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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Prozesskostenhilfe-Rechner: Steht dir PKH zu?

Du musst vor Gericht ziehen — Scheidung, Kündigung, Mietstreit — aber das Geld für Anwalt und Gerichtskosten fehlt? Dann gibt es die Prozesskostenhilfe (PKH): Der Staat springt ein, wenn du die Kosten nach deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kannst (§ 114 ZPO). Ob das auf dich zutrifft, zeigt dir der prozesskostenhilfe-rechner. Er rechnet mit den aktuellen Freibeträgen 2026, ermittelt dein einzusetzendes Einkommen und sagt dir, ob du PKH ratenfrei bekommst, Raten zahlen musst — oder ob ein Antrag keine Chance hat.

Interaktiver Prozesskostenhilfe-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€, inkl. Kindergeld

Monatliches Bruttoeinkommen (€, inkl. Kindergeld)

€, falls vorhanden

Einkommen des Partners (€, falls vorhanden)

€

Steuern & Sozialabgaben monatlich (€)

€

Versicherungen & Werbungskosten monatlich (€)

Warmmiete / Unterkunftskosten (€)

Familienstand & unterhaltsberechtigte Personen

€

Einzusetzendes Vermögen (€)

Berechnungsergebnis
Ergebnis 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis 2 642,80 €
Ergebnis 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

"Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: Oktober 2026).

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Prozesskostenhilfe erhältst du, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Du bist bedürftig — dein einzusetzendes Einkommen nach § 115 ZPO liegt unter der Grenze — und deine Klage hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und ist nicht mutwillig (§ 114 ZPO). Das einzusetzende Einkommen ist dein Bruttoeinkommen (inklusive Kindergeld und Partnereinkommen) minus Steuern, Sozialabgaben, Versicherungen, Werbungskosten, Freibeträge und angemessene Wohnkosten. Liegt es unter 20 € monatlich, gibt es PKH ohne Raten; darüber zahlst du monatliche Raten in Höhe der Hälfte des einzusetzenden Einkommens — maximal 48 Monate lang. Der prozesskostenhilfe-rechner führt dich Schritt für Schritt durch genau diese Prüfung.

So funktioniert der prozesskostenhilfe-rechner

Der Rechner bildet die Bedürftigkeitsprüfung des § 115 ZPO in drei Schritten ab. Schritt eins: Er ermittelt dein anrechenbares Einkommen.

Dazu zählt mehr, als viele denken — neben Lohn und Gehalt auch das Kindergeld (2026: 259 € pro Kind und Monat) und das Erwerbseinkommen deines Partners oder deiner Partnerin. Davon zieht das Tool ab, was das Gesetz als unvermeidbar anerkennt: Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, angemessene private Versicherungen, Werbungskosten sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind, und besondere Belastungen (etwa krankheitsbedingte Mehrkosten).

Schritt zwei: Es zieht die Freibeträge 2026 ab. Bundesweit gelten nach der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026: 282 € Erwerbstätigenfreibetrag, 619 € Grundfreibetrag für dich selbst (ebenso für Ehegatte oder Lebenspartner), 496 € für unterhaltsberechtigte Erwachsene, 518 € für Jugendliche von 15 bis 18, 429 € für Kinder von 7 bis 14 und 393 € für Kinder bis 6 Jahre.

In München sowie den Landkreisen München, Fürstenfeldbruck und Starnberg gelten höhere Sonderwerte. Was nach allen Abzügen übrig bleibt, ist dein einzusetzendes Einkommen — die zentrale Zahl des ganzen Verfahrens.

Schritt drei: Das Tool wendet die Ratenlogik an. Unter 20 € einzusetzendes Einkommen: PKH ohne Raten.

Darüber: Monatsrate in Höhe der Hälfte des einzusetzenden Einkommens. Liegt die errechnete Rate unter 10 €, wird keine Ratenzahlung festgesetzt.

Bei mehr als 600 € einzusetzendem Einkommen gilt die Sonderregel des § 115 Abs. 2 Satz 3 ZPO: 300 € plus den 600 € übersteigenden Betrag. Die Ratenzahlung ist auf maximal 48 Monatsraten begrenzt (§ 120 ZPO).

Was ändert sich 2026 / 2027?

Die Freibeträge für 2026 gelten seit dem 1. Januar 2026 und sind in der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026 (PKHB 2026) festgelegt — sie werden jährlich an die sozialhilferechtlichen Regelbedarfe angepasst. Wichtig für dich: Maßgeblich sind grundsätzlich die Freibeträge zum Zeitpunkt der Bewilligung.

