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Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Krankengeld-Aussteuerung-Rechner: Ende berechnen

Der Brief deiner Krankenkasse liegt auf dem Tisch: Dein Krankengeld läuft bald aus — die sogenannte Aussteuerung. Du fragst dich: Wann genau ist Schluss, und was kommt danach? Der krankengeld-aussteuerung-rechner ermittelt aus deinem AU-Beginn und den bereits bezogenen Wochen dein voraussichtliches Aussteuerungsdatum und zeigt dir den 3-Schritte-Plan, mit dem du ohne Versorgungslücke in die Anschlussleistung kommst.

Interaktiver Krankengeld-Aussteuerung-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
erster Tag der AU wegen dieser Krankheit

Beginn der Arbeitsunfähigkeit — Datum (erster Tag der AU wegen dieser Krankheit)

steht in deinem Krankenkassenbrief

Bereits bezogene Krankengeld-Wochen — Zahl (steht in deinem Krankenkassenbrief)

Alle AU-Zeiten wegen derselben Krankheit? — Ja/Nein (bei neuer, eigenständiger Krankhei...

Berechnungsergebnis
Ergebnis 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis 2 642,80 €
Ergebnis 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Schätzung auf Basis von § 48 SGB V (Stand Oktober 2026). Ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Wegen derselben Krankheit zahlt die Krankenkasse höchstens 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V) — danach endet der Anspruch automatisch, das nennt man Aussteuerung. Die 78 Wochen zählen ab dem ersten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit, inklusive der sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Bleibst du danach weiter arbeitsunfähig, greift die Nahtlosigkeitsregelung: Du meldest dich bei der Agentur für Arbeit und erhältst Arbeitslosengeld, bis über deinen Erwerbsminderungsrenten-Antrag entschieden ist (§ 145 SGB III). Dieser Rechner berechnet dein Aussteuerungsdatum — kostenlos und ohne Anmeldung.


krankengeld-aussteuerung-rechner: So funktioniert die Berechnung

Der Rechner braucht nur drei Angaben und arbeitet mit der gesetzlichen Höchstbezugsdauer:

  1. Beginn der Arbeitsunfähigkeit: Das Datum, an dem deine aktuelle AU wegen dieser Krankheit begonnen hat.

Ab diesem Tag läuft die 78-Wochen-Frist — inklusive der sechs Wochen, in denen dein Arbeitgeber noch Entgeltfortzahlung geleistet hat. 2.

Bereits bezogene Krankengeld-Wochen: Wie viele Wochen Krankengeld du für diese Krankheit schon erhalten hast. Die Krankenkasse nennt dir die Zahl auf Anfrage — meist steht sie auch im Aussteuerungsbrief.

  1. Dieselbe Krankheit?

Entscheidend ist, ob alle AU-Zeiten auf dieselbe Krankheit zurückgehen. Eine hinzugetretene neue Krankheit startet eine eigene neue 3-Jahres-Frist (Blockfrist).

Die Rechnung:

  • Restwochen = 78 − bereits bezogene Wochen
  • Voraussichtliches Aussteuerungsdatum = AU-Beginn + 78 Wochen (546 Tage) bei durchgehender AU
  • Blockfrist-Ende = AU-Beginn + 3 Jahre (danach beginnt bei neuer AU eine frische Frist) Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Krankengeld-Rechner heranziehen.

Das Ergebnis zeigt dir das Datum, die verbleibenden Wochen und deinen persönlichen 3-Schritte-Plan: Reha-/Rentenantrag prüfen, bei der Agentur für Arbeit melden, Fristen einhalten.

Was ändert sich 2026 und 2027?

An der Aussteuerungsregel ändert sich 2026 und 2027 nichts: Die 78-Wochen-Höchstbezugsdauer (§ 48 SGB V) und die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) gelten unverändert. Der krankengeld-aussteuerung-rechner arbeitet daher mit den dauerhaft gültigen Fristen — unabhängig vom Kalenderjahr. Was sich laufend ändern kann, sind nur die Leistungshöhen der Anschlussleistungen (z. B. Anpassung der Rentenwerte), nicht die Fristen selbst. Plane also mit den hier berechneten Daten; sie bleiben auch 2027 gültig.

