DeutschlandRechner Fintech & Steuern 2026
Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Gerichtskosten-Rechner: Was kostet eine Klage?

Der gerichtskosten-rechner sagt dir in Sekunden, was ein Zivilprozess vor Gericht kostet. Du gibst den Streitwert ein – und erhältst die Gerichtsgebühr nach der amtlichen Tabelle des Gerichtskostengesetzes (GKG), inklusive der aktuellen Werte seit der Erhöhung zum 1. Juni 2025. Viele Rechner im Netz arbeiten noch mit den alten Beträgen und unterschlagen, dass sich die Gebühr bei Vergleich oder Klagerücknahme auf ein Drittel ermäßigt. Hier erfährst du, wie die Gebühr wirklich entsteht, wer sie am Ende zahlt und welche Fehler dich unnötig Geld kosten.

Interaktiver Gerichtskosten-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Label: Streitwert in Euro

Aktivieren / Ja

Verfahren endet ohne streitiges Urteil (Vergleich, Rücknahme)

Berechnungsergebnis
1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
0-Gebühr 642,80 €
Verfahrensgebühr 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Schätzung nach GKG, Stand Oktober 2026 – ersetzt keine Rechtsberatung. Anwaltskosten (RVG) nicht enthalten.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Gerichtskosten eines Zivilprozesses betragen in erster Instanz die 3,0-fache Gebühr nach der Streitwerttabelle (§ 34 GKG, Nr. 1210 KV GKG). Beispiel: Bei 10.000 Euro Streitwert kostet das Verfahren 849 Euro (1,0-Gebühr 283 Euro × 3). Seit dem 1. Juni 2025 gelten erhöhte Tabellenwerte (KostBRÄG 2025) – bis 500 Euro Streitwert beträgt die 1,0-Gebühr jetzt 40 Euro statt 38 Euro. Endet das Verfahren ohne streitiges Urteil – etwa durch Vergleich oder Klagerücknahme –, ermäßigt sich die Gebühr auf das 1,0-Fache.

So funktioniert die Berechnung

Die Gerichtsgebühr ist eine Wertgebühr und entsteht immer in zwei Schritten.

Schritt 1: 1,0-Gebühr aus dem Streitwert. Der Streitwert ist der Geldwert dessen, worum gestritten wird – bei einer Zahlungsklage also der eingeklagte Betrag. Aus ihm ergibt sich die 1,0-fache Gebühr nach § 34 GKG (Anlage 2). Die Staffel seit 1.6.2025:

Streitwert bis … 1,0-Gebühr
500 € 40,00 €
2.000 € je angefangene 500 € +21,00 €
10.000 € je angefangene 1.000 € +22,50 €
25.000 € je angefangene 3.000 € +30,50 €
50.000 € je angefangene 5.000 € +40,50 €
200.000 € je angefangene 15.000 € +140,00 €
500.000 € je angefangene 30.000 € +210,00 €
über 500.000 € je angefangene 50.000 € +210,00 €

Die Mindestgebühr beträgt 15 Euro. Rechenbeispiele: Bei 500 Euro Streitwert sind es 40 Euro, bei 5.000 Euro 170,50 Euro, bei 10.000 Euro 283 Euro, bei 50.000 Euro 597,50 Euro. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Prozesskostenhilfe prüfen heranziehen.

Schritt 2: Gebührensatz aus dem Kostenverzeichnis. Für das Klageverfahren erster Instanz beträgt der Satz 3,0 (Nr. 1210 KV GKG).

Die wichtigsten Sätze im Überblick: Klage 1. Instanz 3,0 – Ermäßigung bei früher Beendigung (Vergleich, Klagerücknahme, Anerkenntnis-, Verzichts- oder Versäumnisurteil) 1,0 (Nr. 1211) – Berufung 4,0 (Nr. 1220) – Revision 5,0 (Nr. 1230).

Die Gerichtsgebühr ist also: 1,0-Gebühr aus der Tabelle × Gebührensatz.

