So funktioniert der wohngeld-rechner
Die Berechnung folgt exakt § 19 Wohngeldgesetz (WoGG). So berechnen wir:
- Miete (M) ermitteln: Wir nehmen deine monatliche Bruttokaltmiete — seit der Reform 2023 zuzüglich einer Heizkostenkomponente von 2,00 € pro Quadratmeter.
Wichtig: Es zählt nur die Miete bis zum Höchstbetrag deiner Mietstufe und Haushaltsgröße. Liegt deine tatsächliche Miete darüber, wird der darüberliegende Teil nicht berücksichtigt.
- Einkommen (Y) ermitteln: Wir nehmen dein Jahreseinkommen (steuerliche Einkünfte plus bestimmte steuerfreie Bezüge) und ziehen pauschal ab: jeweils 10 % bei Einkommensteuerpflicht, bei gezahlten Krankenversicherungs- und bei Rentenversicherungsbeiträgen — maximal also 30 %.
Wer nur steuer- und sozialversicherungsfreie Bezüge hat, bekommt pauschal 6 % abgezogen. Das Ergebnis geteilt durch 12 ist Y, das monatliche Gesamteinkommen.
- Formel anwenden: Monatliches Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b×M + c×Y) × Y).
Die Werte a, b und c hängen von der Haushaltsgröße ab und stehen in Anlage 2 zum WoGG — für einen Einpersonenhaushalt gelten seit 2025: a = 0,04, b = 0,0004797, c = 0,0000408. 4.
Rundung: Das ungerundete Ergebnis wird nach den Rechenschritten der Anlage 3 WoGG gerundet.
Der Clou der Formel: Sie vergleicht deine Miete mit dem, was dir bei deinem Einkommen "zumutbar" ist — die Differenz, verstärkt um den Faktor 1,15, ist dein Wohngeld.
Mietstufen, Haushaltsgröße, Höchstbeträge: die drei Stellschrauben
Mietstufen I bis VII: Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt — Stufe I und II liegen unter dem Bundesdurchschnitt der Mieten, Stufe III entspricht dem Durchschnitt, die Stufen IV bis VII liegen darüber. Deine Gemeinde ist einer Stufe zugeordnet (Anlage 1 zur Wohngeldverordnung): Gemeinden über 10.000 Einwohner werden einzeln eingestuft, kleinere Gemeinden auf Landkreisebene.
Eine Großstadt wie München landet in einer hohen Stufe, eine ländliche Gemeinde in einer niedrigen.
Haushaltsgröße: Zum Haushalt zählen alle Personen, die mit dir in Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben — Partner, Kinder, aber zum Beispiel auch pflegebedürftige Angehörige. Je mehr Personen, desto höher die Höchstbeträge und desto großzügiger die Formel-Parameter. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den kinderzuschlag-rechner heranziehen.
Höchstbeträge: Für jede Kombination aus Mietstufe und Haushaltsgröße gibt es einen Miethöchstbetrag (Anlage 1 WoGG). Nur die Miete bis zu diesem Betrag fließt in die Berechnung ein.
Das ist der häufigste Grund für Enttäuschungen: Wer in einer teuren Stadt wohnt, dessen Miete über dem Höchstbetrag liegt, bekommt weniger als erhofft — der überschießende Mietanteil bleibt unberücksichtigt.
Vermögen: Auch dein Vermögen spielt eine Rolle: Die Freigrenzen liegen bei 60.000 € für Alleinstehende plus 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied. Erhebliches Vermögen darüber kann den Anspruch ausschließen — selbst genutztes Wohneigentum zählt übrigens nicht zum Vermögen.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026: Es gelten die fortgeschriebenen Werte aus der Zweiten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes (23. Oktober 2024), die zum 1. Januar 2025 die Anlagen 1 bis 3 des WoGG geändert hat — also Höchstbeträge, Formel-Parameter und Rechenschritte in aktueller Fassung. Die große Wohngeld-Plus-Reform von 2023 (Heizkostenkomponente, höhere Höchstbeträge, Formelanpassung, Bewilligung bis zu 24 Monate) wirkt weiter: Im Schnitt stieg das Wohngeld damals um rund 190 € pro Monat, und der Kreis der Berechtigten wuchs von etwa 600.000 auf rund zwei Millionen Haushalte.
2027: Das Wohngeld wird seit 2022 alle zwei Jahre an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Nach dem Rhythmus (2022, 2025) steht die nächste Fortschreibung zum 1. Januar 2027 an — die neuen Tabellenwerte werden erfahrungsgemäß im Herbst 2026 per Verordnung festgelegt und sind derzeit noch nicht veröffentlicht (Stand: Oktober 2026).
Wir aktualisieren Rechner und Werte, sobald sie feststehen.
Beispielrechnung
Nehmen wir eine alleinstehende Angestellte in einer Großstadt (Mietstufe VII), Einpersonenhaushalt:
- Miete (M): Bruttokaltmiete 650 € — wir nehmen an, sie liegt innerhalb des Höchstbetrags ihrer Mietstufe.
M = 650 €. 2.
Einkommen (Y): Monatsbrutto 1.100 € → Jahreseinkommen 13.200 €. Pauschalabzüge: 10 % (Einkommensteuer) + 10 % (Krankenversicherung) + 10 % (Rentenversicherung) = 30 %.
