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Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Mieteinnahmen-versteuern-Rechner: Steuer berechnen

Du vermietest eine Wohnung und fragst dich, wie viel vom Mieteingang am Ende wirklich dir gehört — nach Finanzamt, AfA und allen Kosten? Der mieteinnahmen-versteuern-rechner zieht von deinen Mieteinnahmen alle absetzbaren Werbungskosten ab — von der Gebäude-AfA über Darlehenszinsen bis zur Verwaltung — und zeigt dir, was als Überschuss übrig bleibt und wie viel Einkommensteuer darauf mit deinem persönlichen Steuersatz anfällt.

Interaktiver Mieteinnahmen-versteuern-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Jahreskaltmiete in € — Zahl

ohne Grundstück

Gebäudewert (ohne Grundstück) in € — Zahl (Kaufpreis minus Bodenwert plus Nebenkosten)

Baujahr-Kategorie — Auswahl: vor 1926 (2,5 % AfA) · nach 1925 (2 % AfA) · Neubau ab 202...

nur Zinsen, keine Tilgung

Darlehenszinsen pro Jahr in € — Zahl (nur Zinsen, keine Tilgung)

Verwaltung, Versicherung, Grundsteuer pro Jahr in € — Zahl

Reparaturen/Instandhaltung pro Jahr in € — Zahl

Sonstige Werbungskosten pro Jahr in € — Zahl, optional

z. B. 35

Persönlicher Grenzsteuersatz in % — Zahl (z. B. 35)

Berechnungsergebnis
Ergebnis 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis 2 642,80 €
Ergebnis 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Schätzung auf Basis von §§ 7, 21 EStG (Stand Oktober 2026). Ersetzt keine Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Du versteuerst nicht die volle Miete, sondern nur den Überschuss: Mieteinnahmen minus Werbungskosten = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Der Überschuss wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (14–45 %) versteuert und in der Anlage V deiner Steuererklärung angegeben. Die wichtigste Werbungskosten-Position ist die AfA (Absetzung für Abnutzung): 2 % des Gebäudewerts pro Jahr bei Altbauten, 3 % bei Neubauten ab 2023. Dieser Rechner ermittelt Überschuss und Steuer aus deinen Zahlen — kostenlos und ohne Anmeldung.


mieteinnahmen-versteuern-rechner: So funktioniert die Berechnung

Die Berechnung folgt der Überschussrechnung des § 21 EStG in sechs Schritten:

  1. Einnahmen erfassen: Jahreskaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlungen, Nachzahlungen, Garagenmiete und sonstige Entgelte.

Umlagefähige Nebenkosten, die du 1:1 an den Mieter weiterreichst, kürzen sich mit den Ausgaben — entscheidend ist die Kaltmiete plus nicht umlegbare Anteile. 2.

AfA berechnen: Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar, nicht das Grundstück. Formel: (Kaufpreis − Bodenwert + Anschaffungsnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notar) × AfA-Satz.

Die Sätze nach § 7 Abs. 4 EStG: 2 % pro Jahr für Gebäude nach 1925, 2,5 % für Gebäude vor 1926, 3 % für Neubauten ab 2023. Den Bodenwert entnimmst du dem Kaufvertrag oder einem Bodenrichtwert-Gutachten.

  1. Übrige Werbungskosten abziehen: Darlehenszinsen (nicht die Tilgung!), Hausverwaltung, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Reparaturen und Instandhaltung, Fahrtkosten zum Objekt (0,30 €/km), Inserate, Steuerberatung und Kontoführung.

  2. Sonderfälle prüfen: Verbilligte Vermietung an Angehörige (66-%-Grenze), Leerstand, Ferienwohnung, gemischte Nutzung.

  3. Überschuss ermitteln: Einnahmen minus Werbungskosten.

Ein negativer Überschuss ist ein Verlust, der mit deinen anderen Einkünften (z. B. Gehalt) verrechnet wird und so direkt Steuern spart. 6.

Steuer berechnen: Überschuss × persönlicher Grenzsteuersatz (14–45 %) plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Mietrendite-Rechner heranziehen.

Was ändert sich 2026 und 2027?

