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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Bodenrichtwert-Rechner: Dein qm-Wert erklärt

Du hast einen Bodenrichtwert für dein Grundstück gesehen – eine Zahl in Euro pro Quadratmeter – und fragst dich, was sie eigentlich bedeutet, wer sie festlegt und ob sie stimmt. Genau hier hilft dir dieser bodenrichtwert-rechner: Er zeigt dir, wie der Wert entsteht, wo du ihn in der BORIS-Karte deines Bundeslands selbst abrufst und wie du daraus in zwei Schritten den rechnerischen Grundstückswert ableitest. Das Ergebnis ist kein Bauchgefühl und keine Werbeaussage eines Portals, sondern der amtliche Orientierungswert, mit dem auch Gutachter, Finanzämter und Banken arbeiten. Stand: Oktober 2026.

Interaktiver Bodenrichtwert-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€/m²

Label: Bodenrichtwert deiner Zone (€/m²), Platzhalter: z. B. 250, Hilfe: Wert aus der B...

m²

Label: Baulandfläche (m²), Platzhalter: z. B. 600

m², optional

Label: Hinterlandfläche (m², optional), Platzhalter: z. B. 200, Hilfe: Nicht bebaubarer...

€/m², optional

Label: Bodenrichtwert Hinterland (€/m²), Platzhalter: z. B. 40

Label: Stichtag des Bodenrichtwerts, Hilfe: Steht in deiner BORIS-Auskunft, üblich: 1. ...

Berechnungsergebnis
Rechnerischer Bodenwert
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Rechnerischer Bodenwert 642,80 €
Rechnerischer Bodenwert gesamt 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

"Diese Berechnung ist eine Orientierungshilfe auf Basis amtlicher Bodenrichtwerte und ersetzt keine Wertermittlung durch einen zertifizierten Sachverständigen und keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens in einer fest umrissenen Zone. Er wird vom örtlichen Gutachterausschuss aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen ermittelt (§ 196 BauGB) und in den Bodenrichtwertinformationssystemen (BORIS) der Länder veröffentlicht. Der rechnerische Grundstückswert ergibt sich aus der simplen Formel: Bodenrichtwert × Grundstücksfläche. Wichtig: Das ist ein Orientierungswert, kein Verkehrswert – der tatsächliche Verkaufspreis weicht in der Regel um 10 bis 20 Prozent nach oben oder unten ab, weil individuelle Merkmale wie Zuschnitt, Hanglage oder Erschließung in den Zonenwert nicht einfließen.

So funktioniert der bodenrichtwert-rechner

So berechnen wir: Der Rechner bildet die amtliche Wertermittlung in drei Schritten ab – von der BORIS-Auskunft bis zum rechnerischen Bodenwert.

Schritt 1 – Richtigen Wert finden. Du brauchst den Bodenrichtwert genau der Zone, in der dein Grundstück liegt, mit dem aktuellen Stichtag.

Die BORIS-Portale der Länder zeigen dir die Bodenrichtwertzone auf einer Karte; du klickst dein Grundstück an und liest den Wert in Euro pro Quadratmeter ab. Achte auf den Entwicklungszustand (meist "baureifes Land") und die Nutzungsart (z. B. Wohnbaufläche) – nur wenn beides zu deinem Grundstück passt, ist der Wert der richtige.

Schritt 2 – Flächen aufteilen. Nicht jeder Quadratmeter eines Grundstücks ist Bauland.

Liegt ein Teil im Hinterland (Gartenland, das nicht bebaubar ist), gilt für ihn ein deutlich niedrigerer Wert. Der Rechner trennt deshalb Baulandfläche und Hinterlandfläche und multipliziert jede mit ihrem eigenen Bodenrichtwert.

Schritt 3 – Bodenwert bilden. Baulandwert plus Hinterlandwert ergeben den rechnerischen Bodenwert deines Grundstücks.

Das ist der Betrag, den auch das Finanzamt als Ausgangsgröße nutzt (§ 179 BewG: Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert) – und den Gutachter als Basis für ihre weitergehende Wertermittlung nehmen.