Wurde deine PKH schon früher bewilligt, werden höhere Freibeträge nicht automatisch berücksichtigt — eine Änderung gibt es nur auf Antrag, und nach § 120a ZPO nur dann, wenn dadurch die Ratenzahlung komplett entfällt.

Für 2027 ist keine Änderung des PKH-Rechts beschlossen. Relevant bleibt aber die geplante Steuerreform 2027: Ein höheres Kindergeld (im Gespräch: 267 € statt 259 €) würde dein anrechenbares Einkommen rechnerisch erhöhen — Stand Oktober 2026 ist das jedoch nur ein Regierungsentwurf, kein Gesetz.

Die PKH-Freibeträge für 2027 werden wie üblich zum Jahreswechsel neu bekannt gemacht. Ein zeitloser Merksatz: Die Bedürftigkeitsgrenze liegt grob etwa 10 % über dem Sozialhilfeniveau (Regelbedarf 2026: 563 € plus angemessene Unterkunft) — wer darunter liegt, ist praktisch immer bedürftig im Sinne des § 114 ZPO.

Beispielrechnung

Beispiel 1 — ratenfreie PKH: Lena ist alleinerziehend, arbeitet halbtags und verdient 1.700 € netto. Sie bekommt 259 € Kindergeld für ihre vierjährige Tochter, zahlt 750 € Warmmiete und 80 € monatlich für notwendige Versicherungen. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Prozesskosten berechnen heranziehen.

Schritt 1 — Einkommen: 1.700 € + 259 € = 1.959 €. Schritt 2 — Abzüge: 1.959 € − 750 € (Miete) − 80 € (Versicherungen) = 1.129 €.

Schritt 3 — Freibeträge: 619 € (Lena) + 282 € (erwerbstätig) + 393 € (Kind bis 6) = 1.294 €. Schritt 4 — Einzusetzendes Einkommen: 1.129 € − 1.294 € = −165 €.

Ergebnis: Unter 20 € — Lena erhält Prozesskostenhilfe ohne jede Ratenzahlung.

Beispiel 2 — PKH mit Raten: Jonas ist Single, erwerbstätig, 2.600 € netto, 700 € Warmmiete, 100 € Versicherungen. Einkommen 2.600 € − 700 € − 100 € = 1.800 €; minus Freibeträge 619 € + 282 € = 901 €; einzusetzendes Einkommen: 1.800 € − 901 € = 899 €.

Da 899 € über 600 € liegt, gilt die Sonderregel: Monatsrate = 300 € + (899 € − 600 €) = 599 €. Jonas zahlt also 599 € monatlich an die Gerichtskasse — längstens 48 Monate.

Die Beispiele zeigen: Zwischen "alles übernommen" und "Raten in erheblicher Höhe" liegt oft nur eine Gehaltsstufe.

Typische Fehler

  1. Nur das Brutto betrachten.

Viele rechnen mit ihrem Nettolohn und vergessen, dass Kindergeld und Partnereinkommen zum anrechenbaren Einkommen zählen — oder umgekehrt, dass Miete, Versicherungen und Freibeträge abgezogen werden dürfen. Beides verfälscht das Ergebnis in entgegengesetzte Richtungen.

  1. Den Bewilligungszeitpunkt ignorieren. Die Freibeträge gelten zum Zeitpunkt der Bewilligung. Wer 2025 bewilligt bekam und 2026 höhere Freibeträge nutzen will, muss einen Antrag stellen — und selbst dann nur mit Erfolg, wenn die Rate dadurch komplett entfällt (§ 120a ZPO).

  2. Einkommensverbesserungen verschweigen.

Nach § 120a ZPO musst du dem Gericht vier Jahre lang wesentliche Verbesserungen deiner wirtschaftlichen Lage mitteilen — neuer Job, Gehaltserhöhung, Erbschaft. Das Gericht kann die Raten dann neu festsetzen oder die PKH-Bewilligung aufheben.

Verschweigen kann teuer werden.

  1. Die Rechtsschutzversicherung übersehen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, die den Prozess abdecken würde, bekommt keine PKH — das gilt auch, wenn etwa Gewerkschaft oder Mieterverein Kostenschutz bieten. Prüfe das vor dem Antrag.

  2. Nur die Bedürftigkeit prüfen. PKH hat zwei Säulen: Bedürftigkeit UND hinreichende Erfolgsaussicht bei nicht mutwilliger Rechtsverfolgung (§ 114 ZPO). Ein aussichtsloser oder schikanöser Prozess scheitert auch bei leerem Konto.

