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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Prozesskosten-Rechner: Was kostet der Streit?

Du überlegst zu klagen – oder bist verklagt worden – und willst wissen, was im schlimmsten Fall auf dich zukommt? Mit dem prozesskosten-rechner berechnest du das volle finanzielle Risiko eines Zivilprozesses: deine eigenen Anwaltskosten, die Anwaltskosten der Gegenseite und die Gerichtskosten – über alle Instanzen. Die unbequeme Wahrheit, die viele Rechner verschweigen: Wer vollständig verliert, zahlt alles – bei 10.000 € Streitwert sind das in erster Instanz 4.776 €. Und wer nur teilweise gewinnt, zahlt eine Quote (§ 92 ZPO). Hier erfährst du, wie sich das Risiko zusammensetzt, wo du sparen kannst und wann sich ein Vergleich rechnet. Alle Werte nach den aktuellen Gebührentabellen seit dem 1. Juni 2025 (KostBRÄG 2025).

Interaktiver Prozesskosten-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Streitwert in Euro

Berechnungsergebnis
Eigene Anwaltskosten
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Gegnerische Anwaltskosten 642,80 €
Gerichtskosten 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Orientierungsberechnung nach aktuellem BMF-Standard. Ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Das Prozesskostenrisiko bei vollständigem Unterliegen = eigene Anwaltskosten + gegnerische Anwaltskosten + Gerichtskosten. Beispiel bei 10.000 € Streitwert, Klage in 1. Instanz: eigener Anwalt 1.963,50 € (1,3 Verfahrens- + 1,2 Terminsgebühr + Auslagen + 19 % MwSt.), gegnerischer Anwalt 1.963,50 €, Gerichtskosten 849 € (3,0 × 283 €) – Gesamt­risiko 4.776 €. Mit dem prozesskosten-rechner gibst du den Streitwert ein und siehst sofort alle drei Posten plus die Kostenquote bei Teilobsiegen. Wer nur zu 60 % gewinnt, trägt 40 % der Gesamtkosten – in diesem Beispiel 1.910,40 €.

So funktioniert die Berechnung

Das Risiko entsteht in fünf Schritten – alle hängen am Streitwert, also dem Geldwert dessen, worum gestritten wird (bei Geldforderungen der eingeklagte Betrag):

Schritt 1: 1,0-Gebühren aus den Tabellen. Aus dem Streitwert ergeben sich zwei Basiswerte: die 1,0-Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz (GKG, Anlage 2) und die 1,0-Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, Anlage 2).

Bei 10.000 €: GKG 283 €, RVG 652 € (Rechtsstand seit 1.6.2025, KostBRÄG 2025).

Schritt 2: Gerichtskosten. Klage in 1.

Instanz: 3,0-fache GKG-Gebühr (Nr. 1210 KV GKG). Bei 10.000 €: 3 × 283 € = 849 €.

Berufung: 4,0-fach (Nr. 1220), Revision: 5,0-fach (Nr. 1230). Der Kläger zahlt die 3,0-Gebühr als Vorschuss bei Klageerhebung (§ 12 GKG) – ohne Vorschuss wird nicht zugestellt.

Schritt 3: Eigene Anwaltskosten. 1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr (VV 3100, 3104 RVG) + Auslagenpauschale (max. 20 €, VV 7002) + 19 % Umsatzsteuer. Bei 10.000 €: 1,3 × 652 = 847,60 € + 1,2 × 652 = 782,40 € + 20 € = 1.650 € netto, plus 313,50 € Steuer = 1.963,50 €. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den gerichtskosten-rechner heranziehen.

Schritt 4: Gegnerische Anwaltskosten. Bei vollständigem Unterliegen erstattest du die notwendigen Kosten der Gegenseite – spiegelbildlich dieselben 1.963,50 €.

Schritt 5: Summe = Maximalrisiko. 1.963,50 + 1.963,50 + 849 = 4.776 €. Das ist der Betrag, mit dem du bei Totalniederlage in 1. Instanz rechnest – ohne Gutachter, Zeugen oder Reisekosten, die noch hinzukommen können.

Die Kostenquote bei Teilobsiegen (§ 92 ZPO): Gewinnt niemand vollständig, teilt das Gericht die Kosten nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen. Beispiel: Du klagst 10.000 € ein und bekommst 6.000 € zugesprochen (60 % Obsiegen) – dann trägst du 40 % der Gesamtkosten: 40 % × 4.776 € = 1.910,40 €, die Gegenseite 60 % = 2.865,60 €.

