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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Hoai-honorar-rechner: HOAI 2021 Orientierung

Du planst einen Bau oder Umbau und willst wissen, was der Architekt kosten darf – und was du verhandeln kannst? Der hoai-honorar-rechner ermittelt aus den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und den beauftragten Leistungsphasen den Honorarrahmen nach der HOAI 2021. Wichtig zu wissen: Seit der Reform 2021 sind die Tafelwerte nur noch Orientierungswerte, das Honorar ist frei verhandelbar. Stand: Oktober 2026.

Interaktiver HOAI-Honorar mit hoai-honorar-rechner prüfen

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
Optionen: Gebäude und Innenräume (§ 35

Leistungsbild (Optionen: Gebäude und Innenräume (§ 35), Freianlagen (§ 40), Ingenieurba...

netto, ohne Grundstück

Anrechenbare Kosten in € (netto, ohne Grundstück)

Optionen: Zone I, Zone II, Zone III, Zone IV, Zone V

Honorarzone (Optionen: Zone I, Zone II, Zone III, Zone IV, Zone V)

Optionen: Basishonorarsatz, Mittelsatz, Oberer Honorarsatz

Honorarsatz (Optionen: Basishonorarsatz, Mittelsatz, Oberer Honorarsatz)

1–9

Beauftragte Leistungsphasen (1–9)

0–33, ohne Vereinbarung 20

Umbauzuschlag in % (0–33, ohne Vereinbarung 20)

Nebenkosten in % oder €

Berechnungsergebnis
Ergebnis Honorarspanne
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis Phasenaufteilung 642,80 €
Ergebnis mit Steuer 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Nur zur Orientierung, ersetzt keine Rechts- oder Honorarberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Das Honorar für Architekten und Ingenieure richtet sich nach drei Größen: den anrechenbaren Baukosten, der Honorarzone (I bis V, je nach Schwierigkeit) und den beauftragten Leistungsphasen. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen dafür Spannen vom Basishonorarsatz bis zum oberen Honorarsatz aus – ausdrücklich als Orientierungswerte (§ 2a HOAI). Das Honorar ist seit 2021 frei verhandelbar; die Vereinbarung braucht die Textform (§ 7 HOAI). Kommt keine wirksame Vereinbarung zustande, gilt der Basishonorarsatz als vereinbart.

So funktioniert der hoai-honorar-rechner

Du wählst zuerst das Leistungsbild: Gebäude und Innenräume (§ 35 HOAI), Freianlagen (§ 40), Ingenieurbauwerke (§ 44), Verkehrsanlagen (§ 48), Tragwerksplanung (§ 52) oder Technische Ausrüstung (§ 56). Für Bauphysik, Geotechnik oder Vermessung enthält die HOAI nur Beratungsleistungen in Anlage 1 – Brandschutz regelt sie gar nicht.

Dann gibst du die anrechenbaren Kosten ein (nach § 4 HOAI im Wesentlichen die Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276 – also Bauwerk und technische Anlagen, ohne Grundstück, Finanzierung und Umsatzsteuer), die Honorarzone (I = sehr geringe bis V = sehr hohe Anforderungen) und den gewünschten Honorarsatz innerhalb der Spanne. Dazu kommen die beauftragten Leistungsphasen 1 bis 9, ein eventueller Umbauzuschlag, Nebenkosten und die Umsatzsteuer.

Der Rechner ermittelt aus der Honorartafel den passenden Wert – bei Kosten zwischen zwei Tafelstufen per linearer Interpolation nach § 13 HOAI –, verteilt ihn auf die Leistungsphasen und addiert Zuschläge, Nebenkosten und Steuer. Das Ergebnis ist ein nachvollziehbarer Honorarrahmen für deine Verhandlung, kein Festpreis.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Es gilt weiter die HOAI 2021 – sie ist die aktuelle Fassung der Verordnung. Eine HOAI 2025 wurde in der Branche als „in Arbeit" gemeldet, verabschiedet ist sie zum Stand Oktober 2026 nicht. Auch die Umsatzsteuer bleibt bei 19 Prozent auf Planungsleistungen.

