So funktioniert der elternzeit-rechner
Elternzeit ist Zeit, Elterngeld ist Geld — unser Planer verbindet beides. So berechnen wir deinen Plan:
- Zeitbudget pro Elternteil: Jeder von euch hat 3 Jahre — unabhängig voneinander, auch gleichzeitig.
Bei der Mutter beginnt die Elternzeit nach dem Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt), beim Vater ab der Geburt. 2.
Abschnitte einteilen: Ihr könnt die 3 Jahre in bis zu 3 Zeitabschnitte splitten — zum Beispiel 1 Jahr am Anfang, 1 Jahr später, 1 Jahr vor der Einschulung. Mehr Abschnitte nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Achtung beim dritten Abschnitt: Liegt er zwischen dem 3. und 8. Geburtstag, kann der Arbeitgeber ihn aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen — plant ihn deshalb früh und schriftlich.
- Fristen einhalten: Innerhalb der ersten 3 Lebensjahre: 7 Wochen vorher schriftlich anmelden.
Für Abschnitte zwischen 3. und 8. Geburtstag: 13 Wochen vorher.
Der Arbeitgeber muss die Elternzeit bestätigen — ablehnen kann er sie nicht (außer dem dritten Abschnitt wie oben). 4.
Elterngeld-Monate drauflegen: Die Geld-Seite läuft parallel: Paare bekommen gemeinsam bis zu 14 Monate Basiselterngeld, wenn jeder mindestens 2 Monate übernimmt (Partnermonate); jeder Elternteil maximal 12, mindestens 2 Monate. ElterngeldPlus verdoppelt die Monatszahl bei halbem Betrag (bis 28 Monate gemeinsam), der Partnerschaftsbonus gibt 4 Extra-Plus-Monate pro Elternteil, wenn beide 4 Monate lang 24–32 Stunden arbeiten.
- Teilzeit einbauen: Bis zu 32 Stunden pro Woche darfst du in der Elternzeit arbeiten (§ 15 Abs. 4 BEEG).
Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit hast du in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten sogar einen Teilzeitanspruch von 15–32 Stunden (§ 15 Abs. 5–7 BEEG) — den kann der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Merksatz für den Plan: Elternzeit sichert deinen Arbeitsplatz, Elterngeld sichert dein Einkommen — beides musst du getrennt beantragen (Elternzeit beim Arbeitgeber, Elterngeld bei der Elterngeldstelle).
Die Bausteine im Überblick: 3 Jahre, 3 Abschnitte, 2 Fristen
| Baustein | Regel 2026 |
|---|---|
| Dauer pro Elternteil | bis zu 3 Jahre pro Kind, bis zum 8. Geburtstag |
| Gleichzeitigkeit | beide Eltern gleichzeitig möglich |
| Abschnitte | bis zu 3 Zeitabschnitte ohne Zustimmung |
| 3. Abschnitt (3.–8. Geburtstag) | Arbeitgeber kann aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen |
| Anmeldefrist (0–3 Jahre) | 7 Wochen vorher, schriftlich |
| Anmeldefrist (3.–8. Geburtstag) | 13 Wochen vorher, schriftlich |
| Kündigungsschutz | ab Anmeldung (max. 8 Wochen vor Beginn) bis Ende (§ 18 BEEG) |
| Gehalt | keines — Elterngeld separat beantragen |
| Teilzeit in Elternzeit | bis 32 Std./Woche |
| Teilzeitanspruch | 15–32 Std., nach 6 Monaten, Betrieb > 15 Beschäftigte |
| Urlaub | Arbeitgeber kann um 1/12 pro vollem Elternzeit-Monat kürzen (§ 17 BEEG) |
Zwei Stolpersteine verdienen einen eigenen Satz: Erstens, der Urlaub — viele vergessen, dass der Arbeitgeber den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen darf. Zweitens, der dritte Abschnitt: Wer ihn zwischen dem 3. und 8.
Geburtstag plant (beliebt: ein Jahr vor der Einschulung), braucht die 13-Wochen-Frist und sollte die Zustimmung des Arbeitgebers früh schriftlich klären. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Elterngeld-Rechner: Höhe & Dauer berechnen heranziehen.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026: Die Elternzeit-Regeln sind stabil — 3 Jahre, 3 Abschnitte, Fristen und Kündigungsschutz gelten unverändert. Auch das Elterngeld bleibt bei 65 % Ersatzrate (300–1.800 €), 12 + 2 Monaten und der 175.000-€-Einkommensgrenze.
2027: Das Bundesfamilienministerium plant eine Reform: Statt 12 + 2 Monaten soll ein 3-3-6-Modell kommen — 3 Monate für einen Elternteil, 3 für den anderen, 6 frei aufteilbar; dazu höhere Sätze (Minimum 330 € statt 300 €, Maximum 1.900 € statt 1.800 €). Geplant ist die Anwendung für Geburten ab 01.10.2027.
Aber: Mit Stand Oktober 2026 ist das ein Referentenentwurf, kein beschlossenes Gesetz. Plane deine Elternzeit mit den 2026er Regeln — wer 2027 Nachwuchs plant, behält die Reform im Auge.
Fazit für dich: 2026 planst du mit dem bewährten System. Die 2027er Reform ist real in Arbeit, aber noch nicht Gesetz — verlass dich bei laufenden Planungen nicht darauf.
Beispielrechnung: zwei Familien, zwei Pläne
Plan A — „Klassik" (Familie Kaya): Mutter Aylin nimmt nach dem Mutterschutz 12 Monate Basiselterngeld (Lebensmonate 3–14), Vater Emre übernimmt die Lebensmonate 13–14 als Partnermonate — gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld. Elternzeit: Aylin 2 Jahre am Stück, Emre 1 Jahr (Monate 13–24).
