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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Krankengeld-rechner: Höhe berechnen

Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber weiter – aber was kommt danach? Wenn du länger krank bist, springt die Krankenkasse ein: mit dem Krankengeld. Der krankengeld-rechner zeigt dir, wie viel dir nach § 47 SGB V zusteht – 70 Prozent deines Bruttogehalts, gedeckelt auf 90 Prozent deines Nettos, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Du erfährst außerdem, was von diesem Anspruch nach den Sozialabgaben wirklich auf deinem Konto landet, warum „steuerfrei" nicht ganz stimmt (Stichwort Progressionsvorbehalt) und welche Fristen über alles entscheiden: Tag 43 und die 78-Wochen-Grenze.

Interaktiver Krankengeld-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€

Dein Brutto pro Monat (€) – Zahlenfeld, 0–20.000, zwei Nachkommastellen

€

Dein Netto pro Monat (€) – Zahlenfeld, 0–20.000, zwei Nachkommastellen

€

Einmalzahlungen der letzten 12 Monate (€) – Zahlenfeld, optional, z. B. Weihnachtsgeld,...

Familienstand für Pflegeversicherung – Auswahl: mit Kindern / kinderlos, über 23

Berechnungsergebnis
Dein Krankengeld
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Deine Auszahlung nach Abzügen 642,80 €
Beginn 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Orientierung nach § 47 SGB V, Stand Oktober 2026 – ersetzt keine Rechts- oder Sozialversicherungsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Das Krankengeld beträgt 70 % deines regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 % deines Nettoarbeitsentgelts (§ 47 SGB V) – es gilt immer der niedrigere der beiden Werte. Berechnet wird es kalendertäglich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate (geteilt durch 360), wobei Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld anteilig mitzählen. 2026 ist es gedeckelt auf 135,63 € pro Kalendertag (rund 4.069 €/Monat). Gezahlt wird es ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit – die ersten sechs Wochen übernimmt der Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung) – und längstens 78 Wochen für dieselbe Krankheit. Vom Krankengeld gehen noch deine Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab; die Auszahlung liegt also unter dem Brutto-Anspruch. Beispiel: 3.500 € brutto / 2.282 € netto → 2.054 € Krankengeld brutto im Monat, nach Abzügen etwa 1.787 € Auszahlung.

So funktioniert der krankengeld-rechner

Der Rechner braucht drei Angaben von dir: dein regelmäßiges monatliches Brutto, dein regelmäßiges monatliches Netto und deine Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni). Daraus ermittelt er in vier Schritten deinen Anspruch:

Schritt 1 – Regelentgelt bilden. Dein regelmäßiges Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate – inklusive anteiliger Einmalzahlungen (Jahresbetrag geteilt durch 12) – wird auf den Kalendertag heruntergerechnet (geteilt durch 30 bzw. 360 im Jahr).

Nur Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze zählt: 2026 sind das 5.812,50 € im Monat.

Schritt 2 – Die zwei Grenzwerte. 70 % des täglichen Brutto-Regelentgelts und 90 % des täglichen Netto-Regelentgelts.

Es gilt der niedrigere Wert – das ist fast immer der 90-%-Netto-Deckel, weil die Steuer- und Sozialabgabenprogression das Netto stärker drückt als die 70-%-Marke das Brutto.

Schritt 3 – Der Höchstbetrag. Mehr als 135,63 € pro Kalendertag gibt es 2026 nicht – selbst wenn 70 % deines Bruttos darüber lägen. Der Deckel folgt aus der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 € / 30 × 70 %).

Schritt 4 – Von Anspruch zu Auszahlung. Vom Krankengeld zieht die Kasse deine Beitragsanteile ab: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % (halber Satz), Pflegeversicherung 1,8 % – plus 0,6 % Zuschlag, wenn du über 23 und kinderlos bist; mit Kindern gibt es Abschläge.

Krankenversicherungsbeiträge fallen nicht an: Für die Dauer des Krankengeldbezugs bist du beitragsfrei in der Krankenversicherung. Gezahlt wird pro Kalendertag; volle Monate rechnet die Kasse mit 30 Tagen ab.

Zwei Dinge, die viele erst hier erfahren: Erstens ist das Krankengeld zwar selbst lohnsteuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es erhöht also den Steuersatz auf dein übriges Einkommen, und du musst es in der Steuererklärung angeben. Zweitens zahlt die Kasse aus dem Krankengeld Rentenbeiträge für dich – die Krankheitszeit zählt also für deine Rente mit.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Die 2026er-Werte sind gesetzt: Höchst-Krankengeld 135,63 €/Kalendertag, Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr). Für 2027 sind die Höchstbeträge noch nicht bekannt – sie werden erst mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung festgelegt, die üblicherweise im November/Dezember 2026 erscheint.

