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Rente & Vorsorge • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Erwerbsminderungsrente-Rechner: Volle oder halbe Rente?

Deine Gesundheit lässt kein volles Arbeiten mehr zu und du fragst dich, was dir finanziell bleibt? Der Erwerbsminderungsrente-Rechner schätzt deine voraussichtliche EM-Rente inklusive Zurechnungszeit und zeigt dir gleichzeitig, wie viel du 2026 hinzuverdienen darfst, bevor die 40-Prozent-Regel greift – mit allen aktuellen Grenzwerten.

Interaktiver Erwerbsminderungsrente-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Voll / Teilweise)

Zahl, aus Renteninformation
Zahl – für die Zurechnungszeit

für die Zurechnungszeit)

Datum – für Abschläge

für Abschläge)

€
letzte 15 Jahre

für individuelle Grenze)

Berechnungsergebnis
Deine voraussichtliche EM-Rente
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Darin enthalten 642,80 €
Deine Hinzuverdienstgrenze 2026 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Schätzung mit Werten ab 2026. Keine Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente (Rentenartfaktor 1,0); wer drei bis unter sechs Stunden schafft, die teilweise (Faktor 0,5). Dazuverdienen dürfen voll Erwerbsgeminderte 2026 bis zu 20.763,75 Euro im Jahr, teilweise Erwerbsgeminderte mindestens 41.527,50 Euro. Wer mehr verdient, dem werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Monatsrente angerechnet.

So funktioniert die Berechnung

Die Erwerbsminderungsrente folgt derselben Grundformel wie jede gesetzliche Rente, mit zwei Besonderheiten:

EM-Rente = Entgeltpunkte (inkl. Zurechnungszeit) × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × 42,52 €

Die 42,52 Euro sind der aktuelle Rentenwert seit 1. Juli 2026. Der Rentenartfaktor (§ 67 SGB VI) beträgt 1,0 bei voller und 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung.

Der Zugangsfaktor berücksichtigt Abschläge: Beginnt die EM-Rente vor deiner Regelaltersgrenze, werden bis zu 10,8 Prozent abgezogen (Zugangsfaktor mindestens 0,892, § 77 SGB VI). Das Herzstück ist die Zurechnungszeit: Die Rentenversicherung tut so, als hättest du bis zu einem gesetzlichen Endalter weiterverdient wie bisher.

Für Rentenbeginne 2026 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren und 3 Monaten – sie steigt stufenweise bis auf 67 Jahre. Diese fiktiven Jahre bringen zusätzliche Entgeltpunkte und erhöhen deine Rente spürbar.

Volle oder teilweise Erwerbsminderung – was ist der Unterschied?

Entscheidend ist allein dein zeitliches Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht dein Beruf. Voll erwerbsgemindert bist du, wenn du weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst – du erhältst die volle Rente (Faktor 1,0).

Teilweise erwerbsgemindert bist du bei drei bis unter sechs Stunden täglich – du erhältst die halbe Rente (Faktor 0,5). Wer sechs Stunden oder mehr schafft, gilt als nicht erwerbsgemindert und bekommt keine EM-Rente.

Sonderfall Arbeitsmarktrente: Wer zwar drei bis sechs Stunden könnte, aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz findet, kann trotzdem die volle Rente erhalten – der Arbeitsmarkt gilt dann als „verschlossen". Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Renten-Rechner: deine Altersrente schätzen heranziehen.

So nutzt du den Erwerbsminderungsrente-Rechner

Wähle zuerst „voll" oder „teilweise" – im Zweifel die ärztliche Einschätzung deines Leistungsvermögens. Gib dann deine bisherigen Entgeltpunkte an (aus der Renteninformation) und dein Alter: Der Rechner ergänzt die Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate automatisch und schätzt die fiktiven Punkte aus deinem bisherigen Durchschnitt.

Dazu kommen geplanter Rentenbeginn (für Abschläge) und dein erwarteter Hinzuverdienst pro Jahr. Das Ergebnis zeigt drei Zahlen: deine Brutto-EM-Rente, deine persönliche Hinzuverdienstgrenze und – falls du darüber liegst – die gekürzte Monatsrente nach der 40-Prozent-Regel.

Hinzuverdienst 2026: die Grenzen im Detail

Maßgeblich ist immer die Jahressumme, nicht der Monatsverdienst, Rechtsgrundlage § 96a SGB VI. Die Grenzen hängen an der monatlichen Bezugsgröße, die 2026 bei 3.955 Euro liegt:

  • Volle EM-Rente: 3/8 der 14-fachen Bezugsgröße = 3/8 × 14 × 3.955 € = 20.763,75 Euro pro Jahr (rund 1.730,31 Euro im Monat).
  • Teilweise EM-Rente: mindestens 6/8 der 14-fachen Bezugsgröße = 41.527,50 Euro pro Jahr. Deine individuelle Grenze kann höher liegen: 9,72 × 3.955 € × deine höchsten Entgeltpunkte eines Jahres aus den letzten 15 Jahren vor der Erwerbsminderung (§ 96a Abs. 2 SGB VI). Beispiel: 1,5 Spitzen-EP → 9,72 × 3.955 × 1,5 = 57.676,20 Euro pro Jahr.