Wie der Gutachterausschuss deinen Bodenrichtwert festsetzt

Hinter jedem Bodenrichtwert steckt ein gesetzlich geregeltes Verfahren, kein Schätzwert aus einer Datenbank. Die wichtigsten Stationen:

Der Gutachterausschuss. Nach § 192 Baugesetzbuch (BauGB) bilden die Gemeinden und Landkreise Gutachterausschüsse für Grundstückswerte – unabhängige Gremien aus Sachverständigen für Immobilienbewertung, Architektur, Bauwesen und Steuern.

Sie sind weder Behörde im klassischen Sinn noch Interessenvertreter, sondern ehrenamtlich tätige Expertengremien.

Die Kaufpreissammlung. Das Herzstück steht in § 193 BauGB: Jeder Notar in Deutschland muss dem zuständigen Gutachterausschuss eine Abschrift jedes Grundstückskaufvertrags zuleiten.

Daraus entsteht die Kaufpreissammlung – eine lückenlose, anonymisierte Datenbank tatsächlich gezahlter Preise. Das ist der entscheidende Unterschied zu Portal-Preisen: Bodenrichtwerte basieren auf echten Transaktionen, nicht auf Angebotspreisen oder Schätzungen.

Die Zonenbildung. Nach § 196 BauGB ermittelt der Ausschuss aus der Kaufpreissammlung flächendeckend durchschnittliche Lagewerte "für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands".

Dazu fasst er Grundstücke mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen zu Bodenrichtwertzonen zusammen. Innerhalb einer Zone gilt ein einheitlicher Wert pro Quadratmeter – für ein fiktives, unbebautes "Richtwertgrundstück" mit definierten Merkmalen (Nutzungsart, Geschossigkeit, Grundstückstiefe).

Stichtag und Veröffentlichung. Die Werte werden mindestens alle zwei Jahre mit Stichtag 1. Januar neu ermittelt und in den BORIS-Systemen der Länder veröffentlicht – bundesweit gebündelt über das Portal BORIS-D (bodenrichtwerte-boris.de).

Zwischen den Stichtagen bleibt der Wert fix: Er reagiert nicht auf einzelne Verkäufe, sondern wird turnusmäßig aus der Kaufpreissammlung des Vorjahres neu gebildet. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Grundsteuer aus Bodenrichtwert berechnen heranziehen.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Grundsteuer-Kontext. Seit der Grundsteuerreform fließen Bodenrichtwerte direkt in deine Steuer ein: Für die Bewertung zum Stichtag 1. Januar 2022 wurde der Bodenwert aus Grundstücksfläche × Bodenrichtwert gebildet (§ 179 BewG), und auf dieser Basis erheben die Kommunen seit 2025 die neue Grundsteuer.

Wenn du 2026 deinen Grundsteuerbescheid prüfst, ist der dort angesetzte Bodenrichtwert die erste Zahl, die du kontrollieren solltest – ein falscher Zonenwert oder ein überholter Stichtag verfälscht die gesamte Berechnung.

Digitalisierung schreitet voran. Die BORIS-Portale werden laufend ausgebaut; in den meisten Bundesländern ist die Kartenabfrage inzwischen kostenlos und ohne Registrierung möglich.

Einzige nennenswerte Ausnahme bleibt Bayern: Dort kostet der Auszug aus dem Bodenrichtwertinformationssystem 25 bis 50 Euro pro Abruf, während Länder wie Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen oder Berlin die Auskunft gratis anbieten.

Nächster Stichtag. Die zweijährige Fortschreibung läuft weiter – informiere dich 2027 über die neuen Stichtagswerte, sobald dein Bundesland sie veröffentlicht. Gerade in Regionen mit stark gestiegenen Kaufpreisen kann der neue Zonenwert spürbar vom alten abweichen.

Beispielrechnung

Nehmen wir ein konkretes Grundstück in einer Wohnbauzone – angelehnt an eine echte amtliche BORIS-Auskunft:

  • Grundstücksfläche laut Liegenschaftskataster: 800 m²
  • Bodenrichtwert zum Stichtag 1. Januar 2025: 100 €/m²
  • Entwicklungszustand: baureifes Land, Nutzungsart: Wohnbaufläche

Rechnung: 800 m² × 100 €/m² = 80.000 € rechnerischer Bodenwert.