Wer zahlt? Der Kläger muss bei Klageerhebung einen Vorschuss in Höhe der 3,0-Gebühr zahlen (§ 12 GKG) – ohne Vorschuss wird die Klage nicht zugestellt.

Wer die Kosten endgültig trägt, entscheidet das Gericht am Ende (Kostengrundentscheidung): In der Regel zahlt der Verlierer, bei teilweisem Obsiegen wird gequotelt.

So nutzt du den gerichtskosten-rechner

  1. Streitwert eingeben: Bei einer Geldforderung ist das der eingeklagte Betrag.

Mehrere Ansprüche werden zusammengerechnet (§ 39 GKG). 2.

Verfahrensart wählen: Klage (1. Instanz), Berufung oder Revision – der Rechner setzt automatisch den richtigen Gebührensatz (3,0 / 4,0 / 5,0).

  1. Ergebnis lesen: Du siehst die 1,0-Gebühr, die 3,0-Gebühr (Vorschuss) und zum Vergleich die ermäßigte 1,0-Gebühr bei Vergleich oder Rücknahme.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Zum 1. Juni 2025 hat das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) die Wertgebühren des § 34 GKG um rund 6 Prozent angehoben – bis 500 Euro Streitwert stieg die 1,0-Gebühr von 38 auf 40 Euro. Die neuen Werte gelten 2026 unverändert.

Zwei weitere Neuerungen: Seit 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Rechtsstreitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig (vorher 5.000 Euro), und seit 1. Juli 2026 kann das Gericht eine bereits getroffene Kostenentscheidung von Amts wegen ändern, wenn die Wertfestsetzung nachträglich korrigiert wird (§ 102 ZPO n. F.).

Für 2027 ist keine weitere Änderung der Gerichtskostentabelle verkündet.

Beispielrechnung

Du klagst 10.000 Euro ein. Der gerichtskosten-rechner rechnet: Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Unterhalt berechnen.

  1. 1,0-Gebühr: Für 10.000 Euro Streitwert ergibt die Staffel 283,00 Euro.

  2. Verfahrensgebühr: 283,00 × 3,0 = 849,00 Euro – das ist auch der Vorschuss, den du bei Klageerhebung zahlen musst.

  3. Bei Vergleich: Endet das Verfahren mit einem gerichtlichen Vergleich über den gesamten Streitgegenstand, ermäßigt sich die Gebühr auf 1,0 = 283,00 Euro (Nr. 1211 KV GKG).

Der Vergleich spart dir also 566 Euro Gerichtsgebühren – ein starkes Argument in Verhandlungen.

Zum Vergleich mit kleinem Streitwert: Bei 2.000 Euro sind es 103 Euro × 3 = 309 Euro Gerichtsgebühren.

