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Rente & Vorsorge • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Grundrente-Rechner: Zuschlag & Anspruch 2026

Du hast jahrzehntelang gearbeitet, trotzdem ist deine Rente klein – steht dir der Grundrentenzuschlag zu? Der Grundrente-Rechner prüft deine 33-Jahre-Voraussetzung, rechnet deinen Zuschlag mit der offiziellen Staffel-Formel und zeigt dir, ob die Einkommensprüfung ihn wieder schmälert – mit den aktuellen Werten für 2026.

Interaktiver Grundrente-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
Zahl, Pflicht – mindestens 33

mindestens 33)

gesamt

Monaten (gesamt) (Zahl, Pflicht)

Alleinstehend / Verheiratet – für Einkommensprüfung)

€, ggf. gemeinsam
Berechnungsergebnis
Anspruch
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Dein EP-Durchschnitt 642,80 €
Zuschlag 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Schätzung mit Rentenwert 42,52 €. Keine Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Grundrente ist ein Zuschlag auf deine bestehende Rente für mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten bei niedrigem Verdienst – sie wird seit 2021 automatisch geprüft, ein Antrag ist nicht nötig. Der Zuschlag ergibt sich aus deinen Entgeltpunkten: Der Durchschnitt wird von einem Höchstwert (0,4 bis 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr je nach Dauer) abgezogen, um 12,5 Prozent gekürzt und mit deinen Jahren multipliziert. Im Schnitt beträgt der Zuschlag etwa 86 Euro monatlich; danach prüft die Rentenversicherung dein Einkommen.

So funktioniert die Berechnung

Die Grundrente (§ 76g SGB VI) ist kein eigener Rentenanspruch, sondern ein Zuschlag an Entgeltpunkten auf deine bereits erworbene Rente. Der Rechner geht in fünf Schritten vor:

  1. Grundrentenzeiten (GRZ) zählen: Pflichtbeitragszeiten, Kindererziehung, Pflege und einige mehr zählen – du brauchst mindestens 33 Jahre.

  2. Grundrentenbewertungszeiten (GRBZ) filtern: Von den GRZ zählen nur Monate mit mindestens 0,3 Entgeltpunkten (30 Prozent des Durchschnittsverdiensts).

Minijobs mit Pauschalbeiträgen fallen dadurch heraus. 3.

Durchschnitt bilden: Alle Entgeltpunkte aus GRBZ-Monaten geteilt durch die GRBZ-Jahre ergibt deinen Jahresdurchschnitt d. 4.

Höchstwert aus der Staffel: Bei genau 33 Jahren liegt er bei 0,4 EP pro Jahr, bei 35 und mehr Jahren bei 0,8 EP pro Jahr – dazwischen steigt er linear um 0,016667 EP pro zusätzlichem Monat. 5.

Zuschlag: (Höchstwert − Durchschnitt) × 0,875 × Jahre (maximal 35). Liegt dein Durchschnitt über dem Höchstwert, gibt es keinen Zuschlag – die Grenze gilt strikt, wie ein LSG-Urteil 2025 bestätigte.

In Euro: Zuschlag-EP × 42,52 € (aktueller Rentenwert). Beispiel zur Staffel: Bei 34 Jahren GRZ beträgt der Höchstwert 0,4 + 12 × 0,016667 = 0,6 EP pro Jahr. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Renten-Rechner: deine Basisrente schätzen heranziehen.

Der Grundrente-Rechner prüft deinen Anspruch in 30 Sekunden

Gib deine Grundrentenjahre und deine Gesamt-Entgeltpunkte aus GRBZ-Monaten an (beides steht in deiner Renteninformation bzw. im Versicherungsverlauf). Dazu: Familienstand und dein zu versteuerndes Jahreseinkommen – bei Verheirateten zählt das gemeinsame Einkommen beider Partner, das hat das Bundessozialgericht am 27. November 2025 bestätigt.