Jeder Euro, um den du danebenliegst, kostet dich also bares Geld.

So nutzt du den prozesskosten-rechner

  1. Streitwert eingeben: Bei Geldforderungen der eingeklagte Betrag; mehrere Ansprüche werden zusammengerechnet.

  2. Instanz und Szenario wählen: Klage (1.

Instanz), Berufung oder Vergleich – der Rechner setzt die richtigen Gebührensätze (GKG 3,0 / 4,0, RVG-Sätze, Einigungsgebühr). 3.

Ergebnis lesen: Du siehst eigene Anwaltskosten, gegnerische Anwaltskosten, Gerichtskosten und das Gesamt­risiko – dazu die Quote für Teilobsiegen und den Vorschuss, den du sofort zahlen musst.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Seit dem 1. Juni 2025 gelten die erhöhten Gebührentabellen des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 109) – alle Werte auf dieser Seite (RVG 652 € und GKG 283 € bei 10.000 €) stammen aus diesem Rechtsstand.

Wichtig für die Praxis: Bei den Anwaltsgebühren kommt es auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung an, bei den Gerichtskosten auf den Eingang der Klage bei Gericht – bei Verfahren, die über den Stichtag laufen, können alte und neue Sätze nebeneinander gelten. Für 2026 und 2027 ist keine weitere Anpassung der Tabellen verkündet.

Verwechsle das nicht mit der Prozesskostenhilfe: Deren Einkommensgrenzen und Regeln stehen auf einem anderen Blatt.

Beispielrechnung

Szenario: Zahlungsklage über 10.000 €, 1. Instanz, ein Anwalt je Seite, ein Termin. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer prozesskostenhilfe-rechner.

Posten Rechnung Betrag
1,0-Gebühr RVG (Anlage 2) Tabellenwert bei 10.000 € 652,00 €
Verfahrensgebühr 1,3 1,3 × 652 € 847,60 €
Terminsgebühr 1,2 1,2 × 652 € 782,40 €
Auslagenpauschale max. 20 € 20,00 €
Zwischensumme netto 1.650,00 €
+ 19 % Umsatzsteuer 313,50 €
Eigener Anwalt 1.963,50 €
Gegnerischer Anwalt spiegelbildlich 1.963,50 €
1,0-Gebühr GKG (Anlage 2) Tabellenwert bei 10.000 € 283,00 €
Gerichtskosten 3,0 3 × 283 € 849,00 €
Gesamtrisiko Totalniederlage 4.776,00 €

Teilobsiegen (60 % gewonnen): Quote 40/60 → dein Anteil 1.910,40 €, Gegner 2.865,60 €.

Berufung: Allein die Gerichtsgebühr steigt auf 4,0 × 283 € = 1.132 €, dazu höhere Anwaltsgebührensätze in der zweiten Instanz – das Risiko wächst schnell über 7.000 €. Deshalb: Je früher du vergleichst, desto billiger.

Vergleichs-Szenario: Einigt ihr euch, sinkt die Gerichtsgebühr auf das 1,0-Fache (Nr. 1211 KV GKG: 283 € statt 849 €) – dafür fällt je Seite eine Einigungsgebühr von 1,0 (VV 1003 RVG: 652 € netto) an. Unterm Strich spart der Vergleich gegenüber dem streitigen Urteil meist einen vierstelligen Betrag.

