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Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Grunderwerbsteuer-Rechner 2026: Kaufsteuer berechnen

Beim Immobilienkauf zahlst du mehr als den Kaufpreis – und die Grunderwerbsteuer ist dabei der größte Einzelposten: je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises, bei einer 400.000-€-Wohnung also bis zu 26.000 Euro zusätzlich. Der Grunderwerbsteuer-Rechner zeigt dir in Sekunden, wie viel Steuer in deinem Bundesland fällig wird – und erklärt dir den Weg von der Steuer bis zur Eintragung ins Grundbuch, Schritt für Schritt.

Interaktiver Grunderwerbsteuer-Rechner 2026

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€

Kaufpreis laut Kaufvertrag, ohne Makler und Notar.

Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Ehegatte, Scheidung, gerade Linie, Erbe/Schenkung, Miterben, ≤2.500 €, keiner]

Berechnungsergebnis
Steuersatz
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Grunderwerbsteuer 642,80 €
Kaufpreis + Steuer 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Berechnung nach § 11 GrEStG und den Länder-Steuersätzen (Stand Oktober 2026). Befreiungen nach § 3 GrEStG nicht automatisch geprüft – keine Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Der Steuersatz ist Ländersache und liegt 2026 zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein). Berechnet wird sie auf den Kaufpreis. Zahlen muss sie praktisch der Käufer – fällig wird sie einen Monat nach dem Steuerbescheid, und erst nach der Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die du nicht ins Grundbuch eingetragen wirst. Ausnahmen gibt es unter anderem für Ehegatten, Schenkungen, Erbschaften und Übertragungen in gerader Linie (§ 3 GrEStG).

So funktioniert der Grunderwerbsteuer-Rechner

Du gibst den Kaufpreis der Immobilie ein und wählst das Bundesland, in dem das Grundstück liegt – nicht das, in dem du wohnst oder der Verkäufer sitzt. Der Grunderwerbsteuer-Rechner multipliziert den Kaufpreis mit dem aktuellen Steuersatz des Landes und zeigt dir Steuerbetrag und Gesamtbelastung.

Die Formel: Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslands = Grunderwerbsteuer.

Die Steuersätze 2026 im Überblick:

Bundesland Steuersatz 2026
Bayern 3,5 %
Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen 5,0 %
Bremen, Hamburg, Sachsen 5,5 %
Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein 6,5 %

(Quellen: Länderübersichten 2026; Bremen 5,5 % seit 01.07.2025, Thüringen 5,0 % seit 01.01.2024.)

Der Weg der Steuer – Schritt für Schritt:

  1. Notar beurkundet den Kaufvertrag und zeigt den Vorgang beim Finanzamt an (Anzeigepflicht, § 18 GrEStG).

  2. Finanzamt prüft – von Amts wegen auch, ob eine Steuerbefreiung (§ 3 GrEStG) greift – und erlässt den Grunderwerbsteuerbescheid, adressiert an dich als Erwerber.

  3. Zahlung: Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.

  4. Unbedenklichkeitsbescheinigung: Erst nach vollständiger Zahlung stellt das Finanzamt sie aus und leitet sie an den Notar weiter.

  5. Grundbuch: Der Notar beantragt deine Eintragung als Eigentümer – ohne die Bescheinigung keine Umschreibung.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer – Käufer oder Verkäufer?

Praktisch immer du als Käufer. Gesetzlich sind zwar beide Vertragsparteien Gesamtschuldner (§ 13 GrEStG) – das Finanzamt könnte sich also theoretisch an beide halten.

In der Praxis richtet es den Steuerbescheid aber an den Erwerber, und in Kaufverträgen steht fast ausnahmslos, dass der Käufer die Steuer trägt. Üblich ist: Die Steuer zählt zu deinen Kaufnebenkosten und muss – anders als der Kaufpreis – in der Regel aus Eigenkapital bezahlt werden, weil Banken sie meist nicht mitfinanzieren. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den kaufnebenkosten-rechner heranziehen.

Was ändert sich 2026 – und was kommt 2027?

2026 gilt: Die Steuersätze sind gegenüber 2025 unverändert. Die letzten Bewegungen liegen zurück: Bremen hat zum 01.07.2025 auf 5,5 % erhöht, Thüringen hat zum 01.01.2024 von 6,5 % auf 5,0 % gesenkt.

