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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Treppe-Rechner: Steigung & Auftritt berechnen

Du planst eine Treppe und willst wissen, wie viele Stufen du brauchst, wie steil sie wird und ob sie überhaupt bequem begehbar ist? Der treppe-rechner nimmt deine Geschosshöhe und rechnet daraus Stufenanzahl, Steigung, Auftritt und Lauflänge aus – und prüft das Ergebnis sofort gegen die drei klassischen Treppenregeln: Schrittmaßregel, Sicherheitsregel und Bequemlichkeitsregel. Zusätzlich siehst du, ob deine Planung innerhalb der Grenzwerte der DIN 18065 liegt. Du bekommst keine Kostenschätzung und keine Kaufempfehlung, sondern reine Geometrie: die Zahlen, mit denen du zum Treppenbauer oder Bauamt gehen kannst. Eine Treppe, die die Schrittmaßregel verfehlt, fühlt sich jeden Tag falsch an – deshalb lohnt sich die Prüfung vor dem Bau, nicht danach.

Interaktiver Treppe-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
cm

OK Fertigfußboden bis OK Fertigfußboden, z. B. 280

cm

Steigung (cm) – Standard 17,5 – Ideal 17–18 cm

cm

Auftritt (cm) – Standard 29 – Ideal 27–30 cm

Auswahl: Aus Geschosshöhe rechnen / Aus Lauflänge prüfen

cm

nur im Prüfmodus – Platz in Laufrichtung

Berechnungsergebnis
Stufenanzahl
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Exakte Steigung – z 642,80 €
Auftritt – z 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

"Diese Berechnung ist eine Planungshilfe und ersetzt keine Beratung durch einen Statiker oder Architekten. Treppen sind tragende, oft genehmigungspflichtige Bauteile.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Bei 2,80 m Geschosshöhe ergeben 17,5 cm Steigung 16 Stufen; mit 29 cm Auftritt brauchst du 4,35 m Lauflänge (15 Auftritte). Der treppe-rechner prüft dazu: Schrittmaß 2 × 17,5 + 29 = 64 cm (Norm: 59–65 cm), Sicherheitsregel 17,5 + 29 = 46,5 cm (Ziel: ca. 46 cm), Bequemlichkeitsregel 29 − 17,5 = 11,5 cm (Ziel: ca. 12 cm) – alle drei im grünen Bereich, DIN 18065 eingehalten. Die Stufenanzahl allein sagt wenig: Erst das Verhältnis von Steigung zu Auftritt entscheidet, ob die Treppe bequem oder eine Kletterpartie wird. Stand: Oktober 2026.

Was der treppe-rechner nach DIN 18065 prüft

Der Treppenrechner rechnet in zwei Richtungen. Vorwärts: Aus der Geschosshöhe (Oberkante Fertigfußboden bis Oberkante Fertigfußboden) und einer gewünschten Steigung ermittelt er die Stufenanzahl – aufgerundet, denn eine halbe Stufe gibt es nicht – und daraus die exakte Steigung.

Rückwärts: Aus einer verfügbaren Lauflänge ermittelt er den Auftritt und prüft, ob die Schrittmaßregel noch aufgeht.

Danach läuft die dreifache Prüfung:

  1. Schrittmaßregel: 2 × Steigung + Auftritt = 590–650 mm, ideal 630 mm.

Sie bildet ab, dass sich der menschliche Schritt beim Steigen verkürzt. Unter 590 mm wird die Treppe steil und anstrengend, über 650 mm unsicher, weil die Stufen zu flach werden.

  1. Sicherheitsregel: Steigung + Auftritt ≈ 460 mm (Toleranz 430–490 mm).

Sie stellt sicher, dass du auch in Eile trittsicher bleibst. 3.

Bequemlichkeitsregel: Auftritt − Steigung ≈ 120 mm (Toleranz 90–150 mm). Sie beschreibt das besonders komfortable Steigungsverhältnis.