Und jetzt die Variante mit Hinterland: Von den 800 m² sind 600 m² Bauland und 200 m² nicht bebaubares Hinterland (Bodenrichtwert Hinterland: 30 €/m²):

  • Bauland: 600 m² × 100 €/m² = 60.000 €
  • Hinterland: 200 m² × 30 €/m² = 6.000 €
  • Gesamt: 66.000 €

Der Unterschied von 14.000 Euro zeigt, warum die Flächenaufteilung so wichtig ist: Wer das Hinterland mit dem Baulandwert ansetzt, überschätzt den Wert massiv.

Typische Fehler

Bodenrichtwert mit Verkehrswert verwechseln. Der größte Irrtum: Der Zonenwert ist kein Kaufpreis.

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB berücksichtigt zusätzlich alle individuellen Merkmale – Zuschnitt, Topografie, Erschließung, Belastungen, Mikrolage. Nutzt du einen bodenrichtwert-rechner, erhältst du den rechnerischen Bodenwert, also die Basis, nicht das Endergebnis einer Wertermittlung.

Alten Stichtag verwenden. Bodenrichtwerte gelten immer zu einem Stichtag (meist 1. Januar, alle zwei Jahre). Ein Wert von 2023 kann 2026 in dynamischen Lagen deutlich überholt sein. Prüfe immer das Datum der Auskunft.

Falsche Zone ablesen. Direkt neben deinem Grundstück kann eine andere Zone mit anderem Wert beginnen – etwa an der Grenze zwischen Wohn- und Mischgebiet. Ein Klick daneben in der BORIS-Karte, und du rechnest mit dem Nachbarwert.

Hinterland vergessen. Viele Grundstücke bestehen nicht zu 100 Prozent aus Bauland. Wer die gesamte Fläche mit dem Baulandwert multipliziert, rechnet sich reich – bis der Gutachter oder das Finanzamt korrigiert.

Entwicklungszustand ignorieren. "Baureifes Land", "Rohbauland" und "Bauerwartungsland" haben völlig unterschiedliche Werte. Der falsche Entwicklungszustand verfälscht das Ergebnis stärker als jede Rundung.

Bebauung einpreisen. Der Bodenrichtwert bezieht sich ausdrücklich auf unbebautes Land. Der Wert deines Hauses gehört nicht in diese Rechnung – er wird in der Wertermittlung separat über das Gebäude ermittelt.

Sonderfälle / Ausnahmen

Außenbereich (§ 35 BauGB). Für Grundstücke außerhalb der Ortschaft gelten eigene Bodenrichtwerte – meist deutlich niedriger, weil keine Baulandqualität vorliegt. Hier greifen zusätzlich die Regeln der ImmoWertV für die Wertermittlung im Außenbereich.

Erbbaurecht. Bei Erbbaugrundstücken wird nicht der volle Bodenwert angesetzt, sondern der Wert wird über den Erbbauzins und die Restlaufzeit abgeleitet. Der Bodenrichtwert ist dann nur eine von mehreren Eingangsgrößen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Baufinanzierung mit Grundstück als Sicherheit planen.

Landwirtschaftliche Flächen. Acker- und Grünland haben eigene Richtwerte, die aus Pacht- und Kaufpreisen der Landwirtschaft gebildet werden – sie liegen in einer völlig anderen Größenordnung als Baulandwerte und dürfen nicht vermischt werden.

Altlasten und Baulasten. Kontaminierte Böden, Baulasten oder Grunddienstbarkeiten (z. B. Wegerechte) mindern den Wert, tauchen aber im Zonenwert nicht auf. Sie werden als Zu- oder Abschläge in der individuellen Wertermittlung berücksichtigt.

Geschossflächenzahl (GFZ). In Zonen mit unterschiedlicher baulicher Ausnutzbarkeit (z. B. GFZ 0,4 vs. 0,8) gelten unterschiedliche Richtwerte. Prüfe, ob der Zonenwert zu der für dein Grundstück zulässigen Bebauungsdichte passt.

