So funktioniert die Berechnung
Die Berechnung folgt einer festen Reihenfolge, die das Mutterschutzgesetz vorgibt. Zuerst wird dein durchschnittliches kalendertägliches Netto ermittelt: Dein Nettoarbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist wird addiert und durch 90 geteilt (oder Monatsnetto durch 30 – beides ergibt denselben Tagessatz).
Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleiben dabei außen vor.
Von diesem Tagessatz zieht der Rechner die 13 € Krankenkassen-Anteil ab. Was übrig bleibt, ist der tägliche Arbeitgeberzuschuss.
Verdienst du zum Beispiel 2.400 € netto im Monat, sind das 80 € pro Tag: 13 € zahlt die Krankenkasse, 67 € zahlt dein Arbeitgeber dazu. Liegt dein Tagesnetto bei höchstens 13 € – etwa bei sehr geringen Verdiensten –, gibt es keinen Zuschuss; du erhältst nur das Mutterschaftsgeld der Kasse.
Der Arbeitgeber bekommt seinen Zuschuss übrigens über das U2-Umlageverfahren von der Krankenkasse erstattet, er bleibt also nicht auf den Kosten sitzen. Genau diese drei Schritte – Tagesnetto ermitteln, 13 € abziehen, Zuschuss ausweisen – übernimmt der mutterschaftsgeld-rechner für dich.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Die Kernwerte sind 2026 unverändert: 13 € pro Tag Höchstbetrag der Krankenkasse und die Fristen 6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt gelten weiter (§ 19 MuSchG). Auch die Einmalzahlung von 210 € des Bundesamts für Soziale Sicherung für privat und familienversicherte Arbeitnehmerinnen bleibt bestehen.
Für 2027 ist vor allem ein Thema offen: der gesetzliche Mutterschutz für Selbstständige. Die Bundesregierung hat ein Gesetz angekündigt, beschlossen ist es bislang nicht (Stand: Oktober 2026).
Selbstständige sollten sich daher nicht auf eine neue Leistung verlassen, sondern ihre Absicherung weiterhin über Krankengeld-Wahltarife oder private Vorsorge regeln. Prüfe vor jeder Geburt die aktuelle Rechtslage – etwa über deine Krankenkasse.
Beispielrechnung mit dem mutterschaftsgeld-rechner
Nehmen wir Anna: Sie verdient 2.400 € netto im Monat und ihr Kind kommt am errechneten Termin zur Welt. Die Schutzfrist umfasst dann 99 Kalendertage (6 Wochen vor der Geburt, der Entbindungstag und 8 Wochen danach). Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den elterngeld-rechner heranziehen.
Schritt 1: Tagesnetto = 2.400 € ÷ 30 = 80 € pro Tag.
Schritt 2: Krankenkasse = 13 € pro Tag → 99 × 13 € = 1.287 €.
Schritt 3: Arbeitgeberzuschuss = 80 € − 13 € = 67 € pro Tag → 99 × 67 € = 6.633 €.
Insgesamt erhält Anna 7.920 € – also ungefähr ihr bisheriges Netto. Das Geld ist steuer- und sozialabgabenfrei; es erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen im selben Jahr.
Bei einer Mehrlingsgeburt oder Frühgeburt verlängert sich die Frist auf 127 Tage (6 Wochen, Entbindungstag, 12 Wochen danach): Dann wären es 127 × 80 € = 10.160 €.
Typische Fehler
Brutto statt Netto eingerechnet: Grundlage ist immer das durchschnittliche Netto der letzten drei abgerechneten Monate – wer mit dem Brutto rechnet, überschätzt sein Mutterschaftsgeld deutlich.
Einmalzahlungen mitgezählt: Urlaubs- und Weihnachtsgeld fließen nicht in das durchschnittliche kalendertägliche Netto ein; wer sie dazurechnet, kommt auf einen falschen Zuschuss.
Antrag zu spät gestellt: Das Mutterschaftsgeld musst du bei deiner Krankenkasse (oder dem Bundesamt für Soziale Sicherung) mit der ärztlichen Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin beantragen – kümmere dich rechtzeitig darum.
Elterngeld doppelt eingeplant: Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet.
Wer beide Leistungen voll einplant, rechnet sich zu viel Geld schön. 5.
Progressionsvorbehalt vergessen: Die Leistung selbst ist steuerfrei, hebt aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen – das kann bei der Steuererklärung für eine Überraschung sorgen.
Sonderfälle / Ausnahmen
Privat oder familienversichert? Dann erhältst du kein Tagesgeld von einer Kasse, sondern eine Einmalzahlung von bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung.
Den Arbeitgeberzuschuss bekommst du trotzdem – er wird so berechnet, als wärst du gesetzlich versichert (also Tagesnetto minus 13 €).
Minijobberinnen erhalten dieselben Leistungen wie reguläre Arbeitnehmerinnen: bis zu 13 € pro Tag plus Arbeitgeberzuschuss – außer sie sind familienversichert, dann gelten die 210 €.
Beamtinnen bekommen während der Mutterschutzfristen ihre regulären Bezüge weiter und kein Mutterschaftsgeld.
Selbstständige: Einen gesetzlichen Mutterschutz gibt es nicht. Freiwillig gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Krankengeldes; ohne Krankengeldanspruch gibt es keine Zahlung.
Das angekündigte Selbstständigen-Gesetz ist noch nicht beschlossen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer mutterschutz-rechner.
Arbeitslose mit ALG-I-Bezug haben ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Früh- oder Mehrlingsgeburt: Bei Frühgeburten und Mehrlingen verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen statt 8 – entsprechend gibt es mehr Zahltage. Die Verlängerung greift automatisch ab dem tatsächlichen Entbindungstermin; einen Antrag musst du nicht stellen.
Adoption und Leihmutterschaft: Bei Adoption gibt es kein Mutterschaftsgeld – hier greifen Elterngeld und Elternzeit. Auch bei einer im Ausland durchgeführten Leihmutterschaft besteht nach deutschem Recht kein Anspruch.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis zeigt dir zwei Zahlen, die du unterschiedlich einplanen musst: den Krankenkassen-Anteil (maximal 13 €/Tag × Fristentage) und den Arbeitgeberzuschuss (Differenz zu deinem Tagesnetto). Beides zusammen entspricht ungefähr deinem bisherigen Netto – aber nur für die Dauer der Schutzfrist.
Plane danach weiter: Das Mutterschaftsgeld wird auf dein Elterngeld angerechnet, rechne also mit dem Elterngeldrechner, was danach kommt. Lege außerdem Geld für die Steuererklärung zurück, weil der Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöht.
Und wenn du privat versichert bist oder einen Minijob hast, prüfe die 210-€-Einmalzahlung beim Bundesamt für Soziale Sicherung – sie kommt nicht automatisch.