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Rente & Vorsorge • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Aktivrente-Rechner: 2.000 € steuerfrei pro Monat

Du hast die Regelaltersgrenze erreicht und arbeitest weiter – oder planst es. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro im Monat aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind komplett steuerfrei. Der Aktivrente-Rechner prüft zuerst, ob du überhaupt zu den Berechtigten gehörst, und zeigt dir dann, welcher Anteil deines Verdiensts steuerfrei bleibt und welcher Teil versteuert wird – inklusive Jahresblick und den Abzügen, die trotz Steuerfreiheit weiterlaufen. Viele sind unsicher: Zählt ein Minijob? Was passiert mit der Rente selbst – wird sie gekürzt oder angerechnet? Und was bleibt nach Kranken- und Pflegeversicherung wirklich übrig? Genau diese Fragen beantwortet diese Seite – Schritt für Schritt, ohne Fachchinesisch. **Stand: Oktober 2026** – Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung; alle Angaben ohne Gewähr.

Interaktiver Aktivrente-Rechner 2026

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Hast du die Regelaltersgrenze bereits erreicht?

Beschäftigungsart – Optionen: Sozialversicherungspflichtig / Minijob / Selbstständig od...

Monatlicher Brutto-Hinzuverdienst (€)

optional, %

Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse (%) – für die SV-Schätzung

Berechnungsergebnis
Ergebnis 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis 2 642,80 €
Ergebnis 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Seit dem 1. Januar 2026 sind für alle, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro im Jahr) steuerfrei. Verdienst du mehr, wird nur der übersteigende Betrag normal besteuert – ein Progressionsvorbehalt greift nicht. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen trotzdem weiter an. Selbstständige, Minijobber, Beamte sowie Bezieher einer vorgezogenen Alters- oder Erwerbsminderungsrente sind von der Aktivrente ausgeschlossen.

So funktioniert der Aktivrente-Rechner

Der Rechner arbeitet in zwei Stufen. Zuerst der Qualifikations-Check: Hast du die Regelaltersgrenze erreicht?

Und bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Nur wenn beides zutrifft, greift die Aktivrente.

Selbstständige, Freiberufler, Minijobber, Beamte und Bezieher einer vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente fallen raus – für sie gelten die normalen Steuer- und Rentenregeln weiter.

Danach kommt die Berechnung. Du gibst deinen monatlichen Brutto-Hinzuverdienst ein.

Der Rechner ermittelt den steuerfreien Anteil als das Minimum aus deinem Verdienst und 2.000 Euro. Alles darüber ist der steuerpflichtige Rest.

Beide Werte bekommst du auch als Jahreswerte (mal zwölf), damit du siehst, wie sich zum Beispiel 24.000 Euro steuerfreier Jahresbetrag auf deine Steuererklärung auswirken.

Wichtig zu verstehen: Die Aktivrente ist kein Zuschlag und kein Geld vom Staat. Sie ist ein steuerlicher Freibetrag auf dein eigenes Erwerbseinkommen.

Wer nicht arbeitet, profitiert auch nicht. Und sie ändert nichts an den rentenrechtlichen Hinzuverdienstgrenzen – wer eine Regelaltersrente bezieht, darf ohnehin unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Die Aktivrente setzt genau dort an und macht diesen Hinzuverdienst bis 2.000 Euro steuerfrei.

Was ändert sich 2026?

Die Aktivrente ist Teil des Rentenpakets 2025, das der Bundesrat am 19. Dezember 2025 gebilligt hat. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der Freibetrag von 2.000 Euro im Monat beziehungsweise 24.000 Euro im Jahr. Drei Details sind dabei entscheidend:

Erstens: Es wird nur der übersteigende Betrag besteuert. Wer 2.600 Euro verdient, zahlt nur auf 600 Euro Steuern – die ersten 2.000 Euro bleiben komplett außen vor.

Zweitens: Der Freibetrag unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Das war ursprünglich anders diskutiert worden, wurde aber verworfen – ein wichtiger Vorteil.

Drittens: Begünstigt sind nur Einkünfte aus Tätigkeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer vor der Grenze gearbeitet hat und das Geld erst danach ausgezahlt bekommt, profitiert nicht – damit soll missbräuchliche Gestaltung verhindert werden.

Ebenfalls neu: Das sogenannte Anschlussverbot wurde aufgehoben. Du kannst also nach Erreichen der Altersgrenze leichter zu deinem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren.

Eine Falle gibt es beim Wohngeld: Einkünfte aus der Aktivrente zählen als zu berücksichtigendes Einkommen (§ 14 Abs. 2 WoGG), weil auch steuerfreie Einnahmen angerechnet werden, wenn sie dem Lebensunterhalt dienen. Wer Wohngeld bezieht, sollte das vorab prüfen lassen. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Wann erreichst du die Regelaltersgrenze? heranziehen.