Typische Fehler

  • Nur die eigenen Kosten rechnen: Der größte Posten im Verlustfall ist oft der gegnerische Anwalt – das Risiko verdoppelt sich fast.
  • Umsatzsteuer vergessen: 19 % auf Anwaltskosten und Auslagen – bei 10.000 € Streitwert über 600 €, die viele Rechner unterschlagen.
  • Alte Tabellen verwenden: Rechner mit Rechtsstand vor dem 1.6.2025 zeigen zu niedrige Werte (z. B. 38 statt 40 € bis 500 €) – prüfe das Datum.
  • Berufung unterschätzen: Zweite Instanz heißt 4,0-fache Gerichtsgebühr plus höhere Anwaltssätze – das Risiko steigt nicht linear, sondern sprunghaft.
  • Vergleich als Kostenfalle sehen: Die Einigungsgebühr schreckt – dabei spart der Vergleich durch die Gerichtsgebühren-Ermäßigung meist deutlich.
  • Vorschuss nicht einplanen: 849 € bei Klageerhebung sofort fällig (§ 12 GKG) – wer das nicht hat, dessen Klage wird nicht einmal zugestellt.
  • Vorgerichtliche Kosten doppelt zahlen: War der Anwalt schon außergerichtlich tätig, wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet (0,65 Gebührensätze = 423,80 € netto bei 10.000 €) – das übersehen viele.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Prozesskostenhilfe (PKH): Wer die Kosten nicht tragen kann, bekommt sie bei hinreichender Erfolgsaussicht gestundet oder erlassen – Einkommensgrenzen und Antrag stehen auf der eigenen PKH-Seite.
  • Rechtsschutzversicherung: Prüfe Deckung vor Klageerhebung – Versicherer verlangen eine Deckungszusage und prüfen die Erfolgsaussichten; ohne Zusage zahlst du selbst.
  • Arbeitsgericht, 1. Instanz: Besonderheit nach § 12a ArbGG – im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs gibt es keinen Kostenerstattungsanspruch: Jede Seite trägt ihren Anwalt selbst, auch der Gewinner.
  • Mahnverfahren als Alternative: Deutlich günstigere halbe Gerichtsgebühr – wer nur eine unstrittige Geldforderung hat, startet hier statt mit der Klage.
  • Mehrere Auftraggeber: Erhöhungsgebühren pro weiterer Person (RVG) – bei Klagen mit mehreren Klägern oder Beklagten steigt die Rechnung.
  • Gutachter und Zeugen: Sachverständigenhonorare und Zeugenauslagen kommen zu den Tabellengebühren hinzu und können sie übersteigen – bei technischen Streitigkeiten unbedingt einkalkulieren. Der prozesskosten-rechner weist diese Posten als frei eingebbare Zusatzkosten aus, damit dein Risiko vollständig bleibt.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist eine Entscheidungsgrundlage, kein Urteil: Liegt das Risiko bei 4.776 € und die Forderung bei 10.000 €, ist die Klage oft sinnvoll – liegt das Risiko bei 4.776 € und die Forderung bei 2.000 €, eher nicht. Drei Fragen helfen weiter: Erstens, wie sicher ist dein Obsiegen – bei 50/50 trägst du im Schnitt die Hälfte der Gesamtkosten.

Zweitens, gibt es einen Vergleichsweg – die Rechnung oben zeigt, wie viel ein Vergleich spart. Drittens, wer zahlt im Ernstfall – Rechtsschutzdeckung anfragen oder PKH prüfen, bevor du den Vorschuss überweist.

Und dokumentiere alles: Jede Rechnung, jede Frist, jede Zusage. Hinweis: Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung – ob sich dein Verfahren lohnt, hängt von Erfolgsaussichten ab, die nur ein Anwalt beurteilen kann.

Stand: Oktober 2026.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **1,0-Gebühren:** RVG Anlage 2 und GKG Anlage 2, Rechtsstand KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109, seit 1.6.2025). Referenzwerte: 10.000 € → RVG 652,00 €, GKG 283,00 €. - **Gerichtskosten:** 1. Instanz Klage 3,0 × GKG (KV 1210); Berufung 4,0 × GKG (KV 1220); Revision 5,0 × GKG (KV 1230); Vergleich/Rücknahme 1,0 × GKG (KV 1211). - **Eigene Anwaltskosten (1. Instanz):** (1,3 + 1,2) × RVG + Auslagenpauschale (max. 20 €, VV 7002) + 19 % MwSt. (VV 3100, 3104 RVG). - **Gegnerische Anwaltskosten:** spiegelbildlich wie eigene (bei Obsiegen 0, bei Teilobsiegen anteilig). - **Maximalrisiko:** eigene + gegnerische + Gerichtskosten. - **Kostenquote (§ 92 ZPO):** Anteil_Kläger = (1 − Obsiegensanteil) × Gesamtkosten. - **Anrechnung:** vorgerichtliche Geschäftsgebühr zur Hälfte auf Verfahrensgebühr anrechenbar (0,65 Gebührensätze, Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG). - **Einigungsgebühr:** 1,0 × RVG je Seite (VV 1003 RVG). - **Quellen:** GKG/RVG (gesetze-im-internet.de), KostBRÄG 2025 BGBl. 2025 I Nr. 109; Beispielwerte gegengeprüft mit rvg-rechner.org und LEGIAL-Prozesskostenrechner.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Was kostet ein Prozess bei 10.000 Euro Streitwert?

