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Immobilien & Wohnen • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Baugenehmigung-Kosten-Rechner: Was kostet die Genehmigung?

Der Bauantrag ist fertig, die Pläne liegen beim Bauamt – und dann kommt die Frage, die viele Bauherren erst spät stellen: Was kostet die Baugenehmigung eigentlich? Die Antwort ist weniger willkürlich, als sie aussieht: In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel folgt die Gebühr einer festen Formel aus umbautem Raum und Rohbauwert, andere Bundesländer arbeiten mit eigenen Staffeln oder Faustregeln. Der baugenehmigung-kosten-rechner rechnet dir die Gebühr nach dem amtlichen NRW-Modell vor – inklusive Vorbescheid, Verlängerung und Mindestgebühr – und zeigt dir für andere Bundesländer die belastbare Kostenspanne. So planst du diesen Posten ehrlich in dein Budget ein, statt ihn zu raten. **Stand: Oktober 2026** – NRW-Formel nach dem Gebührenbeispiel der Stadt Troisdorf; Rohbauwerte werden jährlich per Runderlass festgelegt (2026: MB.NRW 2025 Nr. 163). Hinweis: Dieser Rechner schätzt die Verwaltungsgebühr; er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft deiner Bauaufsichtsbehörde – die legt die Gebühr im Einzelfall fest.

Interaktiver Baugenehmigung-Kosten-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Nordrhein-Westfalen / anderes Bundesland) – In welchem Bundesland liegt das Bauvorhaben?

BRI

Brutto-Rauminhalt (BRI) nach DIN 277

NRW-Beispiel: 101

Landesdurchschnittlicher Rohbauwert (NRW-Beispiel: 101)

nur andere Bundesländer

Veranschlagte Bausumme für die Faustformel

Vorbescheid beantragen (+40 %)

Geltungsdauer verlängern (+20 %, max. 500 €)

Berechnungsergebnis
Rohbausumme
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Genehmigungsgebühr 642,80 €
ggf 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

"Schätzung der Verwaltungsgebühr; ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde. Maßgeblich ist der Gebührenbescheid im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Baugenehmigungsgebühr ist eine Verwaltungsgebühr deiner Bauaufsichtsbehörde und richtet sich nach Größe und Aufwand des Vorhabens – nicht nach deinem Geldbeutel. In NRW gilt die nachvollziehbare Formel: umbauter Raum (Brutto-Rauminhalt in m³) × Rohbauwert (€/m³, jährlich festgelegt) = Rohbausumme; die Gebühr beträgt 6 € je angefangene 1.000 € Rohbausumme, mindestens 50 € (Stadt Troisdorf, Verwaltungsgebühren baurechtliche Verfahren). Für ein Einfamilienhaus mit 750 m³ umbautem Raum sind das 456 €. Bundesweit liegt die Faustregel bei etwa 0,2 % der Bausumme (Interhyp) – die Spanne ist groß, weil jedes Bundesland seine eigene Gebührenordnung hat. Erschließungsbeiträge, Kanal- und Wasseranschlussgebühren gehören nicht zur Genehmigungsgebühr dazu.

So funktioniert der baugenehmigung-kosten-rechner

Der Rechner bildet den amtlichen Weg in drei Schritten ab – du brauchst nur zwei Zahlen von deinem Plan.

Schritt 1: Bundesland wählen. Für Nordrhein-Westfalen rechnet das Tool die exakte Formel (Tarifstellen 3.1.1.2/3.1.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs zur AVerwGebO NRW).

Für alle anderen Bundesländer gibt es keine einheitliche Formel – dort schätzt der Rechner mit der belastbaren Faustformel von 0,2 % der Bausumme und weist die Spanne offen als Schätzung aus.

Schritt 2: Umbauten Raum und Rohbauwert eingeben. Der umbaute Raum ist der Brutto-Rauminhalt deines Gebäudes in Kubikmetern (nach DIN 277 – dein Architekt kennt die Zahl aus der Planung).

Der Rohbauwert ist der landesdurchschnittliche Euro-Betrag pro Kubikmeter, den das Land jährlich festlegt – im offiziellen Troisdorf-Beispiel 101 €/m³ für Wohnhäuser im vereinfachten Verfahren. Die Rohbausumme wird auf volle 1.000 € aufgerundet.

