So funktioniert der freiwillige-krankenversicherung-rechner
Die Mechanik ist simpel: Bemessungsgrundlage mal Beitragssatz. Die Bemessungsgrundlage ist dein monatliches beitragspflichtiges Einkommen – gedeckelt zwischen Minimum (1.318,33 €) und Maximum (5.812,50 €) im Jahr 2026.
Verdienst du 4.000 €, wird mit 4.000 € gerechnet; verdienst du 8.000 €, nur mit 5.812,50 €; verdienst du gar nichts, mit 1.318,33 €. Der Rechner auf dieser Seite rechnet genau diese drei Fälle automatisch.
Der Beitragssatz hat zwei Varianten. Allgemeiner Satz: 14,6 % plus Zusatzbeitrag – dafür bist du mit Krankengeld abgesichert.
Ermäßigter Satz: 14,0 % plus Zusatzbeitrag – ohne Krankengeldanspruch. Als freiwillig Versicherter zahlst du den vollen Satz allein, denn es gibt keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt.
Den Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest; das Bundesgesundheitsministerium hat den Durchschnittswert für 2026 auf 2,9 % festgesetzt, am Markt liegt die Spanne zwischen 2,18 % und über 4,3 %.
Die Pflegeversicherung kommt immer oben drauf: 3,6 % deines beitragspflichtigen Einkommens, ebenfalls gedeckelt bei 5.812,50 €. Bist du kinderlos und mindestens 23 Jahre alt, zahlst du 0,6 Prozentpunkte mehr – also 4,2 %.
Kinder bekommen seit der PV-Reform Abschläge. In Sachsen gilt für freiwillig Versicherte nichts Besonderes: Die dortige Sonderregelung betrifft nur die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und da du beides in einer Person bist, zahlst du schlicht den vollen Satz.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026 ist ein Jahr der Rekorde an den Beitragsgrenzen. Die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat), die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig versicherte Selbstständige bei 1.318,33 € im Monat.
Daraus ergibt sich der Mindestbeitrag von 230,71 € bei allgemeinem Satz und 2,9 % Zusatzbeitrag – plus Pflegeversicherung. Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 %, der ermäßigte bei 14,0 %; der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde vom Bundesgesundheitsministerium auf 2,9 % festgesetzt (2025: 2,5 %).
Für 2027 hat die Bundesregierung bereits angekündigt, die Beitragsbemessungsgrenze weiter anzuheben – im Gespräch sind 76.500 € im Jahr bzw. 6.375 € im Monat; die finale Beschlussfassung steht noch aus (Stand: Oktober 2026). Beim Zusatzbeitrag ist 2027 offen: Der für 2026 festgesetzte Durchschnitt von 2,9 % wird von den tatsächlichen Kassensätzen bereits übertroffen (im ersten Halbjahr 2026 lag der tatsächliche Durchschnitt bei rund 3,13 %), ein Sparpaket soll den Durchschnitt 2027 bei 2,9 % halten.
Wer 2027 freiwillig versichert ist, sollte daher vor allem den eigenen Kassensatz im Blick behalten – der Hebel über einen Kassenwechsel wird wichtiger.
Beispielrechnung
Nehmen wir eine selbstständige Grafikdesignerin, 35 Jahre, kinderlos, monatliches beitragspflichtiges Einkommen 4.000 €, Krankenkasse mit 2,9 % Zusatzbeitrag.
Schritt 1 – Bemessungsgrundlage prüfen: 4.000 € liegt zwischen 1.318,33 € (Minimum) und 5.812,50 € (Maximum) – es wird mit 4.000 € gerechnet. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den krankengeld-rechner heranziehen.
Schritt 2 – Krankenversicherung, allgemeiner Satz: 14,6 % + 2,9 % = 17,5 %. 4.000 € × 17,5 % = 700,00 €.
Schritt 3 – Pflegeversicherung, kinderlos: 4,2 %. 4.000 € × 4,2 % = 168,00 €.
Schritt 4 – Gesamt: 700,00 € + 168,00 € = 868,00 € im Monat.
Variante mit ermäßigtem Satz (ohne Krankengeld): 14,0 % + 2,9 % = 16,9 %. 4.000 € × 16,9 % = 676,00 € + 168,00 € PV = 844,00 € – also 24 € weniger, aber ohne Krankengeldanspruch.
Zum Vergleich das Minimum: Bei 0 € Einkommen und 14,6 % + 2,9 %: 1.318,33 € × 17,5 % = 230,71 € KV plus 1.318,33 € × 4,2 % = 55,37 € PV = 286,08 € im Monat als absolut möglicher Mindestbeitrag. Und das Maximum: 5.812,50 € × 17,5 % = 1.017,19 € KV plus 5.812,50 € × 4,2 % = 244,13 € PV = 1.261,32 € im Monat.
