So funktioniert die Berechnung
Die Grundrente (§ 76g SGB VI) ist kein eigener Rentenanspruch, sondern ein Zuschlag an Entgeltpunkten auf deine bereits erworbene Rente. Der Rechner geht in fünf Schritten vor:
Grundrentenzeiten (GRZ) zählen: Pflichtbeitragszeiten, Kindererziehung, Pflege und einige mehr zählen – du brauchst mindestens 33 Jahre.
Grundrentenbewertungszeiten (GRBZ) filtern: Von den GRZ zählen nur Monate mit mindestens 0,3 Entgeltpunkten (30 Prozent des Durchschnittsverdiensts).
Minijobs mit Pauschalbeiträgen fallen dadurch heraus. 3.
Durchschnitt bilden: Alle Entgeltpunkte aus GRBZ-Monaten geteilt durch die GRBZ-Jahre ergibt deinen Jahresdurchschnitt d. 4.
Höchstwert aus der Staffel: Bei genau 33 Jahren liegt er bei 0,4 EP pro Jahr, bei 35 und mehr Jahren bei 0,8 EP pro Jahr – dazwischen steigt er linear um 0,016667 EP pro zusätzlichem Monat. 5.
Zuschlag: (Höchstwert − Durchschnitt) × 0,875 × Jahre (maximal 35). Liegt dein Durchschnitt über dem Höchstwert, gibt es keinen Zuschlag – die Grenze gilt strikt, wie ein LSG-Urteil 2025 bestätigte.
In Euro: Zuschlag-EP × 42,52 € (aktueller Rentenwert). Beispiel zur Staffel: Bei 34 Jahren GRZ beträgt der Höchstwert 0,4 + 12 × 0,016667 = 0,6 EP pro Jahr. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Renten-Rechner: deine Basisrente schätzen heranziehen.
Der Grundrente-Rechner prüft deinen Anspruch in 30 Sekunden
Gib deine Grundrentenjahre und deine Gesamt-Entgeltpunkte aus GRBZ-Monaten an (beides steht in deiner Renteninformation bzw. im Versicherungsverlauf). Dazu: Familienstand und dein zu versteuerndes Jahreseinkommen – bei Verheirateten zählt das gemeinsame Einkommen beider Partner, das hat das Bundessozialgericht am 27. November 2025 bestätigt.
Der Rechner meldet zuerst, ob die 33 Jahre erfüllt sind, rechnet dann den Zuschlag nach der Staffel-Formel und wendet zuletzt die Einkommensprüfung an. Das Ergebnis: dein monatlicher Zuschlag in Euro – oder die ehrliche Antwort, warum es keinen gibt.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Die Zuschlags-Formel selbst ist stabil – was sich jährlich ändert, sind die Euro-Beträge über den Rentenwert und die Schwellen der Einkommensprüfung (§ 97a SGB VI). Die Einkommensprüfung zum 1. Januar 2026 nutzt den Rentenwert 40,79 Euro: Alleinstehende bleiben bis 1.491,28 Euro zu versteuerndem Einkommen anrechnungsfrei, zwischen 1.491,28 und 1.908,16 Euro werden 60 Prozent angerechnet, darüber 100 Prozent.
Bei Ehepaaren (gemeinsames Einkommen): frei bis 2.326,25 Euro, 60 Prozent bis 2.744,04 Euro, darüber 100 Prozent. Für die Prüfung ab 1. Januar 2027 gilt nach derselben gesetzlichen Formel der Rentenwert 42,52 Euro – daraus ergeben sich rechnerisch: alleinstehend frei bis 1.554,53 Euro (60 Prozent bis 1.989,09 Euro), Paare frei bis 2.424,92 Euro (60 Prozent bis 2.860,32 Euro).
Diese 2027-Werte sind aus der gesetzlichen Formel abgeleitet, nicht amtlich verkündet.
Beispielrechnung
Nehmen wir Frau K.: 40 Jahre Grundrentenzeiten, insgesamt 18 Entgeltpunkte aus GRBZ-Monaten. Durchschnitt d = 18 ÷ 40 = 0,45 EP pro Jahr.
Höchstwert bei 40 Jahren: 0,8 EP pro Jahr. Zuschlag-EP = (0,8 − 0,45) × 0,875 × 35 = 10,72 EP.