In erster Instanz beträgt das volle Risiko bei Totalniederlage 4.776 €: je 1.963,50 € Anwaltskosten pro Seite plus 849 € Gerichtskosten (Rechtsstand seit 1.6.2025). Dazu können Gutachter- oder Zeugenkosten kommen.

2 Wer zahlt die Prozesskosten am Ende?

Grundsätzlich der Verlierer (§ 91 ZPO) – er trägt Gerichtskosten sowie die notwendigen Anwaltskosten beider Seiten. Bei Teilobsiegen werden die Kosten gequotelt (§ 92 ZPO): Wer zu 60 % gewinnt, trägt 40 % der Gesamtkosten.

3 Was passiert bei Teilobsiegen mit den Kosten?

Das Gericht verteilt die Gesamtkosten nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen. Beispiel bei 10.000 € Streitwert und 60 % Obsiegen: Du trägst 40 % von 4.776 €, also 1.910,40 €, die Gegenseite 2.865,60 €.

4 Muss ich wirklich die Anwaltskosten des Gegners zahlen?

Ja, wenn du vollständig unterliegst – der Gegner hat Anspruch auf Erstattung seiner notwendigen Kosten. Das ist der teuerste Einzelposten im Verlustfall und der Grund, warum das Risiko fast doppelt so hoch ist wie die eigenen Anwaltskosten allein.

5 Kommt auf die Anwaltskosten noch Mehrwertsteuer?

Ja, 19 % Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen. Bei 10.000 € Streitwert sind das 313,50 € pro Seite – ein Posten, den viele Kostenrechner unterschlagen.

6 Wann muss ich den Gerichtskostenvorschuss zahlen?

Mit der Klageerhebung: 849 € bei 10.000 € Streitwert (§ 12 GKG). Ohne Vorschuss wird die Klage nicht zugestellt – das Verfahren startet also gar nicht erst.

7 Was kostet die zweite Instanz zusätzlich?

Deutlich mehr: Die Gerichtsgebühr steigt auf das 4,0-Fache (1.132 € bei 10.000 €), dazu höhere Anwaltsgebührensätze. Das Gesamtrisiko wächst schnell über 7.000 € – ein weiterer Grund, früh einen Vergleich zu prüfen.

8 Spart ein Vergleich wirklich Kosten?

Ja. Die Gerichtsgebühr sinkt auf das 1,0-Fache (283 € statt 849 € bei 10.000 €); dafür fällt je Seite eine Einigungsgebühr von 1,0 an. Unterm Strich spart der Vergleich gegenüber dem streitigen Urteil meist einen vierstelligen Betrag.

9 Was, wenn ich mir den Prozess nicht leisten kann?

Dann kommt Prozesskostenhilfe in Frage: Bei Bedürftigkeit und hinreichender Erfolgsaussicht werden die Kosten gestundet oder erlassen. Voraussetzungen und Antrag stehen auf der eigenen Prozesskostenhilfe-Seite.

10 Gilt das Kostenrisiko auch vor dem Arbeitsgericht?

Nur eingeschränkt: In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht gibt es nach § 12a ArbGG keinen Kostenerstattungsanspruch – jede Seite zahlt ihren eigenen Anwalt selbst, auch der Gewinner. Die Gerichtskosten entfallen dort ohnehin weitgehend.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Gesetze im Internet: GKG (Anlage 2, KV 1210/1211/1220/1230, § 12), RVG (Anlage 2, VV 3100/3104/7002/1003), § 91/92 ZPO, § 12a ArbGG.
  • • KostBRÄG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 109 (neue Gebührentabellen seit 1.6.2025).
  • • rvg-rechner.org (Beispiel 10.000 €: 5.304,12 € inkl. Vorverfahren, 1.963,50 € Gegner, 849 € Gericht – via news-informieren.de).
  • • LEGIAL Prozesskostenrechner – Kostenrisiko-Darstellung alle Instanzen.
  • • steuerschroeder.de – Prozesskosten-Logik (Streitwert → GKG/RVG → Risiko-Formel).