Der entscheidende Punkt der Reform 2021 gilt unverändert: Die früheren Mindest- und Höchstsätze sind keine verbindlichen Festpreise mehr, sondern Orientierungswerte. Maßgeblich ist allein die Honorarvereinbarung, die du mit deinem Planer triffst – und sie muss in Textform erfolgen, also mindestens per E-Mail.

Für 2027 ist keine Änderung der HOAI verkündet; sollte eine neue Fassung kommen, wird der Rechner entsprechend aktualisiert. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Welche Baunebenkosten neben dem Honorar anfallen heranziehen.

Beispielrechnung

Nehmen wir ein Wohngebäude: Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Honorarzone III (durchschnittliche Anforderungen, typisch für Einfamilienhäuser), anrechenbare Kosten 380.000 Euro. Aus der Honorartafel ergibt sich ein Basishonorarsatz von 49.149 Euro.

Werden alle Leistungsphasen 1 bis 9 beauftragt, verteilt sich das Honorar so: Die Phasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung, zusammen 27 Prozent) ergeben 13.270,23 Euro. Die Phasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung und Vergabe, zusammen 39 Prozent) ergeben 19.168,11 Euro.

Die Phasen 8 und 9 (Objektüberwachung und Dokumentation, zusammen 34 Prozent) ergeben 16.710,66 Euro. Die Summe beträgt 49.149,00 Euro netto; zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer sind das 58.487,31 Euro.

Dieses Beispiel zeigt, wie der hoai-honorar-rechner Tafelwert, Phasenanteile und Steuer Schritt für Schritt zu einem prüffähigen Ergebnis verbindet.

Typische Fehler

  1. Tafelwerte als Festpreis lesen: Seit 2021 sind sie nur Orientierung.

Wer den Basishonorarsatz für „den Preis" hält, verschenkt Verhandlungsspielraum – in beide Richtungen. 2.

Nur mündlich vereinbaren: Ohne Textform (§ 7 HOAI) gilt im Zweifel der Basishonorarsatz. Das kann für beide Seiten teuer werden.

  1. Falsche anrechenbare Kosten: Grundstück, Finanzierungskosten und Umsatzsteuer gehören nicht dazu.

Zu niedrig angesetzte Baukosten lassen das Honorar zunächst günstig wirken – nach der Kostenfeststellung steigt es. 4.

Umbauzuschlag vergessen: Bei Umbauten und Modernisierungen greift ohne Vereinbarung automatisch ein Zuschlag von 20 Prozent (§ 36 HOAI) – vereinbar sind bei Gebäuden bis zu 33 Prozent, bei Innenräumen bis zu 50 Prozent. 5.

Umbauzuschlag mit Bausubstanz verwechseln: Die mitzuverarbeitende Bausubstanz erhöht die anrechenbaren Kosten am Anfang der Rechnung, der Umbauzuschlag wirkt erst am Ende auf das ermittelte Honorar. Beides kann nebeneinander gelten.

  1. Nebenkosten nicht regeln: Nach § 14 HOAI kann der Planer Nebenkosten (Vervielfältigungen, Baustellenbüro, Reisen) zusätzlich abrechnen – oder ihr schließt die Erstattung in Textform aus.

  2. Über 25 Millionen Euro wie Tafel behandeln: Die Honorartafeln enden bei 25 Millionen Euro anrechenbaren Kosten.

Darüber gibt es keine Orientierungswerte mehr; Honorar und eventuelle Extrapolation gehören in den Vertrag.

Sonderfälle / Ausnahmen

Projekte über 25 Millionen Euro: Außerhalb der Tafel nennt die HOAI keine Werte. Das Honorar wird frei vereinbart; häufig wird die Tafel linear fortgeschrieben (Extrapolation).

Für Projekte jenseits der Tafelgrenze rechnet der hoai-honorar-rechner mit linearer Fortschreibung und kennzeichnet das Ergebnis ausdrücklich als Anhaltspunkt – die Vereinbarung triffst du frei und hältst die gewählte Methode im Vertrag fest.

