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Ehegattenunterhalt-Rechner: 3/7-Regel 2026

Die Trennung ist beschlossen — und jetzt geht es ums Geld: Wie viel steht deinem (Ex-)Partner zu, und wie lange? Mit dem ehegattenunterhalt-rechner schätzt du den Trennungs- und nachehelichen Unterhalt 2026: nach der 3/7-Regel aus der Differenz eurer bereinigten Einkommen, mit Selbstbehalt-Check und ehrlicher Antwort zur Dauer. Du verstehst außerdem die drei Stufen jeder Unterhaltsprüfung — Bedarf, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit — und wann der Anspruch befristet werden kann.

Interaktiver Ehegattenunterhalt-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€/Monat

Label 1: Dein bereinigtes Nettoeinkommen (€/Monat)

Ex-

Label 2: Bereinigtes Nettoeinkommen des (Ex-)Partners (€/Monat)

€/Monat

Label 3: Kindesunterhalt, den du bereits zahlst (€/Monat)

Berechnungsergebnis
Ergebnis-Label 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis-Label 2 642,80 €
Ergebnis-Label 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Schätzung nach 3/7-Regel — ersetzt keine Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Der Ehegattenunterhalt 2026 folgt einer einfachen Grundformel: 3/7 des Unterschiedsbetrags der bereinigten Nettoeinkommen beider Partner — wenn der Zahlende erwerbstätig ist (der Erwerbstätigenbonus von 1/7 ist darin bereits eingerechnet). In der Praxis, besonders in Süddeutschland, läuft die Rechnung meist auf rund 45 % des Unterschiedsbetrags hinaus (Erwerbstätigenbonus 1/10, dann Halbteilung). Dem Zahlenden müssen mindestens 1.600 € Selbstbehalt bleiben (erwerbstätig) bzw. 1.400 € (nicht erwerbstätig). Der Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) gilt von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung und ist nicht befristbar; der nacheheliche Unterhalt (§§ 1570 ff. BGB) setzt einen gesetzlichen Tatbestand voraus — etwa Betreuungsunterhalt für mindestens drei Jahre nach der Geburt — und kann bei Unbilligkeit herabgesetzt oder befristet werden (§ 1578b BGB).

Stand: Oktober 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung — maßgeblich sind das BGB und die Leitlinien deines OLG-Bezirks.

So funktioniert der ehegattenunterhalt-rechner

Jede Unterhaltsberechnung läuft über drei Prüfstufen — erst wenn alle drei bejaht sind, fließt Geld. So berechnen wir:

  1. Bedarf — was steht dem anderen zu?

Maßstab sind die ehelichen Lebensverhältnisse (§ 1578 BGB, für die Trennungszeit § 1361 BGB): Der berechtigte Partner soll den Lebensstandard der Ehezeit annähernd halten. Der Bedarf wird aus beiden Einkommen abgeleitet — nicht aus dem, was sich einer wünscht.

  1. Bedürftigkeit — kann er es nicht selbst?

Der Anspruch besteht nur, soweit der Berechtigte seinen Bedarf nicht aus eigenen Einkünften und eigenem Vermögen decken kann. Eigenes Erwerbseinkommen wird angerechnet — nach Abzug des Erwerbstätigenbonus.

  1. Leistungsfähigkeit — kann der andere zahlen?

Dem Zahlenden muss der Selbstbehalt bleiben: 2026 sind das 1.600 € bei Erwerbstätigkeit bzw. 1.400 € ohne. Erst was darüber liegt, steht für den Unterhalt zur Verfügung.

Die Formel: Trennungsunterhalt = 3/7 × (bereinigtes Netto des Zahlenden − bereinigtes Netto des Berechtigten). Die 3/7 enthalten den Erwerbstätigenbonus von 1/7: Weil Erwerbstätigkeit Mühe und Kosten verursacht, darf der Zahlende ein Siebtel mehr behalten als bei glatter Halbteilung.

Verdienen beide, wird auch das Einkommen des Berechtigten um den Bonus bereinigt, bevor die Differenz gebildet wird. Wichtig: Kindesunterhalt geht immer vor (§ 1609 BGB) — er wird vom Einkommen des Zahlenden zuerst abgezogen, erst danach wird die 3/7-Rechnung aufgemacht.

Die 45-%-Variante: In Süddeutschland rechnen die Gerichte mit einem Erwerbstätigenbonus von 1/10 statt 1/7 und halbieren dann — praktisch landen sie bei rund 45 % des Unterschiedsbetrags. Deshalb hörst du beide Zahlen: 3/7 ist die Grundregel, 45 % die süddeutsche Praxis.

