DeutschlandRechner Fintech & Steuern 2026
Immobilien & Wohnen • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Notarkosten-Rechner: Was kostet der Notar?

Beim Immobilienkauf ist der Notar Pflicht – und seine Rechnung folgt keinem Verhandlungsgeschick, sondern dem Gesetz. Der notarkosten-rechner ermittelt deine Notar- und Grundbuchkosten exakt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): aus dem Kaufpreis als Geschäftswert, mit den festen Gebührensätzen für Beurkundung, Vollzug und Betreuung sowie den separaten Grundbuchgebühren für Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung. Auch die Grundschuldbestellung bei Finanzierung rechnet er als eigenen Block – damit du vor dem Notartermin auf den Euro genau weißt, was auf dich zukommt, und kein Posten dich überrascht.

Interaktiver Notarkosten-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Kaufpreis (Euro), Mit Bankfinanzierung? (ja/nein), Darlehensbetrag / Grundschuldhöhe (E...

Berechnungsergebnis
Vollgebühr nach GNotKG
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Beurkundung Kaufvertrag 2 642,80 €
0-fach 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Modellrechnung nach GNotKG zur Orientierung – ersetzt keine Rechtsberatung durch Notar oder Anwalt. Stand: Oktober 2026.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Notar- und Grundbuchkosten liegen typischerweise bei 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises – mit Bankfinanzierung am oberen Ende, ohne am unteren. Die Gebühren sind nach dem GNotKG bundeseinheitlich festgelegt: Kein Notar in Deutschland darf mehr oder weniger verlangen. Kernpositionen: Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-fache Gebühr), Vollzug und Betreuung (zusammen 1,0-fach), dazu 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Notargebühren. Das Grundbuchamt berechnet separat etwa die 1,5-fache Gebühr für Auflassungsvormerkung (0,5-fach) und Eigentumsumschreibung (1,0-fach). Bei 300.000 Euro Kaufpreis sind das nach der offiziellen Gebührentabelle rund 3.060 Euro ohne und rund 4.230 Euro mit Grundschuldbestellung.

So arbeitet der notarkosten-rechner: GNotKG-Gebühren Schritt für Schritt

Du gibst den Kaufpreis ein – das ist der "Geschäftswert", an dem sich alle Gebühren bemessen – und optional den Darlehensbetrag, falls eine Grundschuld eingetragen wird. Der Rechner schlägt in der Gebührentabelle (GNotKG Anlage 2) die 1,0-fache Vollgebühr für deinen Geschäftswert nach: Bei 300.000 Euro sind das 604 Euro, bei 500.000 Euro 935 Euro, bei 1.000.000 Euro 1.610 Euro. Daraus baut er die Blöcke: Notargebühren netto = 3,0-fache Vollgebühr (Beurkundung des Kaufvertrags 2,0-fach plus Vollzug und Betreuung zusammen 1,0-fach). Auf diese Summe kommen 19 Prozent Umsatzsteuer – nur auf die Notargebühren, nicht auf die Gerichtsgebühren. Grundbuchgebühren = 1,5-fache Vollgebühr (Auflassungsvormerkung 0,5-fach plus Eigentumsumschreibung 1,0-fach), ohne Umsatzsteuer. Bei Finanzierung kommt die Grundschuldbestellung hinzu: notariell 1,0-fache Gebühr auf den Darlehensbetrag plus Umsatzsteuer, grundbuchseitig 1,0-fache Gebühr auf denselben Betrag. Zusätzlich weist der Rechner pauschale Auslagen (Porto, Kopien) und – wo zutreffend – die Gebühr für den elektronischen Vollzug von 125 Euro nach KV 22114 GNotKG aus.

Was ändert sich 2026 / 2027?