2026 bleibt das System unverändert: AfA-Sätze (2 %/2,5 %/3 %), Werbungskosten-Katalog und die 66-%-Grenze gelten wie bisher. Was sich 2026 ändert, ist der Rahmen: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 € — liegst du mit deinem gesamten zu versteuernden Einkommen (Gehalt plus Vermietungsüberschuss) darunter, fällt gar keine Einkommensteuer an. Für 2027 sind derzeit keine Änderungen an § 21 EStG oder der AfA beschlossen — der mieteinnahmen-versteuern-rechner arbeitet daher mit den dauerhaft gültigen Regeln.

Beispielrechnung: 1.000 € Monatsmiete

Vermietete Eigentumswohnung, Baujahr 1990 (daher 2 % AfA), Gebäudewert 200.000 €:

Position Betrag/Jahr
Kaltmiete (12 × 1.000 €) + 12.000 €
Gebäude-AfA (2 % von 200.000 €) − 4.000 €
Darlehenszinsen − 4.200 €
Hausverwaltung (nicht umlegbar) − 600 €
Grundsteuer − 600 €
Gebäudeversicherung − 400 €
Reparaturen/Instandhaltung − 800 €
Zu versteuernder Überschuss + 1.400 €

Steuer bei 35 % Grenzsteuersatz: 1.400 € × 35 % = 490 € (plus Soli). Von 12.000 € Bruttoeinnahmen bleiben also nur 1.400 € steuerlich relevant — ohne Darlehen (volles Eigenkapital) wäre die Steuerlast ein Vielfaches davon, weil Zinsen und AfA die beiden größten Hebel sind.

Typische Fehler bei der Versteuerung von Mieteinnahmen

  1. Die volle Miete als steuerpflichtig ansetzen: Versteuert wird nur der Überschuss nach Werbungskosten. Wer mit der Bruttomiete plant, überschätzt die Steuerlast massiv.
  2. AfA auf den Gesamtkaufpreis rechnen: Das Grundstück ist nicht abschreibbar. Wer 2 % auf 300.000 € statt auf den Gebäudeanteil von z. B. 210.000 € ansetzt, rechnet 1.800 € zu viel AfA — das Finanzamt korrigiert das.
  3. Tilgung statt Zinsen absetzen: Nur die Darlehenszinsen sind Werbungskosten. Die Tilgung ist private Vermögensbildung und nicht abziehbar — ein klassischer Anfängerfehler.
  4. Belege nicht aufbewahren: Jede Werbungskosten-Position braucht einen Nachweis. Das Finanzamt verlangt bei Vermietung überdurchschnittlich oft Belege — ohne sie streicht es die Position.
  5. Verbilligt vermieten ohne 66-%-Check: Liegt die Miete an Angehörige unter 66 % der ortsüblichen Miete, kürzt das Finanzamt die Werbungskosten anteilig. Ein Mietspiegel-Ausdruck schützt dich.
  6. Verlust als Problem sehen: Ein negativer Überschuss ist kein Drama, sondern ein Steuersparmodell: Er mindert dein übriges Einkommen — bei 42 % Grenzsteuersatz holt dir jeder 1.000 € Verlust 420 € Steuer zurück. Nur bei dauerhaftem, strukturellem Defizit droht der Vorwurf der Liebhaberei.