Schritt 3: Optionen dazu. Vorbescheid gewünscht? Dann kommen 40 % der Genehmigungsgebühr dazu. Genehmigung verlängern? Das kostet 20 %, höchstens 500 €. Unter 50 € fällt die Gebühr nie – das ist die Mindestgebühr.

Das Ergebnis ist die reine Verwaltungsgebühr für die Genehmigung. Alles, was Bauämter zusätzlich in Rechnung stellen können (externe Sachverständige, Mehraufwand bei komplizierten Vorhaben), weist der Rechner als Hinweis aus.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026 gibt es eine amtliche Neuerung, die direkt in die Rechnung eingeht: Mit Runderlass vom 17. November 2025 (MB.NRW 2025 Nr. 163) hat das NRW-Bauministerium die Rohbauwerte und den Stundensatz für das Jahr 2026 neu festgelegt – der Runderlass gilt seit dem 1. Januar 2026, der Stundensatz beträgt 103,00 €. Die Berechnungslogik (6 € je angefangene 1.000 € Rohbausumme) bleibt dabei unverändert; was sich ändert, ist der Euro-Betrag pro Kubikmeter, den du einsetzt.

Für 2027 liegt noch keine neue Festlegung vor (Stand: Oktober 2026) – die jährlichen Runderlasse erscheinen üblicherweise im November des Vorjahres. Der Rechner arbeitet deshalb mit dem 2026er-Stand und markiert den Rohbauwert als jährlich zu prüfenden Eingabewert: Nimm im Zweifel den aktuellen Wert von deiner Bauaufsichtsbehörde, nicht den aus einem alten Beispiel.

An den Faustregeln (0,2 % der Bausumme bundesweit, 0,5–1 % bei nachträglicher Genehmigung) hat sich 2026 nichts geändert. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Genehmigung ist nur ein Posten: alle Baunebenkosten im Überblick heranziehen.

Beispielrechnung

Nehmen wir das offizielle Beispiel der Stadt Troisdorf – ein Einfamilienhaus mit 750 m³ umbautem Raum im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, Schritt für Schritt:

Rohbausumme: 750 m³ × 101 €/m³ = 75.750 €. Auf volle 1.000 € aufgerundet: 76.000 €.

Genehmigungsgebühr: 76 × 6 € = 456 €.

Mit Vorbescheid: 456 € × 40 % = 182,40 € zusätzlich – gesamt 638,40 €, wenn du erst einen Vorbescheid und dann die Genehmigung beantragst.

Mit Verlängerung: Läuft deine Genehmigung aus und du verlängerst sie, kostet das 456 € × 20 % = 91,20 € (gedeckelt bei maximal 500 €).

Zum Vergleich die Faustformel: Bei 400.000 € Bausumme wären 0,2 % = 800 € – du siehst, warum sich die exakte Rechnung lohnt: Die Formel ist hier fast halb so teuer wie die Faustregel. Genau dafür ist der Rechner da.

Typische Fehler

  1. Rohbauwert mit Bausumme verwechseln. Der Rohbauwert (€/m³) ist ein amtlicher Rechenwert, nicht deine tatsächlichen Baukosten. Wer seine 500.000 € Bausumme in die Formel einsetzt, rechnet komplett am System vorbei.

  2. Das falsche Bundesland annehmen. Die 6-€-Formel gilt für NRW. Bayern, Baden-Württemberg und die anderen Länder haben eigene Gebührenverordnungen mit eigenen Sätzen – ein NRW-Ergebnis ist in München nichts wert.

  3. Erschließung und Anschlüsse dazuzählen.

Erschließungsbeiträge sowie Kanal- und Wasseranschlussgebühren sind eigene Positionen der Gemeinde bzw. der Versorger und haben mit der Genehmigungsgebühr nichts zu tun. Sie gehören in die Baunebenkosten-Planung, nicht in diese Rechnung.

  1. Den Vorbescheid doppelt fürchten. Der Vorbescheid kostet 40 % extra – aber er klärt vorab, ob dein Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist. Bei schwierigen Grundstücken sind die 182 € aus dem Beispiel gut investiertes Geld gegen einen abgelehnten Bauantrag.