An der Gebührenordnung selbst ändert sich nichts: Das GNotKG gilt 2026 unverändert, die Gebührentabelle (Anlage 2) und die Gebührensätze sind stabil, und der Umsatzsteuersatz auf notarielle Leistungen liegt weiter bei 19 Prozent. Für 2027 sind mit Stand Oktober 2026 keine Änderungen am GNotKG angekündigt. Was sich bewegen kann, ist dein Geschäftswert – also der Kaufpreis: Steigen die Immobilienpreise, steigen automatisch auch die absoluten Notarkosten, weil die Tabelle am Kaufpreis hängt. Umgekehrt sinkt der prozentuale Anteil mit wachsendem Kaufpreis (degressive Tabelle). Prüfe vor dem Notartermin außerdem, ob im Kaufvertrag Inventar wie Einbauküche oder Möbel separat ausgewiesen ist – das senkt den beurkundungspflichtigen Geschäftswert. Stand: Oktober 2026.

Beispielrechnung

Kaufpreis 300.000 Euro, Darlehen 250.000 Euro mit Grundschuldbestellung. Schritt eins: Vollgebühr laut Tabelle = 604 Euro. Schritt zwei: Notargebühren netto = 3 × 604 = 1.812 Euro (Beurkundung 2,0-fach = 1.208 Euro, Vollzug und Betreuung 1,0-fach = 604 Euro). Schritt drei: Umsatzsteuer 19 Prozent auf 1.812 Euro = 344,28 Euro – Notarkosten gesamt also 2.156,28 Euro. Schritt vier: Grundbuchgebühren = 1,5 × 604 = 906 Euro (Auflassungsvormerkung 302 Euro, Eigentumsumschreibung 604 Euro). Zwischensumme ohne Finanzierung: 3.062,28 Euro, das sind 1,02 Prozent des Kaufpreises. Schritt fünf: Grundschuld auf 250.000 Euro – Vollgebühr laut Tabelle = 535 Euro; notariell 1,0-fach = 535 Euro plus 19 Prozent (101,65 Euro) = 636,65 Euro; Grundbuch 1,0-fach = 535 Euro. Grundschuld gesamt: 1.171,65 Euro. Endsumme mit Finanzierung: 4.233,93 Euro – rund 1,41 Prozent des Kaufpreises. Der notarkosten-rechner zeigt dir diese Blöcke einzeln, damit du jede Position deiner späteren Notarrechnung wiedererkennst und prüfen kannst.