Beispielrechnung: AU-Beginn 05.01.2026

Du bist seit dem 05.01.2026 durchgehend wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig. Bis zum 01.03.2027 hast du 60 Wochen Krankengeld bezogen:

  1. Höchstbezugsdauer: 78 Wochen
  2. Bereits bezogen: 60 Wochen
  3. Restwochen: 78 − 60 = 18 Wochen
  4. Voraussichtliche Aussteuerung: 05.01.2026 + 546 Tage = 05.07.2027
  5. Blockfrist-Ende: 05.01.2026 + 3 Jahre = 05.01.2029

Dein Zeitplan: Spätestens ab der 60. Woche (also ab sofort) solltest du den Reha- oder Erwerbsminderungsrenten-Antrag stellen — und dich rechtzeitig vor dem 05.07.2027 persönlich bei der Agentur für Arbeit melden. Wartest du bis zum Aussteuerungsbrief, wird es eng. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Arbeitslosengeld-Rechner.

Typische Fehler bei der Aussteuerung

  1. Den Krankenkassenbrief ignorieren: Der Brief kündigt die Aussteuerung an und enthält meist die Aufforderung, einen Reha- oder Rentenantrag zu stellen (§ 51 SGB V). Wer nicht reagiert, riskiert, dass die Krankenkasse die Leistung ruhen lässt.
  2. EM-Rente zu spät beantragen: Der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung braucht Monate. Stellst du ihn erst nach der Aussteuerung, entsteht eine Lücke — beantrage ihn spätestens ab der 60. Woche.
  3. Reha grundlos ablehnen: Fordert die Kasse eine Reha (§ 51 SGB V) und du lehnst ohne wichtigen Grund ab, kann das Krankengeld versagt werden. Nimm die Aufforderung ernst und lass dich beraten.
  4. Nicht arbeitslos melden, weil der Arbeitsvertrag besteht: Falsch. Auch mit bestehendem Arbeitsverhältnis musst du dich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden — sonst gibt es kein Nahtlosigkeits-ALG. Lass dir die Meldung schriftlich bestätigen.
  5. Annehmen, das Arbeitsverhältnis sei beendet: Die Aussteuerung beendet nicht automatisch deinen Arbeitsvertrag. Solange keine Kündigung vorliegt, giltst du formal weiter als beschäftigt — die AU-Bescheinigung deines Arztes läuft weiter.
  6. Einmalzahlung und Märzklausel übersehen: Erhältst du nach dem Krankengeld-Ende noch eine Einmalzahlung (z. B. Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber), ist sie beitragsfrei — fällt sie aber in die Monate Januar bis März, prüfe die Märzklausel: Unter Umständen wird sie dem Vorjahr zugeordnet.

Sonderfälle und Ausnahmen

  • Hinzugetretene Krankheit: Kommt während der AU eine neue, eigenständige Krankheit hinzu, beginnt für sie eine eigene 78-Wochen-Frist innerhalb einer neuen 3-Jahres-Blockfrist. Die Krankenkasse muss das sauber trennen — im Zweifel nachfragen.
  • Wiederholungs-Aussteuerung: Bist du nach Ablauf der 3-Jahres-Blockfrist erneut wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, kann erneut ausgesteuert werden — die Frist beginnt von vorn.
  • Kasse versäumt die §-51-Aufforderung: Fordert die Krankenkasse dich nicht rechtzeitig zur Reha oder zum Rentenantrag auf, kann sich die Aussteuerung verschieben. Das ist ein häufiger Streitpunkt — dokumentiere alle Schreiben.
  • Selbständige mit Krankengeld-Wahltarif: Wer als Selbständiger den Wahltarif abgeschlossen hat, unterliegt denselben 78 Wochen — prüfe zusätzlich deine private Absicherung für die Zeit danach.
  • Sperrzeiten: Zeiten, in denen der Krankengeldanspruch ruht oder versagt wurde, werden auf die 78 Wochen nicht angerechnet (§ 48 Abs. 1 SGB V).

