So funktioniert der hoai-honorar-rechner
Du wählst zuerst das Leistungsbild: Gebäude und Innenräume (§ 35 HOAI), Freianlagen (§ 40), Ingenieurbauwerke (§ 44), Verkehrsanlagen (§ 48), Tragwerksplanung (§ 52) oder Technische Ausrüstung (§ 56). Für Bauphysik, Geotechnik oder Vermessung enthält die HOAI nur Beratungsleistungen in Anlage 1 – Brandschutz regelt sie gar nicht.
Dann gibst du die anrechenbaren Kosten ein (nach § 4 HOAI im Wesentlichen die Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276 – also Bauwerk und technische Anlagen, ohne Grundstück, Finanzierung und Umsatzsteuer), die Honorarzone (I = sehr geringe bis V = sehr hohe Anforderungen) und den gewünschten Honorarsatz innerhalb der Spanne. Dazu kommen die beauftragten Leistungsphasen 1 bis 9, ein eventueller Umbauzuschlag, Nebenkosten und die Umsatzsteuer.
Der Rechner ermittelt aus der Honorartafel den passenden Wert – bei Kosten zwischen zwei Tafelstufen per linearer Interpolation nach § 13 HOAI –, verteilt ihn auf die Leistungsphasen und addiert Zuschläge, Nebenkosten und Steuer. Das Ergebnis ist ein nachvollziehbarer Honorarrahmen für deine Verhandlung, kein Festpreis.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Es gilt weiter die HOAI 2021 – sie ist die aktuelle Fassung der Verordnung. Eine HOAI 2025 wurde in der Branche als „in Arbeit" gemeldet, verabschiedet ist sie zum Stand Oktober 2026 nicht. Auch die Umsatzsteuer bleibt bei 19 Prozent auf Planungsleistungen.
Der entscheidende Punkt der Reform 2021 gilt unverändert: Die früheren Mindest- und Höchstsätze sind keine verbindlichen Festpreise mehr, sondern Orientierungswerte. Maßgeblich ist allein die Honorarvereinbarung, die du mit deinem Planer triffst – und sie muss in Textform erfolgen, also mindestens per E-Mail.
Für 2027 ist keine Änderung der HOAI verkündet; sollte eine neue Fassung kommen, wird der Rechner entsprechend aktualisiert. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Welche Baunebenkosten neben dem Honorar anfallen heranziehen.
Beispielrechnung
Nehmen wir ein Wohngebäude: Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Honorarzone III (durchschnittliche Anforderungen, typisch für Einfamilienhäuser), anrechenbare Kosten 380.000 Euro. Aus der Honorartafel ergibt sich ein Basishonorarsatz von 49.149 Euro.
Werden alle Leistungsphasen 1 bis 9 beauftragt, verteilt sich das Honorar so: Die Phasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung, zusammen 27 Prozent) ergeben 13.270,23 Euro. Die Phasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung und Vergabe, zusammen 39 Prozent) ergeben 19.168,11 Euro.
Die Phasen 8 und 9 (Objektüberwachung und Dokumentation, zusammen 34 Prozent) ergeben 16.710,66 Euro. Die Summe beträgt 49.149,00 Euro netto; zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer sind das 58.487,31 Euro.
Dieses Beispiel zeigt, wie der hoai-honorar-rechner Tafelwert, Phasenanteile und Steuer Schritt für Schritt zu einem prüffähigen Ergebnis verbindet.
Typische Fehler
- Tafelwerte als Festpreis lesen: Seit 2021 sind sie nur Orientierung.
Wer den Basishonorarsatz für „den Preis" hält, verschenkt Verhandlungsspielraum – in beide Richtungen. 2.
Nur mündlich vereinbaren: Ohne Textform (§ 7 HOAI) gilt im Zweifel der Basishonorarsatz. Das kann für beide Seiten teuer werden.
- Falsche anrechenbare Kosten: Grundstück, Finanzierungskosten und Umsatzsteuer gehören nicht dazu.
Zu niedrig angesetzte Baukosten lassen das Honorar zunächst günstig wirken – nach der Kostenfeststellung steigt es. 4.
Umbauzuschlag vergessen: Bei Umbauten und Modernisierungen greift ohne Vereinbarung automatisch ein Zuschlag von 20 Prozent (§ 36 HOAI) – vereinbar sind bei Gebäuden bis zu 33 Prozent, bei Innenräumen bis zu 50 Prozent. 5.
Umbauzuschlag mit Bausubstanz verwechseln: Die mitzuverarbeitende Bausubstanz erhöht die anrechenbaren Kosten am Anfang der Rechnung, der Umbauzuschlag wirkt erst am Ende auf das ermittelte Honorar. Beides kann nebeneinander gelten.
Nebenkosten nicht regeln: Nach § 14 HOAI kann der Planer Nebenkosten (Vervielfältigungen, Baustellenbüro, Reisen) zusätzlich abrechnen – oder ihr schließt die Erstattung in Textform aus.
Über 25 Millionen Euro wie Tafel behandeln: Die Honorartafeln enden bei 25 Millionen Euro anrechenbaren Kosten.
Darüber gibt es keine Orientierungswerte mehr; Honorar und eventuelle Extrapolation gehören in den Vertrag.
Sonderfälle / Ausnahmen
Projekte über 25 Millionen Euro: Außerhalb der Tafel nennt die HOAI keine Werte. Das Honorar wird frei vereinbart; häufig wird die Tafel linear fortgeschrieben (Extrapolation).
Für Projekte jenseits der Tafelgrenze rechnet der hoai-honorar-rechner mit linearer Fortschreibung und kennzeichnet das Ergebnis ausdrücklich als Anhaltspunkt – die Vereinbarung triffst du frei und hältst die gewählte Methode im Vertrag fest.
Umbau und Modernisierung: Der Mehraufwand im Bestand wird über den Umbauzuschlag nach § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 36 HOAI 2021 honoriert: bei Gebäuden bis zu 33 Prozent, bei Innenräumen bis zu 50 Prozent, jeweils in Textform zu vereinbaren. Ohne Vereinbarung gelten automatisch 20 Prozent.
Instandsetzung und Instandhaltung: Nach § 12 HOAI kann für die Objektüberwachung ein um bis zu 50 Prozent erhöhter Phasenanteil vereinbart werden.
Mehrere Objekte in einem Auftrag: Nach § 11 HOAI werden die Honorare für jedes Objekt getrennt ermittelt und dann zusammengerechnet – ein pauschaler Mengenrabatt über alles ist so nicht vorgesehen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kosten der Genehmigungsplanung (LP 4) einordnen.
Besondere Leistungen: Alles, was über die Grundleistungen hinausgeht (z. B. besondere Gutachten, erweiterte Dokumentation), steht nicht in den Tafeln und wird frei vereinbart.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis ist deine Verhandlungsgrundlage – nicht mehr und nicht weniger. Hole dir Angebote von zwei bis drei Büros ein und vergleiche: Welche Honorarzone wurde angesetzt, welche Leistungsphasen sind enthalten, welcher Honorarsatz innerhalb der Spanne?
Ein Angebot, das diese drei Punkte nicht offenlegt, kannst du nicht seriös prüfen.
Achte besonders auf die Leistungsphasen 8 und 9: Wer die Bauüberwachung (LP 8) streicht, um Honorar zu sparen, trägt das volle Mängelrisiko selbst. Und halte jede Vereinbarung in Textform fest – eine E-Mail genügt, ein Handschlag nicht.
Dieser Rechner dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Honorarberatung durch einen Fachanwalt oder deine Architektenkammer.