In Euro: 10,72 × 42,52 € = 455,76 Euro monatlicher Zuschlag. So rechnet es der Grundrente-Rechner für jede Eingabe nach.
Ihre Basisrente (18 × 42,52 € = 765,36 €) wächst damit auf 1.221,12 Euro. Jetzt die Einkommensprüfung: Als Alleinstehende mit nur dieser Rente als Einkommen (zu versteuernd ca. 14.653 € pro Jahr = 1.221 € monatlich) bleibt sie 2026 unter 1.491,28 Euro – der Zuschlag wird nicht gekürzt.
Typische Fehler
- 33 Jahre mit Zuschlag gleichsetzen.
Die Jahre sind nur die Eintrittskarte – liegt dein EP-Schnitt über dem Staffel-Höchstwert, gibt es null Euro. 2.
Minijobs mitzählen. Monate unter 0,3 Entgeltpunkten sind keine Grundrentenbewertungszeiten und erhöhen den Zuschlag nicht.
- Einen Antrag stellen wollen.
Die Grundrente wird von Amts wegen geprüft – ein Antrag ist nicht nötig und beschleunigt nichts. 4.
Grundrente und Grundsicherung verwechseln. Die Grundrente ist ein Renten-Zuschlag; die Grundsicherung ist eine Sozialleistung.
Wer 33 GRZ-Jahre hat, kann zusätzlich vom §-82a-Freibetrag (bis 281,50 Euro) bei der Grundsicherung profitieren – auch ohne einen Cent Grundrentenzuschlag. 5.
Das Partnereinkommen vergessen. Bei Ehepaaren zählt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen – das BSG-Urteil vom November 2025 lässt daran keinen Zweifel.
- Den Zuschlag als „Extra-Rente" missverstehen.
Er erhöht deine Rente – und damit auch dein anrechenbares Einkommen bei Witwenrente oder Grundsicherung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Witwenrente-Rechner.
Sonderfälle / Ausnahmen
Kein Zuschlag trotz 33 Jahren: Der häufigste Ablehnungsgrund ist ein zu hoher EP-Durchschnitt – etwa bei lange Teilzeitbeschäftigten mit gutem Stundenlohn. §-82a-Freibetrag ohne Zuschlag: Selbst wer leer ausgeht, kann bei der Grundsicherung profitieren: 100 Euro plus 30 Prozent des darüberliegenden Rentenbetrags bleiben anrechnungsfrei, maximal 281,50 Euro (2026). Auslandszeiten: EU-Auslandszeiten können als Grundrentenzeiten zählen, wenn sie den deutschen Pflichtbeitragszeiten entsprechen.
Steuerfinanzierung: Der Zuschlag wird aus Steuermitteln gezahlt, nicht aus Beiträgen – deshalb darf der Gesetzgeber die engen Grenzen setzen. Bestehende Renten: Die Prüfung läuft automatisch auch für Bestandsrentner; Nachzahlungen gab es in der Einführungsphase.
Einkommensprüfung im Detail: Geprüft wird dein zu versteuerndes Einkommen zuzüglich pauschalierter Abzüge – dazu zählen auch Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen, nicht nur die Rente selbst. Unter 1.491,28 Euro (Alleinstehende, 2026) gibt es den vollen Zuschlag; darüber schmilzt er linear bis 1.908,16 Euro.
Bei Paaren gelten 2.326,25 bzw. 2.744,04 Euro. Deshalb wirkt sich steueroptimiertes Verhalten – etwa die Verteilung von Kapitaleinkünften über mehrere Jahre – direkt auf die Höhe deines Zuschlags aus.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Zeigt dir der Grundrente-Rechner einen Zuschlag an, musst du nichts tun – die Deutsche Rentenversicherung zahlt ihn automatisch aus, sobald deine Daten geprüft sind. Zeigt er null Euro trotz 33 Jahren, prüfe deinen EP-Durchschnitt: Oft liegt er knapp über dem Staffel-Höchstwert.
In beiden Fällen lohnt der Blick auf den §-82a-Freibetrag, falls du ergänzende Grundsicherung beziehst oder beantragen musst. Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Rentenberatung – bei Zweifeln hilft die DRV-Beratungsstelle oder ein Rentenberater.