Was der treppe-rechner nach DIN 18065 prüft
Der Treppenrechner rechnet in zwei Richtungen. Vorwärts: Aus der Geschosshöhe (Oberkante Fertigfußboden bis Oberkante Fertigfußboden) und einer gewünschten Steigung ermittelt er die Stufenanzahl – aufgerundet, denn eine halbe Stufe gibt es nicht – und daraus die exakte Steigung.
Rückwärts: Aus einer verfügbaren Lauflänge ermittelt er den Auftritt und prüft, ob die Schrittmaßregel noch aufgeht.
Danach läuft die dreifache Prüfung:
- Schrittmaßregel: 2 × Steigung + Auftritt = 590–650 mm, ideal 630 mm.
Sie bildet ab, dass sich der menschliche Schritt beim Steigen verkürzt. Unter 590 mm wird die Treppe steil und anstrengend, über 650 mm unsicher, weil die Stufen zu flach werden.
- Sicherheitsregel: Steigung + Auftritt ≈ 460 mm (Toleranz 430–490 mm).
Sie stellt sicher, dass du auch in Eile trittsicher bleibst. 3.
Bequemlichkeitsregel: Auftritt − Steigung ≈ 120 mm (Toleranz 90–150 mm). Sie beschreibt das besonders komfortable Steigungsverhältnis.
Ergänzend prüft der Rechner die DIN-18065-Grenzwerte: Für baurechtlich notwendige Treppen darf die Steigung höchstens 19 cm betragen und der Auftritt muss zwischen 26 und 37 cm liegen; in Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen gelten etwas großzügigere Grenzen (Steigung bis 20 cm, Auftritt ab 23 cm). Die nutzbare Laufbreite muss mindestens 80 cm betragen, die lichte Durchgangshöhe über jeder Stufe mindestens 200 cm. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Beton berechnen heranziehen.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Für die Treppengeometrie ändert sich zum Jahreswechsel nichts: Maßgeblich bleibt die DIN 18065 in der Ausgabe 2020, und neue Grenzwerte für Steigung oder Auftritt sind nicht angekündigt. Die Schrittmaßregel (590–650 mm) ist seit Jahrzehnten stabil – sie hängt an der menschlichen Schrittlänge, nicht an einem Stichtag.
Was du beachten solltest: Das Baurecht ist Ländersache, und einzelne Landesbauordnungen können von den DIN-Richtwerten abweichen – bei baurechtlich notwendigen Treppen (z. B. als zweiter Rettungsweg) frag im Zweifel das Bauamt, bevor du baust. Auch Barrierefreiheit (DIN 18040) kann zusätzliche Anforderungen stellen, etwa rutschhemmende Stufenkanten.
Beispielrechnung
Geschosshöhe 2,80 m, Wunsch-Steigung 17,5 cm, Wunsch-Auftritt 29 cm:
Schritt 1 – Stufenanzahl: 280 ÷ 17,5 = 16 → 16 Steigungen (geht glatt auf, sonst aufrunden und neu teilen). Schritt 2 – exakte Steigung: 280 ÷ 16 = 17,5 cm.
Schritt 3 – Auftritte: Eine Treppe hat einen Auftritt weniger als Steigungen: 16 − 1 = 15 Auftritte. Schritt 4 – Lauflänge: 15 × 29 = 435 cm = 4,35 m.
Prüfung:
- Schrittmaß: 2 × 17,5 + 29 = 64 cm → im Bereich 59–65 cm ✓
- Sicherheit: 17,5 + 29 = 46,5 cm → Ziel ca. 46 cm ✓
- Bequemlichkeit: 29 − 17,5 = 11,5 cm → Ziel ca. 12 cm ✓
- DIN 18065: Steigung 17,5 ≤ 19 cm ✓, Auftritt 29 in 26–37 cm ✓ Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Putz berechnen.
Rückwärtsrechnung: Hast du nur 3,80 m Lauflänge, ergeben sich 380 ÷ 29 ≈ 13,1 → 13 Auftritte → 14 Steigungen → Steigung 280 ÷ 14 = 20 cm → Schrittmaß 2 × 20 + 29 = 69 cm → verfehlt (über 65 cm). Lösung: Auftritt auf 26 cm verkürzen (2 × 20 + 26 = 66, immer noch zu viel) oder eine Stufe mehr einplanen – der Rechner zeigt dir solche Zielkonflikte sofort.
