So funktioniert der krankengeld-rechner
Der Rechner braucht drei Angaben von dir: dein regelmäßiges monatliches Brutto, dein regelmäßiges monatliches Netto und deine Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni). Daraus ermittelt er in vier Schritten deinen Anspruch:
Schritt 1 – Regelentgelt bilden. Dein regelmäßiges Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate – inklusive anteiliger Einmalzahlungen (Jahresbetrag geteilt durch 12) – wird auf den Kalendertag heruntergerechnet (geteilt durch 30 bzw. 360 im Jahr).
Nur Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze zählt: 2026 sind das 5.812,50 € im Monat.
Schritt 2 – Die zwei Grenzwerte. 70 % des täglichen Brutto-Regelentgelts und 90 % des täglichen Netto-Regelentgelts.
Es gilt der niedrigere Wert – das ist fast immer der 90-%-Netto-Deckel, weil die Steuer- und Sozialabgabenprogression das Netto stärker drückt als die 70-%-Marke das Brutto.
Schritt 3 – Der Höchstbetrag. Mehr als 135,63 € pro Kalendertag gibt es 2026 nicht – selbst wenn 70 % deines Bruttos darüber lägen. Der Deckel folgt aus der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 € / 30 × 70 %).
Schritt 4 – Von Anspruch zu Auszahlung. Vom Krankengeld zieht die Kasse deine Beitragsanteile ab: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % (halber Satz), Pflegeversicherung 1,8 % – plus 0,6 % Zuschlag, wenn du über 23 und kinderlos bist; mit Kindern gibt es Abschläge.
Krankenversicherungsbeiträge fallen nicht an: Für die Dauer des Krankengeldbezugs bist du beitragsfrei in der Krankenversicherung. Gezahlt wird pro Kalendertag; volle Monate rechnet die Kasse mit 30 Tagen ab.
Zwei Dinge, die viele erst hier erfahren: Erstens ist das Krankengeld zwar selbst lohnsteuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es erhöht also den Steuersatz auf dein übriges Einkommen, und du musst es in der Steuererklärung angeben. Zweitens zahlt die Kasse aus dem Krankengeld Rentenbeiträge für dich – die Krankheitszeit zählt also für deine Rente mit.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Die 2026er-Werte sind gesetzt: Höchst-Krankengeld 135,63 €/Kalendertag, Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr). Für 2027 sind die Höchstbeträge noch nicht bekannt – sie werden erst mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung festgelegt, die üblicherweise im November/Dezember 2026 erscheint.
Diese Seite wird dann aktualisiert; Stand heute (Oktober 2026) rechnest du mit den 2026er-Werten.
Spannend wird 2027 beim Kinderkrankengeld: 2026 gelten noch 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil (30 für Alleinerziehende, maximal 35 bzw. 70 Tage). Der Gesundheitsminister hat im August 2026 angekündigt, ab 2027 zur alten Grundregel von 10 Tagen (20 für Alleinerziehende, maximal 25 bzw. 50) zurückzukehren – beschlossen ist das Stand Oktober 2026 noch nicht.
Wir beobachten das Verfahren und aktualisieren diese Seite, sobald ein Gesetz vorliegt. Ebenfalls noch Entwurf: Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung soll 2027 auf 8.850 €/Monat steigen, der Rentenbeitragssatz stabil bei 18,6 % bleiben – eine diskutierte Erhöhung des Arbeitslosenbeitrags auf 2,9 % ist nicht beschlossen.
Stand: Oktober 2026.
Beispielrechnung
Nehmen wir das offizielle Beispiel der DAK: 3.500 € Brutto, 2.282 € Netto (Steuerklasse I, keine Kinder), kinderlos und über 23. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Kinderkrankengeld-Rechner: wenn dein Kind krank ist heranziehen.
Schritt 1 – Die zwei Grenzwerte (Monatswerte):
- 70 % vom Brutto: 3.500 × 0,70 = 2.450 €
- 90 % vom Netto: 2.282 × 0,90 = 2.053,80 € → 2.054 €
- Maßgeblich ist der niedrigere Wert: 2.054 € Krankengeld brutto/Monat (= 68,47 €/Kalendertag)
Schritt 2 – Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteile):
- Rentenversicherung 9,3 %: 2.054 × 0,093 = 191,02 €
- Arbeitslosenversicherung 1,3 %: 2.054 × 0,013 = 26,70 €
- Pflegeversicherung 2,4 % (1,8 % + 0,6 % Kinderlosenzuschlag): 2.054 × 0,024 = 49,30 €
- Summe Abzüge: 267,02 €
Schritt 3 – Auszahlung:
2.054 − 267,02 = 1.786,98 € → rund 1.787 €/Monat (etwa 59,57 €/Kalendertag)
Der Unterschied ist lehrreich: Vom Brutto-Anspruch (2.054 €) bleiben nach den Pflichtabzügen rund 1.787 € übrig – und das ist noch vor dem Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung. Plane bei längerer Krankheit also mit der Auszahlung, nicht mit dem Anspruch.
Hättest du Kinder, fiele der Pflegeversicherungs-Abzug mit 1,8 % (statt 2,4 %) niedriger aus – die Auszahlung läge dann bei etwa 1.799 €.
Typische Fehler
Nur die 70 % im Kopf haben. „70 % vom Brutto" klingt großzügig – aber der 90-%-Netto-Deckel greift in der Praxis fast immer und drückt den Anspruch deutlich darunter. Wer nur mit 70 % plant, plant mit Phantomgeld.
Einmalzahlungen vergessen.
