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Familie & Soziales • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Elterngeld-Rechner: 65 % Ersatzrate im Check

Dein Baby kommt bald — und du fragst dich, was finanziell auf dich zukommt? Mit dem elterngeld-rechner schätzt du dein Elterngeld 2026: rund 65 % deines Nettoeinkommens, zwischen 300 € und 1.800 € monatlich. Du siehst außerdem, ob sich ElterngeldPlus für dich lohnt, wie die Partnermonate funktionieren und was bei Teilzeit während des Bezugs passiert — inklusive ehrlichem Blick auf die Reformpläne für 2027.

Interaktiver Elterngeld-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Label 1: Durchschnittliches Netto/Monat vor der Geburt (€, bereinigt)

Label 2: Variante (Basiselterngeld / ElterngeldPlus / Kombination)

€, optional

Label 3: Geplantes Teilzeit-Netto während des Bezugs (€, optional)

Label 4: Partner beteiligt sich (mind. 2 Monate)? (ja/nein)

Berechnungsergebnis
Ergebnis-Label 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis-Label 2 642,80 €
Ergebnis-Label 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Schätzung, kein Bescheid. Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Sozialleistungsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Das Elterngeld ersetzt 2026 einen Teil deines wegfallenden Nettoeinkommens: Die Ersatzrate liegt bei 65 % für mittlere und höhere Einkommen und steigt bei kleineren Einkommen gleitend bis auf 100 % — mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich im Basiselterngeld. ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag (150–900 €), verdoppelt dafür die Bezugsdauer. Paare erhalten gemeinsam bis zu 14 Monate Basiselterngeld, wenn sich beide beteiligen und jeder mindestens zwei Monate (Partnermonate) übernimmt. Grundlage ist dein durchschnittliches bereinigtes Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt.

So funktioniert der elterngeld-rechner

So berechnen wir deine Schätzung — Schritt für Schritt, wie die Elterngeldstelle denkt:

  1. Bemessungsnetto ermitteln: Wir nehmen dein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt.

Wichtig: Es zählt das bereinigte Netto — vom Brutto werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherung abgezogen. Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Boni) und steuerfreie Bestandteile zählen nicht mit; relevant sind nur die laufenden Bezüge — und nur bis 2.770 € monatlich.

  1. Ersatzrate bestimmen: Zwischen 1.240 € und 2.770 € Einkommensverlust gilt glatt 65 %.

Unter 1.240 € steigt die Rate gleitend: pro 2 € weniger Einkommen plus 0,1 Prozentpunkte, bis 67 % bei 1.000 € — darunter greift der Mindestbetrag von 300 €. Orientierungswerte: 800 € Netto → ca. 77 % → ca. 616 €; 1.100 € → ca. 67 % → ca. 737 €; 1.500 € → 65 % → 975 €; 2.200 € → 65 % → 1.430 €; ab ca. 2.770 € → gedeckelt bei 1.800 €.

  1. Variante wählen: Basiselterngeld = voller Monatsbetrag für bis zu 12 Monate (Alleinerziehende 14, Paare gemeinsam 14 bei Beteiligung beider).

ElterngeldPlus = halber Betrag für die doppelte Monatszahl (bis zu 24 bzw. 28 Monate bei Beteiligung beider Partner). 4.

Teilzeit einrechnen: Arbeitest du während des Bezugs in Teilzeit, wird nicht dein altes Einkommen ersetzt, sondern die Differenz zwischen Netto vor und nach der Geburt — davon 65 %. Beispiel: 2.200 € vorher, 900 € Teilzeit → Differenz 1.300 € → 845 € Basiselterngeld plus 900 € Lohn = 1.745 € gesamt.

  1. Boni prüfen: Geschwisterbonus (+10 %, mindestens 75 €) bei weiterem kleinem Kind im Haushalt; Mehrlingszuschlag 300 € je weiterem Kind; Partnerschaftsbonus (4 Monate) bei Teilzeit beider Partner.

Das Ergebnis ist deine geschätzte monatliche Leistung je Variante — die verbindliche Berechnung trifft die Elterngeldstelle deines Bundeslandes.

Basis oder Plus — was lohnt sich?

