So funktioniert der Kurzarbeitergeld-Rechner
Der Rechner folgt der amtlichen Kette in vier Schritten – so, wie sie auch die Bundesagentur für Arbeit in ihrer KUG-Tabelle anwendet:
- Soll-Entgelt bestimmen.
Dein Bruttoarbeitsentgelt ohne Arbeitsausfall – also das, was du im Monat normalerweise verdient hättest. Wichtig: ohne Mehrarbeitsentgelt und ohne Einmalzahlungen (kein Weihnachtsgeld, keine Überstundenpauschale).
Das Soll-Entgelt wird auf volle 20 € abgerundet und nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (2026: 8.450 €/Monat).
- Pauschaliertes Netto bilden.
Aus dem Soll-Entgelt wird ein vereinfachtes Netto hergeleitet: minus 20 % Sozialversicherungspauschale (§ 153 SGB III), minus pauschale Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan (deine Steuerklasse aus den ELStAM-Daten), minus Solidaritätszuschlag. Zwei Dinge werden bewusst ignoriert: die Kirchensteuer (auch bei Kirchenmitgliedern) und individuelle Freibeträge.
Dasselbe für das Ist-Entgelt. Dein tatsächlich erzieltes Brutto im Kurzarbeitsmonat durchläuft dieselbe Pauschalierung.
Differenz mal Leistungssatz. Nettoentgeltdifferenz = pauschaliertes Soll-Netto minus pauschaliertes Ist-Netto. Davon 60 % – oder 67 %, wenn das Kind-Kriterium erfüllt ist. Das Ergebnis ist dein Kurzarbeitergeld für den Monat. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Brutto-Netto-Rechner: dein normales Netto ohne Kurzarbeit heranziehen.
Merke: Das pauschalierte Netto ist eine Rechengröße des Gesetzes, kein Gehaltsnachweis – es kann von deinem tatsächlichen Nettolohn abweichen.
Was ändert sich 2026 und 2027?
2026 – die verlängerte Bezugsdauer gilt noch. Regulär ist das KUG auf 12 Monate begrenzt (§ 104 SGB III).
Mit der Vierten Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung (4. KugBeV) hat die Bundesregierung die maximale Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängert – längstens bis zum 31. Dezember 2026.
Wer 2026 in Kurzarbeit ist, profitiert also noch von der verlängerten Dauer.
2027 – zurück zur Regel. Ab dem 1. Januar 2027 gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal 12 Monaten, sofern keine neue Verordnung ergeht. Plane längere Kurzarbeitsphasen über den Jahreswechsel entsprechend.
Rechengrößen 2026: Die Sozialversicherungspauschale beträgt 20 %, die Beitragsbemessungsgrenze (RV/AV) 8.450 €/Monat – daraus folgt der maximale KUG-Betrag: 8.450 € × 67 % = 5.661,50 € im Monat. Die Leistungssätze selbst (60 %/67 %) sind gesetzlich festgeschrieben und ändern sich nicht jährlich.
Beispielrechnung: 50 % Kurzarbeit bei 3.000 € brutto
Nimm einen Arbeitnehmer ohne Kind, Steuerklasse I, Soll-Entgelt 3.000 € brutto. Der Betrieb fährt 50 % Kurzarbeit – das Ist-Entgelt beträgt 1.500 € brutto. Vereinfachte Rechnung nach der amtlichen Logik:
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Soll-Entgelt (auf 20 € gerundet) | – | 3.000 € |
| Pauschaliertes Soll-Netto (20 % SV, pauschale LSt) | 3.000 − Abzüge | ca. 2.200 € |
| Ist-Entgelt | – | 1.500 € |
| Pauschaliertes Ist-Netto | 1.500 − Abzüge | ca. 1.100 € |
| Nettoentgeltdifferenz | 2.200 − 1.100 | 1.100 € |
| Kurzarbeitergeld (60 %, ohne Kind) | 1.100 × 0,60 | 660 € |
Am Monatsende stehen zur Verfügung: reduziertes Netto (ca. 1.100 € aus 1.500 € brutto) + 660 € KUG = ca. 1.760 €. Mit Kind (Kinderfreibetrag ≥ 0,5) wären es 1.100 × 0,67 = 737 € KUG.