  3. Vermögen verschweigen.

Sparguthaben, Wertpapiere oder vermietete Immobilien musst du grundsätzlich für den Prozess einsetzen (§ 115 Abs. 3 ZPO). Geschützt bleiben unter anderem selbstbewohntes Wohneigentum, angemessene Altersvorsorge und beruflich notwendige Gegenstände.

Falschangaben gefährden die Bewilligung.

Sonderfälle / Ausnahmen

Verfahrenskostenhilfe (VKH) statt PKH: In Familiensachen — etwa Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt — heißt die Leistung Verfahrenskostenhilfe. Die Bedürftigkeitsprüfung nach § 115 ZPO ist identisch; nur das Etikett und einige Verfahrensdetails unterscheiden sich.

Der Rechner gilt für beides. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Unterhalt berechnen.

München-Sonderwerte: In der Landeshauptstadt München sowie den Landkreisen München, Fürstenfeldbruck und Starnberg gelten höhere Freibeträge (z. B. 650 € statt 619 € Grundfreibetrag). Der Rechner weist dich auf die Abweichung hin, wenn du dort wohnst.

Partnereinkommen: Lebst du in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, fließt auch das Einkommen deines Partners in die Berechnung ein — und sein Freibetrag (619 €) wird zusätzlich abgezogen. Das kann die Grenze in beide Richtungen verschieben.

Ablehnung — was dann? Gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe steht dir die sofortige Beschwerde zu (§ 127 Abs. 2 ZPO). Lass den Ablehnungsbescheid von einem Anwalt prüfen — oft scheitert es an unvollständigen Angaben, die sich nachholen lassen.

Die Gegnerkosten-Lücke: PKH deckt deine Gerichtskosten und die Kosten deines eigenen Anwalts. Verlierst du den Prozess, musst du die Anwaltskosten der Gegenseite trotzdem selbst tragen (§ 122 ZPO befreit dich davon nicht).

Dieses Risiko bleibt auch mit bewilligter PKH bestehen — kalkuliere es ein, bevor du klagst.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Das Ergebnis des Rechners ist deine Entscheidungsgrundlage vor dem Gang zum Gericht. "Ratenfrei" heißt: Du stellst den Antrag auf dem amtlichen Vordruck (Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse) mit allen Nachweisen — Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Kontoauszüge — und zahlst nichts.

"Mit Raten" heißt: Du bekommst den Prozess finanziert, zahlst aber monatlich an die Gerichtskasse zurück, längstens 48 Monate. "Keine PKH" heißt nicht automatisch, dass du den Prozess vergessen musst: Prüfe, ob einzelne Abzüge (besondere Belastungen, tatsächliche Wohnkosten) noch nicht berücksichtigt sind, oder ob Beratungshilfe für die außergerichtliche Klärung reicht.

Reiche den Antrag immer zusammen mit der Klage beim zuständigen Prozessgericht ein (§ 117 ZPO) — das Gericht entscheidet dann über beides. Und behalte die Vier-Jahres-Frist im Blick: Jede wesentliche Verbesserung deiner Lage musst du nach § 120a ZPO melden.

Ehrliche, vollständige Angaben von Anfang an sind der billigste Weg durch das Verfahren — sie verhindern Nachforderungen und den Widerruf der Bewilligung.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Einzusetzendes Einkommen (monatlich):** E_ein = E_brutto(+ Kindergeld 259 €/Kind, Partnereinkommen) − Steuern − SV-Beiträge − Versicherungen − Werbungskosten − Unterkunft/Heizung (angemessen) − besondere Belastungen − Freibeträge **Freibeträge 2026 (bundesweit, PKHB 2026):** - Erwerbstätigenfreibetrag: 282 € (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b ZPO) - Partei / Ehegatte / Lebenspartner: je 619 € (Nr. 2a) - Unterhaltsberechtigte Erwachsene: 496 € (Nr. 2b, Regelbedarfsstufe 3) - Jugendliche 15–18: 518 € (Stufe 4) - Kinder 7–14: 429 € (Stufe 5) - Kinder 0–6: 393 € (Stufe 6) Sonderwerte München/Stadt & Landkreise München, Fürstenfeldbruck, Starnberg (höher). **Ratenlogik:** - E_ein < 20 € → ratenfreie PKH - Rate = E_ein / 2; Rate < 10 € → keine Festsetzung - E_ein > 600 € → Rate = 300 € + (E_ein − 600 €) (§ 115 Abs. 2 S. 3 ZPO) - Max. 48 Monatsraten (§ 120 ZPO); Mitteilungspflicht 4 Jahre (§ 120a ZPO) **Vermögen:** einzusetzendes Vermögen nach § 115 Abs. 3 ZPO i. V. m. Schonvermögensregeln der Sozialhilfe (Selbstgenutztes Wohneigentum, Altersvorsorge, Berufsvermögen geschützt).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch darf mein Einkommen für Prozesskostenhilfe sein?

