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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Soli-Rechner 2026: Check

Zahlst du 2026 überhaupt noch Solidaritätszuschlag? Der Soli-Rechner prüft das in Sekunden: Gib deine Einkommensteuer ein und sieh sofort, ob du unter der Freigrenze liegst, in der Milderungszone landest oder den vollen Satz zahlst. Das Problem: Die meisten wissen nicht einmal, dass es seit 2021 eine Freigrenze gibt – und manche zahlen Soli, ohne dass sie müssten (oder umgekehrt). Die Lösung: Ein ehrlicher Check mit den aktuellen 2026-Werten, inklusive aller Ausnahmen.

Interaktiver Soli-Rechner 2026

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
Jahr

Platzhalter: z. B. 26.664 €; Hilfe: Deine Steuer, nicht dein Einkommen – z. B. aus dem ...

Optionen: Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung

Pauschbetrag? – Optionen: Nein / Ja – Hilfe: Auf Kapitalerträge fällt der Soli ohne Fre...

Optionen: Nein / Ja – Hilfe: Auf die Körperschaftsteuer gibt es keine Freigrenze.

Bitte gib deine festgesetzte Einkommensteuer ein, um den Soli zu prüfen.

Berechnungsergebnis
Dein Solidaritätszuschlag 2026 – z
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Zone – Freigrenze / Milderungszone / Voller Satz – mit Erklärung je Zone 642,80 €
Effektiver Soli-Satz – z 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Schätzung nach dem Solidaritätszuschlaggesetz (Stand 2026). Keine Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % deiner festgesetzten Einkommensteuer – aber nur, wenn diese Steuer 2026 über 20.350 € liegt (bei Zusammenveranlagung: 40.700 €). Darunter zahlst du gar keinen Soli – das trifft auf rund 90 % aller Steuerzahler zu. Knapp darüber greift die Milderungszone: Statt der vollen 5,5 % zahlst du nur 11,9 % des Betrags, um den deine Steuer die Freigrenze übersteigt – ein gleitender Übergang ohne Belastungssprung. Achtung, zwei Ausnahmen ohne Freigrenze: Auf Kapitalerträge (Abgeltungsteuer) und bei GmbHs (Körperschaftsteuer) wird der Soli immer fällig, egal wie niedrig das Einkommen ist.

So funktioniert der Soli-Rechner

Du gibst deine festgesetzte Einkommensteuer für 2026 ein (nicht dein Einkommen – das ist der häufigste Fehler) und wählst Einzel- oder Zusammenveranlagung. Der Rechner prüft dann drei Zonen:

  1. Unter der Freigrenze (≤ 20.350 € bzw. 40.700 €): 0 € Soli.

Fertig – das ist das Ergebnis für die allermeisten. 2.

Milderungszone (darüber, bis ca. 37.839 € bzw. 75.678 € Steuer): Soli = 11,9 % des Überschreitungsbetrags – oder 5,5 % der Steuer, falls das weniger ist. Der Rechner nimmt automatisch den niedrigeren Wert.

  1. Voller Satz (darüber): Soli = 5,5 % der Einkommensteuer, ohne Deckelung.

Zusätzlich fragt der Rechner nach Kapitalerträgen und GmbH-Einkünften – denn dort gilt die Freigrenze nicht (siehe Sonderfälle).

Die Freigrenze 2026: die wichtigste Zahl

Seit der Teilabschaffung 2021 gibt es den Soli für Normalverdiener praktisch nicht mehr. Die Freigrenze wird regelmäßig angehoben (Ausgleich der kalten Progression):

Jahr Freigrenze ledig Freigrenze zusammen
2024 18.130 € 36.260 €
2025 19.950 € 39.900 €
2026 20.350 € 40.700 €

Merke dir den entscheidenden Satz: Maßgeblich ist die Steuer, nicht dein Einkommen. Die Freigrenze von 20.350 € bezieht sich auf deine festgesetzte Einkommensteuer.

In Einkommen umgerechnet heißt das grob: Als kinderloser Single zahlst du erst ab etwa 75.000 € zu versteuerndem Einkommen überhaupt Soli – und den vollen Satz erst ab etwa 116.500 €.

Die Milderungszone – mit echter Rechnung

Ohne Milderungszone gäbe es einen absurden Sprung: 1 € mehr Steuer über der Freigrenze würde plötzlich über 1.100 € Soli auslösen. Deshalb gilt: In der Milderungszone zahlst du nur 11,9 % des Betrags, um den deine Steuer die Freigrenze übersteigt – gedeckelt auf die vollen 5,5 %. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Einkommensteuer-Rechner heranziehen.

Beispiel 1 – mitten in der Milderungszone: Einkommensteuer 26.664 € (ledig). Überschreitung: 26.664 − 20.350 = 6.314 €.

