So funktioniert der Soli-Rechner
Du gibst deine festgesetzte Einkommensteuer für 2026 ein (nicht dein Einkommen – das ist der häufigste Fehler) und wählst Einzel- oder Zusammenveranlagung. Der Rechner prüft dann drei Zonen:
- Unter der Freigrenze (≤ 20.350 € bzw. 40.700 €): 0 € Soli.
Fertig – das ist das Ergebnis für die allermeisten. 2.
Milderungszone (darüber, bis ca. 37.839 € bzw. 75.678 € Steuer): Soli = 11,9 % des Überschreitungsbetrags – oder 5,5 % der Steuer, falls das weniger ist. Der Rechner nimmt automatisch den niedrigeren Wert.
- Voller Satz (darüber): Soli = 5,5 % der Einkommensteuer, ohne Deckelung.
Zusätzlich fragt der Rechner nach Kapitalerträgen und GmbH-Einkünften – denn dort gilt die Freigrenze nicht (siehe Sonderfälle).
Die Freigrenze 2026: die wichtigste Zahl
Seit der Teilabschaffung 2021 gibt es den Soli für Normalverdiener praktisch nicht mehr. Die Freigrenze wird regelmäßig angehoben (Ausgleich der kalten Progression):
| Jahr | Freigrenze ledig | Freigrenze zusammen |
|---|---|---|
| 2024 | 18.130 € | 36.260 € |
| 2025 | 19.950 € | 39.900 € |
| 2026 | 20.350 € | 40.700 € |
Merke dir den entscheidenden Satz: Maßgeblich ist die Steuer, nicht dein Einkommen. Die Freigrenze von 20.350 € bezieht sich auf deine festgesetzte Einkommensteuer.
In Einkommen umgerechnet heißt das grob: Als kinderloser Single zahlst du erst ab etwa 75.000 € zu versteuerndem Einkommen überhaupt Soli – und den vollen Satz erst ab etwa 116.500 €.
Die Milderungszone – mit echter Rechnung
Ohne Milderungszone gäbe es einen absurden Sprung: 1 € mehr Steuer über der Freigrenze würde plötzlich über 1.100 € Soli auslösen. Deshalb gilt: In der Milderungszone zahlst du nur 11,9 % des Betrags, um den deine Steuer die Freigrenze übersteigt – gedeckelt auf die vollen 5,5 %. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Einkommensteuer-Rechner heranziehen.
Beispiel 1 – mitten in der Milderungszone: Einkommensteuer 26.664 € (ledig). Überschreitung: 26.664 − 20.350 = 6.314 €.
Milderungswert: 11,9 % × 6.314 € = 751,37 €. Voller Satz wäre 5,5 % × 26.664 € = 1.466,52 €.
Du zahlst den niedrigeren Wert: 751,37 € – also nur 2,8 % statt 5,5 %.
Beispiel 2 – voller Satz: Einkommensteuer 43.464 € (ledig). Milderungswert: 11,9 % × 23.114 € = 2.750,57 €.
Voller Satz: 5,5 % × 43.464 € = 2.390,52 €. Hier ist der volle Satz niedriger – du zahlst 2.390,52 €.
Der Kipppunkt liegt 2026 bei 37.839 € Steuer: Darüber gibt es keine Milderung mehr.
Wer zahlt 2026 überhaupt noch Soli?
Rund 90 % zahlen nichts. Übrig bleiben vier Gruppen:
Spitzenverdiener: Einkommensteuer über 20.350 € (ledig) bzw. 40.700 € (zusammen) – zunächst in der Milderungszone, ab 37.839 € Steuer mit vollen 5,5 %.
Kapitalanleger – ohne Freigrenze: Auf die Abgeltungsteuer (25 %) wird der Soli immer erhoben.
Effektiv zahlst du auf Kapitalerträge 26,375 % (25 % + 1,375 % Soli) – auch bei kleinem Einkommen. Deine Bank behält ihn automatisch ein.
- GmbHs und AGs – ohne Freigrenze: Auf die Körperschaftsteuer (15 %) fallen immer 5,5 % Soli an – effektiv 0,825 % des Gewinns.
Keine Milderung, keine Grenze. 4.
Gewerbetreibende/Selbstständige: Für sie gilt die normale Freigrenze – aber die Gewerbesteuer-Anrechnung (§ 35 EStG) senkt ihre Einkommensteuer, sodass manche trotz hohem Gewinn unter der Freigrenze bleiben.
Was ändert sich 2026 – und was ist geplant?
2026 gilt: Die Freigrenze steigt von 19.950 € auf 20.350 € (zusammen: 39.900 € auf 40.700 €). Dadurch rutschen weitere Steuerzahler aus dem Soli heraus oder tiefer in die Milderungszone.
