So funktioniert die Berechnung
Die Berechnung läuft in vier Schritten, genau wie die Arbeitsagentur sie vornimmt. Schritt 1: Dein Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate wird addiert und durch 365 geteilt – das ist dein tägliches Bemessungsentgelt.
Schritt 2: Davon zieht die Agentur pauschale Abzüge ab (Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge) – das Ergebnis heißt Leistungsentgelt (§ 153 SGB III). Es ist also nicht dein echtes Netto, sondern ein pauschaliertes.
Schritt 3: Davon erhältst du 60 % – oder 67 %, wenn du mindestens ein Kind hast. Schritt 4: Der Tagessatz wird mit 30 multipliziert und ergibt dein monatliches Arbeitslosengeld.
Wichtig: Deine Steuerklasse beeinflusst das Ergebnis. Am höchsten fällt das pauschalierte Netto bei Steuerklasse III aus, am niedrigsten bei Klasse V.
Weißt du frühzeitig von der Arbeitslosigkeit, lohnt sich ein rechtzeitiger Wechsel – die günstigere Klasse sollte bereits im Januar des Jahres gelten, in dem die Arbeitslosigkeit beginnt. Genau diese vier Schritte – vom Jahresbrutto bis zum Monatssatz – rechnet der arbeitslosengeld-rechner für dich durch, inklusive Bezugsdauer nach § 147 SGB III.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Die Leistungssätze sind 2026 unverändert: 60 % bzw. 67 % des pauschalierten Nettos (§ 149 SGB III). Auch die Anwartschaftszeit (12 Monate in 30 Monaten) und die Bezugsdauer-Staffel (6 bis 24 Monate) gelten weiter. Für 2027 sind keine Änderungen dieser Kernwerte beschlossen.
Was sich 2026 aber auf deine Berechnung auswirkt: Die Beitragsbemessungsgrenzen und der Arbeitslosenversicherungsbeitrag von 2,6 % fließen in die pauschalen Abzüge ein – bei hohen Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze (101.400 €/Jahr bzw. 8.450 €/Monat) wird nur bis zur Grenze bemessen. Dein Vermögen bleibt übrigens außen vor: Anders als beim Bürgergeld wird beim ALG I kein Vermögen angerechnet.
Beispielrechnung mit dem arbeitslosengeld-rechner
Nehmen wir Markus, 42 Jahre alt, keine Kinder, 42.000 € Jahresbrutto in den letzten zwölf Monaten, 5 Jahre ununterbrochen beschäftigt. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den buergergeld-rechner heranziehen.
Schritt 1: Bemessungsentgelt = 42.000 € ÷ 365 = 115,07 € pro Tag. Schritt 2: Pauschale Abzüge (Lohnsteuer Steuerklasse I, Sozialversicherung) – vereinfacht rund 30 % → Leistungsentgelt ≈ 80,55 € pro Tag.
Schritt 3: 60 % davon = 48,33 € pro Tag. Schritt 4: Monatlich = 48,33 € × 30 = 1.450 € Arbeitslosengeld.
Mit einem Kind wären es 67 %: 80,55 € × 0,67 = 53,97 €/Tag → 1.619 € im Monat. Zur Dauer: Markus ist unter 50 und war 5 Jahre beschäftigt – er bekommt 12 Monate ALG I. Wäre er 58 und 4 Jahre beschäftigt gewesen, wären es 24 Monate.
Typische Fehler
Mit dem echten Netto gerechnet: Die Agentur nutzt das pauschalierte Netto (Leistungsentgelt), nicht dein Gehaltszettel-Netto – die Beträge unterscheiden sich.
Anwartschaftszeit falsch eingeschätzt: Minijob-Zeiten zählen nicht, weil du dort nicht versicherungspflichtig warst.
Es müssen 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in 30 Monaten sein. 3.
Arbeitslosmeldung versäumt: Melde dich spätestens 3 Monate vor der drohenden Arbeitslosigkeit arbeitsuchend, sonst droht eine Sperrzeit von einer Woche. Erfährst du es später, hast du 3 Tage Zeit.
Eigenkündigung ohne Sperrzeit einkalkuliert: Wer selbst kündigt oder durch eigenes Verhalten die Kündigung provoziert, bekommt 12 Wochen Sperrzeit – in dieser Zeit gibt es kein Geld, und die Bezugsdauer verkürzt sich.
Nebenjob über 165 € nicht angegeben: Bis 165 € im Monat und unter 15 Stunden pro Woche bleibt ein Nebenverdienst anrechnungsfrei – darüber wird gekürzt, ab 15 Stunden entfällt der Anspruch ganz.
Sonderfälle / Ausnahmen
Ältere Arbeitnehmer: Die Bezugsdauer steigt mit dem Alter. Die Staffel nach § 147 SGB III: unter 50 Jahren maximal 12 Monate (bei 24 Monaten Beschäftigung); 50 bis 54 Jahre: bis 15 Monate (bei 30 Monaten Beschäftigung); 55 bis 57 Jahre: bis 18 Monate (bei 36 Monaten); ab 58 Jahre: bis 24 Monate (bei 48 Monaten Beschäftigung).
Bei nur 12 Monaten Beschäftigung gibt es unabhängig vom Alter 6 Monate.
Selbstständige können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern (§ 28a SGB III) – dann gelten dieselben Regeln.
Kurzarbeitergeld-Zeiten zählen als versicherungspflichtige Zeiten und erfüllen die Anwartschaftszeit mit.
Aufstocker aus dem Ausland: Wer aus dem EU-Ausland kommt, kann Beschäftigungszeiten aus anderen EU-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen anrechnen lassen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer netto-brutto-rechner.
Nahtlosigkeit: Wer nach Krankengeld ausgesteuert wird und noch nicht erwerbsgemindert ist, kann ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten.
Sperrzeit bei Eigenkündigung: Wer selbst kündigt oder die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten provoziert, erhält eine 12-wöchige Sperrzeit (§ 159 SGB III) – in dieser Zeit fließt kein Geld, und die Gesamtbezugsdauer verkürzt sich um ein Viertel. Auch ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung löst in der Regel dieselbe Sperrzeit aus.
Ruhen bei Abfindung: Endet das Arbeitsverhältnis durch Abfindung vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, ruht der Anspruch für diese Zeit (§ 158 SGB III). Anders als bei der Sperrzeit werden die ruhenden Wochen hinten angehängt – sie gehen nicht verloren.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis besteht aus zwei Teilen: der monatlichen Höhe und der Bezugsdauer. Die Höhe sagt dir, womit du ab dem ersten Monat planen kannst – sie bleibt während des gesamten Bezugs gleich (keine Absenkung wie früher beim Arbeitslosenhilfe-Übergang).
Die Bezugsdauer sagt dir, wie viele Monate du Zeit hast: Nutze sie aktiv für Bewerbungen, denn danach folgt – falls nötig – das Bürgergeld mit völlig anderen Regeln (Vermögensprüfung, niedrigere Sätze).
Wichtig für deine Planung: Während des ALG-I-Bezugs bist du weiter kranken- und pflegeversichert – die Agentur zahlt die Beiträge. Und falls du einen Nebenjob annimmst: Bleib unter 165 € und 15 Stunden pro Woche, sonst schmilzt dein Anspruch.
Bei einer Sperrzeit wegen Eigenkündigung plane die 12 Wochen ohne Leistung fest ein.