Typische Fehler

Erstens: glauben, Notarkosten seien verhandelbar. Sie sind nach dem GNotKG gesetzlich festgelegt und bundeseinheitlich – wer einen "günstigeren Notar" sucht, sucht vergebens. Zweitens: Notarkosten mit Grunderwerbsteuer und Makler in einen Topf werfen. Das sind drei völlig getrennte Posten mit eigenen Rechtsgrundlagen – nur Notar und Grundbuch folgen dem GNotKG. Drittens: die Grundschuldbestellung vergessen. Sie kostet bei 250.000 Euro Darlehen über 1.100 Euro extra und wird gern übersehen, weil sie "zur Finanzierung gehört". Viertens: die Umsatzsteuer ignorieren. 19 Prozent auf die Notargebühren sind bei 300.000 Euro Kaufpreis über 340 Euro – für private Käufer endgültige Kosten, nur Unternehmen ziehen sie als Vorsteuer. Fünftens: Auslagen unterschätzen. Porto, Kopien und der elektronische Vollzug (125 Euro pauschal) stehen separat auf der Rechnung. Sechstens: annehmen, der Verkäufer zahle die Hälfte. Nach § 448 BGB trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und Eigentumsumschreibung – nur die Löschung alter Grundschulden zahlt der Verkäufer.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Kauf ohne Finanzierung: Die Grundschuldbestellung entfällt komplett – du sparst den gesamten Finanzierungsblock von rund 0,4 bis 0,8 Prozent des Darlehensbetrags.
  • Schenkung oder Übertragung statt Kauf: Auch Schenkungen werden beurkundet; Geschäftswert ist dann der Verkehrswert, die Gebührensätze bleiben dieselben.
  • Bauträgerkauf: Der Kaufpreis wird in Raten nach Baufortschritt fällig – die Notarkosten bemessen sich trotzdem am Gesamtpreis; dafür fallen mehrere Vollzugsschritte an.
  • Erbbaurecht: Statt des Kaufpreises zählt der kapitalisierte Erbbauzins als Geschäftswert – die Rechnung sieht anders aus, das Prinzip bleibt gleich.
  • Wohnungseigentum (WEG): Bei Ersterwerb vom Bauträger kommen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung hinzu – eigene Gebührentatbestände mit eigenem Geschäftswert.
  • Vollmachten: Wer nicht persönlich zum Termin erscheint, braucht eine notarielle Vollmacht – rund 0,5-fache Gebühr extra pro Vollmacht.
  • Mehrere Grundschulden oder Rangvereinbarungen: Jede zusätzliche Eintragung und jede Rangänderung löst eigene Gebühren aus – bei komplexen Finanzierungen vorher aufschlüsseln lassen.
  • Kaufpreis vs. Inventar: Separat ausgewiesenes Inventar (Küche, Möbel) senkt den beurkundungspflichtigen Kaufpreis – bei 15.000 Euro Inventar sparst du spürbar Gebühren.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist deine Verhandlungs- und Planungsgrundlage: Notar- und Grundbuchkosten musst du in der Regel aus Eigenkapital zahlen – Banken finanzieren sie nicht mit. Nutze den notarkosten-rechner deshalb, bevor du deine Finanzierung finalisierst, und lege den Betrag als festen Posten in deine Kaufnebenkosten ein. Beim Notartermin selbst prüfe die Rechnung Position für Position gegen diese Berechnung: Beurkundung 2,0-fach, Vollzug und Betreuung, Grundbuchposten, Grundschuld, Auslagen, Umsatzsteuer – jede Zeile muss sich wiederfinden lassen. Weicht etwas deutlich ab, frag nach: Zusatzleistungen wie Vollmachten oder Vorkaufsrechtsverzichte kosten extra und sollten auf der Rechnung benannt sein. Und ein praktischer Spartipp zum Schluss: Eine Grundschuld exakt in Darlehenshöhe statt der oft verlangten 110 bis 120 Prozent spart dir mehrere hundert Euro Gebühren. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung durch Notar oder Anwalt – aber sie machen dich zum mündigen Auftraggeber.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- Eingaben: KP = Kaufpreis (> 0, Geschäftswert), optional D = Darlehensbetrag/Grundschuldhöhe (0 < D, wenn Finanzierung). - Vollgebühr V(KP): Nachschlagewert aus GNotKG Anlage 2 (verifizierte Stützstellen): 100.000→266; 150.000→354; 200.000→435; 250.000→535; 300.000→604; 400.000→762; 500.000→935; 600.000→1.070; 800.000→1.340; 1.000.000→1.610 (Euro). Zwischenwerte: nächsthöhere Tabellenstufe bzw. exakte Tabelleninterpolation der Anlage 2 – als "Tabellenwert" kennzeichnen. - Notar netto N = 3,0 × V(KP) (Beurkundung 2,0 + Vollzug/Betreuung 1,0). - Umsatzsteuer U = N × 0,19. - Notar gesamt = N + U. - Grundbuch G = 1,5 × V(KP) (Auflassungsvormerkung 0,5 + Eigentumsumschreibung 1,0), keine USt. - Grundschuld (wenn D > 0): V(D) aus derselben Tabelle; Notar_GS = 1,0 × V(D) × 1,19; Grundbuch_GS = 1,0 × V(D); GS_gesamt = Notar_GS + Grundbuch_GS. - Auslagen: Pauschale 40 Euro netto + 19 % USt. (als Schätzwert kennzeichnen); elektronischer Vollzug 125 Euro pauschal nach KV 22114 GNotKG (wenn e-Einreichung, als Option). - Gesamt = Notar gesamt + G + GS_gesamt (+ Auslagen). - Anteil % = Gesamt ÷ KP × 100. - Rundung: Euro auf 2 Dezimalstellen, Prozent auf 2 Dezimalstellen. - Wertquellen: GNotKG Anlage 2 (Gebührentabelle, Stützstellen live-verifiziert 16.10.2026); Gebührensätze 2,0/1,0/0,5/1,0 und KV 22114 (125 Euro) aus SERP-Quellen; § 311b BGB (Beurkundungspflicht), § 448 BGB (Kostentragung Käufer).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wer zahlt die Notarkosten – Käufer oder Verkäufer?