Y = 13.200 € × 0,7 ÷ 12 = 770 €. 3.
Formel: (a + b×M + c×Y) = 0,04 + 0,0004797 × 650 + 0,0000408 × 770 = 0,04 + 0,3118 + 0,0314 = 0,3832. Dann: 0,3832 × 770 = 295,08.
Weiter: 650 − 295,08 = 354,92. Mal 1,15 = 408,16 €.
- Ergebnis: Rund 408 € Wohngeld pro Monat — fast zwei Drittel der Miete.
Das Beispiel zeigt, warum sich der Antrag lohnt: Aus 1.100 € brutto werden durch 408 € Wohngeld effektiv deutlich mehr Wohnkaufkraft. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer buergergeld-rechner.
Typische Fehler
Die warme statt der kalten Miete ansetzen: In die Formel gehört die Bruttokaltmiete (plus Heizkostenkomponente) — wer die volle Warmmiete einträgt, rechnet falsch.
Den Höchstbetrag ignorieren: Nur die Miete bis zum Höchstbetrag deiner Mietstufe zählt.
Prüfe vorher, ob deine Miete darüber liegt — sonst ist die Enttäuschung programmiert. 3.
Bruttoeinkommen statt zu berücksichtigendem Einkommen: Der wohngeld-rechner zieht die 10-%-Pauschalen (Steuer, Kranken-, Rentenversicherung) automatisch ab — sie senken dein anrechenbares Einkommen um bis zu 30 % und erhöhen dein Wohngeld spürbar. Viele vergessen diesen Abzug bei eigenen Schätzungen.
- Zu spät beantragen: Wohngeld wirkt nur auf den Ersten des Antragsmonats zurück — jeder Monat ohne Antrag ist verschenktes Geld.
Es gibt keine Nachzahlung für die Vergangenheit. 5.
Trotz Transferbezug beantragen: Wer Grundsicherungsgeld, Grundsicherung im Alter oder ähnliche Leistungen mit Unterkunftskosten bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen — außer der Wechsel aufs Wohngeld würde die Hilfebedürftigkeit gerade vermeiden (§ 7 WoGG). 6.
Einkommensänderungen nicht melden: Steigt dein Einkommen während des Bewilligungszeitraums deutlich, musst du das melden — sonst droht eine Rückforderung.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Rentner: Kleine Renten sind der häufigste Wohngeld-Fall überhaupt. Deine gesetzliche Rente zählt als Einkommen (mit den üblichen Pauschalabzügen) — viele Rentner mit 900 bis 1.200 € Rente haben Anspruch, wissen es aber nicht.
- Eigentümer: Auch selbst genutztes Wohneigentum wird gefördert — als Lastenzuschuss für Zinsen, Tilgung, Modernisierung und Grundsteuer. Die Berechnung folgt derselben Formel mit der "Belastung" statt der Miete.
- Azubis und Studenten: Wer dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe hat, ist grundsätzlich ausgeschlossen — es gibt aber Ausnahmen (z. B. Zweitausbildung, überschrittene Regelstudienzeit, oder wenn Wohngeld plus Kinderzuschlag die Hilfebedürftigkeit vermeiden).
- Wohngeld plus Kinderzuschlag: Die clevere Kombination für Familien: Beide Leistungen zusammen können die Bedürftigkeit nach dem Grundsicherungsgeld vermeiden — und sind mit deutlich weniger Pflichten verbunden als das Jobcenter-System.
- Wechselmodell: Betreuen getrennt lebende Eltern ihr Kind zu annähernd gleichen Teilen, wird das Kind bei beiden Elternteilen als Haushaltsmitglied berücksichtigt.
- Ausländer: Auch während eines Deutschlandaufenthalts können Ausländer wohngeldberechtigt sein — entscheidend ist der rechtmäßige Aufenthalt, nicht die Staatsangehörigkeit.
- Heimbewohner: Auch wer in einem Heim lebt, kann als Mieter im wohngeldrechtlichen Sinne Anspruch auf Mietzuschuss haben.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis aus dem wohngeld-rechner ist eine fundierte Schätzung nach der amtlichen Formel — die rechtsverbindliche Berechnung trifft die Wohngeldstelle. So geht es weiter:
- Antrag stellen: Zuständig ist die Wohngeldbehörde deiner Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung.
Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück — also nicht warten. 2.
Unterlagen bereitlegen: Mietvertrag, Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, Personalausweise aller Haushaltsmitglieder. Selbstständige brauchen Gewinnnachweise.
Mietstufe prüfen: Schau in der Anlage 1 zur Wohngeldverordnung nach, welcher Mietstufe deine Gemeinde zugeordnet ist — das erklärt dein Ergebnis.
Kombination prüfen: Mit Kindern im Haushalt lass parallel den Kinderzuschlag prüfen — die Kombination aus beidem ersetzt oft das Grundsicherungsgeld.
Weiterbewilligung vormerken: Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt (maximal 24).
Stelle den Folgeantrag rechtzeitig vor Ablauf, damit keine Lücke entsteht.
Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Sozialberatung — die verbindliche Berechnung erstellt deine Wohngeldstelle.