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Immobilien & Wohnen • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Mietpreisbremse-Rechner: 10-%-Regel prüfen

Dein neuer Mietvertrag ist unterschrieben – aber war die Miete überhaupt zulässig? In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mit dem mietpreisbremse-rechner prüfst du das in drei Schritten selbst: Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel ermitteln, zulässige Höchstmiete berechnen und mit deiner Nettokaltmiete vergleichen – inklusive der Ausnahmen, auf die sich Vermieter berufen, und der Rüge, mit der du zu viel gezahlte Miete zurückholst.

Interaktiver Mietpreisbremse-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Für den passenden Mietspiegel.

m²

Die Fläche laut Mietvertrag.

Bestimmt die Mietspiegel-Kategorie.

Bad, Küche, Balkon, Aufzug, energetischer Zustand.

€/Monat

Reine Miete ohne Nebenkosten und Zuschläge.

Vertraglicher Mietbeginn.

Berechnungsergebnis
Ortsübliche Vergleichsmiete
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Zulässige Höchstmiete 642,80 €
Deine Miete vs 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Modellprüfung nach §§ 556d–556g BGB ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Rechtsberatung – die verbindliche Vergleichsmiete entnimm dem offiziellen Mietspiegel.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Mietpreisbremse (§§ 556d–556g BGB) besagt: In ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Vergleichsmiete entnimmst du dem Mietspiegel deiner Stadt; die zulässige Höchstmiete ist Vergleichsmiete × 1,1. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2029. Ausgenommen sind unter anderem Neubauten (erstmals vermietet nach dem 1. Oktober 2014), umfassend modernisierte Wohnungen und Fälle, in denen schon die Vormiete über der Grenze lag.

So funktioniert die Berechnung

Die Prüfung läuft in drei Schritten:

  1. Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln.

Die Vergleichsmiete steht im Mietspiegel deiner Stadt und hängt von Lage, Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung und energetischem Zustand ab. Sie bildet den Durchschnitt vergleichbarer Mieten der letzten sechs Jahre (§ 558 Abs. 2 BGB).

Nutze immer den offiziellen Mietspiegel deiner Kommune – nicht Portaldurchschnitte aus Inseraten. 2.

Zulässige Höchstmiete berechnen. Vergleichsmiete × 1,1 = Höchstmiete.

Bei einer Vergleichsmiete von 12 € pro Quadratmeter und 65 m² Wohnfläche sind das 780 € × 1,1 = 858 € Nettokaltmiete pro Monat. 3.

Mit deiner Miete vergleichen – und Ausnahmen prüfen. Liegt deine Nettokaltmiete darüber, greift die Bremse – es sei denn, eine Ausnahme trifft zu: Neubau (erstmals vermietet nach dem 1.10.2014), umfassende Modernisierung oder eine höhere Vormiete (§§ 556e, 556f BGB).

Der Vermieter muss dich über eine geltend gemachte Ausnahme unaufgefordert vor Vertragsschluss informieren (§ 556g Abs. 1a BGB).

Was ändert sich 2026 / 2027?

Der wichtigste Punkt zuerst: Die Mietpreisbremse wurde bereits 2025 bis zum 31. Dezember 2029 verlängert (Bundestag Juni 2025, in Kraft seit 23. Juli 2025) – sie läuft also nicht aus, wie viele alte Artikel noch behaupten. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2026 ihre Verfassungsmäßigkeit bestätigt.

Am 1. Juli 2026 hat der Bundesgerichtshof den Auskunftsanspruch der Mieter über die Höhe der Vormiete gestärkt (VIII ZR 211/23) – gleichzeitig warnt der Senat davor, die Auskunft beiläufig zu erfragen, weil damit Fristen laufen können. Für 2027 relevant, aber noch nicht beschlossen: das „Mietrecht II"-Paket (Kabinettsbeschluss April 2026, erste Lesung im Bundestag am 9. Juli 2026) mit geplanter Deckelung von Indexmieten, Transparenz beim Möblierungszuschlag und Begrenzung von Kurzzeitverträgen – Inkrafttreten frühestens Herbst 2026 oder Anfang 2027.

