DeutschlandRechner Fintech & Steuern 2026
Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Kleinunternehmer-rechner: Lohnt sich § 19 UStG?

Du bist selbstständig und fragst dich, ob du als Kleinunternehmer auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen musst — oder ob dir die Regelung unterm Strich sogar schadet? Der kleinunternehmer-rechner prüft zuerst die beiden gesetzlichen Umsatzgrenzen und rechnet dir dann vor, was du durch den fehlenden Vorsteuerabzug verlierst und wo dein Preisvorteil bei Privatkunden liegt. Stand: Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung, gibt dir aber die Entscheidungsgrundlage, mit der du fundiert mit deinem Steuerberater sprechen kannst.

Interaktiver Kleinunternehmer-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
Label

Gesamtumsatz Vorjahr (netto, in Euro) — Zahl, z. B. 23500.

Label

Umsatz laufendes Jahr bisher (netto, in Euro) — Zahl.

Label

Durchschnittlicher Monatsumsatz (netto, in Euro) — Zahl.

Label

Betriebliche Ausgaben pro Jahr (brutto, in Euro) — Zahl.

Label

Anteil Privatkunden in % — Schieberegler 0–100.

Berechnungsergebnis
Ergebnis 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis 2 642,80 €
Ergebnis 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026. Diese Berechnung ersetzt keine Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Dein Gesamtumsatz darf im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro betragen (jeweils netto, nach vereinnahmten Entgelten) — dann bleiben deine Umsätze nach § 19 UStG steuerfrei. Der entscheidende Unterschied zur alten Regelung: Reißt du die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr, endet die Befreiung sofort mit der überschreitenden Rechnung, nicht erst zum Jahreswechsel. Der kleinunternehmer-rechner prüft beide Grenzen, schätzt deinen Grenztag und stellt deinem Preisvorteil den entgangenen Vorsteuerabzug gegenüber.

So berechnet der kleinunternehmer-rechner deinen Status

Der Rechner arbeitet in drei Schritten. Schritt eins ist der Grenzen-Check: Er vergleicht deinen Vorjahresumsatz mit 25.000 Euro und deinen laufenden Jahresumsatz mit 100.000 Euro. Liegt der Vorjahresumsatz darüber, scheidet die Regelung für das laufende Jahr von vornherein aus. Schritt zwei ist die Grenztag-Prognose: Aus deinem bisherigen Umsatz im laufenden Jahr und deinem durchschnittlichen Monatsumsatz schätzt der Rechner, wann du die 100.000-Euro-Grenze voraussichtlich erreichst — damit dich der sofortige Wechsel nicht überrascht. Schritt drei ist die Wirtschaftlichkeitsrechnung: Er berechnet deinen jährlichen Vorsteuerverlust aus deinen betrieblichen Ausgaben (Ausgaben brutto × 19/119) und stellt ihm deinen Preisvorteil gegenüber — denn Privatkunden zahlen bei dir keine 19 Prozent Umsatzsteuer obendrauf, während Unternehmenskunden die Steuer ohnehin als Vorsteuer zurückholen und dein Vorteil bei ihnen verpufft.

Was ändert sich 2026 und 2027?

Die große Reform liegt hinter uns: Zum 1. Januar 2025 hat das Jahressteuergesetz 2024 die Grenzen von 22.000/50.000 Euro auf 25.000/100.000 Euro angehoben und aus der bloßen „Nichterhebung" eine echte Steuerbefreiung gemacht — inklusive des sofortigen Wechsels bei Überschreitung im laufenden Jahr. 2026 ist das zweite Jahr unter der neuen Rechtslage, und es sind keine weiteren Änderungen der Grenzen angekündigt oder beschlossen (Stand: Oktober 2026). Auch für 2027 gibt es derzeit keine angekündigte Anpassung — die 25.000/100.000-Euro-Grenzen gelten bis auf Weiteres. Was sich 2026 allerdings bemerkbar macht: Die Finanzverwaltung und Kammern (z. B. IHK) weisen verstärkt auf den Fallbeileffekt hin, weil viele Gründer noch mit der alten Logik „Wechsel erst im Folgejahr" kalkulieren. Parallel läuft die EU-weite Kleinunternehmerregelung nach § 19a UStG mit 100.000 Euro EU-Umsatzgrenze weiter — interessant für digitale Produkte an EU-Privatkunden, mit Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern und quartalsweiser Meldung.

