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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Besoldungsrechner-sachsen: Besoldung 2026 im Freistaat

Stand: Oktober 2026 Du arbeitest als Beamtin oder Beamter in Sachsen und fragst dich, was die Besoldungsrunde 2026 konkret für dein Konto bedeutet? Der besoldungsrechner-sachsen rechnet mit den aktuellen Tabellenwerten des Freistaats: Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe, Familienzuschlag, Zulagen — und auf Wunsch alle Abzüge bis zum verfügbaren Netto. Wichtig zu wissen: Sachsen geht 2026 einen Sonderweg mit 2,82 Prozent Erhöhung und verzichtet auf den tariflichen Mindestbetrag, und die Auszahlung erfolgt voraussichtlich erst mit dem August-Gehalt, rückwirkend ab April. Der Rechner berücksichtigt genau diesen Stand, damit du nicht mit veralteten Zahlen planst. Hinweis: Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Beratung durch deine Bezügestelle oder einen Steuerberater.

Interaktiver Besoldungsrechner-sachsen | Besoldung 2026 berechnen

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Besoldungsgruppe (Dropdown A 5–A 16, B 1–B 11, C 1–C 4, W 1–W 3, R 1–R 8), Erfahrungsst...

Berechnungsergebnis
Ergebnislabels
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Steuer- / Abgabenanteil 642,80 €
Netto-Auszahlungsanteil 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Berechnung; Tabellenwerte 2026 als Prognose (Gesetzgebungsverfahren). Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

In Sachsen steigen die Bezüge zum 1. April 2026 um 2,82 Prozent — ohne den tariflichen Mindestbetrag von 100 Euro, der aus Gründen des Abstandsgebots in die prozentuale Erhöhung überführt wurde. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich mit dem August-Gehalt, rückwirkend ab April. Ein Beamter in A 9, Stufe 3 kommt damit auf 4.184,58 Euro Grundgehalt monatlich (Prognose-Tabelle). Bereits beschlossen ist die Fortschreibung: plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.

So berechnet der besoldungsrechner-sachsen deine Bezüge

Der Rechner bildet das Sächsische Besoldungsgesetz Schritt für Schritt ab. Zuerst bestimmst du deine Besoldungsgruppe — von A 5 bis A 16 für den allgemeinen Dienst, dazu B für Spitzenämter, W für Hochschullehrer sowie R für Richter und Staatsanwälte — und deine Erfahrungsstufe.

In Sachsen durchläufst du die Stufen im festen Rhythmus deiner Laufbahn; jede Stufe bedeutet mehr Grundgehalt bei gleichem Amt.

Danach addiert der Rechner den Familienzuschlag. Für Verheiratete sowie für das erste und zweite Kind liegt er 2026 bei jeweils 279,58 Euro monatlich, ab dem dritten Kind bei 795,41 Euro je Kind.

Gerade bei kinderreichen Familien macht dieser Posten mehrere hundert Euro aus — wer ihn vergisst, unterschätzt sein Brutto deutlich.

Im dritten Schritt kommen Zulagen hinzu, etwa Amtszulagen nach den Vorbemerkungen zur Besoldungsordnung A oder Stellenzulagen für Polizei, Justiz und Feuerwehr. Sie wurden 2026 ebenfalls angehoben.

Aus Grundgehalt, Familienzuschlag und Zulagen ergibt sich die Bruttobesoldung. Erst dann folgen die Abzüge: Lohnsteuer nach deiner ELStAM-Steuerklasse, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie dein selbst zu tragender Beitrag zur privaten Krankenversicherung.

Als Beamter zahlst du keine Arbeitnehmeranteile zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung — dafür finanzierst du deine Krankenversicherung über Beihilfe und PKV eigenständig.

Was ändert sich 2026 (und danach) in Sachsen?

Sachsens Anpassungsgesetz regelt gleich drei Jahre auf einmal — das ist bundesweit eher die Ausnahme. Zum 1. April 2026 steigen die Bezüge um 2,82 Prozent.

