So berechnet der besoldungsrechner-sachsen-anhalt deine Bezüge
Der Rechner folgt dem Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt Schritt für Schritt. Zuerst wählst du deine Besoldungsordnung und Gruppe: A 5 bis A 16 für den allgemeinen Verwaltungs-, Polizei-, Justiz- und Schuldienst, B 2 bis B 11 für Spitzenämter, C 1 bis C 4 für den wissenschaftlichen Nachwuchs an Hochschulen, W 1 bis W 3 für Professoren sowie R 1 bis R 8 für Richter und Staatsanwälte.
Danach bestimmst du deine Erfahrungsstufe — in der Besoldungsordnung A sind es acht Stufen, die du mit wachsender Dienstzeit durchläufst.
Im zweiten Schritt addiert der Rechner den Familienzuschlag für Verheiratete und Kinder. Er ist nach Kinderzahl gestaffelt und macht bei Familien mehrere hundert Euro monatlich aus — ein Posten, den viele bei der reinen Tabellenprüfung übersehen.
Drittens kommen Zulagen hinzu: Amtszulagen für herausgehobene Funktionen und Stellenzulagen etwa für Polizei, Feuerwehr oder Justiz. Sie wurden 2026 wie die Grundgehälter um 2,8 Prozent angehoben.
Aus Grundgehalt, Familienzuschlag und Zulagen ergibt sich deine Bruttobesoldung. Erst danach zieht der Rechner die Abzüge ab: Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse aus den ELStAM-Daten, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie deinen Beitrag zur privaten Krankenversicherung.
Als Beamter zahlst du keine Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung — dafür trägst du deine Krankenabsicherung über Beihilfe und PKV selbst. Genau diese Besonderheit unterscheidet dein Netto grundlegend vom Netto eines Tarifangestellten mit gleichem Brutto. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Brutto-Netto-Rechner heranziehen.
Was ändert sich 2026 in Sachsen-Anhalt?
Die Anpassung ist auf den ersten Blick simpel: plus 2,8 Prozent auf Grundgehälter und Zulagen zum 1. April 2026. Der Teufel steckt im Detail, denn Sachsen-Anhalt geht beim Mindestbetrag einen eigenen Weg.
Der Tarifabschluss sah 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro vor. Sachsen-Anhalt hat diesen Sockel nicht übernommen — und anders als Sachsen (2,82 Prozent) auch nicht über einen höheren Prozentsatz kompensiert.
Für die unteren Besoldungsgruppen bedeutet das: Die Erhöhung fällt dort etwas geringer aus als in Ländern mit Sockel. In A 5, Stufe 1 liegt das Grundgehalt 2026 bei 2.817,70 Euro — rechne selbst nach, wie viel der fehlende Sockel in deiner Gruppe ausmacht.
Praktisch wichtig ist der Auszahlungstermin: Die erhöhten Bezüge kamen mit den Juli-Gehältern, die Monate April bis Juni wurden nachgezahlt. Auf deiner Juli-Mitteilung findest du also einen Einmalbetrag für drei Monate — kein Bonus, sondern rückständige Besoldung.
Für die Zukunft lohnt der Blick auf die Bundesebene: Die Tarifrunde der Länder läuft bis 2028, weitere Anpassungsschritte werden in den kommenden Jahren per Landesgesetz übertragen. Der Rechner wird dann jeweils auf die neuen Tabellen umgestellt.
Beispielrechnung: A 9, Stufe 1
Nehmen wir eine ledige Justizbeamtin im Eingangsamt A 9, Erfahrungsstufe 1, Steuerklasse I, Vollzeit, ohne Zulagen. Schritt für Schritt mit den Tabellenwerten (gültig 1. April 2026 bis 28. Februar 2027):
- Grundgehalt A 9, Stufe 1 = 3.308,03 Euro.
- Familienzuschlag: ledig, keine Kinder = 0,00 Euro.
- Zulagen: keine in diesem Beispiel.
- Bruttobesoldung = 3.308,03 Euro.
Von diesem Brutto zieht der Rechner die Lohnsteuer nach Steuerklasse I ab (berechnet nach dem Einkommensteuertarif), dazu den Solidaritätszuschlag, sofern die Freigrenze überschritten wird, und die Kirchensteuer bei Kirchensteuerpflicht. Deinen PKV-Beitrag gibst du selbst ein — nur du kennst deinen Tarif, dein Eintrittsalter und deinen Beihilfesatz.