Teilflächenverkauf. Wird nur ein Teil eines Grundstücks verkauft, muss der Bodenrichtwert auf die Teilfläche umgerechnet werden – inklusive der Frage, ob die abgetrennte Fläche selbstständig bebaubar ist. Das beeinflusst den anzusetzenden Wert erheblich.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Der bodenrichtwert-rechner liefert dir den rechnerischen Bodenwert – die amtliche Basisgröße, auf der alles Weitere aufbaut. So nutzt du sie sinnvoll:

Verkaufsgespräch vorbereiten. Mit dem Bodenwert kennst du die Untergrenze der seriösen Preisdiskussion.

Liegt ein Angebot 10 bis 20 Prozent darüber oder darunter, ist das normal – der Zonenwert ist ein Durchschnittswert, kein Festpreis. Größere Abweichungen solltest du dir erklären lassen.

Grundsteuerbescheid prüfen. Vergleiche den im Bescheid angesetzten Bodenrichtwert mit der aktuellen BORIS-Auskunft deiner Zone. Stimmt Zone, Stichtag oder Fläche nicht, lohnt sich ein Einspruch – hier geht es um echtes Geld über viele Jahre.

Finanzierung planen. Banken nutzen Bodenrichtwerte zur Plausibilisierung von Beleihungswerten. Wenn du den Wert deiner Sicherheit kennst, verhandelst du auf Augenhöhe.

Nächster Schritt bei Bedarf. Brauchst du einen rechtssicheren Verkehrswert – etwa für Erbschaft, Scheidung oder Verkauf –, beauftrage einen zertifizierten Sachverständigen.

Er nimmt deinen Bodenwert als Basis und ermittelt daraus mit Zu- und Abschlägen den Verkehrswert nach § 194 BauGB.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Kernformel (steuerliche Definition, § 179 BewG / § 16 ImmoWertV):** Bodenwert = Bodenrichtwert (€/m²) × Grundstücksfläche (m²) **Erweiterte Formel mit Flächenaufteilung:** Bodenwert_gesamt = (BRW_Bauland × Fläche_Bauland) + (BRW_Hinterland × Fläche_Hinterland) **Eingangsgrößen und Quellen:** - Bodenrichtwert: BORIS-D-Portal bzw. BORIS-System des jeweiligen Bundeslands (Stichtag beachten, üblich 1. Januar, Zweijahresrhythmus nach § 196 BauGB); Bayern: kostenpflichtiger Auszug (25–50 €). - Grundstücksfläche: Liegenschaftskataster / Grundbuchauszug (amtliche Fläche, nicht geschätzt). - Entwicklungszustand und Nutzungsart der Zone müssen zum Grundstück passen (baureifes Land / Wohnbaufläche als Standardfall). - Hinterland-Bodenrichtwert: eigene Zone bzw. Abschlag laut Gutachterausschuss – falls nicht verfügbar, Eingabe als Pflichtfeld mit Warnhinweis. **Rundung:** Ergebnis auf volle Euro runden; Zwischenergebnisse mit 2 Nachkommastellen. **Grenzen:** Kein Verkehrswert (§ 194 BauGB); individuelle Zu-/Abschläge (Zuschnitt, Topografie, Erschließung, Belastungen) werden nicht modelliert – Hinweis im UI pflicht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?

In den Bodenrichtwertinformationssystemen (BORIS) der Bundesländer, bundesweit gebündelt über BORIS-D. Du öffnest die Kartenansicht deines Bundeslands, suchst deine Adresse oder dein Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) und klickst die Zone an, in der dein Grundstück liegt. Das System zeigt dir dann den Wert in Euro pro Quadratmeter mit Stichtag, Nutzungsart und Entwicklungszustand.

2 Ist die BORIS-Abfrage kostenlos?

In den meisten Bundesländern ja – etwa in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Berlin oder Schleswig-Holstein ist die Kartenabfrage gratis. Bayern ist die Ausnahme: Dort kostet der Auszug 25 bis 50 Euro.