Ergänzend prüft der Rechner die DIN-18065-Grenzwerte: Für baurechtlich notwendige Treppen darf die Steigung höchstens 19 cm betragen und der Auftritt muss zwischen 26 und 37 cm liegen; in Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen gelten etwas großzügigere Grenzen (Steigung bis 20 cm, Auftritt ab 23 cm). Die nutzbare Laufbreite muss mindestens 80 cm betragen, die lichte Durchgangshöhe über jeder Stufe mindestens 200 cm. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Beton berechnen heranziehen.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Für die Treppengeometrie ändert sich zum Jahreswechsel nichts: Maßgeblich bleibt die DIN 18065 in der Ausgabe 2020, und neue Grenzwerte für Steigung oder Auftritt sind nicht angekündigt. Die Schrittmaßregel (590–650 mm) ist seit Jahrzehnten stabil – sie hängt an der menschlichen Schrittlänge, nicht an einem Stichtag.

Was du beachten solltest: Das Baurecht ist Ländersache, und einzelne Landesbauordnungen können von den DIN-Richtwerten abweichen – bei baurechtlich notwendigen Treppen (z. B. als zweiter Rettungsweg) frag im Zweifel das Bauamt, bevor du baust. Auch Barrierefreiheit (DIN 18040) kann zusätzliche Anforderungen stellen, etwa rutschhemmende Stufenkanten.

Beispielrechnung

Geschosshöhe 2,80 m, Wunsch-Steigung 17,5 cm, Wunsch-Auftritt 29 cm:

Schritt 1 – Stufenanzahl: 280 ÷ 17,5 = 16 → 16 Steigungen (geht glatt auf, sonst aufrunden und neu teilen). Schritt 2 – exakte Steigung: 280 ÷ 16 = 17,5 cm.

Schritt 3 – Auftritte: Eine Treppe hat einen Auftritt weniger als Steigungen: 16 − 1 = 15 Auftritte. Schritt 4 – Lauflänge: 15 × 29 = 435 cm = 4,35 m.

Prüfung:

  • Schrittmaß: 2 × 17,5 + 29 = 64 cm → im Bereich 59–65 cm ✓
  • Sicherheit: 17,5 + 29 = 46,5 cm → Ziel ca. 46 cm ✓
  • Bequemlichkeit: 29 − 17,5 = 11,5 cm → Ziel ca. 12 cm ✓
  • DIN 18065: Steigung 17,5 ≤ 19 cm ✓, Auftritt 29 in 26–37 cm ✓ Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Putz berechnen.

Rückwärtsrechnung: Hast du nur 3,80 m Lauflänge, ergeben sich 380 ÷ 29 ≈ 13,1 → 13 Auftritte → 14 Steigungen → Steigung 280 ÷ 14 = 20 cm → Schrittmaß 2 × 20 + 29 = 69 cm → verfehlt (über 65 cm). Lösung: Auftritt auf 26 cm verkürzen (2 × 20 + 26 = 66, immer noch zu viel) oder eine Stufe mehr einplanen – der Rechner zeigt dir solche Zielkonflikte sofort.

