DeutschlandRechner Fintech & Steuern 2026
Familie & Soziales • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Kinderkrankengeld-rechner: Dein Anspruch 2026

**Stand: Oktober 2026** Dein Kind ist krank, du musst zu Hause bleiben – und fragst dich, was das unterm Strich kostet? Mit dem kinderkrankengeld-rechner siehst du in einer Minute, wie viel die Krankenkasse pro Tag zahlt: Du gibst dein Netto, die Krankheitstage und deine Familiensituation ein und erhältst deine Tagesleistung, dein Restkontingent und die reale Einkommenslücke. Alle Werte sind die verifizierten 2026er Regeln nach § 45 SGB V.

Interaktiver Kinderkrankengeld-rechner 2026

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€

Monatliches Nettoarbeitsentgelt (€)

Arbeitstage pro Woche (Auswahl 1–6)

Beitragspflichtige Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten? Ja/Nein

Anzahl Kinder unter 12 Jahren

Alleinerziehend? Ja/Nein

Bereits genommene Kinderkrankentage 2026

Bitte gib dein Netto und deine Arbeitstage an.

Berechnungsergebnis
Ergebnis Tagesleistung
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis Auszahlung 642,80 €
Ergebnis Restkontingent 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Diese Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Beratung durch deine Krankenkasse – maßgeblich ist der Bescheid deiner Kasse.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

2026 beträgt das Kinderkrankengeld 90 % deines ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts – 100 %, wenn du in den letzten zwölf Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen hast. Gedeckelt ist es auf 135,63 € brutto pro Kalendertag. Davon zieht die Krankenkasse noch deine Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, deshalb liegt die Auszahlung unter den 90 %.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld 2026?

Die Formel klingt simpel, hat aber zwei Stufen:

  • Brutto-Leistung: 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts pro Kalendertag (100 % bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen im Vorjahr)
  • Höchstbetrag: maximal 135,63 € brutto pro Kalendertag (2026) – das sind 70 % der täglichen Beitragsbemessungsgrenze
  • Netto-Auszahlung: Davon gehen deine Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab; die Krankenkasse überweist sie direkt an die Versicherungsträger

Wichtig: Anders als bei der Lohnfortzahlung zahlt hier nicht dein Arbeitgeber, sondern deine Krankenkasse. Und das Kinderkrankengeld selbst ist steuerfrei – es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, erhöht also den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.

Anspruchstage 2026: 15 oder 30 – und wann sie verfallen

Für 2026 gilt die erweiterte Regelung (2024–2026 festgeschrieben):

  • Je Elternteil und Kind: 15 Arbeitstage
  • Alleinerziehende: 30 Arbeitstage je Kind
  • Deckel bei mehreren Kindern: maximal 35 Arbeitstage je Elternteil, 70 bei Alleinerziehenden
  • Was zählt: Nur Tage mit tatsächlicher Arbeitspflicht verbrauchen das Kontingent – bei einer Fünf-Tage-Woche zählt eine volle Krankheitswoche fünf Tage, Wochenenden nicht

Die Tage verfallen am Jahresende ersatzlos. Übrig gebliebene Tage des anderen Elternteils kannst du nicht automatisch übernehmen – das geht nur, wenn sein Arbeitgeber der Übertragung im Einzelfall zustimmt.

So funktioniert der kinderkrankengeld-rechner: die Berechnung im Detail

Der Rechner bildet die Kassen-Logik in drei Schritten ab:

  1. Tagesleistung ermitteln: Aus deinem monatlichen Netto und deinen Arbeitstagen pro Woche berechnet er dein Netto pro Kalendertag, davon 90 % (bzw. 100 % mit Einmalzahlungen), gedeckelt auf 135,63 €.

  2. Netto-Auszahlung: Vom Bruttobetrag zieht er deine SV-Anteile (Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) ab – so siehst du, was wirklich auf dem Konto landet.

  3. Kontingent prüfen: Aus Kinderzahl, Alleinerziehenden-Status und bereits genommenen Tagen errechnet er dein Restkontingent für 2026 und warnt, wenn der Deckel (35/70 Tage) greift.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026 gilt: 90 %/100 %-Regel, Höchstbetrag 135,63 €, 15/30 Tage je Kind, Deckel 35/70. Für 2027 läuft die erweiterte Regelung aus – Stand Oktober 2026 hat der Gesetzgeber sie nicht verlängert:

  • Rückfall auf die Regeltabelle: 10 Arbeitstage je Kind und Elternteil, 20 für Alleinerziehende; Deckel 25 bzw. 50 Tage
  • Berichte vom Frühjahr 2026 verweisen auf Empfehlungen einer Finanzkommission, die Tage wieder zu kürzen – entschieden ist noch nichts, aber plane vorsichtshalber mit den niedrigeren Werten
  • Unverändert: die 90 %-Regel und der Höchstbetrag (er folgt automatisch der Beitragsbemessungsgrenze)

Beispielrechnung: 10 Tage bei 2.500 € brutto

Nehmen wir Familie Kaya: ein Elternteil verdient 2.500 € brutto im Monat, Steuerklasse IV, keine Einmalzahlungen. Das Kind ist eine Woche plus drei Tage krank – 10 Arbeitstage.