Bis dahin gilt das heutige Recht unverändert. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Die Vermieter-Perspektive: Rendite berechnen heranziehen.

Beispielrechnung

Du mietest 65 m² in einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt. Der Mietspiegel weist für deine Wohnungskategorie 12 €/m² aus:

  • Vergleichsmiete: 65 m² × 12 € = 780 € Nettokaltmiete
  • Zulässige Höchstmiete: 780 € × 1,1 = 858 €
  • Deine Vertragsmiete: 1.100 € nettokalt
  • Differenz: 1.100 € − 858 € = 242 € pro Monat zu viel

Keine Ausnahme greift (Altbau, keine Modernisierung, Vormiete unbekannt bzw. nicht höher). Nach einer wirksamen Rüge kannst du die überzahlte Miete zurückfordern – bei einem Mietbeginn ab dem 1. April 2020 und rechtzeitiger Rüge bis zu 30 Monate rückwirkend: 242 € × 30 = 7.260 €.

Ab Zugang der Rüge gilt die zulässige Miete für die Zukunft.

Typische Fehler

  1. Falschen Mietspiegel oder falsche Merkmale verwenden.

Die Vergleichsmiete ist kein fester Stadtdurchschnitt, sondern hängt von Baujahr, Lage und Ausstattung ab. Wer den falschen Jahrgang oder die falsche Kategorie nimmt, rechnet an der Realität vorbei.

  1. Warmmiete statt Nettokaltmiete vergleichen.

Die Bremse bezieht sich auf die Nettokaltmiete – ohne Heiz- und Betriebskosten, ohne Möblierungszuschläge. Wer die Warmmiete einsetzt, sieht einen Verstoß, wo keiner ist (oder umgekehrt).

  1. Die Vormiete-Ausnahme übersehen.

Lag schon die Vormiete über der 10-%-Grenze, darf sie beibehalten werden (§ 556e BGB). Fordere deshalb immer Auskunft über die Vormiete – seit dem BGH-Urteil vom 1. Juli 2026 hast du einen gestärkten Anspruch darauf.

  1. Modernisierung nicht hinterfragen.

„Modernisiert" ist nicht gleich „umfassend modernisiert". Die Ausnahme greift nur, wenn die Modernisierung einem Neubau gleichkommt – Faustregel der Rechtsprechung: Aufwand von etwa einem Drittel der Neubaukosten.

Lass dir Umfang und Kosten belegen. 5.

Keine Rüge erheben. Ohne Rüge gibt es keine Rückforderung und keine Absenkung für die Zukunft.

Die Rüge muss sich konkret auf den Verstoß beziehen – pauschale Schreiben scheitern vor Gericht, besonders wenn der Vermieter eine Ausnahme geltend gemacht hat. 6.

Rechner-Ergebnis mit Rechtsanspruch verwechseln. Ein mietpreisbremse-rechner im Netz arbeitet mit Durchschnittswerten und kann die exakte Vergleichsmiete deiner Wohnung nicht bestimmen.

Das Ergebnis ist eine begründete Vermutung – für Rüge und Klage brauchst du den offiziellen Mietspiegel und im Zweifel Rechtsrat. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Steuern auf Mieteinnahmen.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Neubau: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sind komplett von der Bremse ausgenommen (§ 556f Satz 1 BGB).
  • Umfassende Modernisierung: Nach einer Modernisierung, die einem Neubau gleichkommt, greift die Bremse bei der ersten Vermietung danach nicht (§ 556f Satz 2 BGB).
  • Höhere Vormiete (§ 556e BGB): Lag die Miete des Vormieters bereits über der zulässigen Grenze, darf diese Miete beibehalten werden – aber nicht erhöht.
  • Möblierte Wohnungen: Derzeit ohne gesetzliche Obergrenze für den Möblierungszuschlag; das geplante Mietrecht II will Transparenz und eine Pauschale bei Vollmöblierung bringen – noch nicht beschlossen (Stand Oktober 2026).
  • Indexmieten: Steigen mit dem Verbraucherpreisindex; die geplante Reform will Erhöhungen über 3 % nur zur Hälfte weitergeben – ebenfalls noch nicht in Kraft.
  • Staffelmieten: Für die Bremse zählt die Anfangsmiete des Vertrags; spätere Staffeln werden daran gemessen.
  • Sozialwohnungen und Wohnheime: Preisgebundener Wohnraum mit Kostenmiete fällt nicht unter die Bremse; für Wohnheime und Kurzzeitvermietung gelten Sonderregeln.