Diese Seite wird dann aktualisiert; Stand heute (Oktober 2026) rechnest du mit den 2026er-Werten.

Spannend wird 2027 beim Kinderkrankengeld: 2026 gelten noch 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil (30 für Alleinerziehende, maximal 35 bzw. 70 Tage). Der Gesundheitsminister hat im August 2026 angekündigt, ab 2027 zur alten Grundregel von 10 Tagen (20 für Alleinerziehende, maximal 25 bzw. 50) zurückzukehren – beschlossen ist das Stand Oktober 2026 noch nicht.

Wir beobachten das Verfahren und aktualisieren diese Seite, sobald ein Gesetz vorliegt. Ebenfalls noch Entwurf: Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung soll 2027 auf 8.850 €/Monat steigen, der Rentenbeitragssatz stabil bei 18,6 % bleiben – eine diskutierte Erhöhung des Arbeitslosenbeitrags auf 2,9 % ist nicht beschlossen.

Stand: Oktober 2026.

Beispielrechnung

Nehmen wir das offizielle Beispiel der DAK: 3.500 € Brutto, 2.282 € Netto (Steuerklasse I, keine Kinder), kinderlos und über 23. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Kinderkrankengeld-Rechner: wenn dein Kind krank ist heranziehen.

Schritt 1 – Die zwei Grenzwerte (Monatswerte):

  • 70 % vom Brutto: 3.500 × 0,70 = 2.450 €
  • 90 % vom Netto: 2.282 × 0,90 = 2.053,80 € → 2.054 €
  • Maßgeblich ist der niedrigere Wert: 2.054 € Krankengeld brutto/Monat (= 68,47 €/Kalendertag)

Schritt 2 – Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteile):

  • Rentenversicherung 9,3 %: 2.054 × 0,093 = 191,02 €
  • Arbeitslosenversicherung 1,3 %: 2.054 × 0,013 = 26,70 €
  • Pflegeversicherung 2,4 % (1,8 % + 0,6 % Kinderlosenzuschlag): 2.054 × 0,024 = 49,30 €
  • Summe Abzüge: 267,02 €

Schritt 3 – Auszahlung:
2.054 − 267,02 = 1.786,98 € → rund 1.787 €/Monat (etwa 59,57 €/Kalendertag)

Der Unterschied ist lehrreich: Vom Brutto-Anspruch (2.054 €) bleiben nach den Pflichtabzügen rund 1.787 € übrig – und das ist noch vor dem Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung. Plane bei längerer Krankheit also mit der Auszahlung, nicht mit dem Anspruch.

Hättest du Kinder, fiele der Pflegeversicherungs-Abzug mit 1,8 % (statt 2,4 %) niedriger aus – die Auszahlung läge dann bei etwa 1.799 €.

Typische Fehler

  1. Nur die 70 % im Kopf haben. „70 % vom Brutto" klingt großzügig – aber der 90-%-Netto-Deckel greift in der Praxis fast immer und drückt den Anspruch deutlich darunter. Wer nur mit 70 % plant, plant mit Phantomgeld.

  2. Einmalzahlungen vergessen.

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni der letzten zwölf Monate zählen anteilig mit (Jahresbetrag/12 bzw. /360 pro Tag). Sie erhöhen sowohl das Brutto-Regelentgelt als auch – bei der Netto-Seite – den Deckel.

Viele Rechner fragen sie gar nicht ab; der krankengeld-rechner tut es explizit.

  1. Krankengeld mit Entgeltfortzahlung verwechseln. Die ersten sechs Wochen (42 Tage) zahlt der Arbeitgeber dein volles Gehalt weiter – Krankengeld gibt es erst ab Tag 43. Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt die Sechs-Wochen-Frist übrigens erneut.

  2. „Steuerfrei" wörtlich nehmen.

Das Krankengeld selbst ist lohnsteuerfrei – aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt: Es wird zu deinem übrigen Einkommen hinzugerechnet, um deinen Steuersatz zu bestimmen, und du musst es in der Anlage N der Steuererklärung angeben. Die Nachzahlung im Steuerbescheid überrascht jedes Jahr Tausende.