Milderungswert: 11,9 % × 6.314 € = 751,37 €. Voller Satz wäre 5,5 % × 26.664 € = 1.466,52 €.

Du zahlst den niedrigeren Wert: 751,37 € – also nur 2,8 % statt 5,5 %.

Beispiel 2 – voller Satz: Einkommensteuer 43.464 € (ledig). Milderungswert: 11,9 % × 23.114 € = 2.750,57 €.

Voller Satz: 5,5 % × 43.464 € = 2.390,52 €. Hier ist der volle Satz niedriger – du zahlst 2.390,52 €.

Der Kipppunkt liegt 2026 bei 37.839 € Steuer: Darüber gibt es keine Milderung mehr.

Wer zahlt 2026 überhaupt noch Soli?

Rund 90 % zahlen nichts. Übrig bleiben vier Gruppen:

  1. Spitzenverdiener: Einkommensteuer über 20.350 € (ledig) bzw. 40.700 € (zusammen) – zunächst in der Milderungszone, ab 37.839 € Steuer mit vollen 5,5 %.

  2. Kapitalanleger – ohne Freigrenze: Auf die Abgeltungsteuer (25 %) wird der Soli immer erhoben.

Effektiv zahlst du auf Kapitalerträge 26,375 % (25 % + 1,375 % Soli) – auch bei kleinem Einkommen. Deine Bank behält ihn automatisch ein.

  1. GmbHs und AGs – ohne Freigrenze: Auf die Körperschaftsteuer (15 %) fallen immer 5,5 % Soli an – effektiv 0,825 % des Gewinns.

Keine Milderung, keine Grenze. 4.

Gewerbetreibende/Selbstständige: Für sie gilt die normale Freigrenze – aber die Gewerbesteuer-Anrechnung (§ 35 EStG) senkt ihre Einkommensteuer, sodass manche trotz hohem Gewinn unter der Freigrenze bleiben.

Was ändert sich 2026 – und was ist geplant?

2026 gilt: Die Freigrenze steigt von 19.950 € auf 20.350 € (zusammen: 39.900 € auf 40.700 €). Dadurch rutschen weitere Steuerzahler aus dem Soli heraus oder tiefer in die Milderungszone.

Am Satz (5,5 %) und an der Milderung (11,9 %) ändert sich nichts – und an den Ausnahmen (Kapitalerträge, Körperschaftsteuer) auch nicht.

Geplant, aber nicht beschlossen (Stand Oktober 2026): Über eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags wird politisch diskutiert – beschlossen ist sie nicht. Solange das so bleibt, gilt die Freigrenzen-Regelung weiter.

Diese Seite wird aktualisiert, sobald sich daran etwas ändert.

Typische Fehler rund um den Soli

  1. Freigrenze mit Einkommensgrenze verwechseln.

Die 20.350 € beziehen sich auf deine Steuer, nicht auf dein Einkommen. Wer 70.000 € verdient, zahlt deshalb noch lange keinen Soli.

  1. Denken, der Soli sei abgeschafft.

Er ist nur für 90 % abgeschafft – Spitzenverdiener, Kapitalanleger und GmbHs zahlen weiter. 3.

Die Milderungszone ignorieren. Viele Rechner im Netz zeigen nur „0 € oder 5,5 %" – wer knapp über der Freigrenze liegt, zahlt in Wahrheit deutlich weniger als den vollen Satz.

  1. Soli auf Kapitalerträge übersehen.

Auch wer einkommensteuerlich keinen Soli zahlt, zahlt ihn auf Zinsen und Dividenden – die Bank behält ihn automatisch ein. 5.

Bei der GmbH mit Freigrenze kalkulieren. Für die Körperschaftsteuer gibt es keine – ein teurer Planungsfehler.

  1. Soli und Kirchensteuer vermischen.

Beides sind Zuschläge auf die Einkommensteuer, aber unabhängig voneinander: Der Soli hat eine Freigrenze, die Kirchensteuer nicht (dafür einen Sonderausgabenabzug).

Sonderfälle und Ausnahmen

Kapitalerträge im Detail: 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli darauf = 26,375 % effektiv (ohne Kirchensteuer; mit 9 % Kirchensteuer 27,99 %). Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 € ledig / 2.000 € zusammen) schützt kleine Erträge – darüber greift der Soli ohne jede Freigrenze.

Ein Freistellungsauftrag bei der Bank verhindert den automatischen Einbehalt bis zum Pauschbetrag.

GmbH-Gewinne: 15 % Körperschaftsteuer + 5,5 % Soli = 15,825 % effektiv. Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer Gehalt bezieht, zahlt darauf zusätzlich Einkommensteuer (mit Freigrenze) – zwei getrennte Soli-Welten in einer Person. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kirchensteuer-Rechner.