Typische Fehler

  • Nur Stufenanzahl rechnen: 16 Stufen sagen nichts über Bequemlichkeit – erst Steigung × Auftritt im Schrittmaß entscheidet.
  • Falsche Geschosshöhe: Von Oberkante Fertigfußboden bis Oberkante Fertigfußboden messen, nicht Rohbau zu Rohbau – der Bodenaufbau (Estrich, Belag) frisst Zentimeter.
  • Auftritt mit Stufentiefe verwechseln: Der Auftritt ist die horizontale Trittfläche zwischen zwei Stufenkanten; die Unterschneidung (Überstand der Stufe) gehört nicht dazu.
  • Lauflänge unterschätzen: Die Treppe braucht 4,35 m plus Antritt und Austritt – wer nur die Stufen zählt, plant den Flur zu kurz.
  • Regeln als Deko behandeln: Eine Treppe mit Schrittmaß 70 cm baut man einmal und ärgert sich jahrzehntelang – die Prüfung gehört vor die Bestellung.
  • Breite vergessen: 80 cm Mindestbreite sind schnell gerissen, wenn Geländer und Handlauf von der lichten Weite abgehen.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Podest-Pflicht: Ab der 18. Stufe muss ein Podest eingebaut werden (DIN 18065) – bei normalen Geschosshöhen erreichst du das selten, bei Galerie-Treppen schon.
  • Toleranz 5 mm: Innerhalb eines Treppenlaufs dürfen Steigungen und Auftritte höchstens 5 mm vom Sollmaß abweichen – sonst stolperst du, weil dein Schrittmaß durcheinanderkommt.
  • Raumspartreppen: Steile Treppen (z. B. zum Dachboden) dürfen die Komfortregeln verfehlen, müssen aber als solche erkennbar und genehmigt sein – keine normale Geschosstreppe "aus Platzgründen" steiler rechnen.
  • Außentreppen: Hier gelten flachere Ideale (Steigung 14–16 cm, Auftritt 30–40 cm), weil Nässe und Frost die Trittsicherheit senken.
  • Wendel- und Spindeltreppen: Der Auftritt wird an der Lauflinie (ca. 2/3 der Stufenbreite von innen) gemessen – innen darf er schmaler sein, außen breiter. Die Schrittmaßregel prüfst du an der Lauflinie, nicht am schmalen Innenrand.
  • Bodentreppen (Dachboden): Einschub- und Scherentreppen fallen nicht unter die DIN 18065 für Geschosstreppen – sie sind steiler und schmaler, dafür aber auch nur für gelegentliche Nutzung gedacht.
  • Zweiläufige Treppe mit Podest: Bei zwei Läufen mit Zwischenpodest rechnest du jeden Lauf einzeln; das Podest zählt als besonders tiefer Auftritt und unterbricht die Schrittfolge – ideal bei langen Treppen, weil es eine Verschnaufpause schafft.
  • Kindergärten und Schulen: Für Kinder gelten kleinere Schrittmaße (Auftritt 30–32 cm, Steigung 14–16 cm) – die Norm sieht hier eigene Werte vor, weil Kinderschritte kürzer sind.
  • Bestandstreppen: Im Altbau weichen Maße oft ab – der Rechner zeigt dir, wo deine Treppe steht, aber Bestandsschutz ersetzt keine Prüfung beim Umbau.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Das Ergebnis ist dein Planungsblatt: Stufenanzahl, exakte Steigung, Auftritt und Lauflänge nimmst du mit zum Treppenbauer, Zimmermann oder Bauamt. Sind alle drei Regeln grün und die DIN-Grenzwerte eingehalten, ist die Geometrie solide – dann geht es an Geländer, Material und Statik.

Zeigt dir der treppe-rechner eine rote Regel, ändere zuerst den Auftritt (mehr Spielraum als die Steigung) oder plane eine Stufe mehr ein, statt die Treppe steiler zu rechnen. Hinweis: Diese Geometrieprüfung ersetzt keine Beratung durch einen Statiker oder Architekten – Treppen sind tragende Bauteile und oft genehmigungspflichtig.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** geschosshoehe (cm), wunschSteigung (cm, default 17,5), wunschAuftritt (cm, default 29), modus ("hoehe" | "lauflaenge"), lauflaenge (cm, optional). **Konstanten & Quellen:** - Schrittmaß: 2s + a = 590–650 mm, ideal 630 mm: de.wikipedia.org/wiki/Treppensteigung (DIN 18065, DGUV ASI 4.06: 63 ± 3 cm). - Sicherheitsregel: s + a ≈ 460 mm (430–490): holztools.de/treppenrechner. - Bequemlichkeitsregel: a − s ≈ 120 mm (90–150): holztools.de/treppenrechner. - DIN 18065 baurechtlich notwendige Treppen: Steigung ≤ 190 mm, Auftritt 260–370 mm; Wohngebäude ≤ 2 Wohnungen: Steigung ≤ 200 mm, Auftritt ≥ 230 mm; Laufbreite ≥ 800 mm; Durchgangshöhe ≥ 2000 mm: de.wikipedia.org/wiki/Treppe (DIN 18065 Abs. 6 Tab. 1), konverta.info. **Berechnung (Modus "hoehe"):** 1. stufen = ceil(geschosshoehe / wunschSteigung) 2. steigung = geschosshoehe / stufen 3. auftritte = stufen − 1; lauflaenge = auftritte × wunschAuftritt 4. schrittmass = 2 × steigung + wunschAuftritt; sicherheit = steigung + wunschAuftritt; bequem = wunschAuftritt − steigung 5. Ampeln: schrittmass 590–650 grün; sicherheit 430–490 grün; bequem 90–150 grün 6. dinCheck: steigung ≤ 190 (bzw. 200 bei Wohngebäude-Option) und 260 ≤ auftritt ≤ 370 **Berechnung (Modus "lauflaenge"):** auftritte = floor(lauflaenge / wunschAuftritt); stufen = auftritte + 1; steigung = geschosshoehe / stufen; dann Prüfung wie oben. **Rundung:** cm mit 1 Dezimalstelle, Schrittmaß-Regeln in mm-ganzzahlig prüfen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie berechne ich die Stufenanzahl einer Treppe?

