So funktioniert die Berechnung
Die Erwerbsminderungsrente folgt derselben Grundformel wie jede gesetzliche Rente, mit zwei Besonderheiten:
EM-Rente = Entgeltpunkte (inkl. Zurechnungszeit) × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × 42,52 €
Die 42,52 Euro sind der aktuelle Rentenwert seit 1. Juli 2026. Der Rentenartfaktor (§ 67 SGB VI) beträgt 1,0 bei voller und 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung.
Der Zugangsfaktor berücksichtigt Abschläge: Beginnt die EM-Rente vor deiner Regelaltersgrenze, werden bis zu 10,8 Prozent abgezogen (Zugangsfaktor mindestens 0,892, § 77 SGB VI). Das Herzstück ist die Zurechnungszeit: Die Rentenversicherung tut so, als hättest du bis zu einem gesetzlichen Endalter weiterverdient wie bisher.
Für Rentenbeginne 2026 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren und 3 Monaten – sie steigt stufenweise bis auf 67 Jahre. Diese fiktiven Jahre bringen zusätzliche Entgeltpunkte und erhöhen deine Rente spürbar.
Volle oder teilweise Erwerbsminderung – was ist der Unterschied?
Entscheidend ist allein dein zeitliches Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht dein Beruf. Voll erwerbsgemindert bist du, wenn du weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst – du erhältst die volle Rente (Faktor 1,0).
Teilweise erwerbsgemindert bist du bei drei bis unter sechs Stunden täglich – du erhältst die halbe Rente (Faktor 0,5). Wer sechs Stunden oder mehr schafft, gilt als nicht erwerbsgemindert und bekommt keine EM-Rente.
Sonderfall Arbeitsmarktrente: Wer zwar drei bis sechs Stunden könnte, aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz findet, kann trotzdem die volle Rente erhalten – der Arbeitsmarkt gilt dann als „verschlossen". Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Renten-Rechner: deine Altersrente schätzen heranziehen.
So nutzt du den Erwerbsminderungsrente-Rechner
Wähle zuerst „voll" oder „teilweise" – im Zweifel die ärztliche Einschätzung deines Leistungsvermögens. Gib dann deine bisherigen Entgeltpunkte an (aus der Renteninformation) und dein Alter: Der Rechner ergänzt die Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate automatisch und schätzt die fiktiven Punkte aus deinem bisherigen Durchschnitt.
Dazu kommen geplanter Rentenbeginn (für Abschläge) und dein erwarteter Hinzuverdienst pro Jahr. Das Ergebnis zeigt drei Zahlen: deine Brutto-EM-Rente, deine persönliche Hinzuverdienstgrenze und – falls du darüber liegst – die gekürzte Monatsrente nach der 40-Prozent-Regel.
Hinzuverdienst 2026: die Grenzen im Detail
Maßgeblich ist immer die Jahressumme, nicht der Monatsverdienst, Rechtsgrundlage § 96a SGB VI. Die Grenzen hängen an der monatlichen Bezugsgröße, die 2026 bei 3.955 Euro liegt:
- Volle EM-Rente: 3/8 der 14-fachen Bezugsgröße = 3/8 × 14 × 3.955 € = 20.763,75 Euro pro Jahr (rund 1.730,31 Euro im Monat).
- Teilweise EM-Rente: mindestens 6/8 der 14-fachen Bezugsgröße = 41.527,50 Euro pro Jahr. Deine individuelle Grenze kann höher liegen: 9,72 × 3.955 € × deine höchsten Entgeltpunkte eines Jahres aus den letzten 15 Jahren vor der Erwerbsminderung (§ 96a Abs. 2 SGB VI). Beispiel: 1,5 Spitzen-EP → 9,72 × 3.955 × 1,5 = 57.676,20 Euro pro Jahr.
Überschreitung: Die Rente entfällt nicht sofort. Stattdessen werden 40 Prozent des übersteigenden Jahresbetrags – auf den Monat umgerechnet – von deiner Rente abgezogen.
