"
  • • Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Rentenpaket / Aktivrente (2.000 € steuerfrei seit 1.1.2026)
  • • Verwendete Vergleichsrechner (SERP): https://finanzfacts.de/rechner/renteneintrittsalter/, http://www.smart-rechner.de/rentenbeginn/ratgeber/renteneintrittsalter_tabelle.php, https://www.beatvest.com/blog/renteneintrittsalter-rechner