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Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Steuerberaterkosten-rechner 2026

Mit dem steuerberaterkosten-rechner schätzt du in wenigen Sekunden, was dich dein Steuerberater kosten wird – bevor du ihn beauftragst. Das Problem: Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, einem Gebührensystem aus Gegenstandswerten, Tabellen und Zehntelsätzen, das für Laien undurchschaubar wirkt – und die Spanne zwischen Mindest- und Höchstgebühr ist riesig. Die Lösung: Wähle deine Leistung, gib den Gegenstandswert ein und sieh sofort die komplette Kostennote – von der Mindest- über die Mittel- bis zur Höchstgebühr, inklusive Auslagen und Umsatzsteuer.

Interaktiver Steuerberaterkosten-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Einkommensteuererklärung / EÜR / Jahresabschluss (Bilanz) / Buchführung (monatlich) / L...

€

Hilfe-Text je Leistung, z. B.: Summe deiner positiven Einkünfte, mind. 8.000 €

Schieberegler von Mindest über Mittel bis Höchst (Anzeige als x/10)

Anzahl Arbeitnehmer

für Zeitgebühr

Dauer in Minuten (für Zeitgebühr)

Berechnungsergebnis
Mindestgebühr
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Mittelgebühr – realistischer Orientierungswert 642,80 €
Höchstgebühr 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Orientierung nach StBVV – keine verbindliche Honorarauskunft.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Steuerberaterkosten richten sich in Deutschland nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühr ergibt sich aus drei Größen: dem Gegenstandswert (z. B. die Summe deiner positiven Einkünfte), der vollen Gebühr aus der passenden Gebührentabelle (A, B oder C) und einem Zehntelsatz, den der Berater innerhalb eines gesetzlichen Rahmens wählt – bei der Einkommensteuererklärung zum Beispiel 1/10 bis 6/10. Darauf kommen eine Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer. Eine einfache Einkommensteuererklärung kostet damit typischerweise zwischen 250 € und 600 € brutto.

So funktioniert die Berechnung

Der steuerberaterkosten-rechner folgt exakt dem gesetzlichen Schema – in vier Schritten:

Schritt 1 – Gegenstandswert bestimmen: Das ist die Bemessungsgrundlage. Bei der Einkommensteuererklärung ist es die Summe deiner positiven Einkünfte, mindestens jedoch 8.000 € (§ 24 StBVV).

Bei der Buchführung ist es der höhere Betrag aus Jahresumsatz oder Jahresaufwand, beim Jahresabschluss der Mittelwert aus Bilanzsumme und Jahresleistung.

Schritt 2 – Volle Gebühr aus der Tabelle: Je nach Leistung gilt eine andere Tabelle: Tabelle A für Steuererklärungen und Beratung, Tabelle B für Jahresabschluss und EÜR, Tabelle C für die Buchführung. Du suchst die Wertstufe, in die dein Gegenstandswert fällt, und liest die volle Gebühr (10/10) ab.

Beispiel: Bei 50.000 € Einkünften beträgt die volle Gebühr nach Tabelle A 1.304 €, bei 25.000 € sind es 854 €.

Schritt 3 – Zehntelsatz anwenden: Der Berater wählt innerhalb des gesetzlichen Rahmens einen Satz nach § 11 StBVV – nach Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung deines Falls und seinem Haftungsrisiko. Bei der Einkommensteuererklärung liegt der Rahmen bei 1/10 bis 6/10; die Mittelgebühr (3,5/10) gilt als Orientierung für den durchschnittlichen Fall.

Formel: volle Gebühr × Zehntelsatz ÷ 10.

Schritt 4 – Auslagen und Umsatzsteuer: Dazu kommen eine Auslagenpauschale (20 % der Gebühr, maximal 20 €, § 16 StBVV) und 19 % Umsatzsteuer. Erst die Summe ist der Betrag, der auf deiner Rechnung steht. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den einkommensteuer-rechner heranziehen.

So nutzt du den steuerberaterkosten-rechner

Wähle zuerst die Leistung: Einkommensteuererklärung, EÜR, Jahresabschluss, monatliche Buchführung, Lohnabrechnung oder Beratungsgespräch. Gib dann den Gegenstandswert ein – bei der Einkommensteuererklärung also grob die Summe deiner positiven Einkünfte (Gehalt, Mieteinnahmen, Kapitalerträge vor Abzügen).

Der Rechner zeigt dir sofort drei Werte: Mindestgebühr (unterer Rahmensatz), Mittelgebühr (der realistische Orientierungswert) und Höchstgebühr (oberer Rahmensatz) – jeweils netto und brutto.

