krankengeld-aussteuerung-rechner: So funktioniert die Berechnung
Der Rechner braucht nur drei Angaben und arbeitet mit der gesetzlichen Höchstbezugsdauer:
- Beginn der Arbeitsunfähigkeit: Das Datum, an dem deine aktuelle AU wegen dieser Krankheit begonnen hat.
Ab diesem Tag läuft die 78-Wochen-Frist — inklusive der sechs Wochen, in denen dein Arbeitgeber noch Entgeltfortzahlung geleistet hat. 2.
Bereits bezogene Krankengeld-Wochen: Wie viele Wochen Krankengeld du für diese Krankheit schon erhalten hast. Die Krankenkasse nennt dir die Zahl auf Anfrage — meist steht sie auch im Aussteuerungsbrief.
- Dieselbe Krankheit?
Entscheidend ist, ob alle AU-Zeiten auf dieselbe Krankheit zurückgehen. Eine hinzugetretene neue Krankheit startet eine eigene neue 3-Jahres-Frist (Blockfrist).
Die Rechnung:
- Restwochen = 78 − bereits bezogene Wochen
- Voraussichtliches Aussteuerungsdatum = AU-Beginn + 78 Wochen (546 Tage) bei durchgehender AU
- Blockfrist-Ende = AU-Beginn + 3 Jahre (danach beginnt bei neuer AU eine frische Frist) Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Krankengeld-Rechner heranziehen.
Das Ergebnis zeigt dir das Datum, die verbleibenden Wochen und deinen persönlichen 3-Schritte-Plan: Reha-/Rentenantrag prüfen, bei der Agentur für Arbeit melden, Fristen einhalten.
Was ändert sich 2026 und 2027?
An der Aussteuerungsregel ändert sich 2026 und 2027 nichts: Die 78-Wochen-Höchstbezugsdauer (§ 48 SGB V) und die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) gelten unverändert. Der krankengeld-aussteuerung-rechner arbeitet daher mit den dauerhaft gültigen Fristen — unabhängig vom Kalenderjahr. Was sich laufend ändern kann, sind nur die Leistungshöhen der Anschlussleistungen (z. B. Anpassung der Rentenwerte), nicht die Fristen selbst. Plane also mit den hier berechneten Daten; sie bleiben auch 2027 gültig.
Beispielrechnung: AU-Beginn 05.01.2026
Du bist seit dem 05.01.2026 durchgehend wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig. Bis zum 01.03.2027 hast du 60 Wochen Krankengeld bezogen:
- Höchstbezugsdauer: 78 Wochen
- Bereits bezogen: 60 Wochen
- Restwochen: 78 − 60 = 18 Wochen
- Voraussichtliche Aussteuerung: 05.01.2026 + 546 Tage = 05.07.2027
- Blockfrist-Ende: 05.01.2026 + 3 Jahre = 05.01.2029
Dein Zeitplan: Spätestens ab der 60. Woche (also ab sofort) solltest du den Reha- oder Erwerbsminderungsrenten-Antrag stellen — und dich rechtzeitig vor dem 05.07.2027 persönlich bei der Agentur für Arbeit melden. Wartest du bis zum Aussteuerungsbrief, wird es eng. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Arbeitslosengeld-Rechner.
Typische Fehler bei der Aussteuerung
- Den Krankenkassenbrief ignorieren: Der Brief kündigt die Aussteuerung an und enthält meist die Aufforderung, einen Reha- oder Rentenantrag zu stellen (§ 51 SGB V). Wer nicht reagiert, riskiert, dass die Krankenkasse die Leistung ruhen lässt.
- EM-Rente zu spät beantragen: Der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung braucht Monate. Stellst du ihn erst nach der Aussteuerung, entsteht eine Lücke — beantrage ihn spätestens ab der 60. Woche.
- Reha grundlos ablehnen: Fordert die Kasse eine Reha (§ 51 SGB V) und du lehnst ohne wichtigen Grund ab, kann das Krankengeld versagt werden. Nimm die Aufforderung ernst und lass dich beraten.
- Nicht arbeitslos melden, weil der Arbeitsvertrag besteht: Falsch. Auch mit bestehendem Arbeitsverhältnis musst du dich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden — sonst gibt es kein Nahtlosigkeits-ALG. Lass dir die Meldung schriftlich bestätigen.
- Annehmen, das Arbeitsverhältnis sei beendet: Die Aussteuerung beendet nicht automatisch deinen Arbeitsvertrag. Solange keine Kündigung vorliegt, giltst du formal weiter als beschäftigt — die AU-Bescheinigung deines Arztes läuft weiter.
- Einmalzahlung und Märzklausel übersehen: Erhältst du nach dem Krankengeld-Ende noch eine Einmalzahlung (z. B. Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber), ist sie beitragsfrei — fällt sie aber in die Monate Januar bis März, prüfe die Märzklausel: Unter Umständen wird sie dem Vorjahr zugeordnet.
Sonderfälle und Ausnahmen
- Hinzugetretene Krankheit: Kommt während der AU eine neue, eigenständige Krankheit hinzu, beginnt für sie eine eigene 78-Wochen-Frist innerhalb einer neuen 3-Jahres-Blockfrist. Die Krankenkasse muss das sauber trennen — im Zweifel nachfragen.
- Wiederholungs-Aussteuerung: Bist du nach Ablauf der 3-Jahres-Blockfrist erneut wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, kann erneut ausgesteuert werden — die Frist beginnt von vorn.
- Kasse versäumt die §-51-Aufforderung: Fordert die Krankenkasse dich nicht rechtzeitig zur Reha oder zum Rentenantrag auf, kann sich die Aussteuerung verschieben. Das ist ein häufiger Streitpunkt — dokumentiere alle Schreiben.
- Selbständige mit Krankengeld-Wahltarif: Wer als Selbständiger den Wahltarif abgeschlossen hat, unterliegt denselben 78 Wochen — prüfe zusätzlich deine private Absicherung für die Zeit danach.
- Sperrzeiten: Zeiten, in denen der Krankengeldanspruch ruht oder versagt wurde, werden auf die 78 Wochen nicht angerechnet (§ 48 Abs. 1 SGB V).
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Aussteuerungsdatum ist der Stichtag, ab dem kein Krankengeld mehr fließt. So nutzt du die verbleibende Zeit:
- Ab sofort (spätestens 60.
Woche): Reha-Antrag oder Erwerbsminderungsrenten-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Hole dir eine medizinische Stellungnahme deines behandelnden Arztes zur Leistungsfähigkeit dazu.
- Vor dem Aussteuerungsdatum: Persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden — trotz bestehendem Arbeitsvertrag.
Nimm den Krankenkassenbrief mit und weise auf die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) hin. Voraussetzung für das ALG: 12 Monate Beitragszeit in den letzten 30 Monaten (§ 142 SGB III).
Krankenversicherung sichern: Als ALG-Bezieher bleibst du pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) — die Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. später der Rentenversicherungsträger.
Fristen im Blick: Gegen ablehnende Bescheide (Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung) hast du jeweils einen Monat Zeit für Widerspruch bzw. Klage.
Verpasste Fristen sind der häufigste Grund für verlorene Ansprüche — der krankengeld-aussteuerung-rechner ersetzt keine Rechtsberatung, gibt dir aber den Zeitplan, an dem du dich orientieren kannst.