Die Faustregel aus der Beratungspraxis: Bleibst du komplett zu Hause, ist die Gesamtsumme bei Basis und Plus identisch — Plus streckt sie nur über doppelt so viele Monate. Der Unterschied entsteht bei Teilzeit: Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Kindergeld-Rechner: 259 € pro Kind berechnen heranziehen.

  • Ohne Teilzeit: 12 × 1.430 € (Basis) = 17.160 € vs. 24 × 715 € (Plus) = 17.160 € — gleich, nur anders verteilt.
  • Mit Teilzeit: Hier kann Plus deutlich gewinnen, weil sich der halbierte Betrag besser mit dem Teilzeitlohn verträgt und die Laufzeit doppelt so lang ist. Faustregel: Liegt dein Teilzeit-Netto etwa bei der Hälfte deines früheren Nettos, holt Plus das Optimum heraus.
  • Kombinieren erlaubt: Du musst dich nicht für eine Variante entscheiden — Basis- und Plus-Monate lassen sich mischen. Viele Familien nehmen erst Basis-Monate und wechseln dann zu Plus.

Unser Rechner zeigt dir beide Varianten nebeneinander — triff die Wahl erst, wenn du weißt, ob und wie viel du während des Bezugs arbeiten willst.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026: Die Eckwerte bleiben stabil — 65 % Ersatzrate, 300 € Minimum, 1.800 € Maximum (Basis), 900 € Maximum (Plus). Wichtig und oft übersehen: Seit 2024/2026 gilt die Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen (Paare und Alleinerziehende) — wer darüber liegt, hat keinen Elterngeldanspruch mehr.

Die Grenze wurde in den Vorjahren schrittweise abgesenkt.

2027: Bundesfamilienministerin Prien plant eine Reform — im Gespräch sind mehr Partnermonate für Väter (statt zwei künftig vier bis sieben Monate) und ein Sparbeitrag des Familienressorts von 500 Mio. € für den Bundeshaushalt 2027. Stand Oktober 2026 ist das politische Planung, kein beschlossenes Gesetz: Der Koalitionsvertrag sieht Anreize für mehr Väterbeteiligung vor, ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.

Plane deine Elternzeit mit den 2026er Regeln.

Fazit für dich: Für Geburten 2026 gilt das bekannte System. Wer 2027 Nachwuchs plant, sollte die Reformdebatte im Auge behalten — besonders die Partnermonate könnten sich ändern.

Beispielrechnung

Maria verdient vor der Geburt 2.200 € netto monatlich, bleibt zunächst zu Hause, arbeitet ab Monat 7 in Teilzeit für 900 €.

  1. Bemessungsnetto: 2.200 € (keine Einmalbezüge) → Ersatzrate 65 %.

  2. Basiselterngeld Monate 1–6: 65 % × 2.200 € = 1.430 € monatlich.

  3. Ab Monat 7 (Teilzeit): Differenz 2.200 € − 900 € = 1.300 € → 65 % × 1.300 € = 845 € Elterngeld + 900 € Lohn = 1.745 € Gesamteinkommen.

  4. Plus-Alternative: 845 € / 2 = 422,50 € monatlich, dafür doppelte Laufzeit — bei Teilzeit über viele Monate oft die bessere Wahl.

  5. Partnermonate: Marias Partner übernimmt 2 Monate → gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld statt 12. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Elternzeit-Rechner.

Erkenntnis: Der reine Basis-Betrag (1.430 €) sieht gut aus — aber sobald Teilzeit ins Spiel kommt, frisst die Differenzmethode einen Teil auf. Genau dafür lohnt der Variantenvergleich.

Spiele im elterngeld-rechner verschiedene Teilzeit-Szenarien durch, bevor du die Aufteilung im Antrag festlegst.

Typische Fehler

  1. Mit dem Kontoauszugs-Netto gerechnet: Die Elterngeldstelle nutzt das bereinigte Netto mit pauschalen Abzügen — dein tatsächliches Netto auf dem Konto ist höher als die Bemessungsgrundlage.

Wer mit dem Kontowert plant, überschätzt sein Elterngeld. 2.

Boni und Weihnachtsgeld eingerechnet: Einmalbezüge zählen nicht mit — nur laufende Bezüge. Wer sein Jahresbrutto durch 12 teilt, rechnet falsch.

