So berechnet der besoldungsrechner-sachsen deine Bezüge
Der Rechner bildet das Sächsische Besoldungsgesetz Schritt für Schritt ab. Zuerst bestimmst du deine Besoldungsgruppe — von A 5 bis A 16 für den allgemeinen Dienst, dazu B für Spitzenämter, W für Hochschullehrer sowie R für Richter und Staatsanwälte — und deine Erfahrungsstufe.
In Sachsen durchläufst du die Stufen im festen Rhythmus deiner Laufbahn; jede Stufe bedeutet mehr Grundgehalt bei gleichem Amt.
Danach addiert der Rechner den Familienzuschlag. Für Verheiratete sowie für das erste und zweite Kind liegt er 2026 bei jeweils 279,58 Euro monatlich, ab dem dritten Kind bei 795,41 Euro je Kind.
Gerade bei kinderreichen Familien macht dieser Posten mehrere hundert Euro aus — wer ihn vergisst, unterschätzt sein Brutto deutlich.
Im dritten Schritt kommen Zulagen hinzu, etwa Amtszulagen nach den Vorbemerkungen zur Besoldungsordnung A oder Stellenzulagen für Polizei, Justiz und Feuerwehr. Sie wurden 2026 ebenfalls angehoben.
Aus Grundgehalt, Familienzuschlag und Zulagen ergibt sich die Bruttobesoldung. Erst dann folgen die Abzüge: Lohnsteuer nach deiner ELStAM-Steuerklasse, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie dein selbst zu tragender Beitrag zur privaten Krankenversicherung.
Als Beamter zahlst du keine Arbeitnehmeranteile zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung — dafür finanzierst du deine Krankenversicherung über Beihilfe und PKV eigenständig.
Was ändert sich 2026 (und danach) in Sachsen?
Sachsens Anpassungsgesetz regelt gleich drei Jahre auf einmal — das ist bundesweit eher die Ausnahme. Zum 1. April 2026 steigen die Bezüge um 2,82 Prozent.
Die krumme Zahl hat einen Grund: Der Tarifabschluss sah 2,8 Prozent plus mindestens 100 Euro vor. Sachsen hat den Mindestbetrag nicht übernommen, sondern wegen des Abstandsgebots in eine reine Prozenterhöhung von 2,82 Prozent überführt — so bleibt die Differenzierung zwischen den Besoldungsgruppen erhalten und das Laufbahnprinzip gewahrt. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Brutto-Netto-Rechner heranziehen.
Zum 1. März 2027 folgt die zweite Stufe mit plus 2,0 Prozent, zum 1. Januar 2028 die dritte mit plus 1,0 Prozent. Ergänzend werden die Anwärterbezüge in mehreren Schritten über Festbeträge erhöht.
Praktisch wichtig: Das parlamentarische Verfahren zog sich hin, deshalb erfolgt die Auszahlung der 2026er-Erhöhung voraussichtlich erst mit dem August-Gehalt — rückwirkend ab April, sodass dir kein Euro verloren geht. Auf deiner Abrechnung findest du die Nachzahlung für April bis Juli als Einmalbetrag.
Ein ehrlicher Hinweis zur Datenlage: Die im Netz kursierende Besoldungstabelle 2026 ist ausdrücklich als Prognose gekennzeichnet, weil das Gesetzgebungsverfahren bei Redaktionsschluss noch lief. Die Werte sind die beste verfügbare Grundlage und entsprechen dem Gesetzentwurf — der Rechner kennzeichnet sie transparent als vorläufig.
Beispielrechnung: A 9, Stufe 3
Nehmen wir einen Polizeikommissar in A 9, Erfahrungsstufe 3, verheiratet, ein Kind, Steuerklasse III, Vollzeit. Schritt für Schritt mit den Prognose-Werten (gültig 1. April 2026 bis 28. Februar 2027):
- Grundgehalt A 9, Stufe 3 = 4.184,58 Euro.
- Familienzuschlag: verheiratet plus ein Kind = 279,58 Euro + 279,58 Euro = 559,16 Euro.
- Zulagen: keine in diesem Beispiel.
- Bruttobesoldung = 4.184,58 + 559,16 = 4.743,74 Euro.