Die krumme Zahl hat einen Grund: Der Tarifabschluss sah 2,8 Prozent plus mindestens 100 Euro vor. Sachsen hat den Mindestbetrag nicht übernommen, sondern wegen des Abstandsgebots in eine reine Prozenterhöhung von 2,82 Prozent überführt — so bleibt die Differenzierung zwischen den Besoldungsgruppen erhalten und das Laufbahnprinzip gewahrt. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Brutto-Netto-Rechner heranziehen.

Zum 1. März 2027 folgt die zweite Stufe mit plus 2,0 Prozent, zum 1. Januar 2028 die dritte mit plus 1,0 Prozent. Ergänzend werden die Anwärterbezüge in mehreren Schritten über Festbeträge erhöht.

Praktisch wichtig: Das parlamentarische Verfahren zog sich hin, deshalb erfolgt die Auszahlung der 2026er-Erhöhung voraussichtlich erst mit dem August-Gehalt — rückwirkend ab April, sodass dir kein Euro verloren geht. Auf deiner Abrechnung findest du die Nachzahlung für April bis Juli als Einmalbetrag.

Ein ehrlicher Hinweis zur Datenlage: Die im Netz kursierende Besoldungstabelle 2026 ist ausdrücklich als Prognose gekennzeichnet, weil das Gesetzgebungsverfahren bei Redaktionsschluss noch lief. Die Werte sind die beste verfügbare Grundlage und entsprechen dem Gesetzentwurf — der Rechner kennzeichnet sie transparent als vorläufig.

Beispielrechnung: A 9, Stufe 3

Nehmen wir einen Polizeikommissar in A 9, Erfahrungsstufe 3, verheiratet, ein Kind, Steuerklasse III, Vollzeit. Schritt für Schritt mit den Prognose-Werten (gültig 1. April 2026 bis 28. Februar 2027):

  1. Grundgehalt A 9, Stufe 3 = 4.184,58 Euro.
  2. Familienzuschlag: verheiratet plus ein Kind = 279,58 Euro + 279,58 Euro = 559,16 Euro.
  3. Zulagen: keine in diesem Beispiel.
  4. Bruttobesoldung = 4.184,58 + 559,16 = 4.743,74 Euro.

Von diesem Brutto zieht der Rechner die Lohnsteuer nach Steuerklasse III ab — bei Alleinverdiener-Ehen der günstigste Abzug — dazu gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Deinen PKV-Beitrag trägst du selbst ein, weil nur du deinen Tarif kennst; der Rechner subtrahiert ihn vom Netto nach Steuern und zeigt dir den Betrag, der dir nach allen Abzügen tatsächlich zur Verfügung steht.

Gerade die Kombination aus Steuerklasse III und Familienzuschlag zeigt, wie stark sich Familienstand und Kinder auf das Ergebnis auswirken. Alle Tabellenwerte in diesem Beispiel stammen aus der Prognose-Tabelle 2026; der besoldungsrechner-sachsen nutzt dieselbe Datengrundlage. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Lohnsteuer-Rechner.

Typische Fehler

  1. Mit 2,8 Prozent statt 2,82 Prozent gerechnet: Der Unterschied wirkt klein, summiert sich über höhere Gruppen und drei Anpassungsstufen aber spürbar — nutze immer die sächsischen 2,82 Prozent.

  2. Mindestbetrag erwartet: Wer den Tarifabschluss kennt, rechnet mit mindestens 100 Euro.

In Sachsen gibt es diesen Sockel nicht — die Erhöhung ist rein prozentual. 3.

Alte Tabelle aus 2025 verwendet: Zwischen Februar 2025 (+5,5 Prozent) und April 2026 liegen zwei verschiedene Anpassungen; veraltete Werte verzerren jeden Vergleich. 4.

Nachzahlung übersehen: Die August-Abrechnung enthält die Nachzahlung für April bis Juli. Wer nur das laufende Monatsbrutto prüft, hält die Erhöhung fälschlich für ausgeblieben.

  1. 2027/2028 nicht eingeplant: Bei langfristigen Entscheidungen wie Immobilienkrediten solltest du die bereits beschlossenen Stufen (2,0 und 1,0 Prozent) mitdenken statt nur das aktuelle Gehalt.