Umbau und Modernisierung: Der Mehraufwand im Bestand wird über den Umbauzuschlag nach § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 36 HOAI 2021 honoriert: bei Gebäuden bis zu 33 Prozent, bei Innenräumen bis zu 50 Prozent, jeweils in Textform zu vereinbaren. Ohne Vereinbarung gelten automatisch 20 Prozent.

Instandsetzung und Instandhaltung: Nach § 12 HOAI kann für die Objektüberwachung ein um bis zu 50 Prozent erhöhter Phasenanteil vereinbart werden.

Mehrere Objekte in einem Auftrag: Nach § 11 HOAI werden die Honorare für jedes Objekt getrennt ermittelt und dann zusammengerechnet – ein pauschaler Mengenrabatt über alles ist so nicht vorgesehen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kosten der Genehmigungsplanung (LP 4) einordnen.

Besondere Leistungen: Alles, was über die Grundleistungen hinausgeht (z. B. besondere Gutachten, erweiterte Dokumentation), steht nicht in den Tafeln und wird frei vereinbart.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Das Ergebnis ist deine Verhandlungsgrundlage – nicht mehr und nicht weniger. Hole dir Angebote von zwei bis drei Büros ein und vergleiche: Welche Honorarzone wurde angesetzt, welche Leistungsphasen sind enthalten, welcher Honorarsatz innerhalb der Spanne?

Ein Angebot, das diese drei Punkte nicht offenlegt, kannst du nicht seriös prüfen.

Achte besonders auf die Leistungsphasen 8 und 9: Wer die Bauüberwachung (LP 8) streicht, um Honorar zu sparen, trägt das volle Mängelrisiko selbst. Und halte jede Vereinbarung in Textform fest – eine E-Mail genügt, ein Handschlag nicht.

Dieser Rechner dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Honorarberatung durch einen Fachanwalt oder deine Architektenkammer.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- Tafelwert: H(K, Zone, Satz) aus Honorartafel des Leistungsbilds (HOAI 2021, z. B. § 35 Gebäude und Innenräume). Quelle: HOAI 2021 (Gesetze im Internet). - Interpolation (§ 13 HOAI): H = H1 + (K − K1) × (H2 − H1) ÷ (K2 − K1); K = anrechenbare Kosten, K1/K2 = benachbarte Tafelstufen, H1/H2 = deren Tafelwerte. Quelle: § 13 HOAI. - Tafelgrenze: 25.000.000 €; darüber lineare Fortschreibung, Ergebnis als „Anhaltspunkt" kennzeichnen. Quelle: teamspace.de/hoai-rechner. - Leistungsphasen Gebäude (§ 34 HOAI): LP 1: 3 %, LP 2: 7 %, LP 3: 11 %, LP 4: 6 %, LP 5: 25 %, LP 6: 10 %, LP 7: 4 %, LP 8: 31 %, LP 9: 3 % (Summe 100 %). Quelle: HOAI 2021. - Umbauzuschlag (§ 36 i. V. m. § 6 Abs. 2 HOAI 2021): Gebäude bis 33 %, Innenräume bis 50 %, in Textform zu vereinbaren; ohne Vereinbarung 20 %. Quelle: HOAI 2021; industriebox.de (02.10.2026). - Anrechenbare Kosten (§ 4 HOAI): im Wesentlichen KG 300 + 400 DIN 276, ohne USt. Quelle: HOAI 2021. - Nebenkosten (§ 14 HOAI): zusätzlich abrechenbar, sofern nicht in Textform ausgeschlossen. Quelle: HOAI 2021. - Umsatzsteuer: 19 % auf das Nettohonorar. Quelle: UStG. - Rundung: Euro auf zwei Nachkommastellen, Prozent auf eine.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Was berechnet ein HOAI-Rechner?

Er ermittelt aus Leistungsbild, Honorarzone und anrechenbaren Kosten den Honorarrahmen für Grundleistungen von Architekten und Ingenieuren. Aus der Honorartafel ergibt sich die Spanne zwischen Basishonorarsatz und oberem Honorarsatz; das Ergebnis wird auf die beauftragten Leistungsphasen verteilt. Umbauzuschlag und Nebenkosten kommen bei Bedarf hinzu.