In der Regel der Käufer: Nach § 448 BGB trägt er die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Eigentumsumschreibung. Die Löschung alter Grundschulden des Verkäufers zahlt dagegen der Verkäufer. Abweichende Vereinbarungen im Kaufvertrag sind möglich.

2 Wie viel Prozent vom Kaufpreis sind Notar- und Grundbuchkosten?

Typischerweise 1,5 bis 2 Prozent – ohne Finanzierung am unteren, mit Grundschuldbestellung am oberen Ende. Wegen der degressiven Gebührentabelle sinkt der Prozentsatz mit steigendem Kaufpreis: Bei 100.000 Euro sind es rund 1,39 Prozent, bei 1.000.000 Euro nur noch rund 0,82 Prozent (jeweils ohne Grundschuld).

3 Sind Notargebühren verhandelbar?

Nein. Die Gebühren sind im GNotKG bundeseinheitlich festgelegt – jeder Notar in Deutschland berechnet für denselben Geschäftswert exakt dieselben Gebühren. Weder Rabatte noch Aufschläge sind zulässig.

4 Was kostet die Grundschuldbestellung extra?

Sie wird auf den Darlehensbetrag berechnet: notariell die 1,0-fache Gebühr plus 19 Prozent Umsatzsteuer, dazu die 1,0-fache Gebühr für die Grundbucheintragung. Bei 250.000 Euro Darlehen sind das rund 1.170 Euro zusätzlich.

5 Fällt Mehrwertsteuer auf Notarkosten an?

Ja, 19 Prozent auf alle notariellen Gebühren und Auslagen. Die Gerichtsgebühren des Grundbuchamts sind dagegen umsatzsteuerfrei. Für private Käufer ist die Steuer endgültig; Unternehmen können sie als Vorsteuer geltend machen.

6 Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?

Bei vermieteten Immobilien ja – als Anschaffungsnebenkosten erhöhen sie den abschreibungsfähigen Gebäudewert, die Grundschuldkosten zählen zu den Werbungskosten. Bei selbstgenutzten Immobilien sind sie privat nicht absetzbar.

7 Was ist die Auflassungsvormerkung?

Eine Grundbucheintragung, die deinen Anspruch auf Eigentumsübertragung sichert, sobald der Kaufvertrag beurkundet ist. Der Verkäufer kann die Immobilie danach weder anderweitig verkaufen noch neu belasten – dein Schutz, bevor du den Kaufpreis zahlst. Gebühr: 0,5-fache Vollgebühr.

8 Wann kommt die Notarrechnung?

Meist einige Wochen nach dem Notartermin, oft in Tranchen: zuerst die Beurkundung, später Vollzug und Betreuung. Die Grundbuchgebühren stellt das Amtsgericht separat in Rechnung – sie laufen aber häufig über den Notar als Veranlasser.

9 Was kostet der Notar bei einer Schenkung?

Auch Schenkungen von Immobilien müssen notariell beurkundet werden (§ 311b BGB gilt auch hier). Die Gebühren berechnen sich nach denselben GNotKG-Sätzen, als Geschäftswert dient der Verkehrswert der Immobilie statt eines Kaufpreises.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • GNotKG, Anlage 2 – Gebührentabelle (Vollgebühr je Geschäftswert; Stützstellen 100.000→266 € bis 1.000.000→1.610 € live-verifiziert 16.10.2026 über baufi-deutschland.de)
  • • baufi-deutschland.de – "Notarkosten berechnen 2026" (Gebührentabelle, Gebührensätze 3,0×/1,5×, 4 Beispiel-Kaufsituationen)
  • • rechner.app – "Notarkosten Hauskauf berechnen" (Vollzugs-/Betreuungsgebühr je 0,5-fach, elektronischer Vollzug 125 € nach KV 22114 GNotKG)
  • • hsh-kanzlei.de – Kanzlei-Datenblatt Grundschuldbestellung (Beispielrechnung 230.000 €)
  • • § 311b BGB – notarielle Beurkundungspflicht bei Grundstückskaufverträgen
  • • § 448 BGB – Kostentragung durch den Käufer
  • • de.wikipedia.org – "Nebenkosten beim Grundstückskauf" (Faustwerte Notar ~1 %, Grundbuch ~0,5 %)
  • • Stand aller Werte: Oktober 2026.