Typische Fehler
- Nur Stufenanzahl rechnen: 16 Stufen sagen nichts über Bequemlichkeit – erst Steigung × Auftritt im Schrittmaß entscheidet.
- Falsche Geschosshöhe: Von Oberkante Fertigfußboden bis Oberkante Fertigfußboden messen, nicht Rohbau zu Rohbau – der Bodenaufbau (Estrich, Belag) frisst Zentimeter.
- Auftritt mit Stufentiefe verwechseln: Der Auftritt ist die horizontale Trittfläche zwischen zwei Stufenkanten; die Unterschneidung (Überstand der Stufe) gehört nicht dazu.
- Lauflänge unterschätzen: Die Treppe braucht 4,35 m plus Antritt und Austritt – wer nur die Stufen zählt, plant den Flur zu kurz.
- Regeln als Deko behandeln: Eine Treppe mit Schrittmaß 70 cm baut man einmal und ärgert sich jahrzehntelang – die Prüfung gehört vor die Bestellung.
- Breite vergessen: 80 cm Mindestbreite sind schnell gerissen, wenn Geländer und Handlauf von der lichten Weite abgehen.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Podest-Pflicht: Ab der 18. Stufe muss ein Podest eingebaut werden (DIN 18065) – bei normalen Geschosshöhen erreichst du das selten, bei Galerie-Treppen schon.
- Toleranz 5 mm: Innerhalb eines Treppenlaufs dürfen Steigungen und Auftritte höchstens 5 mm vom Sollmaß abweichen – sonst stolperst du, weil dein Schrittmaß durcheinanderkommt.
- Raumspartreppen: Steile Treppen (z. B. zum Dachboden) dürfen die Komfortregeln verfehlen, müssen aber als solche erkennbar und genehmigt sein – keine normale Geschosstreppe "aus Platzgründen" steiler rechnen.
- Außentreppen: Hier gelten flachere Ideale (Steigung 14–16 cm, Auftritt 30–40 cm), weil Nässe und Frost die Trittsicherheit senken.
- Wendel- und Spindeltreppen: Der Auftritt wird an der Lauflinie (ca. 2/3 der Stufenbreite von innen) gemessen – innen darf er schmaler sein, außen breiter. Die Schrittmaßregel prüfst du an der Lauflinie, nicht am schmalen Innenrand.
- Bodentreppen (Dachboden): Einschub- und Scherentreppen fallen nicht unter die DIN 18065 für Geschosstreppen – sie sind steiler und schmaler, dafür aber auch nur für gelegentliche Nutzung gedacht.
- Zweiläufige Treppe mit Podest: Bei zwei Läufen mit Zwischenpodest rechnest du jeden Lauf einzeln; das Podest zählt als besonders tiefer Auftritt und unterbricht die Schrittfolge – ideal bei langen Treppen, weil es eine Verschnaufpause schafft.
- Kindergärten und Schulen: Für Kinder gelten kleinere Schrittmaße (Auftritt 30–32 cm, Steigung 14–16 cm) – die Norm sieht hier eigene Werte vor, weil Kinderschritte kürzer sind.
- Bestandstreppen: Im Altbau weichen Maße oft ab – der Rechner zeigt dir, wo deine Treppe steht, aber Bestandsschutz ersetzt keine Prüfung beim Umbau.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis ist dein Planungsblatt: Stufenanzahl, exakte Steigung, Auftritt und Lauflänge nimmst du mit zum Treppenbauer, Zimmermann oder Bauamt. Sind alle drei Regeln grün und die DIN-Grenzwerte eingehalten, ist die Geometrie solide – dann geht es an Geländer, Material und Statik.
Zeigt dir der treppe-rechner eine rote Regel, ändere zuerst den Auftritt (mehr Spielraum als die Steigung) oder plane eine Stufe mehr ein, statt die Treppe steiler zu rechnen. Hinweis: Diese Geometrieprüfung ersetzt keine Beratung durch einen Statiker oder Architekten – Treppen sind tragende Bauteile und oft genehmigungspflichtig.