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Familie & Soziales • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Kinderfreibetrag-Rechner: 9.756 € Steuer-Check

Du bekommst jeden Monat 259 € Kindergeld — aber in deiner Steuererklärung könnte der Kinderfreibetrag noch mehr wert sein? Mit dem kinderfreibetrag-rechner verstehst du die Günstigerprüfung des Finanzamts: Es vergleicht automatisch, ob die Steuerersparnis aus 9.756 € Freibetrag pro Kind (2026) höher ausfällt als dein bereits erhaltenes Kindergeld. Du erfährst, wo ungefähr dein Kipppunkt liegt und was in der Anlage Kind wirklich zählt.

Interaktiver Kinderfreibetrag-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Label 1: Veranlagungsart (zusammen / einzeln)

Label 2: Anzahl der Kinder

ca., €/Jahr

Label 3: Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen (ca., €/Jahr)

Berechnungsergebnis
Ergebnis-Label 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis-Label 2 642,80 €
Ergebnis-Label 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Keine Steuerbescheid-Garantie. Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 € pro Kind und Jahr — zusammengesetzt aus 6.828 € für das sächliche Existenzminimum und 2.928 € BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung), jeweils bei Zusammenveranlagung. Anders als das Kindergeld wird er nicht ausgezahlt, sondern mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Das Finanzamt prüft in deiner Einkommensteuererklärung automatisch (Günstigerprüfung), ob die Steuerersparnis durch den Freibetrag höher ist als das bereits gezahlte Kindergeld von 3.108 € im Jahr — und rechnet dann die günstigere Variante an. Einen Antrag musst du nicht stellen, die Anlage Kind in der Steuererklärung genügt.

So funktioniert der kinderfreibetrag-rechner

So berechnen wir deine Orientierung:

  1. Freibetrag bestimmen: Bei Zusammenveranlagung setzen wir 9.756 € pro Kind an (6.828 € + 2.928 €); bei Einzelveranlagung die Hälfte, also 4.878 € pro Kind — je Elternteil steht grundsätzlich die Hälfte zu.

  2. Kindergeld-Jahreswert: Dein bereits erhaltenes Kindergeld rechnen wir aufs Jahr hoch: 259 € × 12 = 3.108 € pro Kind.

Das ist die Hürde, die der Freibetrag schlagen muss. 3.

Steuerersparnis schätzen: Wir multiplizieren den Freibetrag mit deinem ungefähren Grenzsteuersatz (der Steuersatz auf deinen letzten verdienten Euro). Beispiel: 9.756 € × 35 % Grenzsteuersatz ≈ 3.415 € Steuerersparnis.

  1. Vergleich: Liegt die geschätzte Steuerersparnis über 3.108 €, gewinnt in der Tendenz der Freibetrag — liegt sie darunter, bleibt das Kindergeld die bessere Leistung.

Das Finanzamt rechnet das exakt nach und zieht dir bereits gezahltes Kindergeld im Bescheid gegen, wenn der Freibetrag gewinnt.

Wichtig: Das ist eine Orientierungsrechnung. Die exakte Günstigerprüfung macht das Finanzamt mit deinem tatsächlichen Einkommensteuertarif — unser Rechner zeigt dir nur, auf welcher Seite des Kipppunkts du wahrscheinlich liegst.

Die zwei Bausteine: 6.828 € + 2.928 €

Der Gesamtfreibetrag von 9.756 € besteht aus zwei Teilen mit unterschiedlichem Zweck:

  • Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum (6.828 € bei Zusammenveranlagung, 3.414 € je Elternteil): Stellt das steuerliche Existenzminimum deines Kindes frei — also das, was ein Kind zum Leben braucht.
  • BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf (2.928 € bei Zusammenveranlagung, 1.464 € je Elternteil): Deckt den zusätzlichen Bedarf für Betreuung und Bildung ab.

Beide werden gemeinsam geprüft und gemeinsam mit dem Kindergeld verglichen. In der Steuererklärung trägst du dein Kind in der Anlage Kind ein — das Finanzamt ordnet die Freibeträge dann automatisch zu. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Kindergeld-Rechner: 259 € pro Kind berechnen heranziehen.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026: Der Gesamtfreibetrag steigt von 9.600 € (2025) auf 9.756 € pro Kind — plus 156 € im Jahr. Aufgeschlüsselt: Der sächliche Existenzminimum-Anteil steigt auf 6.828 € (plus 156 €), der BEA-Anteil bleibt bei 2.928 € unverändert.

Parallel steigt das Kindergeld auf 259 € monatlich (3.108 € jährlich) — die Hürde für den Freibetrag wächst also ebenfalls.

2027: Für den Kinderfreibetrag ist zum Stand Oktober 2026 keine eigenständige Reform beschlossen. Mitgedacht wird er in der Debatte um die Kindergrundsicherung, die aber vorerst zurückgestellt ist, und in der allgemeinen Steuerpolitik (Grundfreibetrag 2026: 12.348 €).

Rechne für deine Planung mit den 2026er Werten und prüfe den Bescheid jährlich neu.