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Aussteuerungsdatum ist der Stichtag, ab dem kein Krankengeld mehr fließt. So nutzt du die verbleibende Zeit:

  1. Ab sofort (spätestens 60.

Woche): Reha-Antrag oder Erwerbsminderungsrenten-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Hole dir eine medizinische Stellungnahme deines behandelnden Arztes zur Leistungsfähigkeit dazu.

  1. Vor dem Aussteuerungsdatum: Persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden — trotz bestehendem Arbeitsvertrag.

Nimm den Krankenkassenbrief mit und weise auf die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) hin. Voraussetzung für das ALG: 12 Monate Beitragszeit in den letzten 30 Monaten (§ 142 SGB III).

  1. Krankenversicherung sichern: Als ALG-Bezieher bleibst du pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) — die Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. später der Rentenversicherungsträger.

  2. Fristen im Blick: Gegen ablehnende Bescheide (Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung) hast du jeweils einen Monat Zeit für Widerspruch bzw. Klage.

Verpasste Fristen sind der häufigste Grund für verlorene Ansprüche — der krankengeld-aussteuerung-rechner ersetzt keine Rechtsberatung, gibt dir aber den Zeitplan, an dem du dich orientieren kannst.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

``` Eingaben: D0 = AU-Beginn (Datum); W = bereits bezogene Krankengeld-Wochen (0–78); gleiche_Krankheit = Ja/Nein Höchstbezugsdauer H = 78 Wochen = 546 Tage (§ 48 Abs. 1 SGB V) Restwochen = H − W Aussteuerungsdatum = D0 + 546 Tage (bei durchgehender AU wegen derselben Krankheit; inklusive 6 Wochen Entgeltfortzahlung) Blockfrist_Ende = D0 + 3 Jahre (je drei Jahre, gerechnet ab AU-Beginn) Sonderlogik: gleiche_Krankheit = Nein → Hinweis: „Für die neue Krankheit beginnt eine eigene 78-Wochen-Frist mit neuer 3-Jahres-Blockfrist ab deren AU-Beginn." W ≥ 78 → Status: „Aussteuerung erreicht — prüfe sofort Nahtlosigkeit (§ 145 SGB III)." 3-Schritte-Plan (immer anzeigen): 1. Reha- oder EM-Renten-Antrag bei der DRV stellen (spätestens ab Woche 60) 2. Persönlich bei der Agentur für Arbeit melden (§ 145 SGB III Nahtlosigkeit; Anwartschaft: 12 Monate Beitragszeit in 30 Monaten, § 142 SGB III) 3. Widerspruchsfrist 1 Monat gegen jeden ablehnenden Bescheid einhalten Kontrollwerte (D0 = 05.01.2026, W = 60, gleiche Krankheit): Restwochen = 18; Aussteuerungsdatum = 05.07.2027; Blockfrist-Ende = 05.01.2029 ``` Wertquellen: § 48 Abs. 1 SGB V (78 Wochen / 3 Jahre); § 51 SGB V (Reha-/Rentenaufforderung); § 145 SGB III (Nahtlosigkeit); § 142 SGB III (Anwartschaft); § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V (KV-Pflicht); SGG § 86b (Eilrechtsschutz).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Was bedeutet Aussteuerung beim Krankengeld genau?

Aussteuerung heißt: Dein Krankengeldanspruch ist ausgeschöpft. Nach 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren endet die Zahlung kraft Gesetzes (§ 48 SGB V) — unabhängig davon, ob du noch krank bist.

2 Endet mein Arbeitsverhältnis mit der Aussteuerung?

Nein. Die Aussteuerung beendet nicht automatisch deinen Arbeitsvertrag. Solange keine Kündigung ausgesprochen wurde, giltst du formal weiter als beschäftigt — dein Arzt schreibt dich bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auch weiterhin krank.

3 Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?