Von diesem Brutto zieht der Rechner die Lohnsteuer nach Steuerklasse III ab — bei Alleinverdiener-Ehen der günstigste Abzug — dazu gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Deinen PKV-Beitrag trägst du selbst ein, weil nur du deinen Tarif kennst; der Rechner subtrahiert ihn vom Netto nach Steuern und zeigt dir den Betrag, der dir nach allen Abzügen tatsächlich zur Verfügung steht.
Gerade die Kombination aus Steuerklasse III und Familienzuschlag zeigt, wie stark sich Familienstand und Kinder auf das Ergebnis auswirken. Alle Tabellenwerte in diesem Beispiel stammen aus der Prognose-Tabelle 2026; der besoldungsrechner-sachsen nutzt dieselbe Datengrundlage. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Lohnsteuer-Rechner.
Typische Fehler
Mit 2,8 Prozent statt 2,82 Prozent gerechnet: Der Unterschied wirkt klein, summiert sich über höhere Gruppen und drei Anpassungsstufen aber spürbar — nutze immer die sächsischen 2,82 Prozent.
Mindestbetrag erwartet: Wer den Tarifabschluss kennt, rechnet mit mindestens 100 Euro.
In Sachsen gibt es diesen Sockel nicht — die Erhöhung ist rein prozentual. 3.
Alte Tabelle aus 2025 verwendet: Zwischen Februar 2025 (+5,5 Prozent) und April 2026 liegen zwei verschiedene Anpassungen; veraltete Werte verzerren jeden Vergleich. 4.
Nachzahlung übersehen: Die August-Abrechnung enthält die Nachzahlung für April bis Juli. Wer nur das laufende Monatsbrutto prüft, hält die Erhöhung fälschlich für ausgeblieben.
- 2027/2028 nicht eingeplant: Bei langfristigen Entscheidungen wie Immobilienkrediten solltest du die bereits beschlossenen Stufen (2,0 und 1,0 Prozent) mitdenken statt nur das aktuelle Gehalt.
Sonderfälle und Ausnahmen
Teilzeit: Das Grundgehalt wird anteilig gekürzt, der Familienzuschlag wird dagegen ungekürzt gezahlt — ein häufiger Fehler in einfachen Gehaltsrechnern. Anwärter: Sie erhalten Anwärtergrundbeträge statt Grundgehalt, gestaffelt nach Eingangsamt, plus Erhöhungen in Festbeträgen über die drei Stufen; Erfahrungsstufen gelten nicht.
Richter und Staatsanwälte: Sie werden nach Besoldungsordnung R bezahlt (R 1 Stufe 1: 6.251,54 Euro in der Prognose-Tabelle) — der Rechner führt die R-Tabelle separat. Hochschullehrer: W-Besoldung mit eigenen Stufen (W 1 bis W 3), dazu variable Leistungsbezüge, die kein Tabellenrechner abbilden kann.
Beurlaubung und Elternzeit: Bei Beurlaubung ohne Bezüge ruht der Anspruch und der Stufenaufstieg pausiert; in Elternzeit läuft der Stufenaufstieg weiter. Dienstunfall und Zulagen: Erschwerniszulagen (etwa für Dienst zu ungünstigen Zeiten) werden zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt und sind teilweise steuerfrei — prüfe deine individuelle Zulagenlage.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis ist die Basis für drei konkrete Schritte. Erstens: der Abgleich mit der Bezügemitteilung.
Prüfe im August, ob die Nachzahlung für April bis Juli korrekt angekommen ist — rechne dazu die monatliche Erhöhung mal vier und vergleiche mit dem Einmalbetrag auf der Abrechnung. Zweitens: die Haushaltsplanung.
Nutze das Netto nach PKV-Abzug als Planungsgröße für Miete, Kredite und Sparraten, nicht das Brutto. Drittens: die Perspektive.
Weil die Stufen 2027 und 2028 bereits feststehen, kannst du dein Gehalt für die nächsten zwei Jahre verlässlich fortschreiben — ein Vorteil, den kaum ein anderes Bundesland bietet. Wenn das Ergebnis von deiner Erwartung abweicht, prüfe zuerst Erfahrungsstufe, Arbeitszeitanteil und Familienzuschlag: Dort liegt die Ursache fast immer, nicht in der Tabelle.