So funktioniert die Berechnung
Die Gerichtsgebühr ist eine Wertgebühr und entsteht immer in zwei Schritten.
Schritt 1: 1,0-Gebühr aus dem Streitwert. Der Streitwert ist der Geldwert dessen, worum gestritten wird – bei einer Zahlungsklage also der eingeklagte Betrag. Aus ihm ergibt sich die 1,0-fache Gebühr nach § 34 GKG (Anlage 2). Die Staffel seit 1.6.2025:
| Streitwert bis … | 1,0-Gebühr |
|---|---|
| 500 € | 40,00 € |
| 2.000 € | je angefangene 500 € +21,00 € |
| 10.000 € | je angefangene 1.000 € +22,50 € |
| 25.000 € | je angefangene 3.000 € +30,50 € |
| 50.000 € | je angefangene 5.000 € +40,50 € |
| 200.000 € | je angefangene 15.000 € +140,00 € |
| 500.000 € | je angefangene 30.000 € +210,00 € |
| über 500.000 € | je angefangene 50.000 € +210,00 € |
Die Mindestgebühr beträgt 15 Euro. Rechenbeispiele: Bei 500 Euro Streitwert sind es 40 Euro, bei 5.000 Euro 170,50 Euro, bei 10.000 Euro 283 Euro, bei 50.000 Euro 597,50 Euro. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Prozesskostenhilfe prüfen heranziehen.
Schritt 2: Gebührensatz aus dem Kostenverzeichnis. Für das Klageverfahren erster Instanz beträgt der Satz 3,0 (Nr. 1210 KV GKG).
Die wichtigsten Sätze im Überblick: Klage 1. Instanz 3,0 – Ermäßigung bei früher Beendigung (Vergleich, Klagerücknahme, Anerkenntnis-, Verzichts- oder Versäumnisurteil) 1,0 (Nr. 1211) – Berufung 4,0 (Nr. 1220) – Revision 5,0 (Nr. 1230).
Die Gerichtsgebühr ist also: 1,0-Gebühr aus der Tabelle × Gebührensatz.
Wer zahlt? Der Kläger muss bei Klageerhebung einen Vorschuss in Höhe der 3,0-Gebühr zahlen (§ 12 GKG) – ohne Vorschuss wird die Klage nicht zugestellt.
Wer die Kosten endgültig trägt, entscheidet das Gericht am Ende (Kostengrundentscheidung): In der Regel zahlt der Verlierer, bei teilweisem Obsiegen wird gequotelt.
So nutzt du den gerichtskosten-rechner
- Streitwert eingeben: Bei einer Geldforderung ist das der eingeklagte Betrag.
Mehrere Ansprüche werden zusammengerechnet (§ 39 GKG). 2.
Verfahrensart wählen: Klage (1. Instanz), Berufung oder Revision – der Rechner setzt automatisch den richtigen Gebührensatz (3,0 / 4,0 / 5,0).
- Ergebnis lesen: Du siehst die 1,0-Gebühr, die 3,0-Gebühr (Vorschuss) und zum Vergleich die ermäßigte 1,0-Gebühr bei Vergleich oder Rücknahme.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Zum 1. Juni 2025 hat das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) die Wertgebühren des § 34 GKG um rund 6 Prozent angehoben – bis 500 Euro Streitwert stieg die 1,0-Gebühr von 38 auf 40 Euro. Die neuen Werte gelten 2026 unverändert.
Zwei weitere Neuerungen: Seit 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Rechtsstreitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig (vorher 5.000 Euro), und seit 1. Juli 2026 kann das Gericht eine bereits getroffene Kostenentscheidung von Amts wegen ändern, wenn die Wertfestsetzung nachträglich korrigiert wird (§ 102 ZPO n. F.).
Für 2027 ist keine weitere Änderung der Gerichtskostentabelle verkündet.
Beispielrechnung
Du klagst 10.000 Euro ein. Der gerichtskosten-rechner rechnet: Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Unterhalt berechnen.
1,0-Gebühr: Für 10.000 Euro Streitwert ergibt die Staffel 283,00 Euro.
Verfahrensgebühr: 283,00 × 3,0 = 849,00 Euro – das ist auch der Vorschuss, den du bei Klageerhebung zahlen musst.
