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Familie & Soziales • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Elternzeit-Rechner: 3 Jahre clever planen

Dein Baby kommt — und du fragst dich, wer wann zu Hause bleibt, ohne dass der Job wackelt? Mit dem elternzeit-rechner planst du eure Elternzeit 2026 als echten Zeitplan: bis zu 3 Jahre pro Elternteil, aufgeteilt in bis zu 3 Abschnitte, mit allen Fristen und dem Zusammenspiel mit dem Elterngeld. Du siehst außerdem, wie Teilzeit bis 32 Stunden pro Woche in den Plan passt — und was sich 2027 durch die geplante Reform ändern könnte.

Interaktiver Elternzeit-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Label 1: Voraussichtlicher Geburtstermin

Lebensmonat

Label 2: Elternzeit Mutter: Start (Lebensmonat) & Dauer (Monate)

Lebensmonat

Label 3: Elternzeit Vater: Start (Lebensmonat) & Dauer (Monate)

Label 4: Elterngeld-Variante je Elternteil (Basis / Plus)

Label 5: Teilzeit während der Elternzeit (Std./Woche)

Berechnungsergebnis
Ergebnis-Label 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis-Label 2 642,80 €
Ergebnis-Label 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindlicher Planungsvorschlag — ersetzt keine Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind — bis zum 8. Geburtstag, auch gleichzeitig mit dem anderen Elternteil (§ 15 BEEG). Die Zeit kann in bis zu 3 Abschnitte aufgeteilt werden; die Anmeldung beim Arbeitgeber muss 7 Wochen vorher schriftlich erfolgen — für Abschnitte zwischen dem 3. und 8. Geburtstag sogar 13 Wochen vorher. Während der Elternzeit gilt Kündigungsschutz (ab Anmeldung bis zum Ende), aber es gibt kein Gehalt — das Geld kommt separat über das Elterngeld (Basis: 12 + 2 Partnermonate für Paare; Plus: halber Betrag, doppelte Dauer). Arbeiten darfst du in der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche. Für Geburten ab Oktober 2027 plant die Bundesregierung ein 3-3-6-Modell — mit Stand Oktober 2026 ist das ein Referentenentwurf, kein Gesetz.

Stand: Oktober 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung — maßgeblich sind das BEEG und die Beratung deiner Elterngeldstelle.

So funktioniert der elternzeit-rechner

Elternzeit ist Zeit, Elterngeld ist Geld — unser Planer verbindet beides. So berechnen wir deinen Plan:

  1. Zeitbudget pro Elternteil: Jeder von euch hat 3 Jahre — unabhängig voneinander, auch gleichzeitig.

Bei der Mutter beginnt die Elternzeit nach dem Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt), beim Vater ab der Geburt. 2.

Abschnitte einteilen: Ihr könnt die 3 Jahre in bis zu 3 Zeitabschnitte splitten — zum Beispiel 1 Jahr am Anfang, 1 Jahr später, 1 Jahr vor der Einschulung. Mehr Abschnitte nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

Achtung beim dritten Abschnitt: Liegt er zwischen dem 3. und 8. Geburtstag, kann der Arbeitgeber ihn aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen — plant ihn deshalb früh und schriftlich.

  1. Fristen einhalten: Innerhalb der ersten 3 Lebensjahre: 7 Wochen vorher schriftlich anmelden.

Für Abschnitte zwischen 3. und 8. Geburtstag: 13 Wochen vorher.

Der Arbeitgeber muss die Elternzeit bestätigen — ablehnen kann er sie nicht (außer dem dritten Abschnitt wie oben). 4.

Elterngeld-Monate drauflegen: Die Geld-Seite läuft parallel: Paare bekommen gemeinsam bis zu 14 Monate Basiselterngeld, wenn jeder mindestens 2 Monate übernimmt (Partnermonate); jeder Elternteil maximal 12, mindestens 2 Monate. ElterngeldPlus verdoppelt die Monatszahl bei halbem Betrag (bis 28 Monate gemeinsam), der Partnerschaftsbonus gibt 4 Extra-Plus-Monate pro Elternteil, wenn beide 4 Monate lang 24–32 Stunden arbeiten.

  1. Teilzeit einbauen: Bis zu 32 Stunden pro Woche darfst du in der Elternzeit arbeiten (§ 15 Abs. 4 BEEG).

Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit hast du in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten sogar einen Teilzeitanspruch von 15–32 Stunden (§ 15 Abs. 5–7 BEEG) — den kann der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Merksatz für den Plan: Elternzeit sichert deinen Arbeitsplatz, Elterngeld sichert dein Einkommen — beides musst du getrennt beantragen (Elternzeit beim Arbeitgeber, Elterngeld bei der Elterngeldstelle).