Zusammenveranlagung: Die Freigrenze verdoppelt sich auf 40.700 €, die Milderungszone läuft bis 75.678 € Steuer. Paare mit ungleichen Einkommen profitieren doppelt: Das Splitting senkt die Steuer – und damit oft auch den Soli unter die Freigrenze.

Lohnsteuerabzug: Dein Arbeitgeber berücksichtigt die Freigrenze bereits im monatlichen Lohnsteuerabzug (Programmablaufplan) – wer unter der Grenze liegt, sieht gar keinen Soli auf der Abrechnung. Die endgültige Abrechnung erfolgt aber immer mit dem Steuerbescheid.

Kirchensteuer und Soli: Beide werden auf die Einkommensteuer berechnet, beeinflussen sich aber nicht gegenseitig – die Kirchensteuer mindert nicht die Soli-Bemessung und umgekehrt. Gezahlte Kirchensteuer ist dafür als Sonderausgabe abziehbar (der Soli nicht).

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Der Soli-Rechner gibt dir eine von drei Antworten – und jede hat eine Konsequenz:

  • „0 € – du zahlst keinen Soli": Hake das Thema ab. Prüfe nur bei Kapitalerträgen, ob deine Bank korrekt einbehält (Freistellungsauftrag!).
  • „Milderungszone": Du zahlst weniger als 5,5 % – plane den Betrag ein, aber ärgere dich nicht über den vollen Satz, den du nicht zahlst. Steigt dein Einkommen weiter, wächst der Soli gleitend mit.
  • „Voller Satz": 5,5 % deiner Einkommensteuer gehen zusätzlich an den Bund. Hier lohnt sich steueroptimiertes Denken am meisten: Jede Senkung deiner Einkommensteuer (Freibeträge, Sonderausgaben, Splitting) senkt automatisch auch deinen Soli.

Und falls du zu den 90 % gehörst: Der Soli ist für dich Geschichte – deine Energie steckst du besser in die Posten, die dich wirklich treffen: Einkommensteuer, Kirchensteuer und Sozialabgaben. Alle drei rechnest du mit den verlinkten Rechnern unten durch.

Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung – bei GmbH-Strukturen, Kapitalerträgen im Ausland oder Grenzfällen der Freigrenze sprich mit einem Steuerberater oder deinem Finanzamt.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Grundformel (§ 4 SolZG 1995):** Soli = 5,5 % × Bemessungsgrundlage (festgesetzte Einkommensteuer). **Freigrenze 2026:** 20.350 € (Einzel) / 40.700 € (zusammen) – darunter 0 €. **Milderungszone:** Soli = min(5,5 % × ESt; 11,9 % × (ESt − Freigrenze)). **Voller Satz ab:** 37.839 € ESt (Einzel) / 75.678 € (zusammen). **Quellen (alle identisch):** Finanztip Freigrenzen-Tabelle 2022–2026 (Quelle dort: Steuerfortentwicklungsgesetz): https://www.finanztip.de/solidaritaetszuschlag/ · Steuerschroeder Freigrenzen 2024–2026 (Quelle dort: BMF): https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Solidaritaetszuschlag.html · Bund der Steuerzahler „1×1 des Soli" (Jan 2026): https://dersteuerzahler.de/fileadmin/user_upload/Dateien/2026/Das_1_x_1_des_Solidarita%CC%88tszuschlags_Januar_2026.pdf · Wikipedia Übersichtstabelle (2026: 20.350 €, 11,9 %, voller Satz ab 37.839 €): https://de.wikipedia.org/wiki/Solidaritätszuschlag · Haufe Milderungszone (ab zvE 74.968/149.936 €, bis ca. 116.500/233.000 €): https://www.haufe.de/id/beitrag/solidaritaetszuschlag-zur-einkommensteuer-32-milderungszone-HI14712447.html · Milderungs-Beispiel (min-Formel): https://iuriswatch.eu/blog/de/solidaritaetszuschlag-2026-wer-zahlt-noch **Ausnahmen (keine Freigrenze):** Kapitalertragsteuer: Soli = 5,5 % × KapESt (effektiv 26,375 % auf Erträge über dem Sparer-Pauschbetrag). Körperschaftsteuer: Soli = 5,5 % × KSt (effektiv 0,825 % des Gewinns). Quellen: iuriswatch.eu, dersteuerzahler.de. **Beispielrechnungen (verifiziert):** ESt 26.664 € → Überschreitung 6.314 € → 11,9 % = 751,37 € < 1.466,52 € (5,5 %) → Soli 751,37 €. ESt 43.464 € → 11,9 % × 23.114 = 2.750,57 € > 2.390,52 € (5,5 %) → Soli 2.390,52 € (voller Satz, konsistent mit „voller Satz ab 37.839 €"). **2027:** Freigrenze noch nicht final beschlossen (Stand Oktober 2026) – Rechner zeigt Hinweis oder rechnet vorläufig mit 2026-Werten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Zahle ich 2026 noch Solidaritätszuschlag?