Was bedeutet das Ergebnis für dich? (mietpreisbremse-rechner im Alltag)

Liegt deine Miete rechnerisch über der Grenze, hast du einen Hebel – aber keinen Automatismus. So gehst du vor: Dokumentiere Inserat und Vertrag, ermittle die Vergleichsmiete aus dem offiziellen Mietspiegel und fordere Auskunft über Vormiete und etwaige Ausnahmen.

Dann erhebe die Rüge schriftlich und konkret – erst sie löst Rückforderung und zukünftige Absenkung aus. Beachte: Wer die Wohnung nur deshalb anmietet, weil er auf eine spätere Senkung spekuliert, trägt ein rechtliches und wirtschaftliches Risiko, wenn sich eine Ausnahme als wirksam erweist.

Die Modellprüfung ersetzt keine Rechtsberatung – bei hohen Differenzen oder wenn der Vermieter eine Ausnahme geltend macht, lohnt der Gang zum Mieterverein oder Anwalt. Und merke dir die Abgrenzung: Die Bremse regelt nur die Anfangsmiete bei Neuvermietung; für laufende Erhöhungen im Bestand gilt die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren in angespannten Märkten (§ 558 Abs. 3 BGB).

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** Wohnfläche (m²), Mietspiegel-Vergleichsmiete (€/m²), Nettokaltmiete (€/Monat), Erstvermietung nach 1.10.2014 (ja/nein), umfassende Modernisierung (ja/nein), Vormiete bekannt und höher (ja/nein + Betrag). **Berechnung:** 1. Vergleichsmiete_gesamt = Wohnfläche × Vergleichsmiete_je_m² (§ 558 Abs. 2 BGB: 6-Jahres-Betrachtung, Wert aus kommunalem Mietspiegel). 2. Hoechstmiete = Vergleichsmiete_gesamt × 1,1 (§ 556d Abs. 1 BGB). 3. Ausnahmeprüfung: Wenn Neubau_nach_1_10_2014 oder umfassende_Modernisierung → keine Begrenzung (§ 556f BGB). Wenn Vormiete > Hoechstmiete → zulässige Miete = Vormiete (§ 556e BGB). 4. Differenz = Nettokaltmiete − zulässige Miete; wenn > 0 → Verstoß. 5. Rückforderungspotenzial = Differenz × min(Monate_seit_Mietbeginn, 30) bei Mietbeginn ab 1.4.2020 und wirksamer Rüge (§ 556g Abs. 2 BGB). **Wertquellen:** §§ 556d–556g, 558 BGB (dejure.org als Spiegel, Stand 16.10.2026); Verlängerung bis 31.12.2029 (Gesetz Juni 2025, in Kraft 23.7.2025); BVerfG-Beschluss Feb 2026; BGH 1.7.2026 – VIII ZR 211/23. Rundung: Cent-genau.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Gilt die Mietpreisbremse noch 2026?

Ja. Sie wurde 2025 bis zum 31. Dezember 2029 verlängert und das Bundesverfassungsgericht hat sie im Februar 2026 bestätigt. Sie gilt in allen von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt – 2026 sind das 627 Städte und Gemeinden in 13 Bundesländern.