  1. Als Selbstständiger auf Krankengeld hoffen – ohne Wahltarif.

Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt standardmäßig den ermäßigten Beitragssatz (14,0 % plus Zusatzbeitrag) und hat keinen Krankengeldanspruch. Erst eine Wahlerklärung (allgemeiner Satz 14,6 % plus Zusatzbeitrag, drei Jahre Bindung) oder ein Wahltarif der Kasse sichert Krankengeld ab Tag 43.

  1. Die 78-Wochen-Frist ignorieren.

Krankengeld gibt es für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren längstens 78 Wochen – danach wird „ausgesteuert". Wer das erst in Woche 70 erfährt, plant zu spät.

Was danach kommt (Nahtlosigkeitsregelung, Erwerbsminderungsrente), erklärt der krankengeld-aussteuerung-rechner.

Sonderfälle / Ausnahmen

Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V): Wenn dein Kind unter zwölf Jahren krank ist und du es betreuen musst, gibt es Kinderkrankengeld statt des normalen: 90 % des ausgefallenen Netto (100 %, wenn du in den letzten zwölf Monaten Einmalzahlungen erhalten hast), gedeckelt auf 135,63 €/Tag (2026). Anders als beim Krankengeld fällt kein Krankenversicherungsbeitrag an; Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeiträge werden abgezogen.

2026: 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil (30 für Alleinerziehende, maximal 35 bzw. 70). Details und den Tagesrechner findest du auf der Seite zum Kinderkrankengeld.

Arbeitgeberzuschuss: Manche Arbeitgeber stocken das Krankengeld freiwillig auf – etwa auf 100 % des Nettos. Wichtig: Dieser Zuschuss ist steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, kein steuerfreies Krankengeld. Er muss in der Lohnabrechnung korrekt behandelt werden.

Minijobber: Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung (sechs Wochen), aber kein Krankengeld – sie sind in der Krankenversicherung nicht anspruchsberechtigt.

ALG-I-Bezieher: Wer arbeitslos ist und krank wird, erhält zunächst weiter Arbeitslosengeld (sechs Wochen Leistungsfortzahlung) und danach Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Krankengeld-Aussteuerung: was nach 78 Wochen kommt.

Stationäre Behandlung und Reha: Bei Krankenhausaufenthalt oder Reha auf Kosten der Kasse besteht der Krankengeldanspruch ebenfalls – auch ohne vorherige Arbeitsunfähigkeit.

Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot: Bei ärztlichem Beschäftigungsverbot zahlt der Arbeitgeber Mutterschutzlohn (kein Krankengeld); erst bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit außerhalb des Verbots greift das Krankengeld.

Mehrere Arbeitgeber: Bei mehreren versicherungspflichtigen Jobs werden die Entgelte zusammengerechnet – der Höchstbetrag von 135,63 €/Tag gilt für die Summe.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis hat zwei Zahlen: den Brutto-Anspruch (was dir zusteht) und die Auszahlung (was ankommt). So nutzt du sie:

  1. Plane mit der Auszahlung, nicht mit dem Anspruch. Die Differenz aus Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeiträgen beträgt je nach Familienstand rund 250–300 € im Monat – plus später der Progressionsvorbehalt. Lege bei längerer Krankheit früh Rücklagen für die Steuer an.

  2. Prüfe deine Fristen im Kalender. Tag 43 (Beginn Krankengeld), Woche 78 (Aussteuerung) – trage beide ein, sobald die Arbeitsunfähigkeit länger als ein paar Wochen dauert. Die Krankenkasse informiert, aber die Planung bleibt deine.

  3. Sprich mit der Kasse, nicht nur mit dem Rechner.

Einmalzahlungen, Teilzeit-Modelle, mehrere Jobs – die Details deines Falls kennt nur deine Krankenkasse. Der krankengeld-rechner gibt dir die Größenordnung und die richtigen Fragen; die verbindliche Berechnung kommt von der Kasse.

  1. Denke über Woche 78 hinaus.

Zeichnet sich eine sehr lange Arbeitsunfähigkeit ab, informiere dich rechtzeitig über Reha-Maßnahmen und – falls die Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt – über die Erwerbsminderungsrente. Der Übergang ist nahtlos geregelt (§ 145 SGB III), aber nur, wenn du die Anträge stellst.

Details: krankengeld-aussteuerung-rechner.