Unser Rechner zeigt dir beide Wege, damit du weißt, wo dein OLG-Bezirk steht. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Unterhalt-Rechner: Kindesunterhalt zuerst berechnen heranziehen.

Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt?

Das sind zwei verschiedene Ansprüche — verwechsle sie nicht:

  • Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB): Läuft von der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. Er ist nicht befristbar und setzt keinen besonderen Grund voraus — allein die Trennung genügt. Die 3/7-Regel ist hier zu Hause.
  • Nachehelicher Unterhalt (§§ 1570–1576 BGB): Beginnt erst mit der Scheidung und braucht einen Tatbestand: Betreuung eines gemeinsamen Kindes (§ 1570), Alter (§ 1571), Krankheit oder Gebrechen (§ 1572), Erwerbslosigkeit (§ 1573), Ausbildung (§ 1574), Billigkeit (§ 1576). Grundsatz seit der Reform 2008: Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) — jeder sorgt nach der Scheidung erst einmal selbst für sich.

Der häufigste Fall ist der Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB: Wer ein gemeinsames Kind betreut, hat mindestens drei Jahre nach der Geburt Anspruch, ohne arbeiten zu müssen — auch wenn ein Kita-Platz frei wäre. Danach entscheidet die Billigkeit: Alter des Kindes, Betreuungsmöglichkeiten, ehebedingte Nachteile.

Die Berechnung läuft wie beim Trennungsunterhalt (3/7 bzw. 45 %), aber das eigene Einkommen des Betreuenden wird zunehmend angerechnet.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026: Die Selbstbehalte bleiben unverändert bei 1.600 € (erwerbstätig) bzw. 1.400 € (nicht erwerbstätig) gegenüber dem (Ex-)Ehegatten. Die 3/7-Regel und die Anspruchstatbestände des BGB gelten unverändert fort.

2027: Eine Reform des Ehegattenunterhaltsrechts ist mit Stand Oktober 2026 weder beschlossen noch konkret angekündigt. Relevant bleibt der Dezember-Termin: Die Düsseldorfer Tabelle 2027 (voraussichtlich Dezember 2026) kann die Selbstbehalte anpassen — prüfe dann die aktuellen Werte.

Fazit für dich: Das Recht ist stabil, die Beträge hängen an den Selbstbehalten — für 2027 gibt es keine beschlossene Änderung, nur den üblichen Dezember-Check.

Beispielrechnung

Sandra und Marc trennen sich. Marc ist erwerbstätig, sein bereinigtes Nettoeinkommen beträgt 4.200 €. Sandra betreut das zweijährige gemeinsame Kind und hat kein eigenes Einkommen. Prüfe das Beispiel im ehegattenunterhalt-rechner Schritt für Schritt nach: Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kindergeld-Rechner.

  1. Kindesunterhalt zuerst (§ 1609 BGB): Für das zweijährige Kind gilt die Düsseldorfer Tabelle — bei 4.200 € bereinigtem Netto Gruppe 6, Bedarf 623 €, Zahlbetrag nach Kindergeld-Abzug 493,50 €.

Dieser Betrag geht vor. 2.

Verteilungsmasse: 4.200 € − 493,50 € = 3.706,50 € bereinigtes Rest-Netto bei Marc; Sandra: 0 €. 3.

3/7-Regel: 3/7 × 3.706,50 € = 1.588,50 € Trennungsunterhalt. 4.

Selbstbehalt-Check: 3.706,50 € − 1.588,50 € = 2.118 € Rest — über 1.600 €, also kein Problem.

Ergebnis: Marc zahlt 493,50 € Kindes- plus 1.588,50 € Trennungsunterhalt, insgesamt 2.082 €. Hätte Sandra ein bereinigtes Einkommen von 1.200 €, sähe die Rechnung anders aus: Differenz 2.506,50 € → 3/7 = 1.074,21 €.

Und nach süddeutscher Praxis (1/10-Bonus, Halbteilung): (3.706,50 € − 120 €) / 2 ≈ 1.793 € bei Sandra ohne Einkommen — du siehst, warum die 45-%-Faustregel in der Beratung so beliebt ist.

Typische Fehler

  1. Mit dem Brutto gerechnet: Ohne Bereinigung (5-%-Pauschale, Altersvorsorge) ist die Differenz zu groß — und der Unterhalt auch.

