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Wohngeld-Rechner: Dein Wohngeld Plus 2026

Deine Miete frisst einen zu großen Teil deines Einkommens? Dann könnte dir Wohngeld zustehen — und die meisten Berechtigten wissen es nicht einmal: Nach Schätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft stellt nur etwa die Hälfte der Anspruchsberechtigten überhaupt einen Antrag. Mit diesem wohngeld-rechner schätzt du in wenigen Minuten, wie hoch dein monatlicher Zuschuss ausfällt. Du erfährst außerdem, wie die offizielle Formel funktioniert, was es mit den sieben Mietstufen auf sich hat und warum sich der Antrag fast immer lohnt — denn Wohngeld ist kein Almosen, sondern dein Rechtsanspruch.

Interaktiver Wohngeld-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
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Monatliche Bruttokaltmiete (€)

Mietstufe deiner Gemeinde — Auswahl: I / II / III / IV / V / VI / VII (Hilfe-Link: Miet...

Personen im Haushalt — Auswahl: 1–12

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Jahresbruttoeinkommen des Haushalts (€)

Abzüge — Checkboxen: Einkommensteuerpflichtig / Krankenversicherungsbeiträge / Rentenve...

Berechnungsergebnis
Ergebnis-Label
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis-Zusatz 642,80 €
Netto-Auszahlungsanteil 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Schätzung nach § 19 WoGG (Werte ab 2025) — ersetzt keine Sozialberatung; verbindlich ist der Bescheid der Wohngeldstelle.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Wohngeld (seit 2023 "Wohngeld Plus") ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss). Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: deiner zu berücksichtigenden Miete (begrenzt durch Höchstbeträge je Mietstufe und Haushaltsgröße), deinem zu berücksichtigenden Einkommen und der Zahl deiner Haushaltsmitglieder. Beantragt wird es bei der Wohngeldstelle deiner Kommune — gezahlt wird ab dem Monat der Antragstellung.

So funktioniert der wohngeld-rechner

Die Berechnung folgt exakt § 19 Wohngeldgesetz (WoGG). So berechnen wir:

  1. Miete (M) ermitteln: Wir nehmen deine monatliche Bruttokaltmiete — seit der Reform 2023 zuzüglich einer Heizkostenkomponente von 2,00 € pro Quadratmeter.

Wichtig: Es zählt nur die Miete bis zum Höchstbetrag deiner Mietstufe und Haushaltsgröße. Liegt deine tatsächliche Miete darüber, wird der darüberliegende Teil nicht berücksichtigt.

  1. Einkommen (Y) ermitteln: Wir nehmen dein Jahreseinkommen (steuerliche Einkünfte plus bestimmte steuerfreie Bezüge) und ziehen pauschal ab: jeweils 10 % bei Einkommensteuerpflicht, bei gezahlten Krankenversicherungs- und bei Rentenversicherungsbeiträgen — maximal also 30 %.

Wer nur steuer- und sozialversicherungsfreie Bezüge hat, bekommt pauschal 6 % abgezogen. Das Ergebnis geteilt durch 12 ist Y, das monatliche Gesamteinkommen.

  1. Formel anwenden: Monatliches Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b×M + c×Y) × Y).

Die Werte a, b und c hängen von der Haushaltsgröße ab und stehen in Anlage 2 zum WoGG — für einen Einpersonenhaushalt gelten seit 2025: a = 0,04, b = 0,0004797, c = 0,0000408. 4.

Rundung: Das ungerundete Ergebnis wird nach den Rechenschritten der Anlage 3 WoGG gerundet.

Der Clou der Formel: Sie vergleicht deine Miete mit dem, was dir bei deinem Einkommen "zumutbar" ist — die Differenz, verstärkt um den Faktor 1,15, ist dein Wohngeld.

Mietstufen, Haushaltsgröße, Höchstbeträge: die drei Stellschrauben

Mietstufen I bis VII: Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt — Stufe I und II liegen unter dem Bundesdurchschnitt der Mieten, Stufe III entspricht dem Durchschnitt, die Stufen IV bis VII liegen darüber. Deine Gemeinde ist einer Stufe zugeordnet (Anlage 1 zur Wohngeldverordnung): Gemeinden über 10.000 Einwohner werden einzeln eingestuft, kleinere Gemeinden auf Landkreisebene.

Eine Großstadt wie München landet in einer hohen Stufe, eine ländliche Gemeinde in einer niedrigen.