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni der letzten zwölf Monate zählen anteilig mit (Jahresbetrag/12 bzw. /360 pro Tag). Sie erhöhen sowohl das Brutto-Regelentgelt als auch – bei der Netto-Seite – den Deckel.
Viele Rechner fragen sie gar nicht ab; der krankengeld-rechner tut es explizit.
Krankengeld mit Entgeltfortzahlung verwechseln. Die ersten sechs Wochen (42 Tage) zahlt der Arbeitgeber dein volles Gehalt weiter – Krankengeld gibt es erst ab Tag 43. Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt die Sechs-Wochen-Frist übrigens erneut.
„Steuerfrei" wörtlich nehmen.
Das Krankengeld selbst ist lohnsteuerfrei – aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt: Es wird zu deinem übrigen Einkommen hinzugerechnet, um deinen Steuersatz zu bestimmen, und du musst es in der Anlage N der Steuererklärung angeben. Die Nachzahlung im Steuerbescheid überrascht jedes Jahr Tausende.
- Als Selbstständiger auf Krankengeld hoffen – ohne Wahltarif.
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt standardmäßig den ermäßigten Beitragssatz (14,0 % plus Zusatzbeitrag) und hat keinen Krankengeldanspruch. Erst eine Wahlerklärung (allgemeiner Satz 14,6 % plus Zusatzbeitrag, drei Jahre Bindung) oder ein Wahltarif der Kasse sichert Krankengeld ab Tag 43.
- Die 78-Wochen-Frist ignorieren.
Krankengeld gibt es für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren längstens 78 Wochen – danach wird „ausgesteuert". Wer das erst in Woche 70 erfährt, plant zu spät.
Was danach kommt (Nahtlosigkeitsregelung, Erwerbsminderungsrente), erklärt der krankengeld-aussteuerung-rechner.
Sonderfälle / Ausnahmen
Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V): Wenn dein Kind unter zwölf Jahren krank ist und du es betreuen musst, gibt es Kinderkrankengeld statt des normalen: 90 % des ausgefallenen Netto (100 %, wenn du in den letzten zwölf Monaten Einmalzahlungen erhalten hast), gedeckelt auf 135,63 €/Tag (2026). Anders als beim Krankengeld fällt kein Krankenversicherungsbeitrag an; Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeiträge werden abgezogen.
2026: 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil (30 für Alleinerziehende, maximal 35 bzw. 70). Details und den Tagesrechner findest du auf der Seite zum Kinderkrankengeld.
Arbeitgeberzuschuss: Manche Arbeitgeber stocken das Krankengeld freiwillig auf – etwa auf 100 % des Nettos. Wichtig: Dieser Zuschuss ist steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, kein steuerfreies Krankengeld. Er muss in der Lohnabrechnung korrekt behandelt werden.
Minijobber: Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung (sechs Wochen), aber kein Krankengeld – sie sind in der Krankenversicherung nicht anspruchsberechtigt.
ALG-I-Bezieher: Wer arbeitslos ist und krank wird, erhält zunächst weiter Arbeitslosengeld (sechs Wochen Leistungsfortzahlung) und danach Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Krankengeld-Aussteuerung: was nach 78 Wochen kommt.
Stationäre Behandlung und Reha: Bei Krankenhausaufenthalt oder Reha auf Kosten der Kasse besteht der Krankengeldanspruch ebenfalls – auch ohne vorherige Arbeitsunfähigkeit.
Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot: Bei ärztlichem Beschäftigungsverbot zahlt der Arbeitgeber Mutterschutzlohn (kein Krankengeld); erst bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit außerhalb des Verbots greift das Krankengeld.
Mehrere Arbeitgeber: Bei mehreren versicherungspflichtigen Jobs werden die Entgelte zusammengerechnet – der Höchstbetrag von 135,63 €/Tag gilt für die Summe.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis hat zwei Zahlen: den Brutto-Anspruch (was dir zusteht) und die Auszahlung (was ankommt). So nutzt du sie:
Plane mit der Auszahlung, nicht mit dem Anspruch. Die Differenz aus Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeiträgen beträgt je nach Familienstand rund 250–300 € im Monat – plus später der Progressionsvorbehalt. Lege bei längerer Krankheit früh Rücklagen für die Steuer an.
Prüfe deine Fristen im Kalender. Tag 43 (Beginn Krankengeld), Woche 78 (Aussteuerung) – trage beide ein, sobald die Arbeitsunfähigkeit länger als ein paar Wochen dauert. Die Krankenkasse informiert, aber die Planung bleibt deine.
Sprich mit der Kasse, nicht nur mit dem Rechner.
Einmalzahlungen, Teilzeit-Modelle, mehrere Jobs – die Details deines Falls kennt nur deine Krankenkasse. Der krankengeld-rechner gibt dir die Größenordnung und die richtigen Fragen; die verbindliche Berechnung kommt von der Kasse.
- Denke über Woche 78 hinaus.
Zeichnet sich eine sehr lange Arbeitsunfähigkeit ab, informiere dich rechtzeitig über Reha-Maßnahmen und – falls die Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt – über die Erwerbsminderungsrente. Der Übergang ist nahtlos geregelt (§ 145 SGB III), aber nur, wenn du die Anträge stellst.
Details: krankengeld-aussteuerung-rechner.
Das Krankengeld fängt dich auf – aber es ersetzt kein Gehalt. Wer die Lücke zwischen Anspruch und Auszahlung kennt und seine Fristen im Blick hat, erlebt in der Krankheit wenigstens finanziell keine Überraschungen.