Das Krankengeld fängt dich auf – aber es ersetzt kein Gehalt. Wer die Lücke zwischen Anspruch und Auszahlung kennt und seine Fristen im Blick hat, erlebt in der Krankheit wenigstens finanziell keine Überraschungen.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** `brutto_monat` (Float, 0–20.000), `netto_monat` (Float, 0–brutto_monat), `einmalzahlungen_jahr` (Float, Standard 0), `kinderlos_ue23` ∈ {ja, nein}. **Schritt 1 – Regelentgelt (Quelle: § 47 SGB V):** - `brutto_regel_tag = min(brutto_monat + einmalzahlungen_jahr / 12, 5.812,50) / 30` - `netto_regel_tag = (netto_monat + netto_anteil_einmalzahlungen) / 30`, wobei `netto_anteil_einmalzahlungen = (netto_monat / brutto_monat) × (einmalzahlungen_jahr / 12)` (Näherung, falls kein separates Netto der Einmalzahlungen eingegeben wird – als Annahme dokumentieren und im UI optional exakt abfragen) - Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 €/Monat (Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026) **Schritt 2 – Anspruch (Quelle: § 47 Abs. 1 SGB V):** - `anspruch_tag = min(0,70 × brutto_regel_tag, 0,90 × netto_regel_tag, 135,63)` - Höchstbetrag 135,63 €/Kalendertag 2026 (Quelle: DAK, konverta.info – abgeleitet aus BBG/30 × 70 %) - `anspruch_monat = anspruch_tag × 30` **Schritt 3 – Auszahlung (Quellen: § 347 SGB III, § 59 SGB VI, § 57 SGB XI):** - `rv = anspruch_monat × 0,093`; `av = anspruch_monat × 0,013`; `pv_satz = kinderlos_ue23 ? 0,024 : 0,018`; `pv = anspruch_monat × pv_satz` - `auszahlung = anspruch_monat − rv − av − pv` - Kein Krankenversicherungsbeitrag (§ 224 SGB V: Beitragsfreiheit während Krankengeldbezug) **Annahmen (dokumentiert):** Kalendertägliche Berechnung mit 30-Tage-Monat (Kassenpraxis); Einmalzahlungen werden gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt; der Netto-Anteil der Einmalzahlungen wird per Brutto-Netto-Relation genähert, sofern nicht exakt eingegeben; Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung wird als Hinweis ausgegeben, nicht berechnet; Selbstständige, Minijobber und ALG-I-Sonderfälle werden per Hinweismeldung statt Berechnung behandelt. **Prüfwerte (Pflicht-Testfälle):** Brutto 3.500 / Netto 2.282 / keine Einmalzahlungen / kinderlos ü23 → Anspruch 2.054 €/Monat (68,47 €/Tag); Abzüge 191,02 + 26,70 + 49,30 = 267,02 → **Auszahlung 1.786,98 ≈ 1.787 €**. Brutto 6.500 / Netto 3.900 → 70 % = 4.550, 90 % = 3.510, Deckel 4.068,90 (135,63 × 30) → Anspruch **3.510 €/Monat** (90-%-Deckel greift vor BBG-Deckel). Brutto 2.500 / Netto 1.700 / Einmalzahlungen 1.200 → Regel-Brutto 2.600 → 70 % = 1.820; Netto-Seite 1.768 → 90 % = 1.591,20 → Anspruch **1.591,20 €/Monat**.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Ab wann bekomme ich Krankengeld?

Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die ersten sechs Wochen (42 Tage) zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Voraussetzung: Du bist gesetzlich krankenversichert mit Krankengeldanspruch – privat Versicherte und Minijobber haben keinen.

2 Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Für dieselbe Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren – danach wirst du „ausgesteuert". Tritt eine andere, neue Erkrankung hinzu, beginnt eine neue Frist. Was nach der Aussteuerung kommt, erklärt der krankengeld-aussteuerung-rechner.

3 Ist Krankengeld steuerpflichtig?

Das Krankengeld selbst ist lohnsteuerfrei – aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt: Das Finanzamt rechnet es zu deinem übrigen Einkommen hinzu, um deinen Steuersatz zu bestimmen. Du musst das Krankengeld in der Steuererklärung (Anlage N) angeben; oft ergibt sich eine Nachzahlung.

4 Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge vom Krankengeld?

Die Krankenkasse zieht sie direkt ab und leitet sie weiter: 9,3 % Rentenversicherung, 1,3 % Arbeitslosenversicherung und 1,8 % Pflegeversicherung (plus 0,6 % Zuschlag bei Kinderlosigkeit ab 23, mit Abschlägen für Eltern mehrerer Kinder). Krankenversicherungsbeiträge fallen während des Bezugs nicht an.

5 Werden Weihnachtsgeld und Boni bei der Berechnung berücksichtigt?

Ja. Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate – Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni – werden anteilig eingerechnet (Jahresbetrag geteilt durch 12 bzw. 360 pro Kalendertag) und erhöhen dein Regelentgelt. Deshalb fragt dieser Rechner sie explizit ab.