Plane das Beispiel im elternzeit-rechner nach: Anmeldung bei Aylins Arbeitgeber 7 Wochen vor Monat 3, bei Emres Arbeitgeber 7 Wochen vor Monat 13. Kündigungsschutz läuft für beide ab Anmeldung.
Plan B — „Teilzeit-Team" (Familie Roth): Beide arbeiten ab Lebensmonat 7 mit je 28 Stunden pro Woche und nehmen ElterngeldPlus. Mutter 10 Plus-Monate, Vater 10 Plus-Monate, dazu je 4 Monate Partnerschaftsbonus (beide arbeiten 4 Monate parallel 24–32 Stunden) — insgesamt 28 Plus-Monate für das Paar.
Elternzeit: beide 2 Jahre, mit Teilzeit bis 32 Stunden. Der Clou: Das Familieneinkommen bleibt durch die Teilzeitlöhne hoch, die Plus-Monate strecken die Förderung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Mutterschutz-Rechner: Fristen.
Erkenntnis: Plan A maximiert die gemeinsame Zeit daheim, Plan B maximiert Einkommen plus Förderdauer. Der Unterschied entsteht nicht in der Elternzeit (beide haben 3 Jahre Anspruch), sondern in der Elterngeld-Variante — genau deshalb plant unser Rechner Zeit und Geld gemeinsam.
Typische Fehler
- Elternzeit und Elterngeld verwechselt: Elternzeit ist unbezahlte Freistellung mit Kündigungsschutz — Geld gibt es nur, wenn du Elterngeld separat bei der Elterngeldstelle beantragst.
Wer nur die Elternzeit anmeldet, bekommt keinen Cent. 2.
Frist versäumt: 7 Wochen (0–3 Jahre) bzw. 13 Wochen (3.–8. Geburtstag) sind Ausschlussfristen — zu spät angemeldet heißt: Der gewünschte Starttermin ist weg.
Schriftlich, mit Datum, Bestätigung einfordern. 3.
Dritten Abschnitt auf gut Glück geplant: Zwischen 3. und 8. Geburtstag kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Wer das Jahr vor der Einschulung fest einplant, sollte die Zustimmung früh schriftlich haben. 4.
Beide gleichzeitig ohne Monats-Plan: 14 Monate Basiselterngeld sind schnell verbraucht, wenn beide parallel die ersten Monate nehmen. Lege vorher fest, wer welche Lebensmonate mit welcher Variante abdeckt.
- Mehr als 32 Stunden gearbeitet: In der Elternzeit sind maximal 32 Stunden pro Woche erlaubt — wer mehr arbeitet, verliert für diese Zeit den Elternzeit-Anspruch.
Der Teilzeitanspruch (15–32 Stunden) ist der sichere Rahmen. 6.
Urlaub vergessen: Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub um 1/12 pro vollem Elternzeit-Monat kürzen. Wer seinen Resturlaub nicht vorher nimmt oder überträgt, verschenkt Tage.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Alleinerziehende: Sie erhalten allein bis zu 14 Monate Basiselterngeld (die Partnermonate entfallen nicht ersatzlos) und haben ebenfalls 3 Jahre Elternzeit-Anspruch.
- Befristeter Arbeitsvertrag: Die Elternzeit schützt vor Kündigung — aber sie verlängert keinen befristeten Vertrag. Läuft der Vertrag aus, endet auch das Arbeitsverhältnis trotz Elternzeit.
- Selbstständige: Einen Elternzeit-Anspruch gibt es nur als Arbeitnehmer. Selbstständige können Elterngeld beziehen, aber keine Elternzeit „nehmen" — die Planung läuft hier über Auftrags- und Vertretungsregelungen.
- Adoption und Pflegekinder: Der Anspruch gilt auch für angenommene Kinder und Kinder in Vollzeitpflege — die 3 Jahre laufen ab Aufnahme des Kindes.
- Großeltern und Verwandte: In Ausnahmefällen (etwa wenn ein Elternteil minderjährig ist oder schwer erkrankt) können auch Großeltern, Geschwister oder Tanten/Onkel Elternzeit nehmen.
- Mehrlinge: Der Anspruch besteht pro Kind — praktisch laufen die 3 Jahre parallel, beim Elterngeld gibt es den Mehrlingszuschlag (300 € je weiterem Kind).
- Zwei Arbeitgeber / Minijob: Auch im Minijob und bei mehreren Arbeitgebern besteht der Anspruch — bei jedem Arbeitgeber separat anmelden.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Du hast euren Monats-Plan — was jetzt? Erstens: Melde die Elternzeit schriftlich und fristgerecht beim Arbeitgeber an (7 bzw. 13 Wochen vorher) und lass sie dir bestätigen.
Zweitens: Beantrage das Elterngeld separat bei der Elterngeldstelle — am besten vor der Geburt vorbereiten, nach der Geburt mit Geburtsurkunde einreichen. Drittens: Kläre Resturlaub vorab — nimm ihn vor der Elternzeit oder vereinbare die Übertragung schriftlich.
Viertens: Sprich Teilzeit-Wünsche früh an — der Teilzeitanspruch (15–32 Stunden) braucht ebenfalls Vorlauf und Schriftform. Fünftens: Plant den Wiedereinstieg mit: Wer übernimmt die Betreuung nach der Elternzeit (Kita-Anmeldung oft ein Jahr vorher)?
Der elternzeit-rechner zeigt dir den Zeitplan; die Anträge musst du stellen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei befristeten Verträgen, drittem Abschnitt oder Streit mit dem Arbeitgeber hol dir Rat.