  • Netto pro Monat: ca. 1.680 € (vereinfacht, je nach Steuerklasse und Kasse)
  • Brutto-Kinderkrankengeld: 90 % des ausgefallenen Nettos ≈ 54 € pro Kalendertag
  • SV-Abzug: ca. 20 % Arbeitnehmeranteile (Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) gehen noch ab
  • Auszahlung: ca. 43 € pro Tag × 10 Tage ≈ 430 €
  • Echte Lücke: Gegenüber 10 Tagen normalem Verdienst fehlen unterm Strich rund 100 € – plus der Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung

Der kinderkrankengeld-rechner zeigt dir genau diese drei Zahlen nebeneinander: Brutto-Leistung, Netto-Auszahlung und Lücke zum normalen Gehalt. So weißt du vor dem Antrag, was dich die Krankheitswoche wirklich kostet.

Typische Fehler

  1. Mit 90 % netto gerechnet: Die 90 % sind die Brutto-Leistung – nach SV-Abzug landen eher 70–75 % des Nettos auf dem Konto.

  2. Wochenenden mitgezählt: Nur Arbeitstage verbrauchen das Kontingent.

Wer fälschlich sieben Tage für eine Woche ansetzt, verschenkt Tage. 3.

Antrag nicht unterschrieben: Die Kindkrankschreibung vom Arzt enthält unten den Antrag ans die Krankenkasse – ohne deine Unterschrift bearbeitet sie ihn nicht. 4.

Tage des Partners als selbstverständlich: Einen gesetzlichen Übertragungsanspruch gibt es nicht. Der kinderkrankengeld-rechner weist das Restkontingent je Elternteil getrennt aus – plane die Aufteilung vorher als Paar, statt im Nachhinein umzuverteilen.

  1. Progressionsvorbehalt vergessen: Das Geld ist steuerfrei, treibt aber deinen Steuersatz hoch – lege etwas für die Nachzahlung zurück.

  2. Frist verpasst: Reiche die Bescheinigung und den Antrag zügig bei Kasse und Arbeitgeber ein; die Freistellung musst du dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Alleinerziehende: 30 Tage je Kind, maximal 70 Tage im Jahr – der doppelte Anspruch muss bei der Krankenkasse nachgewiesen werden.
  • Behindertes Kind: Keine Altersgrenze, solange das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist – Eintritt und Hilfebedarf müssen nachgewiesen werden.
  • Stationäre Mitaufnahme: Musst du mit ins Krankenhaus, läuft das seit 2024 über einen eigenen Anspruch – diese Tage werden nicht vom Jahreskontingent abgezogen.
  • Privatversicherte: Aus § 45 SGB V gibt es für privat versicherte Eltern regelmäßig kein Kinderkrankengeld – private Tarife können eigene Leistungen enthalten.
  • Homeoffice: Auch im Homeoffice brauchst du die Freistellung und die Bescheinigung – „nebenbei betreuen" zählt nicht als Arbeitstag, verbraucht aber auch kein Kontingent, wenn du normal arbeitest.
  • Mehrere Arbeitgeber / Minijob: Der Anspruch besteht je Beschäftigungsverhältnis; sprich mit allen Arbeitgebern.
  • Übertragung auf den Partner: Die Tage eines Elternteils lassen sich nur übertragen, wenn der andere seine eigenen Tage bereits aufgebraucht hat – und auch dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers des übertragenden Elternteils. Plane das Kontingent daher früh im Jahr gemeinsam.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis zeigt deine Tagesleistung und dein Restkontingent – den Antrag stellst du selbst. So geht es weiter: Hole dir beim Kinderarzt die Kindkrankschreibung (der Antrag an die Krankenkasse ist auf der Rückseite), unterschreibe ihn und reiche ihn bei deiner Krankenkasse ein; deinen Arbeitgeber informierst du unverzüglich über die Freistellung.