6 Was passiert nach den 78 Wochen?

Der Krankengeldanspruch endet (Aussteuerung). Bist du weiterhin arbeitsunfähig und droht Erwerbsminderung, greift die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III): Bis zur Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente zahlt die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Stelle die Anträge rechtzeitig – Details auf der Seite krankengeld-aussteuerung-rechner.

7 Bekommen Selbstständige Krankengeld?

Nur mit entsprechendem Schutz: Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, hat standardmäßig (ermäßigter Beitragssatz 14,0 %) keinen Anspruch. Mit einer Wahlerklärung (allgemeiner Satz 14,6 % plus Zusatzbeitrag, drei Jahre Bindung) gibt es Krankengeld ab dem 43. Tag; manche Kassen bieten Wahltarife mit früherem Beginn. Alternativ: private Krankentagegeldversicherung.

8 Was ist der Arbeitgeberzuschuss zum Krankengeld?

Eine freiwillige Aufstockung durch den Arbeitgeber – zum Beispiel auf 100 % des Nettogehalts. Wichtig: Der Zuschuss ist steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, also kein zweites steuerfreies Krankengeld. Er muss korrekt in der Lohnabrechnung erfasst werden.

9 Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

90 % deines ausgefallenen Nettoverdienstes – 100 %, wenn du in den letzten zwölf Monaten Einmalzahlungen erhalten hast. Gedeckelt auf 135,63 € pro Kalendertag (2026). 2026 stehen dir 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil zu (30 für Alleinerziehende); für 2027 ist eine Rückkehr auf 10 bzw. 20 Tage angekündigt, aber noch nicht beschlossen. Den Tagesrechner findest du auf der Seite zum Kinderkrankengeld.

10 Zählt die Krankengeld-Zeit für meine Rente?

Ja. Die Krankenkasse zahlt aus dem Krankengeld Beiträge zur Rentenversicherung für dich – die Zeit ist damit eine Beitragszeit und zählt für Wartezeiten und Rentenhöhe mit. Das ist einer der Gründe, warum der Abzug vom Brutto-Anspruch kein Verlust ist, sondern Vorsorge.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • § 47 SGB V (Krankengeld: 70 %/90 %-Regel, kalendertägliche Berechnung) und § 45 SGB V (Kinderkrankengeld) – Gesetze im Internet
  • • § 224 SGB V (Beitragsfreiheit in der Krankenversicherung während Krankengeldbezug)
  • • DAK Gesundheit (dak.de, Stand Okt. 2026): Krankengeld-Beispiel 3.500/2.282 → 2.054 €/Monat, Abzüge RV/AV/PV, 30-Tage-Regel, Sachsen-Sonderfall Pflegeversicherung
  • • konverta.info (Krankengeld-Rechner 2026): 70 %/90 %-Regel, BBG-Deckel 2026 (5.812,50 €/Monat → 135,63 €/Tag), Beispiel 3.500/2.250
  • • Randstad (randstad.de, Krankengeld-Rechner 2026): Einmalzahlungs-Einrechnung (Beispiel 2.500/1.700 + 1.200 Sonderzahlungen), Auszahlung nach SV-Abzug
  • • krankenkasseninfo.de: Krankengeld-Lexikon (78 Wochen, Anspruchsausschlüsse), Kinderkrankengeld-Lexikon (90 %/100 %-Regel, SV-Abzüge außer KV), Aussteuerung (Nahtlosigkeitsregelung § 145 SGB III)
  • • Mobil Krankenkasse (mobil-krankenkasse.de): Kinderkrankengeld 2026 – 15/30 Tage, max. 35/70 Tage, 90 %/100 %-Regel, Höchstbetrag 135,63 €/Tag
  • • zdfheute.de (24.08.2026): Geplante Rückkehr zu 10/20 Kinderkrankentagen ab 2027 – Stand Okt. 2026 nicht beschlossen
  • • BMAS-Referentenentwurf Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (21.09.2026, zitiert nach oeffentlichen-dienst.de): BBG RV/AV 8.850 €/Monat (Entwurf), RV-Satz stabil 18,6 %, ALV-Erhöhung auf 2,9 % nicht beschlossen
  • • Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 (AGV/übliche Übersichten): BBG KV/PV 5.812,50 €/Monat, BBG RV/AV 8.450 €/Monat, Beitragssätze RV 18,6 % / AV 2,6 % / KV 14,6 % / PV 3,6 % (+0,6 % Kinderlosenzuschlag)