Der Rechner subtrahiert ihn vom Netto nach Steuern und zeigt dir den Betrag, der dir nach allen Abzügen tatsächlich bleibt. Zum Vergleich: In Stufe 8 derselben Gruppe läge das Grundgehalt bereits bei 4.219,19 Euro — der Stufenaufstieg ist über ein Berufsleben der größte Gehaltshebel überhaupt.
Der besoldungsrechner-sachsen-anhalt bildet alle acht Stufen sowie die Ordnungen B, C, W und R vollständig ab. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Lohnsteuer-Rechner.
Typische Fehler
- Mit Mindestbetrag gerechnet: Wer den Tarifabschluss kennt, addiert 100 Euro.
In Sachsen-Anhalt gibt es diesen Sockel nicht — deine Erhöhung ist rein prozentual. 2.
Falsches Bundesland als Maßstab: Tabellen aus Sachsen oder Niedersachsen sehen ähnlich aus, haben aber andere Prozentsätze, Sockel und Termine. Vergleiche nur mit der Sachsen-Anhalt-Tabelle.
- Nachzahlung als Gehaltserhöhung missverstanden: Der Einmalbetrag auf der Juli-Abrechnung (April bis Juni) ist keine zusätzliche Leistung, sondern die rückständige Erhöhung.
Ab August gilt wieder das normale Monatsbrutto. 4.
C-, W- oder R-Besoldung mit A verwechselt: Richter, Professoren und der wissenschaftliche Nachwuchs werden nicht nach der A-Tabelle bezahlt. Wer als Staatsanwalt A-Werte ansetzt, liegt um Tausende daneben.
- PKV und Beihilfe nicht eingerechnet: Das Netto nach Lohnsteuer ist noch nicht verfügbares Einkommen.
Erst nach Abzug deines PKV-Beitrags — abzüglich der Beihilfe-Erstattungen — siehst du die echte Zahl.
Sonderfälle und Ausnahmen
Teilzeit: Das Grundgehalt wird anteilig nach dem Arbeitszeitanteil gekürzt, der Familienzuschlag wird in voller Höhe weitergezahlt. Anwärter: Sie erhalten Anwärterbezüge nach Eingangsamt statt Grundgehalt; Erfahrungsstufen gelten für sie nicht.
Richter und Staatsanwälte (R-Besoldung): Die R-Tabelle hat eine eigene Stufenlogik — R 1 beginnt in Stufe 1 bei 5.062,43 Euro und läuft über acht Stufen bis 8.062,34 Euro; die Gruppen R 3 bis R 8 kennen nur feste Beträge ohne Stufen. Professoren (W-Besoldung): W 1 bis W 3 sind feste Grundgehälter (W 3: 7.994,29 Euro), dazu kommen individuelle Leistungsbezüge, die kein Rechner abbilden kann.
Elternzeit und Beurlaubung: In Elternzeit läuft der Stufenaufstieg weiter, bei Beurlaubung ohne Bezüge pausiert er. Versetzung aus einem anderen Land: Gruppe und Stufe werden übernommen, Zulagen und Familienzuschlag richten sich ab dem Wechsel nach dem Recht Sachsen-Anhalts.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis gibt dir drei konkrete Prüfaufträge. Erstens: Kontrolliere deine Juli-Abrechnung.
Multipliziere die monatliche Erhöhung mit drei und vergleiche das Ergebnis mit dem Nachzahlungsbetrag — Abweichungen meldest du deiner Bezügestelle. Zweitens: Plane mit dem Netto nach PKV, nicht mit dem Brutto.
Gerade bei Kreditentscheidungen zählt nur der verfügbare Betrag; Banken rechnen ohnehin mit Abschlägen. Drittens: Denke in Stufen, nicht in Jahren.
Der Aufstieg von Stufe 1 zu Stufe 8 in A 9 bringt über 900 Euro monatlich — mehr als jede einzelne Besoldungsrunde. Wenn du wissen willst, wann deine nächste Stufe ansteht, frag deine Personalstelle nach deiner ruhegehaltfähigen Dienstzeit.
Und wenn das Ergebnis von deiner Erwartung abweicht: Prüfe zuerst Stufe, Arbeitszeitanteil und Familienstand — dort liegt die Erklärung fast immer.