Der Rechner meldet zuerst, ob die 33 Jahre erfüllt sind, rechnet dann den Zuschlag nach der Staffel-Formel und wendet zuletzt die Einkommensprüfung an. Das Ergebnis: dein monatlicher Zuschlag in Euro – oder die ehrliche Antwort, warum es keinen gibt.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Die Zuschlags-Formel selbst ist stabil – was sich jährlich ändert, sind die Euro-Beträge über den Rentenwert und die Schwellen der Einkommensprüfung (§ 97a SGB VI). Die Einkommensprüfung zum 1. Januar 2026 nutzt den Rentenwert 40,79 Euro: Alleinstehende bleiben bis 1.491,28 Euro zu versteuerndem Einkommen anrechnungsfrei, zwischen 1.491,28 und 1.908,16 Euro werden 60 Prozent angerechnet, darüber 100 Prozent.

Bei Ehepaaren (gemeinsames Einkommen): frei bis 2.326,25 Euro, 60 Prozent bis 2.744,04 Euro, darüber 100 Prozent. Für die Prüfung ab 1. Januar 2027 gilt nach derselben gesetzlichen Formel der Rentenwert 42,52 Euro – daraus ergeben sich rechnerisch: alleinstehend frei bis 1.554,53 Euro (60 Prozent bis 1.989,09 Euro), Paare frei bis 2.424,92 Euro (60 Prozent bis 2.860,32 Euro).

Diese 2027-Werte sind aus der gesetzlichen Formel abgeleitet, nicht amtlich verkündet.

Beispielrechnung

Nehmen wir Frau K.: 40 Jahre Grundrentenzeiten, insgesamt 18 Entgeltpunkte aus GRBZ-Monaten. Durchschnitt d = 18 ÷ 40 = 0,45 EP pro Jahr.

Höchstwert bei 40 Jahren: 0,8 EP pro Jahr. Zuschlag-EP = (0,8 − 0,45) × 0,875 × 35 = 10,72 EP.

In Euro: 10,72 × 42,52 € = 455,76 Euro monatlicher Zuschlag. So rechnet es der Grundrente-Rechner für jede Eingabe nach.

Ihre Basisrente (18 × 42,52 € = 765,36 €) wächst damit auf 1.221,12 Euro. Jetzt die Einkommensprüfung: Als Alleinstehende mit nur dieser Rente als Einkommen (zu versteuernd ca. 14.653 € pro Jahr = 1.221 € monatlich) bleibt sie 2026 unter 1.491,28 Euro – der Zuschlag wird nicht gekürzt.

Typische Fehler

  1. 33 Jahre mit Zuschlag gleichsetzen.

Die Jahre sind nur die Eintrittskarte – liegt dein EP-Schnitt über dem Staffel-Höchstwert, gibt es null Euro. 2.

Minijobs mitzählen. Monate unter 0,3 Entgeltpunkten sind keine Grundrentenbewertungszeiten und erhöhen den Zuschlag nicht.

  1. Einen Antrag stellen wollen.

Die Grundrente wird von Amts wegen geprüft – ein Antrag ist nicht nötig und beschleunigt nichts. 4.

Grundrente und Grundsicherung verwechseln. Die Grundrente ist ein Renten-Zuschlag; die Grundsicherung ist eine Sozialleistung.

Wer 33 GRZ-Jahre hat, kann zusätzlich vom §-82a-Freibetrag (bis 281,50 Euro) bei der Grundsicherung profitieren – auch ohne einen Cent Grundrentenzuschlag. 5.

Das Partnereinkommen vergessen. Bei Ehepaaren zählt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen – das BSG-Urteil vom November 2025 lässt daran keinen Zweifel.

  1. Den Zuschlag als „Extra-Rente" missverstehen.

Er erhöht deine Rente – und damit auch dein anrechenbares Einkommen bei Witwenrente oder Grundsicherung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Witwenrente-Rechner.