Der wichtigste Hebel ist der Zehntelsatz: Ein einfacher Angestelltenfall mit einer Anlage N landet eher bei 2/10 bis 3/10, ein Vermieter mit drei Objekten, Auslandsanlagen und Einspruch eher bei 4/10 bis 5/10. Nutze die Mittelgebühr als Verhandlungsanker: Fragt ein Berater deutlich mehr, lass dir begründen, warum dein Fall überdurchschnittlich schwierig sein soll – § 11 StBVV verpflichtet ihn, Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung zu berücksichtigen, nicht seine Kanzleimiete.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026 gilt: Die StBVV-Gebühren wurden zum 1. Juli 2025 um rund 6 % erhöht (BGBl. 2025 I Nr. 105) – diese neuen Tabellenwerte gelten auch für alle Abrechnungen 2026.

Alle Beispielrechnungen auf dieser Seite verwenden bereits die aktuelle Fassung. Die Erstberatung für Verbraucher ist auf maximal 190 € zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt (§ 21 StBVV).

Die Zeitgebühr beträgt 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV) – rechnerisch 66 € bis 164 € pro Stunde.

Geplant (Stand Oktober 2026): Für 2027 ist keine weitere StBVV-Novelle angekündigt. Was sich 2027 auf deine Steuerberaterrechnung auswirken kann, ist die geplante Einkommensteuerreform 2027: höhere Freibeträge und ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag verändern zwar nicht die StBVV-Gebühren, wohl aber deinen Gegenstandswert in Grenzfällen – prüfe bei schwankenden Einkünften, in welchem Veranlagungszeitraum du beauftragst.

Beispielrechnung

Nehmen wir einen Arbeitnehmer mit 50.000 € positiven Einkünften, der seine Einkommensteuererklärung (ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte) vom Steuerberater erstellen lässt. Der Berater setzt die Mittelgebühr an – der Regelfall bei durchschnittlichem Aufwand:

Schritt Rechnung Betrag
Gegenstandswert Summe positiver Einkünfte 50.000 €
Volle Gebühr (Tabelle A) Wertstufe bis 50.000 € 1.304,00 €
Mittelgebühr 3,5/10 1.304,00 € × 3,5 ÷ 10 456,40 €
Auslagenpauschale (§ 16) 20 % von 456,40 €, max. 20 € 20,00 €
Netto 476,40 €
Umsatzsteuer 19 % 476,40 € × 0,19 90,52 €
Brutto (Rechnungsbetrag) 566,92 €

Zum Vergleich die Rahmengrenzen: Bei 1/10 wären es 130,40 € netto (155,18 € brutto), bei 6/10 satte 782,40 € netto (931,06 € brutto). Ein zweites Beispiel: Bei 25.000 € Einkünften beträgt die volle Gebühr 854 € – die Mittelgebühr liegt bei 298,90 € netto, also rund 355,69 € brutto.

Du siehst: Die Gebühr steigt mit dem Gegenstandswert, aber unterproportional – doppeltes Einkommen bedeutet längst nicht doppelte Kosten.

Typische Fehler

  1. Nur auf den Stundensatz starren.

Die meisten Leistungen werden nach Wertgebühr abgerechnet, nicht nach Zeit. Ein „günstiger" Stundensatz nützt dir nichts, wenn die Abrechnung ohnehin über Gegenstandswert und Tabelle läuft.

  1. Die Umsatzsteuer vergessen.

Alle StBVV-Beträge sind netto – die 19 % kommen immer obendrauf. Wer Rahmenwerte aus dem Internet mit seiner Bruttorechnung vergleicht, wundert sich über 19 % Differenz.

  1. Mindestgebühr als Preis verstehen.

Die 1/10-Grenze ist die absolute Untergrenze für triviale Fälle – kein seriöser Berater rechnet einen normalen Fall damit ab. Plane mit der Mittelgebühr.

  1. Keine Vergütungsvereinbarung prüfen.

Für wiederkehrende Tätigkeiten (z. B. monatliche Buchführung) kannst du eine Pauschale vereinbaren (§ 14 StBVV) – oft günstiger und planbarer als die Einzelabrechnung. Sie muss in Textform geschlossen werden.

  1. Beratungskosten nicht absetzen.

Steuerberaterkosten sind abziehbar, soweit sie mit steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen – als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Nur rein private Beratungsanteile (z. B. zur reinen Einkommensteuererklärung als Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte) bleiben außen vor.

  1. Erstberatung mit Mandat verwechseln.

Die gedeckelten 190 € gelten nur für ein erstes Beratungsgespräch mit Verbrauchern, das nicht in ein Mandat mündet. Sobald der Berater tätig wird, gilt die normale StBVV-Abrechnung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer einkommensteuer-selbststaendige-rechner.