2 Ist das Architektenhonorar verhandelbar?

Ja. Seit der HOAI-Reform 2021 sind die Tafelwerte nur noch Orientierungswerte, das Honorar ist frei verhandelbar (§ 2a HOAI). Entscheidend ist die konkrete Honorarvereinbarung – sie muss in Textform getroffen werden.

3 Was gilt, wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wurde?

Dann gilt für Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Deshalb ist es so wichtig, die Vereinbarung – mindestens per E-Mail – festzuhalten, statt sie dem Zufall zu überlassen.

4 Welche Honorarzone gilt für mein Einfamilienhaus?

Einfamilienhäuser werden im Regelfall in die Zonen III oder IV eingestuft, je nach gestalterischen und technischen Anforderungen. Einfache Behelfsbauten wie Garagen landen meist in Zone I oder II. Die Einstufung richtet sich nach der Schwierigkeit der Planungsaufgabe, nicht nach deinem Budget.

5 Wie funktioniert die Interpolation nach § 13 HOAI?

Liegen deine anrechenbaren Kosten zwischen zwei Tafelstufen, wird linear interpoliert: Honorar = H1 + (K − K1) × (H2 − H1) ÷ (K2 − K1). Dabei sind K deine Kosten, K1/K2 die benachbarten Tafelstufen und H1/H2 deren Tafelwerte. Der Rechner zeigt dir diesen Rechenweg für jede Eingabe.

6 Was ist der Umbauzuschlag?

Bei Umbauten und Modernisierungen ist die Planung aufwendiger als beim Neubau – das honoriert der Zuschlag nach § 36 HOAI. Bei Gebäuden sind bis zu 33 Prozent vereinbar, bei Innenräumen bis zu 50 Prozent. Ohne Vereinbarung greifen automatisch 20 Prozent.

7 Zählt das Grundstück zu den anrechenbaren Kosten?

Nein. Anrechenbar sind nach § 4 HOAI im Wesentlichen die Kosten der Kostengruppen 300 (Bauwerk) und 400 (technische Anlagen) der DIN 276. Grundstück, Erschließung, Finanzierung und Umsatzsteuer bleiben außen vor.

8 Kommen Nebenkosten und Mehrwertsteuer zum Honorar dazu?

In der Regel ja. Nebenkosten wie Vervielfältigungen oder Reisekosten kann der Planer nach § 14 HOAI zusätzlich abrechnen, sofern ihr die Erstattung nicht in Textform ausgeschlossen habt. Die Umsatzsteuer (19 Prozent) kommt immer hinzu.

9 Gilt die HOAI 2021 noch, oder kommt eine neue Fassung?

Zum Stand Oktober 2026 ist die HOAI 2021 die aktuelle, gültige Fassung. Eine HOAI 2025 wurde als in Arbeit gemeldet, aber nicht verabschiedet. Solange das so bleibt, rechnet der Rechner mit den Tafelwerten der HOAI 2021.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Gesetze im Internet – HOAI: §§ 2a, 4, 6, 7, 11, 12, 13, 14, 35, 36 (http://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__2a.html)
  • • teamspace.de – HOAI Rechner 2021: Honorar kostenlos berechnen (Interpolationsformel, Tafelgrenze 25 Mio. €) (https://www.teamspace.de/hoai-rechner/)
  • • compa.co – HOAI Rechner Online (Parameter, HOAI 2025 in Arbeit) (https://www.compa.co/blog/hoai-rechner)
  • • industriebox.de – Umbauzuschlag nach HOAI: bis zu 33 Prozent (02.10.2026) (https://www.industriebox.de/2026/10/02/umbauzuschlag-nach-hoai-wie-ingenieur-und-architekturbros-bei-umbauten-und-modernisierungen-bis-zu-33-prozent-mehr-honorar-sichern/)
  • • Wikipedia – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Systematik HOAI 2021) (https://de.wikipedia.org/wiki/Honorarordnung_f%C3%BCr_Architekten_und_Ingenieure)