3 Wie oft wird der Bodenrichtwert aktualisiert?

Mindestens alle zwei Jahre, jeweils mit Stichtag 1. Januar (§ 196 BauGB). Zwischen den Stichtagen bleibt der veröffentlichte Wert unverändert, auch wenn einzelne Grundstücke teurer oder billiger verkauft werden.

4 Ist der Bodenrichtwert der Verkehrswert meines Grundstücks?

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für unbebauten Boden in einer Zone. Der Verkehrswert (§ 194 BauGB) ist der individuelle Preis deines konkreten Grundstücks zum Stichtag – er liegt erfahrungsgemäß 10 bis 20 Prozent über oder unter dem Zonenwert, weil Merkmale wie Zuschnitt, Hanglage oder Erschließung einfließen.

5 Gilt der Bodenrichtwert auch für bebaute Grundstücke?

Ja, als Rechengröße: In der Wertermittlung wird der Bodenwert immer für den unbebauten Boden angesetzt – auch wenn ein Haus darauf steht. Der Gebäudewert wird separat ermittelt und addiert.

6 Was bedeutet der Entwicklungszustand "baureifes Land"?

Dass das Grundstück nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaubar und erschlossen ist. Die Stufen darunter – Rohbauland (noch nicht erschlossen) und Bauerwartungsland (Bebauung erst künftig zu erwarten) – haben deutlich niedrigere Richtwerte.

7 Warum weicht mein Kaufpreis vom Bodenrichtwert ab?

Weil der Zonenwert ein Durchschnitt aus vielen Kaufverträgen ist. Dein Grundstück kann besser oder schlechter geschnitten sein, eine Top-Mikrolage haben oder mit Altlasten belastet sein. Außerdem spiegelt der Wert den Stichtag wider – in steigenden Märkten liegt der aktuelle Marktpreis oft über dem letzten Stichtagswert.

8 Wer sitzt im Gutachterausschuss?

Nach § 192 BauGB unabhängige Sachverständige aus den Bereichen Immobilienbewertung, Architektur, Bauwesen, Landwirtschaft und Steuerwesen – meist ehrenamtlich tätig. Sie werten die Kaufpreissammlung aus und beschließen die Bodenrichtwerte.

9 Welchen Stichtag hat der aktuelle Bodenrichtwert?

Das steht in jeder BORIS-Auskunft. Üblich sind die 1.-Januar-Stichtage im Zweijahresrhythmus. Für die Grundsteuer-Bewertung war der maßgebliche Stichtag der 1. Januar 2022 – das ist ein Sonderstichtag der Reform und nicht mit dem laufenden BORIS-Stichtag zu verwechseln.

10 Kann ich gegen einen Bodenrichtwert Einspruch einlegen?

Gegen den Zonenwert selbst nicht – er ist ein Durchschnittswert ohne Einzelfallbezug. Wohl aber gegen Bescheide, die ihn falsch anwenden: Wenn das Finanzamt deinem Grundstück die falsche Zone, den falschen Stichtag oder die falsche Fläche zuordnet, ist ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid der richtige Weg.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Baugesetzbuch (BauGB), §§ 192–196 (Gutachterausschuss, Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte) – gesetze-im-internet.de
  • • BauGB § 194 (Verkehrswert-Definition)
  • • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), § 16 (Bodenwertermittlung im Vergleichswertverfahren)
  • • Bewertungsgesetz (BewG), § 179 (Bodenwert aus Grundstücksfläche × Bodenrichtwert)
  • • BORIS-D – Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (bodenrichtwerte-boris.de)
  • • Amtliche BORIS-Auskunft, Beispiel Wenden/NRW (online-bodenrichtwert.de, Abruf 03.08.2026: 800 m² × 100 €/m²)
  • • grundstueckspreise.info – BORIS-Kostenübersicht je Bundesland (Bayern 25–50 € pro Auszug)
  • • immoverkauf24.de – Grundstücksbewertung (10–20 % Abweichung Richtwert vs. Verkaufspreis; Bauland/Hinterland-Formel)
  • • vr.de (Volksbanken Raiffeisenbanken) – BORIS-Abfrage in 4 Schritten