2 Wie finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Im offiziellen Mietspiegel deiner Stadt oder Gemeinde – online als Rechner oder PDF bei der Kommune. Du brauchst Wohnfläche, Baujahr, Lage und Ausstattungsmerkmale deiner Wohnung. Die Vergleichsmiete ist eine Spanne, kein Fixwert; rechne im Zweifel mit dem für dich ungünstigeren Wert.

3 Was ist der Unterschied zwischen Nettokalt- und Warmmiete bei der Prüfung?

Die Bremse bezieht sich auf die Nettokaltmiete: reine Miete für den Wohnraum ohne Heiz- und Betriebskosten und ohne Zuschläge für Möbel, Einbauküche oder Stellplatz. Bei Teilinklusiv- oder Bruttokaltmieten musst du den Nettokaltanteil erst herausrechnen.

4 Welche Ausnahmen gibt es bei der Mietpreisbremse?

Drei: Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden; umfassend modernisierte Wohnungen (Modernisierung auf Neubauniveau); und eine bereits höhere Vormiete, die beibehalten werden darf. Der Vermieter muss dich über eine Ausnahme vor Vertragsschluss unaufgefordert informieren.

5 Wie fordere ich zu viel gezahlte Miete zurück?

Mit einer Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB: schriftlich, konkret auf den Verstoß (und ggf. auf die geltend gemachte Ausnahme) bezogen. Bei Mietbeginn ab dem 1. April 2020 und Rüge innerhalb von 30 Monaten holst du die Überzahlung ab dem ersten Monat zurück; danach gilt die Absenkung erst ab Zugang der Rüge.

6 Kann ich den Vertrag unterschreiben, obwohl die Miete zu hoch ist?

Ja. Die freiwillige Unterschrift nimmt dir die Rechte aus der Mietpreisbremse nicht – die Vereinbarung oberhalb der zulässigen Miete ist unwirksam, soweit keine Ausnahme greift. Verlass dich aber nicht blind darauf: Eine unbekannte höhere Vormiete oder eine wirksame Ausnahme kann deine Rechnung zunichtemachen.

7 Was hat der BGH 2026 zur Vormiete entschieden?

Am 1. Juli 2026 (VIII ZR 211/23) hat der Bundesgerichtshof den Auskunftsanspruch der Mieter über die Höhe der Vormiete gestärkt. Gleichzeitig warnt der Senat: Eine Auskunftsaufforderung kann eine Frist auslösen, nach der sich der Vermieter doch noch auf eine Ausnahme berufen darf – frage also gezielt und dokumentiert.

8 Gilt die Bremse auch für möblierte Wohnungen und Indexmieten?

Grundsätzlich ja für die Anfangsmiete, aber mit Lücken: Für Möblierungszuschläge gibt es derzeit keine Obergrenze, und Indexmieten steigen voll mit der Inflation. Das geplante Mietrecht II will beides regeln – Stand Oktober 2026 ist es noch nicht beschlossen.

9 Was prüft ein mietpreisbremse-rechner genau?

Drei Dinge: deine Nettokaltmiete gegen die zulässige Höchstmiete (Vergleichsmiete × 1,1), ob eine der drei Ausnahmen in Frage kommt, und – bei einem Verstoß – die monatliche Differenz sowie die mögliche Rückforderung nach einer Rüge. Die exakte Vergleichsmiete deiner Wohnung ersetzt er nicht.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • dejure.org: §§ 556d–556g, 558 BGB (Spiegel des Gesetzestextes; gesetze-im-internet.de am 16.10.2026 nicht abrufbar, Stand der Normen geprüft 16.10.2026)
  • • Bundestag/Bundesrat: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 31.12.2029 (Beschluss Juni 2025, in Kraft 23.7.2025)
  • • BVerfG, Beschluss Februar 2026 (Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse)
  • • BGH, 1.7.2026 – VIII ZR 211/23 (Auskunftsanspruch zur Vormiete)
  • • Deutscher Mieterbund / mietergenie.de: 627 Gemeinden in 13 Ländern (Stand 2026)
  • • Stand: Oktober 2026