Beispielrechnung

Nehmen wir Lisa, Grafikdesignerin im zweiten Jahr. Ihr Vorjahresumsatz 2025: 23.500 Euro netto — unter 25.000 Euro, die Regelung gilt 2026 also weiter. Bis Ende Oktober 2026 hat sie 81.000 Euro vereinnahmt, ihr Monatsumsatz liegt bei 9.000 Euro. Der Puffer bis zur 100.000-Euro-Grenze beträgt 19.000 Euro, das sind gut zwei Monate — ihr Grenztag liegt damit voraussichtlich Anfang Januar 2027, sie bleibt also 2026 voraussichtlich komplett in der Regelung. Ihre betrieblichen Ausgaben: 12.000 Euro brutto im Jahr für Software, Hardware und Büromiete. Als Regelbesteuerte bekäme sie darauf 12.000 × 19/119 = 1.915,97 Euro Vorsteuer zurück — als Kleinunternehmerin entgeht ihr dieser Betrag. Ihre Kunden sind zu 80 Prozent Privatkunden: Für sie ist Lisa rund 19 Prozent günstiger als eine regelbesteuerte Konkurrentin, was den Vorsteuerverlust mehr als aufwiegen kann. Wären ihre Kunden dagegen überwiegend Unternehmen, würde sich die Rechnung drehen.

Typische Fehler

Erstens: mit den alten Grenzen 22.000/50.000 Euro rechnen — seit 2025 gelten 25.000/100.000 Euro, und wer die alten Werte nutzt, verschenkt Spielraum oder irrt sich über seinen Status. Zweitens: den Gewinn statt des Gesamtumsatzes prüfen — maßgeblich ist der Umsatz nach vereinnahmten Entgelten, nicht das, was nach Ausgaben übrig bleibt. Drittens: den Fallbeileffekt ignorieren — die Rechnung, die dich über 100.000 Euro trägt, ist bereits die erste steuerpflichtige; es gibt keinen „nächsten Monat". Viertens: Brutto mit Netto verwechseln — was du vereinnahmst, gilt als Bruttobetrag, die Steuer rechnest du mit 19/119 heraus, nicht mit 19 Prozent obendrauf. Fünftens: irrtümlich Umsatzsteuer ausweisen — dann schuldest du sie nach § 14c UStG trotzdem, obwohl du eigentlich befreit wärst. Sechstens: die 5-Jahres-Bindung beim Verzicht übersehen — wer freiwillig zur Regelbesteuerung optiert, bleibt fünf Jahre dabei.

Sonderfälle und Ausnahmen

Bestimmte steuerfreie Umsätze bleiben bei der Grenzberechnung außer Ansatz — es zählen grundsätzlich nur Umsätze, die ohne die Kleinunternehmerregelung steuerpflichtig wären. Wer nebenbei angestellt ist, prüft nur den selbstständigen Umsatz, nicht das Gehalt. Bei der EU-Regelung nach § 19a UStG gelten strengere Spielregeln: 100.000 Euro EU-weite Grenze, Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern, quartalsweise Umsatzmeldung — und bei Überschreitung ebenfalls sofortiger Statusverlust. Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen den Hinweis auf die Befreiung nach § 19 UStG anbringen. Vorsicht bei Rechnungen an das Ausland: Innergemeinschaftliche Lieferungen und bestimmte sonstige Leistungen können eigene umsatzsteuerliche Pflichten auslösen — das ist ein Fall für die Steuerberatung. Und: Die Regelung gilt nur für in Deutschland ansässige Unternehmer im Inland.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis sagt dir drei Dinge: erstens, ob du die Regelung aktuell nutzen darfst; zweitens, wie viel Luft du bis zur 100.000-Euro-Grenze noch hast — inklusive Grenztag-Prognose; drittens, ob sich die Regelung für dich rechnet, also ob dein Preisvorteil bei Privatkunden den Vorsteuerverlust übersteigt. Damit fasst der kleinunternehmer-rechner deine gesamte §-19-Entscheidung auf einer Seite zusammen. Lautet die Antwort „darf, und es lohnt sich", dokumentiere deine Umsätze sauber und weise auf Rechnungen korrekt auf § 19 UStG hin. Lautet sie „darf, aber es lohnt sich nicht" — etwa weil du hohe Ausgaben und B2B-Kunden hast — sprich mit deinem Steuerberater über den Verzicht auf die Regelung (Achtung: 5 Jahre Bindung). Lautet sie „darf nicht", stelle deine Rechnungsstellung sofort auf Regelbesteuerung um und plane die Umsatzsteuer-Voranmeldungen ein.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- Grenzen (seit 1.1.2025, JStG 2024): G_vor = 25.000 € (Vorjahr), G_lfd = 100.000 € (laufendes Jahr). Quelle: § 19 Abs. 1 UStG n. F.; bestätigt u. a. durch IHK-Merkblätter und Steuerberater-Fachportale. - Status: Regelung anwendbar ⟺ U_vor ≤ 25.000 € UND U_lfd ≤ 100.000 €. U = Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten (netto). - Puffer P = 100.000 € − U_lfd (falls U_lfd ≤ 100.000 €, sonst Status „überschritten"). - Grenztag-Prognose: Restmonate = P / Monatsumsatz M; Grenztag ≈ heute + Restmonate (nur wenn M > 0 und P > 0). - Entgangene Vorsteuer V = Ausgaben_brutto × 19/119 (Regelsteuersatz 19 %, § 12 Abs. 1 UStG). - Wirtschaftlichkeit: Privatkundenanteil p → Preisvorteil-Indikator = p × U_lfd × 19/119 (rechnerischer Bruttopreisvorteil); Faustregel: Regelung lohnt sich tendenziell bei hohem p und niedrigen Ausgaben. - Sofortwechsel-Logik: U_lfd > 100.000 € → Status „Regelbesteuerung ab überschreitender Rechnung", Hinweis auf § 14c UStG bei falschem Steuerausweis. - Validierung: alle Beträge ≥ 0, p ∈ [0,100]; sonst Fehlerstatus. - Build-Hinweis: Grenzen als konfigurierbare Konstanten (Gesetzesänderung möglich); Grenztag nur als Schätzung labeln.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr, jeweils netto nach vereinnahmten Entgelten. Beide Grenzen müssen eingehalten werden.