Die Bausteine im Überblick: 3 Jahre, 3 Abschnitte, 2 Fristen

Baustein Regel 2026
Dauer pro Elternteil bis zu 3 Jahre pro Kind, bis zum 8. Geburtstag
Gleichzeitigkeit beide Eltern gleichzeitig möglich
Abschnitte bis zu 3 Zeitabschnitte ohne Zustimmung
3. Abschnitt (3.–8. Geburtstag) Arbeitgeber kann aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen
Anmeldefrist (0–3 Jahre) 7 Wochen vorher, schriftlich
Anmeldefrist (3.–8. Geburtstag) 13 Wochen vorher, schriftlich
Kündigungsschutz ab Anmeldung (max. 8 Wochen vor Beginn) bis Ende (§ 18 BEEG)
Gehalt keines — Elterngeld separat beantragen
Teilzeit in Elternzeit bis 32 Std./Woche
Teilzeitanspruch 15–32 Std., nach 6 Monaten, Betrieb > 15 Beschäftigte
Urlaub Arbeitgeber kann um 1/12 pro vollem Elternzeit-Monat kürzen (§ 17 BEEG)

Zwei Stolpersteine verdienen einen eigenen Satz: Erstens, der Urlaub — viele vergessen, dass der Arbeitgeber den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen darf. Zweitens, der dritte Abschnitt: Wer ihn zwischen dem 3. und 8.

Geburtstag plant (beliebt: ein Jahr vor der Einschulung), braucht die 13-Wochen-Frist und sollte die Zustimmung des Arbeitgebers früh schriftlich klären. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Elterngeld-Rechner: Höhe & Dauer berechnen heranziehen.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026: Die Elternzeit-Regeln sind stabil — 3 Jahre, 3 Abschnitte, Fristen und Kündigungsschutz gelten unverändert. Auch das Elterngeld bleibt bei 65 % Ersatzrate (300–1.800 €), 12 + 2 Monaten und der 175.000-€-Einkommensgrenze.

2027: Das Bundesfamilienministerium plant eine Reform: Statt 12 + 2 Monaten soll ein 3-3-6-Modell kommen — 3 Monate für einen Elternteil, 3 für den anderen, 6 frei aufteilbar; dazu höhere Sätze (Minimum 330 € statt 300 €, Maximum 1.900 € statt 1.800 €). Geplant ist die Anwendung für Geburten ab 01.10.2027.

Aber: Mit Stand Oktober 2026 ist das ein Referentenentwurf, kein beschlossenes Gesetz. Plane deine Elternzeit mit den 2026er Regeln — wer 2027 Nachwuchs plant, behält die Reform im Auge.

Fazit für dich: 2026 planst du mit dem bewährten System. Die 2027er Reform ist real in Arbeit, aber noch nicht Gesetz — verlass dich bei laufenden Planungen nicht darauf.

Beispielrechnung: zwei Familien, zwei Pläne

Plan A — „Klassik" (Familie Kaya): Mutter Aylin nimmt nach dem Mutterschutz 12 Monate Basiselterngeld (Lebensmonate 3–14), Vater Emre übernimmt die Lebensmonate 13–14 als Partnermonate — gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld. Elternzeit: Aylin 2 Jahre am Stück, Emre 1 Jahr (Monate 13–24).

Plane das Beispiel im elternzeit-rechner nach: Anmeldung bei Aylins Arbeitgeber 7 Wochen vor Monat 3, bei Emres Arbeitgeber 7 Wochen vor Monat 13. Kündigungsschutz läuft für beide ab Anmeldung.

Plan B — „Teilzeit-Team" (Familie Roth): Beide arbeiten ab Lebensmonat 7 mit je 28 Stunden pro Woche und nehmen ElterngeldPlus. Mutter 10 Plus-Monate, Vater 10 Plus-Monate, dazu je 4 Monate Partnerschaftsbonus (beide arbeiten 4 Monate parallel 24–32 Stunden) — insgesamt 28 Plus-Monate für das Paar.

Elternzeit: beide 2 Jahre, mit Teilzeit bis 32 Stunden. Der Clou: Das Familieneinkommen bleibt durch die Teilzeitlöhne hoch, die Plus-Monate strecken die Förderung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Mutterschutz-Rechner: Fristen.

Erkenntnis: Plan A maximiert die gemeinsame Zeit daheim, Plan B maximiert Einkommen plus Förderdauer. Der Unterschied entsteht nicht in der Elternzeit (beide haben 3 Jahre Anspruch), sondern in der Elterngeld-Variante — genau deshalb plant unser Rechner Zeit und Geld gemeinsam.