Beispielrechnung

Nehmen wir zwei Fälle. Fall eins: Du beziehst 1.600 Euro Rente und verdienst 1.750 Euro brutto im Monat dazu.

Dein kompletter Hinzuverdienst liegt unter der 2.000-Euro-Grenze – er bleibt vollständig steuerfrei. Auf die Rente selbst ändert sich nichts, sie wird weder gekürzt noch angerechnet.

Abgehen nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf den Hinzuverdienst.

Fall zwei: Du verdienst 2.600 Euro brutto im Monat. Dann bleiben 2.000 Euro steuerfrei, die übrigen 600 Euro werden normal nach deinem persönlichen Steuersatz besteuert.

Auf das Jahr gerechnet: 24.000 Euro steuerfrei, 7.200 Euro steuerpflichtig. Auch hier gilt: Die Rente bleibt unberührt, und die Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf den vollen Bruttoverdienst an – die Steuerfreiheit ändert daran nichts.

Beide Fälle zeigen das Prinzip: Die ersten 2.000 Euro sind immer geschützt, erst danach beginnt die Steuerpflicht – anteilig, nicht pauschal.

Typische Fehler

Der häufigste Irrtum, den dieser Aktivrente-Rechner gerade ausräumt: Viele halten die Aktivrente für einen staatlichen Zuschlag. Sie ist keiner. Es fließt kein zusätzliches Geld – nur dein eigener Lohn wird bis 2.000 Euro von der Steuer freigestellt.

Der zweite Fehler: anzunehmen, jede Beschäftigungsform reiche aus. Minijobber sind ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Nur die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zählt.

Drittens: Bezieher einer vorgezogenen Altersrente glauben, sie könnten die Aktivrente zusätzlich nutzen. Das geht nicht. Für sie gelten weiterhin die rentenrechtlichen Hinzuverdienstgrenzen und das Anrechnungsmodell nach § 34 SGB VI.

Viertens: Viele befürchten einen Progressionsvorbehalt – also dass der steuerfreie Betrag den Steuersatz auf das übrige Einkommen hochtreibt. Diese Sorge ist unbegründet: Der Freibetrag wird weder auf andere Einkünfte angerechnet noch dem Progressionsvorbehalt unterworfen.

Fünftens werden die weiterlaufenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vergessen. Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei – plane diese Beiträge in deinem Budget fest ein.

Sechstens: Wohngeldempfänger übersehen die Anrechnung. Die 2.000 Euro können deinen Wohngeldanspruch schmälern oder aufzehren – rechne das vorher durch. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Was vom Brutto wirklich übrig bleibt.

Sonderfälle und Ausnahmen

Du musst noch keine Rente beziehen, um zu profitieren. Auch wer den Renteneintritt hinauszögert und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, nutzt die Aktivrente – entscheidend ist allein das Erreichen der Regelaltersgrenze, nicht der Rentenbezug.

Bei mehreren Arbeitgebern gilt der Freibetrag pro Person, nicht pro Job. Wer 1.200 Euro bei Arbeitgeber A und 1.100 Euro bei Arbeitgeber B verdient, überschreitet die 2.000 Euro insgesamt – 300 Euro werden steuerpflichtig.

Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag in der Lohnabrechnung; den Rest klärt die Steuererklärung.

Beamte im aktiven Dienst über die Altersgrenze hinaus sind ausgeschlossen, ebenso Land- und Forstwirte in ihren Sonderregelungen. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, bleibt bei den deutlich niedrigeren Hinzuverdienstgrenzen nach § 96a SGB VI – die Aktivrente greift auch hier nicht.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Der Aktivrente-Rechner zeigt dir als Jahreswert, wie viel deines Verdiensts steuerfrei bleibt und welcher Teil in die Steuererklärung gehört. Liegt dein Verdienst unter 2.000 Euro, ist die Sache einfach: keine zusätzliche Steuer auf den Hinzuverdienst, nur die KV-/PV-Beiträge einplanen.

Liegt er darüber, gehört der steuerpflichtige Rest in deine Einkommensteuererklärung – oder dein Arbeitgeber berücksichtigt ihn bereits im Lohnsteuerabzug. Prüfe zusätzlich zwei Dinge: Erstens, ob du Wohngeld beziehst oder beantragen willst – dann rechne die Anrechnung gegen.