Sonderfälle und Ausnahmen

  • Verbilligte Vermietung (§ 21 Abs. 2 EStG): Ab 66 % der ortsüblichen Miete ziehst du die Werbungskosten voll ab. Zwischen 50 % und 66 % brauchst du eine positive Totalüberschussprognose; unter 50 % wird die Vermietung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt — mit anteiligem Werbungskostenverlust.
  • Leerstand: Bleiben die Werbungskosten abziehbar? Ja — solange du eine ernsthafte Vermietungsabsicht nachweist (Maklerauftrag, Inserate, Besichtigungstermine). Dokumentiere deine Bemühungen.
  • Ferienwohnung: Bei Eigennutzung plus Vermietung wird aufgeteilt; die Finanzverwaltung prüft die Einkunftserzielungsabsicht besonders streng.
  • Möblierte Vermietung: Möbel und Geräte bis 800 € netto sind sofort absetzbar (GWG), teurere über ihre Nutzungsdauer. Das kommt zur Gebäude-AfA hinzu.
  • Umsatzsteuer: Die Vermietung von Wohnraum ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG). Nur bei gewerblichen Mietverhältnissen kann zur Umsatzsteuer optiert werden.
  • Mehrere Objekte: Einnahmen und Werbungskosten werden je Objekt in der Anlage V ermittelt und dann saldiert — ein Verlust aus Objekt A mindert den Überschuss aus Objekt B.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Das Ergebnis zeigt dir drei Zahlen: den steuerpflichtigen Überschuss, die Steuer darauf und die Nettomiete nach Steuern. So arbeitest du damit:

  1. Echte Rendite kennen: Erst die Nettomiete nach Steuern sagt dir, was die Immobilie wirklich abwirft.

Der mieteinnahmen-versteuern-rechner liefert dir diese Zahl — für die Rendite auf dein eingesetztes Kapital nutze ergänzend den Mietrendite-Rechner. 2.

Werbungskosten optimieren: Jede absetzbare Ausgabe senkt den Überschuss — plane größere Instandhaltungen gezielt in Jahre mit hohem Grenzsteuersatz. Belege sammeln ist Pflicht, nicht Kür.

  1. AfA-Basis prüfen: Lass den Gebäudeanteil sauber ermitteln (Kaufvertrag, Bodenrichtwert).

Ein zu niedrig angesetzter Gebäudewert verschenkt jahrzehntelang AfA. 4.

Verluste nutzen: Entsteht ein Verlust, verrechne ihn konsequent mit deinem Gehalt — das ist legal und oft der größte Einspareffekt in den ersten Finanzierungsjahren. 5.