Beide Einkommen müssen bereinigt sein. 2.

Kindesunterhalt vergessen: Er geht vor (§ 1609 BGB) und wird zuerst abgezogen. Wer ihn überspringt, rechnet den Ehegattenunterhalt zu hoch.

  1. Erwerbstätigenbonus doppelt abgezogen: Der Bonus steckt in den 3/7 bereits drin — wer ihn zusätzlich abzieht, schenkt Geld her.

  2. Trennungsunterhalt befristen wollen: Geht nicht.

Er endet mit der Rechtskraft der Scheidung — nicht früher, nicht per Vereinbarung gegen den Willen des Berechtigten. 5.

Steuer vergessen: Gezahlter Unterhalt kann im Rahmen des Realsplittings (§ 10 Abs. 1a EStG) abgesetzt werden — mit Zustimmung des Empfängers, der ihn dann versteuern muss. Das ändert die faire Höhe spürbar.

  1. Mündliche Einigung: „Wir regeln das unter uns" endet oft vor Gericht.

Halte jede Einigung schriftlich fest — idealerweise als notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Selbstständige: Das Einkommen schwankt — Gerichte nehmen den Durchschnitt der letzten drei Jahre. Ein einzelnes gutes Jahr zählt nicht allein.
  • Fiktives Einkommen: Wer seine Erwerbsobliegenheit verletzt (etwa nach dem dritten Geburtstag des Kindes grundlos nicht arbeitet), dem wird ein erzielbares Einkommen angerechnet — der Unterhalt wird dann so berechnet, als würde er verdienen.
  • Mangelfall: Reicht das Geld nicht für alle, gilt die Rangfolge des § 1609 BGB: minderjährige Kinder zuerst, dann der betreuende Elternteil, dann der (Ex-)Ehegatte. Der Ehegattenunterhalt fällt dann anteilig kleiner aus oder ganz weg.
  • Verwirkung (§ 1579 BGB): Bei kurzer Ehedauer, neuer fester Partnerschaft des Berechtigten oder schwerem Fehlverhalten kann der Anspruch versagt oder gekürzt werden. Heiratet der Berechtigte erneut, erlischt der Anspruch ganz.
  • Altersvorsorge-Unterhalt: Wer wegen der Ehe keine eigene Rente aufbauen konnte, kann zusätzlich Unterhalt für die Altersvorsorge verlangen — ein eigener Tatbestand neben dem laufenden Unterhalt.
  • Ausländer / Auslandsbezug: Lebt ein Partner im Ausland, kann ausländisches Recht gelten — das ändert Formel und Selbstbehalt vollständig.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Du kennst jetzt die Größenordnung — was tust du damit? Erstens: Sprich mit dem anderen Elternteil und halte jede Einigung schriftlich fest; eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung schafft Klarheit für Trennung und Scheidung.

Zweitens: Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Familiengericht — der Trennungsunterhalt ist einklagbar, beim nachehelichen Unterhalt brauchst du einen Tatbestand. Drittens: Prüfe das Realsplitting mit dem Steuerberater: Die Zustimmung des Empfängers ist nötig, dafür sinkt deine Steuerlast — oft lohnt sich ein höherer Unterhalt gegen Steuervorteil für beide.

Viertens: Merke dir die Fristen — Betreuungsunterhalt mindestens drei Jahre ab Geburt, danach Billigkeitsprüfung; nachehelicher Unterhalt kann nach § 1578b BGB herabgesetzt oder befristet werden, wenn keine ehebedingten Nachteile mehr bestehen. Fünftens: Bei neuem Job, neuem Partner oder Gehaltsänderung neu rechnen — der Unterhalt ist kein Festpreis fürs Leben.

