So funktioniert der Einkommensteuer-Selbststaendige-Rechner
Der Rechner bildet deinen Steuer-Alltag als Selbstständiger ab – in vier Schritten:
Schritt 1: Dein Gewinn. Ausgangspunkt ist dein Jahresgewinn: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.
Bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn im Jahr (§ 141 AO, seit 2024) reicht die einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR); Freiberufler dürfen immer per EÜR ermitteln, egal wie hoch Umsatz und Gewinn sind. Der Einkommensteuer-Selbststaendige-Rechner fragt deinen geschätzten Jahresgewinn ab – nimm deine BWA oder die Schätzung aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Schritt 2: Vom Gewinn zum zu versteuernden Einkommen. Vom Gewinn zieht der Rechner ab, was das Gesetz erlaubt – vor allem deine Vorsorgeaufwendungen: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (als Selbstständiger in voller Höhe selbst gezahlt) sowie Altersvorsorge.
Übrig bleibt das zu versteuernde Einkommen, auf das der Tarif aus § 32a EStG angewendet wird – derselbe progressive Tarif wie für Arbeitnehmer (Grundfreibetrag 2026: 12.348 €).
Schritt 3: Die Jahressteuer und deine Vorauszahlung. Auf das zu versteuernde Einkommen wendet der Einkommensteuer-Selbststaendige-Rechner den 2026er-Tarif an und zeigt dir die festgesetzte Jahressteuer – plus Solidaritätszuschlag (nur oberhalb 20.350 € Steuer) und ggf.
Kirchensteuer. Daraus leitet er deine vierteljährliche Vorauszahlung ab: Jahressteuer geteilt durch vier, fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
Wichtig: Festgesetzt wird erst ab 400 € Jahressteuer und mindestens 100 € pro Termin (§ 37 EStG).
Schritt 4: Deine Krankenversicherung. Parallel zeigt der Rechner deine GKV-Kosten: Beitragssatz 14,6 % mit Krankengeld-Wahltarif oder 14,0 % ermäßigt ohne Krankengeldanspruch, jeweils plus kassenindividuellen Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 2,9 %) und Pflegeversicherung (3,6 %, plus 0,6 % Zuschlag ab 23 ohne Kinder).
Unter der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 €/Monat zahlst du trotzdem den Mindestbeitrag von rund 231 € (mit Krankengeld) bzw. 223 € (ohne). Als Selbstständiger trägst du alles allein – einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Einkommensteuer-Rechner heranziehen.
Was ändert sich 2026 – und was ist für 2027 geplant?
2026 gilt: Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 € – so viel Gewinn bleibt nach allen Abzügen steuerfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 69.750 € im Jahr (5.812,50 €/Monat); darüber steigt dein GKV-Beitrag nicht weiter.
Die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig versicherte Selbstständige liegt 2026 bei 1.318,33 € monatlich – wer weniger verdient, zahlt trotzdem Beiträge auf diesen fiktiven Wert. Neu und unangenehm: Seit Februar 2026 verschicken bayerische Finanzämter keine Zahlungserinnerungen für Vorauszahlungen mehr – die Termine (10.3./10.6./10.9./10.12.) musst du selbst im Blick behalten, sonst drohen Säumniszuschläge von 1 % pro Monat.
Bei sinkenden Gewinnen kannst du jederzeit einen formlosen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen – das Finanzamt erlässt dann einen neuen Bescheid.
2027 ist geplant, aber noch nicht final (Stand Oktober 2026, Zustimmung des Bundesrats steht aus): Ein Regierungsentwurf sieht vor, den Grundfreibetrag auf 12.564 € anzuheben. Für deine Vorauszahlungen 2027 ändert das erst etwas, wenn das Gesetz beschlossen ist – plane bis dahin mit den 2026er-Werten.
Diese Seite wird aktualisiert, sobald der Tarif 2027 final feststeht.
Beispielrechnung: 60.000 € Gewinn, ledig, GKV
Annahmen: Jahresgewinn 60.000 €, ledig (Grundtarif), keine Kirchensteuer, freiwillig GKV-versichert mit Krankengeld-Wahltarif, kinderlos und über 23 (PV 4,2 % inkl. Zuschlag), keine weiteren Einkünfte.
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Jahresgewinn | – | 60.000 € |
| KV-Beitrag (17,5 % von 5.000 €/Monat) | 875 € × 12 | 10.500 € |
| PV-Beitrag (4,2 % von 5.000 €/Monat) | 210 € × 12 | 2.520 € |
| Zu versteuerndes Einkommen | 60.000 − 13.020 | 46.980 € |
| Einkommensteuer (§ 32a, z = 2,9181) | (173,10 × 2,9181 + 2.397) × 2,9181 + 1.034,87 | 9.503 € |
| Solidaritätszuschlag | 9.503 € < 20.350 € Freigrenze | 0 € |
| Jahressteuer | 9.503 € | |
| Vorauszahlung pro Quartal | 9.503 ÷ 4 | 2.375,75 € |
Deine monatliche Liquiditäts-Realität: 2.375,75 € Vorauszahlung pro Quartal plus rund 1.085 € KV/PV-Beitrag im Monat (875 € + 210 €) – das sind die Fixkosten deiner Selbstständigkeit, bevor du einen Euro für dich ausgibst. Lege sie von jedem Zahlungseingang zurück, dann trifft dich der Bescheid nie unvorbereitet.