Typische Fehler

  • Alte Tabelle verwenden: Viele Online-Rechner zeigen noch die Werte vor Juni 2025 (38 Euro bis 500 Euro). Mit der aktuellen Tabelle rechnest du rund 6 Prozent höher.
  • Vorschuss vergessen: Ohne den Vorschuss nach § 12 GKG wird deine Klage nicht zugestellt – das Verfahren startet gar nicht erst.
  • Anwaltskosten mitrechnen: Der Rechner zeigt nur die Gerichtskosten. Die Anwaltskosten nach dem RVG kommen hinzu – bei 10.000 Euro Streitwert rund 1.000 Euro je Anwalt und Instanz.
  • Berufung unterschätzen: In der Berufung beträgt der Gebührensatz 4,0 statt 3,0 – das Verfahren wird deutlich teurer.
  • Streitwert zu hoch ansetzen: Ein überzogener Klagebetrag treibt nicht nur die Gebühren, sondern auch das Kostenrisiko bei Niederlage in die Höhe.
  • PKH verwechseln: Wer die Kosten nicht tragen kann, braucht Prozesskostenhilfe – das ist ein eigenes Verfahren mit eigenen Voraussetzungen, keine Ermäßigung der Tabelle.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Mahnverfahren: Der Mahnbescheid kostet nur eine 0,5-Gebühr (Nr. 1100 KV GKG), mindestens 38 Euro – deutlich günstiger als die Klage.
  • Arbeitsgericht: In der 1. Instanz fallen nur rund zwei Drittel der normalen Gerichtsgebühren an, und bei Vergleich entstehen gar keine Gerichtskosten.
  • Familiensachen: Hier gilt nicht das GKG, sondern das FamGKG mit eigenen Wertvorschriften.
  • Mehrere Ansprüche: Sie werden zusammengerechnet, höchstens bis 30 Millionen Euro (§ 39 GKG).
  • Streitwertfestsetzung: Das Gericht setzt den Streitwert fest – gegen die Festsetzung ist die Beschwerde möglich.
  • Auslagen: Zeugen-, Sachverständigen- und Dolmetscherkosten kommen zu den Gebühren hinzu und werden nach Verursachung verteilt.
  • Mehrere Beklagte: Bei Streitgenossen haften die Unterlegenen als Gesamtschuldner für die Gerichtskosten (§ 32 GKG) – der Kläger kann sich an jeden halten.
  • Versäumnisurteil: Auch ein Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil löst die 1,0-Ermäßigung aus, weil kein streitiges Urteil ergeht.
  • Mediation statt Klage: Eine Mediation verursacht keine Gerichtskosten, dafür das Honorar des Mediators – oft die günstigere Lösung bei festgefahrenen Konflikten.
  • Elektronischer Rechtsverkehr: Wer per beA oder EGVP klagt, zahlt dieselben Gebühren – das Verfahren wird nur schneller und das Porto entfällt.
  • Klageerweiterung: Erhöhst du die Klage nachträglich, wird der Streitwert neu festgesetzt und die Gebühr steigt entsprechend – der bereits gezahlte Vorschuss wird angerechnet.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Das Ergebnis des gerichtskosten-rechner ist der Betrag, den du als Vorschuss einplanen musst – und dein Kostenrisiko, falls du verlierst. Nutze die Zahl für drei Entscheidungen: Lohnt sich die Klage wirtschaftlich?

Ist ein Vergleich die günstigere Lösung (Drittel-Regel)? Und brauchst du Prozesskostenhilfe, weil du den Vorschuss nicht stemmen kannst?