Zweitens, ob sich ein Aufschub des Rentenbeginns für dich lohnt, falls du noch nicht in Rente bist: Weiterarbeiten mit steuerfreiem Hinzuverdienst kann finanziell attraktiver sein als ein vorzeitiger Ausstieg mit dauerhaften Abschlägen. Diese Abwägung ist individuell – der Rechner liefert dir die Zahlen dafür, die Entscheidung triffst du.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Qualifikation (boolesch):** `berechtigt = regelaltersgrenze_erreicht AND (beschaeftigung == "sozialversicherungspflichtig")` Ausgeschlossen: Minijob, Selbstständigkeit/Freiberuf, Beamtenverhältnis, vorgezogene Altersrente, Erwerbsminderungsrente. **Kernformel (monatlich):** `steuerfrei = MIN(brutto_verdienst, 2000)` `steuerpflichtig = MAX(0, brutto_verdienst − 2000)` **Jahreswerte:** `wert_jahr = wert_monat × 12` (steuerfrei max. 24.000 €/Jahr) **SV-Hinweis (Schätzung, keine Festwerte):** `sv_schaetzung = brutto_verdienst × (kv_basissatz + kv_zusatzbeitrag_nutzer + pv_satz)` – Beitragssätze als jährlich gepflegte Konfigurationswerte, nicht hartkodiert. **Wertquellen:** Freibetrag 2.000 €/Monat bzw. 24.000 €/Jahr – Rentenpaket 2025, in Kraft seit 1.1.2026 (Bundesrat 19.12.2025); kein Progressionsvorbehalt; nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig; begünstigt nur Tätigkeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze; rentenrechtliche Hinzuverdienstgrenzen unverändert (Regelaltersrente: unbegrenzt, keine Kürzung); Wohngeld-Anrechnung § 14 Abs. 2 WoGG; Ausschlüsse (Selbstständige, Minijobber, Beamte) und vorgezogene Rente/EM-Rente (§ 34 / § 96a SGB VI).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Ab wann gilt die Aktivrente?

Seit dem 1. Januar 2026. Sie ist Teil des Rentenpakets 2025, das der Bundesrat am 19. Dezember 2025 gebilligt hat.

2 Muss ich bereits Rente beziehen, um die Aktivrente zu nutzen?

Nein. Entscheidend ist, dass du die Regelaltersgrenze erreicht hast und sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist – auch wer den Renteneintritt hinauszögert, profitiert.

3 Gilt die Steuerfreiheit auch für Minijobber?

Nein. Minijobber sind ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso Selbstständige, Freiberufler und Beamte.

4 Was passiert, wenn ich mehr als 2.000 Euro im Monat verdiene?

Nur der übersteigende Betrag wird normal besteuert. Bei 2.600 Euro bleiben 2.000 Euro steuerfrei, 600 Euro sind steuerpflichtig. Ein Progressionsvorbehalt greift nicht.

5 Fallen trotz Steuerfreiheit Sozialabgaben an?

Ja. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden auf den Hinzuverdienst weiter fällig. Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei.

6 Wird meine Rente durch die Aktivrente gekürzt oder angerechnet?

Nein. Die Aktivrente ändert die rentenrechtlichen Hinzuverdienstgrenzen nicht. Bei einer Regelaltersrente ist der Hinzuverdienst ohnehin unbegrenzt möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird.

7 Zählt die Aktivrente beim Wohngeld als Einkommen?

Ja. Nach § 14 Abs. 2 WoGG gelten auch steuerfreie Einnahmen als zu berücksichtigendes Einkommen, wenn sie dem Lebensunterhalt dienen – die Aktivrente wird also angerechnet.

8 Kann ich die Aktivrente mit einer vorgezogenen Altersrente kombinieren?

Nein. Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente gegangen ist, kann die Aktivrente nicht nutzen. Es gelten die Hinzuverdienstgrenzen nach § 34 SGB VI.

9 Was ist, wenn ich vor der Regelaltersgrenze gearbeitet habe und das Geld erst danach ausgezahlt wird?

Dann ist es nicht begünstigt. Nur Einkünfte aus Tätigkeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind steuerfrei.

10 Kann ich nach der Altersgrenze zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren?

Ja. Das frühere Anschlussverbot wurde mit dem Rentenpaket aufgehoben, die Rückkehr ist damit deutlich einfacher.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/aktivrente-steuerfrei-bis-zu-2-000-euro-monatlich-hinzuverdienen/ (Voraussetzungen, Steuerregeln, Ausschlüsse)
  • • https://www.vr.de/privatkunden/themenwelten/arbeit/rente-pension/aktivrente.html (FAQ: Abzüge, Selbstständige, Regelaltersgrenze)
  • • https://www.buerger-geld.org/news/rente/aktivrente-hinzuverdienstgrenze-2026-bis-2000-euro-steuerfrei-zur-rente-dazuverdienen/ (Hinzuverdienstgrenzen vs. Aktivrente)
  • • https://www.buerger-geld.org/news/rente/renteneintrittsalter-2026-diese-jahrgaenge-gehen-jetzt-in-den-ruhestand/ (Rentenpaket, Anschlussverbot)
  • • https://www.cash-online.de/a/rentenreform-tabelle-alle-aenderungen-726687/ (Rentenpaket 2025 im Überblick)
  • • Deutsche Rentenversicherung – Hinzuverdienstgrenzen und Rentenarten (§ 34, § 96a SGB VI)
  • • Gesetze im Internet – Einkommensteuergesetz (Aktivrenten-Freibetrag), § 14 Abs. 2 WoGG