Geschosshöhe in cm geteilt durch die gewünschte Steigung, dann aufrunden. Beispiel: 280 ÷ 17,5 = 16 Stufen. Danach rechnest du die exakte Steigung neu aus (280 ÷ 16 = 17,5 cm) und prüfst das Schrittmaß.

2 Was ist die Schrittmaßregel?

2 × Steigung + Auftritt sollte zwischen 59 und 65 cm liegen, ideal 63 cm. Sie geht auf den französischen Architekten Blondel (1683) zurück und bildet ab, dass sich der menschliche Schritt beim Treppensteigen verkürzt.

3 Wie steil darf eine Treppe maximal sein?

Nach DIN 18065 darf die Steigung bei baurechtlich notwendigen Treppen höchstens 19 cm betragen (in kleinen Wohngebäuden bis 20 cm). Steiler geht nur bei Raumspartreppen mit Sondergenehmigung – nicht als normale Geschosstreppe.

4 Wie breit muss eine Treppe mindestens sein?

Die nutzbare Laufbreite muss mindestens 80 cm betragen (DIN 18065). Komfortabel sind 90–100 cm, damit zwei Personen aneinander vorbeikommen. Geländer und Handlauf gehen von der lichten Weite ab – plane sie ein.

5 Was ist der Unterschied zwischen Auftritt und Stufentiefe?

Der Auftritt ist die horizontale Fläche zwischen zwei Stufenkanten, auf die du trittst (26–37 cm). Die Stufentiefe schließt die Unterschneidung (den Überstand über die darunterliegende Stufe) mit ein und ist deshalb größer.

6 Brauche ich ein Podest?

Ab der 18. Stufe schreibt die DIN 18065 ein Podest vor. Bei üblichen Geschosshöhen (bis ca. 3 m) bleibst du darunter; bei hohen Galerien oder zweiläufigen Treppen wird das Podest zum Pflichtprogramm.

7 Was tun, wenn die Schrittmaßregel nicht aufgeht?

Zuerst den Auftritt anpassen – er hat mit 26–37 cm mehr Spielraum als die Steigung. Reicht das nicht, eine Stufe mehr einplanen (flachere Steigung). Erst wenn beides ausscheidet, prüfe mit dem Bauamt, ob eine steilere Sonderlösung zulässig ist.

8 Gilt die DIN 18065 auch für Außentreppen?

Die Norm gilt für Gebäudetreppen; für Außentreppen empfehlen Fachregeln flachere Verhältnisse (Steigung 14–16 cm, Auftritt 30–40 cm) wegen Nässe und Frost. Die Schrittmaßregel als Prinzip bleibt trotzdem gültig.

9 Wie viel Kopffreiheit braucht eine Treppe?

Mindestens 200 cm lichte Durchgangshöhe über jeder Stufe (DIN 18065). Miss senkrecht von der Stufenvorderkante nach oben – besonders kritisch unter Dachschrägen und bei Treppen unter Treppen.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Wikipedia – Treppensteigung: Schrittmaßregel A+2S = 60–66 cm, DIN 18065, DGUV ASI 4.06 – https://de.wikipedia.org/wiki/Treppensteigung
  • • Wikipedia – Treppe: DIN 18065 Abs. 6 Tab. 1 (Steigung ≤ 19 cm, Auftritt 26–37 cm), Podest ab 18. Stufe – https://de.wikipedia.org/wiki/Treppe
  • • holztools.de – Treppenrechner: Schrittmaß 590–650 mm, Sicherheits- und Bequemlichkeitsregel, DIN-18065-Tabelle – https://holztools.de/treppenrechner/
  • • konverta.info – Treppen-Rechner: DIN-18065-Tabelle, Kopffreiheit 200 cm, Handlauf ab 3 Stufen – https://www.konverta.info/tools/diy-renovation/treppen-rechner