Sonderfälle / Ausnahmen

Kein Zuschlag trotz 33 Jahren: Der häufigste Ablehnungsgrund ist ein zu hoher EP-Durchschnitt – etwa bei lange Teilzeitbeschäftigten mit gutem Stundenlohn. §-82a-Freibetrag ohne Zuschlag: Selbst wer leer ausgeht, kann bei der Grundsicherung profitieren: 100 Euro plus 30 Prozent des darüberliegenden Rentenbetrags bleiben anrechnungsfrei, maximal 281,50 Euro (2026). Auslandszeiten: EU-Auslandszeiten können als Grundrentenzeiten zählen, wenn sie den deutschen Pflichtbeitragszeiten entsprechen.

Steuerfinanzierung: Der Zuschlag wird aus Steuermitteln gezahlt, nicht aus Beiträgen – deshalb darf der Gesetzgeber die engen Grenzen setzen. Bestehende Renten: Die Prüfung läuft automatisch auch für Bestandsrentner; Nachzahlungen gab es in der Einführungsphase.

Einkommensprüfung im Detail: Geprüft wird dein zu versteuerndes Einkommen zuzüglich pauschalierter Abzüge – dazu zählen auch Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen, nicht nur die Rente selbst. Unter 1.491,28 Euro (Alleinstehende, 2026) gibt es den vollen Zuschlag; darüber schmilzt er linear bis 1.908,16 Euro.

Bei Paaren gelten 2.326,25 bzw. 2.744,04 Euro. Deshalb wirkt sich steueroptimiertes Verhalten – etwa die Verteilung von Kapitaleinkünften über mehrere Jahre – direkt auf die Höhe deines Zuschlags aus.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Zeigt dir der Grundrente-Rechner einen Zuschlag an, musst du nichts tun – die Deutsche Rentenversicherung zahlt ihn automatisch aus, sobald deine Daten geprüft sind. Zeigt er null Euro trotz 33 Jahren, prüfe deinen EP-Durchschnitt: Oft liegt er knapp über dem Staffel-Höchstwert.

In beiden Fällen lohnt der Blick auf den §-82a-Freibetrag, falls du ergänzende Grundsicherung beziehst oder beantragen musst. Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Rentenberatung – bei Zweifeln hilft die DRV-Beratungsstelle oder ein Rentenberater.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Eingaben:** GRZ_Jahre; EP_GRBZ (Summe); Familienstand; zvE_pa (zu versteuerndes Einkommen/Jahr, ggf. gemeinsam). - **Schritt 1 – Anspruch:** GRZ_Jahre ≥ 33, sonst Ergebnis 0 mit Begründung. - **Schritt 2 – Durchschnitt:** d = EP_GRBZ / GRZ_Jahre (EP pro Jahr). - **Schritt 3 – Staffel-Höchstwert H:** 33,0 Jahre → 0,40 EP/Jahr; je Monat über 33 Jahren +0,016667 EP/Jahr (0,001389 EP/Monat); ab 35,0 Jahren → 0,80 EP/Jahr (Deckel). - **Schritt 4 – Zuschlag-EP:** max(0; H − d) × 0,875 × min(GRZ_Jahre; 35). - **Schritt 5 – Euro:** Zuschlag_EUR = Zuschlag-EP × 42,52 € (aRW seit 01.07.2026). - **Schritt 6 – Einkommensprüfung** (§ 97a Abs. 4 SGB VI), monatliches zvE = zvE_pa / 12: - Prüfung 2026 (aRW 40,79 €, amtlich): alleinstehend: frei bis 1.491,28 €; 60 % von 1.491,28–1.908,16 €; 100 % über 1.908,16 €. Paare: frei bis 2.326,25 €; 60 % von 2.326,25–2.744,04 €; 100 % über 2.744,04 €. - Prüfung 2027 (aRW 42,52 €, aus Formel abgeleitet, nicht amtlich verkündet): alleinstehend: frei bis 1.554,53 €; 60 % bis 1.989,09 €; 100 % darüber. Paare: frei bis 2.424,92 €; 60 % bis 2.860,32 €; 100 % darüber. - Der angerechnete Betrag mindert den Zuschlag (nicht unter 0). - Faktoren: 36,56 / 46,78 (allein) bzw. 57,03 / 67,27 (Paare) × aRW. Quellen: § 76g, § 97a SGB VI; Werte verifiziert: vermittlerportal.de (pst2160), rentenbescheid24.de, buerger-geld.org, rentenberater.blog.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat und deren Entgeltpunkte im Schnitt unter dem Staffel-Höchstwert (0,4 bis 0,8 EP pro Jahr) liegen. Die Prüfung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.