Sonderfälle und Ausnahmen

Teilzeit: Das Grundgehalt wird anteilig gekürzt, der Familienzuschlag wird dagegen ungekürzt gezahlt — ein häufiger Fehler in einfachen Gehaltsrechnern. Anwärter: Sie erhalten Anwärtergrundbeträge statt Grundgehalt, gestaffelt nach Eingangsamt, plus Erhöhungen in Festbeträgen über die drei Stufen; Erfahrungsstufen gelten nicht.

Richter und Staatsanwälte: Sie werden nach Besoldungsordnung R bezahlt (R 1 Stufe 1: 6.251,54 Euro in der Prognose-Tabelle) — der Rechner führt die R-Tabelle separat. Hochschullehrer: W-Besoldung mit eigenen Stufen (W 1 bis W 3), dazu variable Leistungsbezüge, die kein Tabellenrechner abbilden kann.

Beurlaubung und Elternzeit: Bei Beurlaubung ohne Bezüge ruht der Anspruch und der Stufenaufstieg pausiert; in Elternzeit läuft der Stufenaufstieg weiter. Dienstunfall und Zulagen: Erschwerniszulagen (etwa für Dienst zu ungünstigen Zeiten) werden zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt und sind teilweise steuerfrei — prüfe deine individuelle Zulagenlage.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist die Basis für drei konkrete Schritte. Erstens: der Abgleich mit der Bezügemitteilung.

Prüfe im August, ob die Nachzahlung für April bis Juli korrekt angekommen ist — rechne dazu die monatliche Erhöhung mal vier und vergleiche mit dem Einmalbetrag auf der Abrechnung. Zweitens: die Haushaltsplanung.

Nutze das Netto nach PKV-Abzug als Planungsgröße für Miete, Kredite und Sparraten, nicht das Brutto. Drittens: die Perspektive.

Weil die Stufen 2027 und 2028 bereits feststehen, kannst du dein Gehalt für die nächsten zwei Jahre verlässlich fortschreiben — ein Vorteil, den kaum ein anderes Bundesland bietet. Wenn das Ergebnis von deiner Erwartung abweicht, prüfe zuerst Erfahrungsstufe, Arbeitszeitanteil und Familienzuschlag: Dort liegt die Ursache fast immer, nicht in der Tabelle.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

Bruttobesoldung = Grundgehalt(Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe) × Arbeitszeitanteil + Familienzuschlag(Familienstand, Kinderzahl) + Zulagen. - Grundgehalt: Besoldungstabelle Sachsen, Gültigkeit 1. April 2026 bis 28. Februar 2027 — ausdrücklich als PROGNOSE gekennzeichnet (parlamentarisches Verfahren zum Anpassungsgesetz 2026/2027/2028). Referenzwerte: A 9 Stufe 3 = 4.184,58 Euro; A 13 Stufe 3 = 5.970,12 Euro; R 1 Stufe 1 = 6.251,54 Euro; B 9 = 17.092,48 Euro. Erhöhung 2026: +2,82 % (kein Mindestbetrag). - Folgestufen: +2,0 % zum 1. März 2027; +1,0 % zum 1. Januar 2028 (Gesetzentwurf, BTB Sachsen / Anpassungsgesetz). - Familienzuschlag 2026: Ehe sowie 1. und 2. Kind je 279,58 Euro; ab 3. Kind 795,41 Euro je Kind (Meldung besoldungsrechner.com, 6.10.2026 — vor Verwendung gegen Primärquelle prüfen). - Zulagen: Amts- und Stellenzulagen nach SächsBesG, Stand April 2026 (z. B. A 9 Fußnote 1: 376,91 Euro; A 13 Fußnoten 2–4: 383,04 Euro — Anlage zum Anpassungsgesetz, recht.sachsen.de). - Abzüge: Lohnsteuer nach § 32a EStG aus ELStAM-Steuerklasse; Solidaritätszuschlag nach § 4 SolZG 1995; Kirchensteuer 9 % (Sachsen); PKV-Beitrag als Nutzereingabe. - Teilzeit: Grundgehalt × Anteil; Familienzuschlag ungekürzt. - Auszahlungshinweis: 2026er-Erhöhung voraussichtlich erst mit August-Gehalt, rückwirkend ab April (Nachzahlung April–Juli).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wann wird die Besoldungserhöhung 2026 in Sachsen ausgezahlt?