Haushaltsgröße: Zum Haushalt zählen alle Personen, die mit dir in Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben — Partner, Kinder, aber zum Beispiel auch pflegebedürftige Angehörige. Je mehr Personen, desto höher die Höchstbeträge und desto großzügiger die Formel-Parameter. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den kinderzuschlag-rechner heranziehen.

Höchstbeträge: Für jede Kombination aus Mietstufe und Haushaltsgröße gibt es einen Miethöchstbetrag (Anlage 1 WoGG). Nur die Miete bis zu diesem Betrag fließt in die Berechnung ein.

Das ist der häufigste Grund für Enttäuschungen: Wer in einer teuren Stadt wohnt, dessen Miete über dem Höchstbetrag liegt, bekommt weniger als erhofft — der überschießende Mietanteil bleibt unberücksichtigt.

Vermögen: Auch dein Vermögen spielt eine Rolle: Die Freigrenzen liegen bei 60.000 € für Alleinstehende plus 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied. Erhebliches Vermögen darüber kann den Anspruch ausschließen — selbst genutztes Wohneigentum zählt übrigens nicht zum Vermögen.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026: Es gelten die fortgeschriebenen Werte aus der Zweiten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes (23. Oktober 2024), die zum 1. Januar 2025 die Anlagen 1 bis 3 des WoGG geändert hat — also Höchstbeträge, Formel-Parameter und Rechenschritte in aktueller Fassung. Die große Wohngeld-Plus-Reform von 2023 (Heizkostenkomponente, höhere Höchstbeträge, Formelanpassung, Bewilligung bis zu 24 Monate) wirkt weiter: Im Schnitt stieg das Wohngeld damals um rund 190 € pro Monat, und der Kreis der Berechtigten wuchs von etwa 600.000 auf rund zwei Millionen Haushalte.

2027: Das Wohngeld wird seit 2022 alle zwei Jahre an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Nach dem Rhythmus (2022, 2025) steht die nächste Fortschreibung zum 1. Januar 2027 an — die neuen Tabellenwerte werden erfahrungsgemäß im Herbst 2026 per Verordnung festgelegt und sind derzeit noch nicht veröffentlicht (Stand: Oktober 2026).

Wir aktualisieren Rechner und Werte, sobald sie feststehen.

Beispielrechnung

Nehmen wir eine alleinstehende Angestellte in einer Großstadt (Mietstufe VII), Einpersonenhaushalt:

  1. Miete (M): Bruttokaltmiete 650 € — wir nehmen an, sie liegt innerhalb des Höchstbetrags ihrer Mietstufe.

M = 650 €. 2.

Einkommen (Y): Monatsbrutto 1.100 € → Jahreseinkommen 13.200 €. Pauschalabzüge: 10 % (Einkommensteuer) + 10 % (Krankenversicherung) + 10 % (Rentenversicherung) = 30 %.

Y = 13.200 € × 0,7 ÷ 12 = 770 €. 3.

Formel: (a + b×M + c×Y) = 0,04 + 0,0004797 × 650 + 0,0000408 × 770 = 0,04 + 0,3118 + 0,0314 = 0,3832. Dann: 0,3832 × 770 = 295,08.

Weiter: 650 − 295,08 = 354,92. Mal 1,15 = 408,16 €.

  1. Ergebnis: Rund 408 € Wohngeld pro Monat — fast zwei Drittel der Miete.

Das Beispiel zeigt, warum sich der Antrag lohnt: Aus 1.100 € brutto werden durch 408 € Wohngeld effektiv deutlich mehr Wohnkaufkraft. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer buergergeld-rechner.

Typische Fehler

  1. Die warme statt der kalten Miete ansetzen: In die Formel gehört die Bruttokaltmiete (plus Heizkostenkomponente) — wer die volle Warmmiete einträgt, rechnet falsch.

  2. Den Höchstbetrag ignorieren: Nur die Miete bis zum Höchstbetrag deiner Mietstufe zählt.

Prüfe vorher, ob deine Miete darüber liegt — sonst ist die Enttäuschung programmiert. 3.

Bruttoeinkommen statt zu berücksichtigendem Einkommen: Der wohngeld-rechner zieht die 10-%-Pauschalen (Steuer, Kranken-, Rentenversicherung) automatisch ab — sie senken dein anrechenbares Einkommen um bis zu 30 % und erhöhen dein Wohngeld spürbar. Viele vergessen diesen Abzug bei eigenen Schätzungen.