Am Satz (5,5 %) und an der Milderung (11,9 %) ändert sich nichts – und an den Ausnahmen (Kapitalerträge, Körperschaftsteuer) auch nicht.
Geplant, aber nicht beschlossen (Stand Oktober 2026): Über eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags wird politisch diskutiert – beschlossen ist sie nicht. Solange das so bleibt, gilt die Freigrenzen-Regelung weiter.
Diese Seite wird aktualisiert, sobald sich daran etwas ändert.
Typische Fehler rund um den Soli
- Freigrenze mit Einkommensgrenze verwechseln.
Die 20.350 € beziehen sich auf deine Steuer, nicht auf dein Einkommen. Wer 70.000 € verdient, zahlt deshalb noch lange keinen Soli.
- Denken, der Soli sei abgeschafft.
Er ist nur für 90 % abgeschafft – Spitzenverdiener, Kapitalanleger und GmbHs zahlen weiter. 3.
Die Milderungszone ignorieren. Viele Rechner im Netz zeigen nur „0 € oder 5,5 %" – wer knapp über der Freigrenze liegt, zahlt in Wahrheit deutlich weniger als den vollen Satz.
- Soli auf Kapitalerträge übersehen.
Auch wer einkommensteuerlich keinen Soli zahlt, zahlt ihn auf Zinsen und Dividenden – die Bank behält ihn automatisch ein. 5.
Bei der GmbH mit Freigrenze kalkulieren. Für die Körperschaftsteuer gibt es keine – ein teurer Planungsfehler.
- Soli und Kirchensteuer vermischen.
Beides sind Zuschläge auf die Einkommensteuer, aber unabhängig voneinander: Der Soli hat eine Freigrenze, die Kirchensteuer nicht (dafür einen Sonderausgabenabzug).
Sonderfälle und Ausnahmen
Kapitalerträge im Detail: 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli darauf = 26,375 % effektiv (ohne Kirchensteuer; mit 9 % Kirchensteuer 27,99 %). Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 € ledig / 2.000 € zusammen) schützt kleine Erträge – darüber greift der Soli ohne jede Freigrenze.
Ein Freistellungsauftrag bei der Bank verhindert den automatischen Einbehalt bis zum Pauschbetrag.
GmbH-Gewinne: 15 % Körperschaftsteuer + 5,5 % Soli = 15,825 % effektiv. Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer Gehalt bezieht, zahlt darauf zusätzlich Einkommensteuer (mit Freigrenze) – zwei getrennte Soli-Welten in einer Person. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kirchensteuer-Rechner.
Zusammenveranlagung: Die Freigrenze verdoppelt sich auf 40.700 €, die Milderungszone läuft bis 75.678 € Steuer. Paare mit ungleichen Einkommen profitieren doppelt: Das Splitting senkt die Steuer – und damit oft auch den Soli unter die Freigrenze.
Lohnsteuerabzug: Dein Arbeitgeber berücksichtigt die Freigrenze bereits im monatlichen Lohnsteuerabzug (Programmablaufplan) – wer unter der Grenze liegt, sieht gar keinen Soli auf der Abrechnung. Die endgültige Abrechnung erfolgt aber immer mit dem Steuerbescheid.
Kirchensteuer und Soli: Beide werden auf die Einkommensteuer berechnet, beeinflussen sich aber nicht gegenseitig – die Kirchensteuer mindert nicht die Soli-Bemessung und umgekehrt. Gezahlte Kirchensteuer ist dafür als Sonderausgabe abziehbar (der Soli nicht).
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Der Soli-Rechner gibt dir eine von drei Antworten – und jede hat eine Konsequenz:
- „0 € – du zahlst keinen Soli": Hake das Thema ab. Prüfe nur bei Kapitalerträgen, ob deine Bank korrekt einbehält (Freistellungsauftrag!).
- „Milderungszone": Du zahlst weniger als 5,5 % – plane den Betrag ein, aber ärgere dich nicht über den vollen Satz, den du nicht zahlst. Steigt dein Einkommen weiter, wächst der Soli gleitend mit.
- „Voller Satz": 5,5 % deiner Einkommensteuer gehen zusätzlich an den Bund. Hier lohnt sich steueroptimiertes Denken am meisten: Jede Senkung deiner Einkommensteuer (Freibeträge, Sonderausgaben, Splitting) senkt automatisch auch deinen Soli.
Und falls du zu den 90 % gehörst: Der Soli ist für dich Geschichte – deine Energie steckst du besser in die Posten, die dich wirklich treffen: Einkommensteuer, Kirchensteuer und Sozialabgaben. Alle drei rechnest du mit den verlinkten Rechnern unten durch.
Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung – bei GmbH-Strukturen, Kapitalerträgen im Ausland oder Grenzfällen der Freigrenze sprich mit einem Steuerberater oder deinem Finanzamt.