Überschreitung: Die Rente entfällt nicht sofort. Stattdessen werden 40 Prozent des übersteigenden Jahresbetrags – auf den Monat umgerechnet – von deiner Rente abgezogen.

Erst wenn dieser Abzug die volle Rente erreicht, ruht die Zahlung komplett. Beispiel: 1.800 Euro über der Grenze → 720 Euro Anrechnung pro Jahr → rund 60 Euro weniger Monatsrente.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026 stiegen die Hinzuverdienstgrenzen durch die höhere Bezugsgröße (3.955 Euro) deutlich: +1.102,50 Euro bei voller, +2.205 Euro bei teilweiser EM-Rente gegenüber 2025. Die Zurechnungszeit wuchs um einen Monat auf 66 Jahre und 3 Monate.

Seit 2026 ist außerdem der Zuschlag für Bestandsrentner dauerhaft in der Rente enthalten. Für 2027 werden die Grenzen erneut mit der dann gültigen Bezugsgröße berechnet – der Wert steht noch nicht fest.

Gleichzeitig prüft die DRV Anspruchsvoraussetzungen und Reha-Potenziale spürbar strenger als früher: Plane bei Weitergewährung mehr Nachweise ein.

Beispielrechnung

Nehmen wir an, du hast 30 Entgeltpunkte gesammelt und bist 50 Jahre alt. Die Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate fügt 16,25 fiktive Jahre hinzu; bei deinem bisherigen Schnitt von 0,9 EP pro Jahr sind das rund 14,6 zusätzliche Punkte – insgesamt also etwa 44,6 EP.

Mit Abschlag von 10,8 Prozent (Zugangsfaktor 0,892): 44,6 × 0,892 × 1,0 × 42,52 € = 1.691,75 Euro volle EM-Rente monatlich. Jetzt der Hinzuverdienst: Verdienst du 24.000 Euro im Jahr, liegst du 3.236,25 Euro über der Grenze von 20.763,75 Euro.

Davon 40 Prozent = 1.294,50 Euro pro Jahr, also 107,88 Euro monatlich. Deine ausgezahlte Rente sinkt auf 1.691,75 − 107,88 = 1.583,87 Euro – dein Hinzuverdienst von 24.000 Euro behältst du daneben vollständig.

Der Erwerbsminderungsrente-Rechner spielt genau diese Varianten für dich durch: ändere den Hinzuverdienst und sieh sofort, wie sich die Kürzung verändert. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Witwenrente-Rechner.

Typische Fehler

  1. Monats- statt Jahressumme prüfen.

Die Grenze gilt pro Kalenderjahr – ein guter Monat ist unproblematisch, solange die Jahressumme stimmt. 2.

Die individuelle Grenze bei teilweiser EM ignorieren. Sie liegt oft deutlich über den 41.527,50 Euro Mindestwert – ein Blick in den Rentenbescheid lohnt sich.

  1. Zurechnungszeit unterschlagen.

Wer nur seine bisherigen Punkte rechnet, unterschätzt die Rente um Jahre fiktiver Beiträge. 4.

Abschläge vergessen. Bis zu 10,8 Prozent Abzug vor der Regelaltersgrenze machen bei langen Laufzeiten viel aus.

  1. Überschreitung = Totalverlust glauben.

Es greift die 40-Prozent-Regel – erst bei sehr hohem Hinzuverdienst ruht die Rente. 6.

Reha-Pflicht übersehen. „Reha vor Rente": Die DRV fordert vor oder während der Rente oft Rehabilitationsmaßnahmen ein.

Sonderfälle / Ausnahmen

Befristung: Die EM-Rente wird zunächst befristet, meist für maximal drei Jahre, danach prüft die DRV neu – bei Dauerleiden kann sie unbefristet werden. Nahtlosigkeit: Nach Krankengeld oder Arbeitslosengeld darf keine Lücke entstehen – stelle den Antrag frühzeitig.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Du brauchst fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Selbstständige: Freiwillig Versicherte können Ansprüche sichern, Pflichtversicherte auf Antrag auch.

EM-Rente neben Altersrente: Geht nicht gleichzeitig – mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird umgewandelt.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Zeigt dir der Erwerbsminderungsrente-Rechner eine Rente, die zum Leben nicht reicht, prüfe zwei Dinge: erstens, ob deine individuelle Hinzuverdienstgrenze (bei teilweiser EM) Spielraum für einen Nebenjob lässt, zweitens, ob ergänzende Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII infrage kommt. Den Antrag stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung – am besten mit ärztlichen Unterlagen und Reha-Nachweisen. *Stand: Oktober 2026.

Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Rentenberatung – bei Ablehnung oder Unklarheit hilft ein Rentenberater oder die DRV-Beratungsstelle.*

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Eingaben:** typ ∈ {voll, teilweise}; EP_bisher; Alter; EP_pro_Jahr (Schnitt); Rentenbeginn; Hinzuverdienst HJ_pa; EP_max15 (optional). - **Zurechnungszeit:** Endalter 66 Jahre + 3 Monate (Rentenbeginn 2026; § 59 SGB VI Stufenmodell). Fiktive Jahre = Endalter − Alter. EP_zur = Fiktive Jahre × EP_pro_Jahr. EP_ges = EP_bisher + EP_zur. - **Rentenartfaktor** (§ 67 SGB VI): voll 1,0; teilweise 0,5. - **Zugangsfaktor** (§ 77 SGB VI): 1,0 bei Beginn mit Regelaltersgrenze; sonst −0,003 pro Monat vorzeitigen Beginns, mindestens 0,892 (10,8 %). - **Rente:** EP_ges × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × 42,52 € (aRW seit 01.07.2026). - **Hinzuverdienstgrenze** (§ 96a SGB VI, Bezugsgröße 3.955 €/Monat 2026): voll: 3/8 × 14 × 3.955 = 20.763,75 €/Jahr. Teilweise: max(6/8 × 14 × 3.955 = 41.527,50; 9,72 × 3.955 × EP_max15). - **Kürzung:** 0,40 × max(0; HJ_pa − Grenze) / 12 → Abzug von der Monatsrente. Rente ruht, wenn Abzug ≥ Rente. - Quellen: §§ 43, 59, 67, 77, 96a SGB VI; § 18 SGB IV (Bezugsgröße); Werte verifiziert: rentenbescheid24.de, buerger-geld.org, DRV.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist die volle Erwerbsminderungsrente 2026?

Das hängt von deinen Entgeltpunkten inklusive Zurechnungszeit ab: EP × Zugangsfaktor × 1,0 × 42,52 Euro. Bei 40 Punkten ohne Abschlag wären das 1.700,80 Euro. Nutze den Rechner oben für deine Werte.

2 Wie viel darf ich bei voller EM-Rente dazuverdienen?

2026 bis zu 20.763,75 Euro brutto im Kalenderjahr, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei teilweiser EM-Rente sind es mindestens 41.527,50 Euro, individuell oft mehr.

3 Was ist der Unterschied zwischen voller und halber Erwerbsminderungsrente?

Voll erwerbsgemindert ist, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann (Rentenartfaktor 1,0). Teilweise erwerbsgemindert ist, wer drei bis unter sechs Stunden schafft (Faktor 0,5, also halbe Rente).

4 Was passiert, wenn ich mehr als die Hinzuverdienstgrenze verdiene?

40 Prozent des übersteigenden Jahresbetrags werden auf den Monat umgerechnet und von deiner Rente abgezogen. Die Rente ruht erst vollständig, wenn dieser Abzug die gesamte Rente aufzehrt.

5 Was ist die Zurechnungszeit?

Die Rentenversicherung rechnet so, als hättest du bis zu einem gesetzlichen Endalter weiter Beiträge gezahlt – für Rentenbeginne 2026 bis 66 Jahre und 3 Monate. Diese fiktive Zeit erhöht deine Entgeltpunkte und damit deine Rente.

6 Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?

Zunächst befristet, in der Regel für bis zu drei Jahre. Danach prüft die DRV, ob die Erwerbsminderung fortbesteht; bei Dauerleiden wird die Rente unbefristet.

7 Bekomme ich die EM-Rente trotz Selbstständigkeit?

Ja, wenn du die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllst: fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren. Freiwillig Versicherte sollten ihre Beiträge lückenlos halten.

8 Was ist die Arbeitsmarktrente?

Wer drei bis sechs Stunden arbeiten könnte, aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz findet, kann trotzdem die volle Erwerbsminderungsrente erhalten – der Arbeitsmarkt gilt dann als verschlossen.

9 Kann ich neben der EM-Rente einen Minijob machen?

Ja. Ein Minijob (2026: 603 Euro monatlich) liegt weit unter der Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 Euro pro Jahr und ist daher unproblematisch – er zählt aber in die Jahressumme.

10 Wird die EM-Rente auf die Grundsicherung angerechnet?

Ja, sie ist Einkommen im Sinne des SGB XII. Reicht sie nicht zum Leben, kann ergänzende Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragt werden.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de) — Zurechnungszeit, Hinzuverdienst, Reha-vor-Rente.
  • • gesetze-im-internet.de — SGB VI §§ 43 (Anspruch), 59 (Zurechnungszeit), 67 (Rentenartfaktoren), 77 (Zugangsfaktor), 96a (Hinzuverdienst); SGB IV § 18 (Bezugsgröße).
  • • rentenbescheid24.de — Hinzuverdienstgrenzen 2026 (20.763,75 € / 41.527,50 €), individuelle Grenze, 40-%-Regel, Zuschlag Bestandsrentner.
  • • buerger-geld.org — Hinzuverdienst-Ausnahme 2026, Grenzwerte und Beispielrechnung.