Steuerberater bei Sonderfällen: Verbilligte Vermietung, Ferienwohnung, gemischte Nutzung und Liebhaberei-Prüfungen gehören in professionelle Hände. Diese Rechnung ist eine Planungsgrundlage, keine Gestaltungsberatung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer AfA-Rechner.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

``` Eingaben: M = Jahreskaltmiete (€); GW = Gebäudewert ohne Grundstück (€); Kat = {vor1926: 2,5 %, nach1925: 2 %, neubau2023: 3 %}; Z = Darlehenszinsen/Jahr (€); V = Verwaltung+Versicherung+Grundsteuer/Jahr (€); R = Reparaturen/Jahr (€); S = sonstige WK/Jahr (€); s = persönlicher Grenzsteuersatz (Dezimal, 0–0,45) AfA = GW × AfA-Satz(Kat) (§ 7 Abs. 4 EStG) vor 1926: 2,5 % (40 Jahre); nach 1925: 2 % (50 Jahre); Neubau ab 2023: 3 % (33 Jahre) Werbungskosten WK = AfA + Z + V + R + S Überschuss Ü = M − WK (§ 21 EStG, Anlage V) Wenn Ü ≥ 0: ESt = Ü × s; Soli = ESt × 5,5 % Wenn Ü < 0: Verlust = −Ü → verrechenbar mit anderen Einkünften (§ 10d EStG Verlustvortrag) Nettomiete = M − WK − ESt − Soli (bei Ü ≥ 0) Sonderlogik verbilligte Vermietung (Option): Eingabe: verlangte Miete / ortsübliche Miete = q q ≥ 66 % → WK voll abziehbar; 50 % ≤ q < 66 % → Hinweis Überschussprognose; q < 50 % → Hinweis: nur anteiliger Abzug (§ 21 Abs. 2 EStG) Kontrollwerte (M = 12.000 €; GW = 200.000 €, nach1925 → AfA 4.000 €; Z = 4.200 €; V = 1.600 €; R = 800 €; S = 0 €; s = 35 %): WK = 10.600 €; Ü = 1.400 €; ESt = 490 €; Soli = 26,95 €; Nettomiete = 10.483,05 € ``` Wertquellen: § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung); § 7 Abs. 4 EStG (AfA-Sätze); § 21 Abs. 2 EStG (66-%-Grenze); § 10d EStG (Verlustvortrag); Grundfreibetrag 12.348 € (2026); § 4 Nr. 12 UStG (USt-Freiheit Wohnraum).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie viel Steuern zahle ich auf meine Mieteinnahmen?

Nicht auf die volle Miete, sondern auf den Überschuss nach Werbungskosten — versteuert mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (14–45 %) plus Solidaritätszuschlag. Beispiel: 12.000 € Miete minus 10.600 € Kosten = 1.400 € Überschuss; bei 35 % Steuersatz sind das 490 € Steuer.

2 Was kann ich als Vermieter alles von der Steuer absetzen?

Gebäude-AfA, Darlehenszinsen, Hausverwaltung, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Reparaturen und Instandhaltung, Fahrtkosten (0,30 €/km), Inserate, Steuerberatung und Kontoführung. Nicht absetzbar: die Tilgung und private Anteile.

3 Was ist die AfA und wie berechne ich sie?

Die Absetzung für Abnutzung (§ 7 Abs. 4 EStG) verteilt den Gebäudewert über die Nutzungsdauer: Kaufpreis minus Bodenwert plus Anschaffungsnebenkosten, multipliziert mit 2 % (Bau nach 1925), 2,5 % (Bau vor 1926) oder 3 % (Neubau ab 2023) pro Jahr.

4 Was passiert, wenn meine Kosten höher sind als die Miete?

Dann entsteht ein steuerlicher Verlust, der mit deinen anderen Einkünften (z. B. Gehalt) verrechnet wird und deine Gesamtsteuer senkt. Nicht verrechnete Verluste werden vorgetragen (§ 10d EStG). Dauerhaft defizitäre Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht stuft das Finanzamt als Liebhaberei ein — dann entfällt der Abzug.

5 Gibt es einen Freibetrag für Mieteinnahmen?

Nein, einen speziellen Freibetrag für Mieteinnahmen gibt es nicht. Steuerfrei bleibst du nur, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen (inklusive Vermietungsüberschuss) unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt.

6 Muss ich Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben?

Ja — in der Anlage V, objektbezogen mit allen Einnahmen und Werbungskosten. Die Erklärung gibst du elektronisch über ELSTER ab; Belege hältst du für Rückfragen bereit.

7 Was gilt bei verbilligter Vermietung an meine Kinder?

Verlangst du mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, bleiben die Werbungskosten voll abziehbar (§ 21 Abs. 2 EStG). Darunter wird anteilig gekürzt — zwischen 50 % und 66 % nur bei positiver Überschussprognose. Orientiere dich am Mietspiegel.

8 Zahle ich Umsatzsteuer auf die Miete?

Nein — Wohnraumvermietung ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG). Nur bei gewerblicher Vermietung kann zur Umsatzsteuerpflicht optiert werden.

9 Kann ich Werbungskosten auch bei Leerstand absetzen?

Ja, solange du ernsthaft weitervermieten willst. Weise die Vermietungsabsicht nach — etwa durch Maklerbeauftragung, Inserate oder dokumentierte Besichtigungen.

10 Wie wirkt sich die AfA auf einen späteren Verkauf aus?

Die geltend gemachte AfA mindert deine Anschaffungskosten — beim Verkauf innerhalb von zehn Jahren erhöht das den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn (§ 23 EStG). Die heutige Steuerersparnis holt der Fiskus beim Verkauf teilweise zurück.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 7 Abs. 4, 21, 10d — gesetze-im-internet.de
  • • Umsatzsteuergesetz (UStG), § 4 Nr. 12 (Steuerfreiheit Wohnraumvermietung)
  • • baufi-deutschland.de, Ratgeber „Mieteinnahmen versteuern 2026" (Werbungskosten-Katalog, AfA-Sätze, Verlust-Effekt)
  • • rechner-hub.de, Mieteinnahmen versteuern 2026 (66-%-Grenze § 21 Abs. 2 EStG, Neubau-Beispiel)
  • • steuerschroeder.de, Vermietungsrechner (6-Schritte-Systematik, Anlage V, Überschusseinkünfte)