So funktioniert der kinderfreibetrag-rechner
So berechnen wir deine Orientierung:
Freibetrag bestimmen: Bei Zusammenveranlagung setzen wir 9.756 € pro Kind an (6.828 € + 2.928 €); bei Einzelveranlagung die Hälfte, also 4.878 € pro Kind — je Elternteil steht grundsätzlich die Hälfte zu.
Kindergeld-Jahreswert: Dein bereits erhaltenes Kindergeld rechnen wir aufs Jahr hoch: 259 € × 12 = 3.108 € pro Kind.
Das ist die Hürde, die der Freibetrag schlagen muss. 3.
Steuerersparnis schätzen: Wir multiplizieren den Freibetrag mit deinem ungefähren Grenzsteuersatz (der Steuersatz auf deinen letzten verdienten Euro). Beispiel: 9.756 € × 35 % Grenzsteuersatz ≈ 3.415 € Steuerersparnis.
- Vergleich: Liegt die geschätzte Steuerersparnis über 3.108 €, gewinnt in der Tendenz der Freibetrag — liegt sie darunter, bleibt das Kindergeld die bessere Leistung.
Das Finanzamt rechnet das exakt nach und zieht dir bereits gezahltes Kindergeld im Bescheid gegen, wenn der Freibetrag gewinnt.
Wichtig: Das ist eine Orientierungsrechnung. Die exakte Günstigerprüfung macht das Finanzamt mit deinem tatsächlichen Einkommensteuertarif — unser Rechner zeigt dir nur, auf welcher Seite des Kipppunkts du wahrscheinlich liegst.
Die zwei Bausteine: 6.828 € + 2.928 €
Der Gesamtfreibetrag von 9.756 € besteht aus zwei Teilen mit unterschiedlichem Zweck:
- Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum (6.828 € bei Zusammenveranlagung, 3.414 € je Elternteil): Stellt das steuerliche Existenzminimum deines Kindes frei — also das, was ein Kind zum Leben braucht.
- BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf (2.928 € bei Zusammenveranlagung, 1.464 € je Elternteil): Deckt den zusätzlichen Bedarf für Betreuung und Bildung ab.
Beide werden gemeinsam geprüft und gemeinsam mit dem Kindergeld verglichen. In der Steuererklärung trägst du dein Kind in der Anlage Kind ein — das Finanzamt ordnet die Freibeträge dann automatisch zu. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Kindergeld-Rechner: 259 € pro Kind berechnen heranziehen.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026: Der Gesamtfreibetrag steigt von 9.600 € (2025) auf 9.756 € pro Kind — plus 156 € im Jahr. Aufgeschlüsselt: Der sächliche Existenzminimum-Anteil steigt auf 6.828 € (plus 156 €), der BEA-Anteil bleibt bei 2.928 € unverändert.
Parallel steigt das Kindergeld auf 259 € monatlich (3.108 € jährlich) — die Hürde für den Freibetrag wächst also ebenfalls.
2027: Für den Kinderfreibetrag ist zum Stand Oktober 2026 keine eigenständige Reform beschlossen. Mitgedacht wird er in der Debatte um die Kindergrundsicherung, die aber vorerst zurückgestellt ist, und in der allgemeinen Steuerpolitik (Grundfreibetrag 2026: 12.348 €).
Rechne für deine Planung mit den 2026er Werten und prüfe den Bescheid jährlich neu.
Fazit für dich: Die Erhöhung um 156 € verschiebt den Kipppunkt leicht zu deinen Gunsten — bei gleichem Einkommen gewinnt der Freibetrag 2026 etwas früher als 2025.
Beispielrechnung
Ehepaar Schneider, zusammenveranlagt, ein Kind (5), gemeinsames zu versteuerndes Einkommen 80.000 €.
Kindergeld/Jahr: 259 € × 12 = 3.108 € — bereits erhalten, das ist die Vergleichsgröße.
Freibetrag: 9.756 € mindern das zu versteuernde Einkommen auf 70.244 €.
Grenzsteuersatz (Orientierung): Bei 80.000 € gemeinsam (Splitting: 40.000 € je Partner) liegt der Grenzsteuersatz grob bei etwa 35 % — je Partner gerechnet.
Steuerersparnis (Schätzung): 9.756 € × 0,35 ≈ 3.415 €.
Vergleich: 3.415 € > 3.108 € — der Freibetrag gewinnt die Tendenz um rund 300 €.