Bayern bleibt mit 3,5 % das günstigste, Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein mit 6,5 % die teuersten Länder.

2027 kommt (Stand Oktober 2026): Für die Länder-Steuersätze sind keine Änderungen angekündigt – die Sätze gelten nach aktueller Rechtslage fort. Diskutiert wird auf Bundesebene weiterhin eine Reform der Share-Deal-Regeln (Besteuerung indirekter Anteilserwerbe); ein beschlossener Gesetzestext liegt nicht vor.

Diese Seite wird aktualisiert, sobald ein Land seinen Satz ändert oder die Reform beschlossen wird.

Beispielrechnung: 400.000 € Wohnung in NRW und in Bayern

Annahmen: Kaufpreis 400.000 €, keine Befreiung, regulärer Erwerb.

Position NRW (6,5 %) Bayern (3,5 %)
Kaufpreis 400.000 € 400.000 €
Steuersatz 6,5 % 3,5 %
Grunderwerbsteuer 26.000 € 14.000 €
Kaufpreis + Steuer 426.000 € 414.000 €

Der Unterschied: 12.000 Euro – für dieselbe Wohnung, nur wegen der Landesgrenze. Dazu kommen in beiden Fällen Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5–2 % des Kaufpreises, also rund 6.000–8.000 €) und gegebenenfalls die Maklerprovision (3,57–7,14 % inkl.

MwSt.). Die kompletten Kaufnebenkosten liegen 2026 je nach Bundesland zwischen etwa 7 und 15 % des Kaufpreises – plane sie als Eigenkapital ein.

Typische Fehler beim Immobilienkauf

  1. Falsches Bundesland ansetzen.

Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnsitz und nicht der Sitz des Verkäufers. Kaufst du in Brandenburg, zahlst du 6,5 % – auch wenn du in Bayern wohnst.

  1. Makler und Notar in die Steuer einrechnen.

Die Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis (die Gegenleistung, § 8 GrEStG) – Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten erhöhen die Steuer nicht. Umgekehrt gilt aber auch: Was als Kaufpreis im Vertrag steht, wird voll besteuert.

  1. Die 1-Monats-Frist verpassen.

Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig – nicht erst, wenn du ins Grundbuch willst. Verspätung kostet Säumniszuschläge, und die Unbedenklichkeitsbescheinigung verzögert sich.

  1. Freigrenze mit Freibetrag verwechseln.

Die 2.500-€-Grenze (§ 3 Nr. 1 GrEStG) ist eine Freigrenze: Bis 2.500 € zahlst du nichts, ab 2.501 € wird der gesamte Betrag besteuert – nicht nur der Teil darüber. 5.

Steuerfreiheit voraussetzen, wo keine ist. Der Kauf von den Eltern oder Geschwistern?

Nur gerade Linie (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) ist befreit – Geschwister nicht. Der Kauf vom Lebensgefährten?

Nicht befreit. Immer § 3 GrEStG prüfen, bevor du kalkulierst.

  1. Möbel-Trick übertreiben.

Einbauküche und Möbel separat im Vertrag auszuweisen senkt die Bemessung – aber nur, wenn die Beträge realistisch sind. Phantasiepreise für die gebrauchte Küche erkennt das Finanzamt, und dann wird nachversteuert.

Sonderfälle: Das übersehen viele

Ehegatten und Scheidung. Der Erwerb durch den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner ist steuerfrei (§ 3 Nr. 4 GrEStG) – auch der Kauf, nicht nur die Schenkung.

Nach der Scheidung bleibt der Erwerb im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung befreit (§ 3 Nr. 5). Wichtig: Die Befreiung gilt nur für die Grunderwerbsteuer – Einkommen- und Schenkungsteuer musst du separat prüfen.

Erbe und Schenkung. Wer ein Grundstück erbt oder geschenkt bekommt, zahlt keine Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 2) – dafür kann Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfallen.

Vorsicht bei Schenkungen unter Auflage (z. B. Nießbrauch oder Rentenzahlung): Der Wert der Auflage wird grunderwerbsteuerpflichtig.

Share Deals. Werden statt des Grundstücks Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft übertragen, greift die Steuer, wenn mindestens 90 % der Anteile innerhalb von 10 Jahren in einer Hand vereinigt werden (seit 01.07.2021; davor 95 % / 5 Jahre).