Der ehegattenunterhalt-rechner gibt dir die Orientierung; die verbindliche Festsetzung trifft das Gericht. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Bereinigtes Netto** (je Partner) = (Jahresnetto inkl. Sonderzahlungen / 12) − berufsbedingte Aufwendungen (5 %, max. 150 €/Monat) − zusätzliche Altersvorsorge (max. 4 % des Bruttos) − ehebedingte Schulden. - **Kindesunterhalt zuerst:** Verteilungsmasse = bereinigtes Netto (Zahlender) − gezahlter Kindesunterhalt (§ 1609 BGB Rangfolge). - **Trennungsunterhalt (Grundregel):** 3/7 × (Verteilungsmasse − bereinigtes Netto des Berechtigten). Erwerbstätigenbonus 1/7 ist in den 3/7 enthalten. - **Praxisvariante (Süddeutschland):** (Verteilungsmasse × 9/10 − bereinigtes Netto des Berechtigten × 9/10) / 2 ≈ 45 % des Unterschiedsbetrags. - **Selbstbehalt 2026 ggü. (Ex-)Ehegatten:** 1.600 € (erwerbstätig) / 1.400 € (nicht erwerbstätig) — Resteinkommen darunter → kürzen. - **Nachehelicher Unterhalt:** gleiche Rechenmethode, aber nur bei Tatbestand (§§ 1570–1576 BGB); § 1578b BGB: Herabsetzung/Befristung bei Unbilligkeit (ehebedingte Nachteile als Maßstab). - **Betreuungsunterhalt § 1570 BGB:** mindestens 3 Jahre ab Geburt ohne Erwerbsobliegenheit, danach Billigkeitsprüfung. - **Steuer-Hinweis:** Realsplitting § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG — Abzug beim Zahlenden nur mit Zustimmung des Empfängers (Anlage U).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie lange bekomme ich Trennungsunterhalt?

Von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung — er ist nicht befristbar. Mit der Scheidung endet er automatisch; danach brauchst du einen Tatbestand für nachehelichen Unterhalt.

2 Was ist der Unterschied zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt?

Der Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) gilt während der Trennungszeit ohne besonderen Grund. Der nacheheliche Unterhalt (§§ 1570 ff. BGB) beginnt erst mit der Scheidung und setzt einen gesetzlichen Tatbestand voraus — etwa Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit.

3 Muss ich nach der Scheidung weiter zahlen?

Nur wenn ein Tatbestand der §§ 1570–1576 BGB vorliegt. Grundsatz ist die Eigenverantwortung (§ 1569 BGB): Nach der Scheidung sorgt jeder erst einmal selbst für sich.

4 Was bedeutet die 3/7-Regel genau?

Der Unterhalt beträgt 3/7 des Unterschiedsbetrags eurer bereinigten Nettoeinkommen. Darin steckt der Erwerbstätigenbonus von 1/7: Wer arbeitet, darf ein Siebtel mehr behalten als bei glatter Halbteilung.

5 Stimmt die 45-%-Regel auch?

In der Praxis ja — besonders in Süddeutschland rechnen Gerichte mit einem Erwerbstätigenbonus von 1/10 und halbieren dann, was rund 45 % des Unterschiedsbetrags ergibt. Beide Zahlen beschreiben dieselbe Idee, nur mit regionalem Bonus.

6 Kann der nacheheliche Unterhalt befristet werden?

Ja — nach § 1578b BGB kann das Gericht ihn bei Unbilligkeit herabsetzen oder befristen, etwa wenn keine ehebedingten Nachteile mehr bestehen (z. B. eigene Karriere nach der Trennung). Der Trennungsunterhalt dagegen ist nicht befristbar.

7 Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026 beim Ehegattenunterhalt?

1.600 € für den erwerbstätigen und 1.400 € für den nicht erwerbstätigen Zahlenden. Dieser Betrag muss dir in jedem Fall bleiben.

8 Wie wirkt sich der Kindesunterhalt auf die Berechnung aus?

Er geht vor (§ 1609 BGB): Er wird vom Einkommen des Zahlenden zuerst abgezogen, erst aus dem Rest wird der Ehegattenunterhalt nach der 3/7-Regel berechnet.

9 Kann ich den gezahlten Unterhalt von der Steuer absetzen?

Ja, im Rahmen des Realsplittings (§ 10 Abs. 1a EStG) — der Empfänger muss zustimmen und versteuert den Betrag dann als sonstige Einkünfte. Oft lohnt sich das für beide Seiten.

10 Endet mein Anspruch, wenn ich neu heirate?

Ja. Mit der Wiederheirat des Berechtigten erlischt der nacheheliche Unterhaltsanspruch vollständig (§ 1579 Nr. 2 BGB).

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Gesetze im Internet: BGB § 1361 (Trennungsunterhalt), §§ 1569–1579 (nachehelicher Unterhalt, Eigenverantwortung, Betreuungsunterhalt, Herabsetzung/Befristung, Verwirkung), § 1609 (Rangfolge).
  • • OLG Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle 2026, Anmerkungen — Selbstbehalt 1.600 € / 1.400 € gegenüber dem (Ex-)Ehegatten.
  • • Gesetze im Internet: EStG § 10 Abs. 1a Nr. 1 (Realsplitting).