Typische Fehler

  1. Elternzeit und Elterngeld verwechselt: Elternzeit ist unbezahlte Freistellung mit Kündigungsschutz — Geld gibt es nur, wenn du Elterngeld separat bei der Elterngeldstelle beantragst.

Wer nur die Elternzeit anmeldet, bekommt keinen Cent. 2.

Frist versäumt: 7 Wochen (0–3 Jahre) bzw. 13 Wochen (3.–8. Geburtstag) sind Ausschlussfristen — zu spät angemeldet heißt: Der gewünschte Starttermin ist weg.

Schriftlich, mit Datum, Bestätigung einfordern. 3.

Dritten Abschnitt auf gut Glück geplant: Zwischen 3. und 8. Geburtstag kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Wer das Jahr vor der Einschulung fest einplant, sollte die Zustimmung früh schriftlich haben. 4.

Beide gleichzeitig ohne Monats-Plan: 14 Monate Basiselterngeld sind schnell verbraucht, wenn beide parallel die ersten Monate nehmen. Lege vorher fest, wer welche Lebensmonate mit welcher Variante abdeckt.

  1. Mehr als 32 Stunden gearbeitet: In der Elternzeit sind maximal 32 Stunden pro Woche erlaubt — wer mehr arbeitet, verliert für diese Zeit den Elternzeit-Anspruch.

Der Teilzeitanspruch (15–32 Stunden) ist der sichere Rahmen. 6.

Urlaub vergessen: Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub um 1/12 pro vollem Elternzeit-Monat kürzen. Wer seinen Resturlaub nicht vorher nimmt oder überträgt, verschenkt Tage.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Alleinerziehende: Sie erhalten allein bis zu 14 Monate Basiselterngeld (die Partnermonate entfallen nicht ersatzlos) und haben ebenfalls 3 Jahre Elternzeit-Anspruch.
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Die Elternzeit schützt vor Kündigung — aber sie verlängert keinen befristeten Vertrag. Läuft der Vertrag aus, endet auch das Arbeitsverhältnis trotz Elternzeit.
  • Selbstständige: Einen Elternzeit-Anspruch gibt es nur als Arbeitnehmer. Selbstständige können Elterngeld beziehen, aber keine Elternzeit „nehmen" — die Planung läuft hier über Auftrags- und Vertretungsregelungen.
  • Adoption und Pflegekinder: Der Anspruch gilt auch für angenommene Kinder und Kinder in Vollzeitpflege — die 3 Jahre laufen ab Aufnahme des Kindes.
  • Großeltern und Verwandte: In Ausnahmefällen (etwa wenn ein Elternteil minderjährig ist oder schwer erkrankt) können auch Großeltern, Geschwister oder Tanten/Onkel Elternzeit nehmen.
  • Mehrlinge: Der Anspruch besteht pro Kind — praktisch laufen die 3 Jahre parallel, beim Elterngeld gibt es den Mehrlingszuschlag (300 € je weiterem Kind).
  • Zwei Arbeitgeber / Minijob: Auch im Minijob und bei mehreren Arbeitgebern besteht der Anspruch — bei jedem Arbeitgeber separat anmelden.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Du hast euren Monats-Plan — was jetzt? Erstens: Melde die Elternzeit schriftlich und fristgerecht beim Arbeitgeber an (7 bzw. 13 Wochen vorher) und lass sie dir bestätigen.

Zweitens: Beantrage das Elterngeld separat bei der Elterngeldstelle — am besten vor der Geburt vorbereiten, nach der Geburt mit Geburtsurkunde einreichen. Drittens: Kläre Resturlaub vorab — nimm ihn vor der Elternzeit oder vereinbare die Übertragung schriftlich.

Viertens: Sprich Teilzeit-Wünsche früh an — der Teilzeitanspruch (15–32 Stunden) braucht ebenfalls Vorlauf und Schriftform. Fünftens: Plant den Wiedereinstieg mit: Wer übernimmt die Betreuung nach der Elternzeit (Kita-Anmeldung oft ein Jahr vorher)?