  2. Die Mindestgebühr übersehen. Kleine Vorhaben (Gartenhaus, Carport mit separater Genehmigung) landen schnell bei der Mindestgebühr von 50 € – die Formel läuft dann ins Leere, der Sockelbetrag greift. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Was darfst du überhaupt bauen? Grundflächen- und Geschossflächenzahl prüfen.

  3. Ohne Genehmigung bauen. Die nachträgliche Genehmigung kostet 0,5 bis 1 % der Bausumme (Sparkasse) – deutlich mehr als die reguläre Gebühr – und dazu drohen Bußgeld oder Rückbau, wenn das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist. Der teuerste Fehler auf dieser Liste.

Sonderfälle und Ausnahmen

Verfahrensfreie Vorhaben: Nicht alles braucht eine Genehmigung – je nach LandesbauO sind kleine Vorhaben (z. B. Gartenhütten bis zu bestimmten Größen, Zäune, kleinere Anbauten) verfahrensfrei. Dann fällt auch keine Genehmigungsgebühr an.

Das Ergebnis des baugenehmigung-kosten-rechner gilt nur für genehmigungspflichtige Vorhaben – prüfe die Verfahrensfreiheit zuerst bei deiner Bauaufsicht.

Nutzungsänderung: Auch ohne einen Stein zu versetzen kann eine Genehmigung nötig sein (z. B. Garage wird Büro). Die Gebühr richtet sich dann nach der Herstellungssumme statt nach dem umbauten Raum – der Rechner weist diesen Fall als Hinweis aus.

Garage oder Carport separat: Wird die Garage in einem eigenen Verfahren genehmigt, wird sie auch separat abgerechnet – oft landet sie dann bei der Mindestgebühr. Im Gesamtantrag zählt ihr Volumen einfach mit.

Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden kommen denkmalrechtliche Erlaubnisse mit eigenen Gebühren dazu – die Baugenehmigungsgebühr deckt das nicht ab.

Bauen im Außenbereich: Vorhaben außerhalb geschlossener Ortschaften durchlaufen oft aufwendigere Prüfungen (Erschließung, Naturschutz) – der Mehraufwand kann die Gebühr über den Formelsatz hinaus erhöhen.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist der ehrliche Budgetposten "Genehmigungsgebühr" – bei einem typischen Einfamilienhaus in NRW also eher 400 bis 700 € als die oft befürchteten Tausenderbeträge. Plane ihn als Teil deiner Baunebenkosten ein, zusammen mit Vermessung, Bodengutachten, Erschließung und Anschlüssen – der baugenehmigung-kosten-rechner zeigt dir bewusst nur die Genehmigungsgebühr, damit du sie nicht mit den anderen Posten vermischst.

Nächste Schritte: Sprich die Zahl mit deinem Architekten durch (er kennt den exakten umbauten Raum aus der Planung) und frage bei deiner Bauaufsichtsbehörde nach dem aktuell gültigen Rohbauwert – dann steht deinem Budget nichts mehr im Weg.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** Bundesland, BRI (m³), Rohbauwert RW (€/m³), Bausumme BS (€, nur Nicht-NRW), Flags Vorbescheid/Verlängerung. **NRW-Modell:** - Schritt 1 – Rohbausumme: R = aufrunden(BRI × RW / 1000) × 1000. - Schritt 2 – Gebühr: G = max(50, aufrunden(R / 1000) × 6). (6 € je angefangene 1.000 €; Mindestgebühr 50 €) - Schritt 3 – Vorbescheid: V = 0,40 × G (falls gewählt). - Schritt 4 – Verlängerung: L = min(500, 0,20 × G) (falls gewählt). - Gesamt = G + V + L. **Andere Bundesländer (Faustformel):** G_schätz = 0,002 × BS; Ausgabe als Spanne 0,15 %–0,30 % der Bausumme mit Hinweis "Schätzung, Gebührenordnung des Landes maßgeblich". **Nachträgliche Genehmigung (Hinweis):** 0,5 %–1 % der Bausumme (Sparkasse-Immobilien). **Wertquellen:** Stadt Troisdorf, "Verwaltungsgebühren für die Durchführung baurechtlicher Verfahren" (Rohbauwert 101 €/m³, 6 €/1.000 €, Mindestgebühr 50 €, Vorbescheid 40 %, Verlängerung 20 %/max. 500 € – Beispiel 750 m³ → 456 €); MB.NRW 2025 Nr. 163, Runderlass 17.11.2025 (Rohbauwerte + Stundensatz 103 € ab 1.1.2026); Stadt Dortmund, Infoblatt Herstellungskosten (Aufrundung 500 €, Tarifstelle AVerwGebO); Interhyp (Faustregel 0,2 % der Bausumme); Sparkasse-Immobilien (0,5–1 % nachträglich).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wer legt die Baugenehmigungsgebühr fest?