  1. Antragsfrist verpasst: Elterngeld gibt es rückwirkend nur für 3 Monate — stelle den Antrag spätestens im dritten Lebensmonat deines Kindes.

  2. Partnermonate verschenkt: Nimmt nur ein Elternteil Elterngeld, gibt es maximal 12 statt 14 Monate — zwei Monate Geld liegen auf der Straße.

  3. Teilzeit-Falle bei Basis: Wer in Teilzeit arbeitet und Basiselterngeld bezieht, verliert überproportional — die Differenzmethode bestraft das klassische Modell.

Prüfe Plus. 6.

Einkommensgrenze ignoriert: Paare mit über 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen gehen leer aus — das betrifft mehr Gutverdiener, als viele denken.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Selbständige: Bemessungsgrundlage ist der Durchschnitt der letzten abgeschlossenen Veranlagungszeiträume (in der Regel zwei Jahre) — nicht die letzten zwölf Monate. Plane mit deinem Steuerbescheid.
  • Minijob vor der Geburt: Auch geringfügige Beschäftigung zählt als Erwerbseinkommen — wer nur einen Minijob hatte, bekommt mehr als den Mindestbetrag von 300 €.
  • Kein Einkommen vor der Geburt: Studierende, Auszubildende oder Hausfrauen/-männer ohne Erwerbseinkommen erhalten den Mindestbetrag von 300 € (Basis) bzw. 150 € (Plus).
  • Mehrlinge: Zusätzlich 300 € pro weiterem Kind — bei Zwillingen also 300 € obendrauf, bei Drillingen 600 €.
  • Geschwisterbonus: Lebt ein weiteres Kind unter drei Jahren (oder zwei weitere unter sechs) im Haushalt, steigt das Elterngeld um 10 %, mindestens 75 € monatlich.
  • Auslandsbezug: Wer in Deutschland wohnt und arbeitet, aber Grenzgänger ist (oder umgekehrt), sollte die Zuständigkeit früh mit der Elterngeldstelle klären — EU-Koordination ist einzelfallabhängig.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis zeigt deinen geschätzten Monatsbetrag für Basis und Plus — und die Gesamtsumme über die Laufzeit. So geht es weiter:

  • Antrag stellen: Zuständig ist die Elterngeldstelle deines Bundeslandes (oft beim Versorgungsamt oder der Kreisverwaltung). Spätestens im dritten Lebensmonat beantragen — rückwirkend gibt es nur 3 Monate.
  • Variante festlegen: Du kannst Basis- und Plus-Monate kombinieren und die Aufteilung nachträglich in Grenzen ändern — nutze die Flexibilität, statt dich zu früh festzulegen. Ein zweiter Lauf im elterngeld-rechner nach dem ersten Gehaltsgespräch über Teilzeit lohnt sich fast immer.
  • Partner einbinden: Zwei Partnermonate sichern euch zwei zusätzliche Monatsbeträge — das ist der höchste „Stundenlohn" im ganzen System.
  • Anschluss planen: Nach dem Elterngeld läuft das Kindergeld (259 €/Monat 2026) weiter — plane den Übergang in dein Haushaltsbudget ein.

Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Sozialleistungsberatung — die verbindliche Berechnung trifft die Elterngeldstelle.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Bemessungsnetto** = durchschnittliches monatliches bereinigtes Nettoeinkommen der 12 Kalendermonate vor der Geburt (§ 2 BEEG). Bereinigt = Brutto − pauschale Abzüge für Lohnsteuer/Sozialversicherung (Elterngeldstelle rechnet mit Pauschalen, nicht exaktem Netto). Nur laufend versteuerte Bezüge („L"), keine Einmal-/sonstigen Bezüge, keine steuerfreien Bestandteile. Kappung: max. 2.770 € anrechenbar. Selbständige: Durchschnitt der letzten Veranlagungszeiträume. - **Ersatzrate r(E):** E ≥ 2.770 → Betrag 1.800 € (gedeckelt). 1.240 ≤ E ≤ 2.770 → 65 %. E < 1.240 → 65 % + 0,1 pp × ((1.240 − E)/2), max. 67 % bei E = 1.000 €. E klein → Mindestbetrag 300 €. - **Basiselterngeld/Monat** = min(max(r(E) × E, 300 €), 1.800 €). - **ElterngeldPlus/Monat** = Basiselterngeld/2, gedeckelt auf 150 € min / 900 € max. - **Dauer:** Basis: 12 Monate (1 Elternteil), 14 Monate (Paare mit je mind. 2 Monaten; Alleinerziehende 14). Plus: doppelte Monatszahl, max. 24 bzw. 28 Monate. Partnerschaftsbonus: +4 Monate bei Teilzeit (24–32 h/Woche) beider Partner. - **Teilzeit:** E_verlust = Bemessungsnetto − aktuelles Teilzeit-Netto; Elterngeld = r × E_verlust (gleiche Kappungen). - **Boni:** Geschwisterbonus = +10 %, min. 75 €; Mehrlingszuschlag = +300 € je weiterem Kind. - **Einkommensgrenze:** 175.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen (Paare/Alleinerziehende) — darüber Anspruch = 0 (§ 1 Abs. 2 BEEG n.F.). - **Rückwirkung:** max. 3 Monate (§ 7 BEEG).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist das Elterngeld 2026?