Die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) verhindert, dass du zwischen Krankengeld-Ende und Rentenbescheid ohne Geld dastehst: Bist du nach der Aussteuerung weiter arbeitsunfähig und droht Erwerbsminderung, erhältst du Arbeitslosengeld als Brückenleistung, bis die Deutsche Rentenversicherung über deinen EM-Renten-Antrag entschieden hat.

4 Muss ich mich arbeitslos melden, obwohl ich noch angestellt bin?

Ja — unbedingt. Auch mit bestehendem Arbeitsvertrag meldest du dich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, legst den Krankenkassenbrief vor und berufst dich auf die Nahtlosigkeitsregelung. Ohne diese Meldung gibt es kein Arbeitslosengeld. Lass dir die Meldung schriftlich bestätigen.

5 Was passiert, wenn ich die von der Kasse geforderte Reha ablehne?

Fordert dich die Krankenkasse zur Reha oder zum Rentenantrag auf (§ 51 SGB V) und du kommst dem ohne wichtigen Grund nicht nach, kann die Kasse das Krankengeld versagen. Lege gegen eine solche Aufforderung im Zweifel Widerspruch ein, ignoriere sie aber niemals.

6 Wann sollte ich die Erwerbsminderungsrente beantragen?

So früh wie möglich — spätestens ab der 60. Krankengeld-Woche. Das Verfahren dauert Monate; ein zu später Antrag erzeugt eine Versorgungslücke, die auch die Nahtlosigkeit nicht immer nahtlos schließt. Ein Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung vor der Aussteuerung ist sehr zu empfehlen.

7 Was ist die Blockfrist?

Die Blockfrist ist der 3-Jahres-Zeitraum, innerhalb dessen die 78 Wochen gezählt werden — gerechnet ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Eine neu hinzugetretene, eigenständige Krankheit startet eine neue Blockfrist mit frischen 78 Wochen.

8 Bleibe ich nach der Aussteuerung krankenversichert?

Ja, wenn du lückenlos in die Anschlussleistung wechselst: Als Bezieher von Arbeitslosengeld bist du pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V), die Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit. Auch bei bewilligter Erwerbsminderungsrente übernimmt der Rentenversicherungsträger die Beiträge.

9 Kann ich nach einer Aussteuerung jemals wieder Krankengeld bekommen?

Ja — bei einer neuen, eigenständigen Krankheit beginnt eine neue Frist. Und nach Ablauf der 3-Jahres-Blockfrist steht dir bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit erneut Krankengeld zu (Wiederholungs-Aussteuerung ist dann erneut möglich).

10 Was hat es mit der Märzklausel nach der Aussteuerung auf sich?

Erhältst du nach dem Krankengeld-Ende noch eine Einmalzahlung deines Arbeitgebers, ist sie beitragsfrei — weil während des Krankengeldbezugs keine SV-Beiträge gezahlt wurden. Fällt die Zahlung in die Monate Januar bis März, greift unter Umständen die Märzklausel: Die Einmalzahlung wird dann dem Vorjahr zugeordnet, was die Beitragsfreiheit beeinflussen kann.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Sozialgesetzbuch V (SGB V), §§ 48, 51 — gesetze-im-internet.de
  • • Sozialgesetzbuch III (SGB III), §§ 142, 145 (Nahtlosigkeitsregelung)
  • • Sozialgesetzbuch I (SGB I), § 60 (Mitwirkungspflicht); Sozialgerichtsgesetz (SGG), § 86b (Eilrechtsschutz)
  • • krankenkasseninfo.de, Lexikon „Aussteuerung bei Krankengeld" (Stand 15.10.2026): Nahtlosigkeit, Einmalzahlung, Märzklausel
  • • VdK Hamburg, Merkblatt „Wenn der Krankengeldanspruch endet..." (persönliche Arbeitslosmeldung trotz Arbeitsvertrag)