Hinweis: Die Netto-Zwischenwerte sind pauschalierte Rechengrößen nach §§ 105, 153 SGB III – deine Lohnabrechnung kann leicht abweichen.
Typische Fehler bei der KUG-Berechnung
- Tatsächliches Netto statt pauschaliertes verwenden.
Der häufigste Fehler: 60 % vom echten Nettolohn nehmen. Das Gesetz rechnet mit pauschalierten Nettoeentgelten (20 % SV, PAP-Lohnsteuer) – das Ergebnis unterscheidet sich.
- Kirchensteuer einrechnen.
Die pauschalierte Lohnsteuer ignoriert die Kirchensteuer vollständig – egal, ob du Kirchenmitglied bist oder nicht. 3.
„Ich habe ein Kind" reicht nicht. Für die 67 % zählt allein der Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 in deinen ELStAM-Daten.
Prüfe deine Lohnsteuerabzugsmerkmale, statt dich auf den Familienstand zu verlassen. 4.
Den BBG-Deckel vergessen. Das Soll-Entgelt wird nur bis 8.450 €/Monat (2026) berücksichtigt – Gutverdiener bekommen nicht 67 % ihres vollen Ausfalls.
- Progressionsvorbehalt ignorieren.
Das KUG ist steuerfrei, erhöht aber deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen – in der Steuererklärung droht eine Nachzahlung, wenn du keine Rücklage bildest. 6.
Einmalzahlungen ins Soll einrechnen. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Überstundenvergütung gehören nicht ins Soll-Entgelt – wer sie einrechnet, überschätzt sein KUG.
Sonderfälle und Ausnahmen
Faktorverfahren (§ 39f EStG) – nicht aus der Tabelle ablesbar. Wählst du mit deinem Ehepartner das Faktorverfahren in Steuerklasse IV, kann das KUG nur maschinell berechnet werden – die amtliche KUG-Tabelle funktioniert dann nicht.
Geringverdiener – eigene Tabelle. Wer keine Sozialversicherungsbeiträge trägt, fällt unter eine besondere KUG-Tabelle, die du bei der Agentur für Arbeit anfordern kannst. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Lohnsteuer-Rechner: was deine Steuerklasse monatlich kostet.
Saison-Kurzarbeitergeld. In witterungsabhängigen Branchen (z. B. Bau) gibt es das Saison-KUG mit eigenen Regeln – diese Seite behandelt das konjunkturelle KUG.
Aufstockung durch den Arbeitgeber. Viele Tarifverträge sehen eine Aufstockung des KUG vor (z. B. auf einen Prozentsatz des Netto). Die Aufstockung ist freiwillig bzw. tariflich geregelt und wird wie normaler Arbeitslohn behandelt – sie ist nicht Teil des KUG.
Sozialversicherung während Kurzarbeit. Du bleibst voll versichert. Die Beiträge richten sich nach dem reduzierten Verdienst plus 80 % des Verdienstausfalls – die Beiträge auf den Ausfall trägt der Arbeitgeber allein.
Anzeige und Antrag – Fristen beachten. Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit an und stellt für jeden Monat einen Erstattungsantrag. Versäumte Fristen gehen zulasten des Arbeitgebers – sprich ihn an, wenn du unsicher bist.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein KUG-Ergebnis aus dem kurzarbeitergeld-rechner ist eine Orientierung nach der amtlichen Logik – die verbindliche Abrechnung macht dein Arbeitgeber mit Lohnsoftware oder der BA-Tabelle. Drei Dinge solltest du jetzt tun: 1) Steuererklärung einplanen: Durch den Progressionsvorbehalt bist du in der Regel zur Abgabe verpflichtet – lege monatlich eine Rücklage für eine mögliche Nachzahlung zurück.
ELStAM prüfen: Stimmt deine Steuerklasse, ist der Kinderfreibetrag korrekt eingetragen? Fehler hier kosten dich direkt KUG.
Dauer im Blick: Läuft deine Kurzarbeit über den 31.12.2026 hinaus, gilt ab 2027 wieder die 12-Monats-Grenze – kläre mit deinem Arbeitgeber, wie es weitergeht. Und nutze die Zeit: Phasen mit reduzierter Arbeitszeit sind ein gutes Fenster für Weiterbildung – die BA empfiehlt das ausdrücklich.