Zwischen 300 € und 1.800 € monatlich im Basiselterngeld. Die Ersatzrate beträgt 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens (bei kleineren Einkommen gleitend bis 100 %). Bei ElterngeldPlus: 150 € bis 900 € monatlich.

2 Wie wird das Elterngeld berechnet?

Grundlage ist dein durchschnittliches bereinigtes Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt — ohne Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni, gedeckelt bei 2.770 €. Davon erhältst du je nach Höhe 65 bis 100 % als Elterngeld.

3 Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld zahlt den vollen Monatsbetrag für bis zu 12 Monate (Paare 14). ElterngeldPlus halbiert den Betrag (max. 900 €), verdoppelt aber die Laufzeit (bis 24 bzw. 28 Monate). Ohne Teilzeit ist die Gesamtsumme identisch — mit Teilzeit kann Plus deutlich besser sein.

4 Was sind Partnermonate?

Wenn beide Eltern Elterngeld beziehen und jeder mindestens zwei Monate übernimmt, erhalten Paare gemeinsam 14 statt 12 Monate Basiselterngeld. Nimmt nur ein Elternteil Elterngeld, sind es maximal 12 Monate.

5 Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?

Basiselterngeld: bis zu 12 Monate (Alleinerziehende 14, Paare mit Partnermonaten 14). ElterngeldPlus: bis zu 24 bzw. 28 Monate. Dazu kommt der Partnerschaftsbonus von 4 Monaten bei Teilzeit beider Partner.

6 Was passiert, wenn ich während des Bezugs in Teilzeit arbeite?

Dann ersetzt das Elterngeld nicht dein altes Einkommen, sondern die Differenz zwischen früherem und aktuellem Netto — davon 65 %. Beispiel: 2.200 € vorher, 900 € Teilzeit → 845 € Elterngeld. ElterngeldPlus ist bei Teilzeit meist die bessere Variante.

7 Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?

Rückwirkend gibt es Elterngeld nur für 3 Monate. Stelle den Antrag spätestens im dritten Lebensmonat deines Kindes bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes.

8 Wer hat 2026 Anspruch auf Elterngeld?

Eltern, die mit dem Kind in Deutschland leben, es selbst betreuen und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Die Einkommensgrenze liegt bei 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen — darüber entfällt der Anspruch.

9 Was ist der Geschwisterbonus?

Lebt neben dem Neugeborenen ein weiteres Kind unter drei Jahren (oder zwei weitere unter sechs) im Haushalt, erhöht sich das Elterngeld um 10 %, mindestens 75 € monatlich.

10 Ändert sich das Elterngeld 2027?

Geplant ist eine Reform mit mehr Vätermonaten und Einsparungen (500 Mio. €), Stand Oktober 2026 ist aber noch kein Gesetz beschlossen. Für Geburten 2026 gelten die bekannten Regeln.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) §§ 1, 2, 4–7 — Gesetze im Internet
  • • BMFSFJ / Familienportal: Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnermonate, Einkommensgrenze 175.000 €
  • • Elterngeldstellen der Länder (Antrag, Bemessungszeitraum, Rückwirkung 3 Monate)
  • • dpa/Fachpresse 2026: Ersatzraten-Staffel, 2.770-€-Kappung, Teilzeit-Differenzmethode, Reformpläne 2027 (Prien)