Typische Fehler
- Nur das Arbeitseinkommen ansetzen.
Für freiwillig Versicherte zählt nach § 240 SGB V die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Neben dem Arbeitseinkommen auch Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte, Versorgungsbezüge und Renten. Wer nur den Gewinn aus der Selbstständigkeit meldet, bekommt eine Nachzahlung.
Den Mindestbeitrag vergessen. Auch Monate ohne Einkommen kosten: Mindestens 230,71 € Kranken- plus rund 47–55 € Pflegeversicherung. Viele Gründer kalkulieren das erste Jahr ohne diese Fixkosten – und wundern sich über die Abbuchung.
Den eigenen Zusatzbeitrag ignorieren.
Der freiwillige-krankenversicherung-rechner nutzt 2,9 % als Durchschnitt, aber deine Kasse kann bei 2,2 % oder bei 4,3 % liegen. Bei 4.000 € Bemessung macht jeder Prozentpunkt Zusatzbeitrag 40 € im Monat aus.
Ein Kassenvergleich lohnt sich gerade für freiwillig Versicherte doppelt.
- Ermäßigt wählen ohne Krankengeld-Plan B.
14,0 % statt 14,6 % spart bei 4.000 € nur 24 € im Monat – streicht aber den Krankengeldanspruch ab der siebten Krankheitswoche. Wer als Selbstständiger länger ausfällt, hat dann null Einkommen.
Rechne den Schutz ehrlich gegen: Wie viel Krankengeld dir zusteht, zeigt der krankengeld-rechner.
- Das Einkommen des Ehepartners verschweigen.
Ist dein Ehepartner nicht gesetzlich versichert (z. B. privat versichert oder beihilfeberechtigt), wird dessen Einkommen bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze – also bis zu 2.906,25 € im Monat 2026 – bei deiner Beitragsberechnung mit angerechnet. Das übersehen viele Paare.
- Einkommensänderungen nicht melden. Die Kasse stuft dich vorläufig ein und rechnet nach dem Steuerbescheid endgültig ab. Sinkt dein Einkommen dauerhaft, melde es sofort – sonst zahlst du monatelang auf Basis alter, höherer Zahlen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer krankenversicherung-rechner.
Sonderfälle / Ausnahmen
Rentner und Versorgungsbezüge: Wer als Rentner freiwillig versichert ist (z. B. ohne die Vorversicherungszeiten für die Pflichtversicherung der Rentner), zahlt Beiträge auf Rente plus Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten – ebenfalls bis zur BBG. Die Mindestbemessung gilt auch hier.
Studenten nach der studentischen Pflichtversicherung: Nach dem 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester endet die günstige studentische Versicherung; danach gelten die normalen Regeln der freiwilligen Versicherung – mit deutlich höheren Beiträgen.
Familienversicherung als Alternative: Verdienst du regelmäßig nicht mehr als 535 € im Monat (Minijob-Grenze 2026), kannst du unter Umständen beitragsfrei familienversichert bleiben – das ist immer günstiger als jede freiwillige Mitgliedschaft.
Auslandsaufenthalt: Bei längerem Aufenthalt außerhalb der EU/des EWR prüfen viele Kassen die Mitgliedschaft; informiere dich vorab, ob und wie die freiwillige Versicherung ruhen kann.
Beitragsrückstand: Wer Beiträge nicht zahlt, behält nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch (Notfallversorgung). Der Rückstand wächst trotzdem weiter – melde Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig bei der Kasse, es gibt Stundungsmöglichkeiten.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis ist zuerst eine Budgetzahl: Lege den Monatsbeitrag als Fixkosten in deiner Finanzplanung fest – als Selbstständiger am besten mit einem Puffer für den endgültigen Steuerbescheid. Zweitens ist es ein Vergleichswert: Wechsle gedanklich einmal deine Kasse.
Bei 4.000 € Bemessung und 1,5 Prozentpunkten Zusatzbeitrags-Differenz sparst du 60 € im Monat, 720 € im Jahr – bei identischem gesetzlichem Leistungskatalog. Der freiwillige-krankenversicherung-rechner hilft dir, diese Differenz für deine eigene Kasse zu beziffern.
Drittens: Entscheide bewusst über den Krankengeldschutz. Der Unterschied zwischen 14,6 % und 14,0 % ist klein, die Lücke ohne Krankengeld im Ernstfall riesig.
Viertens: Prüfe, ob deine Beiträge steuerlich wirken – Vorsorgeaufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung sind im Rahmen der Höchstbeträge absetzbar; das mindert zwar nicht den Beitrag, aber die Steuerlast. Und fünftens: Behalte 2027 im Auge.
Steigt die Beitragsbemessungsgrenze wie angekündigt auf 6.375 € im Monat, steigt auch dein Höchstbeitrag – plane das bei gutem Einkommen schon jetzt ein.