Ein klassischer Profi-Fall – für private Käufer selten relevant, für Investoren umso mehr.

Zwangsversteigerung. Hier ist die Bemessungsgrundlage nicht der Kaufpreis, sondern das Meistgebot. Der Steuersatz bleibt der des Bundeslands. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer notarkosten-rechner.

Rücktritt vom Kauf. Wird der Kaufvertrag vor Eigentumsübergang rückgängig gemacht, wird die Steuer auf Antrag nicht festgesetzt oder die Festsetzung geändert (§ 16 GrEStG) – stelle den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Ereignis.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist eine Planungszahl – und sie hat drei konkrete Konsequenzen:

Eigenkapital-Check. Die Grunderwerbsteuer ist der größte Brocken deiner Kaufnebenkosten und kommt zum Kaufpreis dazu.

Rechne Kaufpreis + Steuer + ca. 2 % Notar/Grundbuch + ggf. Makler zusammen – das ist der Betrag, den du wirklich stemmen musst.

Banken finanzieren die Steuer in der Regel nicht mit.

Bundesland als Kostenfaktor. In Grenzregionen (z. B. Berlin/Brandenburg, Niedersachsen/NRW) kann die Lage des Objekts fünfstellige Beträge ausmachen. Bei 500.000 € Kaufpreis sparst du in Bayern gegenüber NRW 15.000 € Steuer – ein Argument, das in die Standortwahl gehört.

Nächste Schritte. Lass die Befreiungsfrage (§ 3 GrEStG) vor der Beurkundung klären – danach ist die Gestaltung festgelegt. Und plane die 1-Monats-Frist nach dem Bescheid fest ein: Ohne Zahlung keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne Bescheinigung kein Grundbucheintrag.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** kaufpreis_eur (Zahl > 0), bundesland (Enum der 16 Länder), befreiung (Enum: keine | ehegatte | scheidung | gerade_linie | erbe_schenkung | miterben | bagatelle). **Steuersatz-Tabelle (Stand 10/2026, Quellen: Länderübersichten via steuerschroeder.de 06/2026, finanzen-rechner.net):** BW 0,050 · BY 0,035 · BE 0,060 · BB 0,065 · HB 0,055 · HH 0,055 · HE 0,060 · MV 0,060 · NI 0,050 · NRW 0,065 · RLP 0,050 · SL 0,065 · SN 0,055 · ST 0,050 · SH 0,065 · TH 0,050. **Logik:** - `befreiung != keine` → steuer = 0, Hinweis auf § 3 GrEStG + Steuerberater-Vorbehalt. - `befreiung == bagatelle && kaufpreis > 2500` → keine Befreiung (Freigrenze, nicht Freibetrag!), normal weiterrechnen. - Sonst: `steuer = kaufpreis × satz(bundesland)`; `gesamt = kaufpreis + steuer`. Auf ganze Euro runden (kaufmännisch). **Testvektoren (müssen exakt treffen):** 1. 400.000 €, NRW → 26.000 € Steuer, 426.000 € gesamt. 2. 400.000 €, Bayern → 14.000 € Steuer, 414.000 € gesamt. 3. 350.000 €, Sachsen → 19.250 € Steuer. 4. 2.500 €, beliebig → 0 € (Freigrenze § 3 Nr. 1). 5. 2.501 €, beliebig → Steuer auf vollen Betrag (z. B. Bayern: 87,54 €).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wer zahlt die Grunderwerbsteuer – Käufer oder Verkäufer?

In der Praxis der Käufer: Das Finanzamt richtet den Steuerbescheid an den Erwerber, und Kaufverträge weisen die Steuer fast immer dem Käufer zu. Gesetzlich haften beide als Gesamtschuldner (§ 13 GrEStG), vertraglich lässt sich die Last aber auch teilen.

2 Wann muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?

Einen Monat nach Bekanntgabe des Grunderwerbsteuerbescheids. Erst nach vollständiger Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – ohne sie wirst du nicht ins Grundbuch eingetragen.

3 Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Bestätigung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt ist (oder der Vorgang steuerfrei ist). Der Notar braucht sie, um deine Eintragung als Eigentümer im Grundbuch zu beantragen. Bei steuerfreien Vorgängen wird sie sofort ausgestellt.