2 Wie hoch ist die Grundrente 2026?

Im Schnitt etwa 86 Euro monatlich. Die genaue Höhe hängt von deinen Jahren und deinem EP-Durchschnitt ab: (Höchstwert − Durchschnitt) × 0,875 × Jahre × 42,52 Euro.

3 Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch von Amts wegen anhand deiner gespeicherten Versicherungsdaten.

4 Warum bekomme ich trotz 33 Jahren keine Grundrente?

Weil zusätzlich dein durchschnittlicher Verdienst niedrig genug sein muss. Liegt dein EP-Schnitt über dem Höchstwert deiner Staffelstufe, ist der Zuschlag gesetzlich ausgeschlossen – das hat ein Landessozialgericht 2025 bestätigt.

5 Wird die Grundrente auf die Grundsicherung angerechnet?

Der Zuschlag erhöht deine Rente und damit dein Einkommen. Aber: Wer 33 Grundrentenjahre hat, erhält bei der Grundsicherung den §-82a-Freibetrag (100 Euro + 30 Prozent, max. 281,50 Euro) – auch ohne Grundrentenzuschlag.

6 Zählt das Einkommen meines Ehepartners bei der Grundrente?

Ja. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen geprüft. Das Bundessozialgericht hat das am 27. November 2025 für rechtmäßig erklärt.

7 Was sind Grundrentenbewertungszeiten?

Die Monate deiner Grundrentenzeit, in denen du mindestens 0,3 Entgeltpunkte erreicht hast. Nur sie fließen in die Zuschlagsberechnung ein; Minijobs bleiben außen vor.

8 Ist die Grundrente steuerpflichtig?

Der Zuschlag ist Teil deiner gesetzlichen Rente und unterliegt denselben Regeln: Er ist als Teil der Rente einkommensteuerpflichtig (Besteuerungsanteil je nach Rentenbeginn) und kranken-/pflegeversicherungspflichtig.

9 Bekomme ich die Grundrente auch rückwirkend?

Die Grundrente gibt es seit dem 1. Januar 2021. Wer die Voraussetzungen seitdem erfüllt, dessen Anspruch wurde im Rahmen der automatischen Prüfung – teils mit Nachzahlung – umgesetzt.

10 Was passiert mit dem Zuschlag, wenn mein Einkommen steigt?

Die Einkommensprüfung läuft jährlich. Steigt dein zu versteuerndes Einkommen über die Freigrenzen, wird der Zuschlag anteilig (60 Prozent) oder im übersteigenden Teil voll (100 Prozent) gekürzt.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de) — Grundrente: Voraussetzungen, automatische Prüfung, ca. 1,1 Mio. Bezieher.
  • • gesetze-im-internet.de — SGB VI § 76g (Zuschlag), § 97a (Einkommensprüfung); SGB XII § 82a (Freibetrag).
  • • vermittlerportal.de (Alte Leipziger, pst2160) — Berechnungslogik mit Beispiel: Staffel, 0,875-Faktor, 35-Jahre-Deckel.
  • • Bundessozialgericht, Urteil vom 27.11.2025 — Anrechnung des Ehegatteneinkommens rechtmäßig (berichtet von buerger-geld.org, rentenbescheid24.de).
  • • rentenbescheid24.de — LSG-Urteil zu EP-Höchstwerten; Einkommensprüfung 2026 (1.491,28 € / 1.908,16 € / 2.326,25 € / 2.744,04 €).
  • • rentenberater.blog — §-82a-Freibetrag: 100 € + 30 %, max. 281,50 € (2026).
  • • buerger-geld.org — Durchschnittszuschlag ca. 86 Euro; Partnereinkommen 2026.