Das Finanzamt würde die Freibeträge ansetzen und das bereits gezahlte Kindergeld im Steuerbescheid gegenrechnen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Einkommensteuer-Rechner.
Bei einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 50.000 € sähe es anders aus: Der Grenzsteuersatz läge grob bei 30 %, die Ersparnis bei etwa 2.927 € — unter den 3.108 € Kindergeld. Dann bleibt das Kindergeld die bessere Leistung.
Der Kipppunkt liegt grob bei einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von etwa 65.000–70.000 € — je nach Tarifverlauf. Nutze den kinderfreibetrag-rechner mit beiden Einkommensszenarien, um zu sehen, wie empfindlich dein Ergebnis auf Gehaltsänderungen reagiert.
Typische Fehler
- Freibetrag mit Auszahlung verwechselt: Der Kinderfreibetrag wird nie überwiesen — er senkt nur deine Steuer.
Wer „9.756 € vom Finanzamt" erwartet, versteht das System falsch. 2.
Anlage Kind vergessen: Ohne Anlage Kind in der Steuererklärung prüft das Finanzamt gar nichts — dann bleibt es beim Kindergeld, auch wenn der Freibetrag besser wäre. 3.
Beide Leistungen gleichzeitig erwartet: Kindergeld und Kinderfreibetrag schließen sich aus. Gewinnt der Freibetrag, wird das Kindergeld im Bescheid gegengerechnet — du bekommst nicht beides obendrauf.
Nur ein Baustein gerechnet: Manche rechnen nur mit 6.828 € und vergessen den BEA-Anteil von 2.928 € — der Vergleich muss immer mit den vollen 9.756 € erfolgen.
Einzelveranlagung falsch angesetzt: Getrennt veranlagte Eltern bekommen nur je die Hälfte (4.878 €) — wer mit 9.756 € rechnet, überschätzt seine Ersparnis.
Kipppunkt als Garantie missverstanden: Unsere Schwelle ist eine Orientierung.
Nur der Steuerbescheid entscheidet — Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und andere Faktoren verschieben das Ergebnis.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Alleinerziehende und getrennt lebende Eltern: Grundsätzlich steht jedem Elternteil die Hälfte der Freibeträge zu. Unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder nur geringfügig Unterhalt zahlt) kann der volle Freibetrag auf einen Elternteil übertragen werden — das wird in der Anlage Kind beantragt und vom Finanzamt geprüft.
- Mehrere Kinder: Die Freibeträge gelten pro Kind — bei zwei Kindern sind es 19.512 €, bei drei Kindern 29.268 € (jeweils Zusammenveranlagung). Der Vergleich mit dem Kindergeld erfolgt ebenfalls pro Kind.
- Kinder in Ausbildung über 18: Solange Kindergeldanspruch besteht (bis 25 bei Ausbildung), bestehen auch die Freibeträge — beide hängen an denselben Anspruchsvoraussetzungen.
- Ausländische Einkünfte / Grenzgänger: Wer nur beschränkt steuerpflichtig ist oder im Ausland lebt, hat in der Regel keinen Anspruch auf die Freibeträge — die Günstigerprüfung findet dann nicht statt.
- Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag: Die Freibeträge wirken auch bei Kirchensteuer und Soli — ein oft übersehener Zusatzvorteil, der den Freibetrag zusätzlich aufwertet.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis zeigt, ob der Kinderfreibetrag für dich tendenziell besser ist als das Kindergeld — und wo dein Kipppunkt liegt. So geht es weiter:
- Steuererklärung: Trage jedes Kind in der Anlage Kind ein. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch — du musst keine Wahl treffen.
- Bescheid prüfen: Im Einkommensteuerbescheid siehst du, welche Variante angesetzt wurde. Steht dort der Freibetrag, wurde dein Kindergeld gegengerechnet — das ist korrekt so.
- Planung: Liegst du knapp unter dem Kipppunkt, können Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen das Bild verschieben — sprich im Zweifel mit einer Steuerberatung.
- Kombi denken: Der Freibetrag ersetzt keine anderen Familienleistungen — Kinderzuschlag, Elterngeld und Kindergeld (als Vergleichsgröße) bleiben daneben bestehen. Wenn du unsicher bist, wiederhole die Schätzung im kinderfreibetrag-rechner mit deinem tatsächlichen Einkommensteuerbescheid als Vergleichsbasis — so siehst du, wie nah die Orientierung an der Realität lag.
Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung — die verbindliche Günstigerprüfung trifft das Finanzamt in deinem Steuerbescheid.