4 Fällt Grunderwerbsteuer bei einer Schenkung an die Kinder an?

Nein. Schenkungen unter Lebenden und Erwerbe von Todes wegen sind von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 2 GrEStG) – dafür kann Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer anfallen. Übertragungen an Kinder, Eltern oder Großeltern sind zusätzlich über die Befreiung für Verwandte in gerader Linie (§ 3 Nr. 6) abgedeckt.

5 Zahlt man Grunderwerbsteuer beim Kauf vom Ehepartner?

Nein. Der Erwerb durch den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner ist steuerfrei (§ 3 Nr. 4 GrEStG). Auch nach der Scheidung bleibt der Erwerb im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung befreit (§ 3 Nr. 5). Die Befreiung gilt nur für die Grunderwerbsteuer – andere Steuern separat prüfen.

6 Kann man die Grunderwerbsteuer umgehen?

Legal senken lässt sie sich nur in engen Grenzen: Befreiungen nach § 3 GrEStG nutzen (Familie, Ehegatten), bewegliches Inventar wie Einbauküche oder Möbel realistisch separat im Kaufvertrag ausweisen, oder bei Investoren Share-Deal-Gestaltungen unterhalb der 90-%-Schwelle prüfen. Scheingestaltungen erkennt das Finanzamt – das wird teurer als die Steuer.

7 Was ist der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?

Die Grunderwerbsteuer zahlst du einmalig beim Kauf (GrEStG). Die Grundsteuer zahlst du jedes Jahr als Eigentümer für den Besitz (GrStG) – sie wird gerade nach der Reform neu berechnet. Zwei verschiedene Steuern, zwei verschiedene Rechner.

8 Wird die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis inkl. Makler berechnet?

Nein. Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung für das Grundstück (§ 8 GrEStG) – also Kaufpreis plus übernommene Belastungen wie Restschulden. Makler-, Notar- und Grundbuchkosten zählen nicht dazu. Bei Zwangsversteigerungen gilt das Meistgebot.

9 Was passiert, wenn der Kauf platzt?

Wird der Vertrag vor dem Eigentumsübergang rückgängig gemacht, wird die Steuer auf Antrag nicht festgesetzt bzw. die Festsetzung geändert (§ 16 GrEStG). Den Antrag musst du innerhalb von zwei Jahren nach dem rückgängig machenden Ereignis stellen.

10 Wie genau ist das Ergebnis dieses Rechners?

Der Grunderwerbsteuer-Rechner multipliziert deinen Kaufpreis mit dem amtlichen Steuersatz des Bundeslands (Stand Oktober 2026). Das Ergebnis ist exakt, solange kein Befreiungstatbestand (§ 3 GrEStG) greift und keine besonderen Gestaltungen (Share Deal, Auflagen, Erbbaurecht) vorliegen. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • steuerschroeder.de (06/2026): Grunderwerbsteuer-Rechner – Steuersätze aller 16 Bundesländer 2026 mit Änderungshistorie (Bremen 5,5 % seit 01.07.2025, Thüringen 5,0 % seit 01.01.2024)
  • • finanzen-rechner.net: Grunderwerbsteuerrechner – Länder-Tabelle 2026 (übereinstimmend)
  • • hilfe.de (04/2026): Grunderwerbsteuer-Rechner 2026 – Spanne 3,5–6,5 %, Grenzregionen-Vergleich
  • • steuern.de (03/2025): Grunderwerbsteuer – Fälligkeit 1 Monat, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Erwerber als Schuldner
  • • fimportal.de (Landesredaktion): Grunderwerbsteuer-Festsetzung – Verfahrensablauf, Anzeigefrist 2 Wochen, Zahlungsfrist 1 Monat
  • • Gesetze: GrEStG §§ 3 (Ausnahmen), 8 (Bemessungsgrundlage), 11 (Steuersatz), 13 (Gesamtschuldner), 16 (Rücktritt), 18 (Anzeigepflicht) – zitiert nach Gesetzestext
  • • globallawexperts.com (2026): Real Estate Transfer Tax Germany – 90-%-in-10-Jahren-Regel, Spanne 3,5–6,5 %