Deine Bauaufsichtsbehörde (Stadt, Kreis oder Gemeinde) – auf Grundlage der Gebührenordnung deines Bundeslands. Die Sätze sind nicht verhandelbar, aber sie sind öffentlich: In NRW stehen sie im Allgemeinen Gebührentarif zur AVerwGebO.

2 Was ist der umbaute Raum?

Der umbaute Raum ist der Brutto-Rauminhalt (BRI) deines Gebäudes in Kubikmetern nach DIN 277 – also das Volumen des Baukörpers einschließlich Wänden und Dach. Dein Architekt ermittelt die Zahl aus der Planung; für ein Einfamilienhaus liegen typische Werte zwischen 600 und 900 m³.

3 Was ist der Rohbauwert 2026 in NRW?

Der Rohbauwert ist der landesdurchschnittliche Euro-Betrag pro Kubikmeter umbauten Raums, den das Land jährlich festlegt. Im offiziellen Beispiel der Stadt Troisdorf beträgt er 101 €/m³ für Wohnhäuser; für 2026 wurden die Werte per Runderlass (MB.NRW 2025 Nr. 163) neu festgelegt. Nimm immer den aktuellen Wert deiner Bauaufsichtsbehörde.

4 Gilt der Rechner auch für einen Anbau oder eine Aufstockung?

Ja – entscheidend ist der umbaute Raum des genehmigungspflichtigen Vorhabens, also das Volumen des Anbaus. Bei kleinen Anbauten greift häufig die Mindestgebühr von 50 € (NRW).

5 Was kostet ein Vorbescheid?

In NRW 40 % der Baugenehmigungsgebühr. Im Beispiel (456 € Gebühr) sind das 182,40 €. Der Vorbescheid klärt vorab die Genehmigungsfähigkeit – bei schwierigen Grundstücken oft gut investiertes Geld.

6 Was kostet die Verlängerung einer Baugenehmigung?

In NRW 20 % der ursprünglichen Genehmigungsgebühr, höchstens 500 €. Baugenehmigungen gelten in der Regel drei Jahre – wer nicht rechtzeitig baut, verlängert oder beantragt neu.

7 Sind Erschließungs- und Anschlusskosten in der Gebühr enthalten?

Nein. Erschließungsbeiträge sowie Kanal-, Wasser- und Stromanschlussgebühren sind eigene Positionen von Gemeinde und Versorgern. Die Genehmigungsgebühr deckt nur das behördliche Verfahren ab.

8 Was passiert, wenn ich ohne Baugenehmigung baue?

Du brauchst eine nachträgliche Genehmigung – sie kostet 0,5 bis 1 % der Bausumme (deutlich mehr als regulär), und wenn das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist, drohen Bußgeld oder Rückbau auf deine Kosten.

9 Wie genau ist die Schätzung dieses Rechners?

Für NRW rechnet das Tool die amtliche Formel nach – das Ergebnis entspricht der Berechnungslogik der Behörde (der endgültige Bescheid kann bei Mehraufwand abweichen). Für andere Bundesländer liefert es die Faustformel-Spanne (0,2 % der Bausumme) als ehrliche Schätzung.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Stadt Troisdorf – "Verwaltungsgebühren für die Durchführung baurechtlicher Verfahren" (offizielles Gebührenbeispiel: 750 m³ × 101 €/m³ → 456 €)
  • • MB.NRW 2025 Nr. 163 – Runderlass 17.11.2025 "Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes" (Stundensatz 103 € ab 1.1.2026)
  • • Stadt Dortmund – Infoblatt "Herstellungssumme" (BauO NRW, Aufrundung 500 €, Gebührentarif)
  • • Interhyp – Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb (Faustregel 0,2 % der Bausumme)
  • • Sparkasse-Immobilien – Bauen ohne Baugenehmigung (0,5–1 % der Bausumme nachträglich)
  • • DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (Brutto-Rauminhalt)