Es gibt keine einzelne Einkommensgrenze — entscheidend ist das einzusetzende Einkommen nach allen Abzügen. Als Faustformel: Wer etwa 10 % über dem Sozialhilfeniveau (Regelbedarf 563 € plus angemessene Miete) liegt, ist in der Regel bedürftig. Der Rechner prüft das exakt mit den Freibeträgen 2026.

2 Zählt das Kindergeld zu meinem Einkommen?

Ja. Kindergeld (2026: 259 € pro Kind) und auch das Erwerbseinkommen deines Partners oder deiner Partnerin zählen zum anrechenbaren Einkommen. Abgezogen werden dafür Steuern, Sozialabgaben, Versicherungen, Werbungskosten, Wohnkosten und die Freibeträge.

3 Wie hoch fallen die PKH-Raten aus?

Die Monatsrate beträgt grundsätzlich die Hälfte deines einzusetzenden Einkommens. Unter 10 € wird keine Rate festgesetzt. Bei mehr als 600 € einzusetzendem Einkommen zahlst du 300 € plus den 600 € übersteigenden Betrag. Maximal sind 48 Monatsraten zu leisten.

4 Wann bekomme ich PKH ganz ohne Ratenzahlung?

Wenn dein einzusetzendes Einkommen weniger als 20 € monatlich beträgt. Dann werden alle Gerichts- und eigenen Anwaltskosten übernommen, ohne dass du etwas zurückzahlst.

5 Was muss ich tun, wenn sich mein Einkommen nach der Bewilligung ändert?

Du musst dem Gericht vier Jahre lang jede wesentliche Verbesserung deiner wirtschaftlichen Verhältnisse mitteilen (§ 120a ZPO) — etwa einen neuen Job oder eine Gehaltserhöhung. Das Gericht passt die Raten dann an oder hebt die Bewilligung auf.

6 Wird mein Erspartes auf die PKH angerechnet?

Grundsätzlich musst du verwertbares Vermögen für den Prozess einsetzen (§ 115 Abs. 3 ZPO). Geschützt bleiben unter anderem selbstbewohntes Wohneigentum, angemessene Altersvorsorge und Gegenstände, die du für deinen Beruf brauchst. Der Rechner fragt dein Vermögen deshalb mit ab.

7 Gibt es PKH auch bei einer Scheidung?

Ja — in Familiensachen heißt sie Verfahrenskostenhilfe (VKH). Die Einkommensprüfung ist dieselbe wie bei der PKH. Auch für Scheidungsfolgen wie Unterhalt oder Zugewinn kannst du sie beantragen.

8 Was kann ich tun, wenn mein PKH-Antrag abgelehnt wurde?

Gegen die Ablehnung steht dir die sofortige Beschwerde zu (§ 127 Abs. 2 ZPO). Häufig liegt die Ablehnung an unvollständigen Angaben oder fehlenden Nachweisen — lass den Bescheid prüfen und reiche die Unterlagen nach.

9 Zahlt die PKH auch die Anwaltskosten des Gegners?

Nein. PKH deckt deine Gerichtskosten und deinen eigenen Anwalt. Verlierst du den Prozess, trägst du die gegnerischen Anwaltskosten selbst — dieses Kostenrisiko bleibt bestehen und sollte in deine Entscheidung einfließen.

Stand: Oktober 2026. Der prozesskostenhilfe-rechner ersetzt keine Rechtsberatung — er bildet die Bedürftigkeitsprüfung nach § 115 ZPO rechnerisch ab, die Erfolgsaussicht deiner Klage und deine Strategie besprichst du mit einem Anwalt.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Zivilprozessordnung (ZPO), §§ 114, 115, 117, 120, 120a, 122, 127 — gesetze-im-internet.de
  • • Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026 (PKHB 2026) — Freibeträge ab 1.1.2026
  • • Finanzgericht Baden-Württemberg: Merkblatt Prozesskostenhilfe (Ratenformel § 115 Abs. 2 S. 3 ZPO)
  • • Hopkins.law: "Prozesskostenhilfe: Voraussetzungen und Antrag" (Freibeträge 2026)
  • • Rechtsanwalt-und-sozialrecht.de: PKH-Rechner und Überblick (2026)
  • • Anwalt-lueneburg.net: "Prozesskostenhilfe Einkommensgrenze 2026" (§ 120a-Änderungsregel)