So funktioniert der Aktivrente-Rechner
Der Rechner arbeitet in zwei Stufen. Zuerst der Qualifikations-Check: Hast du die Regelaltersgrenze erreicht?
Und bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Nur wenn beides zutrifft, greift die Aktivrente.
Selbstständige, Freiberufler, Minijobber, Beamte und Bezieher einer vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente fallen raus – für sie gelten die normalen Steuer- und Rentenregeln weiter.
Danach kommt die Berechnung. Du gibst deinen monatlichen Brutto-Hinzuverdienst ein.
Der Rechner ermittelt den steuerfreien Anteil als das Minimum aus deinem Verdienst und 2.000 Euro. Alles darüber ist der steuerpflichtige Rest.
Beide Werte bekommst du auch als Jahreswerte (mal zwölf), damit du siehst, wie sich zum Beispiel 24.000 Euro steuerfreier Jahresbetrag auf deine Steuererklärung auswirken.
Wichtig zu verstehen: Die Aktivrente ist kein Zuschlag und kein Geld vom Staat. Sie ist ein steuerlicher Freibetrag auf dein eigenes Erwerbseinkommen.
Wer nicht arbeitet, profitiert auch nicht. Und sie ändert nichts an den rentenrechtlichen Hinzuverdienstgrenzen – wer eine Regelaltersrente bezieht, darf ohnehin unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Die Aktivrente setzt genau dort an und macht diesen Hinzuverdienst bis 2.000 Euro steuerfrei.
Was ändert sich 2026?
Die Aktivrente ist Teil des Rentenpakets 2025, das der Bundesrat am 19. Dezember 2025 gebilligt hat. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der Freibetrag von 2.000 Euro im Monat beziehungsweise 24.000 Euro im Jahr. Drei Details sind dabei entscheidend:
Erstens: Es wird nur der übersteigende Betrag besteuert. Wer 2.600 Euro verdient, zahlt nur auf 600 Euro Steuern – die ersten 2.000 Euro bleiben komplett außen vor.
Zweitens: Der Freibetrag unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Das war ursprünglich anders diskutiert worden, wurde aber verworfen – ein wichtiger Vorteil.
Drittens: Begünstigt sind nur Einkünfte aus Tätigkeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer vor der Grenze gearbeitet hat und das Geld erst danach ausgezahlt bekommt, profitiert nicht – damit soll missbräuchliche Gestaltung verhindert werden.
Ebenfalls neu: Das sogenannte Anschlussverbot wurde aufgehoben. Du kannst also nach Erreichen der Altersgrenze leichter zu deinem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren.
Eine Falle gibt es beim Wohngeld: Einkünfte aus der Aktivrente zählen als zu berücksichtigendes Einkommen (§ 14 Abs. 2 WoGG), weil auch steuerfreie Einnahmen angerechnet werden, wenn sie dem Lebensunterhalt dienen. Wer Wohngeld bezieht, sollte das vorab prüfen lassen. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Wann erreichst du die Regelaltersgrenze? heranziehen.
Beispielrechnung
Nehmen wir zwei Fälle. Fall eins: Du beziehst 1.600 Euro Rente und verdienst 1.750 Euro brutto im Monat dazu.
Dein kompletter Hinzuverdienst liegt unter der 2.000-Euro-Grenze – er bleibt vollständig steuerfrei. Auf die Rente selbst ändert sich nichts, sie wird weder gekürzt noch angerechnet.
Abgehen nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf den Hinzuverdienst.
Fall zwei: Du verdienst 2.600 Euro brutto im Monat. Dann bleiben 2.000 Euro steuerfrei, die übrigen 600 Euro werden normal nach deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
Auf das Jahr gerechnet: 24.000 Euro steuerfrei, 7.200 Euro steuerpflichtig. Auch hier gilt: Die Rente bleibt unberührt, und die Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf den vollen Bruttoverdienst an – die Steuerfreiheit ändert daran nichts.
Beide Fälle zeigen das Prinzip: Die ersten 2.000 Euro sind immer geschützt, erst danach beginnt die Steuerpflicht – anteilig, nicht pauschal.
Typische Fehler
Der häufigste Irrtum, den dieser Aktivrente-Rechner gerade ausräumt: Viele halten die Aktivrente für einen staatlichen Zuschlag. Sie ist keiner. Es fließt kein zusätzliches Geld – nur dein eigener Lohn wird bis 2.000 Euro von der Steuer freigestellt.
Der zweite Fehler: anzunehmen, jede Beschäftigungsform reiche aus. Minijobber sind ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Nur die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zählt.
Drittens: Bezieher einer vorgezogenen Altersrente glauben, sie könnten die Aktivrente zusätzlich nutzen. Das geht nicht. Für sie gelten weiterhin die rentenrechtlichen Hinzuverdienstgrenzen und das Anrechnungsmodell nach § 34 SGB VI.
Viertens: Viele befürchten einen Progressionsvorbehalt – also dass der steuerfreie Betrag den Steuersatz auf das übrige Einkommen hochtreibt. Diese Sorge ist unbegründet: Der Freibetrag wird weder auf andere Einkünfte angerechnet noch dem Progressionsvorbehalt unterworfen.
Fünftens werden die weiterlaufenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vergessen. Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei – plane diese Beiträge in deinem Budget fest ein.
Sechstens: Wohngeldempfänger übersehen die Anrechnung. Die 2.000 Euro können deinen Wohngeldanspruch schmälern oder aufzehren – rechne das vorher durch. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Was vom Brutto wirklich übrig bleibt.
Sonderfälle und Ausnahmen
Du musst noch keine Rente beziehen, um zu profitieren. Auch wer den Renteneintritt hinauszögert und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, nutzt die Aktivrente – entscheidend ist allein das Erreichen der Regelaltersgrenze, nicht der Rentenbezug.
Bei mehreren Arbeitgebern gilt der Freibetrag pro Person, nicht pro Job. Wer 1.200 Euro bei Arbeitgeber A und 1.100 Euro bei Arbeitgeber B verdient, überschreitet die 2.000 Euro insgesamt – 300 Euro werden steuerpflichtig.
Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag in der Lohnabrechnung; den Rest klärt die Steuererklärung.
Beamte im aktiven Dienst über die Altersgrenze hinaus sind ausgeschlossen, ebenso Land- und Forstwirte in ihren Sonderregelungen. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, bleibt bei den deutlich niedrigeren Hinzuverdienstgrenzen nach § 96a SGB VI – die Aktivrente greift auch hier nicht.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Der Aktivrente-Rechner zeigt dir als Jahreswert, wie viel deines Verdiensts steuerfrei bleibt und welcher Teil in die Steuererklärung gehört. Liegt dein Verdienst unter 2.000 Euro, ist die Sache einfach: keine zusätzliche Steuer auf den Hinzuverdienst, nur die KV-/PV-Beiträge einplanen.
Liegt er darüber, gehört der steuerpflichtige Rest in deine Einkommensteuererklärung – oder dein Arbeitgeber berücksichtigt ihn bereits im Lohnsteuerabzug. Prüfe zusätzlich zwei Dinge: Erstens, ob du Wohngeld beziehst oder beantragen willst – dann rechne die Anrechnung gegen.
Zweitens, ob sich ein Aufschub des Rentenbeginns für dich lohnt, falls du noch nicht in Rente bist: Weiterarbeiten mit steuerfreiem Hinzuverdienst kann finanziell attraktiver sein als ein vorzeitiger Ausstieg mit dauerhaften Abschlägen. Diese Abwägung ist individuell – der Rechner liefert dir die Zahlen dafür, die Entscheidung triffst du.