2 Was passiert, wenn ich die 100.000-Euro-Grenze überschreite?

Die Steuerbefreiung endet sofort — bereits die Rechnung, mit der du die Grenze überschreitest, ist umsatzsteuerpflichtig. Es gibt keinen Aufschub bis zum Monats- oder Jahresende.

3 Zählt der Gewinn oder der Umsatz für die Grenze?

Der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten. Deine Ausgaben und dein Gewinn spielen für die Grenzprüfung keine Rolle.

4 Darf ich als Kleinunternehmer Vorsteuer geltend machen?

Nein. Wer die Befreiung nach § 19 UStG nutzt, hat keinen Vorsteuerabzug — das ist der zentrale Nachteil, den du gegen deinen Preisvorteil abwägen musst.

5 Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich kann das Finanzamt auch von Kleinunternehmern eine Steuererklärung verlangen; die Befreiung entbindet nicht automatisch von allen Erklärungspflichten. Kläre das im Zweifel mit deinem Steuerberater.

6 Was schreibe ich auf die Rechnung als Kleinunternehmer?

Keine Umsatzsteuer ausweisen und einen Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG anbringen, zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

7 Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja, du kannst zur Regelbesteuerung optieren — dann weist du Umsatzsteuer aus und hast Vorsteuerabzug. Der Verzicht bindet dich aber für fünf Kalenderjahre.

8 Gilt die Regelung auch für Verkäufe ins EU-Ausland?

Dafür gibt es die separate EU-Regelung nach § 19a UStG mit 100.000 Euro EU-weiter Umsatzgrenze, Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern und quartalsweisen Meldungen. Die nationale und die EU-Regelung musst du getrennt prüfen.

9 Was passiert, wenn ich versehentlich Umsatzsteuer ausweise?

Dann schuldest du die ausgewiesene Steuer nach § 14c UStG trotzdem — auch wenn du eigentlich befreit wärst. Prüfe deine Rechnungsvorlagen sorgfältig.

10 Gelten die alten Grenzen 22.000/50.000 Euro noch irgendwo?

Nein, sie galten nur bis zum 31. Dezember 2024. Seit dem 1. Januar 2025 gelten ausschließlich 25.000 Euro (Vorjahr) und 100.000 Euro (laufendes Jahr).

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • § 19 UStG (aktuelle Fassung, Grenzen 25.000/100.000 € seit 1.1.2025): https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
  • • IHK-Merkblatt Kleinunternehmerregelung (Sofortwechsel bei Überschreitung): via getreadystack.com/de/tools/kleinunternehmer-grenze-2026
  • • Neustart-Serie Kleinunternehmer-Rechner, Stand Juni 2026 (Grenzen, Vorsteuerverlust): https://www.neustart-serie.de/rechner/kleinunternehmer/
  • • Steuerschröder: Kleinunternehmer § 19 UStG alt vs. neu (22.000/50.000 bis 2024): https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Kleinunternehmer.html
  • • Rechner-Hub: EU-Kleinunternehmerregelung § 19a UStG: https://rechner-hub.de/blog/kleinunternehmer-eu-regelung-2026/
  • • Deubner-Verlag: Fallbeispiele Kleinunternehmerregelung 2025/2026 (PDF): https://www.deubner-online.de/einbau/mmo/content/output/kleinunternehmerregelung_2025_final_513168490.pdf