Typische Fehler von Selbstständigen bei der Steuer
- Die Vorauszahlungen nicht einplanen.
Der Klassiker: Das erste Jahr läuft gut, der Bescheid kommt – und mit ihm Nachzahlung plus vier neue Vorauszahlungen auf einen Schlag. Wer die Quartalsbeträge nicht zurücklegt, gerät in Liquiditätsnot.
- Keinen Steueranteil zurücklegen.
Faustregel der Praxis: Von jedem Euro, der reinkommt, gehört ein Teil dem Finanzamt und der Krankenkasse – buche ihn gedanklich sofort weg, am besten auf ein separates Konto. 3.
Den KV-Mindestbeitrag unterschätzen. Auch bei 800 € Monatsgewinn zahlst du mindestens rund 231 € Krankenversicherung – die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € kennt keine Gnade.
In der Gründungsphase ein echter Kostenblock. 4.
KV-Beiträge als Betriebsausgaben buchen. Falsch – und ein beliebter Fehler: Kranken- und Pflegeversicherung sind Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen), keine Betriebsausgaben.
Sie mindern das zu versteuernde Einkommen, aber nicht den Gewinn in der EÜR. 5.
Bei Gewinneinbruch nicht handeln. Brechen die Aufträge weg, läuft die alte Vorauszahlung trotzdem weiter – bis du einen formlosen Antrag auf Herabsetzung stellst.
Das geht jederzeit; warte nicht bis zum Bescheid. 6.
Die Gewerbesteuer vergessen. Als Gewerbetreibender (nicht als Freiberufler) zahlst du ab 24.500 € Gewinn zusätzlich Gewerbesteuer – sie wird allerdings pauschaliert auf deine Einkommensteuer angerechnet, sodass die Mehrbelastung begrenzt bleibt.
- Privat und betrieblich vermischen.
Ohne saubere Trennung (am besten separates Geschäftskonto) wird jede Betriebsprüfung zum Albtraum – und die EÜR zur Rätselaufgabe.
Sonderfälle und Ausnahmen, die fast alle Rechner verschweigen
Freiberufler vs. Gewerbetreibende: Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Berater, Designer, Journalisten u. a.) zahlen keine Gewerbesteuer und dürfen immer per EÜR ermitteln – unabhängig von Umsatz und Gewinn.
Gewerbetreibende werden ab 24.500 € Gewinn gewerbesteuerpflichtig und müssen ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn bilanzieren. Die Abgrenzung ist im Einzelfall knifflig – im Zweifel entscheidet das Finanzamt.
Kleinunternehmer (§ 19 UStG): Bis zu den gesetzlichen Umsatzgrenzen kannst du auf den Umsatzsteuerausweis verzichten – weniger Bürokratie, aber auch kein Vorsteuerabzug. Für die Einkommensteuer ändert das nichts: Dein Gewinn wird gleich ermittelt.
Nebenberuflich selbstständig: Auch neben dem Angestelltenjob bist du mit deinem Gewinn einkommensteuerpflichtig – und vorauszahlungspflichtig, sobald die Schwelle überschritten ist. Lohnsteuer (Job) und Vorauszahlungen (Nebengewerbe) laufen nebeneinander; die Steuererklärung führt alles zusammen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Gewerbesteuer-Rechner.
Gründungsjahr: Im ersten Jahr kennt das Finanzamt deinen Gewinn noch nicht – die Vorauszahlungen basieren auf deiner Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Schätze realistisch: zu hoch bindet Liquidität, zu niedrig führt zur Nachzahlung mit Zinsen.
Verlustjahr: Machst du Verlust, zahlst du keine Einkommensteuer – und der Verlust lässt sich als Verlustvortrag mit künftigen Gewinnen verrechnen. Auch die Vorauszahlungen kannst du dann auf null herabsetzen lassen.
Ehe und Splitting: Bist du verheiratet, gilt auch für Selbstständige das Splittingverfahren – mit denselben Vorteilen bei ungleich verteilten Einkommen wie bei Arbeitnehmern. Details rechnet der Einkommensteuer-Rechner vor.
PKV statt GKV: In der privaten Krankenversicherung richten sich die Beiträge nach Alter, Gesundheit und Tarif – nicht nach Einkommen. Für junge, gesunde Gutverdiener oft günstiger als die GKV, dafür ohne Arbeitgeberanteil ebenfalls voll selbst getragen.
Auch PKV-Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen abziehbar.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Der Rechner gibt dir drei Zahlen für deine Planung: die Jahressteuer, die Quartals-Vorauszahlung und deinen KV-Beitrag. Richte danach deine Rücklagen ein – am besten per Dauerauftrag auf ein separates Steuerkonto, jeweils zum 10. des Fälligkeitsmonats.
Zeigt der Rechner eine hohe Vorauszahlung bei aktuell sinkenden Gewinnen, stelle sofort einen formlosen Herabsetzungsantrag ans Finanzamt (mit plausibler Gewinnschätzung als Anlage) – das spart Liquidität, bevor der Bescheid kommt. Und wenn du wächst: Ab 24.500 € Gewinn als Gewerbetreibender kommt die Gewerbesteuer dazu – was sie kostet, zeigt der Gewerbesteuer-Rechner.
Wie sich alles auf deine Jahressteuer auswirkt, erklärt der allgemeine Einkommensteuer-Rechner.
Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung – bei komplexen Fällen (Ausland, GmbH, Betriebsaufspaltung) sprich mit einem Steuerberater oder deinem Finanzamt.