Erst wenn dieser Abzug die volle Rente erreicht, ruht die Zahlung komplett. Beispiel: 1.800 Euro über der Grenze → 720 Euro Anrechnung pro Jahr → rund 60 Euro weniger Monatsrente.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026 stiegen die Hinzuverdienstgrenzen durch die höhere Bezugsgröße (3.955 Euro) deutlich: +1.102,50 Euro bei voller, +2.205 Euro bei teilweiser EM-Rente gegenüber 2025. Die Zurechnungszeit wuchs um einen Monat auf 66 Jahre und 3 Monate.
Seit 2026 ist außerdem der Zuschlag für Bestandsrentner dauerhaft in der Rente enthalten. Für 2027 werden die Grenzen erneut mit der dann gültigen Bezugsgröße berechnet – der Wert steht noch nicht fest.
Gleichzeitig prüft die DRV Anspruchsvoraussetzungen und Reha-Potenziale spürbar strenger als früher: Plane bei Weitergewährung mehr Nachweise ein.
Beispielrechnung
Nehmen wir an, du hast 30 Entgeltpunkte gesammelt und bist 50 Jahre alt. Die Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate fügt 16,25 fiktive Jahre hinzu; bei deinem bisherigen Schnitt von 0,9 EP pro Jahr sind das rund 14,6 zusätzliche Punkte – insgesamt also etwa 44,6 EP.
Mit Abschlag von 10,8 Prozent (Zugangsfaktor 0,892): 44,6 × 0,892 × 1,0 × 42,52 € = 1.691,75 Euro volle EM-Rente monatlich. Jetzt der Hinzuverdienst: Verdienst du 24.000 Euro im Jahr, liegst du 3.236,25 Euro über der Grenze von 20.763,75 Euro.
Davon 40 Prozent = 1.294,50 Euro pro Jahr, also 107,88 Euro monatlich. Deine ausgezahlte Rente sinkt auf 1.691,75 − 107,88 = 1.583,87 Euro – dein Hinzuverdienst von 24.000 Euro behältst du daneben vollständig.
Der Erwerbsminderungsrente-Rechner spielt genau diese Varianten für dich durch: ändere den Hinzuverdienst und sieh sofort, wie sich die Kürzung verändert. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Witwenrente-Rechner.
Typische Fehler
- Monats- statt Jahressumme prüfen.
Die Grenze gilt pro Kalenderjahr – ein guter Monat ist unproblematisch, solange die Jahressumme stimmt. 2.
Die individuelle Grenze bei teilweiser EM ignorieren. Sie liegt oft deutlich über den 41.527,50 Euro Mindestwert – ein Blick in den Rentenbescheid lohnt sich.
- Zurechnungszeit unterschlagen.
Wer nur seine bisherigen Punkte rechnet, unterschätzt die Rente um Jahre fiktiver Beiträge. 4.
Abschläge vergessen. Bis zu 10,8 Prozent Abzug vor der Regelaltersgrenze machen bei langen Laufzeiten viel aus.
- Überschreitung = Totalverlust glauben.
Es greift die 40-Prozent-Regel – erst bei sehr hohem Hinzuverdienst ruht die Rente. 6.
Reha-Pflicht übersehen. „Reha vor Rente": Die DRV fordert vor oder während der Rente oft Rehabilitationsmaßnahmen ein.
Sonderfälle / Ausnahmen
Befristung: Die EM-Rente wird zunächst befristet, meist für maximal drei Jahre, danach prüft die DRV neu – bei Dauerleiden kann sie unbefristet werden. Nahtlosigkeit: Nach Krankengeld oder Arbeitslosengeld darf keine Lücke entstehen – stelle den Antrag frühzeitig.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Du brauchst fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Selbstständige: Freiwillig Versicherte können Ansprüche sichern, Pflichtversicherte auf Antrag auch.
EM-Rente neben Altersrente: Geht nicht gleichzeitig – mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird umgewandelt.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Zeigt dir der Erwerbsminderungsrente-Rechner eine Rente, die zum Leben nicht reicht, prüfe zwei Dinge: erstens, ob deine individuelle Hinzuverdienstgrenze (bei teilweiser EM) Spielraum für einen Nebenjob lässt, zweitens, ob ergänzende Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII infrage kommt. Den Antrag stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung – am besten mit ärztlichen Unterlagen und Reha-Nachweisen. *Stand: Oktober 2026.
Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Rentenberatung – bei Ablehnung oder Unklarheit hilft ein Rentenberater oder die DRV-Beratungsstelle.*