Bei Vergleich: Endet das Verfahren mit einem gerichtlichen Vergleich über den gesamten Streitgegenstand, ermäßigt sich die Gebühr auf 1,0 = 283,00 Euro (Nr. 1211 KV GKG).
Der Vergleich spart dir also 566 Euro Gerichtsgebühren – ein starkes Argument in Verhandlungen.
Zum Vergleich mit kleinem Streitwert: Bei 2.000 Euro sind es 103 Euro × 3 = 309 Euro Gerichtsgebühren.
Typische Fehler
- Alte Tabelle verwenden: Viele Online-Rechner zeigen noch die Werte vor Juni 2025 (38 Euro bis 500 Euro). Mit der aktuellen Tabelle rechnest du rund 6 Prozent höher.
- Vorschuss vergessen: Ohne den Vorschuss nach § 12 GKG wird deine Klage nicht zugestellt – das Verfahren startet gar nicht erst.
- Anwaltskosten mitrechnen: Der Rechner zeigt nur die Gerichtskosten. Die Anwaltskosten nach dem RVG kommen hinzu – bei 10.000 Euro Streitwert rund 1.000 Euro je Anwalt und Instanz.
- Berufung unterschätzen: In der Berufung beträgt der Gebührensatz 4,0 statt 3,0 – das Verfahren wird deutlich teurer.
- Streitwert zu hoch ansetzen: Ein überzogener Klagebetrag treibt nicht nur die Gebühren, sondern auch das Kostenrisiko bei Niederlage in die Höhe.
- PKH verwechseln: Wer die Kosten nicht tragen kann, braucht Prozesskostenhilfe – das ist ein eigenes Verfahren mit eigenen Voraussetzungen, keine Ermäßigung der Tabelle.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Mahnverfahren: Der Mahnbescheid kostet nur eine 0,5-Gebühr (Nr. 1100 KV GKG), mindestens 38 Euro – deutlich günstiger als die Klage.
- Arbeitsgericht: In der 1. Instanz fallen nur rund zwei Drittel der normalen Gerichtsgebühren an, und bei Vergleich entstehen gar keine Gerichtskosten.
- Familiensachen: Hier gilt nicht das GKG, sondern das FamGKG mit eigenen Wertvorschriften.
- Mehrere Ansprüche: Sie werden zusammengerechnet, höchstens bis 30 Millionen Euro (§ 39 GKG).
- Streitwertfestsetzung: Das Gericht setzt den Streitwert fest – gegen die Festsetzung ist die Beschwerde möglich.
- Auslagen: Zeugen-, Sachverständigen- und Dolmetscherkosten kommen zu den Gebühren hinzu und werden nach Verursachung verteilt.
- Mehrere Beklagte: Bei Streitgenossen haften die Unterlegenen als Gesamtschuldner für die Gerichtskosten (§ 32 GKG) – der Kläger kann sich an jeden halten.
- Versäumnisurteil: Auch ein Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil löst die 1,0-Ermäßigung aus, weil kein streitiges Urteil ergeht.
- Mediation statt Klage: Eine Mediation verursacht keine Gerichtskosten, dafür das Honorar des Mediators – oft die günstigere Lösung bei festgefahrenen Konflikten.
- Elektronischer Rechtsverkehr: Wer per beA oder EGVP klagt, zahlt dieselben Gebühren – das Verfahren wird nur schneller und das Porto entfällt.
- Klageerweiterung: Erhöhst du die Klage nachträglich, wird der Streitwert neu festgesetzt und die Gebühr steigt entsprechend – der bereits gezahlte Vorschuss wird angerechnet.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis des gerichtskosten-rechner ist der Betrag, den du als Vorschuss einplanen musst – und dein Kostenrisiko, falls du verlierst. Nutze die Zahl für drei Entscheidungen: Lohnt sich die Klage wirtschaftlich?
Ist ein Vergleich die günstigere Lösung (Drittel-Regel)? Und brauchst du Prozesskostenhilfe, weil du den Vorschuss nicht stemmen kannst?
Beachte: Die Gerichtskosten sind nur ein Teil der Prozesskosten – Anwaltskosten und mögliche Gutachterkosten kommen hinzu.