Plane als Paar vorher, wer wie viele Tage nimmt – und behalte den 2027er-Rückfall auf 10/20 Tage im Hinterkopf, wenn du dein Jahreskontingent einteilst.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Tagesnetto (N_T):** N_T = Monatsnetto × 12 / 360 [€/Kalendertag] (Kassen rechnen mit 360 Tagen). - **Brutto-Leistung (L):** L = min(0,90 × N_T, 135,63); mit beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten: L = min(1,00 × N_T, 135,63). Quellen: § 45 SGB V (Anspruch), § 47 Abs. 1–2 SGB V (70 % der Tages-BBG); Höchstbetrag 135,63 € 2026 verifiziert (finanztip.de, lohn24.de, mobil-krankenkasse.de). - **Netto-Auszahlung:** L − AN-Anteile RV/AV/PV (Kasse zieht ein und leitet weiter); steuerfrei, Progressionsvorbehalt § 32b EStG. - **Kontingent 2026:** 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil (max. 35); Alleinerziehende 30 je Kind (max. 70). Nur Tage mit Arbeitspflicht zählen. - **Kontingent 2027 (Regeltabelle, falls nicht verlängert):** 10 je Kind/Elternteil (max. 25); Alleinerziehende 20 je Kind (max. 50). - **Voraussetzungen:** Kind < 12 (Ausnahme Behinderung), ärztliche Bescheinigung, keine andere Betreuungsperson im Haushalt, gesetzlich versicherte Betreuungsperson.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist das Kinderkrankengeld 2026?

90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts pro Tag, bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen im Vorjahr 100 %. Gedeckelt auf 135,63 € brutto pro Kalendertag; davon gehen noch deine SV-Beiträge ab.

2 Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2026?

15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, maximal 35 Tage bei mehreren Kindern. Alleinerziehende bekommen 30 Tage je Kind und maximal 70 Tage insgesamt.

3 Werden Wochenenden als Kinderkrankentage gezählt?

Nein. Nur Tage mit tatsächlicher Arbeitspflicht verbrauchen das Kontingent – bei einer Fünf-Tage-Woche zählt eine volle Krankheitswoche fünf Tage.

4 Kann ich übrige Tage meines Partners übernehmen?

Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Krankenkasse und Arbeitgeber können einer Übertragung im Einzelfall zustimmen – verlass dich nicht darauf, sondern plant die Aufteilung vorher.

5 Was brauche ich für den Antrag?

Die ärztliche Bescheinigung über die notwendige Betreuung (Kindkrankschreibung) vom Kinderarzt. Auf der Rückseite ist der Antrag an die Krankenkasse – unterschreiben nicht vergessen. Deinen Arbeitgeber informierst du unverzüglich.

6 Ist Kinderkrankengeld steuerfrei?

Ja, die Leistung selbst ist steuerfrei. Sie unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.

7 Gibt es Kinderkrankengeld auch für privat versicherte Eltern?

Aus § 45 SGB V regelmäßig nicht, weil die betreuende Person selbst einen gesetzlichen Krankengeldanspruch braucht. Manche private Tarife enthalten eigene Leistungen – frag bei deiner Versicherung nach.

8 Was ändert sich 2027 bei den Kinderkrankentagen?

Die erweiterte Regelung (15/30 Tage) läuft Ende 2026 aus und wurde bisher nicht verlängert. Ohne neue Entscheidung gelten ab 2027 wieder 10 Tage je Kind und Elternteil (20 für Alleinerziehende), gedeckelt auf 25 bzw. 50 Tage.

9 Zählen Krankenhaustage mit Übernachtung zum Kontingent?

Nein. Die medizinisch notwendige stationäre Mitaufnahme läuft seit 2024 über einen eigenen Anspruch und wird nicht auf die 15/30 Tage angerechnet.

10 Gilt die Altersgrenze von 12 Jahren auch bei behinderten Kindern?

Nein. Ist das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen, gibt es keine Altersgrenze – du musst Eintritt der Behinderung und Hilfebedarf nachweisen.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Kinderkrankengeld-Rechner mit FAQ (90 %, 135,63 €, 15/30 Tage): https://www.deutsches-rechner.de/kinderkrankengeld-rechner
  • • Höhe, Tage, Voraussetzungen 2026: https://lohn24.de/kinderkrankengeld-rechner
  • • Einkommenslücke und 2027-Rückfall auf Regeltabelle: https://www.finanztip.de/daily/darauf-musst-du-kuenftig-bei-kinderkrankentagen-achten/
  • • Antragsweg, SV-Abzug, stationäre Mitaufnahme: https://mobil-krankenkasse.de/unsere-leistungen/familie/kinderkrankengeld.html
  • • Familienpolitik 2026, Befristung der erweiterten Regelung: https://www.ad-hoc-news.de/boerse/ueberblick/familienpolitik-2026-mehr-schutz-weniger-geld-fuer-eltern/69252204