** Wahrscheinlich nicht: Fällt deine festgesetzte Einkommensteuer unter 20.350 € (40.700 € bei Zusammenveranlagung), zahlst du gar keinen Soli – das trifft auf rund 90 % zu. Nutze den Soli-Rechner oben mit deiner Steuerzahl für die sichere Antwort.

2 Wie hoch ist die Freigrenze beim Soli 2026?

** 20.350 € Einkommensteuer bei Einzelveranlagung, 40.700 € bei Zusammenveranlagung. Darunter: 0 € Soli. Darüber: zunächst die Milderungszone, ab 37.839 € Steuer der volle Satz von 5,5 %.

3 Was ist die Milderungszone genau?

** Ein gleitender Übergang oberhalb der Freigrenze: Statt sofort 5,5 % zahlst du nur 11,9 % des Betrags, um den deine Steuer die Freigrenze übersteigt – gedeckelt auf die vollen 5,5 %. So gibt es keinen Belastungssprung an der Grenze.

4 Wird der Soli vom Bruttogehalt oder von der Steuer berechnet?

** Von der Steuer. Der Soli beträgt 5,5 % deiner festgesetzten Einkommensteuer (bzw. einbehaltenen Lohnsteuer) – nicht 5,5 % deines Einkommens. Deshalb sagt die Freigrenze auch nichts über dein Bruttogehalt aus.

5 Zahle ich Soli auf Zinsen und Dividenden?

** Ja – und zwar ohne Freigrenze. Auf die 25 % Abgeltungsteuer kommen immer 5,5 % Soli (effektiv 26,375 %). Das gilt auch, wenn du einkommensteuerlich unter der Freigrenze liegst. Nur der Sparer-Pauschbetrag (1.000/2.000 €) schützt kleine Erträge.

6 Gilt die Freigrenze auch für meine GmbH?

** Nein. Auf die Körperschaftsteuer (15 %) wird der Soli immer erhoben – ohne Freigrenze und ohne Milderungszone. Dasselbe gilt für Selbstständige nicht: Für ihre Einkommensteuer gilt die normale Freigrenze.

7 Wird der Solidaritätszuschlag bald abgeschafft?

** Darüber wird politisch diskutiert, beschlossen ist nichts (Stand Oktober 2026). Bis dahin gilt: Freigrenze 20.350/40.700 €, darüber Milderungszone, für Kapitalerträge und GmbHs keine Freigrenze.

8 Soli und Kirchensteuer – was wird zuerst berechnet?

** Beides wird unabhängig voneinander auf dieselbe Bemessungsgrundlage (deine Einkommensteuer) berechnet. Die Kirchensteuer mindert nicht den Soli und umgekehrt. Unterschied: Der Soli hat eine Freigrenze, die Kirchensteuer dafür einen Sonderausgabenabzug.

9 Warum steht auf meiner Gehaltsabrechnung kein Soli?

** Weil dein Arbeitgeber die Freigrenze bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt: Liegst du darunter, wird gar kein Soli einbehalten. Die endgültige Festsetzung erfolgt ohnehin erst mit dem Steuerbescheid.

10 Was gilt bei Zusammenveranlagung?

** Alle Grenzen verdoppeln sich: Freigrenze 40.700 €, Milderungszone bis 75.678 € Steuer, voller Satz darüber. Durch das Splitting sinkt oft schon die Steuer so weit, dass der Soli ganz entfällt.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Freigrenzen-Tabelle 2022–2026, Milderungszone, Beispiele: https://www.finanztip.de/solidaritaetszuschlag/
  • • Freigrenzen 2024–2026 mit BMF-Quellenangabe: https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Solidaritaetszuschlag.html
  • • Wer zahlt 2026 noch (ESt/GmbH/Kapitalerträge), Milderungs-Beispiel: https://iuriswatch.eu/blog/de/solidaritaetszuschlag-2026-wer-zahlt-noch
  • • Bund der Steuerzahler „Das 1×1 des Solidaritätszuschlags" (Jan 2026): https://dersteuerzahler.de/fileadmin/user_upload/Dateien/2026/Das_1_x_1_des_Solidarita%CC%88tszuschlags_Januar_2026.pdf
  • • Übersichtstabelle 1991–2026 (Freigrenze, 11,9 %, voller Satz ab 37.839 €): https://de.wikipedia.org/wiki/Solidaritätszuschlag
  • • Milderungszone: Beginn und Ende 2026 (Haufe): https://www.haufe.de/id/beitrag/solidaritaetszuschlag-zur-einkommensteuer-32-milderungszone-HI14712447.html