Fazit für dich: Die Erhöhung um 156 € verschiebt den Kipppunkt leicht zu deinen Gunsten — bei gleichem Einkommen gewinnt der Freibetrag 2026 etwas früher als 2025.

Beispielrechnung

Ehepaar Schneider, zusammenveranlagt, ein Kind (5), gemeinsames zu versteuerndes Einkommen 80.000 €.

  1. Kindergeld/Jahr: 259 € × 12 = 3.108 € — bereits erhalten, das ist die Vergleichsgröße.

  2. Freibetrag: 9.756 € mindern das zu versteuernde Einkommen auf 70.244 €.

  3. Grenzsteuersatz (Orientierung): Bei 80.000 € gemeinsam (Splitting: 40.000 € je Partner) liegt der Grenzsteuersatz grob bei etwa 35 % — je Partner gerechnet.

  4. Steuerersparnis (Schätzung): 9.756 € × 0,35 ≈ 3.415 €.

  5. Vergleich: 3.415 € > 3.108 € — der Freibetrag gewinnt die Tendenz um rund 300 €.

Das Finanzamt würde die Freibeträge ansetzen und das bereits gezahlte Kindergeld im Steuerbescheid gegenrechnen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Einkommensteuer-Rechner.

Bei einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 50.000 € sähe es anders aus: Der Grenzsteuersatz läge grob bei 30 %, die Ersparnis bei etwa 2.927 € — unter den 3.108 € Kindergeld. Dann bleibt das Kindergeld die bessere Leistung.

Der Kipppunkt liegt grob bei einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von etwa 65.000–70.000 € — je nach Tarifverlauf. Nutze den kinderfreibetrag-rechner mit beiden Einkommensszenarien, um zu sehen, wie empfindlich dein Ergebnis auf Gehaltsänderungen reagiert.

Typische Fehler

  1. Freibetrag mit Auszahlung verwechselt: Der Kinderfreibetrag wird nie überwiesen — er senkt nur deine Steuer.

Wer „9.756 € vom Finanzamt" erwartet, versteht das System falsch. 2.

Anlage Kind vergessen: Ohne Anlage Kind in der Steuererklärung prüft das Finanzamt gar nichts — dann bleibt es beim Kindergeld, auch wenn der Freibetrag besser wäre. 3.

Beide Leistungen gleichzeitig erwartet: Kindergeld und Kinderfreibetrag schließen sich aus. Gewinnt der Freibetrag, wird das Kindergeld im Bescheid gegengerechnet — du bekommst nicht beides obendrauf.

  1. Nur ein Baustein gerechnet: Manche rechnen nur mit 6.828 € und vergessen den BEA-Anteil von 2.928 € — der Vergleich muss immer mit den vollen 9.756 € erfolgen.

  2. Einzelveranlagung falsch angesetzt: Getrennt veranlagte Eltern bekommen nur je die Hälfte (4.878 €) — wer mit 9.756 € rechnet, überschätzt seine Ersparnis.

  3. Kipppunkt als Garantie missverstanden: Unsere Schwelle ist eine Orientierung.

Nur der Steuerbescheid entscheidet — Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und andere Faktoren verschieben das Ergebnis.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Alleinerziehende und getrennt lebende Eltern: Grundsätzlich steht jedem Elternteil die Hälfte der Freibeträge zu. Unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder nur geringfügig Unterhalt zahlt) kann der volle Freibetrag auf einen Elternteil übertragen werden — das wird in der Anlage Kind beantragt und vom Finanzamt geprüft.
  • Mehrere Kinder: Die Freibeträge gelten pro Kind — bei zwei Kindern sind es 19.512 €, bei drei Kindern 29.268 € (jeweils Zusammenveranlagung). Der Vergleich mit dem Kindergeld erfolgt ebenfalls pro Kind.
  • Kinder in Ausbildung über 18: Solange Kindergeldanspruch besteht (bis 25 bei Ausbildung), bestehen auch die Freibeträge — beide hängen an denselben Anspruchsvoraussetzungen.
  • Ausländische Einkünfte / Grenzgänger: Wer nur beschränkt steuerpflichtig ist oder im Ausland lebt, hat in der Regel keinen Anspruch auf die Freibeträge — die Günstigerprüfung findet dann nicht statt.
  • Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag: Die Freibeträge wirken auch bei Kirchensteuer und Soli — ein oft übersehener Zusatzvorteil, der den Freibetrag zusätzlich aufwertet.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis zeigt, ob der Kinderfreibetrag für dich tendenziell besser ist als das Kindergeld — und wo dein Kipppunkt liegt. So geht es weiter:

  • Steuererklärung: Trage jedes Kind in der Anlage Kind ein. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch — du musst keine Wahl treffen.
  • Bescheid prüfen: Im Einkommensteuerbescheid siehst du, welche Variante angesetzt wurde. Steht dort der Freibetrag, wurde dein Kindergeld gegengerechnet — das ist korrekt so.
  • Planung: Liegst du knapp unter dem Kipppunkt, können Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen das Bild verschieben — sprich im Zweifel mit einer Steuerberatung.
  • Kombi denken: Der Freibetrag ersetzt keine anderen Familienleistungen — Kinderzuschlag, Elterngeld und Kindergeld (als Vergleichsgröße) bleiben daneben bestehen. Wenn du unsicher bist, wiederhole die Schätzung im kinderfreibetrag-rechner mit deinem tatsächlichen Einkommensteuerbescheid als Vergleichsbasis — so siehst du, wie nah die Orientierung an der Realität lag.

Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung — die verbindliche Günstigerprüfung trifft das Finanzamt in deinem Steuerbescheid.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Freibetrag gesamt (Zusammenveranlagung)** = 6.828 € (sächliches Existenzminimum) + 2.928 € (BEA) = 9.756 € pro Kind (§ 32 Abs. 6 EStG; Werte 2026: BMF/Familienportal). - **Freibetrag gesamt (Einzelveranlagung)** = 3.414 € + 1.464 € = 4.878 € pro Kind. - **Kindergeld/Jahr (Vergleichsgröße)** = 259 € × 12 = 3.108 € pro Kind. - **Steuerersparnis (Schätzung)** = Freibetrag × Grenzsteuersatz (Anwender-Eingabe oder Tarif-Näherung; als Orientierung kennzeichnen). - **Entscheidungsregel (Tendenz):** Steuerersparnis > 3.108 € → Freibetrag tendenziell günstiger; sonst Kindergeld. - **Exakte Prüfung:** Einkommensteuer mit/ohne Freibeträge nach ESt-Tarif berechnen, Differenz mit Kindergeld vergleichen, Kindergeld ggf. gegenrechnen (§ 31 EStG Günstigerprüfung) — nur als Hinweis, nicht im Rechner nachbauen. - **Mehrere Kinder:** alle Werte pro Kind multiplizieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

Insgesamt 9.756 € pro Kind und Jahr bei Zusammenveranlagung — 6.828 € für das sächliche Existenzminimum plus 2.928 € BEA-Freibetrag. Bei Einzelveranlagung je die Hälfte, also 4.878 €.

2 Was ist die Günstigerprüfung?

Das Finanzamt berechnet deine Einkommensteuer einmal mit und einmal ohne Kinderfreibeträge. Ist die Steuerersparnis durch die Freibeträge höher als das bereits gezahlte Kindergeld, werden die Freibeträge angesetzt — das Kindergeld wird dann im Bescheid gegengerechnet. Alles automatisch, ohne Antrag.

3 Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Als grobe Orientierung: ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von etwa 65.000–70.000 € (zusammenveranlagte Paare) beginnt der Freibetrag das Kindergeld von 3.108 € im Jahr zu schlagen. Der exakte Kipppunkt hängt vom Steuertarif und deinen Abzügen ab — entscheidend ist der Steuerbescheid.

4 Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?

Nein. Du musst nur in deiner Einkommensteuererklärung die Anlage Kind für jedes Kind ausfüllen. Die Günstigerprüfung läuft dann automatisch.

5 Kann ich Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig bekommen?

Nein. Es gilt entweder das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag — je nachdem, was für dich günstiger ist. Das Finanzamt rechnet die bessere Variante an.

6 Was ist der BEA-Freibetrag?

Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf deines Kindes — 2026: 2.928 € bei Zusammenveranlagung (1.464 € je Elternteil). Er ergänzt den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum (6.828 €).

7 Was passiert bei getrennt lebenden Eltern?

Jeder Elternteil bekommt grundsätzlich die Hälfte der Freibeträge. Kommt der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht (ausreichend) nach, kann unter bestimmten Voraussetzungen der volle Freibetrag übertragen werden — zu beantragen in der Anlage Kind.

8 Gelten die Freibeträge auch für volljährige Kinder in Ausbildung?

Ja — solange die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllt sind (zum Beispiel Ausbildung bis 25), gelten auch die Kinderfreibeträge.

9 Wirken die Freibeträge auch auf Kirchensteuer und Soli?

Ja. Die Kinderfreibeträge mindern auch die Bemessungsgrundlage für Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag — ein zusätzlicher Vorteil gegenüber dem Kindergeld.

10 Was ändert sich 2027 beim Kinderfreibetrag?

Zum Stand Oktober 2026 ist keine eigenständige Reform beschlossen. Die Erhöhung auf 9.756 € gilt für 2026; für die Folgejahre orientiere dich an den jeweils aktuellen Steuerbescheiden und amtlichen Bekanntmachungen.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Familienportal des Bundes (BMFSFJ): „Was sind Freibeträge für Kinder?" — Höhe 6.828 € / 2.928 €, Günstigerprüfung, Anlage Kind
  • • Einkommensteuergesetz § 31 (Familienleistungsausgleich), § 32 Abs. 6 (Kinderfreibetrag) — Gesetze im Internet
  • • Bundesministerium der Finanzen — Gesetz zur Steuerfortentwicklung: Anhebung 2026 auf 9.756 € gesamt
  • • Bundesagentur für Arbeit — Kindergeld 259 €/Monat 2026 (Vergleichsgröße)