Der elternzeit-rechner zeigt dir den Zeitplan; die Anträge musst du stellen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei befristeten Verträgen, drittem Abschnitt oder Streit mit dem Arbeitgeber hol dir Rat.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Zeitbudget:** je Elternteil max. 36 Monate Elternzeit pro Kind, nutzbar bis zum 8. Geburtstag (§ 15 BEEG); beide Eltern gleichzeitig möglich; Mutter ab Ende Mutterschutz (8 Wochen nach Geburt), Vater ab Geburt. - **Abschnitte:** max. 3 Zeitabschnitte ohne Arbeitgeber-Zustimmung; 3. Abschnitt zwischen 3. und 8. Geburtstag: Ablehnung aus dringenden betrieblichen Gründen möglich. - **Fristen (§ 16 BEEG):** Anmeldung schriftlich, 7 Wochen vor Beginn (Abschnitte in den ersten 3 Lebensjahren), 13 Wochen vor Beginn (Abschnitte 3.–8. Geburtstag); Arbeitgeber muss bestätigen. - **Kündigungsschutz (§ 18 BEEG):** ab Zugang der Anmeldung (höchstens 8 Wochen vor Beginn) bis Ende der Elternzeit. - **Teilzeit (§ 15 Abs. 4–7 BEEG):** bis 32 Std./Woche während Elternzeit zulässig; Teilzeitanspruch 15–32 Std. nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit bei > 15 Beschäftigten (Ablehnung nur aus dringenden betrieblichen Gründen). - **Urlaub (§ 17 BEEG):** Kürzung um 1/12 je vollem Kalendermonat Elternzeit möglich. - **Elterngeld-Kopplung:** Basis: Paar gemeinsam max. 14 Monate (jeder mind. 2, max. 12); Alleinerziehende 14. Plus: 1 Basis-Monat = 2 Plus-Monate (Paar max. 28). Partnerschaftsbonus: je 4 Plus-Monate bei 24–32 Std. Teilzeit beider über 4 Monate (§ 4b BEEG). 65 % Ersatzrate, 300–1.800 € (Basis), 175.000-€-Einkommensgrenze. - **2027-Entwurf (nicht abbilden, nur Hinweis):** 3-3-6-Modell, Geburten ab 01.10.2027, Min 330 € / Max 1.900 € — Stand Okt 2026 Referentenentwurf.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Bis zu 3 Jahre pro Kind und pro Elternteil — bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Beide Eltern können die Zeit auch gleichzeitig nehmen.

2 Was ist der Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld?

Elternzeit ist unbezahlte Freistellung vom Job mit Kündigungsschutz (Zeit). Elterngeld ist die Geldleistung des Staates (65 % des Nettoeinkommens, 300–1.800 €). Beides musst du getrennt beantragen.

3 Kann ich die Elternzeit aufteilen?

Ja, in bis zu 3 Zeitabschnitte — zum Beispiel 2 Jahre am Anfang und 1 Jahr vor der Einschulung. Mehr Abschnitte nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

4 Wann muss ich die Elternzeit anmelden?

Schriftlich beim Arbeitgeber — 7 Wochen vorher für Zeit innerhalb der ersten 3 Lebensjahre, 13 Wochen vorher für Abschnitte zwischen dem 3. und 8. Geburtstag.

5 Kann mein Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen?

Nein — es ist ein Rechtsanspruch. Einzige Ausnahme: der dritte Zeitabschnitt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag, den er aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen kann.

6 Darf ich in der Elternzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche. Nach 6 Monaten im Betrieb (mehr als 15 Beschäftigte) hast du sogar einen Anspruch auf Teilzeit von 15–32 Stunden.

7 Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch?

Der Arbeitgeber darf deinen Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat in Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Kläre Resturlaub vorher schriftlich.

8 Können beide Eltern gleichzeitig in Elternzeit gehen?

Ja, das ist ausdrücklich möglich — auch für die vollen 3 Jahre. Plant nur die Elterngeld-Monate gemeinsam, damit ihr die 14 Basis-Monate optimal nutzt.

9 Gilt die Elternzeit auch für Väter, Adoptiveltern und Pflegeeltern?

Ja — jeder Elternteil hat den Anspruch, auch bei Adoption und Vollzeitpflege (dann ab Aufnahme des Kindes). In Ausnahmefällen sogar Großeltern oder andere Verwandte.

10 Was ändert sich 2027 bei Elternzeit und Elterngeld?

Geplant ist ein 3-3-6-Modell beim Elterngeld (je 3 Monate pro Elternteil, 6 frei aufteilbar) für Geburten ab 01.10.2027, dazu höhere Sätze. Diese Seite bildet die 2026er Regeln ab — mit Stand Oktober 2026 ist die Reform ein Entwurf, kein Gesetz.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Gesetze im Internet: BEEG §§ 15 (Elternzeit), 16 (Anmeldung), 17 (Urlaub), 18 (Kündigungsschutz), 4 (ElterngeldPlus), 4b (Partnerschaftsbonus).
  • • familienportal.de (BMFSFJ): Elternzeit — Anspruch, Dauer, Anmeldung.
  • • FIM-Portal (fimportal.de): Leistungstext Elternzeit (Az. 99041018018000) — 3 Jahre, 3 Abschnitte, 7/13-Wochen-Fristen.
  • • Bird & Bird / osna.fm (2026): Referentenentwurf Elterngeld-Reform — 3-3-6-Modell, Geburten ab 01.10.2027 (Stand: Entwurf, kein Gesetz).