Sonderfälle / Ausnahmen

Lohnabrechnung für Arbeitgeber: Hier rechnet der Steuerberater nicht nach Tabelle ab, sondern mit einem Betragsrahmen von 6 € bis 30 € je Arbeitnehmer und Monat (§ 34 Abs. 2 StBVV). Bei zehn Mitarbeitern sind das 60 € bis 300 € monatlich netto – zuzüglich USt.

Zeitgebühr statt Wertgebühr: Wenn kein ausreichender Gegenstandswert bestimmbar ist oder die StBVV es vorsieht, wird nach Zeit abgerechnet: 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde. Bei 100 Minuten Aufwand und Obersatz sind das 7 × 41 € = 287 € netto.

Einspruch und Klage: Für außergerichtliche Rechtsbehelfe (Einspruch) und finanzgerichtliche Verfahren gelten eigene Gebührenrahmen – deutlich höher als die Erklärungstätigkeit, weil Streitwert und Haftungsrisiko steigen. Lass dir hier immer vorab eine Kostenschätzung geben.

Vorschuss: Der Steuerberater darf einen angemessenen Vorschuss auf die Vergütung verlangen (§ 8 StBVV) – üblich bei umfangreichen Mandaten wie Jahresabschlüssen. Das ist kein Warnsignal, sondern gesetzlich vorgesehen.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Das Ergebnis des steuerberaterkosten-rechners ist eine Orientierung, keine verbindliche Honorarauskunft – der konkrete Zehntelsatz bleibt Ermessenssache deines Beraters (§ 11 StBVV). Nutze es so: Erstens, hole vor der Beauftragung zwei bis drei Angebote ein und vergleiche sie mit der Mittelgebühr – wer deutlich darüber liegt, sollte das begründen können.

Zweitens, frage aktiv nach einer Vergütungsvereinbarung (Pauschale), wenn du wiederkehrende Leistungen brauchst – das schafft Planungssicherheit auf beiden Seiten. Drittens, prüfe jede Rechnung: Gegenstandswert, angewandte Tabelle, Zehntelsatz, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer müssen einzeln ausgewiesen sein – fehlt eine Position oder wirkt der Satz willkürlich, hast du ein Fragerecht.

Und vergiss nicht: Die Rechnung deines Steuerberaters mindert im beruflichen Bereich deine Steuerlast – reiche sie bei deinen Betriebsausgaben oder Werbungskosten ein.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Kernformel (Wertgebühr):** `gebuehr_netto = volle_gebuehr(gegenstandswert, tabelle) × zehntelsatz ÷ 10` **Tabellenzuordnung:** - Tabelle A (Anlage 1 StBVV): Steuererklärungen (§ 24: ESt-Erklärung 1/10–6/10), Beratung - Tabelle B (Anlage 2 StBVV): Jahresabschluss 10/10–40/10 (§ 35), EÜR 5/10–30/10 (§ 25) - Tabelle C (Anlage 3 StBVV): Buchführung 2/10–12/10 (§ 33) - Wertstufe: kleinster Tabellenwert ≥ Gegenstandswert. Verifizierte Stützwerte Tabelle A (Fassung seit 01.07.2025): 8.000 → 514 €; 25.000 → 854 €; 40.000 → 1.125 €; 45.000 → 1.215 €; 50.000 → 1.304 €; 65.000 → 1.399 €; 80.000 → 1.496 €. **Gegenstandswerte (Auswahl):** ESt-Erklärung: Summe positiver Einkünfte, mind. 8.000 € (§ 24 Abs. 1 Nr. 1); EÜR: höherer Betrag aus Betriebseinnahmen/-ausgaben, mind. 17.500 € (§ 25); Buchführung: höherer Betrag aus Jahresumsatz/-aufwand (§ 33); Jahresabschluss: Mittelwert aus berichtigter Bilanzsumme und Jahresleistung (§ 35). **Sondertatbestände:** Erstberatung Verbraucher: max. 190 € + USt (§ 21 Abs. 1); Zeitgebühr: 16,50–41 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 S. 2); Lohnabrechnung: 6–30 € je Arbeitnehmer/Monat (§ 34 Abs. 2); Auslagenpauschale: 20 % der Gebühr, max. 20 € (§ 16); USt: 19 % auf (Gebühr + Auslagen) (§ 15). **Gesamtrechnung:** `brutto = (gebuehr_netto + auslagenpauschale) × 1,19`. Ausgabe immer als Spanne (min/mittel/max) plus Aufschlüsselung. **Wertquellen:** StBVV Anlage 1–3 (Tabellen A–D, Fassung seit 01.07.2025, BGBl. 2025 I Nr. 105); §§ 11, 13, 14, 16, 21, 24, 25, 33, 34, 35 StBVV.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Was kostet ein Steuerberater für die Einkommensteuererklärung?