Beachte: Die Gerichtskosten sind nur ein Teil der Prozesskosten – Anwaltskosten und mögliche Gutachterkosten kommen hinzu.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

``` EINGABE: streitwert (EUR, > 0), instanz ∈ {klage, berufung, revision}, vergleich ∈ {ja, nein} 1. gebuehr_1_0 = tabelle(streitwert) nach § 34 Abs. 1 GKG (Fassung seit 1.6.2025): bis 500 → 40,00 bis 2.000: je angefangene 500 → +21,00 bis 10.000: je angefangene 1.000 → +22,50 bis 25.000: je angefangene 3.000 → +30,50 bis 50.000: je angefangene 5.000 → +40,50 bis 200.000: je angefangene 15.000 → +140,00 bis 500.000: je angefangene 30.000 → +210,00 über 500.000: je angefangene 50.000 → +210,00 Mindestgebühr: 15,00 € (§ 34 Abs. 2 GKG); Rundung auf Cent (§ 34 Abs. 2 Satz 2 GKG) 2. satz = 3,0 wenn klage (Nr. 1210 KV GKG) 4,0 wenn berufung (Nr. 1220 KV GKG) 5,0 wenn revision (Nr. 1230 KV GKG) wenn vergleich = ja und instanz = klage: satz = 1,0 (Nr. 1211 KV GKG) 3. gerichtskosten = gebuehr_1_0 × satz vorschuss = gebuehr_1_0 × 3,0 // nur bei Klage, § 12 GKG AUSGABE: gebuehr_1_0, satz, gerichtskosten, vorschuss HINWEIS: Anwaltskosten (RVG), Auslagen (Zeugen, Gutachter) nicht enthalten. ``` **Kontrollwerte (seit 1.6.2025):** 500 → 40,00 / 120,00; 5.000 → 170,50 / 511,50; 10.000 → 283,00 / 849,00; 50.000 → 597,50 / 1.792,50. **Quellen der Werte:** § 34 GKG (Fassung KostBRÄG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 109, in Kraft 1.6.2025); Anlage 2 zu § 34 GKG; KV GKG Nr. 1100, 1210, 1211, 1220, 1230; § 12, § 39 GKG.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch sind die Gerichtskosten bei 10.000 Euro Streitwert?

Die 1,0-Gebühr beträgt 283 Euro, die 3,0-Verfahrensgebühr also 849 Euro (Tabelle seit 1.6.2025). Bei Vergleich oder Klagerücknahme ermäßigt sie sich auf 283 Euro.

2 Wer zahlt die Gerichtskosten bei einer Klage?

Zunächst der Kläger als Vorschuss (§ 12 GKG). Endgültig entscheidet das Gericht: In der Regel trägt der Verlierer die Kosten, bei Teilerfolg werden sie gequotelt.

3 Was kostet ein Mahnbescheid?

Nur eine 0,5-Gebühr nach Nr. 1100 KV GKG, mindestens 38 Euro – zum Beispiel bei 5.000 Euro Forderung 85,25 Euro.

4 Ermäßigen sich die Gerichtskosten bei einem Vergleich?

Ja. Endet das Verfahren ohne streitiges Urteil – Vergleich, Klagerücknahme, Anerkenntnis-, Verzichts- oder Versäumnisurteil –, sinkt die Gebühr von 3,0 auf 1,0 (Nr. 1211 KV GKG).

5 Was ist der Unterschied zwischen Gerichtskosten und Prozesskosten?

Gerichtskosten sind nur die Gebühren des Gerichts. Prozesskosten umfassen zusätzlich die Anwaltskosten (RVG) und Auslagen wie Gutachter – sie sind ein Mehrfaches der Gerichtskosten.

6 Muss ich die Gerichtskosten auch zahlen, wenn ich gewinne?

Den Vorschuss zahlst du zunächst immer. Gewinnst du, muss dir der Gegner die Kosten erstatten – das musst du notfalls vollstrecken.

7 Was passiert, wenn ich den Vorschuss nicht zahlen kann?

Dann kommt Prozesskostenhilfe (PKH) in Betracht – bei Erfolgsaussicht und Bedürftigkeit übernimmt die Staatskasse die Kosten ganz oder in Raten.

8 Gelten die Tabellenwerte auch 2026?

Ja. Die Erhöhung durch das KostBRÄG 2025 gilt seit 1.6.2025 und ist 2026 unverändert in Kraft. Für 2027 ist keine Änderung verkündet.

9 Wie wird der Streitwert bei mehreren Ansprüchen berechnet?

Die Werte werden zusammengerechnet (§ 39 GKG), höchstens bis 30 Millionen Euro.

10 Kostet die Berufung mehr als die erste Instanz?

Ja. Der Gebührensatz steigt von 3,0 auf 4,0 (Nr. 1220 KV GKG), in der Revision auf 5,0.

Stand: Oktober 2026. Diese Übersicht dient nur der Information und ersetzt keine Rechtsberatung – bei konkretem Streitfall sprich mit einem Rechtsanwalt.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Gerichtskostengesetz (GKG): § 34 (Wertgebühren, Fassung KostBRÄG 2025), § 12 (Vorschuss), § 39 (Zusammenrechnung), Anlage 2 (Gebührentabelle), Kostenverzeichnis Nr. 1100, 1210, 1211, 1220, 1230 – gesetze-im-internet.de / dejure.org / buzer.de
  • • Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109, in Kraft 1.6.2025)
  • • Wikipedia: „Gerichtskosten"
  • • smart-rechner.de: Gerichtskostentabelle (neue Wertgebühren ab 2025) und Prozesskosten-Ratgeber
  • • juraforum.de: Gerichtskostentabelle (Gebührentabelle GKG)
  • • anwaltsblatt.anwaltverein.de: Neue sachliche Zuständigkeiten 2026