  1. Zu spät beantragen: Wohngeld wirkt nur auf den Ersten des Antragsmonats zurück — jeder Monat ohne Antrag ist verschenktes Geld.

Es gibt keine Nachzahlung für die Vergangenheit. 5.

Trotz Transferbezug beantragen: Wer Grundsicherungsgeld, Grundsicherung im Alter oder ähnliche Leistungen mit Unterkunftskosten bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen — außer der Wechsel aufs Wohngeld würde die Hilfebedürftigkeit gerade vermeiden (§ 7 WoGG). 6.

Einkommensänderungen nicht melden: Steigt dein Einkommen während des Bewilligungszeitraums deutlich, musst du das melden — sonst droht eine Rückforderung.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Rentner: Kleine Renten sind der häufigste Wohngeld-Fall überhaupt. Deine gesetzliche Rente zählt als Einkommen (mit den üblichen Pauschalabzügen) — viele Rentner mit 900 bis 1.200 € Rente haben Anspruch, wissen es aber nicht.
  • Eigentümer: Auch selbst genutztes Wohneigentum wird gefördert — als Lastenzuschuss für Zinsen, Tilgung, Modernisierung und Grundsteuer. Die Berechnung folgt derselben Formel mit der "Belastung" statt der Miete.
  • Azubis und Studenten: Wer dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe hat, ist grundsätzlich ausgeschlossen — es gibt aber Ausnahmen (z. B. Zweitausbildung, überschrittene Regelstudienzeit, oder wenn Wohngeld plus Kinderzuschlag die Hilfebedürftigkeit vermeiden).
  • Wohngeld plus Kinderzuschlag: Die clevere Kombination für Familien: Beide Leistungen zusammen können die Bedürftigkeit nach dem Grundsicherungsgeld vermeiden — und sind mit deutlich weniger Pflichten verbunden als das Jobcenter-System.
  • Wechselmodell: Betreuen getrennt lebende Eltern ihr Kind zu annähernd gleichen Teilen, wird das Kind bei beiden Elternteilen als Haushaltsmitglied berücksichtigt.
  • Ausländer: Auch während eines Deutschlandaufenthalts können Ausländer wohngeldberechtigt sein — entscheidend ist der rechtmäßige Aufenthalt, nicht die Staatsangehörigkeit.
  • Heimbewohner: Auch wer in einem Heim lebt, kann als Mieter im wohngeldrechtlichen Sinne Anspruch auf Mietzuschuss haben.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis aus dem wohngeld-rechner ist eine fundierte Schätzung nach der amtlichen Formel — die rechtsverbindliche Berechnung trifft die Wohngeldstelle. So geht es weiter:

  1. Antrag stellen: Zuständig ist die Wohngeldbehörde deiner Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück — also nicht warten. 2.

Unterlagen bereitlegen: Mietvertrag, Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, Personalausweise aller Haushaltsmitglieder. Selbstständige brauchen Gewinnnachweise.

  1. Mietstufe prüfen: Schau in der Anlage 1 zur Wohngeldverordnung nach, welcher Mietstufe deine Gemeinde zugeordnet ist — das erklärt dein Ergebnis.

  2. Kombination prüfen: Mit Kindern im Haushalt lass parallel den Kinderzuschlag prüfen — die Kombination aus beidem ersetzt oft das Grundsicherungsgeld.

  3. Weiterbewilligung vormerken: Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt (maximal 24).

Stelle den Folgeantrag rechtzeitig vor Ablauf, damit keine Lücke entsteht.

Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Sozialberatung — die verbindliche Berechnung erstellt deine Wohngeldstelle.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Rechtsgrundlage:** § 19 WoGG; Tabellenwerte Anlagen 1–3 WoGG in der Fassung der Zweiten Fortschreibungsverordnung vom 23.10.2024 (gültig ab 1.1.2025); Heizkostenkomponente 2,00 €/m² seit Wohngeld-Plus-Reform 1.1.2023. - **Kernformel:** ungerundetes monatliches Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b×M + c×Y) × Y). - **M:** gerundete zu berücksichtigende monatliche Miete/Belastung in Euro, gedeckelt auf den Miethöchstbetrag (Anlage 1 WoGG) je Mietstufe × Haushaltsgröße. - **Y:** gerundetes monatliches Gesamteinkommen = (Jahreseinkommen − Pauschalabzüge) ÷ 12. Pauschalabzüge: je 10 % bei Einkommensteuerpflicht, positiven KV-Beiträgen, positiven RV-Beiträgen (max. 30 %); 6 % bei ausschließlich steuer-/SV-freien Bezügen (§§ 13–18 WoGG). - **a/b/c:** Anlage 2 WoGG je Haushaltsgröße; Einpersonenhaushalt (Stand 2025): a = 0,04, b = 0,0004797, c = 0,0000408. Mehrpersonenhaushalte: Tabellenwerte aus Anlage 2 laden. - **Haushaltsmitglieder > 12:** ab 13. Mitglied + 65 €/Monat, höchstens bis zur Höhe von M (§ 19 Abs. 3 WoGG). - **Rundung:** nach Anlage 3 zu § 19 Abs. 2 WoGG. - **Datenquellen:** WoGG-Anlagen (gesetze-im-internet.de); Mietstufenzuordnung Anlage 1 WoGV; BMWSB-Wohngeldrechner als Plausibilitätsreferenz.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie berechnet sich das Wohngeld?

Nach der Formel 1,15 × (M − (a + b×M + c×Y) × Y): M ist deine anrechenbare Miete, Y dein anrechenbares Monatseinkommen, a/b/c sind Tabellenwerte je Haushaltsgröße.

2 Was ist die Mietstufe und wo finde ich meine?

Die Mietstufen I bis VII spiegeln das örtliche Mietniveau wider (I–II unter, III im, IV–VII über Bundesdurchschnitt). Die Zuordnung deiner Gemeinde steht in Anlage 1 der Wohngeldverordnung.

3 Wie hoch kann das Wohngeld maximal sein?

Das hängt von Mietstufe und Haushaltsgröße ab — es gibt feste Miethöchstbeträge (Anlage 1 WoGG). Nur die Miete bis zum Höchstbetrag wird berücksichtigt.

4 Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?

Nein. Es wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem du den Antrag gestellt hast — nicht weiter. Stelle den Antrag also so früh wie möglich.

5 Bekomme ich Wohngeld als Rentner?

Sehr wahrscheinlich, wenn deine Rente klein ist: Viele Rentner mit 900 bis 1.200 € Monatsrente haben Anspruch. Deine Rente zählt als Einkommen, die Pauschalabzüge mindern es.

6 Kann ich Wohngeld und Grundsicherungsgeld gleichzeitig bekommen?

Nein — wer Transferleistungen mit Unterkunftskosten bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Ausnahme: Wenn Wohngeld (ggf. plus Kinderzuschlag) die Hilfebedürftigkeit gerade vermeidet, ist es sogar vorrangig.

7 Zählt mein Erspartes beim Wohngeld?

Ja, erhebliches Vermögen kann den Anspruch ausschließen. Die Freigrenzen liegen bei 60.000 € für Alleinstehende plus 30.000 € je weiterem Haushaltsmitglied.

8 Wie lange wird Wohngeld bewilligt?

In der Regel für zwölf Monate, maximal für 24 Monate. Danach brauchst du einen Weiterbewilligungsantrag.

9 Was passiert, wenn mein Einkommen steigt?

Melde deutliche Einkommensänderungen der Wohngeldstelle — sonst droht eine Rückforderung. Kleine Schwankungen sind unproblematisch.

10 Gibt es Wohngeld auch für Eigentümer?

Ja, als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum — zum Beispiel für Zinsen, Tilgung und Grundsteuer. Die Berechnung folgt derselben Formel.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • § 19 WoGG mit Anlagen 1–3 (Zweite Fortschreibungsverordnung 23.10.2024, gültig ab 1.1.2025) — gesetze-im-internet.de
  • • BMWSB — Wohngeld-Plus-Rechner (ab 1. Januar 2025), bmwsb.bund.de
  • • Wohngeld-Plus-Reform 1.1.2023: Heizkostenkomponente 2,00 €/m², ca. +190 €/Monat im Schnitt, ca. 2 Mio. Haushalte
  • • Vermögensfreigrenzen 60.000 € + 30.000 €/Mitglied (§ 21 WoGG); dynamische Anpassung alle zwei Jahre (nächste zum 1.1.2027)
  • • IW-Schätzung: nur rund die Hälfte der Anspruchsberechtigten stellt einen Antrag