Die Erhöhung gilt seit dem 1. April 2026, die Auszahlung erfolgt voraussichtlich mit dem August-Gehalt — rückwirkend. Die Nachzahlung für April bis Juli erscheint als Einmalbetrag auf der August-Abrechnung.

2 Warum heißt die Besoldungstabelle 2026 „Prognose"?

Weil das parlamentarische Verfahren zum Anpassungsgesetz bei Erstellung der Tabelle noch lief. Die Werte entsprechen dem Gesetzentwurf und sind die beste verfügbare Grundlage; sie sind als vorläufig gekennzeichnet, bis das Gesetz endgültig beschlossen ist. Der besoldungsrechner-sachsen weist die Werte daher transparent als Prognose aus.

3 Gibt es in Sachsen den Mindestbetrag von 100 Euro?

Nein. Sachsen hat den tariflichen Mindestbetrag nicht übernommen. Stattdessen wurde die Erhöhung wegen des Abstandsgebots als reine Prozentanpassung von 2,82 Prozent umgesetzt, damit die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen erhalten bleiben.

4 Was kommt 2027 und 2028 auf sächsische Beamte zu?

Das Anpassungsgesetz regelt drei Stufen: plus 2,82 Prozent zum 1. April 2026, plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Die späteren Stufen sind damit bereits heute planbar.

5 Wie hoch ist der Familienzuschlag in Sachsen 2026?

Für Verheiratete sowie das erste und zweite Kind jeweils 279,58 Euro monatlich, ab dem dritten Kind 795,41 Euro je Kind. Die Erhöhung gilt seit dem 1. April 2026.

6 Was verdient ein Lehrer in A 13 in Sachsen 2026?

Laut Prognose-Tabelle liegt A 13, Stufe 3 bei 5.970,12 Euro Grundgehalt monatlich. Mit Familienzuschlag und Erfahrungsstufen steigt der Wert deutlich — rechne deine individuelle Konstellation im Rechner durch.

7 Zählt die Nachzahlung für April bis Juli als einmaliges Einkommen?

Die Nachzahlung wird mit dem laufenden Gehalt ausgezahlt und unterliegt der Lohnsteuer im Zuflussmonat. Sie ist kein steuerfreier Bonus, sondern rückständige Besoldung.

8 Bin ich als sächsischer Beamter sozialversicherungspflichtig?

Nein, nicht wie Angestellte. Du zahlst keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Krankenversichert bist du über Beihilfe plus private Krankenversicherung, deren Beitrag du selbst trägst.

9 Wo finde ich meine offizielle Bezügemitteilung?

Zuständig ist das Landesamt für Steuern und Finanzen. Deine monatliche Mitteilung erhältst du elektronisch oder in Papierform über deine Dienststelle — sie ist die maßgebliche Abrechnung, der Rechner dient der Kontrolle.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Sächsisches Staatsministerium der Finanzen / recht.sachsen.de: Anlage zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 (Zulagenbeträge April 2026) — https://recht.sachsen.de/attachments/37490
  • • oeffentlicher-dienst.info: Beamte und Richter im Landesdienst Sachsen — Besoldungstabelle 2026 (PROGNOSE) — http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/ und https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/sn?id=beamte-sachsen-2026&matrix=1
  • • BTB Sachsen: Information zur Besoldungsanpassung in Sachsen (2,82 % / 2,0 % / 1,0 %, kein Mindestbetrag) — https://www.btb-sachsen.de/images/Info_25-2026_-__Besoldungsanpassung_in_Sachsen.pdf
  • • oeffentlicher-dienst-news.de: Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst 2027 und 2028 — Der Fahrplan (Auszahlungstermine) — https://oeffentlicher-dienst-news.de/gehaltserhoehung-im-oeffentlichen-dienst-2026-2027-2028/
  • • Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG) — Landesrecht Sachsen.