Der Gebührenrahmen liegt bei 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (§ 24 StBVV). Bei 50.000 € Einkünften und Mittelgebühr (3,5/10) sind das rund 456 € netto bzw. 567 € brutto. Einfache Arbeitnehmerfälle liegen typischerweise zwischen 250 € und 600 € brutto, komplexe Fälle mit Vermietung oder Auslandseinkünften darüber.

2 Wie wird die Steuerberatergebühr berechnet?

Nach dem Schema: Gegenstandswert bestimmen → volle Gebühr aus der passenden StBVV-Tabelle (A, B oder C) ablesen → Zehntelsatz innerhalb des gesetzlichen Rahmens anwenden → Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer addieren. Formel: volle Gebühr × Zehntelsatz ÷ 10 + Auslagen + USt.

3 Was ist der Gegenstandswert?

Die Bemessungsgrundlage der Gebühr – je nach Leistung unterschiedlich definiert. Bei der Einkommensteuererklärung ist es die Summe der positiven Einkünfte (mindestens 8.000 €), bei der Buchführung der höhere Betrag aus Jahresumsatz oder Jahresaufwand, beim Jahresabschluss der Mittelwert aus Bilanzsumme und Jahresleistung.

4 Was bedeutet Mittelgebühr?

Die Mittelgebühr ist der rechnerische Mittelwert des Gebührenrahmens (z. B. 3,5/10 bei einem Rahmen von 1/10 bis 6/10) und dient als Orientierung für den durchschnittlichen Fall. Der Berater darf davon nach oben oder unten abweichen – maßgeblich sind Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung und Haftungsrisiko nach § 11 StBVV.

5 Was kostet eine Erstberatung beim Steuerberater?

Für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher darf der Steuerberater maximal 190 € zuzüglich Umsatzsteuer verlangen (§ 21 StBVV) – also 226,10 € brutto. Das gilt nur, solange die Beratung nicht in ein kostenpflichtiges Mandat übergeht.

6 Kann ich mit dem Steuerberater ein Pauschalhonorar vereinbaren?

Ja. Eine Vergütungsvereinbarung – etwa eine Monatspauschale für die laufende Buchführung – ist möglich und muss in Textform geschlossen werden (§ 14 StBVV). Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Seit 2025 kann eine fehlerhafte Vereinbarung nicht zu einer höheren als der gesetzlichen Vergütung führen.

7 Sind Steuerberaterkosten steuerlich absetzbar?

Ja, soweit sie mit steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen – als Betriebsausgaben (Selbstständige) oder Werbungskosten (z. B. Anlage V bei Vermietern, Anlage N bei Arbeitnehmern mit weiteren Einkünften). Rein private Beratungsanteile sind nicht abziehbar.

8 Kommt auf die StBVV-Gebühren noch Umsatzsteuer dazu?

Ja, immer. Alle Beträge in den StBVV-Tabellen und -Rahmen sind Nettobeträge – 19 % Umsatzsteuer werden auf die fertige Rechnung aufgeschlagen. Auch die Auslagenpauschale (20 %, max. 20 €) wird vor der Umsatzsteuer addiert.

9 Was ist die Zeitgebühr und wann wird sie angewendet?

Die Zeitgebühr (16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde, § 13 StBVV) greift, wenn kein ausreichender Gegenstandswert bestimmbar ist oder die StBVV sie für eine Tätigkeit vorsieht – etwa bei reinen Beratungsgesprächen ohne konkretes Mandat. Rechnerisch entspricht das 66 € bis 164 € pro Stunde.

10 Warum ist die Spanne zwischen Mindest- und Höchstgebühr so groß?

Weil der Gesetzgeber dem Berater Ermessen einräumt: Ein trivialer Standardfall und ein komplexer Streitfall sollen unterschiedlich honoriert werden. Die Spanne (z. B. 1/10 bis 6/10) deckt beides ab – in der Praxis landen die meisten Fälle um die Mittelgebühr. Extreme Sätze nach oben muss der Berater durch besonderen Aufwand rechtfertigen.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Anlagen 1–3, Fassung seit 01.07.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 105)
  • • §§ 11, 13, 14, 16, 21, 24, 25, 33, 34, 35 StBVV
  • • Bundessteuerberaterkammer – Gebührenerhöhung Juli 2025